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Anklage in Bonn: Reichsbürger trug im Kaufland keine Maske - Polizisten in der Falle !

Bonn/Troisdorf - Dieser Fall beschäftigte sogar den Landtag in Düsseldorf: Am 9. Mai sollen zwei Männer und eine Frau im Kaufland in Troisdorf gegen die Maskenpflicht demonstriert haben.
Als die Polizei erschien, wurden zwei Beamte krankenhausreif geprügelt.
Die gesamte Aktion wurde von dem Trio gefilmt und das Video ins Internet gestellt.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die 35 und 38 Jahre alten Männer und die 30-jährige Frau jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Polizeibeamte angeklagt.
Das teilte am Montag (19. Oktober) die Sprecherin des Landgerichts, Patrizia Meyer, mit.

Das war geschehen: Am Nachmittag des 9. Mai, einem Samstag, betrat das Trio den Supermarkt am Theodor-Heuss-Ring, der 35-Jährige soll dabei keine Maske getragen haben.
Als ihn zwei Mitarbeiter des Geschäfts aufforderten, einen Mundschutz anzulegen, sollen die Männer immer aggressiver geworden sein und über die Maskenpflicht geschimpft haben, so dass schließlich zwei Polizisten erschienen, um den Streit zu schlichten.

Ermittler gehen davon aus, dass Polizisten in Falle gelockt wurden
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beamten in eine Falle gelockt wurden und die Angeklagten die Situation absichtlich provoziert haben.
Denn auch gegenüber den Polizisten soll sich der 35-Jährige geweigert haben, eine Maske aufzusetzen, die Frau wollte ihre Personalien nicht nennen und soll einen Einkaufswagen gegen einen Beamten geschoben haben.

Der Mann mit Maske, so ist es in dem Video zu hören, behauptete, sein Begleiter sei „ein souveräner Mensch“.

Schließlich erteilten die Polizisten dem 35-Jährigen einen Platzverweis, dem er nur zögernd nachkam; er ging scheinbar zum Ausgang, drehte sich dann aber um und baute sich vor den Einsatzkräften auf.
Daraufhin eskalierte die Situation: Dessen Kumpel soll, nach Angaben der Gerichtssprecherin, einen Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ebenfalls auf den Kollegen eingeprügelt haben.
Der 35-Jährige soll ebenfalls zugelangt und einen Polizisten im Gesicht getroffen haben, während die Frau dessen Arm hielt.

Trio soll Aktion mit Handys und einer Bodycam gefilmt haben
Die beiden Beamten, die sich mit Pfefferspray verteidigten, erlitten erhebliche Verletzungen.
Einer musste wegen einer Gesichtsfraktur operiert werden, der zweite zog sich schwere Prellungen zu.
Im Video sind Blutstropfen auf dem Fußboden des Supermarkts zu sehen.
Erst einer weiteren Polizeistreife gelang es, die Angreifer zu überwältigen.

Die Angeklagten sollen die ganze Aktion mit ihren Handys und einer an der Brust befestigten Body-Cam gefilmt haben, die Aufnahmen wurden im Internet verbreitet.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte später im Landtag, der Streit sei „ganz bewusst provoziert worden“, der Eklat „sollte Stimmung machen, mehr nicht“.

Nach den Feststellungen des Staatsschutzes beim Polizeipräsidium Bonn gehört der 35-Jährige der Reichsbürger-Szene an.

Reichsbürger hatte Wohnung in Bonner Altstadt
Die Angeklagten wurden nach Aufnahme der Personalien nach Hause geschickt, ausreichende Gründe für eine Festnahme habe es nicht gegeben.
Am folgenden Mittwoch durchsuchten schwer bewaffnete Polizisten zwei Wohnungen der Verdächtigen in einem Mehrfamilienhaus in Troisdorf, in denen die Frau und der 38-Jährige wohnen, und die Dachgeschosswohnung des Jüngeren in der Bonner Altstadt.
Dabei wurden ein Klappmesser, eine Machete, ein Baseballschläger, eine sogenannte Go-Pro-Kamera, Computer und Speichermedien beschlagnahmt.

