Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Nach Busunglück in Wiesbaden: Mutmaßlicher Gaffer stellt sich der Polizei !

Im November raste ein Bus in eine Haltestelle und überfuhr mehrere Menschen.
Kurze Zeit später tauchten Fotos der Verletzten im Internet auf.
Nun hat die Polizei den Urheber der Bilder möglicherweise gefunden.

Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung eines Fahndungsfotos hat sich ein gesuchter mutmaßlicher Gaffer der Polizei gestellt.
Er wird verdächtigt, nach dem schweren Busunfall am Wiesbadener Hauptbahnhof im November am Unfallort Videos von den Verletzten aufgenommen und im Internet veröffentlicht zu haben.

Am Dienstagmittag meldete sich der 17-Jährige bei der Polizei in Wiesbaden, wie die Beamten berichteten: "Der junge Mann räumte ein, die gesuchte Person zu sein".
Darüber hinaus machte er zu den Vorwürfen aber keine Angaben.

Nun überprüfen Fachleute das Handy des Verdächtigen
Die Polizei beschlagnahmte sein Handy und lässt es von Fachleuten der Kriminalpolizei auswerten.
Die Öffentlichkeitsfahndung wurde zurückgenommen.

Ein 38-jähriger Mann aus Wiesbaden war bereits zuvor ermittelt worden, nach dem zweiten Mann wurde mit einem Bild aus einer Überwachungskamera gefahndet.
Ihnen wird unter anderem unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Bei dem Unglück am 21. November war ein Mann gestorben, 28 weitere Menschen wurden verletzt.


 
BGH entscheidet: Mutmaßlicher Komplize im Mordfall Lübcke kommt frei !


Neue Entwicklung im Mordfall Walter Lübcke: Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen einen Beschuldigten zurückgenommen.


Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dritte Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen den Verdächtigen Elmar J. aufgehoben.
Das teilte der BGH am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.
Elmar J. steht im Verdacht, dem als Schützen verdächtigen Stephan E. die Tatwaffe verkauft zu haben.
J. ist einer von zwei mutmaßlichen Komplizen.
Die schriftlichen Gründe für die Entscheidung seien noch nicht veröffentlicht, teilte der BGH mit.

Der früher als Neonazi bekannte Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 auf dessen Terrasse mit einem Kopfschuss erschossen haben
Ein Geständnis, das E. zuvor abgelegt hatte, zog er später wieder zurück.
Stattdessen beschuldigte er weitere mutmaßliche Komplizen: Der bislang wegen Beihilfe inhaftierte Markus H. habe den CDU-Politiker versehentlich erschossen.
Gemeinsam seien beide zu Lübcke gefahren, um ihm eine "Abreibung" zu verpassen, sagte Verteidiger Frank Hannig Anfang Januar.
Lübckes Tod sei angeblich nicht geplant gewesen.

Bisher gibt es keine Belege für die Anwesenheit eines weiteren Mannes am Tatort.
Am Mittwoch hatte der Anwalt von Stephan E. aber berichtet, dieser sei gemeinsam mit Markus H. bei Lübcke gewesen.
Gegen H. wird bisher wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt.

Versehentlich erschossen?
Der Anwalt von Stephan E. sagte, sein Mandant gehe davon aus, dass H. den Schuss nach ihrem Streit mit Lübcke versehentlich abgegeben habe.
Nach Angaben von Verteidiger Frank Hannig hatte Stephan E. mit seinem ersten Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden.

Ursprünglich hatte E. ausgesagt, er habe seine Familie durch kriminelle Ausländer bedroht gesehen, dazu hätten ihn islamistische Anschläge stark aufgewühlt.
Lübcke, der 2015 die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft bei Kassel verteidigt hatte, habe er daran eine Mitschuld gegeben.
Dieses Geständnis hatte er später widerrufen.


 
Brandanschlag: Männer wegen versuchten Mordes in U-Haft !

Nach einem Brandanschlag auf die Wohnung eines 20-Jährigen in Oberhausen sitzen drei Tatverdächtige wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft.
Das sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch.

