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Mehr Macht in Corona-Krise: Opposition kritisiert Regierung - "Mit Grundgesetz nicht vereinbar" !

Die Bundesregierung will sich mehr Kompetenzen für den Krisenfall sichern.
Die Opposition sieht die Notwendigkeit – pocht aber energisch auf das Mitspracherecht des Bundestags.

Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes mit deutlich mehr Rechten für die Bundesregierung stößt bei der Opposition im Bundestag auf Kritik.
Grüne, FDP und Linke fordern mehr Mitspracherechte für das Parlament – und eine zeitliche Begrenzung der Maßnahmen.

Man sei bereit, die Regierung so gut es gehe zu unterstützen, damit rasch gehandelt werden könne, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.
Klar müsse aber auch sein: "Wenn so weitgehend in die Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen wird wie im Infektionsschutzgesetz, wenn so viele Befugnisse zentral auf die Bundesregierung übergehen, dann muss das befristet geschehen", sagte Göring-Eckardt.
"Und der Bundestag muss das Recht bekommen, eine solche von der Regierung ausgerufene Notstandslage jederzeit auch wieder aufzuheben."

Bund soll mehr Kompetenzen in der Krise bekommen
Nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll der Bund künftig mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten.
Vorgesehen ist zum Beispiel, dass die zuständigen Gesundheitsbehörden bei einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wie aktuell weitreichende Befugnisse erhalten.
Auch sollen Befugnisse des Bundes zulasten von Ländern und Kommunen ausgeweitet werden.
So soll ein Flickenteppich an Regelungen im föderalen Deutschland vermieden werden.

Zunächst war auch vorgesehen, dass Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten ermitteln werden können, um ihre Bewegung zu verfolgen und sie im Verdachtsfall zu kontaktieren.
Davon hat Spahn laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP jedoch nach heftiger Kritik erst mal wieder Abstand genommen.

FDP-Chef: "Erhebliche Kompetenzen"
Auch die FDP pocht auf ein Mitspracherecht des Parlamentes.
Parteivorsitzender Christian Lindner sagte: "Der Bund will sich im geänderten Infektionsschutzgesetz erhebliche Kompetenzen für den Fall einer epidemischen Notlage sichern.
Dabei sind die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments nicht hinreichend gewürdigt."
Der Gesetzentwurf müsse deshalb dringend nachgebessert werden.

Konkret forderte Lindner: "Die Regierung sollte eine Notlage nur gemeinsam mit dem Parlament ausrufen können.
Umgekehrt ist es nötig, dass das Parlament als erste Gewalt auch auf eigene Initiative diese Notlage beenden kann.
Freiheiten können nicht ohne den Deutschen Bundestag als Volksvertretung eingeschränkt werden."
Alle Krisenregelungen sollten zudem strikt auf ein Jahr begrenzt sein, forderte Lindner.
Statt nur eines Berichts der Regierung sei ein fixiertes Verfallsdatum der jetzt angestrebten Beschlüsse nötig.

Linke: "Mit dem Grundgesetz nicht vereinbar"
Auch die Linke warnt davor, dass das Grundgesetz nicht unterhöhlt werden dürfe.
Darüber müsse der Bundestag wachen, forderte der gesundheitspolitische Sprecher Achim Kessler.
Die Regierung könne Grundrechte einschränken und "sich selbst massive Befugnisse" geben.
"Diese Einschränkungen der Grundrechte sind so gravierend, dass es nicht ausreicht, wenn die Bundesregierung die Notlage feststellt", sagte Kessler.

Die Notlage festzustellen, müsse zwingend dem Bundestag vorbehalten bleiben, forderte der Linken-Politiker.
"Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die Bundesregierung sich selbst zum Eingreifen in Freiheitsrechte ermächtigen kann."


 
Polizei irritiert mit Aussagen - Jurist warnt vor "Notstandsregime" !

Das Kontaktverbot verordnet Deutschland die drastischsten Freiheitsbeschränkungen seit dem Zweiten Weltkrieg.
Ein Polizeirechtler fürchtet Grundrechtseingriffe über die Krise hinaus.

Der Beschluss der Bundesregierung und der Bundesländer zu Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise schürt Ängste über die polizeiliche Umsetzung der Maßnahmen.

Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind für zunächst zwei Wochen verboten.
Ausnahmen gibt es laut Bundesregierung nur für Angehörige, die im eigenen Haushalt leben.
Die Polizei werde Verstöße hart bestrafen, heißt es.
In Bayern warnte die Polizei sogar mit Lautsprecherdurchsagen davor, das Haus aus den angeblich falschen Gründen zu verlassen.
Solch massive Grundrechtseingriffe gab es in der Bundesrepublik noch nie, auch nicht vorübergehend.

Gilt nun die Ausweispflicht?
Doch es herrscht Unklarheit, wen das Verbot wann betrifft.
Wie ist es beispielsweise mit Paaren, die getrennt voneinander leben, ohne eingetragene Lebensgemeinschaft?

Schon jetzt irritiert die Polizei Berlin mit Hinweisen in sozialen Medien: Jeder Bürger solle den Personalausweis oder ein Lichtbilddokument mitführen, in dem seine Wohnanschrift ersichtlich sei.
Gilt also auf einmal die Ausweispflicht in Deutschland?
Darf die Polizei ohne Anlass Menschen kontrollieren?
Hat mit Konsequenzen zu rechnen, wer das direkte Umfeld seines Erstwohnsitzes verlässt?

