Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Kundenkonten geplündert: Bank-Chef auf der Düsseldorfer Anklagebank !

Düsseldorf - Sie kannten sich aus dem Fitness-Studio.
Immobilienmakler Georgius G. (38, Namen geändert) und Bank-Chef Sven P. (29) wollten eigentlich legale Geschäfte machen.
Doch am Ende landeten sie am Montag auf der Anklagebank.

Sie sollen Konten der Bankkunden geplündert haben.
Gemeinsame Geschäfte geplant

Georgius G. ist auf Immobiliengeschäfte mit ausländischen Investoren spezialisiert.
Und als er Sven P., den Filialleiter einer Bank, beim Schwitzen im Studio kennenlernte, kam man auf die Idee, gemeinsam Geschäfte zu machen.
Doch der Deal platzte.
Georgius G.: „Die Konditionen waren nicht gut genug.“

Das sei die einzige Verbindung zwischen Beiden gewesen.

Doch laut Anklage habe Sven P. die Kundendaten seiner Filiale ausgespäht und Überweisungen auf ein Konto, das Georgius G. eröffnet hatte, getätigt.
Dafür wurden Überweisungsträger gefälscht und unterschrieben.

Account vom Chef benutzt
Internen Ermittlungen der Bank zufolge wurde für die Transaktionen der Account und Schlüssel des Filialleiters benutzt.

Doch auch er bestreitet, für die Überweisungen von insgesamt über 340.000 Euro verantwortlich zu sein.

Im Gegenteil!
An einem Montag seien empörte Kunden in die Filiale gekommen und beschwerten sich, dass Geld von ihren Konten verschwunden war.
„Mein Vorgesetzter wollte, dass ich den üblichen Gang gehe.“

Zahlungen gestoppt
Doch Sven P. entschied sich anders.
„Es wurden so viele Kunden, dass mein Team und ich uns selbst darum kümmerten.“
So habe man dann festgestellt, auf welches Konto die Zahlungen gingen und konnte durch Telefonat mit Kollegen des Empfänger-Kreditinstituts die meisten Auszahlungen stoppen.

Damit habe man den größten Schaden abwenden können.
Einen Monat später wurde er zu einem Gespräch gebeten.
„Unsere Filiale lief gut und ich dachte, es ging um meine Beförderung.“

Am Ende gefeuert
Doch es kam anders.
Die drei Männer in einem Büro befragten ihn zu den Vorgängen in seiner Filiale.
„Sie haben mich drei Stunden ins Kreuzverhör genommen.“
Und dann wurde er gefeuert.

Dass sein Account und Code benutzt wurde, erklärte er sich so.
„Ich hatte eine Visitenkarte mit dem Schlüssel unter der Tastatur im Büro.
Damit auch Auszubildende mal meinen Zugang benutzen können.
Das entsprach nicht der Vorschrift.“
Sparte aber dafür Zeit.

Der Prozess um die rätselhaften Überweisungen wird fortgesetzt.


 
Abzocke im Rhein-Sieg-Kreis: Kunden wollen nicht zahlen, Notdienst reagiert rabiat !

Neunkirchen-Seelscheid - Sie sollten eigentlich helfen, stattdessen machten sie alles nur noch schlimmer.

Ein Fall aus Neunkirchen-Seelscheid hat am vergangenen Samstag mal wieder gezeigt, wie Notdienst-Abzocker ihre Kunden übers Ohr hauen.
Statt der schnellen Lösung eines Sanitär-Problems folgen nun Ermittlungen der Polizei wegen des Verdachts auf Betrug, Erpressung, Wucher und Sachbeschädigung.

Ehepaar wird stutzig: Sanitärnotdienst in Zivil unterwegs
Angefangen hatte alles am Samstagnachmittag, als ein Ehepaar wegen eines Problems mit dem Badewannenabfluss einen Sanitär-Notdienst im Internet suchte.
Dort fand es nach schneller Recherche einen Anbieter, den es über eine Handynummer erreichte.

