NEWS aus Politik und Soziales - In und Ausland !

„Sie haben versagt“ - Wirt schmeißt Labour-Chef aus seinem Pub !

Keir Starmer, Labour-Chef und Oppositionsführer im britischen Unterhaus, ist auf Wahlkampftour.
Vor einem Pub gerät er mit einem wütenden Wirt aneinander.
Es geht um Starmers angebliches Versagen in der Corona-Politik.



Quelle: WELT Nachrichtensender
 
Putin warnt den Westen !

Putin warnt Westen vor Überschreiten der "roten Linie".

Wladimir Putin hat dem Westen vorgeworfen, Staatsstreiche zu organisieren.
Der russische Präsident kündigt an, dass Russland auf Provokationen schnell und entschlossen reagieren werde.

Der russische Präsident Wladimir Putin hat dem Westen Umsturzversuche auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion vorgeworfen und vor einem Überschreiten einer "roten Linie" gewarnt.
"Organisatoren jedweder Provokationen, die die Kerninteressen unserer Sicherheit bedrohen, werden ihre Taten so bereuen, wie sie lange nichts bereut haben", sagte Putin am Mittwoch bei seiner Rede an die Nation in Moskau.
"Aber ich hoffe, dass niemandem in den Sinn kommt, Russland gegenüber die sogenannte rote Linie zu überschreiten.
Wo sie verläuft, das werden wir in jedem konkreten Fall selbst entscheiden."

Vor Hunderten Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Religion kritisierte Putin, dass unlängst in Belarus ein geplantes Attentat auf Machthaber Alexander Lukaschenko vereitelt worden sei.
Putin kritisierte, dass der Westen bis heute nicht auf diese Vorwürfe eingegangen sei.
Der russische Inlandsgeheimdienst FSB und der KGB in Belarus hatten am Wochenende die mutmaßlichen Umsturzpläne öffentlich gemacht und mitgeteilt, dass zwei Verdächtige festgenommen worden seien, darunter ein Mann mit einem US-Pass.

Westen würde Revolutionen anzetteln
Es könne unterschiedliche Ansichten zur Politik Lukaschenkos geben.
"Aber die Praxis der Organisation von staatlichen Umstürzen, die Pläne für politische Morde, darunter auch an höchsten Funktionären – das geht zu weit.
Da sind schon alle Grenzen überschritten", sagte Putin.
Er erinnerte daran, dass in der Ukraine 2014 auch der damalige Präsident Viktor Janukowitsch gestürzt und beinahe "getötet" worden sei.
Janukowitsch rettete sich nach Russland.

"Es ist zu einer Art Sport geworden, dass manche Länder Russland sofort die Schuld geben", meinte Putin.
"Aber wir verhalten uns sehr zurückhaltend."
Dass der Kreml zuletzt Zehntausende Soldaten an die russisch-ukrainische Grenze verlegte, erwähnte der russische Präsident nicht.
Stattdessen sicherte er zu: "Wir wollen die diplomatischen Brücken nicht abbrennen."

Die russische Führung wirft dem Westen immer wieder vor, Revolutionen auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion anzuzetteln – mit dem Ziel, missliebige Regierungen zu stürzen.
In Russland sieht sich etwa die Bewegung um den im Straflager inhaftierten Kremlgegner Alexej Nawalny Vorwürfen ausgesetzt, Putins Machtapparat mit westlicher Hilfe stürzen zu wollen.

An diesem Montag soll ein Gericht entscheiden, ob Nawalnys Organisationen als extremistisch eingestuft werden.
Kommentatoren haben keine Zweifel, dass es dazu kommt.
Das soll die Arbeit der Opposition vor der Parlamentswahl im Herbst lahmlegen.

Kampf gegen Klimawandel
In der Klimakrise kündigte Putin allerdings mehr internationale Zusammenarbeit an.
"Wir müssen die Herausforderungen des Klimawandels annehmen", sagte Putin.
Dafür müsse es Veränderungen in der Landwirtschaft, der Industrie, beim Wohnungsbau, den kommunalen Versorgungsbetrieben und in der gesamten Infrastruktur geben.

