Die Germanwings-Katastrophe: und alles weitere dazu !

Anwälte von Germanwings-Hinterbliebenen: mehr Ermittlungen !

Anwälte von Hinterbliebenen der Germanwings-Opfer haben neue Beweisanträge an die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gestellt.
Sie meinen, dass die behandelnden Ärzte des Copiloten und die Fluggesellschaft eine strafrechtliche Mitverantwortung für das Unglück trügen, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf den Berliner Anwalt Roland Krause berichtete.
Demnach verlangen die Anwälte neue Ermittlungen wegen des Verdachts auf Nichtanzeige einer geplanten Straftat und fahrlässiger Tötung.

Die Germanwings-Maschine war im März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt.
Nach Überzeugung der Ermittler hatte der Copilot die Maschine absichtlich gegen den Berg gesteuert.
Alle 150 Insassen starben.

Ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erklärte am Samstag, nach Auswertung der Krankenakte und als Ergebnis der teilweise bereits erfolgten Vernehmungen sei festzustellen, dass Ärzte und Familie die Suizidabsichten des Copiloten nicht gekannt hätten.
Ein 70-seitiges Schreiben mit "Beweisanregungen", das noch nicht vollständig geprüft sei, sei eingegangen, bestätigte er.
Die Anwälte hätten nicht mitgeteilt, wen sie vertreten.


 
Frau soll sich nach Flugzeugabsturz Flüge erschlichen haben !

Köln/Haltern. Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine mit 150 Toten soll sich eine Frau als Angehörige eines Opfers ausgegeben haben.
Nun steht sie vor Gericht.

Nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine im März 2015 soll sich eine Frau als Angehörige eines Opfers ausgegeben haben.
So kam sie an kostenlose Flüge nach Südfrankreich.

Am Mittwoch (26.10.) steht die 35-Jährige wegen zweifachen Betrugs vor dem Kölner Amtsgericht.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück mit 150 Toten die Angehörigen unbürokratisch zur Absturzstelle geflogen und auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen.
Die Frau aus dem Kreis Höxter soll dies ausgenutzt und behauptet haben, sie sei die Cousine einer Lehrerin des Halterner Gymnasiums, das bei der Katastrophe 16 Schüler und zwei Lehrerinnen verlor
In Wirklichkeit stand sie den Ermittlungen zufolge in keiner Beziehung zu einem der Opfer.

Anklage: Zwei Mal gratis geflogen
Laut Anklage flog sie zweimal - einmal sogar in Begleitung ihrer Kinder und eines Bekannten - auf Kosten der Lufthansa für mehrere Tage nach Marseille, wo sie in einem gehobenen Hotel untergebracht wurde.
Insgesamt entstand dem Unternehmen ein Schaden von rund 16 000 Euro.

Für den Prozess vor dem Schöffengericht ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, es sind mehrere Zeugen geladen.
Die Straferwartung liegt nach Angaben eines Gerichtssprechers bei einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren.

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt.
Der Copilot hatte das Flugzeug absichtlich gegen einen Felsen gesteuert.


 
Germanwings-Betrügerin verurteilt !

Falsche Germanwings-Angehörige erhält Bewährungsstrafe .

Eine Frau, die sich als Angehörige eines Absturz-Opfers der Germanwings-Maschine ausgegeben und damit Gratisflüge erschlichten hatte, ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Kölner Amtsgericht hat sie per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen zweifachen Betrugs verurteilt.

Die Angeklagte war zum Prozessauftakt am Mittwochmorgen wegen Krankheit nicht erschienen.
Daraufhin hätten sich Richter und Staatsanwalt auf den Strafbefehl geeinigt, sagte ein Gerichtssprecher.

In gehobenem Hotel untergebracht
Die Lufthansa hatte Angehörige der Opfer nach dem Unglück mit 150 Toten zur Absturzstelle gebracht und ihnen Flug, Unterkunft und Verpflegung bezahlt.
Die aus dem Kreis Höxter stammende 35-Jährige soll sich als Cousine eines Opfers ausgegeben haben.

