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Kölner (31) ruft „Heil Hitler“ vom Balkon - und bekommt saftige Strafe !
Köln - Ein Kölner (31) soll sich im April vergangenen Jahres in der Zonser Straße in Ehrenfeld auf den Balkon seiner Wohnung gestellt und „Heil Hitler“ gerufen haben, drei Monate später hetzte er über farbige Menschen und schrie laut Anklage der Staatsanwaltschaft „Judenschweine“, sodass die Nachbarschaft es deutlich hören konnte.
Angeklagter taucht zur Verhandlung nicht auf
Wieder eine Woche später soll der Mann, diesmal aus der Wohnung heraus, durch die offene Balkontür „Drecksjuden“ und „Alle Juden müssen sterben“ gerufen haben.
Zur Verhandlung wegen Volksverhetzung tauchte der bereits vorbestrafte Angeklagte in Saal 15 des Kölner Amtsgerichts nicht auf; sein Anwalt hatte ihn im Vorfeld nicht erreicht.
In Abwesenheit des 31-Jährigen erging daher ein Strafbefehl: neun Monate Haft auf Bewährung.
Gegen das Urteil kann der Mann noch Einspruch einlegen, dann käme es erneut zu einer Verhandlung.
Volksverhetzung: Diese Strafe gibt das Gesetz her
Die Verurteilung fußte im Wesentlichen auf Paragraph 130 des Strafgesetzbuches.
Hier heißt es unter dem Stichwort Volksverhetzung:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Köln - Ein Kölner (31) soll sich im April vergangenen Jahres in der Zonser Straße in Ehrenfeld auf den Balkon seiner Wohnung gestellt und „Heil Hitler“ gerufen haben, drei Monate später hetzte er über farbige Menschen und schrie laut Anklage der Staatsanwaltschaft „Judenschweine“, sodass die Nachbarschaft es deutlich hören konnte.
Angeklagter taucht zur Verhandlung nicht auf
Wieder eine Woche später soll der Mann, diesmal aus der Wohnung heraus, durch die offene Balkontür „Drecksjuden“ und „Alle Juden müssen sterben“ gerufen haben.
Zur Verhandlung wegen Volksverhetzung tauchte der bereits vorbestrafte Angeklagte in Saal 15 des Kölner Amtsgerichts nicht auf; sein Anwalt hatte ihn im Vorfeld nicht erreicht.
In Abwesenheit des 31-Jährigen erging daher ein Strafbefehl: neun Monate Haft auf Bewährung.
Gegen das Urteil kann der Mann noch Einspruch einlegen, dann käme es erneut zu einer Verhandlung.
Volksverhetzung: Diese Strafe gibt das Gesetz her
Die Verurteilung fußte im Wesentlichen auf Paragraph 130 des Strafgesetzbuches.
Hier heißt es unter dem Stichwort Volksverhetzung:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.