Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Prozessauftakt gegen Ex-KZ-Sekretärin: 96-Jährige schweigt vor Gericht !

Der mysteriöse Auftritt der ehemaligen KZ-Sekretärin.

Die 96-Jährige versuchte dem Prozess zu entkommen, doch scheiterte.
Jetzt wurde die Anklage gegen die ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof verlesen.
Hat sie als Jugendliche strafrechtliche Schuld auf sich geladen?

Eigentlich wollte sich die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof dem Prozess vor dem Landgericht Itzehoe nicht stellen.
Doch 19 Tage nach ihrem gescheiterten Fluchtversuch erwarten nun rund 50 Journalisten und Zuschauer, mehrere Justizbeamte und 13 Nebenklagevertreter die 96-Jährige im Gerichtssaal.
Mit nur wenig Verspätung schieben Mitarbeiter des gerichtsmedizinischen Dienstes die ehemalige KZ-Sekretärin in einem Rollstuhl in den Saal.
Ein weißes Kopftuch mit blau-rotem Blumenmuster, eine FFP2-Maske und eine Sonnenbrille verbergen ihr Gesicht.

Nachdem die Fotografen den Saal verlassen haben, nimmt eine Medizinerin der Angeklagten das Kopftuch ab.
Sie wirkt deutlich jünger als 96, trägt ihre grauen Haare als Dauerwelle und schaut durch eine normale Brille aufmerksam in Richtung des Gerichts.
"Jau", sagte sie auf die Frage des Vorsitzenden Richters Dominik Groß, ob sie ihn verstehen könne.
Dann bestätigt sie ihre Personalien.

Sie habe Kenntnis von allen Geschehnissen im Lager gehabt
Die Anklage wirft Irmgard F. Beihilfe zum Mord an 11.380 Menschen und Beihilfe zum Mordversuch an weiteren sieben Gefangenen vor.
Sie habe von 1. Juni 1943 bis 1. April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet.
Als Stenotypistin und Schreibkraft habe sie den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet, erklärt Staatsanwältin Maxi Wantzen.

Als Zivilangestellte im Dienst der SS-Totenkopfverbände habe sie sämtliche Schreiben des damaligen Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe erfasst, sortiert oder abgefasst.
Dadurch habe sie Kenntnis von allen Geschehnissen im Lager und bis ins Detail von den Tötungsarten gehabt.
Zur Tatzeit war die Frau 18 bis 19 Jahre alt.
Darum findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Wantzen beschreibt, wie rund 300 Gefangene in einer als Krankenzimmer getarnten Genickschussanlage einzeln ermordet wurden.
Mehrfach seien jeweils 25 bis 35 meist antisemitisch verfolgte Frauen in die Gaskammer des Lagers getrieben worden.
Als sich unter den Gefangenen der Widerstand gegen die Morde an diesem Ort verstärkte, habe die SS die Vergasung mit Zyklon B in einem umgebauten Kleinbahnwaggon fortgesetzt.

Die Angeklagte schweigt
Ab November 1944 seien mindestens 10.000 Gefangene an Fleckfieber gestorben.
Die Verantwortlichen des Lagers hätten gegen das Sterben bewusst nichts unternommen.
Häftlinge hätten die Leichen im Krematorium und auf einem Scheiterhaufen verbrennen müssen.

Die Angeklagte hört sich die Vorwürfe aufmerksam an.
Doch sie schweigt.
Seine Mandantin werde sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern und auch keine Fragen beantworten, sagt ihr Verteidiger Wolf Molkentin.
Dann stellt er klar, dass es keinen Zweifel an den Haupttaten, also den grausamen und heimtückischen Morden in Stutthof, gebe.
Seine Mandantin distanziere sich von der Mobilisierung für sie "in gewissen Kreisen".
Sie sei keine Holocaust-Leugnerin.
"Sie leugnet nicht die Verbrechen der Shoah, auch nicht diejenigen schrecklichen Taten, die uns allen durch Verlesung der Anklageschrift soeben noch einmal vor Augen geführt worden sind", erklärt Molkentin.

Hat sie eine strafrechtliche Schuld auf sich geladen?
Seine Mandantin trete nur dem Vorwurf entgegen, sie persönlich habe eine strafrechtliche Schuld auf sich geladen.
Es sei in der Tat schwer zu begreifen, warum sie vor Jahrzehnten viermal als Zeugin vernommen worden sei und nun selbst auf der Anklagebank sitze.
Ihr früherer Vorgesetzter Hoppe sei nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden, bemerkt der Verteidiger.
Es sei offenbar kein Schriftstück aus Stutthof gefunden worden, das ihr Namenskürzel trage.

