Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Bundesratsbeschlüsse: Von Burka-Verbot bis Lohngleichheit !

Berlin - Mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern, der Einsatz elektronischer Fußfesseln, mehr Mehrweg - der Bundesrat beschloss viele Verbraucher- und Sicherheitsgesetze:

LOHNGERECHTIGKEIT: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.
Benachteiligungen von Frauen sollen so leichter erkannt und behoben werden.
Betroffen davon sind gut 18 000 Firmen.
Etwa 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.

FUSSFESSEL:
Künftig gibt es mehr Einsatzmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel.
Sogenannte "Gefährder" sollen nach der Haftentlassung damit überwacht werden können.
Anders als bisher darf das Instrument dann etwa zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen schwerer Staatsschutzdelikte hinter Gittern saß.

BKA-GESETZ:
Die IT-Strukturen beim Bundeskriminalamt (BKA) werden umgebaut - und auch das BKA darf elektronische Fußfesseln einsetzen.

RECYCLING:
Ab 2019 soll in Deutschland mehr recycelt werden. Zudem müssen Geschäfte dann ihre Kunden über Schilder am Regal darüber informieren, wo Mehrwegflaschen stehen.
Der Mehrweganteil soll so steigen.
Die Pfandpflicht wird auf Fruchtnektar-Schorlen ausgeweitet.

STRAHLENSCHUTZ:
Die Menschen in Deutschland sollen künftig besser vor radioaktiver Strahlung geschützt werden.
Das neue Strahlenschutzgesetz sieht etwa für den Fall eines Atomunfalls klarere Pläne und Kompetenzen vor.
Zudem soll die Belastung mit dem krebserregenden Edelgas Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sinken.

KREDITHÜRDEN:
Ein neues Gesetz mit Obergrenzen für Kredite soll künftig Blasen auf Immobilienmärkten verhindern.
Eine Ergänzung des Finanzaufsichtsrechts soll verhindern, dass faule Immobilienkredite Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten.

SELBSTFAHRENDES AUTO:
Computer dürfen in Autos auf deutschen Straßen künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können.

MUTTERSCHUTZ:
Künftig können auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen.
Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt und das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.

SCHIENENLÄRM:
Zum Schutz lärmgeplagter Anwohner an Bahnstrecken ist das Schienennetz für besonders laute Güterwaggons ab Ende 2020 tabu.

ELEKTROFAHRZEUGE:
Das Laden dieser Fahrzeuge wird einfacher.
Das punktuelle Laden ist künftig auch ohne Vertragsabschluss möglich.

CARSHARING:
Carsharing soll für Autofahrer in deutschen Städten attraktiver werden - mit Gratis-Parken und reservierten Stellflächen in begehrten Lagen.
Die Vorteile gelten für Fahrzeuge mit festen Stationen und Wagen, die überall abgeholt und geparkt werden können.

VERHÜLLTE BEAMTE:
Beamten und Soldaten wird es untersagt, ihr Gesicht während der Arbeit zu verhüllen - religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung widerspreche ihrem Neutralitätsgebot.

ANGRIFFE AUF POLIZISTEN:
Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute werden künftig höher bestraft.
In Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft.
Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen.

FLUGGASTDATEN:
Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten.
Das soll der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen.

DATENSCHUTZREFORM:
Das Datenschutz-Niveau soll im kommenden Jahr europaweit vereinheitlicht werden.
Der Bundesrat billigte ein neues Bundesdatenschutzgesetz, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen.

FAHRLEHRER:
Die Ausbildung von Fahrlehrern wird um zwei auf zwölf Monate verlängert.
Angehende Pkw-Fahrlehrer brauchen künftig aber keinen zusätzlichen Motorrad- und Lkw-Führerschein mehr.
Das Mindestalter sinkt von 22 auf 21 Jahre.

TELEFONWERBUNG:
Verbraucher sollen besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon geschützt werden.
Verträge durch ungebetene Telefonanrufe sollen nur gültig sein, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt.
Bisher ist es nur ein Vorstoß des Bundesrats.

KINDERLÄRM:
Kinder sollen auf Sportplätzen Lärm ohne Obergrenzen machen dürfen.
Das gilt heute nur für Kindertagesstätten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen.
Der Bundesrat will mit seinem Vorstoß erreichen, dass Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm auch bei Sportplätzen geringere Chancen haben.