Laut Anklage ließ sie sich zweimal auf Kosten der Lufthansa nach Marseille fliegen, wo sie in einem gehobenen Hotel untergebracht wurde.
Dabei wurde sie jeweils von einem Bekannten und einmal auch zusätzlich von ihren beiden Kindern begleitet.
Insgesamt entstand dem Unternehmen so ein Schaden von rund 16.000 Euro.

Strafbefehl soll Zeit und Kosten sparen
Erst unmittelbar vor Beginn des Prozesses sei im Gericht ein Attest der Angeklagten eingegangen, sie liege im Krankenhaus, sagte der Gerichtssprecher.
In solchen Fällen sei ein Strafbefehl am Amtsgericht ein übliches Mittel, um Verfahren zu beenden.
So könnten Zeit und Kosten gespart werden.

"Es ist jetzt an der Angeklagten zu entscheiden, ob sie den Strafbefehl akzeptiert", erklärte der Sprecher.
Die Frau habe ab der Zustellung zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen - tut sie das nicht, wird das Urteil rechtskräftig.

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt.
Der Co-Pilot hatte das Flugzeug absichtlich gegen einen Felsen gesteuert.


 
Versicherung fordert Millionen aus Nachlass von Co-Pilot Lubitz !

Wegen des Germanwings-Absturzes 2015 in Südfrankreich hat die Industrie-Versicherungssparte der Allianz eine Millionensumme aus dem Nachlass des Copiloten Andreas Lubitz gefordert.
Das Amtsgericht in seiner Heimatstadt Montabaur im Westerwald teilte am Dienstag mit, dass „eine Versicherung“ Forderungen von etwa 6,7 Millionen Euro angemeldet habe.

Details nannte es nicht.
Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Die Versicherung Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS) bestätigte eine Forderung, nannte aber keine genaue Summe.

Üblicher Vorgang
Es handele sich um einen üblichen Vorgang bei einer Schadensregulierung, auch wenn hier der Erfolg unwahrscheinlich sei, teilte eine AGCS-Sprecherin in München mit.
Dadurch würden nicht die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen beeinflusst.
„Der angemeldete Forderungsbetrag steht auch in keinem Verhältnis zu dem versicherten Schaden insgesamt, der sich im Moment auch noch nicht abschließend beziffern lässt und der die zu erwartende Insolvenzmasse deutlich übersteigen wird“, ergänzte die Sprecherin.

Der Copilot Lubitz hatte einen Germanwings-Airbus nach Überzeugung der Ermittler am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in Südfrankreich gelenkt.
Alle 150 Menschen an Bord starben.
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass von Lubitz ist nicht öffentlich.


 
Behörde gibt Empfehlungen nach Germanwings-Absturz !

Als Konsequenz aus der Germanwings-Katastrophe empfiehlt die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mehr medizinische Checks für Piloten.
Verpflichtend müsse dies sein, wenn ein Pilot oder ein Mitglied des Kabinenpersonals schon einmal auffällig geworden sei, sagte EASA-Sprecher Dominique Fouda am Freitag in Köln.

Dann müsse der oder die Betreffende regelmäßig und unangekündigt auf Alkohol- und Medikamentenkonsum überprüft werden.
Aber auch Beschäftigte, die noch nicht auffällig geworden sind, sollten ohne Ankündigung überprüft werden können, sagte Fouda.
Die Empfehlungen bilden die Grundlage für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.

Der Germanwings-Copliot Andreas Lubitz hatte am 24. März 2015 den Airbus A320 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über Frankreich absichtlich zum Absturz gebracht.
Zuvor hatte er den Flugkapitän aus dem Cockpit ausgesperrt.
Lubitz war nach Erkenntnissen der Ermittler psychisch krank und hatte mehrere Ärzte aufgesucht.
Er litt unter Depressionen und suchte im Internet nach Suizid-Möglichkeiten.

Nach den Empfehlungen der EASA sollen Piloten vor ihrer Einstellung immer einem psychologischen Test unterzogen werden.
Außerdem sollen Fluggesellschaften Piloten mit psychologischen Problemen Hilfsprogramme anbieten können.

