Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Versuchter Mord in Psychiatrie: 13 Jahre in Haft !

Wegen versuchten Mordes in einer psychiatrischen Einrichtung hat das Regensburger Landgericht einen 41-Jährigen am Montag zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte versucht hatte, einen Mitpatienten in der Forensik in Straubing zu töten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwölf Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung hingegen hatte auf ein Urteil im Ermessen des Gerichts plädiert.
Die Strafkammer ordnete in ihrem Urteil, mit dem sie noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging, zudem die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an.

Laut Anklage hat der 41-Jährige 2015 mehrfach mit einem Hammer auf den Hinterkopf eines Mitpatienten eingeschlagen, um ihn zu töten.
Der Mann erlitt eine Platzwunde am Kopf sowie einen Bruch des Handknochens.

Nach Angaben eines Gutachters soll der Angeklagte den Mordversuch begangen haben, um seinen Sexualtrieb zu befriedigen und sein Opfer zu vergewaltigen.
Er habe die Tat auch seit Monaten geplant gehabt.

Seit 2006 ist der mehrfach verurteilte 41-Jährige in der Psychiatrie untergebracht.
So hatte er 1994 einen elfjährigen Ministranten in Regensburg missbraucht und anschließend getötet.

Nach seiner Entlassung aus der Haft ermordete er 2005 einen Neunjährigen in München.
Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Müllwagenunfall - Ein Jahr Haft auf Bewährung für Fahrer !

Tübingen - Nach einem Müllwagenunfall mit fünf Toten in Baden-Württemberg hat der Fahrer ein Jahr Haft auf Bewährung bekommen.
Das Landgericht Tübingen verurteilte den 55-Jährigen am Montag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Er war im August 2017 in Nagold im Kreis Calw zu schnell in eine Kreuzung gefahren und mit seinem Müllwagen auf ein Auto gekippt.
Alle fünf Insassen des Autos starben, darunter zwei Kinder.

Der Angeklagte hatte im Prozess gesagt, die Bremsen hätten nicht funktioniert.
Ein Gutachter konnte aber keinen technischen Defekt feststellen.


 
Mit Schnürsenkel erdrosselt: Lange Haftstrafen gefordert !

Im Prozess um den Tod eines 21-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft im Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) lange Haftstrafen für die beiden Beschuldigten gefordert.
Die Anklagebehörde wirft den Männern vor, einen Bekannten heimtückisch mit einem Schnürsenkel erdrosselt zu haben.

Dafür soll ein 27-Jähriger lebenslang in Haft, wie die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer ausführte.
Ein 21-jähriger Mitangeklagter soll für 9,5 Jahre ins Gefängnis - hier greift nach Ansicht der Anklagebehörde noch das Jugendstrafrecht.

Die Verteidigung sprach sich im Fall des 21-Jährigen maximal für eine Verurteilung wegen Totschlags aus.
Für den 27-Jährigen wurde Freispruch gefordert - es gebe keine Beweise für eine Mitwirkung.
Das Urteil in dem Fall, der sich im Juni 2017 in Elztal ereignet hatte, wurde für den Nachmittag erwartet.

Den Ermittlungen zufolge sollen die Beschuldigten und das Opfer zur Tatzeit alkoholisiert gewesen sein.
Mitten in der Nacht hätten die Männer dann vereinbart, den arglosen Dritten zu töten - weil sie ihn für einen "Verräter" gehalten hätten, so die Staatsanwaltschaft.

Die Männer hätten ihr Opfer geschlagen und schließlich erdrosselt.
Die Anklagebehörde sieht in der Tat einen gemeinschaftlichen Mord.


 
Gericht schickt Axtmörder von Reinbek in die Psychiatrie !

Das Landgericht Lübeck hat einen 32 Jahre alten psychisch kranken Mann wegen Mordes an seinem Stiefvater in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der 32-Jährige im August 2017 den Ehemann seiner Mutter im Wahn mit einer Axt erschlagen habe, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Christian Singelmann, am Montag.
Das Urteil in dem Sicherungsverfahren war bereits am Freitag verkündet worden.