WLAN:
Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu verbessern und offene WLAN-Zugänge in Deutschland zu fördern.

HEIRATSALTER:
Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein.
Ehen von unter 16-Jährigen gelten pauschal als nichtig.


 
Stiftung Warentest: Auto-Kindersitze im Test - diese vier sind mangelhaft !

Wenn Eltern einen Kindersitz fürs Auto kaufen, stehen die Chancen gut, ein sicheres Exemplar zu bekommen.
Bei einem Test von ADAC und Stiftung Warentest („test“-Ausgabe 6/2017) schneiden 22 von 37 Modellen „gut“ und 9 weitere „befriedigend“ ab.

Während zwei Sitze „ausreichend“ sind, fallen allerdings auch vier Modelle mit einem Mangelhaft durch.
Zwei davon wegen im Krebsverdacht stehender Schadstoffe in den Bezügen, die zwei anderen wegen zu hoher Verletzungsgefahr im Crashtest.
Im Testfeld sind sowohl Sitze der i-Size-Norm ECE R 129 nach Körpergröße als auch Modelle, die nach Körpergewicht (ECE R 44) zugelassen sind.

Ein einziger Kindersitz von Geburt an reicht in der Regel aber nicht aus.
Ein Modell im Testfeld, das von der Geburt bis zu einem Gewicht von 36 Kilo zugelassen ist, schneidet nur „ausreichend“ ab.

Diese Kindersitze fielen im Test durch
Vier Sitze wurden bei der Bewertung mit einem „mangelhaft“ versehen.
Der Joolz iZi Go Modular und das baugleiche Modell mit Isofix-Befestigung wurde von den Experten wegen zu hohen Schadstoffgehalts abgewertet.
Zwei weitere Sitze fielen durch, weil sie dem Frontalaufprall-Test nicht sicher genug standhielten.
Beim Casualplay Multipolaris Fix drehte sich der Neun-Kilo-Baby-Dummy beim Aufprall aus der Führung des Sitzes.
Beim LCP Kids Saturn iFix schnitt der Beckengurt beim Aufprall tief in den Bauchraum des Dummys.

Die Stiftung Warentest rät für einen sicheren Transport als Faustformel: Babys und Kleinkinder sollten mindestens bis zum Alter von 15 Monaten nur rückwärts gerichtet in einer Babyschale im Auto mitfahren.

Kindersitz kaufen: Was zu beachten ist
Frühestens wenn sie frei laufen können, sollten Eltern auf einen vorwärts gerichteten Transport umschwenken.
Zunächst seien eher i-Size bis 105 Zentimeter gut geeignet.
Dann sind Kinder etwa vier Jahre alt.
Dann können Kinder einen Sitz für ein Gewicht von 15 bis 36 Kilogramm nutzen.

Aber generell gilt: Wenn der Kopf über den Rand ragt, müsse ein größeres Modell her.
Tipp: Mit einem integrierten Tragebügel lassen sich Kinder in den Sitzen besser transportieren.

Die besten Sitze in den einzelnen Kategorien

1. ] Bis maximal 105 Zentimeter
Hier liegt der „Britax Römer Baby-Safe i-Size + i-Size Base“ vorn.
Er schneidet „gut“ (Note 1,7) ab und ist für Kinder von 40 bis 83 Zentimeter zugelassen.
Er kostet im Mittel 335 Euro.

2. ] Geburt bis maximal 13 Kilo
Das mit 130 Euro günstigstes Modell, der „Cybex Aton 5“, schneidet „gut“ (1,6) ab.

3. ] Geburt bis maximal 18 Kilo
In dieser Klasse ist nur ein Modell für 300 Euro im Test.
Der „Joie Spin360“ ist „befriedigend“ (2,8).

4. ] Geburt bis maximal 36 Kilo
Auch hier gibt es nur ein Modell.
Das kostet 249 Euro.
In den Augen der Prüfer ist es nur „ausreichend“ (3,9).

5. ] 9 bis 36 Kilo
Hier hat der „Cybex Pallas M-Fix SL“ für 200 Euro die Nase vorn und bekommt die Note „gut“ (1,9).

6. ] 15 bis 36 Kilo
Hier liegt der „Cybex Solution M-Fix SL“ für 150 Euro vorn und ist „gut“ (1,7).