Zwei Tage später tauchte der 35-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft erneut im Kaufland auf und beleidigte einen Mitarbeiter, der Zeuge des Vorfalls vom 9. Mai war.
Die Ankläger werfen dem sogenannten Reichsbürger darüber hinaus vor, ein Auto ohne Fahrerlaubnis gefahren zu haben; in dem Fahrzeug war ein Schlagring gefunden worden.

Der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts ist noch nicht terminiert.


 
Horror nach Firmenfest: Kollege vergewaltigte 37-Jährige !

Bonn/Hennef - Das alljährliche „Oktoberfest“ für die Mitarbeiter einer Pflegeklinik in Hennef endete in der Nacht zum 7. September 2019 für eine 37-Jährige mit einer völlig unerwarteten Katastrophe.

An dem Abend war die zweifache Mutter mit einem Dirndl zu dem Firmenfest in einem Hennefer Wirtshaus erschienen.

Vergewaltigung: Täter zu knapp vier Jahren Haft verurteilt
Die sympathische Kollegin sei angeheitert und gut gelaunt gewesen, hieß es später.
Als sie nachts um zwei Uhr nachhause gehen will, trifft sie vor der Tür einen Kollegen, der ebenfalls im Aufbruch ist.
Da der 33-jährige Familienvater bei ihr um die Ecke wohnt – ihre Kinder gehen in denselben Kindergarten – schlägt sie vor, gemeinsam zu gehen.
Auf dem Heimweg jedoch kommt es zu einer schweren Vergewaltigung.
Davon jedenfalls gehen die Richter der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts aus.
Sie verurteilten den 33-Jährigen, der 2014 mit seiner Familie als Flüchtling aus Syrien gekommen war, zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Verurteilung trotz dünner Beweislage
Dieser Vergewaltigungs-Fall sei nicht ohne Brisanz, so der Kammervorsitzende Jens Rausch im Urteil, es sei nicht einfach gewesen, zu einer Entscheidung zu kommen.
Nicht zuletzt, weil die Beweislage eher rudimentär war und der Angeklagte nicht gesagt hat, „was an dem Abend in seinem Kopf vor sich ging“.
Der 33-Jährige, der seit 2015 als Putzhilfe in der Einrichtung gearbeitet hat, hatte erklärt, er sei an dem Abend betrunken gewesen, habe sich kaum auf den Beinen halten können, sei auf dem Heimweg auch gestürzt.
Seine Kollegin habe ihm sogar geholfen, aufzustehen und ihn an der Hand geführt.
An sexuelle Übergriffe könne er sich nicht erinnern.

Opfer hatte Todesangst
Auch die Erinnerungen der Zeugin, so Rausch, seien „bruchstückhaft“ gewesen.
Dennoch hatte die Kammer keinen Zweifel an ihrer Aussage: „Sie hat die Wahrheit gesagt“, hieß es im Urteil.
Da es zwischen den beiden zuvor keinen persönlichen Kontakt gegeben habe – auch nicht während der Feier – gäbe es „keinerlei Motiv für eine Falschbelastung“.

Auf dem Heimweg soll der Angeklagte – „einem Flirt wohl nicht abgeneigt“ – seine Begleiterin „durch einen Schlenker“ absichtsvoll zu Fall gebracht, sich dann auf sie gelegt und eingedrungen sein.
Ihre Bitte, ihr nichts zu tun, habe er in „seiner Enthemmung nicht akzeptiert“.
Als die 37-Jährige flüchten wollte, holte er sie wieder ein und hielt sie fest.
In diesem Moment, so hatte es die 37-Jährige erzählt, habe sie plötzlich die Befürchtung gehabt, er könne sie umbringen.
In ihrer Todesangst sei sie dann auf seine Avancen eingegangen.
Sie habe ihn sogar getröstet, dass das nicht so schlimm sei.

Täter ebenfalls zu Schmerzensgeld verurteilt
Eine Botschaft, die den Syrer „in Konfusion gestürzt haben könnte und glauben ließ, dass das alles nicht so schlimm sei“.
Als er am nächsten Morgen vorübergehend festgenommen wurde, war er völlig bestürzt, vielleicht auch – so Rausch – „erschrocken über sich selbst".
„Da er keine Erklärung für sein Verhalten hatte, beschloss er, sich an nichts mehr erinnern zu können.“
Zu der Zeugin soll er jedoch zum Abschied gesagt haben, dass es ihm leid tue.