Putin stellte in Aussicht, im Kampf gegen den Klimawandel mit "Härte" vorzugehen.
Als Ziel formulierte er, den Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb der kommenden 30 Jahre unter den der Europäischen Union (EU) zu drücken.
"Ich bin überzeugt, dass ein solches Ziel angesichts unseres wissenschaftlichen und technologischen Potenzials definitiv realisierbar ist."

Bisher beruht die Wirtschaftsleistung Russlands in großem Ausmaß auf der Förderung von Erdgas und Erdöl sowie auf der Schwerindustrie.
Regelmäßig wird das Land von ökologischen Katastrophen heimgesucht.
Der Großteil des russischen Mülls landet auf Müllkippen unter freiem Himmel.

Putin wird am Donnerstag an einem virtuellen Klimagipfel teilnehmen.
Zu der zweitägigen Veranstaltung hat US-Präsident Joe Biden rund 40 Staats- und Regierungschefs eingeladen, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Herdenimmunität im Herbst
In der Corona-Pandemie peilt Putin dagegen für sein Land eine Herdenimmunität im Herbst an.
"Impfungen sind nun von ausschlaggebender Bedeutung , damit sich die Herdenimmunität bis zum Herbst ausbilden kann", sagte der Kreml-Chef.

Zugleich lobte Putin, Russlands Wissenschaftler hätten im Kampf gegen die Pandemie einen "echten Durchbruch" erzielt.
Mittlerweile gebe es "drei verlässliche Impfstoffe gegen das Coronavirus" aus seinem Land.

Der Präsident räumte ein, dass es in der Bevölkerung eine gewisse "Zurückhaltung" gegenüber dem Impfen gebe.
Putin selbst hat bereits beide Impfspritzen bekommen.
Der 68-Jährige machte dabei nicht öffentlich, ob er sich für Sputnik V, EpiVacCorona oder CoviVac entschied.

"Die tödliche Krankheit loswerden"
Putin rief alle russischen Bürger auf, sich impfen zu lassen.
"Das ist der einzige Weg, wie wir diese tödliche Krankheit loswerden."

Der Moskauer Bürgermeister Sergej Sobianin hatte zuletzt eine Zunahme des Infektionsgeschehens in der russischen Hauptstadt beklagt und ein Programm angekündigt, mit dem die Impfung älterer Menschen vorangetrieben werden soll.
Nach Angaben des Gamaleja-Instituts, das den Corona-Impfstoff Sputnik V entwickelt hat, haben russlandweit bislang erst etwa 3,8 Millionen der 146 Millionen Einwohner beide Impfspritzen erhalten.

In Moskau wurden zuletzt pro Tag rund 2.000 neue Corona-Infektionen registriert, in Russland insgesamt waren es zwischen 8.000 und 9.000.
Ein neuer Lockdown wurde nicht verhängt, um das Wirtschaftsleben nicht zu beeinträchtigen.
Die statistischen Angaben zu den Corona-Todesfällen gehen weit auseinander: Die Regierung verzeichnete zuletzt knapp 107.000 Todesfälle, die Statistikbehörde Rosstat hingegen kam schon Ende Februar auf mindestens 224.000 Corona-Tote.


 
Ausgangssperre und Distanzlernen: Bundestag beschließt einheitliche Corona-Notbremse !

Der Bundestag hat einer Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle zugestimmt.
Eine Partei enthielt sich allerdings.
Mit der damit einhergehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes können nun Ausgangssperren ab 22 Uhr verhängt werden.

Der Bundestag hat eine landesweit einheitliche Notbremse im Kampf gegen die dritte Corona-Welle beschlossen.
Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.
In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz.
Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen.
Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt.
AfD, FDP und Linke votierten gegen das Gesetz.
Die Grünen hatten sich enthalten.

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen.
In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen.
Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.
Fürs Umschalten auf Fernunterricht in Schulen soll ein Inzidenzwert von 165 gelten.
Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem "Click & Meet"-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben.

