Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Nach Messerstich in den Hals: Tatverdächtige tot aufgefunden !

Nach einem Messerangriff auf einen 54-jährigen Mann aus Ostbevern im Kreis Warendorf ist die tatverdächtige Lebensgefährtin am Mittwoch tot aufgefunden worden.

Nach Informationen von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde die Leiche der 37-Jährigen in einem Waldgebiet in der Nähe von Ostbevern gefunden.
Die Umstände des Todes seien derzeit völlig unklar, sagte Joachim Poll, Leiter der Mordkommission laut Mitteilung.

Die Staatsanwaltschaft hat die Obduktion beantragt.
Die Frau soll ihren Lebensgefährten am Montag mit einem Stich in den Hals schwer verletzt haben.
"Aufgrund von ersten Hinweisen gehen die Ermittler von einer Beziehungstat aus", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.


 
Fahnder suchen nach Beweisen für Scheinehen mit Kosovaren !

Frankfurt/Main - Mit Durchsuchungen in sieben Bundesländern sowie in Tschechien haben Polizei und Zoll nach Beweisen für die organisierte Vermittlung von Scheinehen und Schwarzarbeit gefahndet.
Mehrere dringend Tatverdächtige seien festgenommen worden, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Seit den frühen Morgenstunden seien fast 100 Objekte durchsucht worden.
An dem Einsatz waren etwa 850 Beamte von Bundes- und Länderpolizei sowie des Zolls beteiligt.

Schwerpunkt der Ermittlungen sei Hessen, insbesondere das Rhein-Main-Gebiet.


 
Anklage nach Attacke auf Bürgermeister von Altena erhoben !

Vier Monate nach der Messerattacke auf den Bürgermeister von Altena im Sauerland hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben.
Dem 56-Jährigen werde versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen am Mittwoch.

Die Anklage geht von einem fremdenfeindlichen Motiv aus.
Bürgermeister Andreas Holstein (CDU) ist für seinen Einsatz für Flüchtlinge bekannt.
Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor über die Anklageerhebung berichtet.

Der 56-Jährige hatte Andreas Hollstein im vergangenen November in einem Dönerimbiss angegriffen und ihm eine Schnittwunde am Hals zugefügt.
Der Wirt des Lokals und sein Sohn konnten den Mann überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.


 
Im Freiburger Mordprozess wird das Urteil verkündet !

Freiburg - Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. will das Gericht heute nach mehr als einem halben Jahr Verhandlungsdauer das Urteil verkünden.
Dem Angeklagten werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen.

Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben.
Sie ertrank im Wasser des Flusses Dreisam.

Das Landgericht Freiburg muss entscheiden, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet.
Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe.


 
Missverständnis mit Todesfolge: Polizist hält Handy für Waffe und schießt auf Rocker !

Wuppertal/Köln - Schon das Briefing sorgte bei den Beamten für erhöhte Alarmbereitschaft.
Der Mann, den die Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) aus Düsseldorf verhaften sollten, galt als hochgefährlich.
Hamit P., Wuppertaler Chef der türkisch-nationalen Gang Osmanen Germania BC, sollte wegen Gewaltdelikten in seiner Wohnung im Stadtteil Elberfeld festgesetzt werden.
Meist trage er zwei Schusswaffen, wenn er das Haus verlasse.
Zudem soll der Rocker in einen Mordauftrag verwickelt sein, hieß es.
Ein Aussteiger hatte ihn belastet.

Doch der Einsatz an jenem Freitagmittag im Februar lief schief: Ein SEK-Mann erschoss den Tatverdächtigen kurz nach dem Sturm in der Wohnung.
Wie sich herausstellte, war Hamit P. unbewaffnet, bei einer späteren Durchsuchung fand sich nur eine Spielzeugpistole.
Der Schütze verwechselte wohl ein Smartphone in der Hand des Rockers mit einer Waffe.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt seither wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zufolge hat der Beamte das Geschehen rund um den tödlichen Einsatz inzwischen detailliert geschildert.

