Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Berlin: Remmo-Spross kaufte Clan-Villa - und wurde nun als Gelegenheitsdieb verurteilt !

Er kaufte in Alt-Britz den Familiensitz für seinen kriminellen Clan – mit Geld zweifelhafter Herkunft.
Jetzt wurde der Sohn von Clan-Chef Issa Remmo als stinknormaler Strauchdieb verurteilt!


Amtsgericht Tiergarten.
Jusuf Remmo (27) auf der Anklagebank.
Rotblonder Bart, frisch operierte Nase.
Verheiratet „nach dem Recht der Liebe“, sagt er.
Zwei Kinder.
Kein Beruf.
Hatte mal einen Imbiss.
Lernt derzeit Berufskraftfahrer.
„Und wenn ich damit fertig bin, will ich Konditor werden“, sagt er.

Sechs Einträge im Strafregister (Diebstahl). Dreieinhalb Jahre saß er schon im Knast.
In den Fokus der Ermittler geriet der Clan-Sprössling, als bekannt wurde, dass er Eigentümer der Familien-Villa der libanesischstämmigen, polizeibekannten Großfamilie Rammo/Remmo war.

Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) beschlagnahmten diese Villa 2018 als eine von insgesamt 77 Immobilien.
Die Ermittler gehen davon aus, dass alles mit Geld aus Straftaten gekauft worden ist.

Auf das Konto von Clan-Mitgliedern gehen zum Beispiel ein Sparkassen-Überfall 2014 (10 Mio. Euro), der Diebstahl der 100-Kilo-Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum (3,75 Mio. Euro) und mutmaßlich der Dresdner Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe (4300 Diamanten, 113,8 Mio. Euro Versicherungswert).

Jusuf Remmo schlug sich dagegen 2017 kleinkalibrig durch.
Mal versuchte er, bei Real in der Karl-Marx-Straße einen Fernseher zu klauen (599 Euro).
Mal stahl er im Möbelhaus Landsberger Allee drei Wasserkocher (117 Euro) und einen Kaffeeautomaten (1097 Euro).
Mal karrte er bei Edeka am Britzer Damm ohne zu zahlen einen vollen Einkaufswagen raus (Cola, Obst, Gemüse für 100 Euro).
Mal ließ er im Hotel einen Samowar mitgehen (418 Euro).
Der wurde dann in der Küche der beschlagnahmten Clan-Villa gefunden!

„Hier ein volles Geständnis abzulegen, war clever“, sagt die Amtsrichterin.

Der Clan-Sprössling sei „seit geraumer Zeit nicht mehr straffällig geworden“, das reicht in diesen Kreisen schon als „günstige Sozialprognose“: ein Jahr und zehn Monate Haft, ausgesetzt auf zweieinhalb Jahre Bewährung.


 
Vollsperrung auf der A8: Drei Tote - Falschfahrer verursacht schweren Unfall !

Bei Pforzheim ist ein Autofahrer entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn 8 gefahren.
Er stieß frontal mit einem anderen Wagen zusammen.
Drei Menschen starben, zwei wurden schwer verletzt.

Drei Menschen sind am Sonntagmorgen bei einem Unfall auf der Autobahn 8 bei Pforzheim ums Leben gekommen, darunter der 35 Jahre alte Unfallverursacher.

Der Mann war nach Angaben der Polizei mit seinem Wagen von einem Parkplatz aus entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn aufgefahren.
Dort prallte sein Fahrzeug frontal in einen anderen Wagen: Zwei der Insassen dieses Autos starben, zwei weitere wurden schwer verletzt.
Auch der 35-Jährige erlag seinen Verletzungen.

Weitere Details waren zunächst nicht bekannt, wie ein Polizeisprecher mitteilte.
Die A8 zwischen Pforzheim-Ost und Pforzheim-Nord wurde komplett gesperrt.


 
77-Jähriger auf Rennrad stirbt nach Zusammenstoß mit Auto !