Die erste Überraschung gab es bereits bei der Anfahrt der beiden Handwerker gegen 16 Uhr.
Beide fuhren im Privatwagen vor und wollten sich in Zivilkleidung an die Arbeit machen.
Statt sich, wie eigentlich erforderlich, um die Badewanne zu kümmern, machten sich die Monteure kurzerhand daran, die Toilette abzuschrauben.

Verrückte Forderung: Sanitärnotdienst will 1000 Euro
Als der 39 Jahre alte Ehemann immer stärkere Zweifel bekam und die Eignung des Notdienstes in Frage stellte, kam es zur Eskalation.
Das Duo brach seine Arbeiten umgehend ab und stellte die wahnwitzige Rechnung aus: 1000 Euro, in bar oder sofort per Überweisung zu zahlen.

Als die Auftraggeber gegen den Wucher protestierten, entbrannte ein Streit, bei dem sie von den Monteuren bedroht wurden.
Erst als das Ehepaar mit der Polizei drohte, ließen die beiden Männer von ihnen ab.

Sanitär-Notdienst bedroht Auftraggeber in Neunkirchen
Erledigt war der Fall damit aber noch nicht.
Immer wieder riefen die Monteure im Anschluss noch beim Ehepaar an und forderten unter weiteren Drohungen die Zahlung der 1000 Euro ein.
Daher ermittelt die Polizei nun wegen gleich vier Vergehen gegen die Männer.

Bei dieser Gelegenheit warnen die Beamten noch einmal davor, dass besonders bei sanitären Notdiensten und Schlüsseldiensten immer wieder Abzocker unterwegs seien.
Gerade die ersten Suchtreffer im Internet sind oftmals ohne lokalen Bezug – hohe Anfahrtskosten und horrende Rechnungen sind die häufige Folge.

Polizei rät: Notdienste besser aus der Umgebung
Eine ortsansässige, lokale Firma ist oftmals die bessere Wahl, außerdem ist es ratsam, noch vor Beginn des Auftrags eine Einschätzung über Preis von Dienstleistung und Anfahrt einzuholen.

Im Zweifel hilft, wie im Falle des Ehepaars aus Neunkirchen-Seelscheid, als letzte Maßnahme der Anruf bei der Polizei.


 
Tat aus Eifersucht: Brutale Stiche mit Brieföffner bringen Bonner lange in den Knast !

Bonn - Als Kind war er nach Deutschland gekommen, als Sohn einer gebildeten und wohlhabenden afghanischen Familie.
Seine Karriere als IT-Kaufmann war zielstrebig, seit 2002 bereits arbeitete er als IT-Manager in einem Bonner Unternehmen.
Im Jahr 2000 heiratete er eine Landsmännin, mit der er drei Kinder im Alter zwischen 15 und 18 Jahren hat.

„Mit Volldampf hat er zunächst die Ehe an die Wand gefahren“
„Das hört sich nach gelungener Integration an“, kommentierte der Vorsitzende Bonner Schwurgerichts, Josef Janßen, das scheinbar erfolgreiche Ankommen in der Fremde.
Tatsächlich jedoch steht der 45-Jährige vor dem Scherbenhaufen seiner Existenz: „Mit Volldampf hat er zunächst die Ehe an die Wand gefahren“, so Janßen, und zwei Jahre nach der Scheidung hat er – am 4. Dezember 2018 – den neuen Freund seiner Ex-Frau mit einem Brieföffner attackiert.
Die Bonner Richter haben ihn jetzt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt.

In den letzten Jahren hatte sich der Niedergang des ausgesprochen elegant gekleideten Mannes bereits abgezeichnet: „Aus nichtigem Anlass wurde der Telekommunikations-Fachmann hochaggressiv und rastete aus“.
So drohte er einem Vermieter im Streit, „die nächste Kugel ist für dich“, beleidigte einen störenden Verkehrsteilnehmer, der ihm im Weg stand, als „Bastard“ und „Hurensohn“ und schleuderte ihm einen Faustschlag durchs Fahrerfenster.
Ein Passant, der ihn drauf hinweist, dass er auf einem Behindertenplatz stehe, wurde zum „Naziverbrecher“.
Auch seine Familie terrorisierte er fortwährend mit seinem ungebremsten Zorn.

