Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Friseurkette schließt 450 Filialen !

Größte deutsche Friseurkette macht wohl jeden dritten Salon dicht.

Die Friseurkette Klier hat rund 1.350 Filialen.
Noch.
Denn das Unternehmen will offenbar 450 davon schließen.
Das Unternehmen spricht von "Spekulationen".


Deutschlands größte Friseurkette, die Klier-Gruppe, schließt einem Medienbericht zufolge 450 Filialen.
15 bis 20 Prozent der Stellen sollen wegfallen, schreibt die "Bild"-Zeitung.

Die Kette betreibt rund 1.350 Salons in Deutschland.
Zu dem Unternehmen gehören auch Friseurketten unter dem Namen Super Cut, Essanelle, Styleboxx oder Hairexpress, oftmals befinden sie sich in Bahnhöfen oder in Einkaufszentren.

Auf Anfrage teilte Klier mit: "Da es noch viele Gespräche und Verhandlungen über einzelne Standorte gibt, sind alle Zahlen, die jetzt genannt worden sind, Spekulationen."
Daran wolle sich das Unternehmen nicht beteiligen.
"Wir bitten um Verständnis, dass wir uns gegenwärtig nicht zu den Einzelheiten von etwa 1.400 Salons und Shops äußern können."

Sanierungsplan enthält Details zu möglichen Schließungen
Anfang September hat Klier wegen der Corona-Pandemie ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Wolfsburg beantragt.
Das ist ein spezielles Insolvenzverfahren, bei dem eine Firma unter einem rechtlichen "Schutzschirm" steht und sich dort ohne Zugriff von Gläubigern selbst sanieren soll – mit dem Ziel, eine Pleite abzuwenden.
Im Frühjahrs-Lockdown mussten alle Geschäfte der Gruppe zeitweise schließen, weshalb die Umsätze wegbrachen.

Am Dienstag entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet wird.
Anschließend werde "der Sanierungsplan bei Gericht eingereicht und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt", heißt es von Klier weiter.

Dieser Plan beschreibe, wie sich die Klier-Gruppe für die Zukunft aufstellen wolle.
"Nach der Annahme des Sanierungsplans werden wir zunächst unsere Mitarbeiter und danach andere Zielgruppen über weitere Details informieren."


 
Abgabefrist für Steuererklärungen wird verlängert !

Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt, bekommt einen Monat länger Zeit.
Das Finanzministerium hat die Abgabefrist fürs Kalenderjahr 2019 entsprechend verlängert.


Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen wird verlängert.
Wie das Bundesfinanzministerium am Freitag vor dem Hintergrund der Corona-Krise mitteilte, wird die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen um einen Monat verlängert – und zwar bis zum 31. März 2021.

Außerdem werden den Angaben zufolge auch Stundungsmöglichkeiten verlängert.
Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen.
Die Stundungen laufen dann laut Ministerium längstens bis zum 30. Juni 2021.
Damit würden bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert.


 
Das ändert sich alles im Januar 2021 !

Im neuen Jahr treten viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft - die meisten davon gleich im Januar.
Die größte Entlastung ist dabei, dass der Soli fast komplett abgeschafft wird.
Aber auch an anderen Stellen gibt es mehr Geld.

Kein Solidaritätszuschlag mehr, höherer Mindestlohn, Grundrente – ab Januar 2021 dürfen sich viele Deutsche über mehr Geld freuen.
Doch es gibt auch Bereiche, in denen die Kosten steigen.

So erhöht sich nicht nur der Rundfunkbeitrag, sondern auch der Zusatzbeitrag der Krankenkassen und die Kfz-Steuer für manche Autos.
Außerdem läuft die reduzierte Mehrwertsteuer aus.

Alle wichtigen Änderungen im Überblick.

Soli-Aus
Der Solidaritätszuschlag entfällt für etwa 90 Prozent derjenigen, die ihn heute zahlen.
Für weitere 6,5 Prozent wird er reduziert.
Konkret heißt das: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird für Arbeitnehmer kein Soli mehr fällig.
Damit haben 35,5 Millionen Bürger ab Januar höhere Nettoeinkünfte.
Der Soli war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Ost-Aufbau eingeführt worden.

Achtung: Der Soli entfällt nicht für Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 Euro.

Grundrente
Bedürftigkeitsprüfung ja oder nein – das war lange der große Streitpunkt bei der Grundrente.
Nun endlich kommt sie.
Ohne Bedürftigkeitsprüfung.
Etwa 1,3 Millionen Rentner haben Anspruch auf den Zuschlag, mit dem sie ihre eigentliche Rente aufbessern können.
Der Großteil von ihnen sind Frauen.
Voraussetzung für die Grundrente ist, dass Sie mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

Beiträge zur gesetzlichen Rente
Wer mehr verdient, zahlt auch mehr in die gesetzliche Rente ein – allerdings gilt das nicht unbegrenzt.
Ab einer gewissen Höhe Ihres monatlichen Bruttolohns müssen Sie keine höheren Beiträge leisten, erhalten im Umkehrschluss aber auch nicht mehr Rente.
Diese Höhe ist die Beitragsbemessungsgrenze. Und die steigt 2021 von 6.900 Euro (Westen) und 6.450 Euro (Osten) auf 7.100 Euro (Westen) und 6.700 Euro (Osten).