Am Dienstagmorgen waren die Beschuldigten im Alter von 17, 19 und 20 Jahren sowie ein weiterer Tatverdächtiger in ihren Wohnungen festgenommen worden.
Der Tatverdacht gegen den vierten Mann im Alter von 19 Jahren habe sich allerdings nicht erhärtet, sagte der Sprecher.
Zu den möglichen Hintergründen der Tat am 5. Dezember machte die Polizei keine Angaben.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge richtete sich der Anschlag gegen den 20-Jährigen, der zur Tatzeit allerdings nicht in der Wohnung war.
Ein 36 Jahre alter Nachbar hatte durch das Feuer lebensgefährliche Brandverletzungen erlitten.
Zuletzt habe sich der Mann auf dem Weg der Besserung befunden, hatte die Polizei am Dienstag erklärt.

Bei dem Feuer waren in dem Mehrfamilienhaus drei weitere Menschen leicht verletzt worden.


 
Selbst Angeklagte lachten: Kölner Richter beendet Entführungs-Fall mit kuriosen Worten !

Köln - Nicht im Namen des Volkes, sondern mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ beendete ein Kölner Richter am Mittwoch vor dem Amtsgericht einen Fall um eine angebliche Entführung in Niehl total kurios.

Ein Freispruch, der völlig formlos erfolgte, wurde im Saal überhaupt nicht verkündet.
Das klingt lässig, Richter Frank Altpeter verstieß damit aber gleich gegen mehrere Vorschriften.

Anklage sprach von Entführung bei Hochzeitsfeier
Dabei hatte es der Fall laut Anklage in sich.
Auf einer Hochzeitsfeier in Niehl sollen mehrere Gäste so heftig aneinander geraten sein, sodass sie sich vor Gericht wiedergetroffen haben.
Körperverletzung, Raub und eine Entführung warf die Kölner Staatsanwaltschaft einem Trio vor.
Vor der Veranstaltungshalle in der Bremerhavener Straße sollen die Angeklagten sich zunächst mit dem späteren Opfer (26) gestritten haben, dann soll es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein.

„Sie schubsten den Geschädigten in einen Opel“, so der Staatsanwalt, einer habe den Mann mit dem Gurt fixiert, ein weiterer das Auto von innen verriegelt.
Mit ihrem Opfer sollen die drei Freunde dann in die Keupstraße in Mülheim gefahren sein, den 26-Jährigen dort auf offener Straße verprügelt haben; mit den Fäusten sollen die Täter auf den Oberkörper und Mann des Mannes eingewirkt haben, zudem seien Tritte gegen den Nacken erfolgt.
Prellungen und Schürfwunden seien die Folge gewesen.

Raub von Handy und Bargeld auf Keupstraße in Köln
Auch warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, dem Opfer das Smartphone und 500 Euro Bargeld geraubt zu haben; ein Delikt, das mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden kann.
Einer der Angeklagten stritt die Vorwürfe ab, die anderen beiden schwiegen.
Der 26-Jährige bekräftigte die Vorwürfe im Zeugenstand.
Der Haupttäter sei ein alter Arbeitskollege von der Baustelle gewesen, man sei vor Jahren im Streit um illegale Geschäfte mit Kupfer auseinandergegangen und habe sich zufällig auf der Hochzeitsfeier wieder getroffen.

Warum er denn 500 Euro dabei gehabt haben will, wollten die Anwälte wissen.
„Einfach so, das ist normal“, war die Antwort.
Bei der Polizei hatte der Mann noch gesagt, dass er damit seine Miete bezahlen wollte.
Am Ende stuften auch Richter und Staatsanwalt den Mann aufgrund weiterer widersprüchlich klingender Aussagen offenbar als nicht unbedingt glaubwürdig ein.

Zeuge verweigert Aussage und kommt damit durch
Zu den Vorkommnissen auf der Keupstraße sollte dann aber ein nicht in den Vorfall involvierter Zeuge (28) aussagen.
„Ich habe Angst, ich möchte nichts sagen“, sagte der aber, obwohl er sich bei der Polizei noch ausführlich geäußert hatte.
Er wolle keine Probleme haben.