 
Handy im Ausland: Das ändert sich !

Ende der Roaming-Gebühren - Perfekt für den Urlaub - Handynutzung wird billiger .

Gute Nachrichten für den Sommerurlaub: Telefonate im Ausland drohen nicht mehr, die Urlaubskasse zu belasten.
Die Nutzung von Smartphones wird ab Mitte Juni deutlich günstiger, da die Roaming-Preise innerhalb der EU entfallen.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt: „Ab dem 15. Juni, werden alle Menschen in der EU reisen können, ohne Roaming-Gebühren zu zahlen."
Aufenthalte innerhalb der EU werden für Urlauber und Pendler deutlich attraktiver, da sie für den Versand von SMS und für den mobilen Internetnutzung dieselben Preise zahlen wie zuhause.

Ab dem 15. Juni 2017 gelten für Telefongespräche folgende Obergrenzen:

maximal 3,2 Cent pro Minute für Anrufe
maximal 1 Cent pro SMS

Surfen bleibt teuer
Mobiles Surfen im Internet bleibt aber nach wie vor teuer - denn es gelten nicht unbedingt die deutschen Flatrate-Konditionen.
Die Daten-Roaming-Preise werden nur schrittweise gesenkt und zwar über fünf Jahre verteilt:

ab 15. Juni 2017: 7,70 EUR pro Gigabyte (GB)
ab 1. Januar 2018: 6 EUR pro GB
ab 1. Januar 2019: 4,50 EUR pro GB
ab 1. Januar 2020: 3,50 EUR pro GB
ab 1. Januar 2021: 3 EUR pro GB
ab 1. Januar 2022: auf 2,50 EUR pro GB.

Tipps zum Sparen
Deaktivieren Sie im Nicht-EU-Ausland alle automatischen Updates und nutzen Sie nur sparsam die Internetfunktionen Ihrer mobilen Geräte.

Kostengünstige Alternativen sind lokale WLAN-Netze, etwa von Hotels oder Restaurants.
Allerdings sind diese oft nur ungenügend gesichert.
Wir raten, den Datenverkehr über ein sicheres Virtual Private Network (VPN) zu leiten.
Es kann über eine App (bei Android) oder in den Einstellungen (Apple) eingerichtet werden.

Wer viel mobil unterwegs ist und Streaming-Dienste für Musik oder Videos nutzt, für den kann sich der Kauf einheimischer Prepaid-Karten lohnen.
Vergleichen Sie die Preise.
Einige Mobilfunkbetreiber bieten spezielle EU-Tarife an und zubuchbare Urlaubskonditionen an.
Wenn Sie Glück haben, deckt Ihr deutscher Vertrag auch eine Daten- bzw. Sprach-Flatrate für die ganze EU ab.


 
Stiftung Warentest kürt bestes Handynetz !

Telekom liegt beim Mobilfunk vorn .

Telekom vor Vodafone und O2 - so lautet das Ergebnis des Netztests von Stiftung Warentest ("test", Ausgabe 6/2017).
Getestet wurden unter anderem Sprachqualität, Geschwindigkeit des Rufaufbaus, Webseitenaufbau, Downloadgeschwindigkeit und Videostreaming.

Dabei erhielt das Telekom-Netz (D1) die Note 1,9 ("gut") mit guten Ergebnissen in der Stadt und auf dem Land.
Beim Telefonieren im Zug reichte es dagegen nur für ein "befriedigend".

Knapp dahinter landete das Vodafone-Netz (D2) mit der Note 2,2 ("gut") und nur leicht schlechteren innerstädtischen Verbindungen.

Ein "Befriedigend" (Note 2,6) erhielt das Netz von O2.
Zwar attestieren die Experten eine klare Verbesserung zu Vorjahren, allerdings gibt es nach wie vor Schwächen bei Telefon- und Datenverbindungen auf dem Land.

Für das Telefonieren während Bahnreisen erhielt das kombinierte Netz von O2 und E-Plus nur ein "Ausreichend".


 
Wucher beim Vanilleeis: Darum wird das Lieblingseis der Deutschen jetzt richtig teuer !