Mindestlohn
Viele Branchen haben sich selbst bereits höhere Mindestlöhne verordnet, als das Gesetz vorsieht, wer davon aber noch nicht profitieren konnte, kann sich jetzt immerhin über ein Plus beim gesetzlichen Mindestlohn freuen.
Ab Januar steigt er auf 9,50 Euro pro Stunde, im Juli dann auf 9,60 Euro.
Mehr Geld gibt es auch für Azubis: Ihr Lohn steigt von derzeit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro.

Hartz IV
Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht.
Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher.
Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro.
Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Kindergeld und Kinderzuschlag
Familien können ab Januar gleich mehrfach profitieren.
Denn nicht nur das Kindergeld steigt, sondern auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen.
Beim Kindergeld gibt es pro Kind 15 Euro mehr, beim Kinderzuschlag 20 Euro.

Grund- und Kinderfreibetrag steigen
Ein Teil Ihres Einkommens bleibt immer steuerfrei.
Dieser Grundfreibetrag steigt 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro.
Haben Sie Kinder, dürfen Sie weitere Freibeträge geltend machen, den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag.
Insgesamt bleiben damit 2021 für jedes berücksichtigungsfähige Kind 8.388 Euro frei, 576 Euro mehr als 2020.

Alleinerziehende
Wer alleine Kinder groß zieht, darf bei der Einkommensteuer noch einen sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen, also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Der liegt normalerweise bei 1.908 Euro für das erste Kind.
Wegen der Corona-Krise war er jedoch schon 2020 erhöht worden – auf 4.008 Euro.
Diese Regel wird 2021 beibehalten.
Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

CO2-Preis kommt
Energie- und Verkehrsunternehmen müssen ab Januar für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, eine Abgabe zahlen.
Dieser CO2-Preis startet bei 25 Euro und steigt in den kommenden Jahren schrittweise an.
Sprit, Heizöl und Erdgas werden dann voraussichtlich teurer.
Laut Bundesregierung müssen Sie sich darauf einstellen, dass der Liter Benzin 7 Cent mehr kosten wird, Diesel und Heizöl 7,9 Cent mehr und Erdgas 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde.
Mit dem CO2-Preis sollen fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv werden.

Mehr Wohngeld
Als Ausgleich für die höheren Kosten bei Benzin, Heizöl und Gas zahlt der Staat ab Januar ein höheres Wohngeld.
Etwa 15 Euro mehr werden es pro Monat sein, pro weiterem Haushaltsmitglied kommen 3,60 Euro hinzu.

Kfz-Steuer steigt
Fahren Sie ein neues Auto mit hohem Spritverbrauch und einem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer, steigt Ihre Kfz-Steuer.
Sie zahlen dann einen doppelt so hohen Aufschlag.
Stößt Ihr Wagen hingegen weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer aus, wird es für Sie günstiger.

Beiträge zur Kfz-Haftpflicht
Auch bei der Haftpflichtversicherung für Ihr Auto können sich die Preise ändern.
Denn jedes vierte Fahrzeug wird in eine andere Typklasse eingestuft.
Für rund 6,1 Millionen Versicherte wird es teurer, weil sie in eine höhere Klasse rutschen, etwa 4,6 Millionen müssen weniger zahlen, weil ihr Auto niedriger eingestuft wird.

Neue Pendlerpauschale
2021 erhöht sich die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt.
Statt 30 Cent dürfen Sie bei der Steuererklärung 2021 ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit absetzen.
Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent.

Die Pauschale gilt übrigens unabhängig vom Fortbewegungsmittel.
Sie bekommen Sie für die Autofahrt genauso wie für das Pendeln mit Bahn, Rad oder selbst wenn Sie zu Fuß gehen.

Rundfunkbeitrag steigt
Fast 1,5 Milliarden Euro fehlen den öffentlich-rechtlichen Sendern in den kommenden vier Jahren – so hat es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten festgestellt.
Für die deutschen Haushalte heißt das: Ihr Rundfunkbeitrag, die einstigen Gebühren der GEZ, steigt um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro – zumindest, wenn in Sachsen-Anhalt alles glatt geht.
Das Bundesland ist das einzige, das der Erhöhung aktuell noch nicht zugestimmt hat.

Personalausweis wird teurer
Und noch etwas wird teurer: der Personalausweis.
Allerdings erhöhen sich die Kosten für eine neue Scheckkarte, die in der Regel alle zehn Jahre fällig wird, nicht nur um ein paar Cent, sondern gleich um 8,20 Euro. Statt 28,80 Euro werden 37 Euro fällig.
Jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, zahlen 22,80 Euro.

Höhere Wohnungsbauprämie
Geld obendrauf gibt es hingegen für alle, die mit einem Bausparvertrag auf eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus sparen – und nicht zu viel verdienen.
Bisher durften Singles höchstens 25.600 Euro im Jahr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten; ab 2021 sind es 35.000 Euro.
Bei Paaren steigt die Einkommensgrenze von 51.200 Euro auf 70.000 Euro.

Behindertenpauschbetrag
Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen.
Dadurch können Sie es sich in vielen Fällen sparen, zum Beispiel Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen.
Bei einem Grad der Behinderung von 50 gilt ab 2020 eine Pauschale von 1.140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2.840 Euro.

Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag für blinde Menschen sowie Menschen, die als hilflos gelten, wird zudem von 3.700 Euro auf 7.400 Euro angehoben (Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis oder festgestellte Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5).

Zusatzbeitrag
Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden 2021 steigen.
In welcher Höhe genau, beschließt jede Krankenversicherung zwar individuell, es gibt aber einen Richtwert.
Diesen hat das Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent erhöht.