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Nein, sagt der Staats- und Verwaltungsrechtler Clemens Arzt, der an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu Polizeirecht forscht.
"Ausweiskontrollen bedürfen einer rechtlichen Grundlage", sagte Arzt.
"Es muss ein plausibler Anfangsverdacht mindestens einer Ordnungswidrigkeit vorliegen.
Das gilt auch im Falle des Infektionsschutzgesetzes."

Ausweiskontrollen seien in der Regel ungeeignet, um die Verordnungen durchzusetzen.
Es gehe schließlich um Gruppen und nicht um Einzelpersonen.
Zudem haben Bund und Länder explizit zahlreiche Situationen formuliert – wie den Weg zur Arbeit oder auch individuellen Sport –, die weiter problemlos möglich sein sollen.
Das allein schütze aber nicht vor ungerechtfertigten Grundrechtseingriffen.

Kritik: Keine klaren Rechtsgrundlagen für Notstandsregime
Denn ob Beamte die Angaben von Kontrollierten plausibel finden, sei ihnen überlassen, sagte Arzt.
Im Ernstfall drohten Platzverweise, Ordnungswidrigkeitsanzeigen oder sogar Unterbindungsgewahrsam.
"Der dürfte in der Regel aber unverhältnismäßig sein – und auch ungeeignet."
Denn das Infektionsrisiko sei in Gewahrsam schließlich erheblich höher.

Die Polizeibehörden seien deswegen gefragt, ihren Mitarbeitern verhältnismäßige Vorgaben zu machen.
Angesichts "des in wenigen Tagen eingeführten Notstandsregimes" fehlten klare Rechtsgrundlagen und entsprechende Schulungen.
Darum werde es mit Sicherheit zu mutmaßlichen Gesetzesverstößen seitens der Polizei kommen.

Gelassener beurteilt der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die beschlossenen Maßnahmen und ihre Umsetzung.
"Die Bewegungsfreiheit von Einzelnen soll nicht eingeschränkt werden", sagte Sebastian Fiedler.
Es gehe beim Kontaktverbot "vor allem um unzweifelhafte Gruppenbildungen, nicht um überflüssige Kontrollen von Einzelpersonen oder Familien".
Es müsse nun bei diesen "klaren, simplen Regeln bleiben", um "überbordende, unnütze Kontrollen" auszuschließen.
Er räumte aber ein: Tatsächlich sei "Fingerspitzengefühl der Beamten gefragt".

Ordnungspolitische Krise befürchtet
Ähnlich sieht es Rafael Behr, der an der Akademie der Polizei in Hamburg lehrt.
Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, Einzelpersonen seien "polizeilich nicht relevant". "
Es herrscht keine Residenzpflicht, die Bewegungsfreiheit wird nicht verunmöglicht.
Menschen dürfen Stadt und Bundesland weiterhin verlassen", sagte Behr t-online.de.

Der Hinweis der Berliner Polizei auf das Mitführen von Ausweisdokumenten solle vermutlich nur die Identitätsfeststellung beschleunigen, falls sie denn konkret erforderlich sei.
"Polizeibeamte sind daran interessiert, sich nicht zum Gegner der Bevölkerung zu machen", sagte Behr.
Andersherum sei auch "Verständnis und Folgsamkeit" der Bürger gefragt.
Die Polizei Berlin präzisierte sich am Montag schließlich, man werde vor allem Gruppen mit mehr als zwei Menschen kontrollieren.
Niemand müsse befürchten, ständig in Kontrollen zu geraten.

Für völlig ausgeschlossen hält Behr allerdings nicht, dass die beschlossenen Verordnungen polizeilich ausufern.
Noch gehe die Polizei freundlich und aufklärend vor.
Das könne sich allerdings im Zuge der Corona-Krise ändern.
"Sollten Menschen beginnen, die Verbote zu umgehen, werden sie als Störer angesehen", sagte Behr.
Dann drohten Strafen.
Welche genau?
Das sei noch unklar.
"Die Corona-Krise könnte von einer gesundheitspolitischen Krise zunehmend zu einer ordnungspolitischen Krise werden."

Auch Polizeirechtler Arzt befürchtet, dass sich das "Notstandsregime" der Corona-Krise in Deutschland verselbstständigt – und zu permanenten Einschränkungen führt.
"Wenn 'zwingende Notwendigkeiten' zu Eilgesetzgebung und Wildwuchs im Verordnungswege führen und damit zu Verboten und polizeilichen Maßnahmen, geraten Bürgerrechte schnell in Gefahr."
Das habe man auch in Zeiten der Roten Armee Fraktion (RAF) und in der Folge der Anschläge des 11. September beobachten können.
"Das wurde später fast durchgängig vom Bundesverfassungsgericht beanstandet."


 
Altmaier will rasche Hilfen - Fraktionen beraten !

Vom Kabinettsbeschluss in wenigen Tagen bis zur Auszahlung - in Rekordtempo sollen die Corona-Hilfen bei den Unternehmen ankommen.
Die Bürger hoffen derweil zuhause auf baldige Besserung der Lage.

Die geplanten Milliardenhilfen für die unter der Corona-Krise leidende Wirtschaft sollen nach Aussage von Wirtschaftsminister Peter Altmaier schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen.
Der CDU-Politiker setzt darauf, dass die Gelder nach Beschlussfassungen in Bundestag und Bundesrat schon kommende Woche bereitstehen.

Das Bundeskabinett hatte am Montag ein riesiges Hilfspaket für Wirtschaft und Bürger zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht.
Am Dienstag beraten die Fraktionen des Bundestages.
Am Mittwoch soll der Bundestag im Schnellverfahren mehrere Gesetzesvorhaben beschließen und auch eine Notfallregelung für die Schuldenbremse in Kraft setzen, die dem Bund neue Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro ermöglicht.
Am Freitag soll der Bundesrat zustimmen.

