Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Android-Sicherheitslücken: Verbraucherzentrale NRW verklagt MediaMarkt-Filiale !

Mit der vor dem Landgericht Köln eingereichte Zivilklage gegen eine MediaMarkt-Filiale in Köln schafft die Verbraucherzentrale NRW ein Novum: Diese möchte mit dem unkonventionellen Schritt erreichen, dass Verkäufer Kunden zukünftig über bekannte Sicherheitsprobleme in veralteter Software informieren müssen.

Gravierende Sicherheitsmängel durch BSI aufgedeckt
Der Händler in Köln verkaufte ab August 2016 das Smartphone-Modell Cynus T6 des koreanischen Herstellers Mobistel für 99 Euro, welches mit der bereits damals veralteten Android-Version 4.4 KitKat vertrieben wurde.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entdeckte im September 2016 bei einer Kontrolle gefährliche Lücken unter anderem in besagtem Gerät.
Zu dieser Zeit zählte das mobile Betriebssystem schon 15 bekannte und gravierende Sicherheitsmängel, welche aufgrund nicht vorhandener Updates auch nicht behoben wurden.
Die Folgen für den Käufer waren dabei drastisch, denn mit den Sicherheitslücken war es laut BSI Angreifern ein Leichtes, die komplette Kontrolle über das Smartphone zu erlangen.

Hersteller reagierte bis heute nicht
Darüber unterrichtete das BSI zunächst den Hersteller Mobistel, welcher jedoch bis heute nicht auf die Anfrage reagierte.
Gleichzeitig ließ das Amt auch den Verbraucherschützern entsprechende Informationen zukommen, welche nun reagierten.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung gab die mit dem Fall betraute Expertin der Verbraucherschutzzentrale Christine Steffen an, dass sich die Klage noch in einem frühen Stadium befinde, sie gehe aber davon aus, dass die Vorkommnisse für Smartphone-Käufer von „grundsätzlicher Bedeutung seien.
Dem stimmt Volker Tripp, Geschäftsführer der gemeinnützigen Organisation Digitale Gesellschaft (Digiges), welche sich für „Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt“ einsetzt, zu: Für ihn sei es „das Mindeste, dass Verbraucher transparente Informationen bekommen.
Über die Gefahren soll die MediaMarkt-Filiale laut Verbraucherzentrale NRW jedoch seine Kunden im Unklaren gelassen haben.
Aktuell wird das Smartphone nicht mehr angeboten.

Händler als Vertragspartner des Käufers
Stellt sich nun die Frage, warum gegen den Verkäufer und nicht den Hersteller oder gar gegen Google als Entwickler des Betriebssystems vorgegangen wird?
Für die Verbraucherschützer stellt der Händler den unmittelbaren Vertragspartner für den Kunden dar.
So sei dieser ihrer Meinung nach in der Pflicht, den Käufer bei bekannten Sicherheitsmängeln über die Unsicherheit des Systems und die damit verbundenen Folgen zu informieren.
„Es kann nicht sein, dass ich ein neuwertiges Gerät in einem Markt kaufe, das mit Sicherheitslücken behaftet ist, die auch im Nachhinein, wenn ich es in Betrieb nehme, nicht geschlossen werden und ich das nicht weiß so Christine Steffen.
Sie stellt aber gleichzeitig klar, dass es dem Verbraucherschutz nicht darum geht, den Verkauf entsprechender Geräte zu verbieten, sondern Händler in die Pflicht zu nehmen, Kunden über entstehende Gefahren aufzuklären, damit dieser für sich eine Entscheidung treffen kann.

Hoffen auf Signalwirkung
Die Zivilklage betrifft aktuell nur eine MediaMarkt-Filiale in Köln, könnte aber bei einer Entscheidung für die Verbraucherschutzzentrale NRW durchaus eine Signalwirkung besitzen und Klagen in anderen Bundesländern nach sich ziehen.
Denkbar wäre auch ein Vorgehen gegen andere Niederlassungen der Handelskette oder gar gegen andere Händler.

