Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Kölner (31) ruft „Heil Hitler“ vom Balkon - und bekommt saftige Strafe !

Köln - Ein Kölner (31) soll sich im April vergangenen Jahres in der Zonser Straße in Ehrenfeld auf den Balkon seiner Wohnung gestellt und „Heil Hitler“ gerufen haben, drei Monate später hetzte er über farbige Menschen und schrie laut Anklage der Staatsanwaltschaft „Judenschweine“, sodass die Nachbarschaft es deutlich hören konnte.

Angeklagter taucht zur Verhandlung nicht auf
Wieder eine Woche später soll der Mann, diesmal aus der Wohnung heraus, durch die offene Balkontür „Drecksjuden“ und „Alle Juden müssen sterben“ gerufen haben.
Zur Verhandlung wegen Volksverhetzung tauchte der bereits vorbestrafte Angeklagte in Saal 15 des Kölner Amtsgerichts nicht auf; sein Anwalt hatte ihn im Vorfeld nicht erreicht.

In Abwesenheit des 31-Jährigen erging daher ein Strafbefehl: neun Monate Haft auf Bewährung.
Gegen das Urteil kann der Mann noch Einspruch einlegen, dann käme es erneut zu einer Verhandlung.

Volksverhetzung: Diese Strafe gibt das Gesetz her
Die Verurteilung fußte im Wesentlichen auf Paragraph 130 des Strafgesetzbuches.
Hier heißt es unter dem Stichwort Volksverhetzung:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


 
Frau vor Zug gestoßen: Prozess gegen 28-Jährigen beginnt !

Vor einem halben Jahr soll ein Mann eine 34-Jährige in Voerde vor einen Zug gestoßen und getötet haben.
Heute beginnt in Duisburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Der 28 Jahre alte, in Deutschland geborene Serbe soll die Frau aus Mordlust heimtückisch getötet haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dabei wegen einer psychischen Erkrankung erheblich vermindert schuldfähig oder sogar ganz schuldunfähig war.
Darum hat sie statt einer Anklage eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren wegen Mordes gestellt.
Damit droht dem Beschuldigten statt einer Gefängnisstrafe die Unterbringung in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit.

Nach dem tödlichen Stoß im Juli wurde das Opfer von einem Regionalzug überrollt und starb
Laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft rechnete die Frau nicht mit dem Angriff.
Dem Beschuldigten soll es bei der Tat darauf angekommen sein, einen Menschen sterben zu sehen.

Für den Prozess sind vier Tage bis zum 31. Januar terminiert.
Zum ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen.


 
Tödliches Zugdrama von Voerde: "Ich schubse keine Frauen" !

Mit Handschellen gefesselt, das Gesicht hinter einer Strickjacke versteckt: Als Jackson B. am Donnerstag von einem Wachtmeister in Saal 201 des Duisburger Landgerichts geführt wird, blickt er sich scheinbar seelenruhig um.

Knapp sechs Monate ist es her, dass der bullige Mann mit den raspelkurz geschorenen Haaren am Voerder Bahnhof eine Frau in den Tod gestoßen haben soll.
Aus Mordlust, so die Staatsanwaltschaft.
Zugeben will er das aber nicht.
"Ich schubse keine Frauen", lässt er seine Verteidigerin Marie Lingnau schon kurz nach Prozessbeginn erklären.
Wenn überhaupt, dann müsse es sich um ein Versehen gehandelt haben.

Schlecht will es ihm an jenem Morgen des 20. Juli 2019 gegangen sein.
"Mein Kopf hat sich gedreht, ich habe geschwankt", heißt es in der verlesenen Erklärung.
"Ich kann mir höchstens vorstellen, dass ich mich bei der Frau abgestützt habe."

Warum er vor Gericht nicht selbst sprechen will?
"Er ist psychisch krank", hatte Lingnau schon vor Prozessbeginn erklärt.
"Es gelingt ihm erst langsam, zu begreifen, dass eine Frau ums Leben gekommen ist."
Für den 28-Jährigen sei die Situation "sehr schwierig".

Es war rund 20 Minuten vor neun, als der in Deutschland geborene Serbe die 34-jährige Frau vor einen einfahrenden Zug gestoßen haben soll.
Die Mutter einer heute 14-jährigen Tochter hatte keine Chance.
Der Notarzt kam gar nicht an sie heran, versuchte verzweifelt, ihr einen Fuß zu amputieren, um den Körper freizubekommen.
Doch es gab keine Hoffnung.
Die 34-Jährige starb noch im Gleisbett.