Nümbrecht - Ein 77 Jahre alter Rennradfahrer ist in Nümbrecht im Oberbergischen Kreis von einem Auto angefahren worden und gestorben.
Nach Angaben der Polizei übersah eine 24-Jährige den entgegenkommenden Mann auf seinem Sportgerät, als sie am Sonntagvormittag mit ihrem Wagen nach links auf einen Parkplatz abbiegen wollte.
Der Fahrradfahrer sei nach erfolglosen Wiederbelebungsversuchen an der Unfallstelle gestorben.
Er habe keinen Helm getragen.


 
Räuber überfallen Tankstelle und schießen mit Waffe !

Essen - Drei Räuber haben in Essen eine Tankstelle überfallen und mutmaßlich mit einer Schreckschusspistole auf einen Mitarbeiter geschossen.
Die Täter seien zur Kasse gelaufen und hätten zunächst eine Kassiererin angeschrien, teilte die Polizei am Sonntag mit.
Verlangt hätten sie die Kassenschublade.
"Um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, schoss einer der Täter mehrfach mit einer Kurzwaffe herum", berichteten die Beamten.
Als ein weiterer Mitarbeiter aus Büroräumen dazu gestoßen sei, habe ein Täter in seine Richtung gezielt und abgedrückt.

Die Ermittler gingen davon aus, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelte - neben lauten Knallgeräuschen sei nur Rauch aus der Mündung gekommen.
Nach den Tätern wurde am Sonntag noch gesucht.
Ihre Beute war den Angaben zufolge überschaubar: ein wenig Bargeld und Zigaretten.


 
Ausbrecher aus Weinsberg weiter auf der Flucht !

Heilbronn - Nach der Flucht aus einer geschlossenen Psychiatrie in Weinsberg (Kreis Heilbronn) fahndet die Polizei weiter nach drei als gefährlich geltenden Ausbrechern.
Bei einem mittags in der Stuttgarter Innenstadt gesichteten Mann handele es sich nicht um einen der Ausbrecher, teilte die Polizei am Sonntagabend mit.
Die Suche nach den drei Männern laufe weiter.

Die vier Gefangenen waren am Mittwochabend aus einer geschlossenen Station des Klinikums am Weissenhof in Weinsberg geflüchtet.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn sollen sie in einem der oberen Stockwerke der Klinik ein Fenster hinausgedrückt und sich danach abgeseilt haben.
Es gebe Hinweise auf eine gemeinsame Planung und Ausführung des Ausbruchs.
Früheren Angaben der Polizei zufolge handelt es sich bei drei der Männer um rechtskräftig verurteilte Straftäter.

Einer der ursprünglich vier Flüchtigen war schon am vergangenen Donnerstagabend festgenommen worden, wie die Polizei in Heilbronn und die Staatsanwaltschaft Mosbach am Freitag mitgeteilt hatten.
Bei dem Festgenommenen soll es sich um einen 37 Jahre alten Mann handeln.
Er sei nach konkreten Hinweisen auf seinen Aufenthaltsort festgenommen worden.


 
Gefahr in U-Haft für mutmaßlichen Dreifachmörder ? Zahnarzt nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt !

Gefahr für Mordverdächtigen durch Mitgefangene?
Dr. Hartmut F., Zahnarzt und mutmaßlicher Mörder von drei Menschen in Kiel, ist laut einem "Bild"-Bericht von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck in die JVA Waldeck nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt worden.
RTL-Recherchen decken sich mit dieser Information.
Es soll mehrere Gründe für die Verlegung gegeben haben.
Unter anderem könne eine Gefahr in der JVA Lübeck für den Tatverdächtigen – ausgehend von Mitgefangenen – nicht ausgeschlossen werden, heißt es von "Bild" weiter.

Mehr als zehn Schüsse auf Ehefrau und ihren neuen Freund
Wie bestialisch Dr. Hartmut F. bei seinen Taten vorgegangen sein soll, erfährt RTL Anfang September exklusiv aus Ermittlerkreisen:. Demnach soll F. seine Noch-Ehefrau und deren neuen Freund hinterrücks mit mehr als zehn Schüssen erschossen haben.