Wechsel der Krankenkasse
Passt Ihnen der höhere Zusatzbeitrag bei Ihrer bisherigen Krankenkasse nicht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Aber auch so wird der Wechsel zwischen Krankenkassen um einiges leichter.
Zum einen sinkt die Mindestvertragslaufzeit von 18 auf 12 Monate, zum anderen ist gar kein Kündigungsschreiben mehr nötig.
Sie brauchen nur noch bei der neuen Versicherung Ihren Beitritt zu erklären.
Den Rest regelt Ihre neue Krankenkasse.

AU-Bescheinigung
Im Gesundheitssektor soll vieles digitaler werden.
Dazu zählt auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt oder auch "gelber Schein".
Der Durchdruck für die Krankenkasse wird ab Januar überflüssig.
Denn Ihre Ärztin übermittelt die AU direkt elektronisch an Ihre Versicherung.

Elektronische Patientenakte
Ebenfalls digital wird Ihre Patientenakte – wenn Sie es wünschen.
Ab Januar muss Ihre gesetzliche Krankenkasse die elektronische Patientenakte (ePA) zumindest anbieten.
Sie selbst entscheiden aber, ob Sie sie wahrnehmen, und auch, welche Daten darin gespeichert werden.

Babykino-Verbot
Konnten werdende Eltern bisher selbst entscheiden, ob sie sich ihren Neuzugang in 3D oder 4D anschauen, sind diese Ultraschalluntersuchungen ab Januar nur noch dann erlaubt, wenn der Frauenarzt es für medizinisch geboten hält.
Also zum Beispiel bei bestimmten Entwicklungsstörungen oder einer Risikoschwangerschaft.
Der klassische 2D-Ultraschall ist von dem Baby-TV-Verbot nicht betroffen.

Verbot von Upskirting
Upskirting nennt man das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock.
Wer das macht, riskiert ab 2021 einen Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Gleiches gilt für das Filmen oder Fotografieren in den Ausschnitt sowie für die Weiterverbreitung der Aufnahmen.


 
Übernahme: NortonLifeLock kauft Avira für 360 Millionen US-Dollar !

Nachdem die 1986 in Tettnang am Bodensee gegründete Avira GmbH & Co. KG erst im April dieses Jahres von der Investoren-Gruppe Investcorp aus dem Königreich Bahrain übernommen wurde und seitdem als Avira Holding GmbH & Co. KG firmierte, wurde das Unternehmen jetzt für rund 360 Millionen US-Dollar von NortonLifeLock aufgekauft.

Zweite Avira-Übernahme in diesem Jahr
Damit übernimmt das US-Unternehmen alle Anteile des in Manama beheimateten Kreditinstitutes, das sich mit privatem Beteiligungskapital bereits bedeutende Anteile an Utimaco, Sophos, Opity, SecureLink, CoreSec, Nebulas, iT-CUBE, CSID, OpSec und Impero sichern konnte und am 4. April auch die damalige Avira GmbH & Co. KG übernommen hatte.

NortonLifeLock erweitert sein Portfolio
In einer offiziellen Pressemitteilung (PDF) des us-amerikanischen Unternehmens sagte NortonLifeLock-CEO Vincent Pilette, „Die Übernahme von Avira erweitert unser Portfolio um ein wachsendes Unternehmen, beschleunigt unser internationales Wachstum und erweitert unser Go-to-Market-Modell um eine führende Freemium-Lösung.


Kulturell passen wir hervorragend zusammen.“
Avira hat sich hingegen noch nicht zu Wort gemeldet.
Die Ausrichtung des Softwareunternehmens soll vorerst beibehalten werden, der CEO und CTO von Avira wechselt in den Vorstand von NortonLifeLock.

Guter Deal für Investcorp
Für Investcorp war die Übernahme von Avira und der nun geschlossene Deal hingegen ein voller Erfolg – im April zahlte die Investoren-Gruppe „nur“ 180 Millionen US-Dollar für das Unternehmen vom Bodensee, das mehr als 500 Mitarbeiter an seinem Hauptsitz in Tettnang in Baden-Württemberg beschäftigt und Niederlassungen in Europa, den USA und Asien unterhält.

Neben kostenpflichtigen Programmen für private Endanwender und Businesslösungen bietet Avira seit Jahren auch das kostenlose Avira Free Antivirus und die Security-Suite Avira Free Security an.


 
Einfache Schutzmaske als FFP2 verkauft : Abmahnung - Apotheken müssen Corona-Gesichtsmasken korrekt kennzeichnen !

Beim Kauf von Gesichtsmasken müssen sich Verbraucher auf korrekte Bezeichnungen verlassen können.
Denn es macht zum Beispiel einen großen Unterschied, ob es sich um einfache Mund-Nasen-Bedeckungen oder um partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2/FFP3) handelt.

Erstgenannte dienen während der Corona-Pandemie vor allem dem Schutz anderer Menschen, während Letztgenannte einen Großteil der Tröpfchen und Kleinstpartikel (Aerosole) in der Luft vor dem Einatmen herausfiltern und damit auch einen höheren Eigenschutz bieten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben nun eine Apotheke abgemahnt, die einfache Mund-Nasen-Masken auf einem Schild mit dem Zusatz „FFP2-Klasse“ beworben hatte.
Die Apotheke hat sich nach Angaben der Verbraucherschützer danach dazu verpflichtet, diese Praxis zu unterlassen und die Masken korrekt auszuzeichnen.