Auch dass seine Mandantin wirklich genau über das Mordgeschehen informiert gewesen sei, sei nicht sicher.
Molkentin verliest ein berüchtigtes Zitat von SS-Chef Heinrich Himmler, in dem dieser den Massenmord an den Juden als "niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte" lobt.
Nie würden die SS-Leute darüber sprechen, erklärte Himmler 1943.
Warum sollten sie es dann mit einer jungen Zivilangestellten in der Lagerkommandantur getan haben?, fragt der Verteidiger.

Der Prozess soll am 26. Oktober mit der Anhörung des historischen Sachverständigen Stefan Hördler fortgesetzt werden.





Die lebt doch eh nicht mehr lang.
für sowas verschleudert man das Geld der Steuerzahler.
Hätte sie sich den Anordnungen des damaligen Lagerkommandanten wiedersetzt, hätte man sie vermutl. umgebracht.
 
Verletzte Frau auf Friedhof gefunden !

Dortmund - Auf einem Friedhof in Dortmund hat die Polizei am Dienstagabend eine verletzte Frau gefunden.
Zuvor hatte sich ein Zeuge bei den Beamten gemeldet, der Schussgeräusche in der Nähe gehört haben wollte.

Die Frau sei nicht lebensgefährlich verletzt und ansprechbar, sagte ein Polizeisprecher.
Die Polizei hatte am Abend ohne Ergebnisse nach einem Täter gefahndet.

Weitere Details nannte der Sprecher mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht.
Zuvor hatten die "Ruhr Nachrichten" darüber berichtet.


 
Terrorverdacht: Deutsche Ex-Soldaten wollten Privatarmee aufbauen - Haftbefehl in Vollzug gesetzt !

Der Verdacht wiegt schwer: Zwei deutsche Ex-Soldaten sollen Saudi-Arabien angeboten haben, mit einer Söldnertruppe im Nachbarland Jemen zu kämpfen.
Die Männer sitzen in Untersuchungshaft.

Zwei Ex-Soldaten der Bundeswehr stehen unter dem dringenden Verdacht, den Aufbau einer bis zu 150 Mann starken Söldnertruppe geplant zu haben.
Sie sitzen in Untersuchungshaft, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte.

Die beiden Männer waren am frühen Morgen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in München durch Spezialkräfte der Bundespolizei festgenommen worden.
Wenige Stunden später wurden sie in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Gegen die beiden Deutschen werde wegen des dringenden Verdachts ermittelt, als Rädelsführer versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen.

Anfang 2021 sollen sie den Entschluss gefasst haben, eine unter ihrem Kommando stehende Söldnertruppe aufzubauen, hieß es weiter.
Mit dieser hätten die Beschuldigten vorgehabt, einen monatlichen Söldnerlohn von rund 40.000 Euro für jedes Mitglied zu verdienen.
Ihre paramilitärische Einheit sollte demnach 100 bis 150 Mann und vor allem ehemalige Angehörige der Bundeswehr oder frühere Polizisten umfassen.
Einer der Beschuldigten soll dazu bereits zu mindestens sieben Menschen Kontakt aufgenommen haben.

Saudi-Arabien habe keine Reaktion gezeigt
Den ersten Hinweis auf die Machenschaften der beiden Männer, die früher für ein umstrittenes Sicherheitsunternehmen gearbeitet hatten, fand der Militärische Abschirmdienst (MAD).
Der Militärgeheimdienst gab ihn an zivile Ermittlungsbehörden weiter.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur schied einer der nun Beschuldigten bereits 1983 aus der Bundeswehr aus, nachdem er zwei Jahre lang Zeitsoldat bei der Jägertruppe war.
Zuletzt war er 2009 im Reservistendienst.
Der zweite Mann war vier Jahre lang Zeitsoldat bei den Fallschirmjägern und schied im Jahr 1999 aus.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, es werde eng mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet.
Der MAD erhalte Informationen über manche Firmen, die geteilt würden.
Für das Sicherheitsunternehmen Asgaard gelte bereits ein Beschäftigungsverbot für alle Bundeswehrangehörigen. "Es darf also niemand in Nebenbeschäftigung oder ähnlichen Verhältnissen vertragliche Bindungen zu dieser Firma eingehen", sagte er.

