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Lübcke-Prozess: Verteidiger gegen Verteidiger !
Am 18. Verhandlungstag im Lübcke-Prozess tritt ein weiterer Ex-Verteidger des Hauptangeklagten in den Zeugenstand.
Einmal mehr geht es um die merkwürdige Prozess-Taktik des inzwischen geschassten Anwalts Frank Hannig.
Wäre Bernd Pfläging Verteidiger von Stephan Ernst geblieben, wäre der Prozess um die Ermordung Walter Lübckes vermutlich anders verlaufen: ruhiger, mit weniger dramatischen Wendungen im Aussageverhalten des Hauptangeklagten.
Langweiliger würden wohl manche sagen.
Dem Gegenstand des Verfahrens angemessener vielleicht andere.
Vermutlich würde Ernst noch mehr im Mittelpunkt des Verfahren stehen, statt wie im Moment seine Anwälte und Ex-Anwälte.
Zwei von Stephan Ernsts bisherigen Verteidigern mussten bereits als Zeugen in diesem Prozess aussagen.
Mustafa Kaplan, sein aktueller Verteidiger und Dirk Waldschmidt, der Ernst in den ersten Wochen nach seiner Festnahme vertreten hatte.
Frank Hannig, der mitten im Prozess von Ernst geschasst wurde, wird auch noch in den Zeugenstand treten.
Drei Namen, die schon seit Monaten durch die Presse geistern.
Von Bernd Pfläging hingegen hat bislang kaum jemand Notiz genommen.
Er hat sein Mandat bereits im März 2020 niedergelegt.
Eine Aussage-gegen-Aussage-Situation konstruieren
Der Kasseler Jurist hat um seine Rolle wenig Aufhebens gemacht.
Dabei habe er mit Ernst "viele, viele Gespräche geführt.
Teils über Stunden."
Am 18. Prozesstag soll er nun partiell Auskunft über den Inhalt dieser Gespräche geben.
Sein Ex-Mandant hat ihn teilweise von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Pfläging hat die Erlaubnis zu berichten, was Ernst ihm über zwei andere Anwälte erzählt hat: Frank Hannig und Dirk Waldschmidt.
Für seine Kollegen ist der Inhalt des Aussage alles andere als schmeichelhaft.
So soll Ernst Pfläging am 21. Februar dieses Jahres informiert haben, dass sein zweites Geständnis - in dem er den Mitangeklagten Markus H. bezichtigt hatte, den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke abgegeben zu haben - größtenteils eine Erfindung seines Verteidigers Hannig gewesen sei.
"Das ist die Strategie, die Herr Hannig hat", soll Ernst gesagt haben.
Ziel sei es gewesen, eine "Aussage gegen Aussage-Situation" zu konstruieren.
Bereits im Dezember 2019 habe Hannig ihm gegenüber für Januar einen "Knaller" angekündigt, sagt Pfläging.
Er habe von einem "ganz neuen Konzept" gesprochen, das die Strafverteidigung in Deutschland auf neue Beine stellen würde.
An Selbstvertrauen scheint es Hannig nicht gemangelt zu haben.
Was folgte, war Ernsts zweite Einlassung, die ihm eigentlich niemand wirklich abgekauft hat.
"Ich habe Herrn Ernst dringend davon abgeraten", erinnert sich Pfläging.
Aus seiner Sicht handelte es sich um einen "juristischen Blindflug".
Im März 2020 entscheidet sich Pfläging nicht weiter "mitzufliegen" und legt das Mandat nieder.
Auch über dessen ersten Verteidiger, den als rechten Szeneanwalt bekannten Dirk Waldschmidt habe er mit seinem ehemaligen Mandanten gesprochen, sagt Pfläging.
"Herr Ernst sagte relativ zu Beginn schon, dass Herr Waldschmidt schuld sei an seinem ersten Geständnis".
Auch dass Waldschmidt Ernst finanzielle Unterstützung aus der Szene zugesagt habe, sei Thema gewesen.
Ob dieser zur Bedingung gemacht habe, im Gegenzug Markus H. aus der Sache rauszuhalten, könne er jedoch nicht mehr mit Sicherheit sagen.
Sachverständige sagen aus
Pflägings Äußerungen stimmen mit Ernsts Schilderungen über die Rolle seiner ehemaligen Verteidiger überein.
Möglicherweise wird Pfläging noch einmal an anderer Stelle seine Aussage wiederholen.
"Es kann sein, dass Sie das auch in einem Strafverfahren gegen Herrn Waldschmidt aussagen müssen", merkt der Vorsitzende des 5. Strafsenats, Thomas Sagebiel, während der Aussage an.
Erst am frühen Nachmittag wendet sich der Prozess wieder der Tat zu, die eigentlich im Mittelpunkt des Verfahrens steht.
Zwei Sachverständige des BKA sagen aus.
Zusammengefasst kommen sie zu dem Ergebnis, dass Walter Lübcke aus einer Entfernung von einem bis anderthalb Metern erschossen wurde.
Und dass Stephan Ernsts Revolver, der in einem Erddepot auf dem Gelände seines Arbeitgebers gefunden wurde, tatsächlich die Tatwaffe ist.
Die Aussagen der Sachverständigen lösen keine Nachfragen aus.
"Diese Aspekte sind bei uns relativ unstrittig", sagt Richter Sagebiel.
Eine Seltenheit in diesem Verfahren.