Polizisten zündeten Blendgranate
Demnach hielt der mutmaßliche Gewalttäter ein Handy in der Hand, als die Einsatzkräfte um 12.15 Uhr die Wohnungstür mit einer Ramme aufbrachen.
Während sein Kollege nach rechts in ein Zimmer stürzte, lief der spätere Schütze nach links ins Wohnzimmer – die Pistole im Anschlag.
Dort erblickte er Hamit P., der einen Gegenstand in der Hand hielt.
Im diffusen Licht fiel es schwer zu erkennen, um was es sich handelte.
Dann knallte es.

Wie sich später herausstellte, müssen Kollegen im Rücken des SEK-Beamten eine Blendgranate gezündet haben.
Der Elite-Polizist spürte eine Druckwelle und glaubte, Hamit P. habe auf ihn geschossen.
Im Sekundenbruchteil musste der Beamte entscheiden, was zu tun sei.
Er drückte ab.
Die Kugel durchschlug den Arm des Rockers, den er – in der Hand der Gegenstand – vor dem Oberkörper hielt und drang in die Brust ein.
Blutüberströmt fiel er zu Boden.
Notfallhelfer wurden gerufen.
Der Schütze versuchte nach eigenen Angaben sofort, die Blutung zu stoppen.
Doch alle Versuche der Reanimation waren erfolglos.
Fünfzehn Minuten später starb Hamit P., das Handy lag neben seinem Kopf.
Seine Frau schrie, sie war während des Einsatzes im Badezimmer.

Fehler bei der Stürmung?
Die Ermittler vergleichen seit einigen Wochen die Aussagen des Schützen mit der Spurenlage.
Der tödliche Ablauf dauerte nicht länger als ein bis zwei Sekunden.
Es stellt sich die Frage, warum hinter den beiden ersten hereinstürmenden Beamten eine Granate gezündet wurde – ein Fehler, konstatiert ein ehemaliger Kommandoführer.
Normalerweise sehe das Ausbildungstableau vor, dass ein „Irritationsträger“ geworfen wird, und erst danach die SEK-Männer das Objekt stürmen.
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert wollte sich zu Einzelheiten nicht äußern.
„Die Ermittlungen laufen noch.“

Der Boxclub Osmanen Germania gilt seit einigen Jahren als einer der am schnellsten wachsenden rockerähnlichen Gruppierungen hierzulande.
Die gut 300 Mitglieder sollen sich auf vielen kriminellen Feldern betätigen: Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche, Schutzgelderpressung.
Außerdem gilt die Osmanen-Connection als Handlanger des türkischen Regimes gegen Dissidenten und der kurdischen Opposition in Deutschland.

SEK-Schütze weiterhin im Dienst
Vor dem Hintergrund hatte das Bundesinnenministerium erst jüngst eine Razzia gegen die Vereinigung durchführen lassen, um weitere Beweise für ein Vereinsverbot zu sammeln.
Im Januar hatte das Landeskriminalamt NRW bereits „auf die konsequente Beachtung der Eigensicherungsgrundsätze bei allen polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Angehörigen“ der Osmanen-Rocker hingewiesen.
„Gefahrensituationen in diesem Zusammenhang können auch für Unbeteiligte nicht ausgeschlossen werden“, hieß es.

Neun Tage später fiel der tödliche Schuss aus einer Polizeiwaffe auf Osmanen-Boss Hamit P., der zu jener Zeit offenbar in den eigenen Reihen wegen Verfehlungen vor dem Ausschluss stand.
Hamit P. war auf sich allein gestellt.

Der SEK-Schütze übt trotz der Untersuchung nach Informationen dieser Zeitung weiterhin seinen Dienst aus.


 
Kölner Raser-Prozess steht vor dem Ende !

Im neu aufgelegten Prozess um einen tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Köln werden heute die Plädoyers und voraussichtlich auch das Urteil erwartet.
Das Kölner Landgericht verhandelt in einem Revisionsprozess gegen zwei junge Raser, die wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Strafaussetzung zur Bewährung moniert und das Urteil teilweise aufgehoben.
Nun droht den heute 24 und 25 Jahre alten Angeklagten doch noch Gefängnis.

Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert.
Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte eine Radfahrerin.
Die 19-Jährige starb.


 
Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis !

Eine Studentin stirbt, als zwei Raser bei einem illegalen Rennen einen Unfall verursachen.
Die beiden Männer werden zunächst zu Bewährungsstrafen verurteilt – und kommen nun doch ins Gefängnis.

Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis.
Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.

Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 ein Rennen geliefert.
Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin.
Die Studentin starb.
Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

"Vorsätzlich" herbeigeführt
Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden.
Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten.
Deshalb musste sich das Kölner Landgericht in dem Revisionsprozess erneut mit der Frage der Bewährung befassen.

Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt.
Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf.
Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam.





richtiges Urteil, Raser gehören in den Knast ! :RpS_thumbup:
 
Tote Obdachlose gefunden !

Bad Oeynhausen - Spaziergänger haben in Bad Oeynhausen eine leblose Frau in einem Gebüsch gefunden.
Der Hund des Paares hat laut Polizei am Mittwochabend mit seinem Bellen auf die Frau aufmerksam gemacht.

Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der 61-Jährigen feststellen.
Die Polizei geht davon aus, dass es sich um eine Obdachlose handelt.

Die Beamten fanden keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, teilte die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbeke am Donnerstag mit.
Ob die Frau möglicherweise erfroren ist, war zunächst unklar.


 
Mutmaßlicher IS-Unterstützer in Heilbronn festgenommen !

In Baden-Württemberg ist ein 32-jähriger Deutsch-Algerier festgenommen.
Ihm wird vorgeworfen die Terrormiliz Islamischer Staat unterstützt zu haben.

Die Bundesanwaltschaft hat in Baden-Württemberg einen mutmaßlichen islamistischen Terror-Unterstützer festnehmen lassen.
Wie die höchste deutsche Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, wirft sie dem 32-jährigen Deutsch-Algerier Samir K. vor, in zehn Fällen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unterstützt zu haben.

Kommunikation anderer IS-Mitglieder ermöglicht
Der Mann soll von 2015 bis 2017 unter Alias-Namen Telegram- und Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile sowie E-Mail-Adressen eingerichtet haben.
Damit habe er für vier aus Deutschland stammende IS-Mitglieder in Syrien und im Irak eine konspirative Kommunikation mit anderen IS-Angehörigen und die Verbreitung von Nachrichten über das Internet ermöglicht.

Der Mann wurde am Mittwoch aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshofs durch Spezialkräfte der Bundespolizei festgenommen.
Wo genau, teilte die Bundesanwaltschaft nicht mit.

Zudem wurden die Wohnung des Beschuldigten sowie sieben weitere Räumlichkeiten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen durchsucht.
Der BGH-Ermittlungsrichter ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.


 
Nach tödlicher Brandstiftung: Neun Jahre Haft für Rentnerin !

Aus dem Gerichtssaal direkt ins Gefängnis: Eine 70-Jährige ist vom Landgericht Chemnitz für eine Brandserie mit tödlichem Ausgang in Döbeln schuldig gesprochen und verhaftet worden.
Die Rentnerin soll wegen versuchter schwerer Brandstiftung mit Todesfolge sowie schwerer Brandstiftung mit gefährlicher Körperverletzung für neun Jahre in Haft.

Unmittelbar nach dem Urteilsspruch am Donnerstag wurde die gebürtige Döbelnerin in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht.

Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass die Frau zwischen März 2016 und März 2017 dreimal Feuer in dem von ihr mitbewohnten Mehrfamilienhaus gelegt hat.
Im April 2017 war eine 85 Jahre alte Mitbewohnerin infolge eines Feuers gestorben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision beantragt werden.
Verfahren wegen eines vierten Brandes sowie Vortäuschung von Straftaten wurden eingestellt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten gefordert.
Als Motiv hatte der Staatsanwaltschaft latenten Ausländerhass, Abneigung und Gleichgültigkeit gegenüber anderen Mitbewohnern sowie Geltungsbedürfnis genannt.
Die Verteidigung hatte Freispruch für die Deutsche beantragt.