"Es wird wohl Jahre dauern, bis die Familie das verarbeiten kann", sagte Anwalt Reinhard Peters, der im Prozess die Schwester und den Ehemann des Opfers vertritt.
Alle seien fassungslos.
"Das war der absolute Albtraum."

Ein 32-jähriger Automechaniker aus Voerde hatte den Beschuldigten damals sofort überwältigt.
"Ich habe genau gesehen, wie er die Frau geschubst hat", sagte er den Richtern.
Bei der Polizei hatte er es zuvor sogar noch drastischer formuliert: "Der Typ rannte in den Rücken der Frau, hatte beide Arme angewinkelt.
Als er hinter ihr war, hat er beide Arme durchgedrückt und die Frau in Höhe der Schultern sehr feste geschubst."

Ob sie den Angriff hätte bemerken können?
"Nein", sagt der Zeuge im Prozess.
"Ich bin mir sicher, dass sich die Frau nicht schützen konnte."
Der 28-Jährige war ihm damals schon vorher aufgefallen.
Auch, weil er die Spitze eines Schraubendrehers in der Hand gehalten habe.
Die habe er ihm noch abgenommen und weggeworfen.

Neun Kinder von zwei Frauen hat der Beschuldigte, der zuletzt in Hamminkeln bei Wesel wohnte.
Das hat er einem Psychiater erzählt.
Auch von Heroin und Kokain ist im Prozess die Rede.
Dass er psychisch krank ist, steht wohl fest.
Es gibt keine Anklage, sondern wegen möglicher Schuldunfähigkeit eine sogenannte Antragsschrift.
Das heißt: Statt einer Bestrafung kommt im Falle einer Verurteilung nur die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie für Straftäter in Betracht.
Die wäre allerdings unbefristet.

Die Tat von Voerde hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Auf dem Bahnsteig wurden Blumen niedergelegt und Kerzen aufgestellt - als Zeichen der Trauer.

Das Duisburger Schwurgericht hat für den Prozess zunächst noch drei Verhandlungstage bis zum 31. Januar vorgesehen.


 
Versuchter Ehrenmord: Bonner Staatsanwältin liest Angeklagten die Leviten !

Bonn - Der versuchte Ehrenmord am Meckenheimer Friedhof: Die Staatsanwältin hat jetzt wegen versuchten, gemeinschaftlichen Mordes zwölf Jahre Haft für den 45-jährigen Vater und jeweils elf Jahre Haft für die beiden Söhne - 27 und 26 Jahre alt - gefordert.

Bonner Staatsanwältin spricht von „grausamer Tat“
Dabei ging die Anklägerin von einem heimtückischen Verbrechen aus niedrigen Beweggründen aus.
Die Staatsanwältin: „Die Banalität des Anlasses für so eine grausame Tat“, nämlich dass zwei junge verliebte Menschen sich verabreden, um zusammen zu sein, sei erschreckend.

Das Trio soll in der Nacht zum 20. Juni 2019 den 19-jährigen Freund der Tochter im Auto überfallen und in einer Gewaltorgie fast getötet haben, weil er „Ehre und Ansehen der Familie beschmutzt" habe, so hatte es der Vater in seiner ersten Vernehmung der Polizei erklärt.
Der 19-Jährige sollte bestraft werden, damit er sich niemals mehr mit seiner Tochter treffen könne.
Er habe nur das getan, so der Vater, was der junge Mann verdient habe.

Das junge Paar hatte sich in der Tatnacht heimlich verabredet.
Als das Mädchen zuhause vermisst wurde, hatten die Angeklagten die 17-Jährige und ihren Freund auf einem Friedhofsparkplatz in Merl aufgespürt - und losgeschlagen: Laut Anklage wurden die Fensterscheiben des Autos mit einem Radkreuzschlüssel zertrümmert, das Mädchen rausgezerrt und der 19-Jährige von allen drei Angeklagten unter anderem mit dem Autowerkzeug zusammengeschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit getreten.

Neben zahlreichen Brüchen hatte er ein offenes Schädelhirntrauma erlitten.
Ob der 19-Jährige an den Folgen der Schläge stirbt, sei den Angeklagten vollständig egal gewesen, hieß es im Plädoyer.

