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Nach BGH-Gebührenurteil: Mehr Zeit für Rückerstattung gefordert !
Nach dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem April sind bei der Finanzaufsicht Bafin inzwischen fast 1000 Beschwerden von Bankkunden eingegangen.
Sehr häufig gehe es in den Telefonaten am Bafin-Verbrauchertelefon um das Thema Rückerstattungsansprüche, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Zuvor hatte die Wochenzeitung "Die Zeit" berichtet.
Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen.
Geldhäuser müssen nun nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten.
Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern.
Die Stiftung Warentest ist inzwischen der Auffassung, dass Banken und Sparkassen rechtswidrig kassierte Gebührenerhöhungen bis zehn Jahre zurückerstatten müssen.
Schwierigkeiten, Ansprechpartner zu erreichen
Die Bafin hatte die Geldhäuser im Oktober gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, "alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen".
Am Bafin-Telefon schilderten Verbraucher nach Angaben der Finanzaufsicht zum Beispiel, dass ihnen anstelle eines konkret berechneten Betrages eine Pauschale angeboten worden sei.
Auch berichteten sie von Schwierigkeiten, Ansprechpartner bei ihrem Kreditinstitut zu erreichen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits Klagen gegen Institute angekündigt, die berechtigten Erstattungsforderungen nicht nachkommen.
Nach dem neuen BGH-Urteil gilt eigentlich: Ein Kunde muss bei einer Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen.
Treten Änderungen der Geschäftsbedingungen bei Schweigen in Kraft, wird er unangemessen benachteiligt.
Das bedeutet: Die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre sind unwirksam.
Kunden können dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern, erklären die Verbraucherzentralen.
Im Prinzip kann jeder seine Forderung selber anmelden.
Wer sich unsicher ist, kann seinen Fall aber auch von Juristen prüfen lassen.
Rechtsanwälte bieten oft eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Wer selbst tätig werden will, sollte seine Forderungen schriftlich anmelden, raten die Experten.
Die Stiftung Warentest hat auf ihrer Homepage einen Musterbrief bereitgestellt, ebenso die Verbraucherzentralen.
Der Brief sollte zum Nachweis als Einschrieben mit Rückschein verschickt werden.
Nach dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem April sind bei der Finanzaufsicht Bafin inzwischen fast 1000 Beschwerden von Bankkunden eingegangen.
Sehr häufig gehe es in den Telefonaten am Bafin-Verbrauchertelefon um das Thema Rückerstattungsansprüche, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Zuvor hatte die Wochenzeitung "Die Zeit" berichtet.
Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen.
Geldhäuser müssen nun nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten.
Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern.
Die Stiftung Warentest ist inzwischen der Auffassung, dass Banken und Sparkassen rechtswidrig kassierte Gebührenerhöhungen bis zehn Jahre zurückerstatten müssen.
Schwierigkeiten, Ansprechpartner zu erreichen
Die Bafin hatte die Geldhäuser im Oktober gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, "alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen".
Am Bafin-Telefon schilderten Verbraucher nach Angaben der Finanzaufsicht zum Beispiel, dass ihnen anstelle eines konkret berechneten Betrages eine Pauschale angeboten worden sei.
Auch berichteten sie von Schwierigkeiten, Ansprechpartner bei ihrem Kreditinstitut zu erreichen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits Klagen gegen Institute angekündigt, die berechtigten Erstattungsforderungen nicht nachkommen.
Nach dem neuen BGH-Urteil gilt eigentlich: Ein Kunde muss bei einer Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen.
Treten Änderungen der Geschäftsbedingungen bei Schweigen in Kraft, wird er unangemessen benachteiligt.
Das bedeutet: Die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre sind unwirksam.
Kunden können dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern, erklären die Verbraucherzentralen.
Im Prinzip kann jeder seine Forderung selber anmelden.
Wer sich unsicher ist, kann seinen Fall aber auch von Juristen prüfen lassen.
Rechtsanwälte bieten oft eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Wer selbst tätig werden will, sollte seine Forderungen schriftlich anmelden, raten die Experten.
Die Stiftung Warentest hat auf ihrer Homepage einen Musterbrief bereitgestellt, ebenso die Verbraucherzentralen.
Der Brief sollte zum Nachweis als Einschrieben mit Rückschein verschickt werden.