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Niedersachsen und BW hadern: Länder sehen 15-Kilometer-Regel kritisch !
Mit einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots wollen Bund und Länder die Pandemie eindämmen.
Doch nicht bei allen stößt die Regel auf Zustimmung.
Niedersachsen und Baden-Württemberg wollen erst einmal abwarten.
Niedersachsen will die bei den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise beschlossene Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots nicht ohne weiteres umsetzen.
Nötig sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit, wie sie das Oberverwaltungsgericht bereits bei anderen Einschränkungen angemahnt hat, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil am Dienstagabend in Hannover.
"Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht."
Sowohl bei der Einführung einer Sperrstunde als auch beim Böllerverbot habe das Gericht eine triftige Begründung verlangt, der bloße Verweis auf die Bund-Länder-Beschlüsse habe den Richtern nicht gereicht, erklärte Weil.
Nach den neuen Beschlüssen kommt auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen.
In Niedersachsen gibt es derzeit aber keinen Landkreis, in dem die 7-Tage-Inzidenz an 200 heranreicht.
Auch Baden-Württemberg hält sich die Entscheidung über die Verschärfung einiger Maßnahmen noch offen.
Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sei zunächst nicht geplant, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
"Wir müssen erstmal zu belastbaren Werten nächste Woche kommen, um darüber zu entscheiden."
Zuletzt lag die Zahl nur in zwei Kreisen im Südwesten knapp über 200, in zwei weiteren knapp darunter.
In der kommenden Woche will die grün-schwarze Landesregierung auf Basis neuer Zahlen auch entscheiden, ob Kitas und Grundschulen ab 18. Januar öffnen dürfen.
Unterdessen äußerte der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki scharfe Kritik an der geplanten Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Die Idee für dieses neue Instrument habe "keine ausdrückliche gesetzliche Verankerung", sagte der Bundestagsvizepräsident dem "Handelsblatt".
"Ein Instrument also, über das abermals keine parlamentarische Debatte stattgefunden hat und das hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird", fügte Kubicki hinzu.
"Entgegen aller Beteuerungen ist im Kanzleramt kein Lerneffekt eingetreten."
Mit einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots wollen Bund und Länder die Pandemie eindämmen.
Doch nicht bei allen stößt die Regel auf Zustimmung.
Niedersachsen und Baden-Württemberg wollen erst einmal abwarten.
Niedersachsen will die bei den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise beschlossene Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots nicht ohne weiteres umsetzen.
Nötig sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit, wie sie das Oberverwaltungsgericht bereits bei anderen Einschränkungen angemahnt hat, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil am Dienstagabend in Hannover.
"Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht."
Sowohl bei der Einführung einer Sperrstunde als auch beim Böllerverbot habe das Gericht eine triftige Begründung verlangt, der bloße Verweis auf die Bund-Länder-Beschlüsse habe den Richtern nicht gereicht, erklärte Weil.
Nach den neuen Beschlüssen kommt auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen.
In Niedersachsen gibt es derzeit aber keinen Landkreis, in dem die 7-Tage-Inzidenz an 200 heranreicht.
Auch Baden-Württemberg hält sich die Entscheidung über die Verschärfung einiger Maßnahmen noch offen.
Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sei zunächst nicht geplant, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
"Wir müssen erstmal zu belastbaren Werten nächste Woche kommen, um darüber zu entscheiden."
Zuletzt lag die Zahl nur in zwei Kreisen im Südwesten knapp über 200, in zwei weiteren knapp darunter.
In der kommenden Woche will die grün-schwarze Landesregierung auf Basis neuer Zahlen auch entscheiden, ob Kitas und Grundschulen ab 18. Januar öffnen dürfen.
Unterdessen äußerte der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki scharfe Kritik an der geplanten Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Die Idee für dieses neue Instrument habe "keine ausdrückliche gesetzliche Verankerung", sagte der Bundestagsvizepräsident dem "Handelsblatt".
"Ein Instrument also, über das abermals keine parlamentarische Debatte stattgefunden hat und das hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird", fügte Kubicki hinzu.
"Entgegen aller Beteuerungen ist im Kanzleramt kein Lerneffekt eingetreten."