Anwälte fordern mildere Strafen
Für den Vater, der im Prozess die Schläge eingeräumt hat, forderte der Verteidiger eine milde Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung; er habe den 19-Jährigen nicht töten wollen.
Vielmehr sei er damals in Panik geraten, als er seine Tochter durch das Autofenster auf dem Schoss des Freundes gesehen habe und glaubte, sie sei vergewaltigt worden.

Die Anwälte der beiden Söhne forderten Freisprüche: Die Angeklagten hatten im Prozess ihre Unschuld beteuert.

Sie hätten den 19-Jährigen weder geschlagen noch getreten.
Im Gegenteil: Sie hätten ihm geholfen und die Polizei gerufen.
Ihre Aussagen, so die Anklägerin in ihrem Plädoyer, seien „nur absurd“ und widersprächen sowohl der Spurenlage als auch den Zeugenaussagen.

Opfer sagte aus
Mitte Dezember war Opfer Kalil A. (alle Namen geändert) selbstbewusst in den Zeugenstand getreten: Aber als der 19-Jährige sich an die Nacht zum 20. Juni 2019 erinnern sollte, stolperte er über viele Lücken in seinem Gedächtnis: „Ich bin nicht mehr wie früher“, räumte er dann ein.
Denn der gewalttätige Angriff auf sein Leben hat seine ganze Persönlichkeit verändert: Nachts schleicht die Angst mit, als würde immer „jemand hinter mir gehen“, tagsüber wird er von Kopfschmerzen und Vergesslichkeit gequält.
„Lange wusste ich nicht so richtig, ob ich noch am Leben war“, sagte er jetzt im Zeugenstand vor dem Bonner Landgericht.

Vater und seine zwei Söhne vor Bonner Gericht
Kalil A. und Azra F., damals 16-jährige Tochter und Schwester der Angeklagten, hatten seit Wochen eine heimlich gehaltene Beziehung gehabt.
In der Nacht hatten sie sich zu einem Rendezvous auf dem Parkplatz am Waldfriedhof in Meckenheim getroffen.

Dort hatten sie „Musik gehört und gechillt“, auf dem Beifahrersitz – und ziemlich nackt.
Gegen zwei Uhr nachts wurde das Paar dann vom Vater und den Brüdern entdeckt.
Aus Wut über das „unehrenhafte Verhalten“ sollen sie den 19-Jährigen – laut Anklage – halb totgeschlagen haben.

Als Vater seine fast nackte Tochter sah, soll er ausgerastet sein
Nach Kalils Aussage hatten die Angeklagten, die bis dahin geschwiegen hatten, plötzlich das Bedürfnis sich zu entschuldigen und ihre Freude auszudrücken, dass es dem 19-Jährigen wieder besser geht.
Dann widersprach der jüngere Sohn der Anklage und erzählte seine Version.
Bald jedoch ahnte man die Strategie des Studenten: Der Vater soll die furchtbare Tat ganz alleine begangen haben.

Denn als sein Vater durch das Autofenster die fast nackte Tochter entdeckt habe, habe „er vor Wut geweint, so wie ich meinen Vater noch nie erlebt habe“, erzählte der 26-Jährige.
Daraufhin soll der 45-Jährige er den Radkreuzschlüssel geholt, die Scheiben zertrümmert, die schreiende Tochter rausgezerrt und den Mann mit einem Eisenstück „verhauen“ haben.
Er und sein Bruder hätten - von der schlimmen Situation überfordert - mehr oder minder hilflos daneben gestanden.

17-Jährige weint verzweifelt und verweigert die Aussage
Bereits in der Nacht soll verabredet worden sein, dass der Vater die Schuld alleine auf sich nimmt, dass er allein der Schläger gewesen ist.
So jedenfalls hatte es damals Azra F. anschließend erzählt.
Im Prozess jedoch hat die Tochter, die heute an einem geheim gehaltenen Ort lebt, die Aussage verweigert.
Unter schwarzen Käppi versteckt, mit langem schwarzen Pferdeschwanz, zitterte sie am ganzen Körper, als sie von einer Betreuerin in den Gerichtssaal begleitet wurde.

Die mittlerweile 17-Jährige weinte verzweifelt im Spagat der Schuld-Gefühle: „Seit dem Tag ist das Glück der Familie vorbei“, hatte ihr Bruder zuvor gesagt, ebenfalls unter Tränen.