Altmaier sagte am Montagabend in den ARD-"Tagesthemen", er hoffe, dass die Gelder in der nächsten Woche zur Verfügung stehen.
Der Bund arbeite mit den Ländern unter Hochdruck an einer Vereinbarung über die Umsetzung, sagte Altmaier.
Er hoffe, dass man schon Mitte der Woche sagen könne, wohin man sich in welchem Bundesland mit der Bitte um Hilfen wenden könne.
Der Bund setze auf ein unbürokratisches Verfahren und Anträge auf elektronischem Wege.
"Wir werden Vieles, was an Voraussetzungen notwendig ist, gar nicht sofort überprüfen können und wollen, damit es schneller geht", betonte der Wirtschaftsminister.
Am Dienstag spricht Altmaier mit den "Wirtschaftsweisen" über die aktuelle wirtschaftliche Lage.

FDP fordert Fonds für Start-Ups
Die FDP fordert über die bisherigen Pläne hinaus einen speziellen Rettungsfonds für Startup-Unternehmen.
Dieser müsste einen Umfang im einstelligen Milliardenbereich haben, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Bettina Stark-Watzinger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die bisher geplanten Hilfen der Bundesregierung kämen für Startups nicht in Betracht, da sie sich nicht über Bankkredite finanzierten, sondern Investoren Eigenkapital bereitstellten.

Dem Aussetzen der Schuldenbremse wollen die Liberalen zustimmen, sofern die parlamentarischen Kontrollrechte im weiteren Verlauf gewährleistet sind.
Der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag), es sei "jetzt richtig, Bürgern und Unternehmen zu helfen".
Fricke stellte aber klar: "Einer dauerhaften Veränderung unserer sozialen Marktwirtschaft, etwa durch dauerhafte Staatsbeteiligungen an Unternehmen, wird die FDP allerdings stets entgegentreten."

Merkel steht weiterhin unter Quarantäne
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird am Mittwoch nicht im Bundestag reden, für sie springt Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) ein.
Merkel befindet sich nach Kontakt zu einem Corona-Infizierten in häuslicher Quarantäne.
Ein erster Corona-Test fiel bei der Kanzlerin negativ aus, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Montagnachmittag auf dpa-Anfrage sagte.

"Weitere Tests werden in den nächsten Tagen durchgeführt."
Merkel arbeitet aber auch von Zuhause aus.
Am Montag telefonierte sie mit dem kosovarischen Ministerpräsidenten Albin Kurti, wie Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Abend mitteilte.

Erst am Sonntag hatten sich Bund und Länder auf verschärfte Ausgangsbeschränkungen verständigt.
Sie treffen bei den Deutschen einer Umfrage zufolge auf hohe Akzeptanz.
95 Prozent befürworten nach einer am Montagabend veröffentlichten Umfrage von infratest dimap für den ARD-"Deutschlandtrend", dass man sich in den nächsten zwei Wochen nur noch in der eigenen häuslichen Gemeinschaft oder mit einer weiteren Person treffen darf.
Nur 3 Prozent lehnen diese Maßnahme ab.

Dennoch sorgen sich 55 Prozent vor einer Ansteckung mit dem Virus.
Vor einer Woche waren es noch 48 Prozent, Anfang März 23 Prozent.
75 Prozent zeigten sich mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung zufrieden.

Union legt laut Umfrage zu
Davon kann nach einer weiteren Umfrage vor allem die Union profitieren.
Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa legte die Union binnen einer Woche um fünf Prozentpunkte auf 33,5 Prozent zu.
Die SPD gewann einen halben Prozentpunkt auf nun 15 Prozent.
Erstmals seit Anfang Juli 2018 hätte die Koalition aus Union und SPD mit 48,5 Prozent wieder eine parlamentarische Mehrheit.
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sagte der "Welt": "Umfragen sind mir gerade völlig egal."
Er sei stolz, wie die SPD-Minister lieferten, "gerade Olaf Scholz und Hubertus Heil".

Der Sozialverband VdK fordert angesichts der umfassenden Alltags-Einschränkungen wegen der Corona-Krise, Fristen vor Sozialgerichten zu verlängern oder auszusetzen.
"Der Rechtsschutz darf nicht Opfer des Coronavirus werden", sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele der Deutschen Presse-Agentur.
Der VdK verwies darauf, dass in Verfahren etwa um Pflegegrade, Erwerbsminderungsrenten oder den Grad einer Behinderung Fristen einzuhalten seien.

Bei der ebenfalls geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes bekommt die Bundesregierung Gegenwind von FDP und Grünen sowie aus den Ländern.
FDP-Chef Christian Lindner und die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock äußerten Bedenken, dass die Kontrollrechte des Parlaments beziehungsweise die Interessen der Länder unzureichend berücksichtigt wurden.
Nach einem Bericht des "Handelsblatts" fordern mehrere Landesjustizminister von SPD, Grünen und FDP eine Befristung.
Sie hätten die Sorge, dass ein Bundesministerium ermächtigt wird, per Verwaltungsakt und ohne Zustimmung des Bundesrats in eine Reihe von Grundrechten einzugreifen.


 
Brandanschlag in der Ukraine: Angeklagte verurteilt - Spuren führten zur AfD in den Bundestag !

In Deutschland laufen noch immer die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Frohnmaier.
Er soll Drahtzieher eines Anschlags sein.
Die Täter sind nun verurteilt.

