Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Verbraucherzentralen in MV warnen vor Onlinebetrug !

Der Onlinekauf ist jetzt im Lockdown die einzige Alternative zum sonstigen Einkaufsbummel.
Aber nicht alle Angebote sind seriös, warnen die Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Onlinehandel in Deutschland konnte im vergangenen Jahr mit etwa 75 Milliarden Euro einen Rekordumsatz verzeichnen - von Kleidung bis hin zum Auto haben die Deutschen im Internet alle möglichen Güter und Waren eingekauft.
Dabei wurden einerseits gängige Plattformen genutzt aber auch die Onlinshops von Läden aus der Nachbarschaft.

Betrüger bauen auf Leichtgläubigkeit
Laut Verbraucherzentrale ist es im Betrugsfall immer die gleiche Masche: Teure Handys, Gebrauchtwagen oder Saisonartikel werden zu unschlagbar günstigen Preisen angeboten.
Zertifikate und viele positive Bewertungen suggerieren Seriösität.
"Zu gut, um wahr zu sein" seien diese Angebote, meint Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Die Zahlung erfolge meist per Vorkasse.
"Da sollten alle Alarmglocken angehen", so Cornelius.
Denn wenn die bezahlte Ware nicht ankomme und sich dann kein Ansprechpartner finden lasse, sei der Ärger groß.
Betrüger würden meist im Ausland sitzen, die Zertifikate seien nur selten echt.

Online-Betrüger ganz einfach enttarnen
Betrugs-Seiten, sagen Verbraucherschützer, sind recht einfach zu enttarnen.
Auch wenn der Onlinekauf in der Regel schnell geht, sollten sich Konsumenten etwas Zeit nehmen und sich die Seite einmal genauer anschauen", so Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale in MV.

Hat die Seite ein ausführliches Impressum mit Ansprechpartnern und Adressen?
Verfügen die Zertifikate auf der Internetseite über zusätzliche Informationen?
Gibt es ausgewogene Benutzerrezensionen?
Gibt es andere Zahlungsmöglichkeiten außer Vorkasse?

Wenn all diese Fragen mit einem "Nein" beantwortet werden, sollten Konsumenten von einem Kauf auf der betreffenden Seite Abstand nehmen.

Betrugsopfer sehen nur selten ihr Geld wieder
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen ist es sehr aufwändig, Online-Betrügern auf die Spur zu kommen.
Zwar gebe es mittlerweile etwas mehr Rechtssicherheit innerhalb der Europäischen Union, aber meist würden die Händler außerhalb der EU sitzen, so Wiebke Cornelius.
Konkrete Verfahren müssten dann vor den jeweiligen nationalen Gerichten geführt werden, möglicherweise mit einer anderen Rechtslage.

Rostock: 170.000 falsche Abos verkauft
"Die meisten Betrugsopfer warten noch auf ein Urteil und ihr Geld." heißt es von den Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie lange so ein Verfahren selbst in Deutschland dauern kann, zeigt dieses Beispiel: In Rostock muss sich im April ein Mann vor Gericht verantworten der zwischen 2010 und 2012 mit mehr als 170.000 falschen Abos mehr als eine Million Euro Umsatz gemacht hatte.


 
Verbraucher stimmten bei Online-Umfrage ab: Weniger Inhalt und höherer Preis - Das ist die „Mogelpackung des Jahres“ !

Weniger Inhalt und höherer Preis: Verbraucher haben mit großer Mehrheit das „Frucht Müsli“ von Seitenbacher zur „Mogelpackung des Jahres“ gewählt.
Insgesamt 54,5 Prozent der Teilnehmenden stimmten in einer Online-Umfrage für das Müsli, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag mitteilte.

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Auf den Plätzen zwei und drei folgten Osterhasen und Weihnachtsmänner mit versteckter Preiserhöhung sowie die Kinder Schokolade von Ferrero.
Die Verbraucherschützer forderten mehr Transparenz beim Einkauf.

Das „Frucht Müsli“ wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr neu vermarktet – jedoch sei die Zutatenliste quasi identisch mit der des Vorgängers „Vollkorn-Früchte-Müsli“ gewesen.
So liege etwa der Fruchtanteil in beiden Müslis bei 15 Prozent.
Das neue Müsli sei in 750-Gramm-Tüten statt 1000-Gramm-Tüten sowie zu einem höheren Preis verkauft worden.
Je nach Supermarkt habe es Preiserhöhungen von bis zu 75 Prozent gegeben, kritisierte die Verbraucherzentrale.