Auslöser für die Taten war laut Gericht, dass ein Asylbewerber einzog.
Erstmals brannte es am 8. März 2016 in dem Haus.
Es folgten drei weitere Feuer, die nach Aussage von Sachverständigen gelegt wurden: am 15. Oktober desselben Jahres sowie am 1. und 14. März 2017.
In seinem Plädoyer erinnerte der Staatsanwalt daran, dass im Umfeld der Brände immer wieder Zettel auftauchten, die auf Ausländer als Täter hinweisen sollten.

In einem mitgeschnittenen Telefonat hatte die Angeklagte zugegeben, die Schreiben verfasst zu habe: "Die Briefe, die ich geschrieben habe, konnte man doch gar nicht lesen."
Dies wertete der Staatsanwalt als Teilgeständnis und ebenso als Indiz gegen die gelernte Sachbearbeiterin wie zahlreiche Falschanzeigen, wonach sie von Unbekannten bedrängt, bedroht und geschlagen worden sein soll.

Zwei Hausbewohner erlitten bei den Bränden Rauchgasvergiftungen, kamen aber mit dem Leben davon.
Eine 85-Jährige hatte weniger Glück: Durch eine zunächst lebensrettende Intubation riss ihre Luftröhre, die Frau starb später an den Folgen.
Dies müsse sich die Angeklagte zurechnen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger.

Der Verteidiger hingegen hatte erklärt, seine Mandantin komme als Täterin nicht infrage.
Vielmehr sei sie nur wegen des hohen Ermittlungsdrucks ins Visier der Polizei geraten, weil es eine katastrophale Aufklärungsquote bei Bränden gebe.


 
Vom Karibik-Urlaub in U-Haft: Prozess um Kokainschmuggel !

Im Prozess um mutmaßlich geschmuggelte manipulierte Weinflaschen mit aufgelöstem Kokain haben die 43 und 25 Jahre alten Angeklagten zum Auftakt ihre Unschuld beteuert.
Landsleute, die sie im Urlaub in der Dominikanischen Republik am Strand zufällig kennengelernt hätten, hätten sie gebeten, den Wein neben verschiedenen Textilien einem Angehörigen in Kiew mitzubringen, sagten sie am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen indes den Schmuggel von insgesamt fünf Kilogramm Kokain in den Flaschen vor.
Das Duo war im Oktober vergangenen Jahres in dem Karibik-Urlaub.
Als die manipulierten Flaschen auf der Rückreise Richtung Ukraine in Frankfurt entdeckt wurden, kamen sie hier in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft äußerte in dem Verfahren am Donnerstag Zweifel an den Aussagen der Angeklagten.
Zumindest einer der Männer sei nur drei Monate zuvor schon einmal für wenige Tage auf der Ferieninsel gewesen.

Auch hätten die Flugkosten den finanziellen Rahmen der Männer weit überstiegen.
Die Strafkammer hat in dem Prozess noch einen weiteren Verhandlungstag im März terminiert.


 
Attacke mit Pokal: Staatsanwalt fordert neun Jahre Haft !

Im Prozess um eine blutige Attacke mit einem Pokal hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Limburg neun Jahre Haft für den Angeklagten gefordert.
Sie wertete die Tat des 27-Jährigen als versuchten Mord.
Die Verteidigung plädierte am Donnerstag auf Freispruch, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

Das Urteil soll am (morgigen) Freitag (11.00 Uhr) gesprochen werden.
Die Tat hatte sich im Mai 2017 in der gemeinsamen Wohnung in Braunfels (Lahn-Dill-Kreis) ereignet.

Der 27-Jährige soll laut Anklage versucht haben, seinen Mitbewohner mit einem Pokal zu erschlagen.
Das Opfer erlitt eine Schädelfraktur, überlebte aber schwer verletzt.


 
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