Berlin. Vanillepreise im Höhenflug: Innerhalb von nur wenigen Jahren sind die Kosten für das weltweit begehrte Naturaroma von etwa 30 Euro pro Kilogramm auf derzeit rund 500 Euro gestiegen.
Dass es bald günstiger werde, sei derzeit nicht in Sicht, berichtet der Inhaber des Vanillehandelshauses Aust & Hachmann, Bernd Hachmann.
Das 1881 gegründete Hamburger Unternehmen ist auf den Handel mit Vanille spezialisiert und gehört mit dem Verkauf von rund 300 Tonnen pro Jahr zu den weltweit wichtigsten Anbietern.

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„Die Vanille ist in einer ganz großen Krise“, beklagt Hachmann.
Sogenannte Bourbon-Vanille, die nur aus den Gebieten Madagaskar, La Réunion oder den Komoren stammen dürfe, sei derzeit kaum noch zu bekommen.
„Im Moment können wir nichts anbieten.“
Verkauft werde derzeit zunehmend so genannte Tahiti-Vanille aus Papua Neuguinea, deren Aroma weniger weich und sanft sei.
Das Gewürz Vanille wird aus den fermentierten Kapselfrüchten einiger Orchideenarten gewonnen.

Kaum noch Vanille zu bekommen
Während die Produktion unter anderem durch die niedrigen Preise der Vergangenheit vor allem im Hauptanbauland Madagaskar zurückgegangen sei, sei die Nachfrage nach echter Vanille durch den Ernährungstrend hin zu natürlichen Inhaltsstoffen deutlich angestiegen.
Zusätzlich sei die Verknappung durch Spekulation angeheizt worden, sagt Hachmann.
Da bis zum Aufbau neuer Plantagen etwa drei bis vier Jahre notwendig seien, sei zumindest kurzfristig nicht mit einer Lösung des Problems zu rechnen.

Bereits heute werde vorwiegend künstliches Vanillearoma eingesetzt, meint Hachmann.
Er sagt: „Der Normalverbraucher schmeckt den Unterschied nicht.“
Annalisa Carnio vom Verband der italienischen Speiseeishersteller Uniteis verweist dagegen auf die Kennzeichnungspflicht, wenn Eisdielen auf das künstliche Aroma zurückgreifen.
Die Mehrzahl der handwerklich arbeitenden Eisdielen verwende den natürlichen Aromastoff, für den die Betriebe nach ihren Angaben derzeit bis zu 700 oder 800 Euro je Kilo zahlen müssen.

„Eis mit Vanillegeschmack“ mit künstlichen Aromen
Bei Preisen zwischen etwa 80 Cent und 1,60 Euro je Kugel sei ihr bislang jedoch noch keine Eisdiele bekannt, die wegen der hohen Vanillepreise bereits einen Zuschlag für die besonders bei Kindern beliebte Eissorte verlange.
Anders sehe die Situation dagegen bei dem in der Produktion besonders kostspieligen Pistazieneis aus.

Auch beim Verband der deutschen Markeneishersteller verweist Sprecher Ernst Kammerinke auf eine Mischkalkulation in der industriellen Eisherstellung, bei der Preisschwankungen bei einzelnen Zutaten zunächst keine Auswirkungen hätten.
Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches müsse im „Vanilleeis“ natürliches Vanille-Aroma verwendet werden, anders als im „Eis mit Vanillegeschmack“.
Welcher Anteil dabei auf den teuren Rohstoff Vanille entfällt, wollte der Sprecher jedoch nicht sagen.

Vanilleeis am beliebtesten
Mit einem Marktanteil von knapp einem Drittel (31 Prozent) war Vanilleeis nach Angaben des Verbands im Jahr 2016 bei Haushaltspackungen im Lebensmittelhandel die beliebteste Sorte vor Schokoladen- und Nusseis.

Nach einem bislang weitgehend eher kühlen Frühjahr hoffen die rund 9000 deutschen Eisdielen nun bald auf sonnige Tage.
„Die stärksten Umsätze machen die Eisdielen im Frühjahr, wenn die Leute noch Nachholbedarf haben“, berichtete Carnio.
Bei der Wahl der Eissorten seien die deutschen Verbraucher konservativ und griffen am liebsten bei den klassischen Sorten


 
Verbraucherschützer gehen gegen StreamOn der Telekom vor !