Der Prozess wird am Donnerstag, 17. September fortgesetzt.
Am 18. Verhandlungstag im Lübcke-Prozess tritt ein weiterer Ex-Verteidger des Hauptangeklagten in den Zeugenstand.
Einmal mehr geht es um die merkwürdige Prozess-Taktik des inzwischen geschassten Anwalts Frank Hannig.
Wäre Bernd Pfläging Verteidiger von Stephan Ernst geblieben, wäre der Prozess um die Ermordung Walter Lübckes vermutlich anders verlaufen: ruhiger, mit weniger dramatischen Wendungen im Aussageverhalten des Hauptangeklagten.
Langweiliger würden wohl manche sagen.
Dem Gegenstand des Verfahrens angemessener vielleicht andere.
Vermutlich würde Ernst noch mehr im Mittelpunkt des Verfahren stehen, statt wie im Moment seine Anwälte und Ex-Anwälte.
Zwei von Stephan Ernsts bisherigen Verteidigern mussten bereits als Zeugen in diesem Prozess aussagen.
Mustafa Kaplan, sein aktueller Verteidiger und Dirk Waldschmidt, der Ernst in den ersten Wochen nach seiner Festnahme vertreten hatte.
Frank Hannig, der mitten im Prozess von Ernst geschasst wurde, wird auch noch in den Zeugenstand treten.
Drei Namen, die schon seit Monaten durch die Presse geistern.
Von Bernd Pfläging hingegen hat bislang kaum jemand Notiz genommen.
Er hat sein Mandat bereits im März 2020 niedergelegt.
Eine Aussage-gegen-Aussage-Situation konstruieren
Der Kasseler Jurist hat um seine Rolle wenig Aufhebens gemacht.
Dabei habe er mit Ernst "viele, viele Gespräche geführt.
Teils über Stunden."
Am 18. Prozesstag soll er nun partiell Auskunft über den Inhalt dieser Gespräche geben.
Sein Ex-Mandant hat ihn teilweise von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Pfläging hat die Erlaubnis zu berichten, was Ernst ihm über zwei andere Anwälte erzählt hat: Frank Hannig und Dirk Waldschmidt.
Für seine Kollegen ist der Inhalt des Aussage alles andere als schmeichelhaft.
So soll Ernst Pfläging am 21. Februar dieses Jahres informiert haben, dass sein zweites Geständnis - in dem er den Mitangeklagten Markus H. bezichtigt hatte, den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke abgegeben zu haben - größtenteils eine Erfindung seines Verteidigers Hannig gewesen sei.
"Das ist die Strategie, die Herr Hannig hat", soll Ernst gesagt haben.
Ziel sei es gewesen, eine "Aussage gegen Aussage-Situation" zu konstruieren.
Bereits im Dezember 2019 habe Hannig ihm gegenüber für Januar einen "Knaller" angekündigt, sagt Pfläging.
Er habe von einem "ganz neuen Konzept" gesprochen, das die Strafverteidigung in Deutschland auf neue Beine stellen würde.
An Selbstvertrauen scheint es Hannig nicht gemangelt zu haben.
Was folgte, war Ernsts zweite Einlassung, die ihm eigentlich niemand wirklich abgekauft hat.
"Ich habe Herrn Ernst dringend davon abgeraten", erinnert sich Pfläging.
Aus seiner Sicht handelte es sich um einen "juristischen Blindflug".
Im März 2020 entscheidet sich Pfläging nicht weiter "mitzufliegen" und legt das Mandat nieder.
Auch über dessen ersten Verteidiger, den als rechten Szeneanwalt bekannten Dirk Waldschmidt habe er mit seinem ehemaligen Mandanten gesprochen, sagt Pfläging.
"Herr Ernst sagte relativ zu Beginn schon, dass Herr Waldschmidt schuld sei an seinem ersten Geständnis".
Auch dass Waldschmidt Ernst finanzielle Unterstützung aus der Szene zugesagt habe, sei Thema gewesen.
Ob dieser zur Bedingung gemacht habe, im Gegenzug Markus H. aus der Sache rauszuhalten, könne er jedoch nicht mehr mit Sicherheit sagen.
Sachverständige sagen aus
Pflägings Äußerungen stimmen mit Ernsts Schilderungen über die Rolle seiner ehemaligen Verteidiger überein.
Möglicherweise wird Pfläging noch einmal an anderer Stelle seine Aussage wiederholen.
"Es kann sein, dass Sie das auch in einem Strafverfahren gegen Herrn Waldschmidt aussagen müssen", merkt der Vorsitzende des 5. Strafsenats, Thomas Sagebiel, während der Aussage an.
Erst am frühen Nachmittag wendet sich der Prozess wieder der Tat zu, die eigentlich im Mittelpunkt des Verfahrens steht.
Zwei Sachverständige des BKA sagen aus.
Zusammengefasst kommen sie zu dem Ergebnis, dass Walter Lübcke aus einer Entfernung von einem bis anderthalb Metern erschossen wurde.
Und dass Stephan Ernsts Revolver, der in einem Erddepot auf dem Gelände seines Arbeitgebers gefunden wurde, tatsächlich die Tatwaffe ist.
Die Aussagen der Sachverständigen lösen keine Nachfragen aus.
"Diese Aspekte sind bei uns relativ unstrittig", sagt Richter Sagebiel.
Eine Seltenheit in diesem Verfahren.
Der Prozess wird am Donnerstag, 17. September fortgesetzt.