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Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Vorsicht, Betrugsmasche: Miese Abzocke mit Helene Fischer-Karten für Düsseldorf-Shows !

Düsseldorf - Schlagerkönigin Helene Fischer (35) hat sich in diesem Jahr etwas rar gemacht.
Verschnaufpause nach der großen Stadion-Tour 2018.
Eines aber lässt sie sich auch in diesem Jahr nicht nehmen: Ihre fast schon traditionellen Shows in Düsseldorf im Dezember.

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Helene Fischer: Shows in Düsseldorf in Minuten ausverkauft
Seit 2016 zeichnet sie in der Messehalle ihre „Helene-Fischer-Show“ auf, die am ersten Weihnachtstag im ZDF, ORF und SRF ausgestrahlt wird.
Aus zwei Konzertabenden am 13. und 14. Dezember entsteht die Sendung für den 25. Dezember.
Ihre Fans freuen sich schon, bei den beiden Konzerten live vor Ort dabei zu sein.
Doch jetzt wurden sie bitter enttäuscht: Denn – wie schon im Vorjahr – waren wieder Ticket-Abzocker am Werk!

Über 18 000 Tickets hatte Ticket-Vermarkter „Eventim“ am vergangenen Freitag um Punkt 10 Uhr in den Verkauf gegeben.
Doch viele von den Fans, die online ihre Tickets kaufen wollten, guckten nur wenig später in die Röhre: Beide Konzerte ausverkauft – und das in wenigen Minuten!
Trotz Kauflimit: Jeder Kunde durfte höchstens vier Tickets kaufen.
Und zwar personalisiert.

Für ZDF-Weihnachtsshow: Karten werden zur Horrorpreisen angeboten
„Der Ansturm auf die Tickets für beide Aufzeichnungstage am 13. und 14. Dezember in der Messe Düsseldorf war so enorm, dass innerhalb von 15 Minuten das gesamte Ticketkontingent vergriffen war“, erklärte Konzertveranstalter Semmel Concerts.

Dass die Tickets in Windeseile aufgekauft wurden, ist eine miese Abzockmasche: Die Karten werden nun auf Zweitverkäuferplattformen wie „Viagogo“, „Ticketbande“ oder auf „Ebay“ angeboten.
Zu horrenden Preisen!
164 Euro für ein Ticket ist da noch günstig.
Die meisten kosten mehrere Hundert Euro.
Oder sogar 1409 Euro – für einen Platz im Parkett.

Semmel Concerts warnt ausdrücklich vor dem Kauf von Karten auf anderen Ticketportalen als „Eventim“ und „fanSALE“.

Auftritt in Düsseldorf: Eintritt zu Helene-Show kann verwehrt werden
Letzteres ist die „Eventim“-Wiederverkaufsplattform.
Auf „fanSALE“ können auch personalisierte Tickets legal und maximal zum Originalpreis angeboten und gekauft werden.
Denn: „Jede Person, die ein Ticket über eine nicht-autorisierte Vorverkaufsstelle erwirbt, läuft Gefahr, am Eingang zur Halle abgewiesen zu werden“, erklärte Eventim-Sprecher Christian Steinhof.
An den Veranstaltungstagen wird entsprechend streng kontrolliert.

Und gerichtlicher Ärger droht auch: Nicht autorisierte Weiterverkäufe der Helene-Fischer-Karten werden von Semmel Concerts aktuell anwaltlich untersagt.


 
Nur ein Parmesan ist "gut": Der Rest ist Käse !

Italienische Küche ohne Parmesankäse?
Unvorstellbar.

Allerdings legt eine Untersuchung von Öko-Test nahe, besser auf den Hartkäse auf den Nudeln zu verzichten.

Zumindest auf die meisten Produkte.

Formaggio bedeutet im Italienischen Käse.
Allein der Klang verspricht Genuss.
Glückliches Italien.
Und auch Parmigiano klingt irgendwie besser als Parmesan oder Hartkäse.
Zudem dürfen für den "Parmigiano Reggiano" nur Käsereien in und um die italienischen Provinzen von Parma, Reggio Emilia, Modena, Bologna westlich des Reno und Mantua östlich des Po unter strengen Auflagen den Original-Parmakäse produzieren.
Die Kühe, deren Milch für die Herstellung verwendet wird, müssen aus der Region stammen und dürfen keine Silage - ein durch Milchsäuregärung konserviertes Futtermittel für Nutztiere - fressen.
Noch dazu muss der Käse mindestens 12 Monate reifen.
Die Verwendung von Zusatzstoffen ist verboten.
Das alles klingt nach Qualität.

Bedenkenlos über ihre Nudeln sollten Verbraucher Parmesan dennoch nicht streuen, wie eine Öko-Test-Untersuchung von 16 Sorten nahelegt.
Demnach wiesen 12 davon einen stark oder sogar sehr stark erhöhten Gehalt an Mineralölbestandteilen auf.
Auch der Geschmack wurde bewertet und die Anbieter zu Tierhaltung und Lieferketten befragt.
Ergebnis: Nur ein einziger Parmesan erhielt das Gesamturteil "gut".