Sohn hatte Streit mit seiner Mutter wegen neuem Lebensgefährten
Schließlich verlor der Familienvater jedes Maß bei der Vorstellung, dass seine Ex-Frau einen Lover hat und dass der sich in die Erziehung seiner Kinder einmischt.
Als sein 15-jähriger Sohn ihn am Tattag anrief, weil er wegen des neuen Lebensgefährten, den er ablehnte, einen furchtbaren Streit mit seiner Mutter habe, war der Angeklagte (lebte wenige hundert Meter von der ehemaligen Familienwohnung entfernt) sofort zur Stelle.
In seiner Hand noch den Brieföffner, da er – laut Urteil – im Moment des Anrufs gerade „seine Post gemacht hat“.

Als er vor der Haustür der Ex-Frau sah, wie der „Nebenbuhler“ gerade einparkte, sei er – laut Urteil – wie „von einer Tarantel gestochen“ auf den 48-Jährigen zugelaufen, habe die Fahrertür geöffnet und auf Kopf sowie Hals des Opfers eingestochen.
Der Mann erlitt zehn oberflächliche Schnitt- und Stichverletzungen, die ihn bis heute noch – vor allem psychisch – schwer belasten.

Der Angeklagte habe gewollt, dass der „Kontrahent“ stirbt
Keine Frage, so Janßen weiter, der Angeklagte habe gewollt, dass der „Kontrahent“ stirbt.
„Er hat ihn töten wollen.“
Die Version des Angeklagten, dass er von dem Kontrahenten angegriffen worden sei und sich mit dem Brieföffner nur gewehrt habe, sei eine „Schutzbehauptung“.

Auch habe der Angeklagte gewusst, was auf ihn zu kommt: Immerhin sei er zuvor von der Justiz wiederholt ermahnt worden.
Elf Vorstrafen wegen seiner Auftritte als „Rumpelstilzchen“ stehen in seinem Strafregister.
Aber erst seit der Bluttat ist er das erste Mal hinter Gittern.


 
Düsseldorf: Untersuchungsausschuss zu Amad A. vernimmt Polizisten !

Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum Tod eines unschuldig inhaftierten Syrers in Kleve will heute eine Reihe von Polizisten als Zeugen vernehmen.
Diese sollen mit der Überprüfung der Identität des Mannes befasst gewesen sein.

Der hellhäutige Syrer Amad A. soll im Juli 2018 mit einem dunkelhäutigen Mann aus dem afrikanischen Mali verwechselt worden sein.
Der 26-Jährige saß wochenlang in Kleve unschuldig im Gefängnis und hatte schließlich laut Gutachter einen Brand in seiner Zelle gelegt, an dessen Folgen er starb.

Die strafrechtlichen Ermittlungen in der Sache dauern unterdessen weiter an.
Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und der fahrlässigen Tötung.


 
Hubschraubereinsatz in Oldenburg: Mit Klapprad geflohen - Polizei sucht Bankräuber !

In Niedersachsen hat ein Mann eine Bank ausgeraubt – und ist anschließend mit einem blauen Klapprad geflüchtet.
Die Polizei hat bei der Suche nach dem Bankräuber auch einen Hubschrauber eingesetzt.

Ein Bankräuber hat am Montag eine Sparkasse in Apen bei Oldenburg in Niedersachse überfallen und ist danach auf einem Klapprad geflohen.

Am späten Nachmittag habe der Mann mit Sturmhaube maskiert die Filiale betreten, teilte die Polizei mit.
Er bedrohte einen Angestellten mit einer Schusswaffe und forderte Bargeld.