Probleme mit Updates auch in anderen Ländern
Das Problem durch mit Sicherheitslücken behafteten Smartphones betrifft aber nicht nur Deutschland.
In den USA hat sich im April 2013 die Bürgerrechtsgruppe American Civil Liberties Union mit einer Beschwerde an die Wettbewerbsbehörde FTC mit dem Vorwurf gewandt, dass diverse US-amerikanische Mobilfunkanbieter die von Google gelieferten Android-Updates nicht an die Geräte ihrer Kunden weiterleiten würden.
Im Mai 2016 forderten diese wiederum diverse Hersteller zu einer Erklärung auf, nach welchen Kriterien die Versorgung von Smartphones mit Sicherheitsupdates entschieden wird.


 
Revolution beim Discounter: Aldi schafft die Plastiktüte ab !

Bei Deutschlands beliebtem Discounter müssen sich die Kunden auf eine Neuerung einstellen.
Ab 2018 wird es an der Kasse keine Plastiktüten mehr geben!
Aldi setzt in Zukunft auf das "Mehrwegprinzip".

Der Discounter geht sogar noch einen Schritt weiter als die Konkurrenten Rewe, Penny und Real, die ebenfalls die Plastikbeutel aus dem Sortiment genommen haben und verbannt auch Papiertüten!

Bei Aldi-Süd heißt es dazu: "Bis spätestens Ende 2018 werden wir konsequent alle Einwegtüten abschaffen!
Dabei verzichten wir nicht nur auf umweltbelastende Plastik-Wegwerftüten, sondern auch auf die vielerorts gängigen Papiervarianten.
Diese bieten nämlich aufgrund ihres höheren Energie- und Wasserverbrauchs in der Produktion sowie der geringeren Haltbarkeit keine umweltgerechte Alternative."

Eine Alternative zur Tüte steht auch schon bereit.
Ab Oktober 2017 will Aldi zusätzlich eine "neue langlebige Tragetasche".
Der Discounter kündigt an: "Der neue Einkaufsbegleiter, der mit dem "Blauer Engel" zertifiziert ist, wird in Deutschland aus über 80 Prozent Recycling-Material hergestellt und kostet 39 Cent.
Die Tasche ist so beschaffen, dass sie nicht nur ein paar Mal, sondern immer wieder verwendet werden kann – das Wegwerfen von Tüten gehört dann der Vergangenheit an!"


 
Eisläden sollen über Zutaten informieren !

Berlin - An Deutschlands Eistheken heißt es in diesen Wochen wieder tausendfach: Eine Kugel Schoko! Vanille!
Oder vielleicht mal etwas wie Himbeere-Ingwer?
In der sommerlichen Hochsaison wollen es die meisten Schleckermäuler unbedingt kühl und cremig bis fruchtig.

Dabei wüssten manche schon gern näher, was genau da in die Waffel oder den Becher kommt.
Die Verbraucherzentralen fordern, dass Kunden sich auch bei Eiskugeln leichter über Zutaten und Qualitätsunterschiede bei der Herstellung schlau machen können - wie bei verpacktem Eis am Stiel.

"Eisgenuss ist etwas Schönes", sagt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.
In Eisdielen, Cafés oder an Eiswagen interessierten sich aber viele durchaus auch dafür: "Ist das echte Vanille?"
Oder: "Ist der Fettanteil vielleicht einer, den ich gar nicht so toll finde?"
In den Kühltruhen von Supermärkten oder Tankstellen sei das kein Problem.
Wie bei Tiefkühl-Pizzen müssen bei einer Packung Vanille-Eis alle Informationen aufgedruckt werden: eine Zutatenliste und Angaben zum Nährwert mit Kalorien, Zucker und Fett.

Direkt auf der Kugel Stracciatella geht das natürlich nicht.
Die Verbraucherschützer bemängeln aber, dass lose angebotene Lebensmittel generell von diesen Pflichtkennzeichnungen ausgenommen sind.
Nur zu Allergieauslösern wie Nüssen muss eine schriftliche Dokumentation parat gehalten werden - manche Cafés deklarieren dies auch direkt auf den Eissorten-Schildchen in der Theke.