Grundsätzlich geben die Hersteller eine unverbindliche Preisempfehlung für ihre Produkte ab.
Die endgültigen Verkaufspreise legen die Händler fest.
Seitenbacher reagierte auf Anfrage am Montag zunächst nicht auf die Kür seines Produkts.
Den Verbraucherschützern zufolge wird das Müsli mittlerweile nicht mehr hergestellt, in einigen Supermärkten sei es jedoch noch zu finden.
Auf der Website des Herstellers wurde das Müsli am Montag nicht angeboten.

Im November war das Produkt bereits „Mogelpackung des Monats“.
Damals sagte der Hersteller lediglich, es handle sich um ein „relativ neues Müsli“, das seit April im Sortiment sei.
Seitdem habe es hier keine Änderungen gegeben.
Die Kette Rewe erklärte dazu, der Preisempfehlung von Seitenbacher gefolgt zu sein – der Hersteller habe diese mit Unterschieden in der Rezeptur und der Werthaltigkeit seines Produkts glaubhaft darlegen können.

Mogelpackung des Jahres: Milka-Osterhase auf Platz zwei
An der Online-Abstimmung nahmen gut 21.400 Verbraucher teil, allein fast 11.700 Stimmen entfielen auf das Müsli.
Auf dem zweiten Rang (18,8 Prozent) landeten der Milka Osterhase und Weihnachtsmann von Mondelez: Beide seien leichter geworden, würden aber zum gleichen oder zu einem höheren Preis verkauft.
Bei der Kinder Schokolade (18,5 Prozent der Stimmen) kritisierten die Verbraucherschützer, dass zwei Riegel fehlten – die Preissenkung dabei aber nicht dieser Reduzierung entsprach.

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4,3 Prozent der Abstimmenden wählten das Katzenfutter Whiskas Knuspertaschen von Mars – mit reduzierter Füllmenge und vielerorts gleichem Preis.
Schließlich stimmten 3,9 Prozent für die Bifi Minisalami des Herstellers Jack Link's.
Die Würstchen werden seit vergangenem Jahr zwar im Sechser- statt im Fünferpack verkauft.
Allerdings schrumpfte die einzelne Salami und der Preis stieg.

Die Verbraucherzentrale mahnte, „Tricksereien“ wie versteckte Preiserhöhungen seien für die Verbraucher beim normalen Einkauf kaum zu bemerken.
Helfen würde etwa eine Transparenzplattform, bei der vorab Füllmengenreduzierungen von den Herstellern verpflichtend gemeldet werden müssten.

Die Verbraucherschützer sammeln seit Jahren Beschwerden und Hinweise zu Produkten im Handel und kürten zum siebten Mal die „Mogelpackung des Jahres“.
Die Verbraucherzentrale Hamburg stellte zudem eine Liste mit derzeit rund 1000 Einträgen zu kritisierten Produkten online.
Verbraucher können sie unter aufrufen.


 
Diese Real-Filialen sollen 2021 schließen !

Bislang standen nur acht Real-Filialen fest, die der russische Investor SCP dieses Jahr schließen wollte.
Nun ist klar: Es sind deutlich mehr.

Kahlschlag bei Real: Der Eigentümer des Warenhauskonzerns, der russische Investor SCP, macht zehn weitere Filialen dicht.
Das teilte das Unternehmen mit.
Demnach bestehe für diese Standorte keine wirtschaftliche Perspektive mehr.

Von Anfang an hatte SCP deutlich gemacht, dass voraussichtlich rund 30 Filialen mangels Perspektiven dichtgemacht werden müssten.
Fest stand bislang, dass folgende acht Standorte geschlossen werden sollen.

Bis auf die Filiale in Berlin schließen diese Geschäfte alle zum 31. Januar 2021:
Berlin-Spandau (zum 30. Juni 2021)
Bitterfeld-Wolfen
Duisburg-Süd
Frankenthal
Goslar
Herten-Westerholt
Leißling-Weißenfels
Mönchengladbach-Rheydt

Die Filiale in Augsburg-Königsbrunn sollte ursprünglich zu Ende März 2021 schließen, wie der damalige Real-Eigentümer, die Metro-Gruppe, im März vergangenen Jahres ankündigte.
Sie macht nun ebenfalls zu Ende Januar 2021 dicht, bestätigte ein Real-Sprecher auf Anfrage.