Der Banker folgte seiner Anweisung.
Nach dem Raubüberfall flüchtete der Täter mit einem blauen Klapprad vom Tatort.
Das Rad wurde später in einem Hinterhof sichergestellt.
Eine Großfahndung brachte kein Ergebnis, obwohl sogar ein Polizeihubschrauber im Einsatz war.


 
Bombendrohung an Moschee: Polizei im Großeinsatz, jetzt steht böser Verdacht im Raum !

Köln - Wer drohte den Zentralmoschee in Ehrenfeld mit der Detonation einer Autobombe?
Das ist die Frage, der nun die Ermittler des Staatsschutzes der Kölner Polizei mit Hochdruck nachgehen.
Dabei gibt es Hinweise. dass es sich möglicherweise um die Drohung von Neonazis handeln könnte.

Polizei sperrte Straßen ab und stoppte die KVB
Am Dienstag um 10.25 Uhr ging die Mail direkt in der Moschee ein.
Der anonyme Schreiber drohte damit, dass bis 11.15 Uh eine Bombe explodieren würde.
Die Mail war in deutscher Sprache verfasst und wies eine gute Grammatik auf.

Mail mit Neonazi-Gruppierung unterzeichnet
„Der Inhalt hatte ein so hohes Drohpotenzial, dass wir unmittelbar handeln mussten“, sagte ein Polizeisprecher.
Nach Informationen war die Mail von der Volksfront International unterzeichnet, einer rechtsradikalen Gruppe (ursprünglich aus den USA), die sich 2012 offiziell aufgelöst hat.
„Sie haben zwei Stunden Zeit und wissen, was zu tun ist“, so der Wortlaut in der Mail, in der außerdem mit einer Autobombe vor dem Haupteingang der Moschee gedroht wurde.

Die Kölner Polizei bildete einen Stab und führte die ca. 50 Personen, die sich in der Moschee befanden, schnellstmöglich nach draußen.

„Wir erleben immer öfter Übergriffe auf Moscheen in Deutschland“, sagt Zekeriya Altug, zuständig für Außenangelegenheiten bei der Ditib.
„Wir fühlen uns stark bedroht.
Wir müssen auf der Hut sein.
Heute Morgen waren noch Schulkinder zu
Wir erleben immer, wenn es aktuelle gesellschaftliche Diskussionen über Muslime gibt, zwei Wochen später eine Welle von Bedrohung und Gewalt.“

Das Gebäude war stundenlangt abgeriegelt, Diensthundeführer aus ganz NRW (auch von der Bundespolizei am Hauptbahnhof) durchsuchten die Moschee mit ihren Vierbeinern nach einem möglichen Sprengkörper bis 14.45 Uhr - jedoch ohne Erfolg.
Nun versucht die Polizei, den Verfasser der Mail anhand der IP-Adresse ausfindig zu machen.


 
Urteil im Freiburger Fall Maria !

Freiburg Das Verschwinden einer 13-Jährigen mit einem rund 40 Jahre älteren Mann macht überregional Schlagzeilen.
Als sie 18 wird, kehrt Maria nach Hause zurück.
Ihr Begleiter muss nun ins Gefängnis.
Für den 58-Jährigen war es Liebe - und für das Gericht?

Nach dem Urteil trennen sich die Wege Marias und des Mannes endgültig.
Der 58-Jährige wird in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt und ins Gefängnis gebracht.
Maria, heute 19, geht zurück zu ihrer Familie.

Mit dem Richterspruch am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg endet das Strafverfahren in einem ungewöhnlichen, jahrelang dauernden Vermissten- und Kriminalfall.

Der Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen, der mit der minderjährigen Maria aus Freiburg mehr als fünf Jahre lang untergetaucht war, wird zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Zudem muss er Marias Mutter Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe zahlen.

Maria, die dem rund 40 Jahre älteren Mann im Gerichtssaal direkt gegenüber sitzt, nimmt das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis.
Kommentieren mag sie es, als sie später gefragt wird, nicht.
Der Mann sucht, wie schon oft während des Prozesses, Blickkontakt zu der jungen Frau.
Doch Maria schaut nicht in seine Richtung.