Der unter paranoider Schizophrenie leidende Angeklagte hatte die Tat bis zum Schluss bestritten und behauptet, er sei gar nicht am Tatort gewesen.
Dort gefundene DNA-Spuren und auch Äußerungen des Angeklagten unmittelbar nach seiner Festnahme hätten ihn jedoch überführt, sagte Singelmann.

Mit dem Urteil folgte das Gericht nach Angaben Singelmanns dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß gestellt.

Der Angeklagte litt nach Aussagen von Angehörigen seit 2015 an paranoider Schizophrenie.
Er fühlte sich von Geheimdiensten und Mitgliedern der Scientology-Sekte verfolgt.
Er war in den vergangenen Jahren mehrmals in der Psychiatrie behandelt worden, wurde aber immer nach kurzer Zeit wieder entlassen.


 
Toter und Verletzter in Lkw: Polizei nimmt drei Verdächtige fest !

Ein toter Kraftfahrer und ein Verletzter sind auf einem Rastplatz an der Autobahn 9 in einem Lkw-Führerhaus gefunden worden.
Inzwischen wurden drei Verdächtige festgenommen.

Im Fall des toten Kraftfahrers und einem Verletzten an der Autobahn 9 wurden drei verdächtige Lastfahrer festgenommen.
Wie die Beamten mitteilten, war es vor der Tat vermutlich zu einem Streit zwischen den Fernfahrern gekommen.

Die drei Männer aus Osteuropa wurden am Sonntagabend festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Haftbefehl gegen die drei Verdächtigen.
Sie sollen noch am Montag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Ein 46-Jähriger war am Sonntagmorgen bei Nürnberg mit schweren Kopfverletzungen neben seinem Lastwagen gefunden worden.
Die von Autofahrern herbeigerufenen Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Lkw-Fahrers feststellen.

Im Führerhaus eines weiter vorne geparkten Lastwagens fanden die Einsatzkräfte noch einen weiteren verletzten Mann.
"Er war noch ansprechbar und hat mehrere Verletzungen", hieß es bei der Polizei über den 36 Jahren alten Kraftfahrer.


 
Ermittlungen im Hilfspfleger-Fall: Polizei räumt Fehler ein !

Bei den Ermittlungen gegen einen wegen Mordverdachts inhaftierten Hilfspfleger hat die Polizei in Essen Fehler eingeräumt und personelle Konsequenzen gezogen.
Fünf Beamte wurden vorläufig versetzt oder vom Dienst freigestellt, wie der Essener Polizeipräsident Frank Richter am Montag sagte.

Der 36 Jahre alte Pole soll einen 87-Jährigen in Ottobrunn bei München mit Insulin getötet haben.
Seit Bekanntwerden der Tat wird er mit weiteren ungeklärten Fällen in ganz Deutschland in Verbindung gebracht.

Die Essener Behörde war von Juni 2017 an zuständig für die Ermittlungen nach einer lebensgefährlichen Unterzuckerung eines 91-jährigen Demenzkranken aus Mülheim an der Ruhr, bei dem der Tatverdächtige erst einen Tag gearbeitet hatte.
Der Rentner, der nicht unter Diabetes litt, kam ins Krankenhaus.

Gut sechs Wochen später starb er eines natürlichen Todes.
Die Tochter des Kranken hatte zwölf Tage nach dessen Einlieferung ins Krankenhaus Anzeige gegen den Hilfspfleger erstattet und den Verdacht geäußert, dass er ihrem Vater Insulin verabreicht hatte.

Die Leitende Kriminaldirektorin Martina Thon warf den ermittelnden Beamten am Montag in einer Pressekonferenz Versäumnisse vor.
So hätten sie etwa nach der Anzeige der Tochter die Firma, die den Hilfspfleger vermittelt hatte, nur telefonisch und per E-Mail befragt, nicht aber persönlich.
Später habe die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg die Ermittler beauftragt, Erkundigungen über den Tatverdächtigen in anderen Bundesländern und in Polen einzuholen.
Dies hätten sie aber unterlassen.
"Es wurden keine Erkenntnisanfragen über vergleichbare Vorgänge gestellt", sagte Thon.