Wenig später wurden Waffenteile im Eckernförder Hafen gefunden.
Diese sollen aber laut RTL-Informationen nicht von F. selbst, sondern von einer weiteren Person ins Wasser geschmissen worden sein.
Inwiefern diese Person etwas mit der Tat zu tun hat, wird aktuell ermittelt.
Fest steht aber, dass Hartmut F. durch seinen Jagdschein legal Waffen besitzen durfte.

Auch ein Bekannter von Hartmut F. muss sterben
Nachdem die Leichen seiner Ehefrau Hanna F. und ihrem neuen Freund Tobias H. gefunden wurden, entdeckte die Polizei eine dritte Leiche in einer Kieler Wohnung.
Hierbei handelt es sich um einen 52-jährigen Mann "aus dem persönlichen Umfeld des Tatverdächtigen", wie es aus Ermittlerkreisen heißt.

Er durfte sich seiner Frau nicht mehr nähern - Kinder bleiben zurück
Wie eine Nachbarin im RTL-Interview erzählt, soll der 47-Jährige Hartmut F. seiner Ehefrau das Nasenbein gebrochen haben.
Danach habe er aus dem Haus der Familie ausziehen müssen und der Zahnarzt habe sich seiner Frau nicht mehr nähern dürfen.
Gemeinsam haben die beiden vier Kinder, davon sollen zwei im Teenageralter sein.


 
Junge (4) erstickt, weil man ihn für die „Reinkarnation von Hitler“ hielt !

Seine Mutter war Mitglied in einer Sekte .....

Hat sich eine Mutter an der Ermordung ihres kleinen Jungen beteiligt, weil er in ihrer Sekte als „Inkarnation Hitlers“ galt?
33 Jahre nach der Tat ist am Landgericht Hanau der Prozess gegen die heutige 60-Jährige Frau weitergegangen.

In einem Prozess um den gewaltsamen Tod des vierjährigen Jan H. hat die wegen Mordes angeklagte Mutter vor dem Landgericht Hanau die Vorwürfe von sich gewiesen.
Claudia H. schließe völlig aus, dass sie ihren Sohn mit Gewalt in einen Sack gesteckt und diesen verschnürt habe, erklärte sie in einem vorbereiteten Manuskript, das die 60-Jährige am Montag – dem zweiten Prozesstag – selbst verlas.

Jungen in einen Sack gesteckt, er erstickte an seinem Erbrochenen
Die Staatsanwaltschaft wirft Claudia H. vor, ihren Sohn am 17. August 1988 aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben.
Die Deutsche soll Jan in einen Sack gesteckt, diesen oben zugeschnürt und in die Obhut einer mutmaßlichen Sekten-Anführerin gegeben haben.
Das Kind soll ohnmächtig geworden und an seinem Erbrochenen erstickt sein.

Die Angeklagte erklärte, sie sei immer sicher gewesen, dass die andere Frau die besten Absichten gehabt habe.
Es sei ihr nie in den Sinn gekommen, dass diese ihrem Sohn Böses gewollt, schon gar nicht, dass sie ihm nach dem Leben getrachtet hätte.
Ihr Sohn sei ein Wunschkind gewesen, das sie geliebt habe.
Zugleich erklärte sie: „Ich war als Mutter manchmal verzweifelt und überfordert.“

Laut Anklage soll die mittlerweile 74 Jahre alte mutmaßliche Sekten-Anführerin der Mutter eingeredet haben, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ sei, und zudem prophezeit haben, dass der Junge bald „vom Alten“ geholt werde – eine Bezeichnung für Gott in der Gemeinschaft.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter gewusst habe, dass die mutmaßliche Sekten-Chefin ihrem Kind nach dem Leben getrachtet habe.
Auch sei der heute 60-Jährigen bewusst gewesen, dass die heute 74-Jährige den Jungen sterben lassen würde, um ihre Voraussage zu bestätigen und so ihre Machtposition zu stärken.
Damit habe die Mutter den Tod des kleinen Jungen billigend in Kauf genommen.