Die Vorwürfe der Anklage haben sich in dem seit Anfang Mai laufenden Strafprozess weitgehend bestätigt, sagt der Vorsitzende Richter Arne Wiemann in der Urteilsbegründung.
Maria, damals 13, war demnach im Mai 2013 zu Hause in Freiburg ausgerissen - gemeinsam mit dem Mann, den sie knapp zwei Jahre zuvor, als sie elf Jahre alt war, im Internet kennengelernt hatte.
Der verheiratete Familienvater habe sich in Chats anfangs als Teenager ausgegeben.
Die Mutter, die den Zugang des Kindes ins Internet beschränkt hatte, ahnte davon nichts.
Auch nicht, dass das ungleiche Paar die gemeinsame Flucht plante.

Die Reise ging mit dem Fahrrad durch Osteuropa nach Italien.
Die ersten Jahre habe das Paar im Zelt gewohnt.
Die vergangenen zwei Jahre lebte es demnach gemeinsam in einer Wohnung in der Küstenstadt Licata in Sizilien.
Maria und der Mann gaben sich als Vater und Tochter aus.
Mit Gelegenheitsjobs finanzierten sie ihr Leben.

Maria, die in Freiburg ein Gymnasium besucht hatte, musste im Auftrag des Mannes betteln gehen, stellt das Gericht fest.
Sie lebte isoliert, eine Schule besuchen durfte sie nicht.
Auch der Zugang zu Smartphone und Internet blieb ihr verwehrt.

Erst kurz bevor sie 18 Jahre alt wurde, ging sie nach ihren eigenen Worten heimlich ins Internet.
Dort sah sie, dass ihre Familie noch immer nach ihr suchte.
Sie entschloss sich im August vergangenen Jahres zur Flucht.
Wenig später wurde der Mann in Italien festgenommen.
Sie lebt heute wieder bei ihrer Mutter und versucht, ein normales Leben zu führen.

"Der nun Verurteilte hat mehrfach betont, dass er Maria bis heute liebt", sagt der Richter.
Es habe in den mehr als fünf Jahren des gemeinsamen Untertauchens "eine gegenseitige Fixierung aufeinander bei einem krassen Altersunterschied gegeben".

Der verheiratete und nicht vorbestrafte Familienvater habe "in höchstem Maß egoistisch und unverantwortlich" gehandelt.
Er habe die damals Minderjährige in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht.
Zudem handele es sich um einen schweren Fall von Kindesentziehung.

Vor Gericht hatte Maria umfassend und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.
Der Mann legte, ebenfalls nichtöffentlich, ein Geständnis ab.
"Es war nicht von Reue getragen", sagt der Richter.
Der Mann gehe bis heute davon aus, dass es sich um eine Liebesbeziehung und eine "geistige Verbindung" gehandelt habe.
Er habe das Mädchen jedoch in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt.

Eine Gefahr für die Allgemeinheit gehe von dem Mann nicht aus, heißt es in der Urteilsbegründung. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, verhängt das Gericht nicht.
Es sei höchst unwahrscheinlich, dass der Mann nach seiner Entlassung aus der Haft wieder eine ähnliche Beziehung mit einer Minderjährigen eingehe, sagt Wiemann: "Das, was wir hier verhandelt haben, ist ein absolut außergewöhnlicher und wohl auch einmaliger Fall."

Mit dem Strafmaß von sechs Jahren Haft positioniert sich das Gericht zwischen den zuvor gestellten Anträgen.
Bei den Plädoyers Ende Juni hatte die Staatsanwältin, neben Sicherungsverwahrung, sieben Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert.
Der Verteidiger plädierte für vier Jahre und sechs Monate Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Frage, ob die am Prozess Beteiligten Revision einlegen werden, wollten sie sich am Dienstag nicht äußern (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).


 
JVA Tegel in Berlin: Sexualstraftäter aus Sicherheitsverwahrung verschwunden !