Könnten Kunden nicht auch einfach fragen?
"Die Lebensrealität ab 28 Grad und aufwärts mit einer Schlange von zehn Metern und mehr ist, dass ich mir kein Bedienungspersonal vorstellen kann, was gelassen und ruhig auf entsprechende Fragen bei einer Kugel Erdbeereis Auskunft geben möchte", argumentiert Müller.
Auch für viele Kunden gebe es da sicherlich eine Hemmschwelle, überhaupt zu fragen.

Stattdessen sollten Eisläden und Eiswagen Übersichten aushängen, schlägt der Verbraucherschützer vor.
Schließlich gebe es viele Werbeflächen, von denen ein gewisser Teil für Infos über Zutaten reserviert werden könne.
Für Anbieter wäre das sogar eine gute Gelegenheit, eine bessere Herstellungsqualität deutlich zu machen.

Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) stoßen solche neuen "Bürokratievorschläge" jedoch nicht auf Gegenliebe.
Schon der Aufwand für die seit Ende 2014 vorgeschriebenen schriftlichen Infos zu Allergenen sei für Betriebe mit täglich wechselnden Speisen immens, erläutert Dehoga-Sprecher Christopher Lück.
"Wer sich für Details in seinem Eis interessiert, ist herzlich eingeladen zu fragen und Antwort zu erhalten."
Genau so funktioniere die Kommunikation mit den Gästen doch seit Jahrzehnten nachweislich konstruktiv.

Was Kunden in puncto Herstellung und Beschaffenheit ganz generell von Speiseeis erwarten dürfen, hat eine zuständige Expertenkommission erst im Herbst aktualisiert.
So enthält "Milcheis" mindestens 70 Prozent Milch, wie es in den Leitsätzen heißt.
Bei "Erdbeereis" ist von mindestens 20 Prozent Frucht auszugehen.
Bei "Vanilleeis" hat dieser Geschmack "deutlich wahrnehmbar" zu sein und ausschließlich aus gemahlenen Schoten, Vanilleextrakt oder natürlichen Aromen zu stammen - sonst wäre es "Eis mit Vanillegeschmack".

Insgesamt wird der Milliardenmarkt mit Speiseeis in Deutschland von industriell hergestellten Produkten dominiert, die einen Anteil von mehr als 80 Prozent ausmachen.
Dazu gehören verpacktes Eis in Kiosken und Supermärkten, größere Packungen für zu Hause oder Kartons mit Variationen mehrerer Eissorten.
Mehr als sechs Liter davon verzehrt jeder Bundesbürger nach Daten der Markeneisbranche im Jahr.
Eis aus Eisdielen und Softeis, das häufig in Schnellrestaurant-Ketten verkauft wird, kommen demnach zusammen pro Kopf auf 1,5 Liter.


 
Laut Bild kassierten 34 000 Haushalte zu Unrecht Wohngeld !

Berlin - 34 000 Haushalte haben laut Bild zwischen Juni 2015 und Mai 2016 zu Unrecht oder zu viel Wohngeld kassiert.
Das sei durch einen Datenabgleich der Wohngeldämter mit anderen Behörden aufgefallen, berichtete die Zeitung.

Dabei sei bemerkt worden, dass Betroffene zum Teil gleichzeitig mehrere Einkünfte nicht angegeben hatten.
In etwa 20 000 Fällen hätten die Wohngeld-Bezieher Einkünfte aus Mini-Jobs verschwiegen, 13 000 gaben Einkommen nicht an, 6000 meldeten ihre Zinseinkünfte nicht.


 
Leuchtstoffröhren schneiden bei Stiftung Warentest gut ab !

Berlin Stiftung Warentest hat in seiner neuen Ausgabe Leuchtstoffröhren unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis ist durchaus zufriedenstellend.