„Soll ich ihn jetzt in Beugehaft nehmen?“, fragte Richter Frank Altpeter mit einem Lachen den Staatsanwalt.
Denn klar war: Der Mann hätte aussagen müssen.
Letztlich wurde ohne Begründung auf eine weitere Vernehmung des Mannes verzichtet; die Angaben bei der Polizei wurden auch nicht verlesen.

Freispruch ohne Plädoyers und Beratung
Es folgte ein kurzer und zustimmender Blickkontakt zwischen Richter und Staatsanwalt, dann beendete Altpeter das Verfahren ganz abrupt mit besagtem Freispruch.
Die Strafprozessordnung hätte eigentlich noch die Schlussvorträge, genannt Plädoyers, von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und die letzten Worte der Angeklagten vorgesehen.

„Oder wollen Sie es förmlich?“, fragte der Richter, der sich eigentlich auch mit seinen gleichberechtigten Laienrichtern, den Schöffen, hätte beraten müssen, die Verteidiger noch schnell.
Die verneinten, denn ihr Maximalziel, einen Freispruch, hatten die Anwälte ja schließlich erreicht.

Richter zu Angeklagten: „Gehen Sie nach Hause“
„Ich kenne einen Kollegen in der Verkehrsabteilung, der ruft nur „Freispruch“ und der Fall ist erledigt“, führte Altpeter mit wilder Geste weiter aus, während eine Schulklasse im Zuschauerraum saß und den Ausführungen lauschte.

„Gehen Sie nach Hause“, sagte der Richter dann zu den Angeklagten, die das Schauspiel grinsend verfolgt hatten.
Was nun wirklich am Tag der eskalierten Hochzeitsfeier geschah, wird nicht weiter aufgeklärt …


 
BGH kippt Urteil: Ebay-Bestie wollte Kölnerin vergewaltigen - nun droht noch mehr Knast !

Köln - Sie wollte ein Kinderbett auf Ebay-Kleinanzeigen verkaufen und wurde fast vergewaltigt und getötet.
Das Entsetzen war groß, als der Täter vor dem Landgericht Köln lediglich viereinhalb Jahre Knast erhielt und zunächst auf freiem Fuß blieb.
Das könnte sich bald ändern: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch das milde Urteil gekippt und zur Neuverhandlung der Strafhöhe ans Landgericht zurückverwiesen.
Heißt: Den Täter erwartet eine weitaus höhere Strafe.

Staatsanwältin geht gegen mildes Urteil für Ebay-Täter vor
Der Vorsitzende Richter Helge Eiselt hatte in seiner Urteilsbegründung im April dieses Jahres die Staatsanwältin scharf attackiert, nachdem diese eine Strafe von sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis für den Angeklagten Dietmar O. (59) gefordert hatte.
Doch genau in diese Regionen könnte es nun gehen, wenn der Fall neu verhandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass Richter Eiselt einen geschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich nicht als Strafmilderungsgrund hätte ansehen dürfen.
Zwar zahlte der Täter 25.000 Euro an sein Opfer – allerdings zu einem Zeitpunkt im Prozess, als noch ein versuchter Raub im Raum stand.
Erst später hatte sich die Tat als versuchte schwere sexuelle Nötigung herausgestellt.

Ebay-Anbieterin in Deutz brutal überfallen
Der Milderungsgrund könnte demnach entfallen, die Haftstrafe müsste dann höher ausfallen.
Die Bundesanwaltschaft hat sich der Revisionsbegründung der Kölner Kollegen angeschlossen. Dietmar O. hatte über seinen Verteidiger Bernhard Scholz erst spät gestanden, bei Ebay gezielt nach Anbieterinnen von Kinderbetten gesucht und in Deutz versucht zu haben, die Mutter eines kleinen Kindes sexuell zu attackieren.

Als die Frau sich wehrte, stach der Mann mit einem Messer zu.
Passanten, die zufällig am Tatort am Gotenring vorbei kamen, hörten die Schreie der Frau, rannten ins Haus und stoppten den Täter.
Das Opfer wurde lebensgefährlich an der Lunge verletzt, Ärzte führten eine Not-Operation durch.

Ebay-Täter bleibt unter Auflagen auf freien Fuß
Ein Gutachter hatte dem Mann im Prozess eine hohe Wiederholungsgefahr attestiert, so hatte er bereits viele Male Frauen am Telefon sexuell belästigt.
Trotzdem beließ ihn der Richter auf freien Fuß.

Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung, der Täter musste sich allerdings in psychiatrische Behandlung begeben und jede Woche ein Attest bei Gericht einreichen.
Erst bei Rechtskraft eines endgültigen Urteils muss Dietmar O. seine drohende Gefängnisstrafe antreten.


 
Bergisch Gladbach: Mann tötet Nachbar mit Pfefferspray - jetzt ist der Fall entschieden !

Köln/Bergisch Gladbach - Ein tödlich verlaufener Streit unter Nachbarn wurde seit Oktober 2019 vor dem Kölner Landgericht verhandelt.
Ein Immobilienkaufmann (26) aus Bergisch Gladbach musste sich wegen Totschlags verantworten – er hatte einem Mann mit einer frei käuflichen Pfefferspraypistole, die zur Tierabwehr produziert wurde, aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen und ihn somit getötet.

Nachbar schoss mit Tierabwehrgerät
Der Angeklagte hatte angegeben, dass er den Nachbarn (30) in Verdacht hatte, Reifen von Autos in der Umgebung zerstochen zu haben.
Ende März vergangenen Jahres soll er aus einem Fahrzeug heraus Fotos von dem Nachbarn gemacht haben – offenbar wollte er ihn auf frischer Tat ertappen.
Laut Anklage soll das spätere Opfer das bemerkt und den Angeklagten durch das offene Autofenster in Gesicht geschlagen haben.

Daraufhin habe der Immobilienkaufmann sein Tierabwehrgerät, einen Jet Protector JPX, gezogen und abgedrückt.
Der erste Schuss soll lediglich eine Prellmarke am Körper des Kontrahenten hinterlassen haben, der daraufhin weggegangen sei.
Dann aber, so die Staatsanwaltschaft, sei der Angeklagte dem Mann gefolgt, um einen weiteren Schuss mit dem Reizgasgerät abzugeben.

Aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen
In einem Abstand von 30 bis 40 Zentimetern habe der Bergisch Gladbacher dem Nachbarn ins Gesicht geschossen.
Der gebündelte Flüssigkeitsstrahl traf mit einer Geschwindigkeit von 120 Metern pro Sekunde das linke Auge des Opfers; der Augapfel wurde zerstört, die knöchernen Augenhöhle zertrümmert.
Der Strahl trat 6,9 Zentimeter ins frontale Großhirn ein.
Fünf Tage später verstarb der Mann im Klinikum Merheim an multiplem Organversagen.

Der Immobilienkaufmann saß mehrere Monate in U-Haft, er wurde vergangenen September unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm Totschlag vor; ihm hätte bewusst sein müssen, dass das Tierabwehrgerät tödliche Verletzungen hervorrufen könnte.
Der Hersteller gab hier einen Mindestabstand von 1,5 Metern an.

Angeklagter spricht von Notwehr
In seiner Einlassung gab der Angeklagte an, sich vom späteren Todesopfer schon länger bedroht gefühlt zu haben.
Seine Eltern hätten schon überlegt, ihr Haus zu verkaufen.
Der Immobilienkaufmann hatte das Haus kurz vor der Tat mit Überwachungskameras ausgestattet.
In seiner Polizeivernehmung hatte der 26-Jährige ein Notwehrszenario geschildert; er will am Tattag ein Messer bei seinem Nachbarn wahrgenommen haben.

Am Mittwoch (15. Januar) ist nun das Urteil gefallen: Das Kölner Landgericht hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Der Angeklagte hätte „den tödlichen Erfolg seines Handelns voraussehen können“, sagte der Richter.
Jedoch habe er nicht die Absicht gehabt, den anderen Mann zu töten.


 
Standesamt beurkundet Tod einer noch lebendigen 80-Jährigen !