Die Vorlage der Bundesregierung wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratungen in einigen Punkten verändert.
So einigten sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD darauf, die Ausgangssperre erst ab 22 Uhr greifen zu lassen.
Die Bundesregierung wollte dies schon ab 21 Uhr durchsetzen.
Zudem dürfen einzelne Personen von 22 Uhr bis 24 Uhr ihr Zuhause verlassen, etwa um spazieren zu gehen oder zu joggen.
Ab Mitternacht greift die Ausgangssperre bis 5 Uhr.
Schulen und Kitas sollten nach der Vorlage der Regierung erst ab einer Inzidenz von 200 geschlossen werden.
Dieser Schwellenwert wurde wegen des Infektionsgeschehens nun gesenkt.
Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Mitarbeitern in Betrieben zweimal pro Woche Schnelltests anzubieten.

Spahn nennt Neuregelung verhältnismäßig
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nannte die Neuregelung "angemessen, verhältnismäßig und geeignet" zur Pandemie-Bekämpfung.
Die Neuregelung sei eine "Brücke", bis die gestarteten Impfungen vorankämen.
Bei diesen gebe es bereits erhebliche Fortschritte, in wenigen Wochen werde jeder Dritte geimpft sein, so Spahn.

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen.
Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren.
Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden.
Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.
Dem Beschluss ging ein verbaler Schlagabtausch im Plenum voraus.
Nahe dem Reichstagsgebäude demonstrierten mehr als 8000 Gegner der Corona-Maßnahmen.
Wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration.
Beamte versuchten, Teilnehmer zu zerstreuen.
Demonstranten griffen Polizisten an.


 
Nordrhein-Westfalen: Laumann - Bis Juli 60 Prozent der Menschen in NRW geimpft !

Düsseldorf - Bis Juli können nach Einschätzung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) rund 60 Prozent der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen gegen Corona geimpft werden.

Im Mai sei die Menge an Impfstoffen zwar noch begrenzt, aber im Juni werde man aber über "erhebliche Impfstoffmengen verfügen", sagte Laumann (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags.
Dann müsse das Impfsystem auch für Betriebsärzte geöffnet werden.
Das bedeute, dass spätestens dann die Priorisierung in der Impfreihenfolge "faktisch nicht mehr greift", so Laumann.
"Wir können es schon schaffen, dass wir bis Juli 60 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung impfen können."


 
Infektionsschutzgesetz: Änderungen beschlossen !

Trotz umfassender Kritik der Opposition hat der Bundestag mehrheitlich Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen und damit die gesetzliche Basis für die Umsetzung der "Bundesnotbremse" geschaffen.
Bei der namentlichen Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz, 250 sprachen sich gegen die "Notbremse" aus.
64 Abgeordnete enthielten sich.
Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD für die Maßnahmen. AfD, FDP und die Linkspartei votierten gegen das Gesetz.
Die Grünen hatten sich enthalten.

Die "Notbremse" sieht bundesweit einheitliche Verschärfungen der Corona-Maßnahmen vor, sobald bestimmte Inzidenzwerte erreicht werden.
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sollen nächtliche Ausgangssperren in Kraft treten.
Bei einem Wert bis zu 150 dürfen Geschäfte ihren Kund:innen noch das Einkaufen per Terminvergabe anbieten - vorausgesetzt, die Kund:innen lassen sich vorher testen.
Und ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 müssen die Schulen wieder zum Distanzunterricht zurückkehren.



Quelle: tagesschau
 
Nach Bundestag und Bundesrat: Steinmeier unterzeichnet Bundes-Notbremse - was jetzt gilt !

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Bundespräsident Steinmeier hat unterzeichnet.
Jetzt kommt Merkels Notbremse.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet.
Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag mit.
Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Zuvor hatte der Bundesrat den Weg für die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie frei gemacht.
Die Länderkammer ließ das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz, das unter anderem nächtliche Ausgangssperren vorsieht, am Donnerstag passieren.
Trotz erheblicher Kritik an der Vorlage verzichteten die Ministerpräsidenten darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.
Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen.
Nach der Zustimmung des Bundesrates unter der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss es noch verkündet werden.
Die Maßnahmen sind dann bis 30. Juni befristet.

Zuvor waren immer mehr kritische Stimmen zur "Bundesnotbremse" laut geworden.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte etwa, die Regelung werde die Infektionszahlen nicht eindämmen.
Kritik kam auch von den Regierungschefs aus Schleswig-Holstein und Thüringen.
Am Donnerstagmorgen ging beim Bundesverfassungsgericht bereits die erste Klage gegen das Gesetz ein.