Sie flackert, die summt und nach dem Einschalten lässt sie sich gern etwas Zeit, bevor sie hell wird: die Leuchtstoffröhre.
Mittlerweile lassen sich diese Leuchtmittel aber mühelos durch effizientere Röhren auf LED-Basis ersetzen.
Die Stiftung Warentest hat neun Modelle geprüft.
Insgesamt dürften die Tester zufrieden gewesen sein: alle Röhren erhielten das Gesamturteil „gut“.

Am besten schnitten dabei Müller-Licht LED (ca. 10 Euro), Osram LED Substitute Star (ca. 15 Euro) sowie Paulmann LED (ca. 25 Euro) ab, alle erhielten die Note 2,0.
Manche Modelle wiesen im Betrieb ein leichtes Flimmern auf, das konnten die Tester jedoch nur im Labor nachweisen.
Empfindliche Menschen sollten dies am besten vor dem Kauf testen.
Die Farbwiedergabe ist bei allen Modellen nur mittelmäßig, allerdings dennoch besser als bei alten Leuchtstoffröhren.

Herstellerangaben durchaus realistisch
Die Vorteile beim Umstieg auf LED-Röhren liegen aber vor allem bei Effizienz und Haltbarkeit.
Während Leuchtstoffröhren im Durchschnitt 80 Lumen pro Watt erzeugten, kommen die LED-Pendants auf 90 bis 146 Lumen pro Watt.
Dazu sind sie wahre Lebenswunder: Mindestens 30.000 Stunden Lebensdauer versprechen die Hersteller für ihre Leuchtmittel – laut Stiftung Warentest etwa 50 Prozent mehr als bei den alten Röhren.

Die aktuellen Modelle wurden zwar nur 1500 Stunden geprüft – in zurückliegende Tests der Stiftung kamen die Testlampen aber durchaus auf eine Lebensdauer von 45.000 Stunden und rund eine Million Schaltvorgänge.
Die Angaben der Hersteller seien somit durchaus realistisch.


 
Stiftung Warentest: 9 von 20 Fahrradschlössern mangelhaft !

Berlin Wer sein Fahrrad vor Dieben schützen will, hat die Qual der Wahl. Stiftung Warentest hat Bügel-, Falt- und Kettenschlösser getestet.

Millionen Fahrräder verschwinden in Deutschland jährlich aus Garagen und Hinterhöfen.
Schlösser bieten nicht immer zuverlässigen Schutz, denn Diebe rücken bisweilen mit schwerem Geschütz an, um an die Drahtesel zu kommen.

Die Stiftung Warentest hat es ihnen nun gleich getan, um herauszufinden, welche Schlösser sogar Bolzenschneider, Säge und anderen Werkzeugen widerstehen.
Sie nahmen Bügelschlösser, Faltschlösser, Kettenschlösser und Panzerkabelschlösser unter die Lupe.
Vier der insgesamt 20 Prüflinge versagten hier und bekamen die Note „mangelhaft“, darunter vier der fünf Faltschlösser, die damit insgesamt am schlechtesten abschnitten.

Zwar aufbruchsicher, aber leider schadstoffbelastet
Die Exemplare von Fischer und Prophete hätten sich binnen weniger Sekunden aufbrechen lassen, berichten die Tester im aktuellen „Test“-Magazin (8/2016).
Fünf weitere Schlösser fielen aufgrund ihrer hohen Schadstoffbelastung durch, auch sie straften die Verbraucherschützer mit der schlechtesten Note ab.
Besonders ärgerlich für OnGuard (8000 Brute LS), Contec (Power Loc) und Axa (Linq 100), deren Schlösser im Aufbruchtest „sehr gut“ abschnitten.

Das beste Ergebnis legten die Bügelschlösser hin, gleich vier von sechs Produkten im Test erhielten das Urteil „gut“: Treclock BS 650 (73 Euro), Kryptonite Evolution 4 LS (85 Euro), das vergleichsweise günstige Decathlon BTwin 920 für nur 30 Euro und das teure Abus Granit Plus (640/135HB2 30 TexKF) für 97 Euro.