Nicht nur Gutes im Käse
Aber der Reihe nach: Im Optimalfall duftet der Hartkäse aromatisch, schmeckt würzig und die Salzkristalle knuspern im Mund.
Und es steckt auch viel Gutes darin, zum Beispiel hohe Gehalte an Omega-3-Fettsäuren.
Das liegt daran, dass die Kühe viel Gras und Heu zu fressen bekommen, denn 50 Prozent des Futters muss aus Grünfutter bestehen.
Ansonsten darf sich der urhebergeschützte Parmesan nicht Parmesan nennen.

Leider steckt aber auch nicht so viel Gutes im Käse.
So konnte Öko-Test zum Teil erhebliche Belastungen mit Mineralölbestandteilen nachweisen.
Betroffen sind vor allem die Produkte von Lidl, Rewe, Terre di Montagna (alle drei mangelhaft") und Ferrari ("ungenügend").
Mineralölbestandteile wie die gesättigten Kohlenwasserstoffe MOSH lagern sich in menschlichen Geweben und Organen ab.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät dringend, MOSH zu minimieren.
Es lässt sich dabei nicht genau nachvollziehen, wie die Verbindungen in den Käse gelangen.
Aber immerhin - geschmacklich können alle genannten Testverlierer überzeugen.

Das war bei fast allen Testkandidaten der Fall.
Nur zweimal rutschte das Testergebnis Sensorik auf "befriedigend", weil die Experten deutlichere Mängel wie einen "bitteren" oder "muffigen" Geschmack feststellten ("Castelli Parmigiano Reggiano" und "Casale Parmigiano Reggiano").

Schmecken lassen kann man sich hingegen den "Alnatura Parmigiano Reggiano".
Der überzeugt nicht nur sensorisch, sondern auch auch bei den Inhaltstoffen und Tierhaltung und Transport.
200 Gramm des Testsiegers sind für 5,90 Euro zu haben.


 
E-Scooter-Verleiher mit kundenfeindlichen AGBs, Abmahnung durch Verbraucherschützer !

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat diverse E-Scooter-Verleiher wegen verbraucherfeindlicher Nutzungsbedingungen abgemahnt.
Dabei geht es unter anderem um die Wartung der Geräte.

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E-Scooter tummeln sich auf deutschen Straßen immer häufiger.
Wer den neuen Trend selbst ausprobieren, sich aber keinen eigenen elektrischen Roller anschaffen möchte, kann auf ein großes Verleihangebot verschiedener Anbieter zurückgreifen - doch das hat seine Tücken.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der fünf größten Verleiher in Deutschland unter die Lupe genommen und dabei insgesamt 85 unzulässige Klauseln entdeckt.
In einer offiziellen Pressemitteilung gab der Verband an, die Anbieter deshalb abgemahnt zu haben.


De Verbraucherschützer monierten dabei vor allem drei Punkte:

Kunden mieten E-Scooter auf eigene Gefahr und sind mitunter selbst für die Wartung der Geräte verantwortlich, wenn sie etwa Bremsen, Beleuchtung und Akku vor Fahrtantritt prüfen sollen.
Die Anbieter übernehmen keine Gewähr für die Verfügbarkeit ihres Dienstes.
Kunden müssen teils überzogene Strafgebühren zahlen und es gibt keine Erstattung der Mietgebühren, wenn der Roller defekt ist.

Kersin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv, fasst zusammen:
"Die Anbieter von E-Scootern haben verbraucherfeindliche Nutzungsbedingungen formuliert.
So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben.
Zudem lehnen die Anbieter oft jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollen nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniert."


Die abgemahnten Firmen haben bereits zum Teil auf Abmahnungen des vzbv reagiert: Das Unternehmen Circ hat eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben, während Tier die AGBs abgeändert hat.
Die übrigen Firmen wollen dies in Kürze ebenfalls tun - andernfalls will der vzbv Klage vor Gericht einreichen.


 
Das ändert sich im September !

Änderungen im September 2019 - Dazn, Asylbewerber, Online-Banking – und mehr Geld für Eltern.

Im September treten in Deutschland einige neue Regeln in Kraft.
So bekommen Asylbewerber künftig weniger Geld ausgezahlt.
Dafür werden Eltern weniger zur Kasse gebeten - zumindest in München.

Das sind die wichtigsten Änderungen ab September 2019:
Das ändert sich ab September 2019:

1. Umweltschutz bei Aldi
Aldi möchte einen Beitrag für den Umweltschutz leisten.
Deshalb müssen Kunden ab September für jede einzelne Plastiktüte aus dem Obst- und Gemüsebereich einen Cent bezahlen.
Der Versuch, die Plastikflut im Einzelhandel zu bekämpfen, hat bereits reichlich Kritik geerntet.

2. Youtube mit neuem Angebot
Youtube kehrt zurück zu seinen Wurzeln zurück und zeigt ab dem 24. September zahlreiche Serien und Filme wieder kostenlos.
Das Angebot galt bislang nur für Premium-Abo-Kunden.

Wer kein Premium-Abo hat, muss dann allerdings Werbeeinblendungen in Kauf nehmen.
Darüber will die Google-Tochter das Angebot finanzieren.

