Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Tod im Kölner Volksgarten: Obduktion des Mannes (†32) bringt traurige Gewissheit !

Köln - Es war ein rätselhafter Fall, der die Kölner Polizei für einige Tage beschäftigte.
Am 26. November war im Volksgarten in der Kölner Südstadt ein 32-Jähriger mit schweren Stichverletzungen gefunden worden.

Obduktion der Leiche bringt Ergebnis
Am vergangenen Mittwoch (2. Dezember) dann die traurige Nachricht: Der polnische Staatsbürger ist tot.
Auch eine Not-OP hatte ihn nicht mehr retten können.
Die Ärzte hatten alles für seien Rettung getan, doch es hatte nicht gereicht.

Doch wer ist verantwortlich?
Läuft in Köln der Mörder des in Leverkusen gemeldeten Mannes frei herum?
Das fragten sich auch viele Anwohner an der Vorgebirgsstraße und der Umgebung.
Doch jetzt scheint klar, wer den 32-Jährigen wirklich getötet hat: nämlich offenbar er sich selbst.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von Suizid aus
Wie die Kölner Polizei und die Staatsanwaltschaft am Montag (7. Dezember) mitteilten, gehe man nach der Obduktion nun von einem Suizid aus.

„Die von der Staatsanwaltschaft beim Institut für Rechtsmedizin in Köln in Auftrag gegebene Obduktion ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich der 32-jährige polnische Staatsangehörige die massiven tödlichen Schnittverletzungen offenbar selbst zugefügt hat”, heißt es in dem Statement von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Das Ergebnis der Obduktion stimme mit den Spuren am Tatort überein, die bisher keinen Hinweis auf die Beteiligung einer zweiten Person ergeben hätten.

Die Ermittler gehen außerdem davon aus, dass sich der Verstorbene die tödlichen Verletzungen mit dem großen Messer zugefügt hat, das in unmittelbarer Nähe gefunden
Das Messer weist laut der Rechtsmedizin nur Blut- und DNA-Spuren des Verstorbenen auf.
Auch die Erkenntnis passt zur Theorie eines Suizids.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse wird das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse nicht mehr gegen „unbekannt” wegen des Verdachts des Tötungsdelikts geführt.


 
Heftiger Fall: Kölner Firmen-Boss (23) sticht mit Messer auf Mitarbeiter ein !

Köln - Es sollte eine Aussprache zwischen dem Firmeninhaber und einem ehemaligen Probearbeiter werden, der ausstehenden Lohn forderte, das Ergebnis war ein Strafverfahren und eine Anklage wegen versuchten Totschlags.
Der junge Chef hatte zum Messer gegriffen, beim Prozessauftakt im Landgericht sprach der 23-Jährige am Montag (7. Dezember) von einer Notwehrsituation.

Firmenchef sticht auf Mitarbeiter ein
Der Inhaber einer Security-Firma hatte seinem Kontrahenten vor rund einem Jahr am S-Bahnhof Lövenich mit einem Küchenmesser in den Oberkörper gestochen, die Klinge drang vier Zentimeter tief in den Körper ein.
Nur durch Abwehrtritte sei es dem Opfer gelungen, weitere Angriffe mit dem Messer zu verhindern, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte soll den ehemaligen Mitarbeiter zuvor provoziert haben, indem er ihm den Rauch seiner Zigarette ins Gesicht geblasen habe, dann soll sich nach einem Tritt des 23-Jährigen eine Rangelei entwickelt haben.
Der Mandant habe sich gegen Attacken des Gegenübers gewehrt, so Verteidiger Ingmar Rosentreter, mit dem Messer habe er diesem lediglich Angst machen wollen.

Gab es den Rücktritt vom Versuch des Totschlags?
Der Anwalt beschrieb einen sogenannten Rücktritt vom Versuch des Totschlags.
Der Angeklagte hätte demnach durchaus die Möglichkeit gehabt, seinem Kontrahenten weitere Stiche zuzufügen, er habe ihn aber laufen lassen.
Folgt das Gericht dem, wäre lediglich eine gefährliche Körperverletzung anzunehmen, die mit einer geringeren Strafandrohung belegt ist.

Warum er denn überhaupt mit einem Messer zum Gespräch gegangen sei, wollte Richterin Sabine Kretzschmar von dem Angeklagten wissen.
„Ich hatte Angst“, meinte dieser und seine Befürchtungen seien wahr geworden, als er die fünf Begleiter des ehemaligen Mitarbeiters erblickt habe.
Er selbst habe nur einen Freund dabei gehabt, der sich aber im Hintergrund gehalten hätte.