Bügelschlösser sind am sichersten
Von Hersteller Abus überzeugte auch ein Kettenschloss: Die Granit CityChain X Plus 1060 war ebenfalls „gut“, mit 100 Euro aber ebenfalls eines der teureren Modelle im Test.
Von dünnen Kabelschlössern raten die Verbraucherschützer generell ab, sie hätten sich schon in vergangenen Tests durchgehend schlecht geschlagen.

Bügelschlösser seien eine der sichersten Varianten, ließen sich aber nicht so flexibel einsetzen wie Kettenschlösser.
Wer sich bereits für ein System entschieden habe, im Laden aber bei der Wahl des Modells unsicher sei, solle sich bei gleichem System und ähnlicher Größe stets für das schwerere Schloss entscheiden, raten die Experten.


 
Stiftung Warentest: Die besten Geschirrspültabs gibt's beim Discounter !

Bei Spülmaschinen-Tabs enttäuschen viele Markenprodukte: In einer Stichprobe der Stiftung Warentest haben 8 von 14 Produkten die Note „gut“ erhalten.
Mehrere bekannte Marken mit teureren Multi-Tabs schafften nur ein Befriedigend oder Mangelhaft, berichtet die Zeitschrift „test“ (Ausgabe 08/17).

Getestet wurde eine neue Generation von Multi-Tabs.
Spätestens seit Januar 2017 ist der Phosphorgehalt in Reinigungsmitteln für Spülmaschinen stark reduziert, das sieht eine EU-Verordnung vor.
Die als umweltschädlich geltende Phosphor-Verbindung Phosphat hat unter anderem geholfen, angetrocknete Speisereste aufquellen zu lassen.

Viele lassen ihr Geschirr vorher einweichen
Bei hartnäckigen Flecken wie Angebranntem und Angetrocknetem verlassen sich Verbraucher den Warentester zufolge lieber nicht allein auf die Reinigungskraft der Multi-Tabs - selbst wenn diese mit Extra-Kräften dafür werben.
Besser das Geschirr oder die Töpfe vorher einweichen lassen.

Das sind die Testsieger
Von den 14 getesteten Multi-Tabs erhielt 1 Produkt die Note „mangelhaft“, 3 waren „ausreichend“, 2 „befriedigend“ und 8 „gut“.

Zu den Testsiegern gehören Somat Gold 12 Multi-Aktiv, Alio Complete von Aldi Süd, Akuta All-in-One von Aldi Nord, Denkmit Multi-Power Revolution von dm, Domol Multi Performance von Rossmann, W5 All in 1 von Lidl sowie Ja 12 in 1 von Rewe und Blik Faktor 12 von Penny.


 
Gin von Aldi ist einer der besten der Welt !

Berlin. Für guten Gin muss man offenbar nicht tief in die Tasche greifen: Der Oliver Cromwell London Dry Gin, von Aldi als Eigenmarke produziert, gehört zu den besten Gins der Welt.
Zu diesem Ergebnis kam einer der renommiertesten Spirituosenwettbewerbe der Welt.

Der Discounter-Gin holte der „Welt“ zufolge beim International Wine and Spirits Competition (IWSC) eine der Goldmedaille.
Damit besiegte er unter anderem den Foxhole London Dry Gin, der vier Mal so teuer ist – und nur die Silbermedaille erhielt.

Gin steht nur in Großbritannien im Regal
Wermutstropfen für deutsche Verbraucher: Der Gin wird bisher nur in Filialen in Großbritannien angeboten.


 
Stiftung Warentest: Bekannte Marken-Margarinen mit Schadstoffen belastet !

Gute Margarine muss nicht teuer sein.
Das zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest.
Geprüft wurden 19 Vollfettmargarinen und Streichfette.
Das Ergebnis: acht Produkte schnitten „gut“ ab – also weniger als die Hälfte.
Darunter waren neben dem teureren Testsieger „Deli Reform“ auch die Margarinen von Aldi, Netto und Edeka.
Auf der anderen Seite bekamen drei Produkte ein Ausreichend, ein Produkt fiel mit einem „mangelhaft“ durch: „Sonja“ hergestellt von Vandemoortele.
Alle waren zum Backen, Kochen oder als Brotaufstrich geeignet.