Was Azra F. nicht mehr erzählen wollte, haben ehemalige Freunde von ihr dann als Zeugen nachgeholt: Die 17-Jährige hatte - als sie selber mit Verletzungen durch den Vater im Krankenhaus lag - ungefiltert erzählt, was in der Nacht passiert ist.
Auch, dass nicht nur der Vater, sondern alle drei auf Kalil F. eingeschlagen haben.
Unter anderem sollen sie ihn unter Schlägen gezwungen haben, die Pin seines Handy zu verraten, um Horror-Fotos von ihm zu machen und diese an seinen Vater zu schicken.

Das Urteil in dem spektakulären Fall soll am Freitag, 10. Januar, fallen.


 
Szenen wie im Action-Film: Schüsse in der Wett-Spelunke !

Berlin - Flackerndes Blaulicht, eine weiträumige Polizeiabsperrung und ein Schwerverletzter mit einer Schusswunde.
In Neukölln spielten sich in der Nacht zu Donnerstag Szenen ab, die aus einem Hollywood-Film stammen könnten.
Dann kam auch noch das Spezialeinsatzkommando zum Einsatz.

Nach Angaben der Polizei betrat ein 42-Jähriger gegen 20 Uhr in der Karl-Marx-Straße in Neukölln eine Bar – mit einer Waffe in der Hand.
Hier, so ein Sprecher, „soll er von einem 54-jährigen Angestellten Geld gefordert haben“.
Und weiter: „Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll er dann in der Bar in den Boden geschossen haben.“
Anschließend kam es laut Polizei „zu weiteren Schussabgaben vor der Lokalität, wobei der Angestellte in den Hüftbereich getroffen wurde und zu Boden ging.
Der zunächst unbekannte Räuber floh anschließend ohne Beute“.

Rettungskräfte der Feuerwehr brachten den 54-jährigen Angestellten in ein Krankenhaus, hier wurde er stationär aufgenommen.
Lebensgefahr besteht nach Angaben der Polizei nicht.

Nur wenige Stunden später forderte der Kriminaldauerdienst der Polizeidirektion Fünf dann die Elitepolizisten des Spezialeinsatzkommandos an.
Der Grund: Die Ermittler hatten die Identität und den Aufenthaltsort des zu diesem Zeitpunkt noch flüchtigen und möglicherweise noch immer bewaffneten Tatverdächtigen erfahren.

SEK schlug am frühen Morgen zu
Gegen 2.10 Uhr schlugen die hochtrainierten Spezialkräfte in der Glienicker Straße in Adlershof zu und nahmen den 42-jährigen Tatverdächtigen fest.
Er sollte im Laufe des Donnerstags einem Haftrichter vorgeführt werden.

Noch ist nicht bekannt, wie die Polizei so schnell auf die Spur des Mannes kam.
Ob sie ihn auf Bildern einer Überwachungskamera erkannt hatten oder der Angeschossene selbst den entscheidenden Hinweis geben konnte, war am Donnerstag zunächst nicht bekannt.

Auch zu der Frage, ob sich Täter und Opfer kannten und es sich bei der Tat um einen Raubüberfall oder möglicherweise eine Straftat wie Schutzgelderpressung ging, wurde nicht mitgeteilt.


 
Geklaute Riesen-Goldmünze: Wer blecht eigentlich für den Schaden ?

Berlin - Vor drei Jahren verschwand die 100-Kilo-Münze Big Maple Leaf aus dem Bode-Museum.
Nun klagt der Eigentümer des Goldschatzes auf Schadensersatz.

gZn28z.jpg

Seit einem Jahr stehen vier junge Männer wegen Diebstahls in besonders schweren Fall vor Gericht.
Sie sollen die Zwei-Zentner-Goldmünze aus dem Bode-Museum geklaut haben.

Nun gibt es ein neues Verfahren um die Big Maple Leaf.
Der Eigentümer der millionenschweren Münze, der Düsseldorfer Immobilienentwickler Boris Fuchsmann, klagt auf Schadensersatz.

Am 21. Februar wird die Klage gegen die Versicherung des Museums vor einer Zivilkammer des Landgerichts verhandelt.