Richterin erinnert an Fall vom Aachener Weiher
„Mit dem Messer ließ sich das ja offenbar nicht klären“, konstatierte die Richterin trocken und erinnerte an den Fall vom Aachener Weiher, den sie ebenfalls derzeit verhandelt.
„Da ging der Stich auch in die Schulter, und wissen Sie was, das Opfer ist tot“, erklärte Kretzschmar dem Angeklagten und verdeutlichte, wie nah seine Handlung an einem vollendeten Tötungsdelikt liegt.

Als ungewöhnlich bezeichnete es die Richterin auch, dass der Geschädigte für eine Woche Probearbeit gar keinen Lohn erhalten sollte.
Damit hätte er ja signalisiert, mit ihm zufrieden zu sein, meinte der Angeklagte.
Später sei er aus dem Umfeld des ehemaligen Mitarbeiters aber zusammengeschlagen worden und habe daraufhin doch bezahlt.
Der Prozess wird fortgesetzt.


 
Täter in Siegburg verurteilt: Erst Heiratsantrag, dann Prügel-Exzess mit Kieferbruch !

Siegburg - Es war ein Gewaltexzess: Vor rund einem Jahr schlug ein 25-Jähriger seine Verlobte auf einem Feldweg am Rhein halb tot.
Eine Tat scheinbar ohne Motiv, auch am zweiten Prozesstag vor dem Schöffengericht blieb die Frage nach dem Warum unbeantwortet.

Der Angeklagte hat nun viel Zeit, sich mit dem Geschehen und mit sich auseinanderzusetzen: Er muss für zwei Jahre und zehn Monate in Haft.

Das Paar hatte sich mit Freunden getroffen, man wollte gemeinsam zur Kirmes in Rheidt.
Auf dem Damm machte der 25-Jährige seiner langjährigen Freundin einen Heiratsantrag.
Das wurde reichlich begossen.
Es sei ein schöner Tag gewesen, das sagten der Angeklagte, das Opfer und ein Zeuge.

Heiratsantrag auf dem Weg zur Kirmes
Was genau auf dem nächtlichen Heimweg geschah, blieb im Dunkeln.
Die Geschädigte erinnerte sich nur noch, dass sie auf dem Rücken liegend an den ausgestreckten Armen über den Asphaltweg gezogen und auf einer Wiese abgelegt wurde: „Ich habe zweimal um Hilfe geschrien.“
Viel später wohl sei sie im Krankenhaus aufgewachte.

Der Angeklagte schilderte, dass er erst zur Besinnung gekommen sei, als er die Blutende im Arm hielt. „
Das war kein schöner Anblick.“
Er rief den Rettungswagen, erst das Krankenhaus verständigte die Polizei.
Auch später, bei der ersten Vernehmung auf der Siegburger Polizeiwache, erzählte er die Lügengeschichte, dass er die Verletzte gefunden habe.

Prügel-Exzess mit Kieferbruch und Trommelfellriss
Die multiplen Kieferbrüche, der Rippenbruch, der Trommelfellriss, die massiven Schürfwunden und Hämatome überall am Körper könnten nicht von einem Sturz herrühren, das erläuterte die Rechtsmedizinerin, die kurz nach der Tat das Opfer untersucht hatte, in ihrem Gutachten: „Es sind typische Spuren einer Misshandlung.“

Sie wertete die Kopfverletzungen als „abstrakt lebensbedrohlich“, auch wenn die Frau nicht auf der Intensivstation habe behandelt werden müssen.
Zweimal musste die heute 30-Jährige am Kiefer operiert werden, konnte drei Monate lang nicht in ihrem Beruf als Integrationshelferin für behinderte Kinder arbeiten und nur flüssige Nahrung zu sich nehmen, erst seit März esse sie wieder normal, schilderte sie sehr ruhig.
Auch dass sie einer Beziehung zu dem Angeklagten nicht abgeneigt wäre: „Ich würde ihm gern verzeihen.“

Täter hat wieder Kontakt zum Opfer
Über den gemeinsamen Sohn sei es zu einer Wiederannäherung gekommen, räumte sie auf Nachfrage ein.
Der Angeklagte sieht den Kontakt hingegen schon als „Beziehung, es darf nur nicht offiziell so heißen, so lange das Verfahren läuft“.
Die Mutter des Opfers betrachtet die Entwicklung mit Sorge: „Ich glaube, dass meine Tochter professionelle Hilfe braucht.“
Aber sie wolle den Vorfall wohl verdrängen.
Dem Enkel gehe es schlecht in dieser Situation, er habe Angst, Mutter und Vater zu verlieren.

