Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Anwalt: Kronzeuge im Abu-Walaa-Prozess will nicht aussagen !

Ein wichtiger Belastungszeuge will im Abu-Walaa-Prozess am 7. August am Oberlandesgericht Celle einem Medienbericht zufolge schweigen.
"Im Prozess gegen Abu Walaa wird mein Mandant von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen", zitiert die "Neue Presse" (Montag) den Anwalt des Zeugen, Burkhard Benecken.
Bei dem Mann handelt es sich um einen 18-Jährigen aus Gelsenkirchen.
Er hatte eine Bombe vor der Tür eines Sikh-Tempels in Essen platziert und war im März zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Der junge Mann soll von einem in Celle mitangeklagten türkischen Reisebüroinhaber aus Duisburg radikal-islamisch indoktriniert und später in das Abu-Walaa-Netzwerk gelangt sein.
Der 18-Jährige meldete sich aus der Haft heraus bei den Behörden zunächst mit dem Wunsch, zu den in Celle angeklagten mutmaßlichen Terrordrahtziehern auszusagen.

Vor mehr als eineinhalb Jahren waren Abu Walaa und vier seiner möglichen Gefolgsleute verhaftet worden.
Dem Iraker wird vorgeworfen, dass er IS-Kämpfer vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen rekrutiert hat.
Der Prozess begann vor zehn Monaten und wird nun am Mittwoch (1. August) nach der Sommerpause fortgesetzt.
Weiter geht es mit der Vernehmung des wichtigen Zeugen am darauffolgenden Dienstag.


 
Frankfurt am Main: Mann greift Polizeibeamte an - Elf Monate Haft ohne Bewährung !

In zwei Fällen Polizeibeamte tätlich angegriffen, eine Sozialarbeiterin beleidigt: Das Amtsgericht Frankfurt hat einen 31-Jährigen am Montag zu elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Der Mann war den Erkenntnissen zufolge im Februar dieses Jahres nach dem Diebstahl eines Brötchens auf dem Wochenmarkt Konstablerwache in der Frankfurter Innenstadt von zwei Polizeibeamten zur Rede gestellt worden.


Nachdem er dem Urteil zufolge die Beamten angegriffen hatte, wurde Verstärkung angefordert und der Mann auf die Wache gebracht.
An einen daraufhin ausgesprochenen Platzverweis hielt sich der 31-Jährige nicht.
Stattdessen versuchte er kurze Zeit später erneut, gegen Beamte tätlich vorzugehen.
Zudem hatte er die Sozialarbeiterin bei einer Drogenhilfeeinrichtung laut Gericht als "Schlampe" bezeichnet.

Bereits unmittelbar nach der zweiten Tat war der aggressive Dieb in Untersuchungshaft gekommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn 13 Monate Haft gefordert, zeigte sich jedoch mit dem ergangenen Urteil zufrieden.
Sie hatte in Anbetracht der strenger sanktionierten Angriffshandlungen darauf verzichtet, den vorausgegangenen Diebstahl des 15 Cent teuren Brötchens in die Anklage mit aufzunehmen.


 
Ingolstadt: Freund mit heißem Wasser tödlich verletzt - Psychiatrie !

Eine 57-Jährige, die ihren Partner absichtlich mit heißem Wasser übergossen und damit tödlich verletzt hat, kommt dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Nach Überzeugung der Kammer am Landgericht Ingolstadt war die Frau zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Störung mit Eifersuchts- und Verfolgungswahn schuldunfähig.


Das Gericht sprach sie daher am Montag vom Vorwurf des Mordes aus Eifersucht frei - es wertete die Tat letztlich als Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau hatte ihren Freund im Oktober 2017 im Schlafzimmer mit dem heißen Wasser attackiert.
Der Mann wurde großflächig verbrüht und starb einige Tage später an Multiorganversagen.