Auf CE-Zeichen achten
Wichtig zu wissen ist, dass nach der entsprechenden Prüfnorm (DIN EN 149:2009-08) getestete FFP2- und FFP3-Masken ein CE-Zeichen mit einer vierstelligen Kennnummer tragen, anhand derer sich das entsprechende Prüfinstitut nachvollziehen lässt.
Bei der Prüforganisation Dekra ist es zum Beispiel die Nummer 0158.

Neben Beschwerden über falsche Kennzeichnungen registriert die Verbraucherzentrale immer wieder auch teils extrem hohe Preise für die Schutzprodukte.
Sie empfiehlt darum, solche Produkte nicht vorschnell zu kaufen, sondern erst Angebote zu vergleichen und sich dann einen kleinen Masken-Vorrat anzulegen.


 
Hornbach nimmt Feuerwerk aus Sortiment: Auch Bauhaus stoppt Verkauf !

Angesichts der Corona-Pandemie steht in diesem Jahr ein Böllerverbot an Silvester zur Debatte.
Die Baumarktketten Hornbach und Bauhaus gehen noch einen Schritt weiter und bekräftigen ihre Entscheidung, überhaupt keine Feuerwerkskörper mehr zu verkaufen.
Grund sei die mangelnde Nachhaltigkeit.


Die Baumarktkette Hornbach hält an einer früheren Ankündigung fest und wird keine Silvesterböller mehr verkaufen.
Insbesondere aus Gründen des Tier- und Umweltschutzes habe man entschieden, ab 2020 kein Feuerwerk anzubieten, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit Sitz im pfälzischen Bornheim mit.

In der Vergangenheit habe es auch zum Thema Feuerwerk Anregungen von Kunden, Tierschutzvereinen und Umweltverbänden gegeben.
Damit habe man sich beschäftigt, erklärte sie.
Die grundsätzliche Entscheidung hatte das Unternehmen bereits vor einem Jahr getroffen.

In den 96 deutschen und 14 österreichischen Hornbach-Märkten gingen somit 2019 letztmals Feuerwerksartikel über den Ladentisch.
Auch in den anderen sieben europäischen Regionen seien diese Artikel nicht mehr erhältlich, hieß es.
Das Unternehmen überarbeite sein Sortiment regelmäßig, auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten.

Andere Handelsketten haben ähnliche Entscheidungen getroffen.
So bekräftigte das Unternehmen Bauhaus mit Sitz in Mannheim vor Kurzem, dass man ab 2020 kein Feuerwerk und keine feuerwerksähnlichen Produkte mehr verkaufe.
Die Entscheidung zu diesem nachhaltigen Handeln sei bereits 2019 getroffen worden, hieß es.


 
Kritik an neuem Gesetz: Zahlen wir bald das Doppelte fürs Kabel-TV ?

Trotz scharfer Kritik von Kommunen und Teilen der Wirtschaft will die Bundesregierung weiterhin die umstrittene Abschaffung der sogenannten Umlagefähigkeit von TV-Kosten über die Nebenkosten-Abrechnung.
Der entsprechende Gesetzesentwurf soll kommende Woche im Bundeskabinett beschlossen werden, danach sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Vodafone und andere Branchenvertreter laufen dagegen Sturm.
Sie warnten am Donnerstag vor höheren Kosten für die Verbraucher.

Bisher sind Fernsehkosten „umlagefähig“, das heißt der Vermieter kann einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen und die Kosten auf alle Mieter umlegen.
Acht bis zehn Euro werden dadurch pro Mieter fällig.
Zahlen müssen alle - auch Fernsehverweigerer.

Geplante Neuregelung würde TV-Kosten verdoppeln
Der Vorteil daran: Weil alle mitmachen, ist der Preis pro Haushalt relativ günstig - schließlich haben die Netzbetreiber bei Großverträgen mit vielen Nutzern weniger Verwaltungskosten und andere Ausgaben zu stemmen.
Einzelverträge würden grob gesagt das Doppelte kosten.

Kabelnetzbetreiber wie Vodafone und Tele Columbus laufen dagegen Sturm.
Sie warnten am Donnerstag vor höheren Kosten für die Verbraucher.
Doch nicht nur Vodafone pocht auf eine Beibehaltung der Umlagefähigkeit, sondern auch der Deutsche Städtetag und Wohnungsbaugesellschaften.
Sie warnen vor Mehrkosten für Verbraucher, die vor allem ärmere Menschen hart treffen würden.

Zudem würde es den Gigabit-Ausbau empfindlich bremsen.
Die Logik hierhinter: Da es keine sichere Aussicht auf dicke Verträge mit vielen Abnehmern mehr gibt, lohnt sich das Verlegen neuer Leitungen in die Häuser nicht.
Dies wiederum würde auch die Firmen treffen, die Glasfaser verlegen.

Dennoch pocht das zuständige Bundeswirtschaftsministerium auf die Abschaffung der Umlage-Regelung über die Nebenkosten.
Mieter dürften nicht wie bisher verpflichtet werden, für den Bezug von Kabel-TV und anderen Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlen, heißt es im Gesetzesentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Wirtschaftsministerium verspricht sich von der Abschaffung der auch Nebenkostenprivileg genannten Regelung mehr Wettbewerb und dadurch Vorteile für den Verbraucher.
„Unsere europäischen Nachbarn kommen ohne die Umlagefähigkeit aus und haben gleichzeitig günstige Preise für die TV-Versorgung“, so ein Sprecher.


 
"Keine Werbung"- Aufkleber vor dem Aus ?

Petition: Briefkastenwerbung nur noch auf Wunsch.

