Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Nach Hausverbot: Betrunkene schlägt Polizisten Zahn aus !

Köln: Weil sie eine Diskothek in der Kölner Innenstadt nicht betreten durfte, hat eine betrunkene 49-Jährige Polizisten beleidigt und einem Beamten einen Zahn ausgeschlagen.
Ein Türsteher habe die Besatzung eines Streifenwagens am frühen Sonntagmorgen um Hilfe gebeten, teilte die Polizei mit.

Als die Beamten die Frau begleiten wollten, habe sie Widerstand geleistet und die Polizisten angegriffen.
Ein Alkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille.

Wegen des Vorfalls und wegen Drogenbesitzes erwartet die 49-Jährige nun eine Strafanzeige.
Sie sei am frühen Sonntagmorgen zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam genommen worden.


 
Haftbefehl nach Tod eines Siebenjährigen erlassen !

Heilbronn - Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in Künzelsau bei Heilbronn ist gegen eine 69-Jährige Haftbefehl erlassen worden.
Das haben Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Der Junge hatte von Freitag zu Samstag in der Wohnung der Frau übernachtet.
Als die Eltern ihn am Morgen abholen wollten, fanden sie ihren Sohn tot vor.

Von der 69-Jährigen, die auf den Jungen aufpassen sollte, fehlte zunächst jede Spur.
Am Samstagabend wurde sie nach einem Zeugenhinweis festgenommen.


 
Zeitung: Womöglich sensible Daten aus Krankenhäusern verschwunden !

Köln - In hunderten Krankenhäusern sind womöglich sensible Daten gestohlen worden.
Ein für Kliniken hauptsächlich im Rheinland zuständiger Verband habe über einen möglichen Diebstahl informiert, berichtet die Bild.

Demnach verfügt eine Internet-Plattform, die auf den australischen Kokosinseln registriert ist, über sensible Daten aus bundesweit mehr als 300 Krankenhäusern aus den vergangenen zehn Jahren - darunter könnten auch Patientendaten wie Alter, Geschlecht und Postleitzahl sein.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.


 
Messerstiche im Freizeitpark - Haftbefehl erlassen !

Düsseldorf - Gut zwei Wochen nach einer brutalen Attacke gegen zwei junge Engländer in einem Freizeitpark in Nordrhein-Westfalen hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen Verdächtigen erlassen.
Der 17-Jährige soll den älteren der beiden Besucher, einen 20-jährigen aus London, mit Messerstichen schwer verletzt haben.

Der Mann schwebte zunächst sogar in Lebensgefahr, dann stabilisierte sich sein Zustand aber.
Der Verdächtige sitzt seit heute in Untersuchungshaft.


 
Gefilmte Schießerei: Zehn Jahre Haft für Rapper gefordert !

Bochum - Im Prozess um eine gefilmte Schießerei in Oer-Erkenschwick hat die Staatsanwaltschaft für einen Rapper aus Essen zehn Jahre Haft wegen versuchten Totschlags beantragt.
Der 28-Jährige hatte am 13. Juni 2017 bei einer Auseinandersetzung auf zwei Personen geschossen.

Die Tat war damals von einem Nachbarn gefilmt und ins Internet gestellt worden.
Im Prozess vor dem Bochumer Schwurgericht hatte der Rapper, der unter dem Namen "Hamad45" bekannt ist, die Schussabgabe zugegeben, sich aber auf Notwehr berufen.

Für drei Mitangeklagte wurden Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und drei Jahren und drei Monaten beantragt.


 
Falscher Polizist erpresst Senioren und muss ins Gefängnis !

Ein 24-Jähriger, der sich als Polizist ausgegeben und so zahlreiche Senioren erpresst hat, muss für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
Das Kölner Landgericht verurteilte den Mann am Montag wegen Beihilfe zur Erpressung in zwei Fällen und Beihilfe zur versuchten Erpressung in drei Fällen.

Der Angeklagte soll demnach gemeinsam mit Komplizen mit der Polizisten-Masche in Leverkusen, Berlin, Kiel und Neubrandenburg seine älteren Opfern am Telefon unter Druck gesetzt und zur Zahlung von Geldbeträgen gebracht haben.
Damit wurden laut Anklage rund 47 000 Euro erbeutet.