Das Gericht sah es neben der „erheblichen Brutalität“ als strafschärfend an, dass der Angeklagte „die Beziehung zum Tatopfer und zum gemeinsamen Kind zerstört habe“.
Eine Bewährungsstrafe, die der Verteidiger forderte, könne nicht verhängt werden, auch wenn der Angeklagte bei der Müllabfuhr einen festen Job habe, pünktlich Unterhalt zahle und monatlich 200 Euro Schmerzensgeld.


 
Blutbad wegen Scheidung: Mann gibt Mord und Mordversuche zu !

Weil seine Frau die Scheidung will, richtet ein Afghane in einem Flüchtlingsheim ein Blutbad an.
Seinem Schwager schneidet er den Hals durch, weitere Menschen verletzt er schwer.
Doch so aggressiv, wie die Staatsanwaltschaft meint, will der Mann nicht sein.

Ein 30 Jahre alter Mann hat vor dem Landgericht Augsburg zugegeben, seinen 15 Jahre alten Schwager getötet und mehrere weitere Angehörige mit einem Messer verletzt zu haben.
Der Angeklagte muss sich nun in dem Prozess wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verantworten.

Er soll im April in einem Augsburger Flüchtlingsheim innerhalb der Familie seiner Ehefrau ein Blutbad angerichtet haben, weil sich die Frau scheiden lassen wollte.
Dem 15-Jährigen schnitt der Mann laut Anklage den Hals durch.
Die Schwiegermutter erlitt bei dem Angriff lebensbedrohliche Verletzungen und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Ihr Ehemann sowie zwei Töchter erlitten ebenfalls Schnittverletzungen.

Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, lebte zuletzt im oberbayerischen Freilassing.
Die Familie seiner Ehefrau wohnte damals mit dem fünfjährigen Sohn des 30-Jährigen in Augsburg.
Die Frau soll sich laut Staatsanwaltschaft wenige Monate zuvor getrennt haben, nachdem ihr Mann bereits gewalttätig geworden sei.

Er soll wegen der beabsichtigten Scheidung dann geplant haben, seine Ehefrau, deren Mutter sowie den Bruder der Ehefrau zu töten.
Mit einem Küchenmesser mit einer knapp 22 Zentimeter langen Klinge soll der Mann auf die Angehörigen seiner Frau losgegangen sein.
Die Ehefrau selbst war damals nicht in der Familienwohnung.

Frau wurde mit zwölf Jahren verheiratet
Laut der Anklage machte der 30-Jährige die Schwiegermutter für die Trennung verantwortlich.
Der jugendliche Schwager sollte laut Staatsanwaltschaft sterben, weil er für die afghanische Familie als einziger männlicher Nachkomme eine besondere Bedeutung habe.
Zum Auftakt des Prozesses legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab.
Sein Anwalt verlas eine Erklärung, wonach der 30-Jährige zugab, für den Tod des Jugendlichen und die Verletzungen der anderen verantwortlich zu sein.
Er bedauere dies.

Der Angeklagte schildert demnach das Geschehen in der Asylunterkunft als einen Tumult.
Allerdings sei er selbst von den späteren Opfern auch angegriffen worden, als er eigentlich das Heim verlassen wollte.
Er habe niemanden verletzen wollen, erklärte der Angeklagte.
Vielmehr habe er das Küchenmesser nur zur Drohung gezückt.
Weitergehende Fragen der Prozessbeteiligten zu dem Geschehen beantwortete er nicht.

Der 30-Jährige war nach eigener Erzählung als Kind von Afghanistan in den Iran gegangen.
Dort kam es auch vor mehr als zehn Jahren zur Heirat.
Die Ehefrau des Mannes war damals nach den Ermittlungen erst 12 oder 13 Jahre alt.
Später war der Afghane dann zunächst nach Schweden geflüchtet.
Nachdem dort sein Asylantrag abgelehnt wurde, reiste er nach Deutschland weiter.
Er ging davon aus, hier leichter Asyl erhalten zu können.