Mit ihrer Söldnertruppe haben die Festgenommenen der Bundesanwaltschaft zufolge vorgehabt, in den Bürgerkrieg im Jemen einzugreifen und dort Friedensverhandlungen zwischen den Huthi-Rebellen und der von Saudi-Arabien unterstützten jemenitischen Regierung zu erzwingen.
Finanziert werden sollte das Vorhaben laut den mutmaßlichen Plänen der Beschuldigten vorzugsweise von Saudi-Arabien.
Dazu habe einer der Beschuldigten mehrfach Versuche unternommen, mit staatlichen Stellen in Saudi-Arabien Kontakt aufzunehmen.
Diese hätten jedoch keinerlei Reaktion gezeigt, hieß es.
Zunächst hatten "Bild" und "Spiegel" über die Festnahme berichtet.

Wohnungsdurchsuchungen am Mittwoch
Ermittler durchsuchten im Rahmen der Ermittlungen gegen die beiden Männer am Mittwoch auch deren Wohnungen in München sowie im Landkreis Calw.
Zudem wurden den Angaben zufolge weitere Räumlichkeiten von vier nicht tatverdächtigen Personen in Baden-Württemberg und Bayern durchsucht.

Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft war ihnen bei ihren Planungen für einen Einsatz im Jemen bewusst, "dass die von ihnen zu befehligende Einheit bei ihrem Einsatz zwangsläufig auch Tötungshandlungen werde ausführen müssen".
Zudem hätten sie damit gerechnet, "dass im Zusammenhang mit Kampfhandlungen auch Zivilisten getötet und verletzt werden würden".


Quelle:
 
Zollhündin Emilia findet 90 000 Schmuggelzigaretten !

Neustadt-Dosse - Zollhündin Emilia hat in Neustadt-Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) rund 90 000 Schmuggelzigaretten gefunden.
Durch die Sicherstellung der illegalen Zigaretten sei ein Steuerschaden von fast 18 000 Euro verhindert worden, sagte ein Sprecher des Hauptzollamts Potsdam am Mittwoch.

Beamte hatten zuvor einen Platz kontrolliert, der bekannt für illegalen Zigarettenhandel ist.
Als ein auffälliger Radfahrer aus einem nahegelegenen Waldstück kam, ließen die Polizisten Zollhündin Emilia nach Zigaretten suchen.

Das Tier entdeckte an unterschiedlichen Stellen zehn Pakete mit insgesamt 89 600 Schmuggelzigaretten.
Die illegale Ware wurde sichergestellt.
Wem die Zigaretten gehören, konnte zunächst nicht ermittelt werden.


 
Wohnungen wegen Verdachts auf Geldwäsche durchsucht !

Kempten - Wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Betrugs haben Polizisten in Kempten mehrere Gebäude durchsucht.
Das Ermittlungsverfahren richte sich gegen mehrere Beschuldigte, teilte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West mit.

Am frühen Mittwochmorgen seien diverse Wohn- und Geschäftsgebäude im südlichen Ostallgäu, in Nordrhein-Westfalen und in Österreich durchsucht worden, wobei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden sei.
Genauere Details waren zunächst nicht zu erfahren.

Dem Vernehmen nach hatte die Aktion aber nichts mit dem ebenfalls am Mittwoch bekannt gewordenen internationalen Schlag gegen Mitglieder der süditalienischen Mafiaorganisation 'Ndrangheta zu tun.


 
Mehrere Festnahmen in Bayern: Ermittlern gelingt Schlag gegen Mafiosi !

Mitglieder der italienischen Mafia sollen mithilfe eines altbekannten Steuerbetrugs Millionen erbeutet haben.
Ein internationales Ermittlergespann nimmt nun elf Tatverdächtige fest - vier davon in Bayern.
Ein Großaufgebot der Polizei durchsucht dafür Dutzende Wohnungen.

Polizeibeamte und Staatsanwälte in Deutschland, Italien und Bulgarien haben in einer internationalen Großaktion elf gesuchte Mitglieder der süditalienischen Mafiaorganisation 'Ndrangheta verhaftet.
Vorgeworfen wird den Beschuldigten die Bildung einer kriminellen Vereinigung und Steuerhinterziehung in Höhe von 13 Millionen Euro, wie die Polizei in Ingolstadt berichtete.