Die falschen Polizisten hätten den Senioren vorgegaukelt, dass türkische Haftbefehle wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, Geldwäsche sowie Verbreitung von Kinderpornografie gegen sie vorlägen.
Eine andere Masche der Bande lautete der Anklage zufolge, der Kauf eines Teppichs sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen.

Die Betrüger hätten gegenüber ihren Opfern angegeben, sie könnten nur mit der Zahlung einer Kaution in fünfstelliger Höhe ihre Auslieferung an die Türkei verhindern.


 
Urteil im Prozess um tödliche Faustattacke in Disco erwartet !

Im Prozess um eine tödliche Faustattacke in einer Discothek im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg wird heute das Urteil des Landgerichts Kiel erwartet.
Angeklagt ist ein 22-jähriger Albaner, der im Streit um eine junge Frau einen gleichaltrigen Syrer mit einem gezielten Faustschlag gegen den Kopf zu Boden gestreckt haben soll.

Dann soll er noch einmal wuchtig gegen die Schläfe des reglos daliegenden jungen Mannes geschlagen haben.
Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und starb wenige Tage später im Krankenhaus.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
Die Verteidigung hatte dagegen wegen Körperverletzung eine Strafe von maximal zwei Jahren gefordert, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.


 
Angeklagter PKK-Funktionär soll nicht hinter Gitter !

Ein in Celle angeklagter mutmaßlicher Unterstützer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) soll nach dem Willen von Anklage und Verteidigung nicht hinter Gitter.
Während die Verteidigung am Mittwoch auf Freispruch für den 57-jährigen Türken plädierte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Ein Urteil soll am Nachmittag fallen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, von März 2014 bis Ende Juni 2015 für die PKK in der Region Salzgitter in leitender Funktion tätig gewesen zu sein.
Als Gebietsleiter kümmerte er sich den Ermittlungen zufolge auch um finanzielle, personelle und propagandistische Angelegenheiten.

Der Verfassungsschutz beobachtet die PKK in Niedersachsen wie auch anderswo seit langem.
Pro Jahr sammelt die Organisation in Deutschland mehrere Millionen Euro Spendengelder ein, die für Kämpfer und Waffen benötigt werden.

In Niedersachsen hat die PKK nach Angaben des Verfassungsschutzes rund 1600 Anhänger.


 
Nach Faustattacke in Disco: Dreieinhalb Jahre Gefängnis !

Für zwei gezielte Faustschläge gegen den Kopf eines jungen Mannes muss ein 22-Jähriger dreieinhalb Jahre in Haft.
Das Opfer starb wenige Tage später im Krankenhaus an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Das Kieler Landgericht wertete die Gewalttat in einer Diskothek im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg als Körperverletzung mit Todesfolge.

Der 22-jährige Albaner hatte gestanden, Anfang September 2017 im Streit um eine junge Frau einen gleichaltrigen Syrer mit einem Faustschlag gegen den Kopf zu Boden gestreckt und dort noch einmal wuchtig gegen die Schläfe des reglos daliegenden jungen Mannes geschlagen zu haben.

Die Staatsanwältin hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag fünf Jahre und vier Monate Gefängnis beantragt.
Die Verteidigung forderte wegen Körperverletzung eine Strafe von maximal zwei Jahren, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.


 
14 Verletzte bei Brand in Mehrfamilienhaus in Hamburg: Gebäude nicht mehr bewohnbar !

Bei einem Feuer in Hamburg wurden 14 Bewohner eines Mehrfamilienhauses teils schwer verletzt.
Das Gebäude ist nicht mehr bewohnbar.

Bei einem Brand in einem Hamburger Mehrfamilienhaus sind am Mittwoch 14 Menschen verletzt worden.
Ein Mann und eine Frau mussten nach Angaben der Feuerwehr wiederbelebt werden und schwebten in Lebensgefahr.

Weiterhin verletzten sich drei Bewohner schwer und acht leicht.
Zusätzlich erlitt ein Feuerwehrmann Verletzungen am Fuß.
Im Treppenhaus fanden die Retter einen Mann leblos am Boden und retteten ihn aus den verqualmten Räumen.
In einer Wohnung im ersten Stock stießen sie dann auch noch auf eine bewusstlose Frau.
Beide wurden direkt ins Krankenhaus gebracht.
Der Mann verstarb dort.