Merkel verteidigt Notbremse erneut
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte die bundesweite Notbremse in der Corona-Pandemie gegen breiten Protest.
"Mir ist bewusst, dass sich die Beliebtheit der Notbremse in Grenzen hält", sagte Merkel am Donnerstag in einer vorab aufgezeichneten Rede bei den digitalen "Familienunternehmer-Tagen".
"Aber wir brauchen sie als Wellenbrecher für die dritte Welle."

Erst müsse es gelingen, diese dritte Pandemiewelle zu brechen, dann könne es – in Anlehnung an das Motto der Familienunternehmer-Tage – "Leinen los" heißen, sagte die Kanzlerin in Berlin.
Dann könne man auch auf einen "Kurs aus der Krise" wieder hin zu neuem Wachstum einschwenken.
"Aber bis dahin braucht es noch Durchhaltevermögen", mahnte Merkel.
Gerade die Familienunternehmen seien hier gefragt und gefordert.

Die Kanzlerin verteidigte erneut die bundesweiten Einschränkungen über das geänderte Infektionsschutzgesetz.
Damit würden einheitliche, klare Regeln geschaffen.
"Denn das Problem war ja, dass die bisherige Notbremse zu zögerlich umgesetzt beziehungsweise in einzelnen Regionen unterschiedlich ausgelegt wurde", sagte Merkel.
"Das machte es Bürgerinnen und Bürgern unnötig schwer, nachzuvollziehen, wo wann welche Regelungen gelten."

Welche Regelungen gelten?
Steigt die Inzidenz über 100, gelten folgende verschärfte Maßnahmen zusätzlich zu den bisherigen Einschränkungen:

Kontaktbeschränkungen:
Drinnen und draußen dürfen sich nur noch Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen.

Öffnungen von Geschäften:
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte sowie Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und Ähnliches.
Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist allerdings Shoppen nach vorheriger Terminbuchung möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.

Körpernahe Dienstleistungen:
Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden.
Ausnahmen gibt es nur für den Friseurbesuch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test.

Freizeitmöglichkeiten:
Gastronomie und Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.
Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten sollen weiter öffnen können, wenn "angemessene Schutz- und Hygienekonzepte" eingehalten werden.
Außerdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorweisen.

Sport:
Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen.
Für alle anderen gilt: Sport ja, aber allein, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.

Ausgangsbeschränkungen:
Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.
Spazierengehen und Joggen soll noch bis 0 Uhr erlaubt bleiben, so lange Sie dabei alleine bleiben.

Schulen:
Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen.
Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt.
Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.


 
Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet Infektionsschutzgesetz !

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet.
Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag mit.
Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.



Quelle: Welt Nachrichtensender
 
US-Behörde warnt vor Terror-Gefahr in Deutschland !

Das Büro des US-Außenministeriums sorgt mit einem Post auf Twitter für Verwirrung.
Darin wird vor Reisen nach Deutschland wegen Covid-19 gewarnt.
In einem weiteren Satz wird dann von Terror-Gefahr gesprochen.

Ein Tweet des US-Außenministeriums wirft derzeit bei vielen Nutzern Fragen auf.
In dem Post, der am Donnerstag (Ortszeit) veröffentlicht wurde, warnt die Behörde vor dem Reisen nach Deutschland wegen Covid-19.
Das Kuriose: der Behörde zufolge besteht zudem angeblich Terror-Gefahr.
"Reisehinweis: Stufe 4 – Reisen Sie aufgrund von Covid-19 nicht nach Deutschland.
Erhöhte Vorsicht in Deutschland aufgrund von Terrorismus", ist in dem Post zu lesen.

Die USA hatten zuvor ihre Reisewarnungen aufgrund der Corona-Pandemie für mehrere Länder verschärft.
Seit dieser Woche gilt für Länder wie Deutschland und Frankreich oder Italien die höchste Warnstufe, von Reisen wird komplett abgeraten.

Viele Nutzer äußerten Verwunderung.
So schrieb etwas der Bundestagsabgeordnete und Außenexperte Roderich Kiesewetter (CDU) "Seltsam!
Welche Beweise haben SIE?" als Antwort auf die Warnung.