Die Deutsche Telekom hat bereits seit einigen Wochen das sogenannte StreamOn im Angebot.
Mit diesem Dienst können Kunden des Unternehmens die Inhalte von bestimmten Anbietern ohne den Verbrauch des eigenen Datenvolumens konsumieren.
Bereits kurz nach der offiziellen Vorstellung gab es jedoch große Kritik für die Telekom, denn mit diesem Schritt soll das Unternehmen gegen die Regeln der Netzneutralität verstoßen.

Zumindest die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht die Netzneutralität mit StreamOn als gefährdet an und möchte nun dagegen vorgehen.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer würde StreamOn die Kunden zu bestimmten Streaming-Diensten zwingen, da nur so das Datenvolumen bei der Nutzung nicht belastet wird.

Daher wird die Bundesnetzagentur aufgefordert, das Angebot der Telekom zu verbieten und somit StreamOn wieder abzuschaffen.
Vor allem kleinere Streaming-Anbieter hätte in Zukunft deutlich mehr Probleme, die Marktanteile zu halten und sich gegen die großen der Branche durchzusetzen.
Dadurch wird letztendlich das Angebot immer kleiner und der Kunde hätte immer weniger Wahlfreiheit.

Statt StreamOn fordern die Verbraucherschützer, dass sich das Datenvolumen in Deutschland erhöhen sollte.
Es wäre wünschenswert, wenn die Kunden von vorneherein mehr Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung hätten.
Dadurch könnten laut den Verbraucherschützern die Kunden selbst entscheiden, für welche Streaming-Anbieter sie das Datenvolumen einsetzen wollen.

Wie die Deutsche Telekom mit dem Vorhaben der Verbraucherschützer umgehen wird, bleibt abzuwarten.
Auch ist unbekannt, ob die Bundesnetzagentur die Netzneutralität tatsächlich als gefährdet ansieht und gegen StreamOn vorgehen wird.


 
Neuregelung der Betriebsrente: Ab 2019 mehr Rentenzuschüsse von Arbeitgebern !

Laut einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" haben sich SPD und Union darauf geeinigt, dass ab 2019 alle Arbeitgeber Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent leisten müssen.

Dies gelte bei sämtlichen möglichen Formen der Entgeltumwandlung, berichtete das Magazin am Samstag.
Bisher war diese Zuschusspflicht nur für das neue Sozialpartnermodell vorgesehen, bei dem die Tarifparteien die Betriebsrenten aushandeln.

Einkommensgrenze gelockert
Außerdem soll es die geplanten staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener bereits bei einem Monatseinkommen unter 2200 Euro geben, wie der "Spiegel" berichtete.
Bislang war eine Grenze von 2000 Euro vorgesehen.

Die Betriebsrente ist eine Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Rente, bei der Beschäftigte Unterstützung des Arbeitgebers erhalten.
Sie wird aber oft auch nur vom Arbeitnehmer finanziert: Dabei handelt es sich dann um die sogenannte Entgeltumwandlung.
Damit kann er Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln und sich auf diesem Wege eine Zusatzrente aufbauen.

Neues Modell soll Betriebsrente attraktiver machen
Die Koalition will die Betriebsrente attraktiver machen. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen bestünden Lücken, heißt es im Gesetzentwurf.
Daher ist auch ein neues Modell vorgesehen, bei dem die Arbeitgeber von Garantien entbunden sind.
Den Beschäftigten wird stattdessen eine unverbindliche Zielrente angeboten.

Die große Koalition stellt die geplanten Neuregelungen zur Betriebsrente am Montag vor.
Am Donnerstag soll die Reform vom Bundestag beschlossen werden.


 
Deutsche Bahn: Mehrheit lehnt digitales Ticket ab !

Die Deutsche Bahn testet zurzeit eine Handy-App, mit der die herkömmliche Fahrkarte aus dem Automaten ersetzt werden könnte.
Bei dem sogenannten digitalen Ticketing können Passagiere über das WLAN-Netz der Bahn beim Ein- und Aussteigen erfasst werden.

Der Fahrpreis soll dann von dem System automatisch berechnet und abgebucht werden.
Doch die Mehrheit der Deutschen sieht laut einer Umfrage von Statista und "YouGov" das neue Handy-Ticket eher skeptisch.