Zu Prozessbeginn vergangene Woche räumte die Frau die Tat ein.
Sie habe ihrem Freund wegen einer angeblichen Affäre einen "Denkzettel" verpassen wollen und nicht gedacht, dass er daran sterben könne, erklärte einer der beiden Verteidiger der 57-Jährigen.
Die Frau bestätigte kurz die Richtigkeit dieser Erklärung und schwieg ansonsten zu den Vorwürfen.

Auch der psychiatrische Gutachter führte anschließend aus, dass die angebliche Affäre und die Eifersucht der Frau ein großes Thema im Leben des Paares gewesen seien.
Der Mann habe sich deswegen auch eine Auszeit von der Beziehung nehmen wollen.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin war der Tötungsvorsatz für die Kammer abschließend nicht ausreichend feststellbar.
Eine rechtsmedizinische Sachverständige und der behandelnde Arzt hätten im Prozess dargelegt, dass die Verbrühungen nicht zwangsläufig zum Tode hatten führen müssen.
Der Tod ihres Lebensgefährten sei für die Frau aber zumindest vorhersehbar gewesen, teilte die Sprecherin weiter mit.

Bei seinem Urteil habe sich das Gericht den überstimmenden Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der beiden Verteidiger angeschlossen.


 
Ermittlungen gegen Beamte nach Mord im Berliner Rockermilieu !


Berlin - Viereinhalb Jahre nach einem Mord im Berliner Rockermilieu ist die Polizei selbst ins Visier der Ermittler gerückt.
Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt leitete gegen drei Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags durch Unterlassen ein.


Es sei bekannt gewesen, dass das spätere Opfer gefährdet gewesen sei.
Dennoch sei der Mann nicht gewarnt worden, und es habe keinen Plan zur Gefahrenabwehr gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra auf einer überraschend anberaumten Pressekonferenz.
"Es ist für mich unvorstellbar, dass Polizeibeamte das gemacht haben sollen."

Es gebe Anhaltspunkte, dass die Polizei unsauber gearbeitet habe und es zu einer Reihe von Fehlern gekommen sei, so der Oberstaatsanwalt.
Der Leiter der Strafverfolgungsbehörde, Jörg Raupach, kündigte schnellstmögliche Ermittlungen an.

Laut Anklage sollen die Rocker am 10. Januar 2014 vermummt in ein Wettspiel-Café im Stadtteil Reinickendorf gestürmt sein.
Der Mann an der Spitze erschoss im Hinterzimmer einen 26-Jährigen.
Raupach sagte, die 2014 erstmals aufgetauchten Vorwürfe gegen die Polizei seien schon damals geprüft worden, aber nicht ausreichend gewesen.
Kamstra ergänzte, in dem Prozess hätten LKA-Mitarbeiter die Aussage verweigert, ein Zeuge habe aber in "seltener Klarheit" Fehler der Polizei aufgelistet.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilte auf Anfrage schriftlich mit: "Die im Raum stehenden Vorwürfe wiegen schwer.
Die Staatsanwaltschaft wird alles daran setzen, die Umstände aufzuklären.
Selbstverständlich wird die Polizei bei den Ermittlungen unterstützen."
Geisel warnte aber vor voreiligen Schlüssen.
"Es gilt die Ermittlungen abzuwarten."


 
Lange Haftstrafen: Steuerbetrug mit 16 Millionen Litern Bier !

Weil seine Logistik-Firma schlecht lief, versuchte sich ein Hamburger im Biergeschäft.
Doch mit den Biersteuern nahm er es nicht so genau – nun müssen er und seine Partner lange ins Gefängnis.

Drei Männer haben Frankreich um mehr als sechs Millionen Euro Biersteuer betrogen und sind am Montag zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden.

Eine Strafkammer des Hamburger Landgerichts verhängte wegen schwerer Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für den 35 Jahre alten Hauptangeklagten.
Zwei 37-jährige Helfer müssen für je drei Jahre hinter Gitter.
Sie waren seine Disponenten und beteiligten sich an dem Steuerbetrug.