Für das Verfahren sind sechs weitere Verhandlungstage geplant.
Das Urteil könnte Ende Januar verkündet werden.


 
"Maske macht frei": Corona-Demonstrant aus Köln wegen Volksverhetzung verurteilt !

Bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Köln hat ein Mann ein Schild hochgehalten, dass die Aufschrift "Maske macht frei" trug.
Dafür muss er nun Strafe zahlen.


Das Amtsgericht in Köln hat einen Mann wegen der Teilnahme an einer Corona-Demonstration im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das berichtet der WDR.
Der Mann hatte bei der Kundgebung in der Deutzer Werft in Häftlingskleidung demonstriert und ein Schild mit der Aufschrift "Maske macht frei" in die Höhe gehalten.

Damit hat der Mann laut Gericht den Holocaust verleugnet, indem er ihn mit der Corona-Krise gleichgesetzt hatte.
Deswegen muss er nun wegen Volksverhetzung 200 Euro Strafe zahlen.
Die Höhe der Strafe ist laut WDR so gering, weil der Familienvater, der wohl auch mit seiner Tochter an der Demonstration teilgenommen hatte, offenbar nur über wenig Einkommen verfügt.

Die Aufschrift "Arbeit macht frei", an der der Schriftzug des Demonstranten offensichtlich angelehnt war, hing an vielen Konzentrationslagern der Nationalsozialisten, in denen Tausende Menschen ermordet worden sind.


 
Brand in Grundschule: Schüler legten Feuer im Klassenzimmer !

Die Polizei hat die Verantwortlichen für einen Brand in einer bayerischen Grundschule gefunden.
Damals wurde Kleidung angezündet und damit ein Schaden im fünfstelligen Bereich verursacht.

Zündelnde Kinder haben in einem Klassenzimmer ihrer Grundschule in Ingolstadt ein Feuer gelegt.
Knapp zwei Monate nach dem Brand hat die Kripo nun zwei Schüler als Verursacher ermittelt.
Wie die Polizei berichtete, gaben die Kinder an, dass sie bei einem Probealarm auf die Idee gekommen seien, einmal ein echtes Feuer zu machen.
Da die Grundschüler strafunmündig sind, müssen sie keine weiteren Konsequenzen außer einer Standpauke ihrer Eltern fürchten.
370 Schüler und Lehrer brachten sich in Sicherheit

Am 13. Oktober hatte es in einem Klassenzimmer der Schule gebrannt, es entstand ein Schaden im fünfstelligen Eurobereich.
Die rund 370 Schüler und Lehrer konnten sich damals in Sicherheit bringen.
Die Ingolstädter Berufsfeuerwehr konnte gemeinsam mit mehreren Freiwilligen Feuerwehren die Flammen schnell löschen.

Nachdem die Kripo zusammen mit einem Experten des Bayerischen Landeskriminalamtes einen technischen Defekt als Ursache ausschließen konnte, gerieten die Kinder in den Verdacht.
Die beiden Schüler gaben schließlich zu, dass sie an der Garderobe Kleidung angesteckt hatten.


 
Kleinflugzeug im Westerwald abgestürzt - Pilot stirbt !

Im Landkreis Altenkirchen ist am Dienstag ein Sportflugzeug abgestürzt.
Die Maschine zerbrach in zwei Teile, der Pilot verlor bei dem Unglück sein Leben.

Beim Absturz eines Sportflugzeugs nahe der rheinland-pfälzischen Gemeinde Flammersfeld im Westerwald ist am Dienstag der Pilot ums Leben gekommen.
Wie die Polizei in Koblenz mitteilte, stürzte die einmotorige Maschine am Vormittag auf ein Feld und zerbrach in zwei Teile.
Die Identität des einzigen Insassen, der bei dem Unglück ums Leben kam, war demnach zunächst noch nicht abschließend geklärt.

Erkenntnisse zur Unfallursache lagen am Dienstag ebenfalls noch nicht vor.
Neben der Polizei nahmen auch Experten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Ermittlungen auf.
Das Flugzeug war am Vormittag in Bonn gestartet.
Wohin es wollte, war noch ungeklärt.


 
Halle-Prozess: Nebenkläger machen Behörden schwere Vorwürfe !

Die Nebenkläger im Prozess um das Halle-Attentat haben ihr Plädoyer gehalten.
Sie üben scharfe Kritik an den Behörden und am Gericht.
Es ist von "unverblümter Nachlässigkeit" die Rede.

Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle haben Überlebende aus der Synagoge erneut schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden erhoben.
Im Schlussvortrag eines Nebenklage-Anwalts übten zwei Überlebende auch am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, wo der Prozess läuft, scharfe Kritik.

Das Verfahren sei eine vertane Chance gewesen, sagte eine Überlebende aus der Synagoge in ihrem Schlussvortrag.
"Durch die Teilnahme an diesem Prozess habe ich Angst bekommen, und ich bin wütend geworden", sagte eine Nebenklägerin.

"Unverblümte Nachlässigkeit"
Das Gericht habe wichtige Sachverständige nicht gehört, Zeugen hätten rassistische Sprache reproduziert und Ermittler Inkompetenz gezeigt.
Ansonsten hatte es aus den Reihen der Nebenklage viel Lob für die vorsitzende Richterin Ursula Mertens gegeben.

Eine andere Nebenklägerin bezeichnete in ihrem von ihrem Anwalt vorgetragenen Schlussvortrag die Arbeit der Sicherheitsbehörden als "erbärmlich".
Die Befragung der Beamten habe eine "unverblümte Nachlässigkeit" bei deren Ermittlungen offenbart.
Das BKA habe "unerfahrene Hochschulabsolventen" mit den Ermittlungen betraut.

Mit Urteil wird am 21. Dezember gerechnet
Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten.
Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S..
Auf der anschließenden Flucht schoss er unter anderem zwei Menschen an.
Sie sind Nebenkläger.

Der Prozess am OLG Naumburg läuft seit Juli, findet aus Platzgründen aber in Magdeburg statt.
Der Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungserzählungen begründet.
Mit einem Urteil wird am 21. Dezember gerechnet.


 
Flyer mit Corona-Desinformation: Zurück an den Absender ?

Im Advent gehen Pandemieleugner in die Offensive: Fast fünf Millionen weihnachtlich angehauchte Flyer wollen sie in deutsche Briefkästen werfen.
Kann man sie an die Absender zurückschicken?

Deutschlandweit werden derzeit neue Flugblätter gegen die Corona-Politik an Ortsgruppen ausgeliefert.
Das Thema Weihnachten wird genutzt, um erneut gegen Masken und Lockdown-Regelungen Stimmung zu machen.
Es gibt zwei Varianten, die nach Angaben der Initiatoren zusammen eine Auflage von 4,6 Millionen Stück erreichen.

Ende September war ein Netzwerk mit Tausenden "Querdenkern" und "Coronarebellen" als Verteiler aufgebaut worden.
Inzwischen sind diverse Motive mit zum Teil falschen und irreführenden Inhalten verteilt worden und der Unmut wächst: Ein Großteil der Empfänger dürfte die Flugblätter einfach wegwerfen.
Auf Twitter kündigen Nutzer aber auch an, sie mit Vermerk "Porto zahlt Empfänger" an die Hinterleute zu senden, damit die noch einmal zahlen müssen.

Das ist aber keine erfolgversprechende Idee, wenn man bei der Deutschen Post nachfragt: "Der Empfänger muss Sendungen mit Nachentgelt nicht annehmen", so ein Sprecher.
In der Regel hat die Post dann den Aufwand und die Kosten.
Denn zum Empfänger gebracht werden müssen auch diese Sendungen.
Werden sie dort zurückgewiesen, landen sie in der Briefermittlungsstelle Marburg, wo versucht wird, den Absender ausfindig zu machen: Der muss dann zahlen.
Lässt sich kein Absender ermitteln, vernichtet die Post die Sendung.

Mit einem "Keine Werbung"-Aufkleber am Briefkasten landet die Corona-Propaganda offenbar aber meist erst gar nicht im Brieflasten.
In einer Verteiler-Gruppe gibt es einen entsprechenden Warnhinweis.

Schiffmann bekommt Flyer zurück
In der Praxis von HNO-Arzt Bodo Schiffmann in Sinsheim gehen täglich diverse Sendungen mit der Aufschrift "Porto zahlt Empfänger" ein, bestätigte eine Mitarbeiterin.
Man verweigere dann die Annahme, der Zusteller nimmt die Briefe wieder mit.
Bodo Schiffmann hat im September in wenigen Tagen über Telegram das Heer von freiwilligen Zustellern aufgebaut, deutschlandweit und auch in Österreich entstanden fast 550 Gruppen.