In Bayern wurden vier der per Haftbefehl gesuchten Menschen festgenommen, sechs weitere in Italien und einer in Bulgarien.
Diese elf Hauptverdächtigen werden nach Polizeiangaben der 'Ndrangheta zugerechnet.

Die Ermittler durchsuchten in den drei Ländern 46 Wohnungen und Gebäude.
Allein in Bayern waren laut Polizeipräsidium mehr als 80 Beamte von Polizei und Steuerfahndung eingesetzt, darunter auch Kräfte eines Spezialeinsatzkommandos.
Schwerpunkt in Bayern war der Raum Ingolstadt, wie die "Bild"-Zeitung berichtete.

Bekanntes Betrugsmodell
Die Ermittlungen richten sich gegen ein mutmaßliches Umsatzsteuerkarussell, ein in der organisierten Kriminalität seit Jahrzehnten praktiziertes Betrugsmodell.
Unternehmen können sich die Mehrwertsteuer rückerstatten lassen, wenn sie ihre Produkte in andere Länder exportieren und nicht an Endkunden verkaufen.
Dies machen sich Betrügerbanden zunutze, indem sie Waren - die manchmal nur auf dem Papier existieren - von einem Land ins nächste exportieren.
Bei den elf Festgenommenen geht es um Autos, die mehrfach "exportiert" worden sein sollen.
Die Ermittler beschlagnahmten mehrere Luxuswagen.

Federführung bei den Ermittlungen hat demnach das Münchner Zentrum der Europäischen Staatsanwaltschaft, zu deren Schwerpunkten die Bekämpfung von Umsatzsteuerkarussellen gehört.
Beteiligt ist außerdem die Augsburger Steuerfahndung.

Die in Kalabrien beheimatete 'Ndrangheta gilt als eine der größten und mächtigsten kriminellen Organisationen in Europa.
Schätzungen zufolge erwirtschaftet sie alljährlich hohe zweistellige Milliardenumsätze.

Steuerermittlungen sind ein bewährtes Rezept, mit dem Strafverfolger gegen die organisierte Kriminalität vorgehen.
In die Historie eingegangen ist der Fall des US-Mafiabosses Al Capone, der 1931 wegen Steuerhinterziehung zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde.


 
Nach Bluttat in Sinsheimer Wald: Mordprozess gegen 14-Jährigen gestartet !

Ein Junge wird im Februar tot und mit mehreren Stichwunden in einem Waldstück in Sinsheim entdeckt.
Polizisten nehmen einen 14-Jährigen fest.
Er soll seinen mutmaßlichen Nebenbuhler mit einem Küchenmesser hinterrücks umgebracht haben.
Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Die Tat sorgte für Entsetzen: Nicht nur, dass ihr im Februar in Baden-Württemberg ein 13-Jähriger zum Opfer fiel - der mutmaßliche Täter war selbst nur ein Jahr älter und der Polizei bereits wegen eines Messerangriffs auf einen Mitschüler bekannt.
Doch ein Anti-Aggressions-Training fruchtete offensichtlich nicht.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Landgericht Heidelberg der Mordprozess gegen den 14-Jährigen begonnen.
Der Angeklagte habe Angaben gemacht, sagte eine Gerichtssprecherin - mehr kann und darf sie nicht preisgeben.
Denn wegen seines Alters gelten gesetzliche Vorgaben zum Jugendschutz.
Erst über das Urteil will das Gericht öffentlich informieren, geplant ist es derzeit für Anfang Dezember.
Für die Tat droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 14-Jährige sein Opfer hinterrücks mit mehreren Messerstichen umgebracht habe.
Er soll den 13-Jährigen am 24. Februar in einem Waldstück in Sinsheim aufgelauert haben, als der Junge dort mit einem Mädchen spazieren ging.
Den Vorwürfen zufolge sprach der Angreifer den 13-Jährigen an, stürzte sich von hinten auf ihn - und stach ihm mit einem Messer dreimal in den Rücken, als er schon am Boden lag.
Der 14-Jährige habe ihn auch an Brust und Hals verletzt, wobei die Hauptschlagader getroffen worden sein soll.