Diese zehn Real-Filialen schließt SCP ebenfalls

Diese Filialen sollen darüber hinaus schließen – zum 30. September 2021, wie Real nun mitteilte:

Ansbach, Residenzstraße
Cuxhaven, Konrad-Adenauer-Allee
Dortmund-Eving, Deutsche Straße
Hannover-Linden, Davenstedter Straße
Haßloch, Hans-Böckler-Straße
Kenn, Am Kenner Haus
Maintal-Dörnigheim
Mönchengladbach-Neuwerk, Krefelder Straße
Neustadt an der Aisch, Karl-Eibl-Straße
Villingen-Schwenningen, Neuer Markt

SCP hatte die angeschlagene SB-Warenhauskette mit ihren rund 270 Märkten von der Metro im Frühjahr 2020 erworben, um sie zu zerschlagen und weiterzuverkaufen.
In diesem Jahr sollen bis zu 150 Märkte verkauft werden, die restlichen sollen bis Mitte 2022 abgewickelt sein, schreibt die "Lebensmittel Zeitung".

Neben Kaufland, Edeka und Globus meldete jüngst auch die Handelskette Bünting Interesse an bis zu 13 Real-Filialen im Nordwesten Deutschlands an.




 
Vorsicht: Trickbetrug - Grundrenten-Fragebogen sind Fälschungen !

Seit dem Jahresbeginn gibt es die Grundrente.
Ausgezahlt wird sie in der Regel aber noch nicht, weil die Berechnung ihre Zeit braucht.
Betrüger nutzen diese zeitliche Lücke nun aus.

Betrüger versuchen derzeit gezielt, an persönliche Daten von Rentenversicherten zu kommen.
"Viele Rentnerinnen oder Rentner bekommen derzeit einen Brief, in dem es angeblich um die neu eingeführte Grundrente geht", sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Doch auch wenn das Schreiben erst mal täuschend echt wirkt: "Es handelt sich um eine Fälschung."
Was sollten Menschen unternehmen, die solch einen Brief erhalten?

Antworten von Dirk von der Heide im Interview.

Was steht in diesen Schreiben?
Dirk von der Heide: Mit Jahresbeginn wurde die Grundrente eingeführt, die Bescheide dazu werden aber noch nicht verschickt.
Daraus versuchen Trickbetrüger nun einen Vorteil zu ziehen.
Sie verschicken derzeit gezielt gefälschte "Fragebögen zur Grundrente".
Darin werden Rentnerinnen und Rentner aufgefordert, persönliche und sensible Angaben zu machen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten.
Zum Beispiel sollen die Kontodaten preisgegeben werden.

Wie sollte man reagieren, wenn man so einen Brief bekommt?
Was Sie wissen sollten: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen.
Ob jemand einen Anspruch auf die Grundrente, also auf den Zuschlag zur Rente, hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft.
Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.
Sie müssen also nichts unternehmen.

Wenn Sie ein Schreiben bekommen haben und jetzt unsicher sind, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung auf.
Rufen Sie nicht die in dem Schreiben genannte Nummer an, sondern schauen Sie in Ihren Unterlagen im letzten Schreiben nach, das Sie von uns bekommen haben.
Oder Sie wenden sich an unser kostenfreies Servicetelefon unter der Nummer 0800/1000 4800.
Und in der Broschüre "Vorsicht Trickbetrug" können Sie oder Ihre Angehörigen noch einmal nachlesen, wie man sich am besten schützen kann.

Warum dauert die Auszahlung der Grundrente so lange?
Die Einführung der Grundrente ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Aus knapp 26 Millionen Renten sind diejenigen herauszufiltern, die einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben.

Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene - also Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten - sowie Erwerbsminderungsrenten.

Die Prüfung erfolgt sowohl für diejenigen von Amts wegen, die bereits Rente bekommen, als auch für jene Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginnt.
Es dauert voraussichtlich bis Juli 2021, bis die ersten Grundrentenbescheide an Rentnerinnen und Rentner verschickt werden können.


 
Das ändert sich im Februar !

Bereits in den letzten Tagen sind einige Änderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft getreten.
Doch es ändert sich noch mehr zum neuen Monat.
Zum Beispiel bei der Steuererklärung, in der Pflege oder aber beim Online-Shopping.
Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Diese neuen Regelungen sind im Rahmen der Corona-Pandemie bereits in Kraft getreten
Homeoffice überall da, wo es möglich ist

Unternehmen müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist.
Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist.
Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
Sie gilt befristet bis 15. März 2021.