Sollte der Unternehmer scheitern, dann könnte er gegen das Bode-Museum vorgehen.
Es gehört zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Versicherung will nicht für vollen Betrag aufkommen
Fuchsmann hatte die wagenradgroße Münze 2010 dem Bode-Museum als Leihgabe überlassen.
Sie war mit mehr als vier Millionen Euro versichert.
Bisher sei für den Prozess nur ein Verhandlungstag vorgesehen, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Es werde zunächst geprüft, ob eine gütliche Einigung in dem Verfahren möglich sei.

Das aber schließt Fuchsmann aus.
Einigen müssten sich nach seinen Worten die Versicherung mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, deren Träger die Länder und die Bundesrepublik sind.
Die Versicherung habe nach seinen Angaben bisher nicht den vollen Betrag gezahlt, weil sie Sicherheitsmängel beim Schutz der Goldmünze gesehen habe.
Nach Informationen hat die Assekuranz bisher nur 800.000 Euro gezahlt.

Die drei Zentimeter dicke Münze Big Maple Leaf wurde 2007 in Kanada geprägt.
Von ihr gibt es weltweit nur fünf Exemplare.
Sie hat einen Verkaufswert von 3,75 Millionen Euro.
Die Münze verschwand in der Nacht zum 27. März 2017 aus dem Bode-Museum.
Die Täter stiegen durch das einzige nicht alarmgesicherte Fenster in das Museum ein, zerschlugen mit einer Axt die Vitrine, in der die Riesenmünze ausgestellt war.
Auch die Vitrine war nicht mit einer Alarmanlage ausgestattet.

Aufsicht soll Informationen an Clan gegeben haben
Angeklagt ist Denis W.
Er arbeitete als Aufsicht im Museum.
Er soll seinen Mitangeklagten, den Brüdern Ahmed und Wayci R. und deren Cousin Wissam R., Tips für den Coup gegeben haben.
Ahmed, Wayci und Wissam R. sind Mitglieder einer polizeibekannten arabischstämmigen Großfamilie.
Von der Goldmünze fehlt bis heute jede Spur.

Boris Fuchsmann verfolgt den Strafprozess aufmerksam.
Er sagt, dass er sich auch nicht habe vorstellen können, dass seine 100-Kilogramm-Goldmünze jemals einfach so aus einem Museum verschwinden könne.


 
Immobilien-Betrüger: Statt glänzender Gewinne gab es nur Schrott !

Berlin-Moabit - „Steuerspar-Modelle“ wurden zum Albtraum: Mit wertlosen Schrottimmobilien trieb eine Betrüger-Bande viele Kleinanleger in den Ruin.
Nun steht ein Kaufmann vor dem Amtsgericht.

Ein Geschäftsmann, tätig in der Immobilienwirtschaft: Horst B. (50).
Er soll von 2007 bis 2012 laut Anklage zu den Abzockern um Kai-Uwe K. (38, wurde als „Protz-Makler“ bekannt) gehört haben.
Sie hätten Provisionen von bis zu 35 Prozent verlangt.

Verkäufe an geschäftlich unerfahrene Personen
Es geht nun um acht Verkäufe.
Überteuerte Immobilien seien an geschäftlich unerfahrene Personen verkauft worden – laut Anklage trickreich und über ein Firmengeflecht.
B. habe die Geschicke mehrerer Unternehmen gelenkt, die in Berlin und Leipzig diverse Immobilien erworben hatten.

Kaufmann B. wird nun vorgeworfen: „Er gestaltete die Prospektangaben hinsichtlich der Lage, der Beschaffenheit und der Objektgröße teilweise bewusst wahrheitswidrig.“
Dann seien betrügerische Vermittler ins Spiel gekommen, die zum Trupp von K. gehörten.

Opfer hatten Bruchbude am Hals
Sie schwatzten bei dem perfiden Szenario viel und tischten auch Lügen auf: Papiere, tolle Fotos, lukrative Zahlen.
Eine angeblich günstige Gelegenheit, um langfristig Steuern zu sparen und etwas für die Altersvorsorge zu tun.
Und die Mahnung: „Sie müssen sich beeilen!“
Opfer hatten dann statt eines Gewinns eine Bruchbude am Hals und mussten teure Kredite abstottern.

Horst B. will Freispruch
Für Makler K. klickten die Handschellen vor Jahren: 2012 bekam er fünf Jahre Haft.
Auch sieben seiner Vermittler-Komplizen wurden verurteilt.
Später ging es einem Notar wegen Beihilfe an den Kragen.