Der 13-Jährige starb kurz darauf.
Die Polizei hatte den 14-Jährigen mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und dem Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenommen.
Er beteuerte seine Unschuld und schwieg dann nach früheren Angaben der Ermittler.
Hinter der Tat steckte nach damaligen Erkenntnissen ein Eifersuchtsstreit um das zwölfjährige Mädchen.

Der Fall hatte weit über Sinsheim hinaus Aufsehen erregt und eine Debatte über den Umgang mit Tätern im Alter um die Strafmündigkeit ab 14 Jahren entfacht - zumal der Verdächtige bei der Polizei bekannt war: Im November hatte er einen Mitschüler an einer Realschule in Östringen im Landkreis Karlsruhe mit einem Messer schwer verletzt.
Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie.
Eine Gefahr für das Kindeswohl sah man aber nicht, das Familiengericht wurde nicht eingeschaltet.
Der damals strafunmündige 13-Jährige kam nach Angaben der Behörde stattdessen für drei Wochen stationär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter - und begann dort ein Programm gegen Gewalt als Mittel der Konfliktlösung.

Mädchen soll von Plan gewusst haben
Dass der 14-Jährige nun wegen Mordes vor Gericht steht, geht auf die Einschätzung von Sachverständigen zurück.
Die Staatsanwaltschaft hatte Experten zurate gezogen und kam zu dem Schluss, dass der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich war - "dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln".
Das Mädchen, mit dem das Opfer im Wald spazieren war, soll in den Plan des Angeklagten involviert gewesen sein.
In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer in Heidelberg geht es aber nur um den 14-Jährigen.
Zehn Fortsetzungstermine hat das Gericht in einem ersten Schritt angesetzt.
Es will 34 Zeugen und drei Sachverständige hören.

Der Getötete, wie der Angeklagte mit deutsch-türkischer Staatsbürgerschaft, wurde nach islamischem Recht beerdigt.
Rund 900 Menschen kamen am Wochenende nach der Tat zu einem Trauermarsch in den Ort.
Zum Prozessauftakt waren vor den verschlossenen Türen des Gerichtssaals keine Angehörigen zu sehen.
Etwas erhöht schienen die Sicherheitsmaßnahmen, so der Eindruck vor Ort: ein paar Justizbeamte mehr als sonst, eine Polizeistreife ums Gericht.


 
Über 25 Millionen Euro betrogen? Betreiber von Corona-Testzentren angeklagt !

Es geht um einen Millionenschaden: Ein Corona-Schnelltestbetreiber aus Bochum soll in zahlreichen Teststellen in Deutschland wochenlang viel mehr Proben abgerechnet als durchgeführt haben.
Die Staatsanwaltschaft erhebt deshalb Anklage.


Wegen des Verdachts des millionenschweren Abrechnungsbetrugs mit Corona-Schnelltests hat die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen zwei Verantwortliche bei einem Testzentrumsbetreiber erhoben.
Durch falsche Abrechnungen in mindestens 70 Teststellen in vielen deutschen Städten soll ein Schaden von mindestens 25 Millionen Euro verursacht worden sein, teilte das Landgericht Bochum mit.
So gehe die Anklage davon aus, dass über 900.000 Tests abgerechnet wurden, die tatsächlich gar nicht durchgeführt worden sein sollen.

Mit dem mutmaßlichen Betrug soll der hauptbeschuldigte faktische Geschäftsführer die Pandemie-Notlage dazu genutzt haben, sich "persönlich an öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland zu bereichern", so der Vorwurf der Ermittler laut Gerichtsmitteilung.
Der Anwalt des Teststellenbetreibers war auf Anfrage nicht zu erreichen.
Laut "Westdeutscher Allgemeiner Zeitung" will er zumindest einen Teil der Vorwürfe nicht gelten lassen: "Den Vorwurf, dass zu viel abgerechnet wurde, bestreitet mein Mandant nachhaltig", sagte Strafverteidiger Reinhard Peters der Zeitung.
Bei den anderen Vorwürfen handele es sich um "reine Rechtsfragen", die das Gericht beantworten müsse.

Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" hatten den Fall im Frühsommer aufgebracht.
Die Reporter hatten vor den Zentren der Firma Medican Kunden gezählt - viel weniger, als zur Abrechnung gebracht worden waren.