Ein verurteilter Sexualstraftäter ist aus der JVA Tegel getürmt.
Er war nicht aus dem offenen Vollzug zurückgekehrt.
Die Berliner Polizei sucht ihn auf Hochtouren.

Die Berliner Polizei fahndet nach einem wegen Vergewaltigung verurteilten Mann, der aus dem offenen Vollzug nicht zurückgekehrt ist.
Er werde im Gefängnis Tegel seit Montagabend vermisst, sagte ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung.
Der Mann befand sich in Sicherungsverwahrung, seit 2015 wurde seine Haft gelockert und er erhielt Ausgang.

Nach Angaben der Justiz wurde er 2005 wegen Vergewaltigung zu 12,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Seit 2017 gilt die Sicherungsverwahrung, die für Gefangene nach Ablauf ihrer Strafe angeordnet werden kann, wenn weiterhin Gefahr von ihnen ausgeht.

2018 begann er eine berufliche Weiterbildung, zu der er tagsüber das Gefängnis verließ.
In den vergangenen Jahren kam er so auf insgesamt mehr als 900 Ausgänge aus dem Gefängnis.


 
Missbrauchsfall Lügde: Opfer-Mutter soll erpresst haben !

Der Hauptangeklagte im Missbrauchsfall Lüdge wirft der Mutter eines Opfers vor, ihn über Monate erpresst zu haben.
Das sagte der Verteidiger von Andreas V., Johannes Salmen, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Sein Mandant habe aus der Haft heraus Anzeige gegen die Frau gestellt.
Die betroffene Mutter wies über ihren Anwalt die Anschuldigungen zurück.
"Meine Mandantin nennt diesen Erpressungsvorwurf eine Lüge", sagte Roman von Alvensleben der dpa.
Über die mutmaßliche Erpressung hatten zuvor der WDR und die "Lippische Landeszeitung" berichtet.

Die Bielefelder Polizei und die Staatsanwaltschaft Detmold bestätigten am Dienstag, dass eine Strafanzeige eines Angeklagten im Missbrauchsfall Lügde vorliegt und Ermittlungen wegen Erpressung aufgenommen wurden.
Zu weiteren Details und Hintergründen wollten sich die Behörden wegen der laufenden Ermittlungen nicht äußern.

Nach Angaben von Salmen, der sich auf die Schilderungen seines Mandanten bezieht, soll die Frau Andreas V. nach dem Missbrauch ihrer Tochter im vergangenen Sommer zuerst um 500 Euro erpresst haben.
Dieses erste Schweigegeld habe der 56-Jährige gezahlt.
Dann habe die Mutter 2000 Euro gefordert.
Um diese Summe aufzutreiben, habe der Dauercamper aber Zeit gebraucht.
Das habe der Mutter aber zu lange gedauert und sie habe Ende Oktober 2018 Anzeige bei der Polizei gestellt.
Daraufhin seien die Ermittlungen im Fall Lügde ins Rollen geraten.

"Für meinen Mandanten und den Prozess hat diese Erpressung keine Bedeutung", sagte Salmen der dpa.
Die Mutter hatte im Prozess um den hundertfachen sexuellen Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz bei Lügde bereits als Zeugin vor dem Landgericht Detmold ausgesagt.
Um die Frage der Glaubwürdigkeit gehe es daher nicht, denn auch die Tochter als Opfer habe seinen Mandanten ja bereits belastet, sagte Salmen.
Warum Andreas V. erst jetzt die Anzeige erstattet habe, könne er nicht sagen.


 
Großeinsatz in Leipzig: Demonstration gegen geplante Abschiebung eskaliert !

Berichten zufolge haben Hunderte Menschen in Leipzig versucht, eine Abschiebung zu verhindern.
Demnach eskalierte die Lage, es flogen Flaschen und Steine.
Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort.