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Danach können sich nur 36 Prozent der Bundesbürger vorstellen, das digitale Ticketing zu nutzen.
Mehr als die Hälfte (58 Prozent) der Befragten hat kein Interesse daran.
Uneinigkeit herrscht darüber, ob das neue Handy-Ticket Bahnfahren einfacher oder komplizierter machen würde.
Und ein Großteil der Deutschen (71 Prozent) befürchtet, dass durch die Nutzung ihre privaten Daten gefährdet wären.


 
Unitymedia schaltet analoges Kabelfernsehen ab !

In diesem Monat schaltet Unitymedia das analoge Kabelfernsehen im Westen Deutschlands ab.
Den Anfang macht bereits heute das südliche Baden-Württemberg (Freiburg, Ulm, Tübingen), am 6. Juni 2017 folgt dann der Norden Baden-Württembergs (Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg) und am 13. Juni ist ganz Hessen dran.
Weiter geht es am 20. Juni mit dem südlichen Nordrhein-Westfalen (Aachen, Düsseldorf, Köln), der nördliche Landesteil (Bielefeld, Dortmund, Münster) folgt am 27. Juni.

Auf einer Informationsseite des Unternehmens kann man den Abschalttermin anhand der Postleitzahl suchen.


Betroffene Kunden können jederzeit einen digitalen Kabelempfänger (DVB-C) an ihre Kabeldose anschließen, da das digitale Signal schon jetzt parallel zum analogen ausgeliefert wird.
Da die meisten Flachbildfernseher bereits einen integrierten DVB-C-Tuner besitzen, sollte der Wechsel kein Problem darstellen.
Im Normalfall wird man lediglich auf den Digital-Empfänger umschalten und eine Kanalsuche durchführen müssen.
Lediglich für alte Röhrenfernseher und frühe LCD- und Plasma-Geräte wird man einen DVB-C-Receiver nachrüsten müssen.

Keine Änderungen ergeben sich in Hinblick auf die Kosten und das analoge Radioangebot, welches auch über den Juni 2017 hinaus erhalten bleibt.
Parallel hierzu stellt Unitymedia Digitalradio mit zusätzlichen Programmen bereit.
Hierzu gehören neben den bekannten Sendern auch thematisch sortierte Musikangebote ohne Moderation oder Werbeunterbrechungen.
 
Weitere Verbesserungen für Rentner - Reformen verabschiedet !

Berlin - Knapp vier Monate vor der Bundestagswahl hat die große Koalition noch drei wichtige Rentenreformen im Bundestag durchgebracht.
Mit der Stärkung der Betriebsrenten will sie insbesondere Geringverdiener besser vor Altersarmut schützen und die Betriebsrente kleinen und mittleren Unternehmen schmackhaft machen.

Außerdem sollen bis 2025 die Ost- an die Westrenten vollkommen angeglichen werden.
Und wer aus Gesundheitsgründen gar nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten kann, soll bessergestellt werden, wenn er ab 2018 in Erwerbsminderungsrente geht.


 
„Der faulste Job der Welt“: Saft-Konzern verspricht 20.000 Euro fürs Nichtstun !

Mönchengladbach - Die Füße hochlegen, die Sonne genießen und dabei 20.000 Euro verdienen?

Diesen „Job“ hat der Saftkonzern „Valensina“ aus Mönchengladbach jetzt ausgeschrieben.
Dem Konzern geht es dabei vor allem um Aufmerksamkeit.

Onkel Dittmeyer, die Werbefigur, die in den Neunzigern für den Orangensaft von „Valensina“ warb, gibt es trotz großer Beliebtheit schon lange nicht mehr.

In der Konzern-Zentrale in Mönchengladbach hat man sich daher etwas überlegt.
Denn jetzt kann jeder der neue Onkel Dittmeyer werden – und muss dafür vor allem nichts tun...

Die Niederrheiner haben eine Stellenausschreibung ins Netz gestellt, die den „faulsten Job der Welt“ verspricht.

Wer einfach nur in einer Hängematte liegt, der kann mal eben 20.000 Euro verdienen.

Die Anforderungen für diesen Job, der auf 13 Monate befristet ist, sind denkbar einfach: „Orangen von zu Hause aus beim Wachsen zusehen und ab und an darüber berichten, einmaliger Besuch einer Orangen-Plantage in Spanien, Geduld zelebrieren, abwarten und Saft trinken und vor allem nichts übers Knie brechen“, heißt es in der offiziellen Stellenausschreibung.