Entlastung für berufstätige Eltern
Für das Jahr 2021 wird die Zahl der Tage verdoppelt, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.

Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht
Einreisende aus Risikogebieten müssen künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, Einreisende aus besonders betroffenen Gebieten schon vor Einreise.
Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die am 14. Januar in Kraft getreten ist.

Weitere Änderungen

Steuererklärung 2019 kann später abgegeben werden
Wer seine Steuererklärung für 2019 mithilfe eines Steuerberater erstellen lässt, hat nun mehr Zeit.
Die Abgabefrist wurde durch das Bundesfinanzministerium (BMF) verlängert - und zwar um ganze sechs Monate.
Abgabetermin ist demnach nicht der 28. Februar, sondern erst der 31. August 2021.
Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann dies sowieso rückwirkend bis zu vier Jahre machen.

Außerdem werden nach der Mitteilung des BMF auch Stundungsmöglichkeiten verlängert.
Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen.
Die Stundungen laufen dann laut Ministerium längstens bis zum 30. Juni 2021.
Damit würden bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert.

Whatsapp verschiebt Änderung der Nutzungsbedingungen
Eigentlich hatte der Messenger-Dienst Whatsapp geplant, seine Nutzungsbedingungen ab dem 8. Februar zu ändern.
Das Problem: Wer diesen als User nicht zustimmt, kann die App nicht weiter nutzen.
Nach massiver Kritik und Nutzerabwanderung hat Whatsapp den Start der neuen Regeln nun kurzerhand um gut drei Monate nach hinten verschoben, auf den 15. Mai.

Neue Untergrenzen in der Pflege
Zu wenig Personal für zu viele Patienten: Damit das nicht mehr passiert, gelten ab dem 1. Februar neue Untergrenzen für Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern in der Inneren Medizin, Allgemeinen Chirurgie, Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) und der pädiatrischen Intensivmedizin.
Konkret bedeutet das, dass beispielsweise eine Pflegekraft in der Pädiatrie in der Tagesschicht nur maximal sechs Patienten versorgt.
In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro Pflegekraft.
In der Allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie dürfen es am Tag 10 Patienten und in der Nacht 20 Patienten pro Pflegekraft sein.
Untergrenzen gab es bisher nur in der Intensivmedizin, Geriatrie (Altersmedizin), Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und der Herzchirurgie.

Mehr Sicherheit beim Online-Shopping mit Kreditkarte
Wer online einkauft und mit Kreditkarte zahlt, braucht künftig mehr Zeit, bekommt dafür aber auch mehr Sicherheit.
Ab dem 15. Februar gilt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Waren, die mindestens 150 Euro kosten.
Bisher kam diese nur für Waren ab 250 Euro zum Einsatz, ab Mitte März soll die Zwei-Faktor-Authentifizierung aber für alle Beträge gelten.
Beim Online-Shopping reicht also künftig nicht mehr die dreistellige Prüfziffer von der Rückseite der Karte, sondern es muss beispielsweise ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) eingegeben werden.

Jahresvignette läuft ab
Auch wenn das Reisen gerade ziemlich eingeschränkt ist: Wer zwischen Deutschland und Österreich, Slowenien oder der Schweiz reist oder pendelt, benötigt zum 1. Februar eine neue Jahresvignette.
Diese gelten nämlich nur noch bis zum 31. Januar.
Wer keine neue hat und erwischt wird, muss zahlen -in Slowenien bis zu 500 Euro, in Österreich mindestens 120 Euro und in der Schweiz rund 180 Euro.


 
Lidl streicht den "Bauernbonus" !

Schweinefleischprodukte: Lidl streicht den "Bauernbonus".

Preise rauf, Preise runter: Lidl macht sein Schweinefleisch wieder billiger.
Der Lebensmitteldiscounter hatte erst vor zwei Monaten die Preise erhöht.

Das ist der Grund.

Der Discounter Lidl hat die im Dezember nach Protestaktionen von Landwirten erhöhten Schweinefleischpreise wieder gesenkt.
Damit ist der sogenannte "Bauernbonus" nach nur zwei Monaten wieder Geschichte.
"Die Entwicklung der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass der Markt unserem Preissignal nicht gefolgt ist", teilte Lidl auf Anfrage mit.
"Dadurch ist uns ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entstanden."