Der Vorfall hat die 37-Jährige und ihre Familie völlig aus der Bahn geworfen.
Die Kammer verurteilte den Angeklagten auch, dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.


 
Demo ohne Maske: Ermittlung gegen Versammlungsleiter !

Nach Verstößen gegen Demonstrationsauflagen ermittelt die Dortmunder Polizei gegen einen 52-Jährigen aus Sinsheim in Baden-Württemberg.
Der Mann hatte am Montag eine Versammlung zum Thema Corona angemeldet, zu der laut Polizeimitteilung rund 500 Teilnehmer gekommen waren.

Demnach trugen viele der Teilnehmer auf einem Parkplatz neben dem Stadion von Borussia Dortmund keine Mund-Nasen-Bedeckung.
Der Pflicht, die Versammlungsauflagen vorzulesen, kam der Sinsheimer nur teilweise nach.

Er selbst trug keine Maske und widersetzte sich der Anweisung der Beamten.
Bevor die Polizei die Demonstration auflöste, kam der 52-Jährige diesem Schritt zuvor.
Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein.


 
Wegen Corona ? Fahnder finden ungewöhnlich viele Drogen !

Zollfahnder aus Nordrhein-Westfalen haben am Wochenende zusammen ungewöhnlich viele Drogen beschlagnahmt.
Bei mehreren, nicht zusammenhängenden Schmuggelversuchen stellten die Beamten laut einer Mitteilung von Montag insgesamt 137 Kilogramm Drogen mit einem Straßenverkaufswert von 2,2 Millionen Euro sicher.

"Unsere Ermittlungszahlen zeigen, dass die Schmuggelversuche im großen Stil wieder ansteigen", sagt der stellvertretende Leiter des Zollfahndungsamtes Essen, Stefan Muhr.
Er vermutet, dass die Kriminellen "möglicherweise versuchen, ihre Drogenlager vor einem von ihnen befürchteten Lockdown aufzufüllen."

So stellte der Zoll im Grenzgebiet zu den Niederlanden von Freitag bis Sonntag 124 Kilogramm Rauschgift sicher.
Darunter Kokain, Heroin und Haschisch.
Darin enthalten ist ein Fund der Fahnder in Duisburg und der Bundespolizei in Kleve: 29 Kilogramm Ecstasy und 23 Kilogramm Marihuana.

Am Flughafen Köln-Bonn wurden im gleichen Zeitraum 13 Kilo Drogen, darunter 2 Kilogramm Heroin und Marihuana entdeckt.


 
Chefin rettet verurteilten Mitarbeiter vor Gefängnis !

Eine Grenzkontrolle in Oberfranken hätte einen Mann fast ins Gefängnis gebracht - seine Chefin bewahrte ihn davor.
Der 28-jährige Pole war in der Nacht zu Montag mit einem Reisebus von Warschau nach Nürnberg unterwegs, teilte die Bundespolizei mit.

Bei einer Grenzkontrolle in Leupoldsgrün (Landkreis Hof) stellten Bundespolizisten fest, dass der Mann zuvor wegen Körperverletzung zu 33 Tagen Haft oder ersatzweise 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden war und von der Staatsanwaltschaft Berlin mit Haftbefehl gesucht wurde.
Weil der Mann kaum Bargeld bei sich hatte, rief er seine Vorgesetzte in Thüringen an.

Diese fuhr zur nächsten Polizeidienststelle und bezahlte das Geld für ihn.
Der 28-Jährige durfte daraufhin weiterreisen.


 
Nach Schlägerei in Coburg zweiter Verdächtiger verhaftet !

Nach einer Schlägerei in Coburg mit drei Beteiligten hat die Polizei einen zweiten Tatverdächtigen verhaftet.
Der 36 Jahre alte Mann sitze wie sein mutmaßlicher Komplize in Untersuchungshaft, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Am frühen Sonntagmorgen war in der Coburger Innenstadt ein 30-Jähriger am Boden liegend gefunden worden.
Zwei Männer hatten ihn schwer am Kopf verletzt.