Bitte keine "Bitte keine Werbung!"-Aufkleber mehr: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit einer Petition erreichen, dass Werbeprospekte nur noch in Briefkästen von Menschen landen, die sie auch ausdrücklich haben wollen.

Am Freitag wurden die gemeinsam mit der Initiative "Letzte Werbung" gesammelten rund 97.000 Unterschriften dem Bundesjustizministerium in Berlin übergeben.

Bislang muss über einen Aufkleber wie "Stopp – Keine Werbung!" deutlich gemacht werden, dass man keine Prospekte wünscht.
Und selbst an diese Bitte hält sich laut DUH-Abfallexperte Thomas Fischer vor allem in Großstädten oft nicht jeder.
"Wir sehen, dass es nicht funktioniert.
Deshalb müssen wir es umdrehen", sagt er vor der Übergabe.
Nur in Briefkästen mit Aufklebern wie "Werbung – Ja bitte" soll künftig noch Werbung wandern – so die Forderung ans Justizministerium.

So müsste weniger Werbung produziert, klimabelastend verteilt und entsorgt werden, rechnet Fischer vor.
In Amsterdam sei 2018 ein solches System eingeführt worden.
Nur rund 30 Prozent der Haushalte entschieden sich dort laut Fischer aktiv für die Werbung.
6.000 Tonnen Papier seien so pro Jahr gespart worden.

So viel Müll entsteht durch Werbung
Pro Jahr werden seinen Angaben nach in Deutschland derzeit 28 Milliarden Werbeprospekte gedruckt, es entstehen rund 1,1 Millionen Tonnen Müll – "in diesem Bereich wird ohne Ende gesündigt".

Das Justizministerium geht davon aus, dass sich auch hierzulande nur wenige Bürger für Werbung entscheiden würden.
Das hätte den Vorteil, dass Abfälle vermieden werden könnten, teilte eine Sprecherin vor der Übergabe mit.
Wenn kommerzielle Postwurfwerbung nur mit Einwilligung zulässig wäre, würde dies aber die unternehmerische Freiheit beschränken.
"Ob die Belange des Persönlichkeits- und Umweltschutzes einen solchen Eingriff rechtfertigen könnten, wirft eine Reihe von Abwägungsfragen auf", teilte sie mit.

Ministerium sieht Hürden
Hinzu komme das hohe Gut der Pressefreiheit, wenn lokale Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthielten.
Da bei der derzeitigen Regelung ohne großen Aufwand Schutz vor unerwünschter Werbung garantiert sei, sei derzeit keine Änderung geplant, hieß es vor der Übergabe.

Der DUH-Abfallexperte Fischer sagte, Gratiszeitungen wären nicht betroffen.
Es gehe vielmehr um Anzeigen von Baumarktketten, Drogerien oder Textilhandel.
"Da müssen wir ran, das ist der ganz große Batzen", sagte er.
Auch könne der Gesetzgeber Ausnahmebestände definieren, damit Gemeinnütziges oder Wahlwerbung weiter ankommen.

DUH sieht Rückhalt der Bevölkerung
Die zuständige Abteilung des Justizministeriums sagte laut DUH bei der Übergabe der Petition zu, eine Umsetzung in Deutschland zu prüfen.
Die DUH wertete das als Erfolg: Man werde das Thema mit Nachdruck begleiten und erwarte, dass diese Lösung Eingang in die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2021 finde, sagte die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Freitag.

Die DUH sieht bei der Frage einen großen Teil der Bevölkerung hinter sich: Einer Umfrage vom Mai zufolge schätzen 78 Prozent der Menschen ab 14 Jahre in Deutschland die Umweltbelastungen von gedruckten Postwurfsendungen und Werbeprospekten als "sehr hoch" oder "eher hoch" ein, 61 Prozent finden, dass ungefragt in den Briefkasten eingeworfene Werbeprospekte verboten werden sollten.
Andererseits bereiten sich 69 Prozent demnach zumindest gelegentlich aufs Einkaufen vor, und davon nutzen 60 Prozent Postwurfsendungen.


 
Kontaktbeschränkungen zum Fest: Wann darf die Polizei zu Hause kontrollieren ?

Weihnachten steht vor der Tür.
Und wohl auch der harte Lockdown.
Wodurch ein besinnliches Zusammensein für Freunde und Familien erschwert werden dürfte.

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Ob statt dem Weihnachtsmann nun die Polizei zu Besuch kommen darf, lesen Sie hier.

Zuletzt hatten sich ja die Forderungen nach einem harten Lockdown noch deutlich vor Weihnachten gemehrt.
Darüber beraten nun morgen die Ministerpräsidenten sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Gegenstand der Gespräche dürfte auch sein, Lockerungen für Weihnachten und Silvester zurückzunehmen.
Womit dann eine bundesweite Verschärfung der Kontaktbeschränkungen denkbar wäre.
Statt zehn Personen aus zwei Haushalten könnten dann nur maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen zusammenkommen dürfen.

Da durchaus zu befürchten ist, dass sich die Menschen dennoch über die wie immer gesetzte Grenze hinwegsetzen, stellt sich die Frage, ob die Polizei in privaten Wohnungen zu Weihnachten kontrollieren darf, ob die dann geltenden Kontaktbeschränkungen auch eingehalten werden?