Es sei daher nicht möglich, die Preise dauerhaft und allein auf dem höheren Niveau zu halten.
"Ab sofort müssen wir uns im Schweinepreissegment wieder dem Marktniveau anpassen", erklärte das Unternehmen.

Zuvor hatte die "Lebensmittel Zeitung" darüber berichtet.

Discounter hatte zehn Artikel verteuert
Lidl hatte die Preise als Reaktion auf Protest- und Blockadeaktionen von Landwirten erhöht.
Damals hieß es, man habe den Einkaufspreis für zehn Artikel aus dem Schweinefleischsortiment um einen Euro pro Kilogramm angehoben, als Folge steige der Verkaufspreis im gleichen Umfang.
Die sich in Existenznot sehenden Bauern hatten über zu geringe Erzeugerpreise und ein aus ihrer Sicht unfaires Gebaren der Einzelhandelsketten geklagt.

"Wir werden die deutsche Landwirtschaft weiterhin fördern, indem wir die andauernden Gespräche konstruktiv unterstützen und auf Produkte aus heimischer Landwirtschaft setzen", betonte Lidl.
Schon vor der Preiserhöhung im Dezember hatte das Unternehmen angekündigt, 50 Millionen Euro zusätzlich an die Landwirte über die Initiative Tierwohl auszuzahlen.

Zudem habe man im Hintergrund Gespräche mit allen Partnern entlang der Wertschöpfungskette angestoßen, um gemeinsam Lösungsansätze für eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu entwickeln, hieß es am Donnerstag.


 
Mieter oder Vermieter - wer muss wo den Schnee räumen? Und wann ?

Grundstückseigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet.
Diese Pflicht kann aber auch Mieter treffen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) - und zwar dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine einfache Regelung in der Hausordnung reicht dagegen nicht aus, um Mieter zum Räumen zu verpflichten.
Es gibt nach Angaben des Mieterbundes auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss eines Hauses zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.

Vermieter muss kontrollieren ob gefegt wurde
Der Vermieter kann die Arbeiten auch durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen.
Die Kosten dafür können dann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden - sofern dies im Mietvertrag geregelt wurde.

Auch wenn der Vermieter seine Pflichten auf den Mieter abwälzt, muss er kontrollieren, ob tatsächlich ordnungsgemäß gefegt wurde - denn er kann sonst im Schadensfall haften.

Was gilt für Streupflichtige? Ein Überblick.

Zeitraum:
Winterdienst muss in der Regel von 7.00 bis 20.00 Uhr geleistet werden, an Orten mit hohem Publikumsaufkommen auch bis in die späten Abendstunden, an Sonn- und Feiertagen erst ab 8.00 oder 9.00 Uhr.
Je nach Witterung muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden.

Ist wegen anhaltenden Schneefalls eine Beseitigung sinnlos, entfällt die Räumungspflicht zwar.
Im Streitfall muss der Streupflichtige hierfür jedoch einen Nachweis erbringen.

Umfang:
Gefegt und gestreut werden müssen der Bürgersteig, der Hauseingang sowie Wege zu Mülltonnen und Garagen.
Die Gehwege vor dem Haus müssen meist mit einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit werden, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können.
An Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein mindestens eineinhalb Meter breiter Streifen geräumt werden.

Vertretung:
Ist ein Mieter für den Winterdienst verantwortlich, jedoch aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, so muss er sich um eine Vertretung kümmern.
Sind in Mehrfamilienhäusern die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen.

Haftung:
Kommt es aufgrund von Eisglätte zu einem Unfall, hat der gestürzte Passant unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn die Räumungspflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten worden sind.
Hat der betroffene Passant jedoch leichtfertig gehandelt und sich bewusst auf das Glatteis begeben, so kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden angerechnet werden.


 
Böse Überraschung: Mit Smartphone seiner Mutter - Siebenjähriger verzockt rund 2700 Euro !

Viele Kinder zocken an den Handys ihrer Eltern – eine böse Überraschung erlebte jetzt die Mutter eines Siebenjährigen: Der Junge nahm bei einem Spiel In-App-Käufe in Höhe von insgesamt 2753,91 Euro vor.
Seine Mutter hatte ihm zwar erlaubt, das bunte Online-Game zu spielen und dabei über eine Gutscheinkarte kleinere Summen auszugeben.

Die Frau hatte aber nicht mehr in Erinnerung, dass zudem ihre eigene Kreditkarte hinterlegt war.
Ihr kleiner Sohn spielte dann heimlich weiter, wie es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag heißt.