Die mutmaßliche Sekten-Chefin war vor rund einem Jahr wegen Mordes an dem Kind vom Landgericht Hanau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Da sie gegen das Urteil in Revision gegangen ist, über die noch nicht entschieden wurde, ist es nicht rechtskräftig.


 
Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen: Frühere Sekretärin von NS-Todeslager ist heute 96 Jahre alt - jetzt steht sie vor Gericht !

Prozess beginnt am Donnerstag .....

Vor dem Landgericht in Itzehoe in Schleswig-Holstein beginnt am Donnerstag ein Prozess gegen eine mutmaßliche NS-Täterin.
Der 96-jährigen ehemaligen Sekretärin des früheren Konzentrations- und Vernichtungslagers Stutthof wird in der Anklageschrift Beihilfe zum Mord in mehr als elftausend Fällen vorgeworfen.
Dazu kommt Beihilfe zu versuchtem Mord an Gefangenen in sieben Fällen während ihrer Dienstzeit in den Jahren 1943 bis 1945.

In den vergangenen Jahren endeten in Deutschland bereits vier Prozesse gegen ehemalige Mitglieder von Lagermannschaften der nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor, Stutthof und Auschwitz mit Verurteilungen.
Ein weiterer NS-Prozess wird im Oktober am Landgericht Neuruppin in Brandenburg beginnen.
Außerdem laufen noch Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte.
Der Prozess in Itzehoe ist aber der erste in jüngster Zeit, der sich gegen eine Frau richtet.

MASSENTOD DURCH KRANKHEITEN UND ENTKRÄFTUNG
Laut Staatsanwaltschaft arbeitete F. damals als Stenotypistin und Schreibkraft für den Kommandanten des Lagers bei Danzig, in dem die SS im Zweiten Weltkrieg mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen einsperrte, darunter viele Juden.
Etwa 65.000 Gefangene starben nach Erkenntnissen von Historikern.

Stutthof war berüchtigt für die absichtlich völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen sowie die von der SS bewusst erzeugten lebensfeindlichen Bedingungen.
Die meisten Gefangenen starben an Krankheiten und Entkräftung, dazu kamen Folter sowie unmenschliche Zwangs- und Sklavenarbeit.
Es gab auch eine Gaskammer und eine getarnte Genickschussanlage für gezielte Massentötungen.

Nach Einschätzung der Itzehoer Staatsanwaltschaft entwickelte sich Stutthof in der für die Anklage maßgeblichen Zeitspanne zu einem regelrechten Vernichtungslager, das kein Insasse überleben sollte.
Vor diesem Hintergrund werde F. zur Last gelegt, „den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen Hilfe geleistet zu haben“, erklärte die Behörde.

VERHANDLUNG VOR JUGENDKAMMER
Der Strafprozess, an dem sich wie in früheren Verfahren wieder zahlreiche Nebenkläger aus dem Ausland beteiligen, läuft vor einer Jugendkammer.
Die Angeklagte war zur Tatzeit 18 bis 19 Jahre alt und gilt daher als Heranwachsende.
Auch das ist ein Umstand, der aus anderen ähnlichen Prozessen der vergangenen Jahre bekannt ist.
Für den Prozess sind Verhandlungen bis Juni 2022 angesetzt.

In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland noch einmal eine Reihe von Anklagen und Prozessen gegen ehemalige Angehörige der Wach- und Verwaltungsmannschaften von verschiedenen Todes- und Konzentrationslagern.
Zuletzt verurteilte das Landgericht in Hamburg im Juli 2020 einen 93-jährigen früheren Stutthof-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen zu einer Jugendhaft von zwei Jahren auf Bewährung.

Am 7. Oktober soll vor dem Landgericht in Neuruppin zudem der Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen beginnen.
Außerdem laufen noch mehrere Ermittlungen gegen Verdächtige.
In einigen Fällen gab es zuletzt außerdem Anklagen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen der Beschuldigten letztlich nicht zu Prozessen führten.