My home is my castle?
Bereits im November erklärte die Rechtsanwältin Lea Voigt, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), dass nur, weil es auf Verordnungsebene solche Regelungen gebe, es natürlich nicht automatisch das Recht der Polizei gibt, nun nach Gutdünken in jeder Wohnung mal nachzugucken, wer denn wo gemeldet sei, der sich da aufhält.
"Das wäre ja auch ein Szenario, was einen schrecken müsste, wenn die Polizei das dürfte", so Voigt.
Da könne man sich dann fragen, ob das mit einem Rechtsstaat noch was zu tun habe, wenn einfach überall mal nachgeschaut werden dürfe.

Denn grundsätzlich ist die Wohnung unverletzlich.
Was im Grundgesetz (Artikel 13) geregelt ist.
Eingriffe und Beschränkungen dürfen demnach nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, aufgrund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgenommen werden - etwa auch bei hartnäckigen nächtlichen Ruhestörungen oder eben auch zur Bekämpfung von Seuchengefahr.
Nach der jetzigen Rechtslage könne laut der Rechtsanwältin die Polizei aber nur unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung betreten, wenn sie zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach den Corona-Regeln verfolge.

Durchsuchungsbeschluss erforderlich
"Aber die Regeln sind sehr streng.
Es braucht einen richterlichen Beschluss, und es geht eben auch nur dann, wenn das zur Aufklärung einer möglichen Ordnungswidrigkeit zwingend erforderlich ist."

Auch die Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt im Interview mit der "Bild"-Zeitung: Die Polizei dürfe nur innerhalb der Wohnung kontrollieren, wenn private Treffen in der Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind und der Verdacht eines Verstoßes dagegen besteht.
Ob bei einer Weihnachtsfeier so große Gefahr im Verzug ist, dass der Zutritt der Beamten gerechtfertigt ist, sei im Einzelfall Auslegungssache und hänge davon ab, "ob es einen begründeten Verdacht gibt, dass beispielsweise vom Gesundheitsamt verhängte Quarantäne-Maßnahmen nicht eingehalten werden."

Ungeachtet dessen erteilte Kanzleramtsminister Helge Braun Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen im privaten Bereich bereits ebenfalls im November eine Absage.
"Keine proaktiven Kontrollen im Privatbereich, aber sehr deutliche Kontrollen im öffentlichen Bereich", sagte er damals im Bayerischen Rundfunk.
Ähnlich äußerte sich auch schon Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der Kontrollen im privaten Raum schon im Oktober ausschloss.
Auch hatte er seinerzeit ausdrücklich angemerkt, dass es auch keinen Aufruf dazu gebe, Hinweise auf gegen die Maßnahmen verstoßende Nachbarn zu geben.
Wie beruhigend!


 
Neue EU-Richtlinie: Für wen ein Drohnenführerschein jetzt Pflicht ist !

Am 31. Dezember tritt die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft.
Welche Drohnenpiloten sich dann zwingend registrieren lassen müssen oder einen Drohnenführerschein benötigen,
wird hier erklärt.

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
In der Vergangenheit kam es auch immer wieder vor, dass der Flugverkehr wegen des Einsatzes von Drohnen zum Erliegen kam.
Die neue EU-Drohnenverordnung, die am 31. Dezember 2020 in Kraft tritt, soll hier für mehr Sicherheit bei der Verwendung der Flugobjekte im zivilen Bereich sorgen: Viele Drohnenbesitzer müssen sich nun registrieren lassen – und zwar EU-weit.

Ist das der Fall, muss die Drohne mit der Registrierungsnummer des Piloten (e-ID) gekennzeichnet werden.
"Die e-ID ist sowohl physisch an der Drohne anzubringen, als auch in das Fernidentifizierungssystem, sofern vorhanden, zu laden.
Die Fernidentifizierung wird es ermöglichen, den Betreiber der Drohne auch im Fluge zu identifizieren", erklärt das Luftfahrt-Bundesamt.

Wenn trifft nun die Registrierungspflicht?
Eine Registrierungspflicht besteht dann für Piloten, deren Flugobjekte 250 Gramm oder mehr wiegen.
Die Registrierung erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt und soll ab dem 31.12.2020 über dessen Homepage möglich sein.
Registriert werden muss nur der Pilot selbst, nicht jede einzelne Drohne.
Das gilt sowohl bei privater als auch bei gewerblicher Nutzung.

Ohne Registrierung dürfen dann nur noch Drohnen geflogen werden, die leichter als 250 Gramm und nicht mit einem "Sensor zur Erfassung personengebundener Daten" (z.B. einer Kamera) ausgestattet sind oder als handelsüblich erhältliche Spielwaren gelten.

Kleiner und großer Drohnenführerschein
Wer Drohnen über 250 Gramm fliegen lassen will, benötigt nach der neuen Verordnung auch einen "EU-Drohnenführerschein".
Hier werden zwei Klassen unterschieden: Der sogenannte "kleine Drohnenführerschein", für den ein EU-Kompetenznachweis erbracht werden muss und der "große Drohnenführerschein", der das EU-Fernpiloten-Zeugnis beinhaltet.

Für beide Drohnenführerscheine gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Sie sind jeweils fünf Jahre gültig.
Danach müssen sie durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden.
Für den alten "Drohnenführerschein" gibt es eine Übergangsregelung: Der Kenntnisnachweis oder die Einweisungsbescheinigung sind noch bis zum 31.12.2021 gültig – allerdings gelten sie nur in Deutschland.