3. DAZN-Kunden zahlen mehr
DAZN erhöht sein monatlich kündbares Abo auf 11,99 Euro.
Der Grund: Der Online-Streamingdienst hat sich Teile der Bundesliga-Übertragungsrechte gesichert und zeigt ab jetzt 40 Spiele pro Saison.

4. Änderung im Online-Banking
Ab dem 14.September ist das iTan-Verfahren Geschichte.
Von da an kannst du deine Online-Geschäfte nicht mehr mit der klassischen Tan-Liste abwickeln.
Dadurch soll das Online-Banking sicherer werden.
Die Sparkasse geht sogar noch einen Schritt weiter.

5. München senkt Kita-Gebühren
Gute Nachrichten für Eltern in München. Unabhängig vom Einkommen der Eltern fallen ab September keine Kosten mehr für einen Kindergartenplatz für 3-6-Jährige an.

Auch die U3-Betreuung wird günstiger und wird nach dem Einkommen gestaffelt.
Haushalte mit einem gemeinsamen Einkommen von bis zu 50.000 Euro werden nicht mehr zur Kasse gebeten.

6. Weniger Geld für Asylbewerber
Schlechte Nachrichten dagegen für Asylbewerber.
Wegen der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten Asylbewerber ab dem 1. Septemberweniger Geld.
Der Grund: Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden künftig ausgegliedert.

Damit bekommen beispielsweise Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, nur noch 344 statt 354 Euro.
In einer Sammelunterkunft erhalten Singles nur noch 310 Euro.


 
Verbraucherschützer warnen: Darum sollten Sie den Kassenzettel nicht in ihren Geldbeutel stecken !

Wer an der Kasse steht, zahlt meist schnell und steckt den Kassenzettel ins Portemonnaie.
Ein folgenschwerer Fehler, sagen Verbraucherschützer.

Warum das so ist, lesen Sie hier.

Sie haben folgende Situation sicherlich schon zigmal so erlebt: Sie stehen in der Schlange an der Kasse, haben es eilig und irgendeine Person vor ihnen kramt ewig in seinem Portemonnaie, um sein ganzes Kleingeld herauszufischen und genau passend zu zahlen.
Wenn Sie schließlich an der Reihe sind, versuchen Sie, so schnell wie möglich Ihre Einkäufe wieder in den Wagen oder die Tüte zu packen, nehmen das Wechselgeld samt Kassenbon und stopfen alles in Ihren Geldbeutel.

Verbraucherschützer warnen: Wärme im Geldbeutel lässt Schrift auf Kassenzettel verblassen
Doch Verbraucherschützer warnen jetzt vor genau diesem Schritt.
Der kuriose Grund dafür: Die Kassenzettel werden im Geldbeutel wertlos!
Zudem verliert man schnell den Überblick, wenn sich die Bons im Portemonnaie stapeln.
Holt man dann wieder einen heraus, fällt meist auf: Die Schrift ist schon völlig verblasst und die Positionen auf dem Beleg kaum mehr zu entziffern.

Das liegt daran, dass die Rechnung auf sogenanntem Thermopapier gedruckt wird.
Das bedeutet konkret, dass die Zettel durch Erhitzung bedruckt werden.
Das spart Farbe und Kosten.
Allerdings hat es den Nachteil, dass, wenn Wärme im Geldbeutel entsteht, die Schrift auf den Kassenbons allmählich verschwindet.

Tipp: Sortieren Sie Ihre Kassenbelege zuhause in eine eigene Box
Daher empfehlen Verbraucherschützer, den Zettel an der Kasse nicht hektisch ins Portemonnaie, sondern zum Einkauf in die Tüte dazuzulegen.
Anschließend ist es ratsam, zuhause den Beleg beim Auspacken glatt zu streichen und in eine separate Box für Kassenbelege zu sortieren.

Wem das noch nicht ausreicht, der kann darüber hinaus noch eine Kopie des Zettels anfertigen.
Besonders dann, wenn es sich um (technische) Geräte wie Laptop & Co. handelt, die Sie in Ihrer kommenden Steuererklärung angeben möchten.


 
So mies schneiden die E-Scooter bei Stiftung Warentest ab !

Berlin - E-Roller prägen seit kurzem das Bild in 20 deutschen Großstädten.
Die einen lieben sie, andere sind schwer genervt, auf ein weiteres Fahrzeug im Verkehr achten zu müssen.
Doch wie gut ist das neue Fortbewegungsmittel in den Punkten Klimafreundlichkeit, Fahrsicherheit, Kosten und Datensicherheit?
Die Stiftung Warentest hat die Elektro-Tretroller einem Schnelltest unterzogen und stellt den Anbietern ein eher mäßiges Zeugnis aus.

Laut der Verbraucherschützer konnten die Angebote der Rolleranbieter Circ, Lime, Tier und Voi im Test nicht überzeugen.
„Die Preise für Fahrten mit Miet-E-Scootern sind hoch und ihr Beitrag zu einem sauberen Stadtverkehr ist bisher überschaubar“, lautete das Urteil.
„Außerdem sammeln die Apps mehr Daten als notwendig.“

Die Testkriterien im Einzelnen:

Der Praxistest auf der Straße
Drei Tester fuhren mit Leihrollern aller vier Anbieter durch Berlin.
Das habe auf ebenem Untergrund Spaß gemacht, „doch sobald man über Kanten, Kopfsteinpflaster oder Huckel fährt, ist der Fahrspaß vorbei“, erklärte die Stiftung Warentest.
„Teilweise wurden unsere Tester so durchgeschüttelt, dass sie die Fahrt wegen Sicherheitsbedenken abbrachen.“
Zusätzlich seien die Roller beim Abbiegen „für Handzeichen und einhändiges Fahren viel zu wackelig“.