Einer der mutmaßlichen Täter, ein 24-Jähriger, war wenig später zum Tatort zurückgekehrt und von der Polizei festgenommen worden.
Am Sonntagabend gab dann ein Zeuge einen Hinweis auf den zweiten Täter.

Dieser wurde wenig später festgenommen.
Gegen beide Männer wird wegen versuchten Totschlags ermittelt.


 
Frau erfindet Raubüberfall !

Aus Scham über ihre eigene Ungeschicklichkeit hat eine Frau in der Oberpfalz vorgetäuscht, überfallen und ausgeraubt worden zu sein.
Die 44-Jährige aus Grafenwöhr (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) habe den Polizeinotruf verständigt und behauptet, unbekannte Männer seien in ihr Haus eingedrungen, hätten sie gefesselt und ausgeraubt, teilte die Polizei am Montag mit.
Außerdem hätten die Täter sie bei dem Vorfall am Freitag auf den Kopf geschlagen.
In der Tat hatte die Frau eine Kopfverletzung, wegen der sie ins Krankenhaus musste.

Bei einer zweiten Vernehmung verstrickte sich die 44-Jährige aber nach Polizeiangaben immer mehr in Widersprüche und gab schließlich zu, den Raubüberfall erfunden zu haben.
In Wirklichkeit sei sie gestolpert und habe sich dabei am Kopf verletzt.
Da ihr ihre Ungeschicklichkeit peinlich war, habe sie sich selbst gefesselt und sich eine Lügengeschichte ausgedacht.
Gegen die Frau wird nun wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt.


 
Mutter und Tochter verschwunden: Angeklagter Ehemann bestreitet Tötung !

In München verschwindet eine 45-Jährige zusammen mit ihrer Tochter spurlos.
Schnell gerät der Ehemann der Frau unter Verdacht.
Gefundene Blutspuren belasten ihn.
Vor Gericht weist der Mann die Anschuldigungen zurück und erzählt seine Version der Geschichte.

Er soll seine Frau umgebracht, seine Stieftochter ermordet und die beiden Leichen versteckt haben.
Zum Auftakt im Mordprozess um einen Aufsehen erregenden Münchner Vermisstenfall hat der Angeklagte alle Vorwürfe bestritten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er seine Frau im Juli vergangenen Jahres im Streit getötet und danach auch seine Stieftochter umgebracht hat, um die Tat zu verschleiern.
Von den Frauen fehlt seit dem 13. Juli 2019 jede Spur.
Der Mann ist wegen Totschlags und Mordes angeklagt.

Der 45-Jährige bestreitet vor Gericht, mit dem Verschwinden der "Mädchen", wie er Frau und Stieftochter nennt, etwas zu tun zu haben.
"Das, was mir vorgeworfen wird, dazu habe ich überhaupt keinen Bezug", sagt er - mit Hilfe eines Dolmetschers.
"Außerdem gehe ich davon aus, dass die Mädchen immer noch leben - zumindest meine Frau."
Darum stört er sich auch daran, dass er in der Anklageschrift als "verwitwet" bezeichnet wird.

Angeklagter spricht von Streit zwischen Mutter und Tochter
Die Gründe für seine Annahme will er allerdings nicht nennen - nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil "sonst eine Bedrohung für die beiden Frauen" entstehen könne.
Das Gericht lehnt das ab.
Für den Ausschluss der Öffentlichkeit sieht Richter Norbert Riedmann keine Grundlage.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Deutsch-Russe die beiden Frauen nacheinander "am ehesten durch massive, stumpfe Gewalt gegen den Kopf" getötet hat.
Danach fuhr er laut Anklage in einen Baumarkt, kaufte Farbe und strich Wände.
Außerdem entfernte er einen Wohnzimmerteppich und eine Fußmatte aus dem Flur.
Diese fand die Polizei später - mit dem Blut der beiden mutmaßlichen Opfer verschmiert - in einem Waldstück.
Es sind die Haupt-Indizien in dem Mordprozess ohne Leichen.
Der Verteidiger des Angeklagten, Florian Opper, betont, nicht ohne Grund seien 27 Verhandlungstage für den Prozess um Totschlag und Mord angesetzt.
"Wo sind die beiden Frauen?
Wo ist das Motiv?", sagt er.
Das seien "die Kernfragen".

