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Ende der Abmahnungen: BGH bestätigt Löschung der Wortmarke „Black Friday“
Bereits im Jahr 2018 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München die Löschung der umstrittenen Wortmarke „Black Friday“ (3020130575741) beschlossen.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der die vorausgegangene Entscheidung des Bundespatentgerichtes bestätigt wurde, folgt die endgültige Löschung.
Der Bundesgerichtshof folgt in seinem Urteil vom 27. Mai 2021 (Az. 1 ZB 21/20) der Entscheidung des Bundespatentgerichtes vollumfänglich, so dass der bisherige Eigentümer der Wortmarke, die Super Union Holdings Limited, diese nun verliert.
Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor, der Kläger, der Website-Betreiber Black-Friday.de gibt jedoch an, dass nach Auffassung des Gerichts die Marke für keine der mit der Klage angegriffenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt wurde.
Markeninhaber sind gemäß Markengesetz (§ 49 Abs. 1 MarkenG) verpflichtet, eine Wortmarke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung ernsthaft zu nutzen, sonst verfällt sie und soll gelöscht werden.
Neben der eigenen Nutzung müssen Rechteinhaber zudem gegen Markenverstöße durch andere Marktteilnehmer vorgehen, um den Markenschutz nicht zu verlieren – nur letzteres wurde nach Ansicht des Gerichts wohl ausreichend umgesetzt.
Black Friday als Schnäppchen-Tag im Handel etabliert
Die Wortmarke „Black Friday“ hat seit ihrer Eintragung immer wieder für Rechtsunsicherheit und Rechtsstreitigkeiten in Deutschland gesorgt, da sie sich einerseits im Handel und in der Werbung durch das stark wachsende Online-Geschäft in den letzten Jahren nach der anfänglichen Nutzung in den USA auch hierzulande etabliert hat, der Begriff andererseits in Deutschland aber genau hierfür seit 2013 als Wortmarke geschützt ist, so dass er von Händlern nicht frei genutzt werden darf.
Löschung wurde bereits 2016 beantragt
Bereits 2016 wurde die Löschung der Marke aufgrund absoluter Schutzhindernisse durch das Portal Black-Friday.de beantragt, nachdem es von der Super Union Holdings Limited abgemahnt wurde.
14 weitere Parteien beantragten ebenfalls die Löschung der Wortmarke.
Auf den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Löschung im Jahr 2018 folgte 2019 die Verhandlung vor dem Bundespatentgericht, nachdem der Markeninhaber Beschwerde gegen die Löschung eingelegt hatte.
Das 2020 ergangene Urteil des Bundespatentgerichts wurde nun in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof bestätigt, so dass die Löschung rechtskräftig ist.
Bereits im Jahr 2018 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München die Löschung der umstrittenen Wortmarke „Black Friday“ (3020130575741) beschlossen.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der die vorausgegangene Entscheidung des Bundespatentgerichtes bestätigt wurde, folgt die endgültige Löschung.
Der Bundesgerichtshof folgt in seinem Urteil vom 27. Mai 2021 (Az. 1 ZB 21/20) der Entscheidung des Bundespatentgerichtes vollumfänglich, so dass der bisherige Eigentümer der Wortmarke, die Super Union Holdings Limited, diese nun verliert.
Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor, der Kläger, der Website-Betreiber Black-Friday.de gibt jedoch an, dass nach Auffassung des Gerichts die Marke für keine der mit der Klage angegriffenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt wurde.
Markeninhaber sind gemäß Markengesetz (§ 49 Abs. 1 MarkenG) verpflichtet, eine Wortmarke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung ernsthaft zu nutzen, sonst verfällt sie und soll gelöscht werden.
Neben der eigenen Nutzung müssen Rechteinhaber zudem gegen Markenverstöße durch andere Marktteilnehmer vorgehen, um den Markenschutz nicht zu verlieren – nur letzteres wurde nach Ansicht des Gerichts wohl ausreichend umgesetzt.
Black Friday als Schnäppchen-Tag im Handel etabliert
Die Wortmarke „Black Friday“ hat seit ihrer Eintragung immer wieder für Rechtsunsicherheit und Rechtsstreitigkeiten in Deutschland gesorgt, da sie sich einerseits im Handel und in der Werbung durch das stark wachsende Online-Geschäft in den letzten Jahren nach der anfänglichen Nutzung in den USA auch hierzulande etabliert hat, der Begriff andererseits in Deutschland aber genau hierfür seit 2013 als Wortmarke geschützt ist, so dass er von Händlern nicht frei genutzt werden darf.
Löschung wurde bereits 2016 beantragt
Bereits 2016 wurde die Löschung der Marke aufgrund absoluter Schutzhindernisse durch das Portal Black-Friday.de beantragt, nachdem es von der Super Union Holdings Limited abgemahnt wurde.
14 weitere Parteien beantragten ebenfalls die Löschung der Wortmarke.
Auf den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Löschung im Jahr 2018 folgte 2019 die Verhandlung vor dem Bundespatentgericht, nachdem der Markeninhaber Beschwerde gegen die Löschung eingelegt hatte.
Das 2020 ergangene Urteil des Bundespatentgerichts wurde nun in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof bestätigt, so dass die Löschung rechtskräftig ist.