Dagegen verzichtete die EASA auf Empfehlungen zur Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht, so wie dies die französische Untersuchungsbehörde BEA angeregt hatte.
"Es ist ein kontroverses Thema", sagte Fouda.
Die Regelungen in den einzelnen EU-Ländern seien sehr unterschiedlich, und die Diskussion darüber dauere noch an.
Ebenso verzichtete die EASA auf Empfehlungen zu den Cockpit-Türen.
Hier ist die vorherrschende Experten-Meinung, dass die Türen wegen Terrorgefahr verschließbar sein müssen.
Viele Fluglinien haben inzwischen die Regelung eingeführt, dass sich nie nur eine Person allein im Cockpit aufhalten darf.


 
Ermittlungen nach Germanwings-Absturz eingestellt !

Düsseldorf - Das Todesermittlungsverfahren deutscher Behörden nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich ist eingestellt.
Demnach trägt der Copilot der Maschine, Andreas Lubitz, die Alleinschuld an dem Unglück mit 150 Todesopfern im März 2015.

Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln, sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa der Deutschen Presse-Agentur.
Es gebe einen entsprechenden Abschlussvermerk.

So habe keiner der behandelnden Ärzte in den Monaten vor dem Absturz Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei Lubitz festgestellt.
Auch der Arbeitgeber und die Angehörigen hätten davon keine Kenntnis gehabt.
Bei den regelmäßigen flugmedizinischen Untersuchungen hätten sich ebenfalls keine entsprechenden Verdachtsmomente ergeben.

Die Symptome, mit denen sich Lubitz zahlreichen Ärzten vorgestellt hatte, seien andere gewesen als 2008, als er während seiner Flugausbildung an einer Depression erkrankt gewesen sei.
Entsprechend sei ihm auch unabhängig von zwei Ärzten eine andere psychische Störung diagnostiziert worden.
Lubitz soll in den Monaten vor dem Absturz von der Angst zu erblinden geplagt gewesen sein.

Die Süddeutsche Zeitung hatte am Montag berichtet, die Ermittlungen stünden unmittelbar vor dem Abschluss und würden eingestellt.
Nach WDR-Informationen wies die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Tagen zahlreiche Beweisanträge zurück, die die Anwälte von mehr als 50 Opferfamilien gestellt hatten.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann noch angegriffen werden - über Dienstaufsichtsbeschwerden oder ein Klageerzwingungsverfahren.

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt.
Nach Überzeugung der französischen Ermittler hatte der Copilot die Maschine absichtlich gegen den Berg gesteuert.
Alle 150 Insassen starben.
Die meisten von ihnen stammten aus Deutschland, darunter auch 16 Schüler und 2 Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern.

Lubitz soll den Piloten aus dem Cockpit ausgesperrt und den Sinkflug der Maschine über den französischen Alpen bewusst eingeleitet haben.
Auf dem Stimmenrekorder, der in den Bergen zwischen Wracktrümmern geborgen werden konnte, ist zu hören, wie der Pilot verzweifelt versuchte, zurück ins Cockpit zu gelangen.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft führte nach dem Absturz der Passagiermaschine vom Typ Airbus A320 in Frankreich knapp zwei Jahre lang die Ermittlungen in Deutschland.
Das sogenannte Todesermittlungsverfahren war nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet.
Hätten sich dabei aber Verdachtsmomente gegen lebende Personen ergeben, wären strafrechtliche Ermittlungen, etwa wegen fahrlässiger Tötung, gegen diese eingeleitet worden.

Nach dem Absturz war bei den Ermittlern eine Flut von Strafanzeigen gegen zahlreiche vermeintliche Mitverantwortliche des Absturzes eingegangen.
Anwälte von Opferfamilien versuchen mit einer Zivilklage in den USA, höhere Entschädigungssummen des Lufthansa-Konzerns zu erzwingen.
Die angebotenen Summen hatten sie als unzureichend zurückgewiesen.


 
Familie von Germanwings-Copilot zweifelt an Dauerdepression !