Minderjährige dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengeldes Käufe tätigen.
„Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen“, sagte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Kathrin Körber.
Im Fall des Siebenjährigen hatte die Mutter keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen.

Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen den Großteil der Forderung erlassen – insgesamt 2654,31 Euro, berichtete Körber.
Wo genau die Familie in Niedersachsen lebt, sagte sie aus Datenschutzgründen nicht.

Gerade in der Pandemie-Zeit könne sie Eltern verstehen, die – etwa wenn sie selbst im Homeoffice arbeiten – ihren Kindern ab und zu ihr eigenes Handy zur Verfügung stellen, sagte die Rechtsexpertin.
Allerdings sollten Eltern unbedingt zuvor die Einstellung ihrer Geräte überprüfen.

Darauf weisen die Verbraucherschützer anlässlich des Safer Internet Day an diesem Dienstag (9. Februar) hin.
Vor ungewollten Kosten kann beispielsweise ein Passwortschutz für Käufe oder eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter schützen.


 
Personalausweis soll digitaler werden - und teurer !

Der Personalausweis soll nach dem Wunsch des Bundesinnenministeriums noch digitaler werden und einen Schlüssel zur Übertragung auf ein Handy bekommen.
Um die Hälfte soll die bislang hinter den Erwartungen zurückgebliebene Nutzung der digitalen Identifikation gesteigert werden.
Doch es gibt auch Probleme, darunter die Kostenspirale.

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Nach dem ersten Schritt der Digitalisierung des Personalausweises soll nun ein zweiter Schritt erfolgen, um das Ausweisen im Internet zu etablieren.
Das bisherige Angebot gilt zwar als sicher, doch bei der Anwendung fehlt es noch an Durchzug.
Das Innenministerium sieht das Projekt sogar hinter den Erwartungen.
Deswegen sollen nun die Gesetze für den Personalausweis, für die Karte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) und für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger "nutzerfreundlich" weiterentwickelt werden.

Das Bundesinnenministerium stellt sich im Referentenentwurf vor, dass man sich künftig per mobilem Endgerät ausweisen kann.
Der Ausweis soll damit auf dem Smartphone abgelegt werden können und im Bedarfsfall den Inhaber ausweisen.
Das soll über einen Schlüssel aus dem Speicher des Personalausweises möglich werden, der übertragen wird.
Damit soll die Nutzung um die Hälfte steigen.
Die Absicherung ist nicht im Detail geklärt, wird aber als Voraussetzung umschrieben - etwa durch einen (Ent-)Sperrschlüssel.
Wahrscheinlich ist erneut die Nutzung einer App, wie es jetzt auch schon der Fall ist.
Eine native Integration würde die Unterstützung der Hersteller erfordern.

Kostenspirale bei Ausweispapieren
Die Entwicklung ist natürlich mit Kosten verbunden, die am Ende der Steuerzahler trägt - und zwar als Gebühr.
Man geht sicher davon aus, dass der Personalausweis noch teurer wird.
Dabei wurden die Gebühren erst angehoben: Zum Jahreswechsel 2021 stieg der Preis von 28,80 Euro auf 37 Euro - ein Zuschlag von 28,5 Prozent.
Der Gesetzgeber begründete das mit gestiegenen Produktions- und Personalkosten, obwohl laut Ministeriumsbericht die Kosten für das Thema Personalausweis stabil blieben.
Ein "Kinderausweis" (bis 16 Jahre) kostet 22,80 Euro und ist 6 statt 10 Jahre gültig.

Ein neuer Ausweis dürfte dann über 40 Euro liegen, wenn der Inhaber ihn beantragt.
Das Bundesinnenministerium rechnet vor, dass die Bürger mit der digitalen Technik 11.806 Stunden sparen können.
Bei erwarteten jährlichen Kosten von 26 Millionen Euro ist das allerdings mit rund 2.200 Euro pro Stunde teuer erkaufte Zeit - und da sind die einmaligen Entwicklungskosten von geschätzten 19 Millionen Euro noch nicht inbegriffen, weil sie auch auf die Nutzungszeit des Systems umgelegt werden müssten.