Die Kosten
Kritik übte die Stiftung auch an den Fahrpreisen: Zu einem Euro Entsperrgebühr kämen Minutenpreise zwischen 15 und 25 Cent.
„Stundenpakete bietet derzeit nur Circ an, zum Beispiel zwei Stunden für neun Euro, bei Lime würde das bis zu 31 Euro kosten.“
Damit sind die Roller deutlich teurer als Leihfahrräder und zum Teil sogar teurer als Carsharing.

Umweltfreundlichkeit
Nach Ansicht der Warentester „enttäuschen die Miet-Scooter Hoffnungen auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel bisher noch“, weil sie nachts zwecks Aufladung und Wartung eingesammelt und dann wieder verteilt werden – meist per Transporter.
Außerdem hätten mehrere Roller im Test nicht mehr ordentlich funktioniert oder mitgenommen ausgesehen, „obwohl sie erst seit einigen Wochen durch die Straßen sausen“.

Die Anbieter-Apps im Test
Die Apps der vier Anbieter ließen die Warentester zudem von Experten prüfen.
Insgesamt ließen sie sich einfach installieren und bedienen.
Probleme gab es im Praxistest dennoch.
Die App-Experten bemängelten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Apps von Lime, Tier und Voi nur mit Mühe zu finden sind.

Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentralen wegen unzulässiger Klauseln in den Nutzungsbedingungen haben die Verleih-Anbieter inzwischen reagiert.
Einige hatten zum Beispiel die Wartung und Inspektion bisher vollständig auf ihre Kunden abgewälzt.

Die Datensicherheit
Und wie gehen die Apps der E-Roller-Verleiher mit Nutzerdaten um?
Um das herauszufinden, haben die IT-Experten der Stiftung Warentest außerdem den Datenstrom zwischen den Apps und Servern im Internet ausgelesen und festgestellt: Alle geprüften Verleih-Apps senden sowohl in der iOS- als auch in der Android-Variante mehr Daten, als für ihre Funktion notwendig ist – ein weiterer Kritikpunkt.

Die genauen Ergebnisse der einzelnen Anbieter lesen Sie im Test der Stiftung Warentest


 
11. September: Kölner müssen nächste Woche auf Fernsehprogramme verzichten !

Köln - Wegen Wartungsarbeiten am Colonius müssen Kölner Bürger am 11. September (Mittwoch) zeitweise auf einzelne Fernsehprogramme verzichten.
Betroffen sind DVT-T2-Kanäle.

Folgende Sender sind von der Abschaltung zwischen 9.05 Uhr und 13 Uhr betroffen:

DVB-T2 Kanal 26: DVB-ARD/WDR-Mux - Das Erste-HD, arte-HD, one-HD, WDR-HD KBnAc

DVB-T2 Kanal 35: NRW-Mux - Phoenix-HD, tagesschau24-HD, MDR-S-Anhalt, NDR-FS-NDS, SWR RP

DVB-T2 Kanal 29: ZDF

DVB-T2 Kanäle 40, 43, 36: Freenet TV 1, 2 und 3


 
Mogelpackung des Monats: Wer erhöht den Preis um 115 Prozent ?

Normalerweise funktioniert das Mogelpackungsprinzip wie folgt: Während der Preis gleich bleibt, reduziert sich der Inhalt.
Doch es gibt auch Hersteller, die zudem auch mehr Geld für weniger Produkt verlangen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erstaunt feststellt.

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Es ist eine der höchsten Preiserhöhungen in der fast 15-jährigen Geschichte der Veröffentlichungen zu Mogelpackungen, stellt die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) einigermaßen konsterniert fest und kürt den Bio-Karottensaft von Hipp zur Mogelpackung des Monats.
Warum?
Die Flasche ist kleiner und der Preis dennoch höher.

Bisher war der Möhrensaft von Hipp in einer 500-Milliliter-Glasflasche im Handel erhältlich.
Das Produkt ist besonders bei jungen Eltern beliebt, die es für ihre Babys oder Kleinkinder kaufen.
Seit einigen Wochen bietet der bekannte Babynahrungshersteller seinen "100 % Bio Direktsaft Karotte" in kleineren Flaschen mit 330 Milliliter Inhalt an.

Doppelte Preiserhöhung
Für den halben Liter des Getränks mussten Verbraucher beispielsweise bei der Drogeriekette Budni in Hamburg 1,05 Euro bezahlen, wie die Verbraucherschützer berichten.
Was einem Grundpreis von 2,10 Euro pro Liter entspricht.
Die neue 330-Milliliter-Flasche kostet beim selben Händler jetzt 1,49 Euro und damit 4,52 Euro pro Liter.
Der Saft ist also mehr als doppelt so teuer.
Die Preiserhöhung liegt hier bei 115 Prozent.
Eine kurze Recherche hat ergeben, dass das Produkt auch bei den Drogeriemärkten DM und Rossmann für deutlich mehr Geld zu haben ist (1,35 Euro beziehungsweise 1,49 Euro).