In Leipzig ist eine geplante Abschiebung aus dem Ruder gelaufen.
Zu dem Protest kam es nach Polizeiangaben am Dienstagabend im Stadtteil Volkmarsdorf, wo sich eine Gruppe von etwa 30 Menschen der Abschiebung entgegengestellt und den Einsatz blockiert habe.
Später sei eine Spontandemo angemeldet worden, an der sich etwa 500 Menschen beteiligt hätten.

Die Versammlung war laut Polizei um 1.30 Uhr offiziell beendet.
Danach seien Bierflaschen und Steine geflogen, die Polizisten hätten Pfefferspray eingesetzt.

Straße mit Sofa blockiert
Der Grünen-Politiker Jürgen Kasek, der nach eigenen Angaben selbst vor Ort war, schrieb auf Twitter, dass die Situation völlig eskaliert sei und mehrere Menschen verletzt worden seien.
Auch der Linken-Politiker Marco Böhme berichtete bei Twitter, es habe Verletzte gegeben.
Die Polizei machte zunächst keine Angaben zu Verletzten.
Unklar war auch, ob es Festnahmen gab.
Ein Foto zeigte, wie die Straße mit Sofas und weiteren Möbeln blockiert wurde.

Der Abzuschiebende wurde schließlich weggebracht: Er befinde sich "nicht mehr vor Ort", schrieb die Polizei.
Einsatzkräfte der Polizei und ihre Fahrzeuge wurden demnach aber in der Nacht weiterhin blockiert.
Gegen 3 Uhr nachts habe sich die Lage beruhigt, wie die Polizei später auf ihrem Twitter-Account verkündete.

Wie die "Leipziger Volkszeitung" berichtete handele es sich laut Kasek bei dem abzuschiebenden Mann um einen kurdischen Syrer, der nach Spanien gebracht werden sollte.


 
19-Jähriger in Köln durch Polizeischüsse schwer verletzt !

Bei der Festnahme eines gesuchten Mannes in Köln ist es zu einem Schusswechsel gekommen.
Dabei wurde der 19-Jährige schwer verletzt.

Durch Schüsse der Polizei ist ein 19-Jähriger in der Kölner Innenstadt am Mittwoch schwer verletzt worden.
Der junge Mann habe festgenommen werden sollen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der Domstadt mit.
Gegen ihn lag demnach ein Haftbefehl vor.

Der Schwerverletzte werde in einer Klinik behandelt, hieß es weiter.
Der Einsatzort sei weiträumig abgesperrt worden.
Aus Neutralitätsgründen übernehme die Bonner Polizei die Ermittlungen.
Weitere Angaben machten die Behörden zunächst nicht.


 
Nachdem er sich abgesetzt hatte: Urteil gegen Ali B. für Mord an Susanna (†14) steht fest !

Wiesbaden - Wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Lebenslange Haft wegen Vergewaltigung und Mordes an 14-jähriger Susanna
Die Richter stellten am Mittwoch in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen.

Das Landgericht sah es als erwiesen, dass der 22-Jährige Susanna vor mehr als einem Jahr in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat.

Die Leiche des Mädchens aus Mainz war am 6. Juni 2018 in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen gefunden worden.
Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden von Susanna waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen.

Nach Mord an Susanna: Ali B. setzte sich in den Irak ab
Kurz nach dem Tod von Susanna hatte sich Ali B. mit seiner Familie in seine Heimat abgesetzt.
Im kurdisch kontrollierten Nordirak wurde er jedoch wenige Tage danach gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht.
Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Mit dem Urteilsspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Vertreter der Anklage hatten dem irakischen Flüchtling vorgeworfen, Susanna erwürgt zu haben, um die Vergewaltigung zu verdecken.
Er habe kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch gehandelt.
Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.

Ali B. entschuldigt sich bei Susannas Mutter
Ali B. hatte zum Prozessauftakt gestanden, das 14-jährige Mädchen umgebracht zu haben.
Die Vergewaltigung bestritt er.
Bei Susannas Mutter entschuldigte sich der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht.
In einem weiteren Prozess muss sich der Iraker wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verantworten.
Dieses Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


 
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