Die erste Etappe des Terrorskandals im Bundestag ist zu Ende: Am Montag verurteilte ein Gericht im polnischen Krakau drei Täter zu mehrjährigen Haftstrafen.
Das bestätigte das Amtsgericht Krakau auf Anfrage.
Die Ermittlungen in Deutschland gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier dauern aber weiter an, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
Dabei geht es um den Vorwurf der Anstiftung zur schweren Brandstiftung.

Die Verbindungen des AfD-Netzwerkers

Im Januar 2019 wurde gemeinsam mit dem ARD-Politikmagazin "Kontraste" enthüllt, dass die Spuren des Brandanschlags in der Ukraine zum rechten Publizisten Manuel Ochsenreiter führen.
Er arbeitete damals für Frohnmaier im Bundestag und war mit führenden AfD-Funktionären bestens vernetzt.
In weiteren gemeinsamen Recherchen mit "Kontraste" wurde die Beleglage im Prozess von Ochsenreiters radikales pro-russisches Netzwerk offengelegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nahm Ermittlungen auf, Frohnmaier trennte sich von seinem Weggefährten.

Kern des Skandals ist ein Brandanschlag im ukrainischen Uschgorod im Februar 2018 auf eine ungarische Kultureinrichtung, für den die drei polnischen Täter nun verurteilt wurden.
Der Hauptangeklagte erhielt drei Jahre Haftstrafe, ein Mittäter ein Jahr Haftstrafe, ein weiterer zwei Jahre Bewährung.
Den Aussagen des Haupttäters Michael P. zufolge hatte Ochsenreiter den Anschlag in Auftrag gegeben und die drei Rechtsextremisten für die Durchführung bezahlt.

Weiteres Beweismaterial, über das berichtet wurde, erhärtete im Prozess die Aussagen.
Unter anderem wies ein Chatverlauf auf eine maßgebliche Verwicklung Ochsenreiters hin.
Der hatte Anfragen nicht beantwortet, aber die Vorwürfe über Frohnmaier dementieren lassen.

Ukraine beschuldigte russischen Geheimdienst
Ziel des Anschlags soll laut Staatsanwaltschaft eine Strategie der Spannung im Sinne Russlands gewesen sein: Die Ukraine solle destabilisiert werden, zitierte "RFE/RL" den zuständigen Ankläger, Mariusz Sadlo.
Tatsächlich hatte der Anschlag zu Spannungen im ukrainisch-ungarischen Verhältnis geführt.
Sowohl der örtliche Gouverneur Gennady Moskal, als auch der damalige Außenminister Pavel Klimkin beschuldigten deswegen den russischen Geheimdienst, den Anschlag initiiert zu haben.
Ochsenreiter geriet dabei immer mehr ins Zwielicht.

Denn wenige Monate später erschienen Berichte bei BBC, ZDF und "Spiegel": Demnach erwogen Kreml-Offizielle bereits vor der Bundestagswahl eine Unterstützung der Wahlkampagne des AfD-Kandidaten Frohnmaier.
Als möglicher Verfasser des Strategiepapiers nannten die Medien Manuel Ochsenreiter.
Sein Name tauche in den Metadaten eines Dokuments auf, das die Pläne skizziert habe.
Er selbst bestritt, Autor des Papiers zu sein.
Frohnmaier bestritt, jemals Unterstützung aus Russland erhalten zu haben.
Wie weit gingen Ochsenreiters Verbindungen nach Russland also?

Der gemeinsame Verein
Bereits sein enger Kontakt zu dem Polen Mateusz Piskorski erweckte Argwohn.
Der ist in Polen seit Langem der Spionage für russische und chinesische Geheimdienste angeklagt.
Recherchen zeigten 2017 seine Verbindungen zu AfD und Linke.
In Berlin hatte er gemeinsam mit Ochsenreiter und Frohnmaier einen Verein gegründet, der enge Beziehungen zum faschistischen russischen Ideologen Alexander Dugin unterhielt.
Immer weiter lotste er Politiker zu sogenannten Wahlbeobachtungsmissionen in kremltreue Gebiete.
Frohnmaier bestritt enge Kontakte zu dem Spionageverdächtigen über seinen Anwalt.

Nach langer Untersuchungshaft ist Piskorski derzeit wieder auf freiem Fuß, darf Polen aber weiterhin nicht verlassen.
Die Vorwürfe weist er zurück.
Wo Ochsenreiter sich aufhält, ist nicht bekannt.
Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.
Die deutsche Justiz hat auch ein Rechtshilfeersuchen an die polnischen Stellen gerichtet.
Immer wieder veröffentlicht Ochsenreiter derweil Beiträge in einem rechten Monatsmagazin, dessen Chefredakteur er weiterhin ist.


 
Historische Sitzung: Milliarden gegen das Virus - was der Bundestag heute entscheidet !

Es sind gewaltige Hilfsprogramme, die im Eilverfahren auf den Weg gebracht werden.
Was soll der Bundestag im Kampf gegen die Corona-Krise beschließen?
Und wie kann das in Zeiten höchster Alarmbereitschaft funktionieren?


In einer Sitzung unter nie da gewesenen Umständen will der Bundestag an diesem Mittwoch die Weichen für die Rettung von Firmen und den Schutz der Menschen in der Corona-Krise stellen.
Anstatt zu Präsenz ruft Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zu Abwesenheit im Parlament auf: Die Anzahl der Abgeordneten im Plenarsaal soll "auf das erforderliche Maß" reduziert werden.

Ein Überblick über die geplanten Notmaßnahmen und Schutzschirme.