Schreck für eine 80-jährige Hamburgerin: Obwohl die Frau noch lebte, hatte das Standesamt Altona den Tod der Seniorin beurkundet.
Einer Beamtin sei "ein bedauerlicher Fehler" unterlaufen, sagte ein Sprecher des Bezirksamts Altona am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Ausgelöst worden sei er durch die Namensgleichheit und ähnlichen Geburtsdaten zu einer Frau, die kurz zuvor in einem Pflegeheim gestorben sei.
Deren Tod im November hätte eigentlich beurkundet werden sollen.
Jährlich werden in Altona etwa 3500 Sterbefälle beurkundet.
Über den Fehler sagte der Sprecher: "Das ist ein absoluter Ausnahmefall."
Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Die Angehörigen hatten das Missverständnis im Dezember bemerkt, als sie vom Nachlassgericht wegen des Testaments der Frau angeschrieben worden waren, wie ein Sprecher des Gerichts sagte.
Mit der Beurkundung des Todes übermittelt das Standesamt als zentrale Stelle für das Sterberegister die Todesfallmitteilung auch an weitere Dienste wie das Standesamt im Geburtsort des Verstorbenen oder das Nachlassgericht.
"Um es in die Lage zu versetzen, ein Testament zu eröffnen, wenn es eines gibt", sagte der Gerichtssprecher.

Für die 80-Jährige hatte der Fehler fatale Folgen, wie Angehörige dem "Hamburger Abendblatt" berichteten.
So war die Seniorin plötzlich bei der Krankenkasse abgemeldet, ihre Rente wurde nicht mehr gezahlt und ihr Konto wurde gesperrt.
Zwischenzeitlich habe die Bank der Frau sogar 150 Euro geliehen.

Mittlerweile sei aber bestätigt worden, dass die Todesfallmitteilung falsch gewesen sei, sagte der Gerichtssprecher am Donnerstag.
Auch die Angehörigen sagten der Zeitung, dass die 80-Jährige nun "eine Art Lebensbescheinigung" vom Einwohnermeldeamt ausgestellt bekommen habe.


 
Hamburg: G20-Gipfel-Brandanschläge - Keine weiteren Pflichtverteidiger !

Im Prozess um angeblich geplante Brandanschläge zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg bekommen die drei Angeklagten keine weiteren Pflichtverteidiger.
Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab, wie die Vorsitzende Richterin am Donnerstag bekannt gab.

Sie unterbrach die Verhandlung für eine Dreiviertelstunde, um den anwesenden sechs Verteidigern Gelegenheit zur Besprechung mit ihren Mandanten zu geben.

Den drei Angeklagten wird gemeinschaftliche Verabredung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen.
Die beiden Männer im Alter von 27 und 31 Jahren sowie eine 28-jährige Frau sollen in der Nacht zum 8. Juli vergangenen Jahres möglichst zeitgleiche Brandanschläge an vier Orten in Hamburg geplant haben.

Unter den Zielen sei dabei auch das Wohnhaus von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) gewesen.
Wie beim Auftakt des Prozesses in der vergangenen Woche wurden die Angeklagten am Donnerstag von den rund 50 Zuschauern mit lautem Jubel und Applaus begrüßt.


 
Polizeieinsatz in Rottweil: Kunde attackiert Jobcenter-Mitarbeiterin mit Messer !

In einem Jobcenter in Baden-Württemberg hat ein Mann eine Angestellte mit einem Messer angegriffen.
Die Frau wurde schwer verletzt in eine Klinik geflogen.
Die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar.


Mit einem Messer hat ein Kunde im Rottweiler Jobcenter eine Mitarbeiterin angegriffen und schwer verletzt.
Der mutmaßliche Täter sei noch vor Ort festgenommen worden, sagte ein Sprecher der Polizei.
Es handle sich um einen 58 Jahre alten Deutschen.
Die Hintergründe der Tat seien noch völlig unklar.
Zwar wurde der Mann von den Ermittlern zwischenzeitlich vernommen – ob er sich auch zur Tat geäußert hatte, sei aber noch nicht bekannt.

Das Opfer – eine 50 Jahre alte Frau – kam mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus.
Sie sei in Behandlung, über ihren Zustand gebe es aber derzeit noch keine Rückmeldungen aus der Klinik, sagte der Polizeisprecher weiter.
Auch über den Umfang der Verletzungen konnte er keine Angaben machen.
Weitere Details zu dem Angriff – etwa, ob sich Täter und Opfer kannten – nannten die Beamten ebenfalls nicht.
Zuerst hatte der "Schwarzwälder Bote" über den Angriff berichtet.
Demnach war auch das DRK mit mehreren Einsatzfahrzeugen angerückt und die Polizei hatte das Gelände vorübergehend abgeriegelt.

