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Polizeikontrolle: Genügt eigentlich eine Kopie des Fahrzeugscheins ? - Das sagt der Gesetzgeber !
Wer einmal bei einer Polizeikontrolle angehalten wurde, kennt die Aufforderung: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"
Doch muss man das Fahrzeugschein-Original immer mitführen?
Der originale Fahrzeugschein liegt sicher zu Hause verwahrt, im Auto wird nur eine Kopie mitgenommen.
So machen es viele Autofahrer.
Aber genügt das bei einer Polizeikontrolle?
Diese Frage stellt sich häufig bei wechselnden Fahrern, etwa beim Familienauto oder bei Firmenfahrzeugen.
Immer das Original dabei haben
Klare Antwort: Nein, eine Kopie des Fahrzeugscheins genügt nicht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, so die offizielle Bezeichnung für den Fahrzeugschein, muss immer im Original dabei sein.
Das regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Paragraf 11, Absatz 6. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist demnach vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das sollten Autofahrer bedenken
Gerade innerhalb von Familien wird gerne mal das Auto an den Nachwuchs verliehen.
Aus Bequemlichkeit deponieren einige Eltern den Fahrzeugschein gleich dauerhaft im Auto.
So könne nichts schiefgehen, denken sie.
Im Gegenteil, denn im Fall eines Diebstahls des Autos ist im Zweifel der Versicherungsschutz in Gefahr.
Die Kaskoversicherung könnte dann grobe Fahrlässigkeit unterstellen und ihre Leistungsverpflichtung verweigern.
Stattdessen sollten Sie in der Wohnung einen festen Ablageort für die Fahrzeugpapiere, die notwendigen Versicherungsunterlagen und den Autoschlüssel vereinbaren.
So hat jedes Familienmitglied schnellen Zugriff.
Ohnehin sollten sich alle über die Nutzung des Familienautos untereinander abstimmen.
Wer ohne gültigen Fahrzeugschein von der Polizei angehalten wird, muss mit einer Verwarnung und zehn Euro Bußgeld rechnen.
Wer einmal bei einer Polizeikontrolle angehalten wurde, kennt die Aufforderung: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"
Doch muss man das Fahrzeugschein-Original immer mitführen?
Der originale Fahrzeugschein liegt sicher zu Hause verwahrt, im Auto wird nur eine Kopie mitgenommen.
So machen es viele Autofahrer.
Aber genügt das bei einer Polizeikontrolle?
Diese Frage stellt sich häufig bei wechselnden Fahrern, etwa beim Familienauto oder bei Firmenfahrzeugen.
Immer das Original dabei haben
Klare Antwort: Nein, eine Kopie des Fahrzeugscheins genügt nicht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, so die offizielle Bezeichnung für den Fahrzeugschein, muss immer im Original dabei sein.
Das regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Paragraf 11, Absatz 6. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist demnach vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das sollten Autofahrer bedenken
Gerade innerhalb von Familien wird gerne mal das Auto an den Nachwuchs verliehen.
Aus Bequemlichkeit deponieren einige Eltern den Fahrzeugschein gleich dauerhaft im Auto.
So könne nichts schiefgehen, denken sie.
Im Gegenteil, denn im Fall eines Diebstahls des Autos ist im Zweifel der Versicherungsschutz in Gefahr.
Die Kaskoversicherung könnte dann grobe Fahrlässigkeit unterstellen und ihre Leistungsverpflichtung verweigern.
Stattdessen sollten Sie in der Wohnung einen festen Ablageort für die Fahrzeugpapiere, die notwendigen Versicherungsunterlagen und den Autoschlüssel vereinbaren.
So hat jedes Familienmitglied schnellen Zugriff.
Ohnehin sollten sich alle über die Nutzung des Familienautos untereinander abstimmen.
Wer ohne gültigen Fahrzeugschein von der Polizei angehalten wird, muss mit einer Verwarnung und zehn Euro Bußgeld rechnen.