Wie will der Bundestag insgesamt der Lage gerecht werden?
Festgelegt werden soll eine Notlage in Deutschland durch die Coronavirus-Epidemie.
Dahinter verbergen sich verstärkte Befugnisse des Bundes beim Infektionsschutz.
In demselben Gesetz ist auch geregelt, dass Eltern Geld bekommen sollen, wenn sie durch Verdienstausfall wegen Kita- oder Schulschließungen zu Hause bleiben müssen.

Welche Hilfen beschließt der Bundestag für die Wirtschaft?
Abgestimmt wird über einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm für größere Firmen.
Der Staat will in großem Umfang Garantien geben und notfalls wichtige Unternehmen auch ganz oder zum Teil verstaatlichen.
Wenn die Krise vorbei ist, sollen sie wieder privatisiert werden.
Profitieren können nicht alle Unternehmen, sondern nur solche mit hohen Umsatzerlösen oder mehr als 250 Mitarbeitern.
Kleinere Firmen sollen nur im Einzelfall unter den Schutzschirm schlüpfen – wenn sie für die Infrastruktur besonders wichtig sind.

Was ist mit kleinen Firmen und Selbstständigen?
Auch für die gibt es Hilfen, sie müssen allerdings nicht im Bundestag beschlossen werden.
Bereits gestartet ist ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW.
Außerdem können die Unternehmen ihre Steuern später begleichen.
Ausgezahlt über die Länder sollen kleine Firmen und Selbstständige, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, die gerade kaum Kredite bekommen, zudem direkte Finanzspritzen erhalten.
Je nach Unternehmensgröße sind das für drei Monate 9.000 bis 15.000 Euro.

Wie will die Bundesregierung das alles bezahlen?
In so einer Situation dürfe man nicht knausrig sein, hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zu verstehen gegeben.
Im Klartext heißt das: Der Bund will in diesem Jahr so viele Schulden aufnehmen wie noch nie.
Die Erlaubnis dazu sollen der Bundestag am Mittwoch und der Bundesrat abschließend am Freitag geben.
Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogramme von 122,8 Milliarden Euro.
Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern rein.
Deshalb plant Scholz eine Neuverschuldung von 156,3 Milliarden Euro.
Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt.
Der Bundestag soll deshalb am Mittwoch eine Notfallregelung in Kraft setzen, die ausnahmsweise das Schuldenmachen erlaubt.

Wie soll Arbeitslosigkeit bei Millionen Menschen verhindert werden?
Hier greift die Regierung zum bewährten Mittel aus der Finanzkrise 2008/2009 – der Kurzarbeit.
Wenn es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken – die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent.
Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.
Kurzarbeitergeld kann künftig fließen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel.
Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung anzeigen.

Wie viele Menschen werden davon betroffen sein?
Das ist unklar. Die Regierung geht von 2,15 Millionen Fällen von konjunkturellem Kurzarbeitergeld aus – Kostenpunkt: 10,05 Milliarden Euro.
Aber Experten meinen: Selbst solche hohen Zahlen sind zu niedrig angesetzt.
In einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie und der Systemgastronomie stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf.

Hat der Gesetzgeber etwas für Mieter geplant?
Ja. Mietern darf nicht mehr gekündigt werden, weil diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können.
"Der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung wird vermutet", heißt es im entsprechenden Entwurf.
Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben.

Wie sollen soziale Härten abgefedert werden?
Wer Hartz IV beantragt, soll zunächst keine Vermögensprüfung oder Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete fürchten müssen.
Die Regierung rechnet damit, dass es bis zu 1,2 Millionen zusätzliche Grundsicherungsbezieher geben wird – und dadurch zehn Milliarden Euro Mehrkosten.
Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter an den Kinderzuschlag kommen: Geprüft werden soll statt des Einkommens aus den letzten sechs Monaten nur das vom letzten Monat.
Eltern mit wegbrechendem Einkommen wegen Kinderbetreuung sollen Hilfen bekommen.

Welche weiteren Neuregelungen wurden angestoßen?
Eine ganze Reihe weiterer Schritte, etwa eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser von mehr als drei Milliarden Euro.
Der Bund bekommt mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz, das Insolvenzrecht wird gelockert, so dass Firmen nicht so schnell pleite gehen.
Für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz.

Wie sollen die Hilfen auf den Weg kommen?
An diesem Mittwoch berät und beschließt das Parlament.
Für das von der schwarz-roten Koalition geplante Aussetzen der im Grundgesetz vorgeschriebenen Schuldenbremse zeichnet sich eine Mehrheit ab.
Der Bundesrat kommt ebenfalls schon an diesem Mittwoch und dann am Freitag zu Sondersitzungen zusammen.


 
Ausgangsbeschränkungen: Corona-Krisenmaßnahmen - Vorerst keine Lockerung !

Berlin - Die Bundesregierung sieht vorerst keinen Anlass für Lockerungen der umfassenden Corona-Krisenmaßnahmen.
"Wir befinden uns immer noch am Anfang einer Epidemie", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Auch wenn sich ein leichtes Abflachen der Kurve andeute, gebe es weiterhin eine hohe Zahl an Neuinfektionen und keinen Grund für Entwarnung.
Es sei daher davor zu warnen, jetzt bereits von einer "Exitstrategie" zu sprechen.

Regierungssprecher Steffen Seibert verwies darauf, dass es auf allen staatlichen Ebenen darum gehe, die Virus-Ausbreitung zu verlangsamen und Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, die Wirtschaft und jeden einzelnen Bürger abzufedern.
Dies stehe jetzt im Mittelpunkt.
Bund und Länder hatten zu Wochenbeginn weitere Kontaktbeschränkungen beschlossen, zugleich sind milliardenschwere Hilfsprogramme auf dem Weg.