Vorfälle dieser Art häufen sich
Im März vergangenen Jahres hatte es im Kreis Rottweil bereits schon einmal eine Messerattacke in einer Behörde gegeben: Ein damals 25-Jähriger hatte den Kämmerer des Schramberger Rathauses niedergestochen und lebensbedrohlich verletzt.
Das Landgericht Rottweil befand den Mann beim Prozess im Dezember für schuldunfähig und sprach ihn frei.
Er muss jedoch auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.

Zuletzt hatte in Köln der Tod eines Stadt-Mitarbeiters für Entsetzen gesorgt: Der Mann war Mitte Dezember bei einem Hausbesuch erstochen worden, als er für die Vollstreckungsstelle Geld eintreiben wollte.
Als er mit einer Kollegin an einem Mehrfamilienhaus klingelte, öffnete ihm ein Bewohner – und stach nach Polizeiangaben sofort zu.

Nach der Attacke wurde der Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Dass der mutmaßliche Täter bereits Bedienstete einer anderen städtischen Behörde angegriffen hatte – davon wusste das Opfer wohl nichts.
Der Vorfall entfachte neue Diskussionen, ob es bessere Meldesysteme für derartige Angriffe geben müsste.
Köln will nun ein solches ämterübergreifendes Register einführen.


 
Zehn Jahre Haft für Bluttat auf offener Straße !

Ein halbes Jahr nach der Tötung eines 36-Jährigen auf offener Straße in Monheim hat das Landgericht Düsseldorf zwei Männer zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht habe beide Angeklagte am Donnerstag wegen Totschlags schuldig gesprochen, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die zwei Männer hatten die Tat zwar beim Prozessauftakt gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten.
Das Opfer (36) habe sie zuerst angegriffen, behaupteten sie.
Täter und Opfer waren sich im Juli 2019 nachts auf der Straße begegnet.
Angeklagt waren ein 40-jähriger Serbe und ein 38-jähriger deutscher Hilfsarbeiter.
Er hatte gestanden, dem Opfer mehrfach ins Bein gestochen zu haben.
Der Mann war verblutet.

Die Männer hatten sich drei Tage nach dem Vorfall der Polizei gestellt.
Ein Handy-Video eines Augenzeugen hatte festgehalten, wie einer der Täter mit voller Wucht auf eine Gestalt am Boden eintritt.
Luftbilder, aufgenommen aus einem Polizeihubschrauber, zeigten schon aus größerer Höhe eine enorme Blutlache am Tatort.


 
Nach Prozessende: Arabische Großfamilien liefern sich Schlägerei im Gerichtssaal !

Zahlreiche Zuschauer haben sich nach dem Ende eines Prozesses in einem Essener Gerichtssaal geprügelt.
Zwei Angeklagte hatten den Streit ausgelöst.


Mit einer wüsten Schlägerei im Gerichtssaal ist in Essen am Donnerstag der Prozess um eine brutale Racheaktion unter arabischen Großfamilien zu Ende gegangen.
Kaum waren die Urteile gesprochen, gingen zahlreiche Zuschauer aufeinander los.
Es kam zu Beleidigungen und Rangeleien.
Die im Saal anwesenden Polizisten und Wachtmeister griffen ein.

Ein Mann wurde in Handschellen abgeführt, andere wurden mit vereinten Kräften zu Boden gebracht.
Ausgelöst worden war die Schlägerei von zwei Angeklagten, die im Sitzungssaal aneinandergeraten waren und nur mit Mühe voneinander ferngehalten werden konnten.
Die Staatsanwaltschaft werde prüfen, ob Ermittlungen aufzunehmen sind, sagte eine Gerichtssprecherin.

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Zuvor waren insgesamt acht junge Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendhaftstrafen von bis zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Sie hatten im Juni 2019 einen anderen jungen Mann von einer offenbar verfeindeten arabischen Großfamilie auf einem Essener Schulhof brutal zusammengeschlagen.
Die Tat war von ihnen mit einem Handy gefilmt worden.
Das Gewaltvideo war später auf Youtube aufgetaucht.
Die Hintergründe der Tat blieben laut Gericht unklar.