Eine Staatsanwaltschaft solle nun möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten der Beamten überprüfen.
Die eigentlichen Ermittlungen im Fall des 91-Jährigen würden aus Neutralitätsgründen nun von der Polizei Düsseldorf geführt.
Ermittelt werde wegen versuchter Tötung.

Der Tatverdächtige war nach der Einlieferung des Mannes verschwunden.
Sein Arbeitgeber habe damals angeben, dass er nach Polen zurückgekehrt sei, sagte Thon weiter.

In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft München I bekannt gegeben, dass bundesweit in zehn weiteren Todesfällen ein Zusammenhang geprüft werde.
Zwei Leichen wurden bereits exhumiert.
Den Behörden sind bislang 49 Orte bekannt, an denen der Hilfspfleger gearbeitet haben soll.
Laut Polizei Essen war er seit 2011 in Deutschland tätig.

Das Verfahren im Mülheimer Fall hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg im Dezember eingestellt, weil der Aufenthaltsort des Pflegers unbekannt war.
Ein Haftbefehl wurde nicht erlassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gebeten zu überprüfen, ob diese Entscheidung in Ordnung war.
Eine "fehlerhafte Sachbehandlung" könne nicht ausgeschlossen werden, hatte die Behörde mitgeteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte am Montag, eine andere Staatsanwaltschaft um Überprüfung zu bitten.
Welche, wurde nicht bekannt.

"Es wird Mördern in der Pflege zu leicht gemacht", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei trügen Verantwortung dafür, dass dem Hilfspfleger viel zu spät das Handwerk gelegt worden sei.
Brysch forderte die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralen Ermittlungsgruppen für alle Delikte in Pflege und Medizin.


 
Frau ruft wegen Uhu die Polizei !

Frau ruft Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung.

Über mehrere Nächte hinweg fühlte sich eine 66-jährige Frau in Baden-Württemberg in ihrem Schlaf gestört.
Deshalb rief sie die Polizei, die den Übeltäter ertappte - einen Uhu.

Bei einer nächtlichen Ruhestörung ganz besonderer Art ist die Polizei in Baden-Württemberg ausnahmsweise machtlos gewesen.
Wie die Beamten am Montag mitteilten, hatte eine 66-Jährige sie in der Nacht zum Sonntag gerufen.
Demnach störte "schon mehrere Nächte lang ein andauerndes monotones Geräusch" ihren Schlaf.

"Der bleibt, wo er ist."
Die Ermittler rückten daraufhin in Denzlingen im Breisgau an und wurden fündig: "In einem Baum in der Nachbarschaft saß ein nachtaktiver Greifvogel, den die Nachtruhe der Anwohner offenbar ebenso wenig interessierte wie den Mensch dessen Lebensraum", teilten sie mit.
Einem Sprecher zufolge handelte es sich um einen Uhu.
Die 66-Jährige muss mit dessen Lärm demnach wohl leben: "Der bleibt, wo er ist."


 
Nach Explosion in Hennef-Hossenberg: Bewährungsstrafe für Waffennarr !

Hennef/Siegburg - Er lagerte im Haus seiner Eltern in Hennef-Hossenberg massenweise Kriegsmunition, von der Ende Mai letzten Jahres ein Teil in die Luft flog.
Jetzt bekam Peter L. (51, Name geändert) dafür die Strafe.

Zu Gefängnis verurteilt
Vor dem Siegburger Amtsgericht wurde der Waffennarr am heutigen Montag wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Angeklagter geständig
Der Lkw-Fahrer war von Anfang an geständig.
Im Prozess, der zirka 45 Minuten dauerte, entschuldigte er sich bei drei Feuerwehrmännern, die am Tatort ein Knalltrauma erlitten hatten.

Weltkriegsmunition gelagert
Peter L. wurde beschuldigt, in einer Garage unerlaubt und unsachgemäß Explosivmittel und Munition aus den beiden Weltkriegen aufbewahrt zu haben.
Dabei soll es sich unter anderem um vier Stabbrandbomben, drei Granaten mit TNT-Füllung und eine gefüllte 14-Kilo-Brandbombe ohne Zünder gehandelt haben.