 
Verwirrende Corona-Maßnahmen: In Berlin darf man nicht mehr allein auf der Parkbank sitzen !

Die Politik hat eine Kontaktsperre verordnet, die Polizei legt Deutschland still. In der Hauptstadt dürfen Menschen noch nicht mal mehr allein auf der Straße verweilen.
Beschwerden häufen sich.

Noch eben lobten Politik und Polizeivertreter die von Bund und Ländern beschlossenen Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten in der Corona-Krise – nun zeigt sich, dass die Regeln mitnichten so simpel und verständlich sind wie dargestellt.
Bei den Polizeien der Länder gehen allein in den sozialen Medien Hunderte Nachfragen ein, was denn nun erlaubt sei und was nicht.
Es wird klar: Von Bundesland zu Bundesland sind die Regelungen unterschiedlich, ihre Auslegung im Detail ist der Polizei überlassen, Bürger scheinen oft keine Rechtssicherheit zu haben.

Beispiel Berlin: Dort ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern nun nicht mal mehr gestattet, allein im öffentlichen Raum zu verweilen – selbst wenn man den verordneten Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhält.
Die dort vom rot-rot-grünen Senat erlassene Verordnung sieht zwar vor, dass Individualsport erlaubt bleibt.
Ein Buch in der Sonne auf der Bank zu lesen, gehört aber nicht dazu.
Das erklärt ein Polizist sogar einer Mutter mit ihren beiden Kindern im Park, wie der "Tagesspiegel" schildert.
Noch am Tag zuvor hatte die Polizei erklärt, die Beamten würden vor allem Gruppen mit mehr als zwei Personen kontrollieren.

Beispiel Niedersachsen: Auch aus anderen Bundesländern wird berichtet, dass immer wieder Einzelpersonen und Familien kontrolliert werden.

Der Stand-Up-Comedian Andreas Weber berichtete bei Twitter gar, dass seine Frau in Niedersachsen mit beiden Kindern von der Polizei nach Hause gefahren worden sei, um dort festzustellen, ob es sich tatsächlich um ihre Kinder handele.

Ein solches Vorgehen hatte Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, noch am Montag für völlig abwegig gehalten.
Es gehe beim Kontaktverbot "vor allem um unzweifelhafte Gruppenbildungen, nicht um überflüssige Kontrollen von Einzelpersonen oder Familien", sagte er.

Beispiel Sachsen: Dort lässt die von der Landesregierung erlassene Allgemeinverfügung bewusst offen, wo Bürger nun noch Sport machen dürfen und wo nicht – lediglich von "im Umfeld des Wohnbereichs" ist im Dokument die Rede.
Die Abwägung darüber, was das genau meint, ist der Polizei überlassen.
Also im Wohnviertel?
In der Gemeinde?
Im Bundesland?

Keine Antwort dazu von der Polizei Sachsen – das sei noch nicht definiert.
Auch vom Innenministerium und der Stadt Leipzig seien keine klaren Aussagen zu erhalten, berichtet der "Kreuzer" und kommentiert: "Bewusste Rechtsunsicherheit bei einer die Grundrechte dermaßen beschneidenden Maßnahme schafft kein Vertrauen."

Schon am Montag hatte der Polizeirechtler Clemens Arzt vor Verordnungen gewarnt, für die rechtliche Grundlagen und entsprechende Schulungen der Polizeibeamten fehlten.
Gesetzlich bestehe beispielsweise keine Ausweispflicht – auch wenn die Verordnung des Berliner Senats etwas anderes behaupte.
Er befürchtete Gesetzesverstöße seitens der Polizei.


 
Heil stellt klar: Grundrente soll 2021 wie geplant kommen !

Arbeitsminister Hubertus Heil möchte, dass die Grundrente wie geplant 2021 in Kraft tritt.
Er arbeite weiter an einem pünktlichen Start.
Vor allem in diesen Zeiten zeige sich, dass Deutschland die Grundrente brauche.


Die Grundrente soll trotz der Coronakrise nach dem Willen von Arbeitsminister Hubertus Heil wie geplant kommendes Jahr eingeführt werden.
Das bekräftigte der SPD-Politiker am Mittwoch im Deutschlandfunk.

"Ich will, dass die Grundrente zum 1.1.2021 in Kraft tritt", sagte er.
Man arbeite nach wie vor mit Hochdruck daran, dass die Grundrente dann komme.
Zeitungen hatten nach einem Interview mit Heil infrage gestellt, ob die Grundrente wegen der Coronakrise pünktlich kommt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), forderte hingegen, die Grundrente auf Eis zu legen.
"Was wir jetzt brauchen, ist ein Belastungsmoratorium, das zum Beispiel die Grundrente wie auch die Bonpflicht in den Blick nimmt", sagte der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

"Wir müssen uns jetzt voll und ganz auf die Bewältigung der Krise konzentrieren.
Alles andere, das weniger existenziell ist, muss bis auf weiteres zurückgestellt werden."

Hubertus Heil arbeitet an pünktlichem Start
Heil betonte, dass gerade jetzt Geringverdiener die Helden seien.
"Ob Supermarktkassiererin oder die, die in der Wäscherei vom Krankenhaus arbeiten.
Das sind Leute, die sehr niedrige Löhne haben", sagte Heil.
"Das hat Folgen für die Alterssicherung.
In diesen Zeiten zeigt sich, dass wir gerade so etwas wie die Grundrente brauchen."

