NEWS zu Hartz IV !

Bild: Jeder vierte Hartz-Bezieher ist Ausländer !

Berlin - Die Zahl der ausländischen Hartz-IV-Bezieher ist nach einem Bericht der Bild-Zeitung deutlich gestiegen.
Unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit stammten danach Ende April 26 Prozent der Hartz-Bezieher aus dem Ausland.

Insgesamt erhielten 1,541 Millionen Ausländer Hartz IV.
Das seien 12,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, schrieb das Blatt.

Die Zahl der deutschen Hartz-Empfänger sei dagegen um 5,2 Prozent auf 4,36 Millionen gesunken.
Im Durchschnitt seien 7,7 Prozent der Deutschen auf Hartz IV angewiesen, bei Ausländern in Deutschland seien es 18 Prozent.


 
Hartz-IV-Aufstocker: Mehr als die Hälfte sind Fachkräfte !

Viele gut ausgebildete Fachkräfte sind wegen ihres geringen Einkommens gezwungen, Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Von diesen Hartz-IV-Aufstockern haben 52 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeiten als Fachkräfte.
Das berichtet die "Rheinische Post".

Das Blatt beruft sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die von der Linksfraktion ausgewertet wurden.

Weitere vier Prozent der Aufstocker mit sozialversicherungspflichtigen Jobs arbeiten in gehobenen Experten- oder Spezialistenpositionen und 44 Prozent in Helferpositionen.

Viele Alleinerziehende arbeiten in Teilzeit
Demnach zeigen die BA-Zahlen, dass die Ursache für das Aufstocken oft nicht eine geringe Qualifikation ist, sondern mehrheitlich gut Ausgebildete davon betroffen sind.
Viele seien zu Teilzeitarbeit gezwungen, etwa weil sie alleinerziehend sind.

Die Zahl der Aufstocker sank demnach durch die Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 nur geringfügig um gut 50.000 auf 998.000 im Jahresdurchschnitt 2015 gegenüber 2014.

Forderung nach normalen Arbeitsverhältnissen
Die meisten Aufstocker arbeiten dem Bericht zufolge im Lebensmittel- und Gastgewerbe, in der Logistik (jeweils 15 Prozent), im Reinigungswesen und im Einzelhandel (jeweils 14 Prozent).
"Gerade in diesen Branchen arbeiten viele Teilzeit, die eigentlich Vollzeit arbeiten wollen", sagte die Linken-Politikerin Sabine Zimmermann der "Rheinischen Post".
Sie forderte "eine Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses".


 
Jobcenter sollen Hartz-IV-Haushalte schärfer kontrollieren !

Berlin - Die Bundesagentur für Arbeit hat einem Bericht zufolge alle Jobcenter angewiesen, Hartz-IV-Haushalte noch genauer auf mögliche Einkünfte und Vermögen zu kontrollieren.
Dafür sollten auch Daten von Personen überprüft werden, die in solchen Haushalten leben und selbst keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, berichtet die Bild-Zeitung unter Verweis auf eine interne Weisung der BA.

Diese Regel gelte etwa für Eltern eines Hartz-IV-Empfängers, die Renten beziehen, hieß es weiter.


 
Hartz-IV-Sätze steigen - Kleine Kinder gehen leer aus !

Berlin - Millionen Hartz-IV-Bezieher sollen vom kommenden Jahr an mehr Geld bekommen.
So soll der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner.

Die größte Steigerung gibt es mit 21 Euro mehr bei den 6- bis 13-Jährigen mit dann 291 Euro im Monat.
Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, wie aus Regierungskreisen verlautete.
Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über den Entwurf berichtet.

Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren bleibt unverändert bei 237 Euro im Monat.
Jugendliche bis 18 Jahren erhalten vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 Euro.
Der Satz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigen von 324 auf 327 Euro.

Die Steigerungen beruhen auf zwei Mechanismen.
So gibt es eine neue amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse von Privathaushalten, die der Hartz-Berechnung zugrundegelegt wird.
Daraus ergibt sich etwa der deutlich höhere Bedarf, der nun für Kinder über sechs Jahren angenommen wird.
Außerdem wird der Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt.