Für die Blutspuren präsentiert der Angeklagte seine eigene Version: Mutter und Tochter hätten am Tag ihres Verschwindens so heftig gestritten, dass sie sich gegenseitig blutige Wunden zugefügt hätten.
Seine Frau habe "auf dem Hinterkopf eine blutende Beule" gehabt, die Tochter eine blutige Nase.
Die Tochter habe die Mutter gewürgt.
Beide seien kaum ansprechbar gewesen, darum wisse er nicht, was losgewesen sei.
"Sie befand sich in einem depressiven Zustand, sie hatte Blutspuren an sich und ich war gezwungen, sie kalt abzuduschen, damit sie wieder zu sich kam", sagt er über seine Frau.

Danach seien Mutter und Tochter dann zusammen weggegangen - zum Ex-Partner und leiblichen Vater vielleicht, wie er angenommen habe.
Er habe dann das Blut weggewischt und aus Fliesenfugen gekratzt, Wäsche gewaschen ("weil ich weiß, dass frisches Blut sich leichter wegwaschen lässt als getrocknetes") und Wände gestrichen.
Auch Teppich und Fußmatte habe er entsorgt, weil es nicht möglich gewesen sei, sie zu reinigen.
Als Grund dafür, dass er sie nicht in die Mülltonne, sondern ins Unterholz warf, gab er Mülltrennung an.
Er habe "jetzt erst begriffen, dass er die Teppiche in den Restmüll hätte werfen können".

"Es ist die Hölle"
Bei der Polizei, wo er die Frauen im vergangenen Jahr als vermisst gemeldet hatte, hatte der Mann angegeben, die Stimmung zwischen den Beiden sei gut, Mutter und Tochter auf dem Weg zum gemeinsamen Shoppen gewesen, bevor ihre Spur sich verlor.
Als Grund für die frisch gestrichenen Wände hatte er damals angegeben, sie seien dreckig gewesen.
Ermittler fanden dann nach Angaben von Richter Riedmann allerdings Blutspuren unter der weißen Farbe.

Seine Situation habe sich seitdem geändert, erklärt der Angeklagte die offensichtlichen Widersprüche in seinen Aussagen.
Damals bei der Polizei sei er noch davon ausgegangen, "dass die Frauen nach ein paar Tagen oder nach einer Woche zurückkehren und dann alles selbst erklären können", sagt er.
"Jetzt ist es offensichtlich, dass die Situation nicht mehr so aussieht."
Richter Riedmann sagt dazu: "Etwas provokant müsste man fragen, ob die andere Situation darauf beruht, was in den Akten als Ermittlungsergebnis steht."

Die Rechtsanwältin Antje Brandes, die den als Nebenkläger auftretenden leiblichen Vater des verschwundenen Mädchens vertritt, wird deutlicher und nennt die Ausführungen des Angeklagten "völlig unglaubwürdig".
"Er weiß, was für Beweismittel im Raum stehen", betont sie.
Sie hoffe, "dass der Angeklagte sich umentscheidet", ein Geständnis ablegt und sagt, was mit der Tochter ihres Mandanten und deren Mutter passiert ist.
Traurige Gewissheit sei besser als quälende Ungewissheit.
"Das ist der Mega-Gau und der schlimmste aller Zustände, wenn man nicht weiß, was mit seiner Tochter passiert ist."
Der Vater selbst sagt später als Zeuge: "Es ist die Hölle."


 
Obduktion des Geiselnehmers: Eine Polizeikugel war tödlich !

Der Häftling, der bei der Befreiung einer Geisel im Gefängnis in Münster getötet wurde, ist von mehreren Kugeln aus Polizeiwaffen getroffen worden.
Das hat die Obduktion der Leiche ergeben, wie Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Einer der Schüsse sei tödlich gewesen, wie die Untersuchung am Montag ergeben habe.
Weitere Details nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht.

Die Beamten der Spezialkräfte, die am vergangenen Freitag bei dem Einsatz dabei waren, werden als Zeugen in dem Verfahren um den getöteten 40-Jährigen geführt.
"Wir gehen weiterhin davon aus, dass der Einsatz der Schusswaffen rechtmäßig war", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster.