Normalerweise greifen Hersteller bei der Mogelpackungsmasche zu subtileren Methoden.
Dann ist auf den ersten Blick die Änderung kaum zu erkennen, doch bei genauem Hinsehen wird klar: Hier gibt es weniger Inhalt zum gleichen Preis.
Hipp langt hingegen - vielleicht um mit dem einen vom anderen abzulenken - gleich doppelt hin.

Auf Anfrage der Verbraucherzentrale erklärte laut vzhh Hersteller Hipp, dass Verbraucher die Füllmenge von 500 Millilitern für einen Baby- beziehungsweise Kindersaft als zu groß empfunden hätten.
Demnach muss der Saft innerhalb von drei Tagen nach dem Öffnen aufgebraucht werden.

Grundsätzlich bietet die vzhh die Möglichkeit, auf Produkte, mit denen Kunden besonders durch versteckte Preiserhöhungen (weniger Inhalt bei gleichem Preis) getäuscht werden, aufmerksam zu machen.
Die Verbraucherschützer machen diese Produkte dann öffentlich und küren sie zur Mogelpackung des Jahres.


 
Per "Teufelsgefährt" durch die Stadt: Urahn der E-Scooter floppte schon vor 100 Jahren !

Beliebt bei Gangstern, Postboten, Suffragetten: Mit Tempo 30 knatterten erste Stehroller schon 1915 über die Straßen.
In Deutschland war's ein klobiges Klappmodell von Krupp - mit Merkel-Motor.

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Am sinnlichsten verhohnepiepelten die Franzosen das neue Gadget aus Übersee: Eine Zeichnung von 1921 in der französischen Erotikzeitschrift "La Vie Parisienne" zeigt eine schmale Schönheit auf einem Roller.
Frohgemut klammert sie sich an den Lenker, das Kleid flattert im Fahrtwind.
Vor ihr auf dem Trittbrett sitzt ein splitternacktes Wesen mit Blumen im Haar und Flügeln auf dem Rücken.

"L'amour est mon moteur", steht unter der Zeichnung, "die Liebe ist mein Motor".
Amor als Antriebskraft?
Das galt zwar für die Leser von Herrenmagazinen - aber nicht für den Roller: Ein schnöder Einzylinder-Viertaktmotor, entwickelt vom deutschstämmigen Tüftler Joseph F. Merkel, brachte das Gefährt auf Touren.

Zwei Räder, dazwischen ein Trittbrett mit Lenkstange und fertig war das Autoped - Urahn des modernen E-Scooters.
Um 1915 brachte die New Yorker Firma Autoped Company of Long Island City ihren (freilich benzinbetriebenen) Roller auf den Markt.
E-Mobile standen zu Beginn des Jahrhunderts zwar höher im Kurs als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor - doch waren die erforderlichen Akkus für einen Scooter damals noch zu schwer und sperrig.

"Arglist eines Aals"
Euphorisch priesen die Hersteller ihr "Motor-Vehikel für Millionen" als Lösung sämtlicher Transportprobleme: Das gut 30 Stundenkilometer schnelle Autoped mit 1,5 PS sei das "ideale Kurzstreckenfahrzeug", um Arbeitnehmer zum Job zu bringen.
Oder Hausfrauen zum Einkaufen, Ärzte zum täglichen Hausbesuch, Kinder zur Schule, Händler zum Kunden.

"Alle werden sich am Komfort und Genuss von Autopeding erfreuen", lautete das Werbeversprechen.
US-Flugpionierin Amelia Earhart promotete den Roller in Zeitungsannoncen gar mit dem Slogan: "In Zukunft muss niemand mehr laufen."

In New York und anderen Städten setzte die Post die Gefährte zum Ausliefern von Briefen und Paketen ein; auch kriminelle Banden sollen die Roller laut US-Medien gern benutzt haben, um der Polizei davonzubrausen.
Fans feierten den Scooter als Synonym für Freiheit und Modernität, die Gegner wehrten sich - ähnlich wie heute - mit Inbrunst dagegen.

So schrieb etwa der "New York Herald" im Oktober 1916: "Einmann-Teufelsgefährt könnte das städtische Leben mit neuem Terror überziehen."
Als "hochmütigen Nachfahren des Jungs-Spielzeugs" bezeichnete das Blatt das Autoped, mit dem "Gemüt eines ungezähmten Pferds und der Arglist eines Aals".

Das neue Verkehrsmittel sei lächerlich, gefährlich und lästig, so die Kritik.
Dabei wurden im Zuge der ersten Scooter-Ära in den USA nur wenige Tausend Exemplare produziert, schätzt US-Technikhistoriker Peter Norton, Professor an der University of Virginia.
Dennoch habe der Unmut der nicht motorisierten Masse sich auch gegen den Motorroller gerichtet.
Und Sozialneid die Wut weiter angefacht: Das mit 100 Dollar (entspricht heute rund 2350 Dollar) recht teure Gefährt konnte sich vor allem die Elite leisten.