Der Prozess hatte von Anfang an unter besonderem Schutz gestanden.
Auch rund um das Essener Gerichtsgebäude hatten sich am Donnerstag Polizisten positioniert.
Zudem filmte ein Beamter die Szenen im Gerichtssaal.


 
Goldmünzen-Raub: Woher stammt der plötzliche Reichtum des Wachmanns ?

Nach dem spektakulären Goldmünzen-Raub eröffnete der Mitangeklagte Denis W. ein Café in Berlin.
Seine Großmutter behauptet nun, das Geld habe er von ihr.

Oma haut den Enkel raus, hofften die Verteidiger.
Im Prozess um den spektakulären Diebstahl der 100-Kilo-Goldmünze aus dem Bode-Museum sagte die 83-jährige Großmutter eines Angeklagten aus.
Eine reiche Analphabetin aus der Türkei, die bis vor kurzem nicht einmal einen Reisepass besaß.

Seit einem Jahr läuft der Prozess gegen die Sprösslinge des berüchtigten arabischstämmigen Remmo-Clans, der hinter dem Goldmünzen-Coup stecken soll.
Neben Wissam (23), Ahmed (21) und Wayci R. (25) sitzt auch Museums-Wachmann Denis W. (21) auf der Anklagebank.
Alle schweigen bisher.

Die Diebe kamen durch ein ungesichertes Fenster ins Museum, wuchteten dort die Goldmünze nach 16 Minuten raus auf die S-Bahn-Gleise und schoben sie Richtung Hackescher Markt.
Im Monbijou-Park verliert sich die Spur am 27. März 2017.
Die Goldmünze ist längst eingeschmolzen und zu Geld gemacht, glauben Ermittler.

Bei der Sozialhilfe-Familie des Museums-Wachmanns soll Geld danach locker gesessen haben.
Seine Erklärung: Alles von Oma.
„Ich bin aus reicher Familie“, sagt Sabahat B. (83). Schwarzer Mantel, Pelzkragen, moderner Turban, Brille, gepflegte Hände – so sitzt die 1,60 Meter große Dame aus Mersin (Türkei) auf dem Zeugenstuhl.

Die großzügige Großmutter
„Ich habe zwei Töchter.
Eine ist kinderlos und pflegt mich.
Die andere lebt in Berlin und hat zwei Kinder.
Denis ist mein Enkel.
Ich würde alles opfern, bis zum letzten Atemzug.“

Richterin: „Wie unterstützen Sie die Tochter in Berlin?“
Die Großmutter: „In bar.
Ich gebe, wenn sie etwas brauchen.
Ich kann Geld schicken, überweisen.
Wenn sie mich besuchen, kaufe ich die Flugtickets.
Wenn sie etwas kaufen, gebe ich.
Wieviel, kann ich nicht sagen.
Ich kann mir keine Zahlen merken, ich bin Analphabetin.
Zuletzt wollte die Familie ein Café.
Ich habe Geld unter dem Kissen.
Reicht das nicht, verkaufe ich ein Grundstück.
Ich habe mehrere.“

Richterin: „Unseren Erkenntnissen nach bezog die Familie in Berlin seit Jahren Sozialunterstützung.“
Die Großmutter: „Hier sind meine Grundbuchauszüge.“
Neun Häuser und Grundstücke in der Türkei, darunter eine „Parzelle mit 17 fünfstöckigen Wohnhäusern“, so die Übersetzung.
Auch für die goldene Protz-Kette, die Wachmann Denis nach dem Museums-Einbruch plötzlich um den Hals trug, hat Oma eine Erklärung: „Die ließ ich für ihn anfertigen und legte sie ihm an, sehr schönes Stück.“
Richterin: „Was war der Anlass?“
Die türkische Großmutter: „Liebe – ich habe sonst niemanden.“

Am 20. Januar plädiert der Staatsanwalt.
Den Angeklagten drohen zehn Jahre Haft.
Urteil 20. Februar.


 
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