B. will Freispruch: „Ich weise die Vorwürfe zurück.“
Und K. als Zeuge: „Er hatte mit den Verkaufsgesprächen nichts zu tun.“
Die Verhandlung wird Freitag fortgesetzt.


 
Unglück in Niedersachsen: Neunjähriger gräbt Sandloch - und erstickt darin !

Unglück in Verden: Ein Junge spielt im Sandkasten.
Er buddelt ein Loch und steckt seinen Kopf hinein – jede Hilfe kommt zu spät.


Bei einem tragischen Unfall ist ein Junge aus Niedersachsen in einem selbst gegrabenen Loch erstickt.
Wie die Polizei in Verden mitteilte, hatte der Neunjährige dieses in einem Sandkasten im elterlichen Garten in Hambergen gebuddelt.
Er steckte demnach seinen Kopf hinein, bekam diesen aber selbstständig nicht mehr heraus.

Der Vorfall ereignete sich bereits am Mittwoch.
Nach dem Fund des Verunglückten blieben Wiederbelebungsversuche erfolglos.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei ergaben laut Beamten inzwischen zweifelsfrei, dass es sich um ein Unglück handelte.
Zuvor hatten die Behörden noch keine Details des Falls veröffentlicht.


 
Ausgesperrt und Feuerwehr statt Schlüsseldienst gerufen !

Er sperrte sich aus und wollte offenbar den Schlüsseldienst sparen: Weil ein Iserlohner mit falschen Angaben die Feuerwehr gerufen hat, muss er sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Die Polizei wirft dem 22-Jährigen Missbrauch von Notrufen vor, wie die Beamten am Freitag mitteilten.

Der Ausgesperrte habe am Donnerstagnachmittag die Einsatzkräfte verständigt und angegeben, sein Herd sei noch eingeschaltet.
Vor Ort habe sich herausgestellt, dass der Herd aus gewesen sei und keine Gefahr bestanden habe.
Dem Mann droht nach Polizeiangaben eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

"Rettungskräfte, die durch solche Anrufe blockiert sind, fehlen möglicherweise dort, wo es gerade wirklich um Sekunden geht", mahnten die Beamten.


 
Autofahrerin mit Waffe bedroht: "Fahr du Schlampe" !

Aus Wut über eine Autofahrerin, die Fußgänger über die Straße ließ, hat ein nachfolgender Autofahrer die Frau nach Polizeiangaben von Freitag mit einer Waffe bedroht.
Als die Autofahrerin in Würselen an einem Zebrastreifen hielt, soll sich der 29-jährige in dem Auto hinter ihr am Donnerstag aus dem Fenster gelehnt, mit der Waffe in ihre Richtung gezielt und geschrien haben: "Fahr du Schlampe."

Polizisten fanden kurz danach bei ihm eine geladene Schreckschusswaffe griffbereit unter dem Beifahrersitz.
In der Vernehmung gab der Mann an, sich über das Verhalten der Frau aufgeregt zu haben.
Eine Richterin ordnete unverzüglich die Beschlagnahme des Führerscheins an.

Ein Gericht werde prüfen, ob der Mann charakterlich für die Teilnahme im Straßenverkehr geeignet sei, teilte die Polizei mit.
Darüber hinaus seien Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Bedrohung und Beleidigung eingeleitet worden.


 
Dreifach-Mama rastet aus: Mann am Kölner Bahnhof mit Glasflasche und Scherbe attackiert !

Köln - Ein brutales Geschehen auf dem Breslauer Platz war am Freitag das Thema im Kölner Amtsgericht.
Eine dreifache Mutter (34) musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten; sie hatte einen Mann mit einer Glasflasche attackiert und ihm eine Scherbe durch das Gesicht gezogen.

Mit Weinflasche auf den Hinterkopf geschlagen
Die Angeklagte hatte sich vergangenen August in einen Streit zwischen zwei Männern eingemischt.
Während der eine den anderen im Schwitzkasten hatte, schlich sich die 34-Jährige heran und schlug einem der Männer ihre Weinflasche auf den Hinterkopf.
„Ich wollte sie nur trennen, ich stand unter Schock“, sagte die Beschuldigte in Saal 22 des Kölner Justizgebäudes.