Montabaur/Berlin: Zwei Jahre nach dem Germanwings-Absturz äußern die Eltern des Copiloten Zweifel am Ermittlungsergebnis.
Sie kündigen ein Gutachten an.

Zwei Jahre nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten meldet sich erstmals die Familie des verantwortlichen Co-Piloten Andreas Lubitz zu Wort.
Bereits in der Einladung zu einer Pressekonferenz am kommenden Freitag, 24. März, bezweifelt Lubitz’ Vater die „Annahme des dauerdepressiven Copiloten, der vorsätzlich und geplant in suizidaler Absicht das Flugzeug in den Berg gesteuert haben soll“.
Er schreibt: „Wir sind der festen Überzeugung, dass dies so nicht richtig ist.“

Es seien viele Fragen unbeantwortet geblieben, heißt es.
Auch seien bei der Aufklärung der Ursachen Aspekte vernachlässigt worden.
Die Familie hat nach eigenen Angaben den Luftverkehrs-Journalisten Tim van Beveren mit einem Gutachten beauftragt, das am zweiten Jahrestag des Absturzes in Berlin vorgestellt und erläutert werden soll.
Neben van Beveren will sich auch Günter Lubitz den Fragen der Journalisten stellen.

Opferanwalt: „Das ist geschmacklos“
Der Berliner Opferanwalt Elmar Giemulla kritisierte die Ankündigung.
„Ich finde das sehr schlimm“, sagte er der „Rheinischen Post“.
„Sich genau auf die Sekunde zu dem Zeitpunkt äußern zu wollen, an dem vor zwei Jahren die Maschine abgestürzt ist, das ist unverantwortlich.
Aus Sicht der Opfer ist das geschmacklos und dürfte für viele von ihnen belastend sein.“
Er vermute, „dass Herr Lubitz eine Theorie verbreiten möchte, die seinen Sohn freispricht von jeglicher Schuld“, sagte Giemulla.

Am 24. März 2015 hatte Co-Pilot Lubitz einen Airbus der Lufthansa-Tochter Germanwings gegen einen Berg in den französischen See-Alpen geflogen.
Mit ihm starben alle 149 Insassen des Jets.
Die deutschen Justizbehörden gehen von einer absichtlichen Tat und Alleinverschulden des Co-Piloten aus.
Am Absturzort soll am Freitag in einer erneuten Trauerfeier ein Gedenkelement enthüllt werden.


 
Ermittler verteidigen sich gegen Vorwürfe von Lubitz-Vater !

Düsseldorf - Der Vater des Copiloten Andreas Lubitz zieht das Ermittlungsergebnis zum Germanwings-Absturz in Zweifel.
An diesem Freitag, dem zweiten Jahrestag des Absturzes, wird das auch Thema einer Pressekonferenz in Berlin sein - fast auf die Minute genau zum Zeitpunkt des Absturzes.

Vertreter der Opfer kritisierten das als unverantwortlich und geschmacklos.
Außerdem weist die Düsseldorfer Anklagebehörde Vorwürfe zurück.

Copilot Lubitz hatte am 24. März 2015 einen Germanwings-Airbus laut Ermittlern absichtlich gegen ein Bergmassiv in den französischen Alpen gesteuert.


 
Germanwings-Prozess: Scheitert die Klage der Angehörigen in den USA ?

Düsseldorf/Phoenix - Germanwings-Flug 4U 9525: Schon wenige Monate nach der Tragödie in den Alpen war klar, dass es ein juristische Nachspiel geben würde.

In den USA verklagten die Angehörigen die Flugschule, an der Todespilot Andreas Lubitz ausgebildet wurde
. Im Prozess in den Staaten ging es um Millionen – bis jetzt!

„Es liegt an der Untätigkeit des Gerichts"
„Aktuell liegt die Klage auf Eis!“
Die Neuigkeiten, die Dr. Christof Wellens (54) über den Prozess gegen die Lufthansa-Flugschule aus Arizona zu berichten hat, sind im Moment definitiv keine guten.