Auf den ersten Flyern war er mit seiner Praxisadresse auch im Impressum angegeben.
Inzwischen hat er die Koordination an den Mönchengladbacher Unternehmer Ralf Heesen abgegeben, der mit einem Verein in Gründung auch in der ersten Version der aktuellen Flyer auftaucht.

Über diese Flyer empörten sich Caritas und Evangelische Kirche in Deutschland: Es sei "schamlos", wie darin Zitate von Caritas-Präsident Peter Neher und dem EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm aus dem Zusammenhang gerissen worden seien.
Neher erklärte: Nicht die Corona-Maßnahmen, sondern "ein Virus, das weltweit bereits über einer Million Menschen das Leben gekostet hat, vermiest uns Weihnachten (und so vieles mehr)".

Verein von Bhakdi und Homburg verantwortlich
Die Zitate werden in dem optisch ähnlich aufgemachten neuen Flyer nicht mehr genutzt.
Für die zweite Version zeichnet der Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V." verantwortlich, den Schiffmann mitgegründet hatte.
Nach Äußerungen zu einem Militärputsch gehört er dem Verein nicht mehr an, wie Sprecher Stefan Homburg erklärte.
Der Volkswirtschafts-Professor Homburg und Prof. Sucharit Bhakdi sind die Gesichter auf dem neuen Flugblatt.
Die Flyer des Vereins, der im Oktober die Gemeinnützigkeit verloren hat, werden den Ortsgruppen kostenlos überlassen.

In der Vergangenheit hatten Gruppen auch mit den Druckdateien die Flugblätter selbst in Auftrag geben können.
In diesem Fall sei der Nachdruck nicht erwünscht, "weil die Texte rasch veralten", wie Homburg erklärte.
Nutzer auf Twitter warfen den Machern prompt vor, in einem Schaubild mit einer Kurve zu arbeiten, die Mitte Mai endet.
Behauptet wird in dem Flyer, Wirkung von Lockdown und Maskenzwang seien höchst fraglich.
Homburg hatte in der Vergangenheit von "Sklavenmasken, mit denen die Bevölkerung psychisch niedergehalten werden soll" gesprochen.

Auf Kritik an der Flyerverteilung reagierte er scharf.
"Damals Bücher- und heute Flyerverbrennung?", antwortete er Nutzern, die ankündigten, die "Desinformation" umgehend ins Altpapier zu werfen.
Homburg hat schon wiederholt Vergleiche zum Dritten Reich gezogen, die Hochschule Hannover hat das bereits im Mai "unerträglich" genannt und sich von ihm distanziert.

In mancher der lokalen Verteilergruppen ist die anfängliche Begeisterung für das Verteilen vermeintlicher "Aufklärung" verflogen und es gibt Klagen über zu wenig Aktive.
Die Hauptgruppe der potenziellen Verteiler verzeichnet Austritte und ist von über 32.000 auf knapp über 30.000 geschrumpft.
Vielleicht auch deshalb warb der Arzt Bodo Schiffmann am 3. Dezember: "Die Freiheitsboten brauchen neue fleißige Austräger, bitte meldet Euch an."

Anmeldungen zum Entsorgen der Flyer?
Das führt allerdings auch dazu, dass sich in den Gruppen Nutzer anmelden, die die Flugblätter nur zum Wegwerfen haben wollen.
Manche neue Ortsgruppen bestehen auch nur aus ein oder zwei Personen.
Auch unter "Querdenkern" wird als Problem bereits diskutiert, dass Flugblätter direkt bei den Falschen und auf dem Altpapier landen könnten.
Dabei sind dort offenbar die nächsten Briefkastenattacken schon in der Planung: Dann soll gegen Impfen Stimmung gemacht werden.


 
Freispruch für Kollegah: Kein unerlaubter Waffenbesitz !

Gangster-Rapper Kollegah ist vom Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes freigesprochen worden.
Vor dem Amtsgericht Viersen hatte er am Dienstag erklärt, er wisse nicht, wie die von der Polizei entdeckte Waffe, vermutlich ein Schreckschussmodell, in seinen Wagen gekommen sei.
"Da hat wohl jemand dem Boss eins auswischen wollen", sagte der 36-Jährige.