Tumult im Hyde Park
Im Laufe des Ersten Weltkrieges schwappte der Scooter-Trend nach Europa, wo selbstbewusste Early Adopter ihn als schickes Accessoire spazieren fuhren.
Menschen wie die US-Schauspielerin Shirley Kellogg, die im Januar 1917 laut der britischen Zeitschrift "Motor Cycling" für Tumult sorgte, als sie mit einem Autoped durch den Londoner Hyde Park knatterte, bis ein Polizist sie anhielt.

Auch die britische Wahlrechtsaktivistin Florence Priscilla Norman cruiste im Ersten Weltkrieg auf zwei Rädern durch Londons Straßen.
Ein Foto von 1916 zeigt die Baronstochter im wallenden Mantel, kerzengerade steht sie auf dem Trittbrett ihres Motorrollers - ein Geburtstagsgeschenk ihres Mannes, des liberalen Abgeordneten Sir Henry Norman.
Her mit dem Frauenwahlrecht, so die Botschaft, sonst brausen wir euch auf und davon!

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Nach Deutschland gelangte der US-Scooter erst nach Kriegsende.
Stahlbaron Krupp stellte einen 1,30 Meter langen "Motorläufer" ab 1919 in Lizenz her.
"Das Fahrzeug gehörte ebenso wie die Kruppschen Registrierkassen zu den Friedenserzeugnissen, auf die sich die Firma verlegt hatte, nachdem es mit dem Kanonenschmieden zunächst vorbei war", schrieb der SPIEGEL 1955.
Schwerter zu Pflugscharen, Granaten zu Scootern.

"Billig, sicher und bequem"
Als "Glied zwischen dem Motorrad und dem gewöhnlichen Fahrrad" schließe der Krupp-Roller eine wichtige Marktlücke, sei einfach zu bedienen sowie "billig, sicher und bequem", schrieb ein Redakteur der "Kruppschen Monatshefte" im August 1920.

Im Unterschied zum US-Urmodell hatte der in Essen produzierte "Motorläufer" einen klobigen Sattel und eine Pferdestärke mehr, ansonsten war das Prinzip gleich.
Auch der "Motorläufer" verfügte über einen Frontantrieb, Auskuppeln und Bremsen erfolgte durch Zurücklegen der Lenkstange, man beschleunigte durch leichtes Nach-Vorn-Lehnen.

Das Foto eines - recht verkrampft wirkenden - Herren demonstrierte, wie angeblich mühelos sich das zusammenklappbare Modell in die Wohnung hieven ließ.
"Im Verkehrsbild der deutschen Städte dürfte sich bald in wachsender Zahl der Kruppsche Motorroller zeigen und ein 'gewichtig Wörtlein im zukünftigen Verkehrsleben mitreden'", prophezeite die Werkszeitschrift 1920.
Und lag damit komplett daneben.

Nach drei Jahren ausgerollt
Denn der Krupp-Roller floppte, trotz tadellosem Merkel-Motor.
Und obwohl Unternehmenserbe Alfried Krupp von Bohlen und Halbach höchstpersönlich damit durch die Gegend brauste.
Teenager Alfried stand laut Historiker Ralf Stremmel vom Krupp-Archiv sogar für einen Roller-Werbefilm vor der Kamera.
Es half nichts: 1922 stellte Krupp die Produktion nach nur drei Jahren wieder ein.

Wie viele "Motorläufer" der Rüstungsriese insgesamt herstellte, konnte auch Stremmel nicht ermitteln.
Dass er sich am Markt nicht durchsetzte, habe nach zeitgenössischen Erklärungen vor allem an den schlechten Straßenverhältnissen gelegen.
Dazu kam die Wirtschaftskrise der Weimarer Republik.


 
Schwerer Vorwurf: Verschickt die Post Amazon-Pakete schneller? Jetzt spricht DHL !

Bonn - Es ist ein schwerer Vorwurf, den ein DHL-Mitarbeiter erhebt: Die Post soll Pakete des Online-Händlers Amazon bevorzugen – zu Lasten anderer Unternehmen und von Privatpersonen.

Der anonyme Mann sagte im Interview mit der „Welt“ unter anderem:

Bei uns werden immer wieder Rollbehälter voller Sendungen tagelang nur hin und her geschoben, anstatt dass die liegen gebliebenen Pakete gleich am nächsten Tag ausgefahren werden.

Bevorzugt DHL Amazon?
Nun hat sich die Deutsche Post DHL zum Fall geäußert und den Aussagen des Mitarbeiters widersprochen.

Ein Post-Sprecher sagte, es gebe seit langem unterschiedliche Dienstleistungen, beim höherpreisigen „Prio“-Service gehe es schneller als beim regulären Versand.

Aber: „Innerhalb dieser unterschiedlichen Services gibt es keine Bevorzugung oder Benachteiligung spezifischer Kunden, auch nicht in einzelnen Regionen“, so der Post-Sprecher.

DHL: Bloß kein Stress mit Amazon
Dem „Welt“-Artikel zufolge kommen wegen hoher Paketberge und Personalmangels in einigen Regionen DHL-Pakete verspätet an, wovon Amazon aber nicht betroffen sei.