Neu berücksichtigt seien dabei auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2014, hieß es in Regierungskreisen weiter.
Das Gericht hatte die Sätze als noch verfassungsgemäß gebilligt, aber Nachbesserungen angemahnt.
So sollen nun Kosten für ein Auto besser berücksichtigt werden.

Über diese Erhöhungen hinaus sieht der Entwurf weitere Verbesserungen für einzelne Gruppen vor.
So soll etwa klargestellt werden, dass Bewohner von Wohngemeinschaften jeweils den höheren Satz der Stufe eins für Alleinlebende haben sollen und nicht herabgestuft werden.
Für hilfebedürftige Erwachsene im Haushalt der Eltern gibt es künftig auch eine Wohnkosten- und Heizungspauschale.

Mit der Abstimmung des Entwurfs zwischen den Bundesministerien hat der erste Schritt des Gesetzgebungsverfahrens begonnen.
Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten.
Die Mehrkosten sollen sich auf insgesamt 589 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Bei der Statistik, die dem ermittelten Bedarf zugrunde liegt, wurden erneut die Haushalte am unteren Ende der Einkommensskala herangezogen.
Herausgerechnet wurde, wer bereits Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommt, um "Zirkelschlüsse nach unten zu vermeiden", wie es hieß.

Die Linke-Chefin Katja Kipping warf Nahles beschämendes Kleinrechnen des Existenzminimums mit allen Tricks vor.
Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn forderte einen Neustart bei der Hartz-Berechnung "ohne Schummeleien".

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Sozialverband Deutschland kritisierten die geplanten Sätze als "viel zu niedrig" und "willkürlich".
Die AWO betonte, die Bedarfe seien bisher auf Kante genäht gewesen.
Das Kinderhilfswerk forderte "dringend höhere Regelsätze" für die Jüngsten.

Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß kritisierte in der "Rheinischen Post", der Steigerungsmechanismus führe regelmäßig zu politischem Unfrieden, "weil viele Bürger diesen nicht nachvollziehen können".


 
Bundesagentur dementiert: "Keine härtere Gangart" bei Jobcenter-Weisungen !

Laut einem Medienbericht sollte die Bundesagentur für Arbeit (BA) schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben.
Nun kam das Dementi: Ein solches Verhalten sei bei Hartz IV noch nie möglich gewesen.

Irritationen hatte ein Bericht der "Bild"-Zeitung ausgelöst, demzufolge es neue Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit für den Umgang mit "sozialwidrigem Verhalten" von Hartz-IV-Beziehern gäbe.

Neue "fachliche Weisungen"
Danach sollten Vermittler und Betreuer künftig eine härtere Gangart einschlagen, wenn Betroffene selbstverschuldet oder fahrlässig in Not geraten.
Das Blatt beruft sich dabei auf neue "fachliche Weisungen" der Bundesagentur an die Jobcenter.

Hartz-IV-Bezieher, die ihre Notlage "vorsätzlich" oder "grob fahrlässig" herbeigeführt haben, sollten danach künftig sämtliche erhaltenen Leistungen bis zu drei Jahren zurückzahlen müssen.

Als Beispiel nennt das 15-seitige Papier einen Berufskraftfahrer, der nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Job verliert und einen Arbeitnehmer, der "ohne wichtigen Grund seinen festen Arbeitsplatz kündigt".
Auch wer sein Vermögen verprasse, falle darunter.

Regel nicht grundsätzlich neu
Ein Bundesagentur-Sprecher bestritt dagegen am Freitag, dass es sich um eine grundsätzlich neue Regelung und eine verschärfte Gangart der Jobcenter handele.

Die Jobcenter hätten schon bisher im selben Maß Hartz-IV-Leistungen zurückgefordert, wenn sie bei Betroffenen auf Hinweise auf sozialwidriges Verhalten gestoßen seien, betonte ein Bundesagentur-Sprecher.
Im vergangenen Jahr habe es 1000 bis 2000 solcher Fälle gegeben.

Die Grundlage dafür sei seit vielen Jahren der Paragraf 34 des Sozialgesetzbuchs II. Jobcenter-Mitarbeiter hätten sich dabei bisher an den Gesetzeskommentaren zu dem Paragrafen 34 orientiert.