Das 21-jährige Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und Schnitte an der Wange.
Ob er immer noch Auswirkungen des Angriffs spüre, wollte der Richter wissen.
„Die Kopfschmerzen sind geblieben“, sagte der junge Mann.
Bei der vorangegangenen Prügelei hatte er sich außerdem einen Nasenbeinbruch zugezogen.

Täterin war beim Angriff betrunken
Der Verletzte sagte im Zeugenstand, dass die Angeklagte ihm die Scherbe in den Hals rammen wollte, was diese verneinte.
Sie entschuldigte sich bei dem Mann, den sie aus der Obdachlosen-Szene rund um den Kölner Hauptbahnhof kannte.
„Es tut mir von Herzen leid“, sagte die Angeklagte.

Bei der Tatausführung war die Frau betrunken und hatte zuvor Schmerzmittel genommen.
„Ihr Leben ist davon geprägt, aufgrund der Alkoholerkrankung immer wieder in Schwierigkeit zu kommen“, sagte der Richter.

Angeklagte muss lange ins Gefängnis
„Ich will weg vom Alkohol und nicht daran sterben“, meinte die 34-Jährige.
Nach der Tat war sie in U-Haft gekommen, mit der Auflage trocken zu bleiben aber wieder entlassen worden.
Als Polizisten die Frau erneut betrunken in der Stadt antrafen, kam sie wieder in die JVA.
Die Kinder der Frau sind in Pflegefamilien und bei Verwandten untergekommen.

Die wegen Drogeneinfuhr, Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Diebstahls und Raubes mehrfach vorbestrafte Kölnerin erhielt ein Jahr Haft, zudem wird sie wohl noch 15 Monate Haft absitzen müssen, die bei vorigen Verurteilungen noch zur Bewährung ausgesetzt worden waren.


 
Köln-Kalk: Juwelier bunkert geladene Schusswaffe - und wird kurios erwischt !

Köln - Aus Angst vor Überfällen hat ein Goldschmied aus Kalk eine geladene Schusswaffe in seinem Geschäft deponiert.
Da er keine Erlaubnis besitzt, musste sich der 49-jährige Mann am Freitag wegen illegalen Waffenbesitzes vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Juwelier mit geladener Waffe in Schreibtischschublade
Die Ermittler waren beim Juwelier nur zufällig auf die in einer Schreibtischschublade untergebrachte halbautomatische Browning System 9 Millimeter nebst weiterem Magazin mit Munition gestoßen; es gab eine Durchsuchung, da es Hinweise auf Hehlerware aus Raub- und Diebstahlstaten gegeben hatte.
Der Verdacht wurde aber nicht erhärtet.

Stattdessen kam es zur Anklage wegen Waffenbesitzes.
Der Goldschmied berichtete, in der Vergangenheit zum Opfer der sogenannten „Maulwurf-Bande“ geworden zu sein, die sich auf spektakuläre Einbrüche in Juweliergeschäfte spezialisiert hatte.

Nach mehreren Überfällen Waffe gekauft
Auch sei sein Geschäft zweimal überfallen worden, auch habe man seine Familie verfolgt.
So sei der Angeklagte auf die Idee bekommen sich zu bewaffnen, um sich im Notfall verteidigen zu können.
In einem „Ghetto“ im belgischen Brüssel habe er an einer Straßenecke die Pistole erworben.

Der Juwelier berichtete, sich seit drei Jahren um einen Waffenschein zu bemühen.
Gerade deswegen sei es ihm laut Anklage bewusst gewesen, eine Straftat zu begehen.
„Wir wollen nicht, dass hier unregistrierte Waffen im Umlauf sind“, sagte der Staatsanwalt.
In den USA sehe man, wozu unkontrollierter Waffenbesitz führe, „wo ständig Leute erschossen werden.“

Juwelier erhält Haftstrafe auf Bewährung
Die Richterin sagte, dass sie es grundsätzlich nicht unangemessen finde, dass ein Juwelier eine Waffe besäße, allerdings natürlich nur mit Erlaubnis.

Letztlich erhielt der Angeklagte sechs Monate Haft auf Bewährung; die Mindeststrafe.
Eine Geldstrafe sieht das Gesetz nicht vor.
„Das war keine leichte Straftat, es führt kein Weg an einem Waffenschein vorbei“, sagte die Richterin.


 
Zurück
Oben Unten