Außer Erfahrungen im Umgang mit Nichtstun und Grundkenntnisse in Selbstbeschäftigung und Zeitvertreib erwartet der Arbeitgeber nichts.

Ach ja, Spaß am Posten in sozialen Netzwerken sollte man auch mitbringen, schließlich soll die Welt ja davon erfahren.

Wer der nächste Onkel Dittmeyer werden will, kann sich noch bis zum 13. August bewerben.


 
Mitarbeiter-Rechte: Hitzefrei im Büro - Ab wie viel Grad darf ich heimgehen ?

Hitzefrei" kennen wir noch aus Schulzeiten, als wir an besonders heißen Tagen früher nach Hause gehen durften.
Aber gilt das auch für schwitzende Arbeitnehmer?

An besonders heißen Sommertagen steigen die Temperaturen auch im Büro oft auf scheinbar unerträgliche Werte.
Wer wünscht sich da nicht an einen kühlen Baggersee oder am besten gleich in die nächste Eisdiele.
Aber ab welchen Temperaturen darf ich eigentlich nach Hause gehen?
Gibt es überhaupt "Hitzefrei" im Büro?
Ab wann ist Arbeit in heißen Räumen unzumutbar?

Um es kurz zu sagen: Die Chancen auf Hitzefrei stehen sehr schlecht.
Die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten", welche die Raumtemperaturen am Arbeitsplatz seit 2010 regeln, sehen lediglich vor, dass Büros ab 35 Grad nicht als Arbeitsräume geeignet sind.
Und auch nur dann, wenn entsprechende Kühlmaßnahmen keine Milderung verschaffen.
Da viele moderne Büros heutzutage klimatisiert sind, fällt dieses Szenario wohl eher in die Kategorie "Wunschträume".

Raumtemperatur im Büro: Ab 26 Grad muss der Chef handeln
Trotzdem gibt es natürlich nach wie vor Büroräume, die mit riesigen Fensterfronten nach Süden hin ausgerichtet sind - und so schon in den frühen Morgenstunden Schweißperlen auf die Stirn treiben.
In diesem Fall müssen Sie nicht jede Temperatur in Kauf nehmen.

Die Richtlinien besagen, dass der Arbeitgeber bereits ab Raumtemperaturen von 26 Grad entsprechende Maßnahmen ergreifen muss, um die Temperaturen zu senken.
Dazu gehören vor allem Sonnenschutz-Systheme wie Jalousinen, Markisen oder eine spezielle Verglasung.
Besonders wenn die Sonne direkt auf Ihren Arbeitsplatz knallt, ist dies nicht zumutbar.

Müssen Sie bei diesen Temperaturen sogar schwere Arbeiten verrichten oder warme Schutzkleidung tragen, muss Ihre Firma dafür sorgen, dass Ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.
Dasselbe gilt für gesundheitlich vorbelastete und schutzbedürftige Personen wie Schwangere, stillende Mütter, Jugendliche oder ältere Mitarbeiter.
In Einzelfällen kann Ihnen Ihr Chef dann frei geben.

Bei über 30 Grad kann der Arbeitgeber die Kleiderordnung lockern
Steigen die Raumtemperaturen sogar auf bis zu 30 Grad muss sich die Firma weitere Maßnahmen überlegen, damit Mitarbeiter so weinig wie möglich belastet werden.
Von gelockerten Kleidungsregeln über Lüften in den frühen Morgenstunden bis hin zu verlagerten Arbeitszeiten (Gleitzeit) ist vieles möglich.
Dabei gilt jedoch laut Gesetzgeber: "Technische und organisatorische gehen gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor".
Das heißt, bevor Sie Ihr Jacket ablegen, muss Ihr Chef erst einmal versuchen, die Räume zu kühlen.
Sprechen Sie mit Ihrem Chef

Auch wenn Ihnen die Hitze im Büro zu schaffen macht: Einfach heimgehen sollten Sie nicht.
Das wirkt nicht nur unprofessionell - Ihnen droht auch noch eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Chef, damit er auf das Hitzeproblem reagieren kann, und finden Sie gemeinsam eine Regelung, um auch an heißen Tagen effektiv arbeiten zu können.


 
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