Der EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein) soll sicherstellen, dass ein Drohnenpilot das nötige Grundwissen hat, um eine Drohne sicher zu steuern.
Dabei lernt man auch, wo geflogen werden darf und was dabei beachtet werden muss.
Der EU-Kompetenznachweis kann relativ einfach von zu Hause erworben werben.
Es genügt ein kompaktes Online-Training mit einer anschließenden Prüfung.
Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus verschiedenen Fachbereichen.
Davon müssen mindestens 30 Fragen richtig beantwortet werden.
Wer das nicht schafft, kann das Training und die Prüfung einfach wiederholen.
Aktuell ist der Test noch nicht online.
Das Luftfahrt-Bundesamt plant den Start für den 31.12.2020.
Unklar ist noch, ob der Test kostenlos sein wird oder ob eine Gebühr fällig wird.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer Drohnenführerschein) stellt höhere Anforderungen an den Drohnenpiloten.
Voraussetzung ist hier zunächst der EU-Kompetenznachweis.
Zusätzlich muss jeder ein praktisches "Selbst-Training" (am besten auf offenem Feld) durchführen.
Dabei genügt es, die Durchführung des Trainings selbst schriftlich zu bestätigen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann man bei einer zertifizierten Stelle eine theoretische Prüfung ablegen.
Dabei werden Fragen zu den Themen Meteorologie, Flugleistung und Technische und Betriebliche Minderung von Risiken am Boden gestellt.
Diese Prüfungen werden in jedem Fall kostenpflichtig sein.
Welche Stellen den Test anbieten und was er genau kostet, ist noch unklar.

Wann brauche ich welchen Drohnenführerschein?
Welcher der beiden EU-Führerscheine benötigt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, mit welcher Drohne man wo fliegen will.
Dazu werden die Drohnen in fünf Klassen eingeteilt (C0 – C5).
Nur die kleinsten Drohnen in der Klasse C0 (bis 250 Gramm) darf man führerscheinfrei fliegen.
Für alle anderen Drohnen braucht man ab dem 31.12.2020 den EU-Kompetenztest.

Wer mit einer Drohne der Klasse C2 über Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- & Wohngebieten oder in der Nähe von Menschen fliegen will, benötigt zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
Die Einteilung ist relativ komplex.
Deshalb sollte man sich schon vor dem Kauf einer Drohne genau informieren, wo man überhaupt fliegen will und welchen der beiden Führerscheine man dazu benötigt.

Drohnenklassen
Die Hersteller müssen ihre Drohnen zukünftig in einer der Klassen ( C0, C1, C2, C3 und C4) zertifizieren lassen und kennzeichnen.
Für den Käufer ist dann schnell zu sehen, welche Klasse die Drohne hat, welchen Führerschein er dafür braucht und wo damit geflogen werden darf.

Die neue Klassifizierung

C0: unter 250 Gramm und Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s
Die einzige Klasse für die kein "Drohnenführerschein" erforderlich ist.

C1: unter 900 Gramm
Es wird ein EU-Kompetenznachweis benötigt.

C2: unter 4 Kilogramm
In der Unterkategorie A3 reicht der EU-Kompetenznachweis.
Damit darf die Drohne nur in einem Abstand von 150 Meter zu Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- & Wohngebieten und einen großen Abstand zu allen unbeteiligten Personen geflogen werden.

In der Unterkategorie A2 benötigt man das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
Damit dürfen Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten auch überflogen werden.
Zu unbeteiligten Personen muss ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern (oder 5 Meter im Langsam-Flugmodus) eingehalten werden.

C3 oder C4: unter 25 Kilogramm
Hier reicht ein EU-Kompetenznachweis aus, da die Drohne nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden darf.
(150 Meter Abstand zu Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten und einen großer Abstand zu allen unbeteiligten Personen).

Übergangsregelung

Derzeit gibt es noch gar keine klassifizierten Drohnen zu kaufen.
Für alle Drohnen, die bereits im Umlauf sind oder die noch keine Klassifizierung besitzen, gibt es deshalb folgende Übergangsregelung.

unter 250 Gramm und Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s
Es ist kein Drohnenführerschein nötig.

unter 500 Gramm
Bis zum 31.12.2022 wird kein "Drohnenführerschein" benötigt, ab dem 1.1.2023 wird der EU-Kompetenznachweis verlangt.

unter 2 Kilogramm
In der Unterkategorie A3 reicht der EU-Kompetenznachweis.
Damit darf die Drohne nur in einem Abstand von 150 Meter zu Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten und einem großen Abstand zu allen unbeteiligten Personen geflogen werden.

In der Unterkategorie A2 benötigt man das EU-Fernpiloten-Zeugnis.
Damit dürfen Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten auch überflogen werden.
Zu unbeteiligten Personen muss hier ein horizontaler Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.

unter 25 Kilogramm
Hier reicht ein EU-Kompetenznachweis aus, da die Drohne nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden darf.
(150 Meter Abstand zu Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten und einen großer Abstand zu allen unbeteiligten Personen.)



 
Verbraucherrecht: Neues Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten geplant !

Am 16.12. soll ein Gesetzentwurf durch das Kabinett beschlossen werden.
Hierbei geht es unter anderem um die Begrenzung der Mindestvertragslaufzeit auf ein statt zwei Jahre.

Per Gesetz will die Bundesregierung Verbraucher künftig besser vor Abo-Fallen schützen.
Am 16. Dezember soll ein entsprechender Gesetzentwurf durch das Kabinett beschlossen werden, wie Heise Online unter Berufung auf die dpa schreibt.
So soll die Mindestvertragslaufzeit für Dienstleistungen wie Netflix, DSL etc. nur noch 12 Monate, statt wie bisher auch schon mal 24 Monate betragen dürfen.
Ein Laufzeitvertrag über zwei Jahre darf nur noch dem Verbraucher angeboten werden, wenn dem Kunden zugleich auch ein Angebot mit gleicher Leistung über einen 1-Jahres-Vertrag gemacht wird, der bei gleicher Leistung monatlich maximal ein Viertel mehr kosten darf als der 2-Jahres-Vertrag.