Explosion durch Hitze
Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung war ein Teil der Sprengmittel am 29. Mai 2017 durch Überhitzung explodiert.
Die Garage fing Feuer und brannte ab.
Während des Feuerwehreinsatzes kam es zu weiteren Explosionen.
Es entstand ein Sachschaden von rund 10 000 Euro.

Psychisch schwer angeschlagen
Derzeit stottert Peter L. unter anderem die Kosten für einen eingesetzten Gutachter monatlich ab.
Nach eigener Aussage ist er seit dem Vorfall psychisch schwer angeschlagen.
Inzwischen lebt er nicht mehr im Haus seiner Eltern.


 
Versuchter Mord mit Stoß vor U-Bahn: Urteil erwartet !

Köln - Im Prozess gegen einen Angeklagten, der eine Frau in Köln in Richtung einer einfahrenden U-Bahn gestoßen haben soll, werden heute die Plädoyers und das Urteil erwartet.
Der 26-Jährige steht wegen versuchten Mordes vor dem Kölner Landgericht.

Laut Anklage griff er die US-amerikanische Touristin im vergangenen Juli "heimtückisch" von hinten an.
Die Frau hatte Glück: Statt ins Gleisbett vor die ankommende Bahn zu fallen, stürzte sie auf den Bahnsteig der Haltestelle "Dom/Hauptbahnhof" und erlitt lediglich eine Schürfwunde.

Neben dem versuchten Mord soll der Angeklagte noch in drei weiteren Fällen Frauen angegriffen haben.
Die Staatsanwaltschaft will für ihn die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie beantragen, weil er an paranoider Schizophrenie erkrankt sein soll.


 
Schlägerei mit Disco-Türstehern: Prozess gegen zwei Männer !

Nach einer blutigen Schlägerei vor einer Frankfurter Diskothek haben sich vom heutigen Dienstag an zwei 30 und 31 Jahre alte Männer vor dem Landgericht Frankfurt zu verantworten.
Die Anklage legt einem von ihnen versuchten Totschlag, dem anderen gefährliche Körperverletzung zur Last.

Das Verfahren dreht sich um einen Vorfall vom November 2012 vor dem Tanzlokal in der Innenstadt.
Seinerzeit kam es zu Spannungen zwischen den Männern und den Türstehern.
Einer von ihnen wurde mit einem Klappmesser im Gesicht schwer verletzt.

Im Februar 2015 waren die Männer bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Allerdings hob der Bundesgerichtshof diese Urteile auf und wies die Verfahren zur Neuverhandlung nach Frankfurt zurück.
Die Schwurgerichtskammer hat nun vorerst drei Verhandlungstage bis Ende März terminiert.


 
Urteil im Prozess gegen türkischen Schleuser erwartet !

Im Prozess gegen einen türkischen Lastwagenfahrer wegen des illegalen Einschleusens von 51 Flüchtlingen wird ab heute vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) das Urteil erwartet.
Zuvor sollen Anklage und Verteidigung zunächst noch plädieren.

Der 46-jährige Angeklagte hatte in dem Verfahren gestanden, 50 Iraker und einen Syrer illegal nach Deutschland gebracht zu haben.

Bundespolizisten hatten die Männer, Frauen und Kinder Mitte September vergangenen Jahres bei einer Routinekontrolle an der Autobahn 12 bei Müllrose (Oder-Spree) entdeckt.
Sie waren auf dem Auflieger des türkischen Lastwagens zwischen ungesicherter Ladung versteckt.

Der Angeklagte gab an, nicht gewusst zu haben, wie viele Flüchtlinge er illegal transportiert.
Auch will er für die Schleusung kein Geld erhalten haben.


 
Menschenschmuggel: Zweieinhalb Jahre Haft für Schleuser !