ROLLE VON FRAUEN BEI NS-VERBRECHEN WENIG BELEUCHTET
Anklagen oder Verfahren gegen Frauen waren in diesem aktuellen Abschnitt der Strafverfolgung bislang aber nicht darunter.
Laut Historikern ist die Beteiligung von Frauen an NS-Verbrechen seit jeher ein vergleichsweise wenig beleuchtetes Kapitel, wobei diese etwa als Aufseherinnen durchaus in Konzentrationslagern eingesetzt waren.
Zudem arbeiteten sie auch in der Verwaltung von NS-Behörden, wenngleich nicht an verantwortlichen Stellen.

Verursacht wurde der Anstieg der Zahl von NS-Prozessen in den vergangenen Jahren durch eine geänderte juristische Sichtweise.
Früher galt der Nachweis einer direkten persönlichen Beteiligung an Tötungen als Bedingung für eine Strafverfolgung.
In jüngerer Zeit setzte sich eine alternative Rechtsprechung durch.
Danach sind bereits rein unterstützende Tätigkeiten im Rahmen einer auf einen systematischen Massenmord ausgerichteten Lagerlogistik als Mordbeihilfe zu werten und können entsprechend geahndet werden.


 
Polizeieinsatz im Seniorenheim: 91-Jährige züchtet unwissentlich Hanfpflanze !

Eine Seniorenheim-Angestellte entdeckt bei der Arbeit eine verdächtige Pflanze und alarmiert die Polizei.
Bei der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass es sich um Cannabis handelt.
Trotzdem will sich die nichtsahnende Rentnerin nur ungern von ihrem Besitz trennen.


Eine 91-Jährige hat auf ihrem Balkon in einem Seniorenheim in Bayerisch-Schwaben unwissentlich eine Cannabispflanze gezogen.
Eine Mitarbeiterin des Heims in Krumbach im Landkreis Günzburg hatte das Gewächs mit einem verdächtigen Aussehen bemerkt und die Polizei alarmiert - die dann am Sonntagmittag zu dem Einsatz anrückte.

"Die Bewohnerin war völlig überrascht, da sie die Bezeichnung der Pflanze nicht kannte und über ein Verbot des Anbaus nichts wusste", berichtete die Polizei.
"Da ihr die Pflanze jedoch gefiel und sie schon länger hegte und pflegte, war sie mit einer Sicherstellung durch die Beamten nicht einverstanden."

Erst durch gutes Zureden und nach mehrmaliger Erklärung sei die Seniorin doch noch zur freiwilligen Herausgabe bereit gewesen.
Wie die 91-Jährige zu dem Saatgut kam, ließ sich zunächst nicht ermitteln.
Ihre geliebte Pflanze wird sie nicht zurückbekommen.
Die Pflanze müsse absehbar vernichtet werden, da es sich um ein Betäubungsmittel handele, sagte ein Beamter.

Aus der indischen Hanfpflanze "Cannabis" werden unter anderem die Rauschmittel Marihuana und Haschisch hergestellt.
Aus den kleingehackten Blättern und Stengelteilen der Pfanze wird Marihuana.
Die weitverbreitete Droge kann mit Tabak vermischt geraucht oder auch als Gebäck gegessen werden.

Die Wirkung von Marihuana ist schwächer als die von Haschisch, das aus dem Harz der Cannabispflanze gewonnen wird.
Der Wirkstoffgehalt des Rauschmittels, das schon im achten Jahrhundert vor Christus in Indien und Persien bekannt war, hängt vom Klima ab und ist in heißen und trockenen Gegenden Mittelamerikas und Asiens besonders hoch.


 
Unglück in Bremen: Rentner überfährt Ehefrau - Tod im Krankenhaus !

In Bremen hat ein Mann seine Ehefrau überfahren.
Die Polizei geht derzeit von einem Unfall aus, ermittelt jedoch weiter.

Tragischer Vorfall in Bremen: Im Stadtteil Blumenthal hat ein Mann seine Ehefrau überfahren, sie verstarb im Krankenhaus.
Der Vorfall ereignete sich am Montagvormittag im Ortsteil Rekum, wie die Polizei am Dienstag berichtete.