Französisches Bier in Deutschland versteuert
Die drei Männer hatten einer Bande mit weiteren Mitgliedern geholfen, rund 16 Millionen Liter französisches Bier in Deutschland zu versteuern.
Dabei täuschten sie die Behörden mit fingierten Empfangsbestätigungen, Frachtbriefen und Packlisten.
So umgingen sie die französische Biersteuer, die deutlich höher ist als die deutsche.

Möglicherweise seien die Täter auch durch andere missbraucht worden, sagte die Vorsitzende Richterin.
Der Haupttäter war Inhaber einer kleinen Logistik-Firma im Hamburger Hafen, die nicht besonders gut lief.
Er konnte kaum die Kosten für Lagermieten und Personal aufbringen.

Dann wurde der Kleinunternehmer von einem Hintermann einer internationalen Bande angesprochen.
Deren Mitglieder werden teils in anderen EU-Ländern verfolgt, teils sind sie nicht ermittelt.
Der Haupttäter ließ sich darauf ein, zwischen August 2016 und Mai 2017 Empfangsbestätigungen für Bier auszustellen, das tatsächlich jedoch in Frankreich lagerte.
Verurteilt wurde er für 117 Fälle.

Die Biersteuer ist eine harmonisierte Verbrauchssteuer, die innerhalb der EU über ein Computerverfahren verwaltet wird.
Erhoben wird die Steuer in dem Land, in dem das Getränk verkauft wird.
Der Haupttäter und seine beiden Helfer zahlten 1,8 Millionen Euro Biersteuer in Deutschland, während in Frankreich 6,4 Millionen Euro fällig geworden wären.
Durch den vorgetäuschten Export nach Deutschland war das reale Bier zunächst aus dem Fokus der französischen Behörden verschwunden.
Geplant war, das Bier in Großbritannien zu verkaufen, wo die Biersteuer nochmals deutlich höher ist als in Frankreich.
Verstöße gegen die Steuerpflicht können in jedem EU-Land verfolgt werden.

Die Kammer glaube nicht den Einlassungen des Hauptangeklagten, nach denen er die Tragweite seiner Handlungen nicht erfasst habe und nur einen wenig gravierenden Verstoß gegen zollrechtliche Bestimmungen annahm.
Er und seine Helfer müssen nicht nur in Haft, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Sie sehen sich auch Millionenforderungen des französischen Fiskus ausgesetzt.


 
Häftlinge infizierten Beamte: Tuberkulose-Ausbruch in Klever Knast !

Kleve - Gleich zwei Inhaftierte haben in den vergangenen Monaten offenbar den Tuberkulose-Erreger in die Justizvollzugsanstalt in Kleve eingeschleppt.
Als die Männer erkrankten, wurden sie in Justizkrankenhäuser verlegt.
Zu spät für drei Knast-Mitarbeiter.
Sie haben sich mit TBC infiziert.


Die Justizvollzugsanstalt Kleve.
Hohe Mauern sollen verhindern, dass die Gefangenen ausbrechen.
Doch die Mauern und die Enge im Knast haben jetzt für einen ganz anderen Ausbruch gesorgt: Den von Tuberkulose!

Das Bakterium wurde in den vergangenen Monaten von neu zugewiesenen Gefangenen ins Gefängnis eingeschleppt.
Ein rumänischer Inhaftierter saß seit November 2017 in Kleve ein.
Bei ihm brach die Tuberkulose im März aus.
Der Mann wurde sofort ins Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg eingeliefert.

Häftling mit offener TBC
Im April wurde ein aus Berlin stammender Insasse mit offener Tuberkulose diagnostiziert.
Er wurde in das Gefängniskrankenhaus von Plötzensee bei Berlin verlegt.

Das hochansteckende Bakterium hatte sich da aber auch schon unter den Mitarbeitern verbreitet.
„Eine Bedienstete ist erkrankt, bei zwei weiteren wurde die Infektion festgestellt“, erklärt Dirk Reuter, Sprecher des NRW-Justizministeriums.