Die Behörde antwortete daraufhin: "Terroristische Gruppen planen weiterhin mögliche Anschläge in Deutschland.
Terroristen können ohne oder mit nur geringer Vorwarnung Anschläge verüben, die sich gegen Touristen-Orte, Märkte/Einkaufszentren, lokale Regierungseinrichtungen und andere öffentliche Bereiche richten."

Auf der Internetseite des Ministeriums wird allerdings nicht nur in Deutschland vor Terrorismus gewarnt.
Auch in anderen Reisewarnungen wie etwa Italien ist der Hinweis zu sehen.
In dem Tweet wurde allerdings nur Deutschland erwähnt.


 
Erste Verfassungsbeschwerde zu Corona-Notbremse: Weitere sollen folgen !

Nach der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes geht in Karlsruhe die erste Verfassungsbeschwerde ein.
Auch die FDP kündigt Klage an.
Ein Anwalt hofft, dass die Karlsruher Richter die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Steinmeier vorläufig stoppen.

Gegen das neue Infektionsschutzgesetz ist in Karlsruhe bereits die erste Verfassungsbeschwerde eingegangen.
Der Rechtsanwalt Claus Pinkerneil bestätigte auf Anfrage, dass er sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt habe.
Auch der Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, kündigte auf Instagram an, zusammen mit anderen Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion gegen das Infektionsschutzgesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Die Freien Wähler und die Gesellschaft für Freiheitsrechte wollen ebenfalls gegen das Gesetz klagen.

Der Bundesrat machte den Weg für die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie mittlerweile frei.
Die Länderkammer ließ das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren, das unter anderem nächtliche Ausgangssperren vorsieht.

Pinkerneil sagte, er habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Sein Hauptanstoß sei die Tatsache gewesen, dass sich die Neuregelung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entziehe.
Es bleibe nur die Verfassungsbeschwerde.
Er hofft darauf, dass die Karlsruher Richter die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorläufig stoppen.
Dies hatte das Gericht Ende März schon einmal getan, als es Steinmeier die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes für den EU-Corona-Hilfsfonds bis zur Entscheidung über den Eilantrag untersagte.

Im Idealfall ließe sich aus einem solchen Hängebeschluss möglicherweise schon eine Tendenz ablesen, wie Karlsruhe das Gesetz sehe, sagte Pinkerneil.
Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang seiner Verfassungsbeschwerde.

Buschmann von der FDP begründete die geplante Verfassungsbeschwerde mit "Bedenken", die nach der Verabschiedung des Gesetzes blieben.
Noch immer würden die Maßnahmen "an die nackte Inzidenz" geknüpft, und nicht an einen aussagekräftigeren Kriterien-Mix, kritisierte Buschmann auf Instagram.
Außerdem kritisierte er den für Schulschließungen maßgeblichen Inzidenzwert von 165, bei dem nicht klar sei, "welchen wissenschaftlichen Anknüpfungspunkt" es dafür gebe.


 
Hessen: Lübcke-Untersuchungsausschuss hört erneut Experten an !

Wiesbaden - In seiner zweiten öffentlichen Sitzung wird der Untersuchungsausschuss zum Mordfall Walter Lübcke im hessischen Landtag am Freitag erneut Sachverständige anhören.

Nach Angaben eines Sprechers soll das Thema Verfassungsschutz im Mittelpunkt stehen.
Eingeladen sind Benjamin Rusteberg, der als Rechtswissenschaftler derzeit vertretungsweise an der Georg-August-Universität in Göttingen lehrt, und Prof. Gunter Warg von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.

Der Untersuchungsausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Lübcke aufarbeiten.
Der Kasseler Regierungspräsident war 2019 getötet worden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Stephan Ernst Ende Januar 2021 zu lebenslanger Haft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche den CDU-Politiker erschoss.
Die Motive: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Mittlerweile haben sämtliche Verfahrensbeteiligte Revision gegen das Urteil eingelegt.


 
Kremlkritiker Nawalny will Hungerstreik beenden !