Das Blatt spekuliert, dass sich die Post ihr Verhältnis zu Amazon nicht verscherzen wolle.
Zudem baut sich Amazon bundesweit eine eigene Paketzustellung auf.

Daneben steht die Post aber noch vor einem anderen Problem: Seit einiger Zeit stehen die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter in der Kritik, Gewerkschaften wollen jetzt gegen das Unternehmen klagen.

Amazon ist wichtiger Großkunde für DHL
Dennoch: Nach Darstellung der Post gibt es keine Verzögerungen wegen hoher Zustellmengen oder fehlender Fahrer.

Amazon ist seit langem Großkunde des Bonner Konzerns.
Mancherorts liefert der Online-Händler inzwischen bestimmte Pakete über eigene Zusteller aus, dennoch bleibt das US-Unternehmen sehr wichtig für den Bonner Ex-Staatsmonopolisten.


 
Ab 14. September: Was sich beim Online-Banking und -Shopping jetzt für alle ändert !

Berlin - Das Anmelden im Online-Banking oder das Einkaufen online wird für viele Verbraucher künftig etwas länger dauern.
Vom 14. September an greifen die Regelungen der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Abkürzung nach dem englischen Namen: Payment Services Directive2), wie der Bundesverband deutscher Banken in Berlin erklärt.

Was Bankkunden jetzt dazu wissen sollten:

Was genau ist vom 14. September an neu?
Wichtig sind für Verbraucher drei Änderungen: Bankkunden müssen sich beim Zugriff auf ihr Online-Banking nun immer mit der sogenannten Zwei-Faktor-Methode identifizieren.
Auch Kartenzahlungen im Internet müssen sie künftig stets mit zwei Faktoren freigeben.
Und sofern sie zustimmen, können nun auch Drittanbieter auf ihr Konto zugreifen.

Was sind Drittanbieter?
Gemeint sind Anbieter, die die Infrastruktur von Banken nutzen, ohne sie selbst zu betreiben, erklärt der Bankenverband.
Konkret sind das Dienste, die Zahlungen auslösen und Kontoinformationen sammeln und bündeln, sowie Dienste, die Zahlungskarten herausgeben.
Im Prinzip können das auch andere Banken sein.
Die Dienstleister unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin).
Ohne die Erlaubnis des Kunden bekommen die Drittanbieter keinen Zugriff auf das Konto.
Dann jedoch können sie zum Beispiel bei Interneteinkäufen Zahlungen auslösen oder Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten in einer Übersicht darstellen.

Was ändert sich bei Online-Banking und Online-Einkäufen?
Künftig gilt laut Bankenverband die gesetzliche Pflicht zur sogenannten starken Kundenauthentifizierung.
Das heißt, jeder Kunde muss sich immer mit zwei von drei möglichen Faktoren identifizieren: etwa einer PIN (Faktor „Wissen“), einer Originalkarte (Faktor „Besitz“) oder biometrischen Merkmalen wie einem Fingerabdruck (Faktor „Sein“).
In der Praxis werden Banken nach Einschätzung der Bafin für das Einloggen in das Online-Banking allerdings oft die einfache Authentifizierung zulassen - also zum Beispiel wie bisher die Eingabe eines Passworts.
Spätestens alle 90 Tage muss der Kunde aber eine starke Kundenauthentifizierung vornehmen.

Bei Kartenzahlungen im Internet müssen sich Verbraucher künftig ebenfalls grundsätzlich mit zwei Faktoren identifizieren.
Die Umsetzung verzögert sich allerdings etwas: Die Bafin stellte Mitte August Mängel bei den neuen PSD2-konformen Schnittstellen fest.
Vorerst will die Bafin deshalb auch weiterhin Kreditkartenzahlungen ohne starke Kundenauthentifizierung zulassen.

Wie kommt man künftig an die TAN?
Listen mit Transaktionsnummern (TAN) auf Papier mit sechsstelligen Ziffernkombinationen haben ausgedient: Für Aufträge muss eine eigens generierte TAN genutzt werden.
Die TAN soll erst in dem Moment entstehen, in dem die Zahlung ausgelöst wird.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten - nicht jedes Geldinstitut bietet alle an.

Beim SMS-TAN-Verfahren erhalten Kunden per SMS einen Code.
Diesen geben sie dann zur Bestätigung der Transaktion online ein.
Für das Photo-TAN-Verfahren muss der Nutzer nach Eingabe der Überweisungsdaten einen Barcode scannen.
Teilweise ist dafür ein eigener Generator nötig, teilweise geht es mit dem Smartphone.
Manche Institute bieten auch an, die TAN per E-Mail zu übermitteln.

Müssen Kunden sich für die neuen TAN-Verfahren anmelden?
Die Geldinstitute haben in den vergangenen Wochen mit Schreiben oder Meldungen im Online-Banking bereits auf die Änderungen hingewiesen.
Denn Kreditkartennutzer müssen selbst aktiv werden und sich bei ihrer Bank online für das gewählte Verfahren anmelden, erklärt die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 9/2019).
Dafür fordern sie einen Identifikationscode an, der per Überweisung, Umsatzanzeige oder Post zugestellt wird.
Danach schalten sie mit diesem Code das gewählte Verfahren frei.