In Bochum angeklagt sind laut Gericht Vater und Sohn.
Ersterer befindet sich wegen des Betrugsvorwurfs seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.
Ihm werde vorgeworfen, die Geschäfte tatsächlich geführt zu haben.
Der wegen Betrugsbeihilfe beschuldigte Sohn sei nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auf dem Papier als formeller Geschäftsführer der GmbH eingesetzt gewesen.
Er hatte zeitweise in Untersuchungshaft gesessen, kam aber wieder frei.

Wie das Gericht mitteilte, soll der faktische Geschäftsführer zwischen März und April 2021 "jeweils das Vielfache der tatsächlich durchgeführten Tests abgerechnet haben, nachdem er erkannt haben soll, dass es im Rahmen der Abrechnung aufgrund der pandemiebedingten Besonderheiten unmittelbar keiner Nachweise für die tatsächliche Erbringung der Testungen bedurfte".

Dadurch soll der Löwenanteil der entstandenen Schadenssumme von mehr als 20 Millionen Euro entstanden sein, sagte eine Sprecherin des Landesgerichts.
Weitere Summen soll der Betreiber zu Unrecht eingestrichen haben, indem er fälschlicherweise angab, die Tests seien durch ärztliches Personal durchgeführt worden.
Ärzte waren im Frühjahr laut Corona-Testverordnung des Bundes berechtigt, 15 statt 12 Euro pro Antigen-Schnelltest in Rechnung zu stellen.

Dem Sohn und formal eingesetzten Geschäftsführer werfen die Ermittler laut Gericht Beihilfe zum Betrug vor.
Er soll spätestens im April von den falschen Abrechnungen gewusst haben.
Das Landgericht prüfe nun, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum dauern die Ermittlungen zu einem dritten Beschuldigten in dem Fall weiter an.
Was ihm genau vorgeworfen werde, dazu könne man aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen.
Anders als zunächst von Beobachtern befürchtet, entpuppten sich die betrügerischen Abrechnungen in Schnellteststellen laut NRW-Landesregierung nicht als "Massenphänomen".
Zwar gab und gibt es inzwischen laut Justizbehörden eine Reihe von Ermittlungen bei mehreren Staatsanwaltschaften gegen "Schwarze Schafe", aber kein flächendeckendes Problem.


 
Kurioser Gerichtsprozess: Corona-Gegner soll Kopfgeld auf Merkel ausgesetzt haben !

In Berlin steht der Erfinder der sogenannten Hygienedemos vor Gericht.
Anselm Lenz soll bei Protesten zu Straftaten aufgerufen haben.
Der Angeklagte spricht von einer Kunstaktion.

Weil ihm Straftaten bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zur Last gelegt werden, steht in Berlin ein Mitorganisator solcher Veranstaltungen vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41 Jahre alten, gebürtigen Hamburger fünf mutmaßliche Taten in der Zeit von April bis August 2020 vor.

Die Anklage lautet unter anderem auf öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.
Der Verteidiger des angeklagten Dramaturgen und Journalisten Anselm Lenz erklärte am Mittwoch zu Prozessbeginn am Amtsgericht Berlin-Tiergarten, sein Mandant weise die Vorwürfe zurück.
Lenz ist der Gründer des "Demokratischen Widerstands" und Erfinder der Hygienedemos in Berlin.

Querdenker setzte Kopfgeld auf Merkel aus
Nach den Vorwürfen hat ein Polizeibeamter eine blutige Nase erlitten, als sich der Gegner der Corona-Politik in Deutschland der Feststellung seiner Identität lautstark schreiend verweigert habe und schließlich von mehreren Polizisten zu Boden gebracht worden sei.
In einem anderen Fall im August 2020 habe er gerufen: "Wer tötet Angela Merkel.
Ich setze ein Kopfgeld auf sie aus."
Zudem habe er bei andere Gelegenheit ein Bündel Zeitungen in Richtung von Polizisten geworfen.

Der Verteidiger erklärte dazu, sein Mandant sei am 1. Mai 2020 im Rahmen eines "Hygiene-Spaziergangs" unterwegs gewesen, um Zeitungen zu verteilen.
Obwohl er "völlig friedlich" gewesen sei, hätten ihn Polizeibeamte "rabiat behandelt".
Bei dem Fall im August 2020 habe es sich um ein "satirisches Spektakel" gehandelt.