Margarine ist die pflanzliche Alternative zu Butter, erklärt Oecotrophologin und Buchautorin Dagmar von Cramm.
Die Pflanzenöle, aus denen sie hergestellt wird, liefern dem Körper wertvolle ungesättigte Fettsäuren.
Die kann der Körper nicht selbst bilden, sie können das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen mindern.
So stecken in Margarine wichtige Omega-6- und Omega-3-Fettsäuren sowie Vitamin D.
Wer gerne eine Brotzeit macht, sollte sich Margarine und Butter abwechselnd aufs Brot schmieren, rät von Cramm.

In allen getesteten Margarinen wurde Glycidyl-Ester nachgewiesen
Früher steckten in Margarine gesundheitsgefährdende Transfettsäuren.
Inzwischen achten die Hersteller der Expertin zufolge darauf, dass das nicht mehr so ist.
Margarine kann jedoch durch den Schadstoff Glycidyl-Ester belastet sein, der laut von Cramm möglicherweise krebserregend ist.

In allen getesteten Produkten der Stiftung Warentest wurden geringe Konzentrationen des Stoffes nachgewiesen.
Vier Margarinen waren laut den Experten sogar „deutlich“ belastet.
Glycidyl-Ester entstehe bei der Raffination von Ölen, erläutert von Cramm.
„Da Margarine in der Regel mit raffinierten Ölen hergestellt wird, kann eine Belastung nicht ausgeschlossen werden.“
Lediglich kaltgepresste Öle wie Rapsöl seien kaum belastet.
Darum empfiehlt sie: „Man sollte Margarine auf Rapsölbasis bevorzugen.“


 
Shirts, Schmuck: Diese Strafen drohen, wenn Sie gefälschte Klamotten im Urlaub kaufen !

Im Urlaub locken Händler oft mit fantastischen Angeboten: Schuhe, Parfüms oder Schmuck von bekannten Marken, nur für viel weniger Geld.
Die gefälschte Ware sieht oft täuschend echt aus, deshalb finden sie auch Anklang bei den Touristen.
Doch wer im Ausland auf Shopping-Tour geht, sollte sich vorher gut über die Zoll-Bedingungen informieren.

Die wichtigsten Regeln in der Übersicht.

Darf ich gefälschte Ware aus dem Urlaub mitbringen?

Erwischt der Zoll einen Reisenden mit gefälschter Ware, droht ihm keine Strafe, wenn er sie offensichtlich nur für sich gekauft hat.
Ausschlaggebend ist dabei aber die Menge: Wenn sich hier für die Zollbeamten Anhaltspunkte für den gewerblichen Handel ergeben, können sie einschreiten.
Dem Besitzer kann eine Strafanzeige wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Markengesetz in Betracht gezogen.

Das Problem ist aber: Wenn der Zoll Reisende mit gefälschte Ware erwischt, wird in jedem Fall der Rechteinhaber informiert, der dann klagen und Schadensersatz fordern kann.

Das Hauptzollamt München rät außerdem generell vom Einkauf der gefälschten Waren ab: „Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können.
So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt.“

In einigen Urlaubsländern wie Italien und Frankreich wird außerdem schon der private Erwerb von Plagiaten unter Strafe gestellt.

Wie viel darf ich grundsätzlich im Ausland einkaufen?
Verzollt werden müssen bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff Waren in einem Wert von über 430 Euro bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff, mit dem Auto oder Zug liegt die Grenze bei 300 Euro.

Wer mehr dabei hat, muss von sich aus auf den Zoll zugehen.
Das gilt auch für nachgeahmte Waren.

Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt jeweils ein Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Übersteigt etwa ein Schmuckstück diese Wertgrenzen, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden.
Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den privaten Gebrauch gekauft wurde.
Auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln sind nur Waren innerhalb der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben.