Der Wagen habe eine Woche lang defekt auf einem öffentlichen Parkplatz gestanden - mit dem Schlüssel auf einem der Reifen.
Er habe repariert werden sollen.
Der Schlüssel sei später genauso verschwunden gewesen wie die Waffe.
Zwischendurch habe ein Unbekannter die Waffe im Wagen deponiert, fotografiert und das Bild im Internet hochgeladen.
Dann habe ein anonymer Anrufer der Polizei einen Tipp gegeben.

Weil Felix Blume alias Kollegah diese Version nicht zu widerlegen war, hatte auch die Staatsanwältin schließlich Freispruch beantragt.


 
Heftiges Foto: Köln - Fataler Fehler, E-Zigarette explodiert vor Gesicht !

Köln - Als hätte ihm jemand mit dem Hammer ins Gesicht geschlagen, so beschreibt ein Informatik-Student das, was ihm in einem Fachgeschäft für E-Zigaretten in der Kölner Innenstadt passiert ist.

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Der heute 24-Jährige wollte nur eine Batterie wechseln lassen, als ihm sein Dampfgerät, das ihm der Verkäufer gereicht hatte, regelrecht um die Ohren flog.
Der Shop-Mitarbeiter musste sich am Montag (7. Dezember) vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Verkäufer wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt
Fahrlässige Körperverletzung und das fahrlässige Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion warf die Staatsanwaltschaft dem Verkäufer vor.
Laut Anklage habe der 45-Jährige am vom Kunden mitgebrachten Gerät einen Akku falsch montiert, „der Verdampferkopf war nicht kompatibel.“
Die Batterie habe keinen Schutzmechanismus besessen, daher sei es zum Kurzschluss mit der damit verbundenen Explosion gekommen.

Der Kunde war erst wenige Wochen vor dem Vorfall von herkömmlicher auf elektronische Zigarette umgestiegen und wollte auch eine neue Geschmacksrichtung testen.
Noch vor dem ersten Zug im Geschäft war das Gerät vor seinem Gesicht explodiert; mit fatalen Folgen.
Drei Zähne wurden dem Studenten aus dem Mund gesprengt, fünf weitere brachen ab.

Die Gaumenschleimhaut löste sich vom Knochen, Lippen und Zunge wurden schwer verletzt.
Das Blut sei ihm „wie ein Wasserfall aus dem Mund geflossen“, so beschrieb der Verletzte das Geschehen.
Der Rettungswagen brachte den Verletzten in die Klinik, dort wurde er notoperiert.
Danach wurden Zähne reimplantiert, die sich aber entzündet hatten.

Zivilverfahren sieht Schuld bei dem Angeklagten
Bereits vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht den Fall verhandelt.
Das Verfahren wurde aber vertagt, um einen laufenden Zivilprozess abzuwarten, in dem die Schuldfrage eindeutig geklärt werden sollte.
Kürzlich hatte das Landgericht entschieden, dass der Verkäufer und der Shop-Betreiber alle erlittenen Schäden des Kunden ersetzen müssen.
Eine weitere Klage auf Schadenersatz soll folgen, es steht ein Betrag von 30.000 Euro Schmerzensgeld im Raum.

„Ich ging davon aus, dass alles sicher ist“, sagte der Angeklagte, der nicht mehr in dem Shop arbeitet und mittlerweile Sozialleistungen bezieht.
Die Besonderheit sei gewesen, dass der Kunde die E-Zigarette selbst mitgebracht habe, der Mandant sei mit dem Modell nicht vertraut gewesen.

Richterin setzt 900 Euro Geldstrafe fest
Da selbst der Hersteller der E-Zigarette widersprüchliche Angaben zur Akkunutzung gemacht habe und die Schuld des Verkäufers als gering anzusehen sei, regte der Anwalt an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
„Dafür sind die Folgen zu gravierend“, äußerte der Staatsanwalt, der Meinung schloss sich auch Richterin Gabriele Schotten an.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 10 Euro).
Richterin Schotten folgte dem Antrag in ihrem Urteil.
„Wenn Sie in diesem Geschäft arbeiten, dann müssen Sie sich auch schlau machen“, sagte die Richterin zum Angeklagten, ansonsten hätte er den Kundenwunsch zurückweisen müssen.
Der Angeklagte, dessen Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, kann gegen das nicht rechtskräftige Urteil noch in Berufung gehen.

Für Raucher von normalen Zigaretten gilt: Zigarettenschachteln bekommen 2021 weitere Warnhinweise.
Dabei geht es um den Umweltschutz.