Demnach sei der 83-Jährige rückwärts aus der Garage gefahren, und hat dabei laut derzeitigem Ermittlungsstand nicht bemerkt, dass seine Frau hinter dem Wagen entlangging.
Die 81 Jahre alte Ehefrau wurde von dem Wagen erfasst, sie erlitt schwere Verletzungen.

Rettungskräfte brachten die Seniorin noch in ein Krankenhaus, wo sie später an ihren Verletzungen starb.
Die Polizei ermittelt nun die Hintergründe des Vorfalls.


 
Wilde Verfolgungsfahrt in Hamm: Duo durchbricht Bahnschranke mit gestohlenem Pkw !

In Hamm sind zwei Personen – darunter ein Jugendlicher – vor der Polizei geflüchtet.
Dabei kam es zu mehreren Unfällen, auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz.

Ein 28-Jähriger und ein 14-Jähriger haben sich am frühen Dienstagmorgen in Hamm eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert – in einem gestohlenen Ford.
Beide Personen konnten festgenommen werden, nachdem sie mit dem Ford viele Unfälle verursachten.

Laut Angaben der Polizei wurden die Beamten gegen 2 Uhr zu einem Pkw-Diebstahl in die Knappenstraße gerufen.
Wie eine Zeugin berichtet, fuhren die Täter mit dem Auto nach mehrfachem Abwürgen über die Ostenallee Richtung Osten.
Eine Streifenwagenbesatzung fand das Fahrzeug anschließend auf dem Caldenhofer Weg.

Trotz Blaulicht und Anhaltezeichen flüchtete der Ford – über rote Ampeln, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und teilweise ohne Licht.
Außerdem prallte der Pkw frontal gegen ein Verkehrsschild.
Auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz.

Die Flüchtigen fuhren bis zum Bahnübergang Wiescherhöfener Straße Ecke Weetfelder Straße.
Dort durchbrachen sie bei rotem Haltesignal ungebremst eine geschlossene Bahnschranke.
Dadurch lösten sie ein Notsignal aus.
Der sich nahende Zug musste eine Notbremsung durchführen.

14-Jähriger wurde gesucht
Anschließend konnte die Polizei die beiden Flüchtigen festnehmen.
Es handelt sich dabei um einen 28-Jährigen aus Lüdinghausen und um einen 14-jährigen Jungen aus Hamm.
Sie liefen zu Fuß auf der Weetfelder Straße.
Den Pkw fuhren sie zuvor in einen Zaun.

Die Polizei stellte fest, dass der 14-Jährige zur Fahndung ausgeschrieben war.
Er wurde zurück zu einer Wohngruppe in Hamm gebracht.
In welchem Verhältnis beide Personen stehen, ist noch unklar.
Der 28-Jährige wurde vorläufig festgenommen.


 
Hessen: Halbbruder mit Messer schwer verletzt - Drei Jahre Haft !

Frankfurt/Main - Weil er im Streit seinen Halbbruder in den Rücken gestochen hatte, ist ein 24 Jahre alter Mann am Dienstag vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Die Richter gingen dabei von gefährlicher Körperverletzung aus.
Der Vorfall ereignete sich im November vergangenen Jahres in der Wohnung der Familie in Frankfurt-Niederrad, wo es zwischen dem Angeklagten und dem 14-Jährigen wegen der offenbar bevorstehenden Zwangsverheiratung einer Schwester zum Streit kam.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Aktenzeichen 4890 Js 251618/20)

In dem seit Anfang September laufenden Prozess hatte der Angeklagte den Stich in den Rücken des Halbbruders eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten.
Die Staatsanwaltschaft, die den Fall wegen versuchten Totschlags angeklagt hatte, behielt auch im Schlussvortrag diese Auffassung und beantragte fünfeinhalb Jahre.
Laut Urteil konnte dem Angeklagten jedoch ein bedingter Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden.
Darüber hinaus komme auch ein "Rücktritt vom Totschlagsversuch" in Frage, nachdem der Angeklagte nicht noch weiter auf den Bruder eingewirkt habe.


 
Zurück
Oben Unten