Nur etwa fünf bis zehn Prozent der Infizierten erkranken tatsächlich an der Tuberkulose, die Übertragung erfolgt mittels Tröpfcheninfektion (Speichel eines Erkrankten).
Zur Behandlung stehen diverse Antibiotika zu Verfügung.
Deswegen hat die Krankheit, die früher auch die „Weiße Pest“ genannt wurde, viel von ihrem Schrecken verloren.

Im Klever Gefängnis wurden alle Gefangenen, die Kontakt zu den beiden Kranken hatten ebenso untersucht, wie alle Mitarbeiter.
So können weitere Infektionen bislang ausgeschlossen werden.

Ein Tuberkulose-Screening bei der Aufnahme neuer Gefangener erfolgt übrigens nicht.
Nur bei Symptomen (starker Husten mit Auswurf) wird auf TBC untersucht.


 
Düsseldorfer Richterin gnadenlos: Anwältin gefeuert, weil sie sich Hitzefrei nahm !

Düsseldorf - Schüler dürfen sich in der Regel ab 27 Grad über Hitzefrei freuen.
Arbeitnehmer müssen ab 35 Grad nicht mehr antreten.
Und Anwälte?

Für die gibt es keine Vorschrift.
Im Gegenteil: Sie müssen immer erscheinen.
Und so verlor eine Anwältin aus Bonn, die sich am Montag selbst Hitzefrei nahm, ihr Mandat.

Schon im Vorfeld hatte die Rechtsanwältin Amtsrichterin Silke Boriss mitgeteilt: Ein befreundeter Arzt habe ihr geraten, sich angesichts ihres fortgeschrittenen Alters und der Hitze nur in kühlen Räumen auf zu halten.

Anwältin schickte noch einen Kollegen als Ersatz
Um sicher zu stellen, dass der Prozess nicht platzt, schickte sie einen Kollegen als Ersatz.
Doch so einfach geht das nicht.
Silke Boriss: „Wir verhandeln bei jedem Wetter und in jeder Jahreszeit.“

Und egal wie viel Macht Richter haben: „Ich bin nicht in der Lage, an dem Wetter etwas zu ändern.“
Zumal der Prozess an mehreren Tagen terminiert ist.
Der Staatsanwalt: „Und der Wetterbericht sagt, dass es die nächsten zwei Wochen noch sehr heiß bleibt.“

Angeklagte erschien nicht, weil sie keinen Babysitter fand
Starten konnte man trotzdem nicht mit dem Verfahren.
Denn die Mandantin kam nicht.
Die frisch gebackene Mutter hatte schon angekündigt, nicht zu erscheinen, weil sie keinen Babysitter fand.

Warum sie vor Gericht erscheinen musste?
Ihr wurde vorgeworfen im Rahmen des sogenannten Rotlicht-Skandals, Freier ausgenommen zu haben.
Die Richterin erließ deshalb einen Haftbefehl.
Zum nächsten Prozesstag wird sie vorgeführt.

Der Anwältin aber entzog sie das Pflichtmandat.
Mit dem Hinweis, dass die Verteidigung so nicht mehr gewährleistet sei.
Und: „Wir verhandeln hier in klimatisierten Räumen.“


 
Keine Lust auf Arbeit ? Postbotin (21) entsorgt in Linz mehr als 70 Pakete !

Linz am Rhein - Sonntagnachmittag entdeckte ein Spaziergänger in der Nähe des Kaiserbergstadions mehrere Pakete – jetzt hat die Polizei ermittelt, von wem die offenbar entsorgte Post stammt.

Tour nicht ausgeliefert
Die Beamten konnten die Pakete einem Auslieferungsunternehmen zuordnen.
Kurz darauf kamen sie auch auf die verantwortliche Fahrerin.
Sie hatte offensichtlich eine ganze Tagestour nicht ausgeliefert!

Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung der 21-Jährigen – und entdeckte noch weitere unterschlagene Pakete.
Diese hatte sie in ihrer Garage sowie in Wohnräumen gelagert.

Mehrere 10.000 Euro Schaden
Insgesamt wurden rund 70 Pakete sichergestellt.
Den Schaden schätzt das Transportunternehmen auf mehrere 10.000 Euro.
Offenbar wurden Pakete beschädigt.
Zudem ist wohl noch nicht klar, ob die Postbotin weitere womöglich an anderen Stellen entsorgt hat.