Mitarbeiter haben Ermessensspielraum
Mit der jüngsten Hartz-IV-Novelle sei das nun in eine sogenannte fachliche Weisung gefasst worden, "was vorher schon Teil des Verwaltungshandelns der Jobcenter war", stellte der Sprecher klar.

Allerdings hätten die Jobcenter-Mitarbeiter schon jetzt im Umgang mit solchen Fällen ausreichend Spielraum gehabt, um unbillige Härten für die Betroffenen zu vermeiden, betonte der BA-Sprecher.
Daran werde sich auch künftig nichts ändern.

Grundsätzlich sei die Regelung, Hartz-IV-Leistungen oder andere soziale Leistungen zurückzufordern, aber sinnvoll.
"Schließlich gehen die Jobcenter hier mit Steuergeldern um", betonte er.


 
Arbeitsagentur bestätigt: Einige Flüchtlinge machen Urlaub in ihrem Herkunftsland !

Berlin - Laut eines Zeitungsberichtes der „Welt am Sonntag“ machen in Deutschland anerkannte Asylberechtigte Urlaub in dem Land, aus dem sie geflohen sind.

Die Zeitung berichtete von Fällen, die in der Berliner Arbeitsagentur bekannt geworden sind.
Die Arbeitsagenturen sind deswegen involviert, weil Asylberechtigte dort Hartz-IV-Leistungen beziehen.

„Es gibt solche Fälle“, bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.
Allerdings gebe es keine offizielle Erhebung, da Mitarbeiter, die von Reisen ins Herkunftsland erfahren, diese Informationen aus Datenschutzgründen nicht weitergeben dürfen.

Es gibt nachvollziehbare Gründe für den Urlaub
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr – diese müssen gemeldet und genehmigt werden.

Ein Sprecher machte aber klar, dass es bei den Einzelfällen in der Regel nachvollziehbare Gründe für die kurzzeitige Heimreise wie etwa die schwere Erkankung eines Familienmitglieds gibt.

Der Unions-Obmann im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster (CDU), sagte dem Blatt, er könne sich nur ganz wenige Fälle vorstellen, in denen eine kurzzeitige Rückkehr gestattet werden könne.

„Dafür wäre es aber zwingend erforderlich, dass wir die Flüchtlinge künftig generell verpflichten, eine solche Reise zu beantragen und vom BAMF genehmigen zu lassen.“


 
"Künstlich kleingerechnet": Wohlfahrtsverband fordert deutliche Anhebung von Hartz IV !

Der Hartz-IV-Regelsatz soll auf monatlich 520 Euro angehoben werden.
So lautet die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Kritik gibt es an Sozialministerin Andrea Nahles.

Die Ministerin habe bei der Neuberechnung der Regelsätze "willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich kleingerechnet", kritisierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Im November 2010 habe die SPD-Fraktion noch ähnliche Forderungen aufgestellt wie der Sozialverband, sagte Schneider weiter.
Heute wolle Nahles davon nichts mehr wissen.
Wenn sie so weiter verfahre wie ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU), sei das "perfide".

"Vom Alltag der Menschen verabschiedet"
Der vom Paritätischen Gesamtverband geforderte Satz, der einer Anhebung um knapp 29 Prozent gleichkäme, würde Zusatzkosten von etwa acht Milliarden Euro bedeuten.

Schneider kritisierte weiter: "Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet."

Angeblich viele Kosten zu niedrig angesetzt
Der Verband forderte zudem den umgehenden Einsatz einer Expertenkommission zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern.
Die Berechnungen für die Kinderregelsätze seien "wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet", lautet ein Ergebnis einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, argumentierte, im Gesetzentwurf des Sozialministeriums seien viele Kosten zu niedrig angesetzt und deckten nicht den tatsächlichen Bedarf der betroffenen Menschen.
"Die finanzielle Unterversorgung führt zu sozialer Ausgrenzung und Isolierung."

Heftige Kritik an Nahles
Der Sozialverband fordert, dass sich die Regelsätze für Kinder an den tatsächlichen Ausgaben - etwa für witterungs- und altersgerechte Kleidung, gesunde Ernährung und am Schulbedarf - orientieren und das soziokulturelle Existenzminimum abdecken.
"Wir brauchen zudem gesonderte Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung."

Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping kritisierte: "Nun ist es amtlich: Sozialministerin Nahles leistet durch gezieltes Kleinrechnen der Hartz-IV-Regelsätze Beihilfe zur aktiven Verarmung breiter Bevölkerungsschichten."
Fast zehn Prozent der Bevölkerung seien auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Die SPD-Ministerin könne sich gegen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht durchsetzen.


 
Hartz IV wird für Millionen in Deutschland zum Dauerzustand !

Berlin. Neue Berechnungen der Arbeitsagentur zeigen: Mehr als jeder vierte Betroffene bezieht Hartz-IV-Leistungen schon acht Jahre oder länger.

Es ist eine bittere Nachricht, die so gar nicht zu den Erfolgsmeldungen vom Arbeitsmarkt passen will: Für Millionen erwerbsfähiger Menschen in Deutschland ist der Bezug von Hartz IV zum Dauerzustand geworden.

Während die Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag die niedrigsten Arbeitslosenzahlen seit 25 Jahren bekannt gab, zeigt eine neue Statistik, dass der Boom bei vielen nicht ankommt: Mehr als jeder vierte erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger erhält die Leistung schon seit acht Jahren oder länger.
Ein Grund: Deutschland tut sich besonders schwer mit dem Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit.

Wie beunruhigend sind die Daten?
Die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger lag im September bei 4,28 Millionen.
Sie ist damit im Vergleich zum Vorjahresmonat nur um 8000 gesunken.
Das ganze Ausmaß der Misere enthüllt allerdings eine Sonderauswertung, die die Agentur für die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann erhoben hat: Danach erhielten von diesen 4,2 Millionen Hartz-IV-Beziehern 1,2 Millionen die Leistung schon acht Jahre oder länger.
Und fast die Hälfte bekam die Unterstützung immerhin vier Jahre.
Diese Daten beziehen sich auf den Dezember 2015, die Lage hat sich seitdem aber praktisch nicht verändert.

Geht es nur um Arbeitslose?
Nicht nur, aber die Langzeitarbeitslosen sind die wichtigste Gruppe.
Es geht um jene, die seit über einem Jahr arbeitslos und beim Jobcenter gemeldet sind und Hartz IV beziehen.
Ihre Zahl liegt aktuell bei 1,82 Millionen.
Hinzu kommen in der Statistik rund 1,2 Million Arbeitnehmer, die als „Aufstocker“ zu ihrem niedrigen Einkommen ergänzend Hartz IV beziehen, Alleinerziehende, die dem Arbeitsmarkt nur beschränkt zur Verfügung stehen oder Auszubildende mit Anspruch auf Hilfe.

Ebenso zählen Menschen dazu, die wegen der Pflege eines Angehörigen auf die Grundsicherung angewiesen sind oder frühere Arbeitslose, die von Vorruhestandsregelungen Gebrauch machen und deshalb aus der Arbeitslosenstatistik gerutscht sind.

Auch wenn die neue Hartz-IV-Bilanz deshalb missverständlich ist, Dreh- und Angelpunkt bleibt der Arbeitsmarkt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer neuen Studie eine bittere Bilanz gezogen: Von 2005 bis 2011 sei die Langzeitarbeitslosigkeit zwar um rund 40 Prozent gesunken, seitdem aber habe sich das Problem verhärtet: „Seit 2011 verändert sich der Bestand nur noch wenig.“
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kritisiert, Deutschland tue sich schwerer als andere Länder, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wo liegen die Probleme?
Von der Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit sind einige Gruppen besonders betroffen: Dazu zählen ältere Menschen ab 50 Jahren – werden sie arbeitslos, finden sie nur schwer eine Stelle: „Jobverlust im Alter wird in Deutschland zunehmend zu einer Falle, aus der sich die Betroffenen nicht befreien können“, heißt es in einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Schwer ist es auch für Menschen mit gesundheitlichen Handicaps, Leistungsbezieher ohne Schul- und Berufsabschluss oder mit schlechten Deutschkenntnissen.
Etwa die Hälfte der Langzeitarbeitslosen hat keine oder nur eine sehr niedrige Berufsqualifikation.
Jeder zusätzliche Risikofaktor halbiere die ohnehin geringe Wahrscheinlichkeit, eine Stelle zu finden, warnen Wissenschaftler der Bundesagentur für Arbeit.
Dass auch viele Alleinerziehende Hartz IV beziehen, liegt zum Teil an nach wie vor mangelnden Kinderbetreuungsplätzen.