Heil hatte zuvor den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch) gesagt, dass sein Ziel der pünktliche Start sei und er daran weiter arbeite.
Auf die Frage, wie groß seine Zweifel seien, hatte er erwidert: "Ich will, dass die Grundrente kommt.
Allerdings kann keiner sagen, wie lange diese Krise andauert und wie lange bewährte Abläufe eingeschränkt werden müssen."
Auch der Bundestag arbeite unter veränderten Bedingungen.

Renten mit kleinen Bezügen sollen aufgebessert werden
Ab 2021 sollen die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen aufgebessert werden.
Langjährige Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen können, sollen die Grundrente erhalten können.

Im Startjahr soll sie 1,4 Milliarden Euro kosten.
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf zur Grundrente im Februar beschlossen.
Damit die Pläne der schwarz-roten Koalition Gesetz werden, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.


 
Regierung stellt 11-Punkte-Plan gegen Lebensmittel-Engpässe auf !

Um Lebensmittel-Engpässe in der Corona-Krise zu verhindern, hat Bundesernährungsministerin Julia Glöckner elf Sofortmaßnahmen formuliert.
Besonders Obst und Gemüse könnten knapp werden.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) will mit einem 11-Punkte-Plan drohende Engpässe in der Lebensmittelversorgung verhindern.
In einem Brief an die Unions- und SPD-Fraktionen, der dem Online-Wirtschaftsmagazin "Business Insider" vorliegt, entwirft sie ein Hilfspaket für die Land- und Ernährungswirtschaft.

Klöckner mahnt, dass die Versorgungsketten für Lebensmittel im Takt gehalten werden müssen: "Was nicht gesät, gepflanzt, geerntet, verarbeitet und transportiert wird, fehlt am Ende zur Versorgung unserer Bevölkerung."

Wenn jetzt nicht Gemüse gepflanzt werde, würde der "Markt ab Mai leiden".
Unser Selbstversorgungsgrad liegt bei einigen Grundnahrungsmitteln über 100 Prozent", so die Ministerin, bei Obst und Gemüse aber nur unter 40 Prozent.

"Massiver Engpass an Arbeitskräften"
Außerdem drohe ein "massiver Engpass an Arbeitskräften".
So brauche Deutschland im März in der Regel 30.000 Saisonarbeitskräfte, im Mai sogar 85.000.
Laut der Ministerin sei das in der aktuellen Situation unmöglich.

Weiter heißt es in dem Brief: "In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung eine hohe Bedeutung:" Um die Ernährungswirtschaft zu unterstützen, sollen daher folgende elf Maßnahmen sofort umgesetzt werden:

Durch die Anerkennung der Lebensmittelbranche als "systemrelevante Infrastruktur" werden Betriebsschließungen durch Quarantänemaßnahmen verhindert.

Saisonarbeitskräfte dürfen länger sozialversicherungsfrei in Deutschland arbeiten, statt 70 sind es nun 115 Tage.
Dadurch soll die Planungssicherheit für Betriebe verbessert werden.

Menschen, die Kurzarbeitergeld beziehen, dürfen in der Landwirtschaft Nebeneinkünfte bis zur Höhe ihres bisherigen Lohns ohne Abzüge kassieren.

Landwirte und Jobsuchende sollen mit der Vermittlungsplattform daslandhilft.de vernetzt werden.

Für Vorruheständler wird die Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben.

Arbeitnehmerüberlassungen sind in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich.
Dadurch soll eine Personalverschiebung ermöglicht werden, beispielsweise von der der aktuell ruhenden Automobilindustrie zur Landwirtschaft.

Arbeitszeiten sollen flexibler gehandhabt werden.

Durch ein Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank soll die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe gesichert werden.
Darlehnen haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und können mit einem Tilgungsfreijahr bei der Hausbank beantragt werden.
Zudem darf die Tilgung bereits laufender Darlehnen bis Ende März ausgesetzt werden.
Dies erfolgt auf Antrag.

Zwischen dem 1. April und 30. Juni dürfen Pachtverträge für Ackerflächen nicht gekündigt werden.
Das gilt auch bei Zahlungsrückständen.

Landwirtschaftliche Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern können das Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen" nutzen.

Die Länder werden aufgefordert, Lebensmitteltransporte bevorzugt zu behandeln.
Damit soll der ungehinderte Warenverkehr gesichert werden.


 
Kanzleramtschef will Lockerungen zuerst für junge Menschen !

Zurzeit steht das öffentliche Leben nahezu still.
Der Chef des Kanzleramts, Helge Braun, will die strengen Regeln zukünftig wieder lockern.
Zuerst könnte das für junge, gesunde Menschen gelten.

Die Bundesregierung will die strengen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Krise nach den Worten von Kanzleramtschef Helge Braun später einmal zunächst für junge und gesunde Menschen wieder lockern.
Der CDU-Politiker sagte am Mittwoch in der Social-Media-App Jodel: "Die nächste Phase lautet natürlich: Junge Menschen, die nicht zu den Risikogruppen gehören, dürfen wieder mehr auf die Straße."

Aktuell hänge viel davon ab, ob die Infektionskurve mit den beschlossenen Maßnahmen flach gehalten werden könne.
"Das zeigt sich in den nächsten zwei Wochen", sagte Braun.
Dann könne man hoffentlich auch die Frage nach einem Ende der Einschränkungen beantworten.


 
Schock im Kosovo: Streit über Corona-Krise bringt Regierung zu Fall !

Unstimmigkeiten über die Strategie im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie hat die Regierung des Kosovo zu Fall gebracht – nach nur sechs Wochen im Amt.