Ermittlungen laufen
Gegen die junge Frau wird jetzt wegen Unterschlagung sowie Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses ermittelt.


 
Düsseldorf: Freispruch nach Wehrhahn-Anschlag - "dürftige Beweislage" !

Der Bombenanschlag auf eine Gruppe von Sprachschülern am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren bleibt ungesühnt: Das Landgericht hat einen angeklagten 52-Jährigen am Dienstag vom Vorwurf des versuchten Mordes aus Fremdenhass in zwölf Fällen freigesprochen.
Die Beweislage sei zu dürftig gewesen, in den Zeugenaussagen habe es Ungereimtheiten gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Die selbstgebaute und mit TNT gefüllte Rohrbombe hatte am 27. Juli 2000 ein Blutbad angerichtet.
Bei dem Bombenanschlag waren zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich.
Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib.
Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen sind Juden.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert für den Angeklagten, der Kontakte zur rechten Szene hatte und über ein Jahr in Untersuchungshaft saß.
"Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht", hatte sie betont.
Der Angeklagte sei von völlig unglaubwürdigen Zeugen belastet worden.
Es gebe keine Spuren von ihm am Tatort.

Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft plädiert.
Der Angeklagte sei durch eine lange Reihe von Indizien überführt und zweifellos der Täter, hatte sie in ihrem Plädoyer gesagt.

Unisono hatten sich die Vertreter der Nebenkläger angeschlossen und den Angeklagten als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten.
Das Gesamtbild sei eindeutig und beseitige jeden Zweifel.
Die Kammer sei im Begriff, "den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen", hatte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner noch gewarnt.

Im Prozess hatten mehrere Zeugen ihre Aussagen zurückgenommen oder relativiert.
Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren Aussagevarianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger.
Der 52-Jährige sei ein "Dampfplauderer und ein Dummschwätzer", aber kein hochgefährlicher Rechtsextremist mit soziopathischen Zügen, wie von der Anklage behauptet.

Das Gericht schloss sich diesen Zweifeln an.
"Wir haben es uns nicht leicht gemacht mit dem Urteil", sagte der Vorsitzende Richter.
Doch auch die Angaben der beiden Mithäftlinge, denen der Angeklagte die Tat gestanden haben soll, seien nicht tragfähig oder glaubhaft.

Überraschend kommt der Freispruch nicht mehr.
Die Kammer hatte den Angeklagten im Mai bereits auf freien Fuß gesetzt.
Gegen ihn bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, hatte sie damals bereits beschlossen.


 
Berlin: Slowakei in Berliner Vietnamesen-Entführung involviert !

Die Ermittler im Fall der Entführung eines vietnamesischen Geschäftsmanns 2017 in Berlin gehen nach einem Medienbericht fest davon aus, dass er in einer Regierungsmaschine der Slowakei in sein Heimatland gebracht wurde.
Es gebe "nahezu keine Zweifel" daran, schrieben Ermittler des Landeskriminalamts Berlin in einem Sachstandsbericht vom Juni, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag) berichtet.
In der Slowakei hatte es zu dem Zeitpunkt ein Ministertreffen mit Vietnam gegeben.
Die Regierung in Bratislava hatte nicht ausgeschlossen, dass ohne ihr Wissen Trinh Xuan Thanh mit dem für die Delegation bereitgestellten Flugzeug aus der EU geflogen wurde.
Es wurde aber bisher auch nicht bestätigt.

Das Opfer war früher Vorstandschef eines staatlichen Baukonzerns in Vietnam und hatte in Deutschland politisches Asyl beantragt.
Er und seine Freundin waren laut Bundesanwaltschaft in Berlin am 23. Juli 2017 in einen Transporter gezerrt, in die vietnamesische Botschaft und dann außer Landes gebracht worden.
Die Bundesanwaltschaft sprach von einem "staatlich organisierten Kidnapping", einer Operation des vietnamesischen Geheimdienstes.