 
Razzia in der Türkei: 105 Mio. Euro Schaden - Callcenter nimmt Kölner Senioren aus !

Köln - Es ist ein großer Schlag gegen eine international agierende kriminelle Bande, die sich ihre Opfer oft in Köln gesucht hat.
Dank der Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Köln und Izmir (Türkei) wurden 33 Tatverdächtige in der Küstenstadt an der Ägäis festgenommen.
Sie sollen sich über Anrufe aus einem Callcenter als Polizisten ausgegeben und vornehmlich Senioren über Jahre hinweg ausgenommen haben.
Ihre Beute: 105 Millionen Euro.

Nachdem die angeblichen Polizisten aus der Türkei ihre Opfer in Köln am Telefon soweit bekommen hatten, dass sie ihre Wertsachen abgeben wollen, standen die Komplizen schon parat.
Sie haben dann von gutgläubigen Kölnern teilweise sehr hohe Beträge Bargeld und teuren Schmuck abgeholt.
Oft wurde den Opfern vorgegaukelt, dass sie sich so vor Einbrechern schützen können.

Callcenter-Bande in Izmir in der Türkei festgenommen
Nach den Festnahmen in der Türkei sind auch Bezüge nach Köln belegbar.
Ermittler des Kriminalkommissariats 25 in Köln haben unter den am 3. Dezember festgenommen Tatverdächtigen zwei Hintermänner hier ansässiger Abholer erkannt.
Es handelt sich um zwei 30 und 27 Jahre alte, in Bremen geborene, „Deutsch-Türken“.

Am Wochenende (4. bis 6. Dezember) nach dem Schlag gegen die türkischen Callcenter ist bei der Polizei Köln kein Hinweis zu Anrufen „falscher Polizeibeamter“ eingegangen.
Vorher waren es in Köln und Leverkusen laut Polizei durchschnittlich 30 solcher Anrufe täglich.

Für die in der Türkei festgenommenen „falschen Polizisten“ waren unter anderem vier in Köln-Kalk lebende Iraker im Alter von 21 bis 23 Jahren tätig.
Sie sind verantwortlich für sechs Betrugstaten in Köln und Leverkusen.
Weitere Betrugstaten dieser Art konnten ihnen in Bonn, Gevelsberg, Neuss, Heidelberg und Mönchengladbach zwischen Dezember 2019 und März 2020 nachgewiesen werden.

Callcenter-Mitarbeiter gaben sich als falsche Polizisten aus, um Senioren in Köln zu betrügen
Das Landgericht Köln verurteilte bereits die jungen Männer zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren.
Alleine diese Gruppe hat nachweislich Geld und Edelmetall im Wert von mehr als 700.000 Euro bei Seniorinnen und Senioren abgeholt.

Von der Beute fehlt laut Polizei bis heute jede Spur.
Eine zweite Gruppe um einen in Köln lebenden 37 Jahre alten Türken, der 2018 bis 2019 von hier aus Abholer rekrutiert und gelenkt hat, identifizierte die Polizei Köln bereits 2019.
Das Landgericht Köln hat den Organisator im Jahr 2019 für sechs Betrugsfälle zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Seine fünf deutschen Mittäter im Alter zwischen 26 und 28 Jahren wurden zum Teil ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Einer der Köpfe der kriminellen Organisation ist laut türkischen Medien Amar S., der in Deutschland bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden war.
Er sei aber aus der Haft entflohen und hatte sich bis zuletzt in Izmir abgesetzt.
Nach den Festnahmen in der Türkei wurden 13 Tatverdächtige nach ihrer Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die restlichen 20 kamen in Untersuchungshaft.

Bei den Durchsuchungen von 48 Wohnungen und Geschäftsräumen in Izmir haben die Polizisten 1,5 Millionen Euro sowie 200.000 US Dollar Bargeld, fünf Kilogramm Gold, über 20 Armbanduhren, fünf illegale Schusswaffen, Immobilien, Fahrzeuge und Firmenanteile sichergestellt.
Laut türkischen Medien geht die Staatsanwaltschaft in Izmir derzeit davon aus, dass die Bande ihre Beute durch Investitionen in Immobilien und Firmen „gewaschen“ hat.
Die Ermittlungen dauern an.

Laut den Behörden beläuft sich der Gesamtschaden durch die Betrugshandlungen auf 105 Millionen Euro.


 
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