Automatische Vertragsverlängerung nur noch für drei Monate erlaubt
Bei Vertragsende darf sich der Laufzeitvertrag nur noch um drei Monate automatisch kostenpflichtig verlängern.
Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr darf es nur noch geben, wenn der Kunde vorher postalisch oder via E-Mail, SMS vom Anbieter auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde.
Die Kündigungsfrist soll generell nur noch einen Monat betragen.

Verträge für Strom und Gas müssen künftig in Textform vorliegen, um wirksam zu sein.
Ein einfaches Telefonat alleine reicht nicht mehr aus für einen gültigen Vertrag.
Bei Telefonwerbung müssen Firmen künftig die Einwilligung des Verbrauchers dokumentieren und aufbewahren.
Bis Ende November 2018 sind bei der Bundesnetzagentur gut 58.000 Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung eingegangen.
Die Verfolgung gestaltet sich jedoch schwierig.
Auf Platz eins steht die Werbung von Energieversorgern, danach folgen Handyverträge und Versicherungen.
Eigentlich ist es in Deutschland verboten, am Telefon Werbung für Produkte zu machen und dann Verträge abzuschließen.
Allerdings sind die Firmen kreativ und umgehen dies unter anderem mit Subdienstleistern, die im Auftrag eines Unternehmens anrufen.


Quelle:
 
Nichts anbrennen lassen: Nur vier Bratpfannen sind "gut" !

Auch wenn in den kommenden Tagen eher der Ofen gefragt sein sollte, wird auch in der Bratpfanne so einiges gebrutzelt.
Die ist dann nicht selten beschichtet.
Die Schicht ist allerdings empfindlich.
Im Warentest können nur die wenigsten Antihaftpfannen überzeugen.

Egal ob Eierspeisen, Gemüse, Fisch oder Fleisch.
Solange die Versiegelung intakt ist, eignen sich Antihaftpfannen für alles, was nicht anpappen soll.
Dementsprechend weit verbreitet sind sie denn auch in deutschen Küchen.
Denn mit ihnen bleiben Speisen nicht kleben, sie sind leicht und zum Teil schon für wenig Geld zu haben.

Wie gut solche Pfannen in der Praxis sind, wollte Stiftung Warentest herausfinden und hat insgesamt 14 Pfannen geprüft.
Mit ernüchterndem Ergebnis: Nur vier Pfannen mit Antihaftbeschichtung sind "gut".

Wenn die Beschichtung bröckelt
Damit Gemüse, Pfannkuchen oder Kartoffeln beim Braten nicht anbacken, sind viele Pfannen mit einer Antihaftbeschichtung aus Polytetrafluorethylen (kurz PTFE - besser bekannt als Teflon) versehen.
Diese Beschichtung ist zwar praktisch, aber auch recht empfindlich und kann durch scharfe Messer, kratzende Schwämme oder saure Lebensmittel schnell zerstört werden.
Wird die PTFE-Beschichtung beim Erhitzen der Pfanne zu heiß (über 360 Grad), dann werden zudem giftige Dämpfe freigesetzt.

Die Tester haben deshalb untersucht, auf welche Temperatur sich die Pfannen erhitzen.
Zudem im Test: Wie widerstandsfähig ist die Antihaftbeschichtung, wie gut und gleichmäßig verteilt sich die Wärme, ist der Griff der Pfannen stabil und inwieweit erhitzt er sich beim Braten?

Wie unterschiedlich widerstandsfähig die Pfannen sind, zeigte der Härtetest von Stiftung Warentest: Bei der mit "mangelhaft" bewerteten Ikea-Pfanne (365+ circa 24,40 Euro, Note 4,7), bröckelten ganze Teile der Beschichtung ab, die WMF-Pfanne zeigte sich nicht korrosionsbeständig und warf Blasen.
Bei der Real-Pfanne (Steinbach Altadena, circa 30 Euro, ebenfalls "mangelhaft", Note 5,5) brach der Kunststoffgriff unter Belastung der von der Prüfnorm vorgesehenen Kraft ab.
Mit heißen Speisen darin bestünde akute Verbrennungsgefahr.

Besser brutzelt man da mit den vier Testsiegern.
Als da wären: "Gastro Sus - Diamant Pro Industar" (circa 60 Euro, "gut", 2,2), "Fissler - Adamant Comfort" (circa 100 Euro, "gut", 2,4), "Woll - Concept" (circa 53 Euro, "gut", 2,5) und "Zwilling - Madura Plus" (circa 70 Euro, "gut", 2,5).

Noch ein paar Pfannen-Tipps
Stiftung Warentest hat noch folgende Tipps für das Erhitzen von Pfannen mit Antihaftbeschichtung: Demnach sollten beschichtete Pfannen am besten nur bei mittlerer Hitze und mit etwas Öl oder Wasser erwärmt werden, nie leer und auf höchster Stufe.
Zudem sollte, falls die Pfanne versehentlich überhitzt wurde, die Küche gut gelüftet werden, damit sich etwaige giftige Dämpfe verflüchtigen.
Danach sollte die Pfanne mit Wasser und Spülmittel gereinigt werden.


 
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