Der Häftling hatte bereits in der Vergangenheit Beamte in dem Gefängnis bedroht.
Er unterlag daher besonderen Sicherungsmaßnahmen.
Am Freitag hatte er eine Justizangestellte zur Frühstückszeit mit einem aus Rasierklingen gefertigten Gegenstand bedroht und einen Hubschrauber für seine Flucht gefordert.
Bei dem Einsatz machte der Alkoholkranke einen psychisch labilen Eindruck.
Er sollte am 10. November nach einer viermonatigen Haftzeit entlassen werden.

Nach über drei Stunden befreiten SEK-Beamten die Geisel und töteten bei dem Zugriff den Geiselnehmer.
Aus Neutralitätsgründen hat die Dortmunder Polizei die Ermittlungen übernommen.


 
Mann stürzt in Parkbrunnen und ertrinkt !

Nach einem Leichenfund in einem Brunnen in Niedersachsen geht die Polizei davon aus, dass der Mann betrunken gefallen und anschließend ertrunken ist.
Anhaltspunkte für ein Verbrechen gibt es nicht.

Ein betrunkener Mann ist im niedersächsischen Hameln offenbar in einen Brunnen gestürzt und ertrunken.

Die Obduktion am Dienstag ergab keinerlei Anhaltspunkte für Fremdeinwirkung am Tod des 54-Jährigen, wie die Polizei mitteilte.

Bekannte des Mannes hatten ausgesagt, dass er am Freitagabend stark alkoholisiert gewesen und bereits mehrfach gestürzt war.
Am nächsten Morgen wurde die Leiche in dem flachen Brunnen in der Parkanlage entdeckt.


 
Unfallserie mit getötetem Radfahrer: Frau eingewiesen !

Nach einer Unfallserie mit einem getöteten Radfahrer im Tecklenburger Land ist die 44 Jahre alte Beschuldigte in die Psychiatrie gekommen.
Die Staatsanwaltschaft geht nach einem Gutachten von einer psychischen Erkrankung aus und beantragte beim Amtsgericht Münster die vorläufige Unterbringung wegen des Verdachts des Mordes und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, wie die Ermittler am Dienstag mitteilten.

Die Frau aus Lengerich im Kreis Steinfurt soll Ende September ihr Auto vorsätzlich in eine Gruppe von Radfahrern gelenkt haben.
Mit rund 100 Stundenkilometern erfasste sie einen 47-Jährigen, der an der Unfallstelle starb.
Die Beschuldigte sei anschließend mit ihrem Auto gegen einen Baum geprallt und schwer verletzt worden.

Kurz davor soll die Frau an weiteren Unfällen in Lengerich und Lienen beteiligt gewesen sein, bei denen drei Menschen verletzt wurden.
Die Ermittlungen der Mordkommission seien noch nicht abgeschlossen, hieß es.
Die 44-Jährige äußere sich bislang nicht zu den Vorwürfen.
Sie wurde am Montag aus dem Krankenhaus entlassen und nach der Entscheidung eines Richters in eine forensische Klinik überstellt.


 
Vater zerstückelt: Prozess gegen 17-Jährige Tochter startet !

Wegen gemeinschaftlich begangenen heimtückischen Mordes an ihrem Vater muss sich von heute an eine 17-Jährige vor dem Itzehoer Landgericht verantworten.
Die Anklage wirft ihr Mittäterschaft vor.
Demnach soll die damals 14-Jährige ihrer Mutter und deren neuem Partner geholfen haben, ihren Vater aus dem Weg zu räumen.
Seine Leiche wurde zerstückelt und einbetoniert.
Die Mutter und deren Partner wurden im Februar zu lebenslanger Haft verurteilt.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau wird das gesamte Verfahren nicht öffentlich sein.
Weder die Staatsanwaltschaft Itzehoe noch die Sprecherin des Gerichtes machten nähere Angaben.
Das Gericht hat neun Termine anberaumt.
Ein Urteil könnte demnach am 15. Januar 2021 fallen.
Da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war, verhandelt die Jugendkammer.
Es ist der zweite Prozessstart.
Ein erstes Verfahren wurde wegen Corona ausgesetzt.


 
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