Drei Wochen lang aß der Kremlkritiker nichts im Straflager.
Nun hat Alexej Nawalny verkündet, wieder Nahrung aufnehmen zu wollen.
Zuvor hatte er sich selbst als "wandelndes Skelett" beschrieben.

Der im Straflager inhaftierte russische Kremlgegner Alexej Nawalny hat ein Ende seines seit drei Wochen andauernden Hungerstreiks angekündigt.
Angesichts "aller Umstände" beginne er damit, aus dem Hungerstreik auszusteigen, hieß es in einer Mitteilung am Freitag in seinem Instagram-Kanal.
Zuvor hatten seine Ärzte ihm empfohlen, dringend wieder Nahrung zu sich zu nehmen.

Seinen Hungerstreik hatte Nawalny damit begründet, dass die Gefängnisverwaltung ihm eine angemessene medizinische Versorgung verwehre.
Der Gesundheitszustand des Kremlgegners sorgte für großes Aufsehen.
In einem Beitrag auf Instagram beschrieb sich Nawalny selbst als "wandelndes Skelett".

Nawalny will weiterhin unabhängigen Arzt sehen
Nawalnys Ärzte hatten am Donnerstag in einem von Medien veröffentlichten Brief an den Oppositionspolitiker appelliert, seinen Hungerstreik sofort zu beenden.
Sollte er weiter nicht essen, würde das seine Gesundheit weiter schädigen und im schlimmsten Fall zum Tode führen, hieß es.
Die Ärzte hatten nach eigenen Angaben die Untersuchungsergebnisse ausgewertet.

Nawalny war zuvor laut seinem Team zu einer Untersuchung in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht worden.
Untersucht worden sei er in der Stadt Wladimir östlich von Moskau.
Der Politiker klagte zuletzt über Rückenleiden, Lähmungserscheinungen in den Gliedmaßen, Fieber und Husten.
Seine Forderung, einen unabhängigen Arzt zu sehen, bleibe weiter bestehen, schrieb Nawalny nun.

"Stolz und Hoffnung"
Auf Instagram betonte er zudem, dass die landesweiten Demonstrationen seiner Unterstützer ihn mit "Stolz und Hoffnung" erfüllten.
Tausende Menschen waren in den vergangenen Tagen in zahlreichen Städten des Landes aus Solidarität mit Nawalny auf die Straße gegangen.
Dabei wurden nach Angaben der unabhängigen Beobachtergruppe OVD-Info fast 1.800 Menschen festgenommen.

Nawalny hatte im August einen Anschlag mit einem Nervengift aus der Nowitschok-Gruppe knapp überlebt.
Nach dem Anschlag, für den Nawalny den Kreml verantwortlich macht, wurde er nach Deutschland geflogen und in der Berliner Charité behandelt.
Unmittelbar nach seiner Rückkehr nach Russland im Januar wurde der Putin-Kritiker festgenommen und später wegen angeblicher Verstöße gegen Bewährungsauflagen zu mehr als zweieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt.


 
K-Frage in der Union: Merkel stimmte weder für Laschet noch für Söder !

Die Entscheidung in der K-Frage fiel im Bundesvorstand der CDU, Armin Laschet wurde gewählt.
Stimmberechtigt war auch Angela Merkel – doch die Kanzlerin enthielt sich.


Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte in der entscheidenden Sitzung des CDU-Bundesvorstands nicht für Armin Laschet als Kanzlerkandidaten der CDU.
Das berichtet der "Spiegel".
Das kann allerdings nicht als Botschaft gegen den neuen Kanzlerkandidaten gesehen werden.
Denn Merkel stimmte auch nicht für Markus Söder, sie enthielt sich der Stimmabgabe vollständig.

Von den 47 Mitgliedern im Bundesvorstand votierten 31 für Armin Laschet als Kanzlerkandidaten der CDU, 9 stimmten dagegen, 6 enthielten sich.
Eine Stimme wurde nicht abgegeben, die von Angela Merkel.

Damit blieb Angela Merkel ihrer Linie treu, sich in der Kandidatenfrage der Union auf keine der beiden Seiten zu stellen und sich aus der Partei immer mehr zu verabschieden.
Im Herbst 2018 kündigte Angela Merkel an, den Parteivorsitz der CDU abgeben zu wollen.


 
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