Was tut die Politik?
Im vergangenen Jahr wurden 347.000 Langzeitarbeitslose über Programme der Bundesagentur gefördert – sei es durch Aktivierungsangebote, Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse.
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat zudem Sonderprogramme aufgelegt: So sollen bis 2018 rund 33.000 Langzeitarbeitslose von einem neuen Angebot profitieren, bei dem die Bundesagentur nicht nur einen Teil des Lohns vorübergehend übernimmt, sondern den Arbeitslosen auch einen Coach für den Einstieg ins Berufsleben zur Seite stellt.
Mit einem weiteren Sonderprogramm gibt es bis 2018 für 10.000 ältere Menschen mit gesundheitlichen Handicaps Lohnzuschüsse bis zu 100 Prozent.

Doch die schmal konzipierten Programme laufen nur schleppend an.
Insgesamt sind die Eingliederungsbudgets für Langzeitarbeitslose in den vergangenen Jahren gekürzt worden.
Experten zweifeln am Wert neuer Programme für vergleichsweise wenige Arbeitslose.
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, plädiert bereits für einen staatlich subventionierten Arbeitsmarkt, auf dem besonders schwer vermittelbare Arbeitslose dauerhaft Beschäftigung finden könnten: „Bevor wir die Menschen ohne Würde und Sinn zu Hause sitzen lassen, ist ein öffentlich gefördertes Arbeitsangebot besser – und nicht viel teurer als Arbeitslosigkeit.“
Was sagen die Kritiker?

Linke und Grüne im Bundestag werfen der Regierung eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik vor, kritisieren Kürzungen bei Eingliederungshilfen.
Die Jobcenter bräuchten mehr Geld und flexible Hilfsangebote.
Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann verlangt aber auch eine Erhöhung der Regelsätze.
Hartz IV sei erklärtermaßen für die Betroffenen nicht als Dauerlösung gedacht gewesen – langfristig sei ein Leben mit dieser Hilfe „entwürdigend“.

Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer forderte eine Vereinfachung des Hartz-IV-Systems, damit sich die Jobcenter mehr um Beratung und Vermittlung kümmern könnten.
Angesichts der guten Arbeitsmarktlage müsse jetzt der „harte Kern der Langzeitarbeitslosigkeit“ angepackt werden.


 
Bericht: Bund spart an der Förderung von Hartz-IV-Beziehern !

Berlin - Der Bund gibt nach einem Medienbericht weniger Geld für die Weiterqualifizierung von Arbeitslosen aus.

Die Fördersumme pro erwerbsfähigem Hartz IV-Bezieher sei von 2011 bis 2015 von 964 Euro auf 741 Euro gesunken, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesregierung zu den Haushaltsberatungen.
Das sei ein Rückgang um 23 Prozent.

"Arbeitsuchende profitieren zu wenig von der guter Arbeitsmarktlage, auch weil sie immer weniger unterstützt werden", kritisierte die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer.
"Ohne Investitionen in Qualifikationen und andere Unterstützungsmaßnahmen schaffen viele von ihnen nicht den Weg zurück in Arbeit."


 
Bei Verschweigen von Infos: Hartz-IV-Empfängern drohen weitere Bußgelder !

Schärfere Regeln für Bezieher von Hartz IV: Ihnen drohen künftig Bußgelder, sollten sie wichtige Informationen verschweigen.
Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit.

Bis zu 5000 Euro könnten fällig werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig" machen.
Bisher drohten die Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben.
Machten die Betroffenen gar keine Angaben, waren bislang keine Strafen vorgesehen.

Die neue Weisung solle diese Regelungslücke schließen, berichtet die Zeitung.
Die Neuregelung gilt dem Bericht zufolge für alle Anträge, die ab 1. August gestellt wurden.

Strafen bei verschwiegener Erbschaft
Betroffen könnte beispielsweise ein Hartz-IV-Empfänger sein, der eine Erbschaft verschweigt und deshalb eine höhere Leistung erhält, als ihm zusteht.
Bei leichten Vergehen sollten die Jobcenter zudem künftig Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen dürfen; bislang waren es 50 Euro.

Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahle, müsse im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen.
Dies solle vor allem bei den Hartz-Empfängern angewandt werden, die ihre "Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht" hätten, zitiert "Bild" aus der Behördenanweisung.
Zudem sollten die Jobcenter die zuständigen Ausländerbehörden informieren müssen, wenn ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern von mehr als 1000 Euro belegt werden.


 
Jobcenter fragt schwangere Frau, mit wem sie Sex hatte !

Stade. Ein Jobcenter-Mitarbeiter hat eine schwangere Hartz-IV-Empfängerin zu Sex-Partnern befragt.
Die Behörde zeigte sich entsetzt darüber.

Mit einem kuriosen Formular wollte ein Mitarbeiter des Jobcenters Stade von einer schwangeren Hartz-IV-Empfängerin wissen, wer der Vater ihres ungeborenen Kindes sein könnte.
„Während der gesetzlichen Empfängniszeit habe ich mit folgenden Männern Geschlechtsverkehr gehabt:“ Dahinter sollte die schwangere Frau Namen und Geburtsdaten der betreffenden Personen schreiben.

Offenbar wollte der Mitarbeiter verhindern, dass die Behörde für Unterhaltszahlungen anstelle des Vaters einspringt.
Da die Hartz-IV-Empfängerin das Formular nicht ausgefüllt habe, strich ihr die Behörde seit September sämtliche Zahlungen, wie die Zeitung „Neues Deutschland“ berichtet.
Demnach wandte sich die Schwangere an Rechtsanwalt Jan Strasmann, der das kuriose Formular öffentlich machte.

Frage liegt nicht im Kompetenzbereich
Laut des Rechtsexperten verstößt die Frage nach dem Sexualverhalten gegen das Persönlichkeitsrecht seiner Mandantin.
Zudem würden Recherchen nach dem möglichen Kindesvaters – anders als bei Jugendämtern – nicht in den Kompetenzbereich von Jobcentern liegen, so Strasmann weiter zu dem Blatt.

Der Leiter des Jobcenters, Friedhelm Kaiser, teilte mit, dass er sich bereits bei der Frau entschuldigt habe.
„Ich bin entsetzt, dass dieser Bogen überhaupt unser Haus verlassen hat“, sagte er.
Der Mitarbeiter habe das Formular, das die Überschrift „Zusatzbogen – ungeborene Kinder –“ trägt, selbst geschrieben.
Dabei soll er sich an einem Fragebogen des Jugendamtes orientiert haben.

Gespräch mit Jobcenter-Mitarbeiter
Mit dem Mitarbeiter sei ein ernstes Wort gesprochen und ihm seine Kompetenzüberschreitung und die Wirkung seines Tuns klar gemacht worden, sagte Keiser.


 
Prognose: Hartz-IV-Sätze könnten 2018 um 1,3 Prozent steigen !

Berlin - Hartz-IV-Bezieher können auch im übernächsten Jahr mit mehr Geld rechnen.
Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende könnte im Jahr 2018 auf 414 Euro pro Monat steigen - von 409 Euro im Jahr 2017.

Das geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beraten will.
Allerdings handelt es sich bei der Höhe des Regelsatzes 2018 um eine Prognose auf Basis bisheriger Annahmen zur Entwicklung von Preisen sowie Nettolöhnen.
"Auf dieser Basis wird zum 1. Januar 2018 mit einem Anstieg der Regelbedarfsstufen von 1,3 Prozent gerechnet", heißt es in dem Entwurf.

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Der Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 1. Januar von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat.
Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 erhöht sich um 21 auf 291 Euro.
Dem Plus liegen neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes zugrunde.
2018 könnte dieser Satz der Prognose zufolge auf 295 Euro steigen.

Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren beträgt 2017 weiterhin 237 Euro im Monat, 2018 könnten es 239 Euro werden.
Jugendliche bis 18 Jahren erhalten vom nächsten Jahr an 311 Euro, für 2018 werden nach jetzigem Stand 315 Euro in Aussicht gestellt.
Sozialverbände kritisieren die Sätze regelmäßig als viel zu gering.

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben.
Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet.
Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.


 
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