Nach Monaten scheinen die Verhandlungen mit den Richtern vor dem US-Gericht auf der Kippe zustehen: „Im Moment liegt es vor allem an der Untätigkeit des Gerichts.
Eine Tatsache, die leider viele Gründe haben kann.
Entweder sind die Richter überlastet, oder andere Klagen haben aktuell eine höhere Priorität“, berichtet der Anwalt.

Bewegung im Streit mit Lufthansa
Insgesamt vertritt er mit seinen Kollegen und Anwälten aus den USA 80 Familien, die Angehörige bei der Germanwings-Katastrophe am 24. März 2015 verloren haben.
Für die Hinterbliebenen wollten sie gemeinsam angemessenen Schadensersatz erstreiten.
Es ging um Millionen.

Trotz des stockenden Verfahrens in den Staaten gab es im Rechtsstreit zwischen den Angehörigen und der Lufthansa, dem Ausbilder von Co-Pilot Andreas Lubitz, Bewegung.
Wellens: „Von unseren Mandanten haben sich viele mit der Airline, Stand heute, außergerichtlich auf Schadensersatzzahlungen geeinigt.“
"Beträge, die in keinem Verhältnis stehen"

Verhandelt wurde allerdings nach deutschem Recht.
Aus Sicht des Anwalts ein Nachteil für die Opferfamilien, weil es weniger Geld gibt, als nach einem US-Urteil: „Ich kann nicht über genaue Summen sprechen, aber es sind Beträge, die in keinem Verhältnis zu dem Leid stehen, das die Hinterbliebenen erfahren haben.“


 
Flugexperte: Wer saß wirklich im Cockpit ?

Nach Ansicht des Flugunfallexperten Tim van Beveren ist nicht klar erwiesen, wer zum Zeitpunkt des Absturzes der Germanwings-Maschine vor zwei Jahren im Cockpit saß.

Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte der Copilot Andreas Lubitz den Airbus absichtlich gegen einen Berg in Südfrankreich gesteuert.
Zuvor habe er den Flugkapitän ausgesperrt.
Dies sei nicht zweifelsfrei erwiesen, sagte van Beveren auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Er kritisierte zudem, dass bei den Ermittlungen zur Unfallursache nur Ingenieure eingesetzt worden seien, aber keine "Human Factor"-Experten, die darauf spezialisiert seien, den Faktor Mensch zu analysieren.
Diese könnten beispielsweise aus Stimmenrekorder- und Funk-Aufzeichnungen auf Stress schließen.

"Depressiver Massenmörder"
Auf der Pressekonferenz sprach auch Günter Lubitz, Vater des Copiloten.
Sein Sohn habe zum Zeitpunkt des Absturzes nicht an einer Depression gelitten, sagte er.

Kein Arzt oder Therapeut habe damals Suizidgedanken bei seinem Sohn festgestellt, es habe auch keine Hinweise auf ein "fremdaggressives Verhalten" vorgelegen, sagte er.
Dem offiziellen Untersuchungsbericht zufolge hat Andreas Lubitz den Airbus vor zwei Jahren absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert.
Alle 150 Menschen an Bord starben.

Günter Lubitz sagte weiter, die Familie müsse damit leben, dass der Sohn als "depressiver Massenmörder" dargestellt werde und dass er als "dauerdepressiv" gelte.
Er habe seine Depression im Jahr 2009 aber überwunden.
Die festgestellten Arztbesuche 2014 und 2015 seien ausschließlich wegen seines Augenleidens nötig gewesen.

Er habe seinen Sohn in den Jahren vor dem Absturz als "lebensbejahenden, verantwortungsvollen" Menschen erlebt.
"Unser Sohn war zum Zeitpunkt des Absturzes nicht depressiv."

"Suche nach der Wahrheit"
Lubitz rechtfertigte den Zeitpunkt der Pressekonferenz auf den Tag genau zwei Jahre nach dem Crash.
Die Reaktionen wären die gleichen gewesen, "egal welchen Tag wir gewählt hätten".