Frankfurt (Oder) Ein türkischer Lkw-Fahrer hat in seinem Lastwagen 51 Flüchtlinge durch halb Europa geschmuggelt.
Nun wurde er verurteilt.

Mehr als 1000 Kilometer transportierte er 51 Flüchtlinge auf einem Lastwagen und schleuste sie nach Deutschland ein: Nun verurteilte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) einen Lkw-Fahrer zu zweieinhalb Jahren Haft.
Der 47-jährige Türke hatte vor Gericht zugegeben, Mitte September vergangenen Jahres 50 Iraker und einen Syrer illegal über die polnisch-deutsche Grenze gebracht zu haben.

Der Transporter einer türkischen Speditionsfirma war damals einer Bundespolizeistreife auf der Autobahn 12 nahe Frankfurt (Oder) aufgefallen.
Als die Polizisten den Laster kontrollierten, entdeckten sie die illegal eingereisten Männer, Frauen und Kinder zwischen ungesicherter Ladung, darunter waren tonnenschwere Maschinenteile.

Schleuser waren Zustände auf der Ladefläche egal
Der Angeklagte habe die Flüchtlinge damit in Lebensgefahr gebracht und nicht einmal nach ihnen geschaut, urteilte das Gericht am Dienstag.
„Sie hatten die Pflicht, sich um diese Menschen zu kümmern, die sie da transportierten.

Sie können sich da nicht aus der Verantwortung herausreden“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Wolf in der Urteilsverkündung.
Der Trucker habe stattdessen eine „erschreckende Gleichgültigkeit im Umgang mit den Geschleusten“ gezeigt, sagte er.
„Ihnen waren die Zustände auf der Ladefläche schlichtweg egal.“

Laut Beweisaufnahme war der 47-Jährige mehr als einen Tag lang mit den versteckten, frierenden Flüchtlingen unterwegs – ohne Pause, Toilette oder Verpflegung.
Der Mann hatte vor Gericht angegeben, in seiner Heimat von unbekannten Männern unter Druck gesetzt worden zu sein: Er solle tun, was sie sagen, sonst würde seinen drei Töchtern etwas passieren.
Deswegen habe er den Transporter auf einem Parkplatz in Rumänien abgestellt und sei weggegangen.

Als er zurückkehrte, waren die Menschen offenbar schon an Bord – das belegen die Zeugenaussagen von Flüchtlingen.
Sie hatten vor Gericht zudem angegeben, den Fahrer des Lastwagens nie zu Gesicht bekommen zu haben.

Gericht folgt Strafantrag der Anklagevertretung
Das Gericht glaubte dem Angeklagten die geschilderte Situation.
„International operierende Schleuserorganisationen sind rücksichtslos im Umgang mit Menschen.
Da ist dieses Vorgehen, um Kuriere zu finden, schon vorstellbar“, sagte der Richter.

Er bezeichnete es in der Urteilsbegründung als tragisch, dass die Justiz meist nur schlecht an jene Bandenmitglieder heran komme, „die das meiste Geld verdienen“ und auf der Anklagebank zumeist die „letzten Glieder in der Kette“ landeten.

Der 47-jährige habe gewusst, dass er sich mit seinem Handeln in den Dienst einer kriminellen Organisation stellte, auch wenn er kein Mitglied gewesen sei.
„Ich erwarte von jedem Menschen, dass er sich für geltendes Recht entscheidet und nicht einfach nachgibt“, erklärte Wolf.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag der Anklagevertretung.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich noch einen zweiten Schleuser-Fall angeklagt, der sich bereits Ende August 2017 ereignet haben soll.
Damals hatten Bundespolizisten auf nächtlicher Streife 20 illegale Flüchtlinge aus dem Irak und dem Iran aufgegriffen, die zu Fuß im deutsch-polnischen Grenzgebiet unterwegs waren.
Sie waren mutmaßlich ebenfalls per Transporter über die Grenze gebracht und an der Autobahn 12 ausgesetzt worden.
Gegen den türkischen Trucker hatte es in diesem Fall aber lediglich Indizien gegeben, so dass das Verfahren eingestellt worden war


 
Zurück
Oben Unten