Kritiker führen daher auch an, dass viel mehr Nutzungsfälle für die Technik geschaffen werden müssten.
Digitale Ausweispapiere bringen wenig, wenn man kaum Anwendungsfälle hat.
Außerdem gibt es generelle Fragen zur Sicherheit bei Smartphones.
Die Geräte müssten demnach mindestens die eIDAS-Verordnung erreichen, was nicht für jedes Smartphone gilt.
Tatsächlich sogar für den Moment nur die Galaxy-S20-Reihe von Samsung im Rahmen einer staatlichen Förderung.
Viele Fragen sind im Referentenentwurf noch ungeklärt und bedürfen der Ausarbeitung.
Sollte der Entwurf zu einem Gesetz werden, müsste zunächst die Bundesregierung zustimmen.
Ob das in der laufenden Legislaturperiode mit dem CSU-geführten BMI noch gelingt, ist ungewiss.


Quelle:
 
Lidl entthront: Ranking - Das ist der beliebteste Supermarkt der Deutschen !

Sie gehören zu den wenigen Geschäften, die während des Lockdowns geöffnet sind: Discounter und Supermärkte.
Jetzt hat eine Umfrage herausgefunden, welche besonders beliebt sind.

Das sind die Gewinner und Verlierer.

Wo kaufen die Deutschen besonders gern ein?
In Discountern wie Aldi, Lidl und Penny?
Oder schwören sie auf Supermärkte wie Rewe, Kaufland und Edeka mit ihrem breiten Sortiment?
Ein neues Ranking gibt einige Antworten.

Um es vorwegzunehmen: In den Top Ten der beliebtesten Discounter und Supermärkte sind die Billigheimer (6) zwar noch in der Überzahl.
Doch die Vollsortimenter (4) holen auf – und stellen mit Rewe sogar den beliebtesten Lebensmittelhändler in Deutschland.
Dahinter liegen knapp Vorjahressieger Lidl (Platz 2) und der Supermarkt Edeka, der wie schon 2020 den dritten Platz belegt.

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Das Ranking geht auf eine Studie des Marktforschungsinstituts Splendid Research zurück.
Darin wurden im Januar 1.462 Deutsche zwischen 18 und 69 Jahren online befragt.
Die Initiatoren wollten wissen, welche Händler am bekanntesten sind, welches Image (unter anderem Einzigartigkeit, Qualität, Attraktivität, Preis-Leistungs-Verhältnis, Weiterentwicklung) sie haben und ob man auch ein nächstes Mal dort einkaufen würde.

Daraus wurde ein sogenanntes Markenimage (Brand Index) berechnet.
Der Lebensmittelhändler Rewe liegt danach mit einem Zahlenwert von 69,5 Punkten (100 Punkte waren möglich) an der Spitze – auch weil Rewe in Deutschland mit 94,8 Prozent die zweithöchste Bekanntheit besitzt.

Keine Bio-Lebensmittelhändler in Top Ten
Ein Aufsteiger, der es allerdings noch nicht in die Top Ten geschafft hat, ist der Bio-Lebensmittelhändler Alnatura.
Der Studie nach liegt er mit einer Bekanntheit von 56,2 Prozent in der Gesamtbevölkerung weit hinten.

Punkten kann Alnatura aber vor allem in Sachen Nachhaltigkeit.
"Dieses Thema wird nicht mehr nur bei den zahlungskräftigeren Kunden immer mehr zu einem ganz entscheidenden Faktor bei der Wahl des Lebensmittelhändlers", sagt Norman Habenicht von Splendid Research.


 
Supermarkt-Einkauf - Weshalb öffnen Kassierer immer die Eierkartons ?

Jeder kennt es: Wenn man eine Packung Eier kauft, wirft das Kassenpersonal einen kurzen Blick in den Karton.
Sehr aufmerksam.
Könnte ja ein kaputtes Ei darunter sein.
Oder hat der Routine-Check noch einen anderen Grund?


Laut des Online-Portals Statista verbrauchten die Deutschen im Jahr 2019 pro Kopf durchschnittlich 236 Eier.
Am häufigsten werden sie in Discountern und Supermärkten gekauft.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ob auch alle Eier unbeschädigt sind, öffnen die meisten Kunden im Markt die Schachtel.
So weit, so gut.

Legt man seine Waren später aufs Einkaufsband, passiert etwas, dass so sicher ist, wie das Amen in der Kirche: Bevor die Kassiererin den Eierkarton über den Scanner zieht, wirft sie einen routinierten Blick in die Schachtel.
Viele Kunden nehmen an, dass das Personal noch einmal nachschaut, ob ein Ei zu wenig drin oder kaputt ist.