Der Familie sei es darum gegangen, Gehör zu bekommen.
"Wie alle anderen Angehörigen sind wir auf der Suche nach der Wahrheit."


 
Familien von Absturzopfern verklagen Germanwings und Lufthansa !

Barcelona - Zwei Jahre nach der Germanwings-Katastrophe haben in Spanien sechs Opferfamilien die Kölner Fluggesellschaft, den Mutterkonzern Lufthansa und mehrere Versicherer verklagt.
Die Klagen auf Schmerzensgeld wurden vor einem Gericht in Barcelona eingereicht.

Das System habe versagt und zugelassen, dass eine unqualifizierte Person das Flugzeug steuerte, sagte der Sprecher der sechs Familien.
Laut Untersuchungsbericht hatte der deutsche Copilot auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf den Airbus absichtlich gegen einen Berg gesteuert.
Alle 150 Menschen an Bord starben.


 
Germanwings-Absturz: Regel-Änderung - Piloten dürfen wieder alleine im Cockpit sitzen !

Berlin/ Frankfurt - Zwei Jahre nach der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten nehmen die großen deutschen Fluggesellschaften eine nach dem Absturz eingeführte Sicherheitsvorschrift wieder zurück.

Demnach darf sich ab spätestens Juni ein Pilot wieder allein im Cockpit aufhalten.
„Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Zwei-Personen-Regelung keinen Sicherheitsgewinn bringt“, begründete der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Entscheidung am Freitag in Berlin.

Durch das häufigere Öffnen der Pilotenkanzel entstünden vielmehr zusätzliche Risiken, dass Unbefugte hineinkommen.

Mehr Risiken durch zwei Piloten?
Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) begrüßte die Rücknahme der verschärften Vorgaben.
„Wir finden es gut und konsequent, dass die Zwei-Personen-Regelung wieder abgeschafft wird“, sagte VC-Sprecher Markus Wahl.
„Wir haben von Anfang an gesagt, dass der Sicherheitsgewinn fraglich ist.“
Die Regelung habe im Gegenteil neue Risiken geschaffen - und die wögen schwerer als der „unwahrscheinliche Fall eines Piloten-Suizids“.

Die Fluggesellschaften sichern aber zu, dass Ärzte bei Untersuchungen von Piloten stärker auf psychologische und psychiatrische Aspekte achten.
Zugesagt werden auch stabile Beschäftigungsverhältnisse, Zugang zu Berufsunfähigkeitsversicherungen, psychologischen Beratungsprogrammen und eine intensivere Mitarbeiterbetreuung.

Der psychisch kranke Copilot Andreas Lubitz hatte den Ermittlungen zufolge im März 2015 die Germanwings-Maschine in den französischen Alpen bewusst abstürzen lassen.
150 Menschen starben.
Die Behörden gehen davon aus, dass der Copilot den Flugkapitän aus dem Cockpit gesperrt hatte.

Die Airlines führten als Sofortmaßnahme die Zwei-Personen-Regel ein.
Auswertungen des BDL haben jedoch ergeben, „dass die Gefahr eines Angriffs von außen durch terroristische beziehungsweise kriminelle Handlungen nach wie vor höher eingeschätzt werden muss“, wie es am Freitag hieß.

Seit 1931 habe es nur etwa vier vergleichbare Suizidfälle gegeben, davon zwei, in denen der Täter allein im Cockpit gewesen sei.
Demgegenüber stünden 1074 Entführungen.

Tür werde bei Zwei-Personen-Regel häufiger geöffnet
Um die Zwei-Personen-Regel einzuhalten, werde die Cockpit-Tür häufiger und vorhersehbarer geöffnet.
Es wachse auch der Kreis derer, die die Flugkanzel überhaupt betreten dürfen.
Gewerkschaften von Piloten und Flugbegleitern hatten den Nutzen der Regelung schon früh bezweifelt.
Sie beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, die inzwischen gelockert wurde.

Der BDL teilte mit, die neue Sicherheitsregelung werde dem Luftfahrt-Bundesamt angezeigt und spätestens zum 1. Juni umgesetzt.


 
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