Angeklagter beruft sich auf Christoph Schlingensief
Lenz erklärte, es sei nicht darum gegangen, dass der Bundeskanzlerin "ein Haar gekrümmt werden soll".
Er habe vielmehr eine Kunstaktion des Regisseurs und Aktionskünstlers Christoph Schlingensief (1960 bis 2010) zitiert.
Falsch sei, dass er ein Kopfgeld ausgesetzt habe.

Als erster Zeuge sagte ein Polizeibeamter, er habe den Angeklagten am Rande einer Kundgebung am Mauerpark angesprochen und ihn gebeten, zur Feststellung seiner Personalien mit zum Fahrzeug zu kommen.
"Er weigerte sich, ich wollte ihn schieben, recht schnell entwickelte sich Dynamik", so der 35-Jährige.
Der Mann habe "massiv Widerstand geleistet".

Der Prozess wird mit weiteren Zeugen am 8. November fortgesetzt.


 
Prozess um KZ Sachsenhausen: Beamtin erläutert Ermittlungen !

Brandenburg/Havel - Im Prozess um die Massentötungen im Konzentrationslager Sachsenhausen soll heute eine Polizeibeamtin zu den Ermittlungen gegen den Angeklagten aussagen.
Laut Anklage soll der 100-Jährige zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin als Wachmann der SS Beihilfe zur Ermordung von Tausenden Lagerinsassen geleistet haben.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe am zweiten Prozesstag bestritten.

Die Beamtin wolle dem Gericht erläutern, wie der Angeklagte als ehemaliger Wachmann des KZ ermittelt worden sei, sagte Gerichtssprecherin Iris le Claire.
Am Freitag soll ein weiterer Polizeibeamter zu den Ermittlungen gehört werden.
Am 4. November werde die Zeugenaussage eines Überlebenden des KZ aus Israel erwartet, sagte le Claire.

Für den Prozess vor dem Landgericht Neuruppin, der aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel stattfindet, sind bis zum 7. Januar insgesamt 22 Verhandlungstage vorgesehen.


 
Baden-Württemberg: Mordprozess gegen Mutter nach Tod von zwei Kindern beginnt !

Ein Vater findet seine beiden Kinder tot in der gemeinsamen Wohnung.
Der Tatverdacht richtet sich schnell gegen die Mutter.
Nun beginnt das Verfahren gegen die 36-Jährige.


Ulm - Weil sie ihre beiden Kinder im Schlaf erstickt haben soll, muss sich ab Donnerstag (13.00 Uhr) eine 36-Jährige vor dem Landgericht Ulm verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mord in zwei Fällen vor, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte.

Sie soll den Angaben zufolge Ende April diesen Jahres ihre beiden drei und sechs Jahre alten Kinder erstickt haben, indem sie Mund und Nase der Kinder abdeckte und ihnen gleichzeitig Heliumgas zuführte.
Anschließend soll sie versucht haben, Suizid zu begehen.
Auslöser soll eine von der Frau "als belastend empfundene familiäre Situation" gewesen sein.

Der Vater hatte die beiden Kinder in der gemeinsamen Wohnung tot aufgefunden.
Die Familie soll in der kleinen Gemeinde Oberstadion im Alb-Donau-Kreis gelebt haben, wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten.
Die Frau war kurz nach dem Auffinden der Kinder festgenommen und des Mordes verdächtigt worden.
Sie befindet sich in Untersuchungshaft.

Im Falle einer Verurteilung droht der Beschuldigten lebenslange Haft.
Der Vater der Kinder tritt als Nebenkläger auf.
Es sind sechs Verhandlungstage bis Mitte Dezember geplant.


 
Hessen: Mutmaßlicher Zuhälter vor Gericht - Frauen geschädigt !

Frankfurt/Main - Zwangsprostitution, Körperverletzung und Rauschgiftbesitz: Diese Taten werden einem 36-Jährigen aus Oberbayern zur Last gelegt, der sich von diesem Donnerstag (09.15 Uhr) an vor dem Landgericht Frankfurt verantworten muss.
Der Anklage zufolge soll er in seiner Heimat der Rockerszene angehören und dort eine führende Position haben.

Er habe über einen längeren Zeitraum intime Verhältnisse zu den betroffenen Frauen unterhalten, sie aber auch der Prostitution zugeführt.
Die Einnahmen der Frauen in Höhe von mehr als 200 000 Euro kassierte er laut Anklage ein.
Die Strafkammer steht vor einer umfangreichen Beweisaufnahme mit mehreren Verhandlungstagen bis Dezember.


 
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