Von bestimmten Gütern, etwa Zigaretten und Alkohol, dürfen nur festgelegte Mengen eingeführt werden.

Reisende sollten sich vorher auf der Seite des Zolls informieren.
Hat man zu viele dabei, muss man diese doppelt nachversteuern.
Es geht in diesem Fall auch um Steuerhinterziehung – ob aber eine Strafverfolgung eingeleitet wird, hängt von der Staatsanwaltschaft ab.
Dann muss man die hinterzogene Steuer plus in der Regel eine kleine Strafe bezahlen, diese ist abhängig von Einkommen.

Was passiert, wenn ich die Reisefreimenge überschreite?
In der Regel müssen Reisende dann den Einfuhrsteuersatz von 19 Prozent zahlen.
Für einige spezielle Produkte wie besondere Computer gibt es höhere Sätze.

Wie kann ich Fälschungen erkennen?
Die Verpackungen von zum Beispiel Kosmetika sind zwar meist gut nachgemacht, aber zum Teil fehlen aufwendige Feinheiten wie Prägungen, erklärt der VKE, der Hersteller des von Fälschungen besonders betroffenen mittleren und hohen Preissegments vertritt.
Markennamen werden oft schlampig aufgedruckt, auf den Verpackungen fehlen Hinweise zum Produkt.

Der Karton sowie das Material von Kosmetiktiegel oder Parfümflacons haben eine schlechte Qualität.
Glas ist nicht ganz rein oder hat scharfe Kanten.
Der Zerstäuber wirkt zerbrechlich.
Parfüms sollten Verbraucher ausprobieren, denn bei Fälschungen kann das Rohr in der Pumpe zu kurz sein.
Und natürlich: Fälschungen sind billiger als üblich.
Wer hochpreisige Markenkosmetika kaufen möchte, kann sich meist auf die Hersteller verlassen: Sie übergeben ihre Waren nur an ausgewählte Vertragspartner.
Welche das sind, geben viele Kosmetikunternehmen über einen sogenannten Storefinder auf ihrer Homepage an.

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) rät, grundsätzlich für alle Produkte auf fehlende Labels, Beipackzettel, Garantie- und Echtheitszertifikate zu achten.
Gefährliche Inhaltsstoffe zum Beispiel in Turnschuhen und in Spielzeug können ausdünsten.
Manchmal kann man das erschnuppern – riecht der Kunststoff beißend nach Chemie, besser nicht kaufen.


 
Sommerschlussverkauf startet am heutigen Montag !

Berlin - Rabatte gibt es übers ganze Jahr verteilt, doch zum Sommerschlussverkauf (SSV) trommelt der Einzelhandel wieder im großen Stil.
Am heutigen Montag beginnt die koordinierte Aktion, die Teilnahme ist freiwillig.

Rund drei Viertel der Händler beteiligten sich am Sommerschlussverkauf, sagte ein Sprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE).
Die Geschäfte müssten jetzt ihre Lager freibekommen, um Platz für die eintreffenden Herbst-Kollektionen zu haben.
Früher dauerte die Rabattschlacht zwei Wochen, nun ist das Ende offen, jedes Unternehmen entscheidet selbst darüber.

In dieser Saison stapele sich in den Lagern noch jede Menge Hochsommer-Ware, hieß es beim Handelsverband.
Dazu gehörten Badeschuhe und Badehosen ebenso wie T-Shirts, kurze Hosen und Röcke, sagte der Sprecher.
Außer dem Textil- und Modehandel machen auch die Läden anderer Branchen Sonderangebote: Viele Baumärkte, Möbelhäuser, Sport- und Elektrogeschäfte machen beim Schlussverkauf mit.

Vor allem in ländlichen Regionen sowie in kleinen und mittleren Städten seien die Wochen des SSV ein Umsatzbringer, weil die Kunden aus dem Umland sich dann extra wegen der Preisnachlässe auf den Weg in die Einkaufsstraßen der Städte machten.