Kleine Produkte verstecken?
Verfolgt man Diskussionen in Social-Media-Kanälen soll der Routine-Check noch einen zusätzlichen Grund haben: Das Kassenpersonal wolle sichergehen, dass Kunden in den Kartons keine weiteren kleine Waren verstecken – um diese mitzunehmen, ohne zu bezahlen.
Darunter zählen zum Beispiel Überraschungseier.

Doch was sagen die Discounter und Supermärkte selbst zu dem Routine-Check ihrer Kassiererinnen und Kassierer?
Es wurde bei Aldi, Lidl, Netto und Rewe nachgehakt.
Doch fast alle Anfragen blieben überraschenderweise unbeantwortet.

Das sagt Aldi-Nord
Einzig Aldi-Nord teilt uns mit: "Die Eierkartons werden geöffnet, um zu kontrollieren, ob alle Eier vorhanden und nicht beschädigt sind", sagt Jana Freund von der Pressestelle des Discounters.
Dies sei aber keine Dienstvorschrift.
Der Gedanke des Kundenservices stehe im Vordergrund, fügt Freund hinzu.

Ähnlich verfahre das Kassenpersonal, wenn Kunden Zeitungen und Zeitschriften kaufen.
"Hier wird kontrolliert, ob zwischen den Seiten keine andere Zeitung oder Zeitschrift steckt."
Freund erklärt, dass es immer passieren könne, dass eine Zeitschrift zwischen eine andere rutscht.
"Dabei gehen wir nicht davon aus, dass der Kunde die Zeitschrift stehlen möchte."

Nicht alles ist erlaubt
Derweil verliert der Einzelhandel jedes Jahr Millionen durch Ladendiebe.
Deshalb greifen die Firmen zu mehr oder weniger erfolgreichen Methoden, um Dieben das Handwerk zu legen.
Laut der Verbraucherzentrale ist aber nicht alles erlaubt.
Dazu zählt die sogenannte Taschenkontrolle.
Das heißt konkret: Ein Blick in die Tasche, ohne konkreten Verdacht auf Diebstahl, stellt einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.

Dagegen ist der Blick in den Eierkarton gestattet.
Und hat sogar noch einen Vorteil: Falls Sie es zuvor vergessen haben, ist es auch Ihre letzte Chance, die Unversehrtheit der Eier zu überprüfen.
Sogar mit Zeugen.


 
Sammelklage geplant: Verbraucherschützer machen gegen Parship mobil !

Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte Nutzern von Parship die Möglichkeit geben, ihren Vertrag fristlos zu kündigen.
Durchsetzen will man das mit einer Musterfeststellungsklage.

Wer bei der Dating-Plattform Parship ein Abo abschließt, muss tief in die Tasche greifen: Wer eine Premium-Mitgliedschaft abschließen möchte – und nur damit lässt sich die Plattform sinnvoll nutzen – wählt zwischen einer Laufzeit von sechs (79,90 Euro/Monat), zwölf (65,90 Euro/Monat) oder 24 Monaten (45,90 Euro/Monat).
Und wer nicht rechtzeitig kündigt, rutscht zudem noch in eine ebenso kostspielige Vertragsverlängerung hinein.

Das will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht hinnehmen und möchte erwirken, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen der Verlängerungspraxis für unwirksam erklärt werden – und dass Kunden ihren Vertrag jederzeit kündigen können.

Sammelklage soll Abhilfe schaffen
Das Mittel, um dies gerichtlich zu erwirken, soll eine sogenannte Musterfeststellungsklage sein, umgangssprachlich auch Sammelklage genannt.
Dabei vertritt der vzbv gleich eine große Zahl von Geschädigten vor Gericht.
Unter Umständen könnte für die teilnehmenden Kläger sogar eine Entschädigung erwirkt werden.

Um eine solche Klage anstrengen zu können, sucht der vzbv nun nach Verbrauchern, die sich der Klage anschließen möchten – das sei ohne Kosten oder Risiken möglich.
Weitere Informationen finden sich dazu auf der Website des Bundesverbands.

Die Musterfeststellungsklage ist in Deutschland ein vergleichsweise junges juristisches Instrument.
Sie soll insbesondere die Rechte von Verbrauchern besser gegen große Unternehmen schützen.
Klagen dürfen dafür zugelassene Vereine und Verbände.
Der bislang bekannteste und größte Fall war bislang die Klage gegen VW im Dieselstreit.


Quelle Verbraucherzentrale Bundesverband:
 
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