Nach nur sechs Wochen im Amt hat ein Streit über die richtige Strategie im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie die Regierung des Kosovo zu Fall gebracht.
Für einen Misstrauensantrag gegen die Regierung von Ministerpräsident Albin Kurti stimmten am späten Mittwochabend im Parlament 82 von 120 Abgeordneten.
32 stimmten dagegen, einer enthielt sich der Stimme, berichtete der öffentlich-rechtliche TV-Sender RTK.

Der Sturz der Regierung ist die Folge eines Zerwürfnisses zwischen den beiden Koalitionspartnern, Kurtis links-nationaler Vetevendosje (Selbstbestimmung) und der konservativen Demokratischen Liga des Kosovos (LDK).
Auslöser des Streits war die Frage des richtigen Umgangs mit der Coronavirus-Pandemie.

Kurti hatte den von der LDK gestellten Innenminister Agim Veliu entlassen.
Dieser hatte wegen der Corona-Krise die Ausrufung des Ausnahmezustands verlangt, Kurti war dagegen.
Im Kosovo wurde bislang bei 63 Menschen das Virus Sars-CoV-2 nachgewiesen, ein Mensch starb an der Lungenkrankheit Covid-19.

Auch vor der Corona-Pandemie gab es Unstimmigkeiten
Der Konflikt um den Ausnahmezustand spitzte die Gegensätze zwischen den Koalitionspartnern zu, die schon zuvor bestanden hatten.
Kurti hatte nach den Parlamentswahlen im vergangenen Oktober vier Monate lang mit LDK-Chef Isa Mustafa verhandelt, eher er seine Regierung bilden konnte.
Dabei war es weniger um inhaltliche als um personelle Fragen gegangen.

Der neuen Regierung hatte die Bevölkerung große Erwartungen entgegengebracht.
Sie löste eine Machtformation ab, die sich zum Großteil aus ehemaligen Milizführern des anti-serbischen Aufstands der 1990er-Jahre rekrutierte.
Diese hatten zwei Jahrzehnte lang die Politik des jungen Landes bestimmt und in den Augen der Bevölkerung korrupt und ineffizient regiert.

Der Verfassung zufolge hat nun Vetevendosje als mandatsstärkste Fraktion 15 Tage Zeit, um einen neuen Ministerpräsidenten zu stellen.


 
Virus könnte wieder aufleben: WHO-Chef warnt - Corona-Maßnahmen nicht zu früh aufheben !

US-Präsident Trump hofft, die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus noch vor Ostern lockern zu können.
Experten schlagen Alarm: Covid-19 könnte zu einem wiederkehrenden Problem werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt davor, die strikten Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 zu früh wieder aufzuheben.
"Das letzte, was Länder nun brauchen, ist, dass Schulen und Unternehmen öffnen, nur um dann wegen eines Wiederauflebens (des Virus) erneut zur Schließung gezwungen zu werden", sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Mittwoch in Genf.

"Rigorose Maßnahmen, um Infizierte und Verdachtsfälle zu finden, zu isolieren, zu behandeln und zu überwachen sind der beste und schnellste Weg, um diese extremen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beschränkungen aufzuheben", sagte Tedros.
"Wir müssen zusammenarbeiten, um ältere Menschen vor dem Coronavirus zu schützen und sicherzustellen, dass sie versorgt sind."

Auch US-Experte Fauci warnt
Auch nach Ansicht eines führenden US-Experten könnte Covid-19 zu einem jährlich wiederkehrenden Problem ähnlich der normalen Grippe werden.
Es sei bedenklich, dass die Zahl der bekannten Infektionen derzeit in der südlichen Hemisphäre ansteige, wo es langsam kälter werde, sagte der Direktor des Nationalen Instituts für Infektionskrankheiten, Anthony Fauci, am Mittwochabend (Ortszeit) im Weißen Haus.
Es sei daher vorstellbar, dass das Virus sich dort verbreite und dann im nächsten Winter wieder von dort ausgehend in die nördliche Halbkugel komme.

"Wir müssen vorbereitet sein", forderte Fauci.
Aus diesem Grund sei es nun unverzichtbar, mit Hochdruck an der Entwicklung eines Impfstoffs zu arbeiten und klinische Versuche durchzuführen, um wirksame Medikamente zur Behandlung von Covid-19-Erkrankungen zu finden, erklärte Fauci.
Es reiche nicht aus, das Virus Sars-CoV-2 nur jetzt zu bekämpfen.
"Wir müssen wirklich auf einen nächsten Zyklus vorbereitet sein", sagte er.
Die gegenwärtigen Bemühungen in den USA machten aber gute Fortschritte, sagte Fauci.

Trump will Maßnahmen noch vor Ostern lockern
US-Präsident Donald Trump will die Beschränkungen möglichst schon Ostern, also in zweieinhalb Wochen, wieder aufheben.
Die Folgen der Schutzmaßnahmen für die Wirtschaft würden verheerender als die Auswirkungen der Pandemie, sagte er am Dienstag dem Sender Fox News.
"Diese Medizin ist schlimmer als das Problem."

Der weitgehende Stillstand von Wirtschaft und Gesellschaft gebe Ländern ein Zeitfenster, sich besser auf die Bewältigung der Krise vorzubereiten, sagte Tedros.
Er appellierte an alle Länder, die Zeit zu nutzen, um ihre Gesundheitskapazitäten auszubauen, mehr Tests zu produzieren, zusätzliche Einrichtungen für die Behandlung von Infizierten herzurichten und klare Regeln für die Quarantäne jener Menschen zu entwickeln, die sich vielleicht infiziert haben.


 
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