Der Schlussverkauf wurde fast 100 Jahre lang durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt.
Bis 2004 durfte der Handel nur zwei Mal im Jahr die Lager räumen und Ware mit Rabatten anbieten: im Januar/Februar und im Juli/August.
Seit Mitte 2004 ist diese Vorschrift entfallen.


 
Das ändert sich für Verbraucher im August !

Für viele Ruheständler, die für die Erziehung ihrer Kinder eine Zeit lang nicht gearbeitet haben und über Ehepartner versichert waren, ist ab August eine günstigere Krankenversicherung möglich.
Erziehungszeit wird auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet.
Änderungen ergeben sich in diesem Monat auch für Erzeuger von Gewerbemüll.

Geänderte Krankenversicherung für Rentner
Voraussetzung für eine oft kostengünstigere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine "Vorversicherungszeit" erfüllt ist.
Rentner müssen dafür die sogenannte 9/10-Regel erfüllen.
Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
Zum 1. August 2017 ändern sich nun die Voraussetzungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als "Vorversicherungszeit" für eine KVdR-Pflichtversicherung angerechnet.

Strengere Regeln beim Gewerbeabfall
Ab 1. August gilt für Gewerbeabfall eine strengere Mülltrennung.
Vor allem auf großen Baustellen stehen Änderungen an.
Es geht um Vorgaben für den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfall wie Tapeten- und Metallreste oder Abfälle privater Haushalte und mit bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Auch geht es um Ausnahmen von der Pflicht zur Getrenntsammeln sowie um Dokumentationspflichten.

Neue Energielabel-Verordnung
Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete neue Energielabel-Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
Damit wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums der Rechtsrahmen für die schrittweise Umstellung des EU-Labels mit den "A+++"-Klassen zum Energieverbrauch zurückgeführt auf eine leicht verständliche und klare A- bis G-Skala.
Bis Herbst 2018 würden zunächst die Verordnungen zu Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Monitoren sowie Beleuchtung überarbeitet.
Nach einer Umstellungszeit für die Hersteller seien die neuen Energielabel mit der Skala A bis G für die Verbraucher ab Ende 2019/Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar.

Mehr anerkannte Berufskrankheiten
Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert.
Zum 5. August 2017 werden nach Angaben der Bundesregierung fünf weitere Erkrankungen aufgenommen – darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas Butadien bei Beschäftigten in der Gummi- und Kunstkautschukindustrie.
Bei Schornsteinfegern und Hochofenarbeitern gilt ab sofort Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs, die durch polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ausgelöst wurden, als Berufskrankheit.

Höhere Hygienevorschriften
Gesundheitsrisiken durch Legionellen sollen reduziert werden.
Am 19. August 2017 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die nach Angaben der Bundesregierung den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen regelt.
Die Bakterien könnten sich andernfalls aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen.
Damit würden Konsequenzen aus dem Legionellen-Ausbruch 2013, bei dem zwei Menschen starben und rund 160 erkrankten, gezogen.

Neue Verordnungen für Heizöltanks
Für Besitzer von Ölheizungen mit Baujahr vor 1985 gilt ab diesem Monat eine neue Kontrollpflicht.
Ab 1. August müssen sie jedes Jahr den sogenannten Grenzwertgeber am Öltank von einem Heizungsfachmann überprüfen lassen, teilt das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) in Hamburg mit.
Grund ist eine kürzlich beschlossene Erweiterung der sogenannten Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe, kurz TRwS 791.

Verbot von Kinderehen
Seit Ende Juli ist die Eheschließung in Deutschland nur noch zwischen volljährigen Heiratswilligen möglich.
Mit dem Gesetz zum Verbot von Kinderehen wird die Ehemündigkeit auf 18 Jahre heraufgesetzt.
Bislang konnten Ehen auch eingegangen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und die Familiengerichte zugestimmt haben.
Bei Ehen, in denen einer der Partner 16 oder 17 Jahre alt ist, soll künftig in Härtefällen von der Aufhebung abgesehen werden können – sowie dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.


 
Zurück
Oben Unten