In Vietnam wurde Trinh Xuan Thanh wegen Korruption und Misswirtschaft in zwei Verfahren jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Fall belastet die Beziehungen beider Länder.
Erst vergangenen Mittwoch hat das Berliner Kammergericht einen vietnamesischen Tathelfer zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt - schuldig der Beihilfe zur Freiheitsberaubung und geheimdienstlichen Agententätigkeit.


 
Berlin: Nach Rockermord 2014 - LKA-Strukturen geändert !

Nach dem Mord im Berliner Rockermilieu vor vier Jahren sind laut Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Landeskriminalamt einige Dinge verändert worden.
"Strukturell und personell wurden 2014 im LKA Lehren aus dem Mordfall gezogen", schreibt er in einer Mail, die er laut "B.Z." (online) am Montagabend an Innenpolitiker im Parlament und seinen Staatssekretär schickte.
Es seien Arbeitsabläufe und interne Regelungen zum Umgang mit Individualgefährdungen, insbesondere mit sogenannten "Hochrisikofällen", verschärft worden.

"So wurde im Januar 2014 die Dienststelle für Individualgefährdungen im LKA 1 eingerichtet, die jeden Hochrisikofall automatisch zur Kenntnis erhält, qualitätssichernd den Vorgang prüft und auch Beratungen zu gefahrenabwehrenden Maßnahmen wie Gefährder- und Gefährdetenansprachen bis hin zu Schutzmaßnahmen durchführt", heißt es dem Bericht zufolge in dem Schreiben, das der Zeitung vorliegt.

Im Hinterzimmer eines Wettspiel-Cafés in Berlin war vor vier Jahren ein Rocker erschossen worden.
Der Mordprozess mit elf Angeklagten läuft noch.
Die Polizei ist wegen mutmaßlicher massiver Fehler selbst ins Visier der Ermittler gerückt.

Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt leitete gegen drei Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags durch Unterlassen ein.
Es sei bekannt gewesen, dass das spätere Opfer gefährdet gewesen sei.
Trotzdem sei der Mann nicht gewarnt worden und es habe keinen Plan zur Gefahrenabwehr gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra auf einer überraschend anberaumten Pressekonferenz.
"Es ist für mich unvorstellbar, dass Polizeibeamte das gemacht haben sollen."


 
Schwerin: 26-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht !

Ein 26 Jahre alter Mann, der seine Schwester im Streit vom Balkon geworfen haben soll, muss sich seit Dienstag am Landgericht Schwerin verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem syrischen Staatsbürger laut Anklage versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.
Der Angeklagte ließ zu Beginn des Prozesses durch seinen Verteidiger mitteilen, dass er vorerst zu den Vorwürfen schweigen werde.

Laut Anklage war es auf dem Balkon am 6. Februar zu einem heftigen Streit zwischen dem Angeklagten und der um ein Jahr jüngeren Frau gekommen.
Der Angeklagte habe seine Schwester an den Beinen gepackt, über die Brüstung des Balkons im zweiten Stock gehängt und kurze Zeit an den Fußgelenken festgehalten.

Trotz ihrer verzweifelten Schreie und dem erbitterten Flehen der Mutter habe er die Frau kopfüber aus der dritten Etage auf den gefrorenen Erdboden vor dem Haus fallen lassen, so die Anklage.
Zum Hintergrund des Streits zwischen Bruder und Schwester äußerte sich die Anklage nicht.

Die Schwester zog sich lebensgefährliche Kopfverletzungen zu.
Zudem waren ihre Arme gebrochen und ihre Milz musste entfernt werden.
Sie lag drei Wochen im künstlichen Koma auf der Intensivstation des Schweriner Klinikums.
Als die Polizei eintraf, leistete der Bruder anfangs erheblichen Widerstand gegen seine Festnahme.
Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.
Die Familie war im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen.

Der Prozess wird am 9. August fortgesetzt.
Vorerst sind sechs weitere Verhandlungstage anberaumt.


 
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