Werden Zahlungen dadurch teurer?
Grundsätzlich dürfen Geldinstitute für die Sicherheitsverfahren zur Kasse bitten.
Viele Kunden können aber voraussichtlich auch weiter kostenlos Zahlungen in Auftrag geben, zumindest dann, wenn sie bestimmte Verfahren wählen.
„Finanztest“ hat 35 Kreditkartenherausgeber befragt, wie sie die Zahlung mit der Kreditkarte beim Onlineshopping absichern werden.
Die App-TAN können Verbraucher bei 23 Instituten und Kartenherausgebern nutzen - dies ist bei allen kostenlos.
Eine befragte Bank bietet allerdings nur kostenpflichtige TAN-Verfahren an, andere Institute und Kartenanbieter verwenden diese teilweise.

Bei sechs Banken funktioniert das Photo-TAN-Verfahren kostenlos etwa mit dem Smartphone.
Bei fünf von ihnen kann dafür auch ein Lesegerät genutzt werden, das bis zu 34,90 Euro kostet.
Bei einer weiteren Bank ist dieses Gerät zwingend notwendig und kostet einmalig 32 Euro.
Bei 27 Anbietern können Kunden das SMS-TAN-Verfahren verwenden.
Nur vier verlangen dafür Gebühren, und zwar sieben bis zwölf Cent pro SMS.
Viele TAN-Generatoren können für mehrere Konten und Anbieter verwendet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen.
Dafür wird jeweils die zugehörige Zahlungskarte hineingeschoben.

Wie sicher sind die neuen Zahlungsverfahren?
„Finanztest“ hat auch die neuen Verfahren von 22 Kreditinstituten untersucht (Ausgabe 8/2019).
Das Fazit der Warentester: Grundsätzlich sind die neuen Verfahren sicherer als frühere Varianten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät allerdings davon ab, die Zwei-Faktor-Authentisierung komplett am Smartphone abzuwickeln - zumindest solange das genutzte Smartphone über keinen Sicherheitschip verfügt, in der die Identifizierung sicher gekapselt ablaufen kann.
Grundsätzlich sei es immer riskanter, wenn Kriminelle nur ein Gerät in ihren Besitz bringen müssten


 
Rund elf Prozent kleiner: Wenn die Miete falsch berechnet wird !

Nicht immer ist klar, wie viel Prozent der Balkonfläche bei der Wohnungsgröße mitberechnet werden dürfen.
Was passiert, wenn ein Gutachter in der Frage zu einem anderen Ergebnis kommt als der Vermieter, zeigt ein Urteil des BGH.

Ist die Wohnung deutlich kleiner als angegeben, kann die Miete gemindert werden.
Die Fläche kann statt nach geltendem Recht auch nach ortsüblichen Methoden berechnet werden.
Eine solche Verkehrssitte ist aber nicht schon dann der Fall, wenn viele Vermieter Größen falsch berechnen, erklärt der Berliner Mieterverein.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 33/18).

Geklagt hatte ein Berliner Mieter, der eine Mieterhöhung für überzogen hielt. Im Mietvertrag war eine Wohnungsgröße von 94,48 Quadratmetern angegeben.
Ein Sachverständiger berücksichtigte für sein Gutachten den Balkon nach der Wohnflächenverordnung mit einem Viertel der Grundfläche und ermittelte so eine Fläche von 84,01 Quadratmetern.
Damit war die Wohnung rund elf Prozent kleiner als laut Mietvertrag.

Egal, was andere Vermieter tun
Der Vermieter verlangte dagegen, die Fläche des Balkons zur Hälfte zu berücksichtigen.
Dann wäre die Minderung knapp an der erforderlichen Größenabweichung von zehn Prozent gescheitert, so der Mieterverein.

Grundsätzlich ist die Wohnfläche im Wohnraummietrecht dem BGH zufolge auch bei frei finanziertem Wohnraum so auszulegen, wie es die Bestimmungen für preisgebundenen Wohnraum vorsehen, die galten, als der Mietvertrag geschlossen wurde.
Im Einzelfall kann anderes gelten, wenn Mieter und Vermieter entweder den Begriff anders verstehen, ein anderer Berechnungsmodus nach der Art der Wohnung naheliegender oder vor Ort üblich ist.

Dafür reicht allerdings nicht aus, dass ein großer Teil der Vermieter in der Gegend ein Regelwerk falsch anwendet oder mit anderen Bestimmungen vermischt, entschieden die Richter.
Eine Umfrage hatte ergeben, dass viele Vermieter in Berlin Balkonflächen falsch berechneten.
Stattdessen muss ein Regelwerk insgesamt angewendet werden - und nicht nur Bestimmungen vermischt werden.

Seit dem 1. Januar 2004 regelt die Wohnflächenverordnung für ganz Deutschland, wie geförderte Mietwohnflächen berechnet werden.
Bei Mietverträgen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, gilt dagegen die II. Berechnungsverordnung, die Balkonflächen zur Hälfte berücksichtigt, erklärt der Berliner Mieterverein.
Im Zweifel kann sich so das Nachrechnen lohnen.


 
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