Das Feuer war am Morgen aus bisher noch ungeklärter Ursache in einer Wohnung im Erdgeschoss des Hauses im Stadtteil Jenfeld ausgebrochen und hatte sich noch vor Eintreffen der Retter auf die darüber liegende Wohnung ausgebreitet.
Das Treppenhaus war stark verraucht.
Die Einsatzkräfte retteten die Bewohner nach eigenen Angaben mit Leitern über Fenster und mit sogenannten Fluchthauben durch das Treppenhaus.

Haus nicht mehr bewohnbar
Den Mann fanden Feuerwehrleute dabei leblos im Treppenhaus, die Frau ebenfalls bewusstlos in der brennenden Wohnung im ersten Stock.
Außer den 14 Verletzten gab es weitere 16 Betroffene aus dem Haus und einem Nachbargebäude.
Sie blieben unverletzt, wurden aber in einem Großraumrettungswagen betreut.
Mehr als 80 Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst waren vor Ort.
Die Polizei nahm die Ermittlungen zur Brandursache auf.

Das Haus sei laut Polizei nach dem Brand unbewohnbar, 27 Menschen müssten anderweitig untergebracht werden.
Die Brandursache war zunächst unklar.


Feuer-Drama in Hamburg-Jenfeld: Ein Toter nach Wohnungsbrand !



 
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Selbstschussanlage: Rentner verurteilt !

Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung - Geldstrafe für Selbstschussanlage in Kleingarten.

Ein Rentner aus dem Saarland ist für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem Garten angeklagt worden.
Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65-Jährigen jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen.

Insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe – 90 Tagessätze à 20 Euro – muss der Rentner zahlen.
Er hatte die selbst gebaute Sprengfalle in einem gepachteten Kleingarten in einem Waldgebiet installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.
Tatsächlich war dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt worden.

"Unglaublich gefährliches Konstrukt"
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Ein Freispruch, wie vom Verteidiger gefordert, käme jedoch nicht in Frage.
Die Richterin bezeichnete die Anlage als "unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand".

Um sich ein Bild von dem Gelände in Saarbrücken zu machen, hatten sich die Prozessbeteiligten vor einigen Tagen zu einem Ortstermin getroffen.
Das Grundstück ist nur über eine vom Angeklagten gebaute Brücke erreichbar.
Dort befinden sich vier Schilder mit den Hinweisen: "Achtung Knall", "Vorsicht Elektrozaun", "Privatgelände, betreten verboten" und "Betreten verboten".
Den Besitz von alten Waffen, Granaten und Zündern hat der Angeklagte vor Gericht eingeräumt.


 
Tödlicher Stich ins Herz: Angeklagter legt Geständnis ab !

Nach einer tödlichen Messerattacke muss sich ein 21-jähriger Mann aus Bottrop seit Mittwoch vor dem Essener Landgericht verantworten.
Der Angeklagte soll in der Nacht auf den 26. November 2017 nach einem Streit in einem Linienbus in Oberhausen auf zwei Brüder eingestochen haben.
Eines der Opfer starb an den Folgen eines Herzstiches, das Leben des anderen Mannes konnte durch eine Not-Operation gerettet werden.

Zum Prozessauftakt legte der 21-Jährige über seinen Verteidiger ein weitreichendes Geständnis ab.
Den tödlichen Angriff gab er zu, an die Messerattacke auf das zweite Opfer will er keine Erinnerung haben.

Der Angeklagte war mit zwei Freunden mit dem Nachtexpress von Bottrop nach Oberhausen gefahren.
Die späteren Opfer waren unterwegs zugestiegen.

Noch bevor der Bus sich wieder in Bewegung setzten konnte, war es zu einem heftigen Streit um zwei Frauen gekommen.
Nachdem der Busfahrer die Türen wieder geöffnet hatte, hatte sich die Auseinandersetzung auf dem Bussteig verlagert und war dort eskaliert.

Der Angeklagte soll insgesamt sieben Mal auf den 28-jährigen Mann eingestochen haben, der noch in derselben Nacht starb.
Die Klinge des Messers hatte unter anderem das Herz und den Hinterkopf getroffen.

"Mein Mandant kann versichern, dass er das zu keinem Zeitpunkt wollte", sagte Verteidiger Siegmund Benecken zu Prozessbeginn.
"Er kann nur um Verzeihung bitten."
Dem ebenfalls schwer verletzten Bruder des Getöteten war in die Wange gestochen worden.

Die Anklage lautet auf Totschlag und versuchten Totschlag.


 
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