Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Ab 1. Januar 2021: Das ändert sich bei der Versicherungskarte für Autobesitzer !

Farbwechsel zum Jahreswechsel: Die Grüne Versicherungskarte für Autos heißt zwar weiter so, ist aber nicht mehr grün.
Bereitgestellt wird sie nur noch in weiß – das hat Vorteile für den Versand.

Die Grüne Versicherungskarte für Kfz-Halter ist vom 1. Januar 2021 an nur noch in weiß erhältlich.
Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Versand wird einfacher
Das Dokument ist nun aufgrund des Farbwechsels auf neuen Wegen zu bekommen: Versicherer können die Karte als PDF-Datei verschicken, der Kunde kann sie dann selbst ausdrucken.
Zuvor konnte die Karte nur per Post zugesandt oder in Filialen des Versicherers abgeholt werden.

Der Name des Dokuments bleibt trotzdem Grüne Versicherungskarte.
Es dient seit dem Jahr 1965 in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicherung, die Mitnahme bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto wird daher für viele Länder empfohlen.
Bestehende Karten auf grünem Papier behalten laut GDV bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.


 
Reform gilt ab 1. Januar: Grundrente-Bezieher müssen sich gedulden !

Auch wenn die Grundrente mit dem Jahreswechsel in Kraft tritt, können Berechtigte erst Mitte 2021 mit der Auszahlung rechnen.
Der hohe Verwaltungsaufwand und die Corona-Krise sorgen für Verzögerungen.
Zudem ist der Anspruch auf die Leistung an einige Bedingungen geknüpft.

Nach jahrelanger Debatte hat sie der Bundestag im Sommer beschlossen - doch die Bezieher müssen sich noch gedulden: Die Grundrente wird erst Mitte kommenden Jahres ausgezahlt, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil noch einmal klar gestellt hat.
Doch weil das Gesetz bereits ab dem 1. Januar gilt, besteht ab dann der Anspruch - und das Geld wird rückwirkend ausbezahlt.

Warum wird die Grundrente zum Jahreswechsel noch nicht überwiesen?
Der Verwaltungsaufwand ist immens: Es müssen 26 Millionen Renten daraufhin geprüft werden, ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte zudem darauf hingewiesen, dass es wegen der Corona-Krise zu Verzögerungen kommen könne - viele Mitarbeiter befinden sich im Homeoffice.
Ab Mitte 2021 sollen zuerst die Neurentner ihr Geld bekommen, danach die Bestandsrentner.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht.
Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
Auch rentenversicherungspflichtige Minijobs sowie Kriegsdienst oder Zeiten politischer Haft in der DDR werden berücksichtigt - Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld hingegen nicht.
Heil rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern - davon 70 Prozent Frauen.

Wie wird die Höhe berechnet?
Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden.
Grundrentenzeiten, in denen weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland im jeweiligen Jahr versichert worden sind, bleiben bei der Berechnung des Zuschlags unberücksichtigt.
Aus den verbleibenden so genannten Grundrentenbewertungszeiten wird der Zuschlag errechnet.

Wie hoch fällt der Grundrenten-Zuschlag aus?
Die Höhe ist abhängig von den Grundrentenzeiten und der Höhe der versicherungpflichtigen Verdienste.
Im Durchschnitt liegt der Zuschlag bei 75 Euro, maximal sind es aktuell etwa 418 Euro.
Ein Beispiel: Eine alleinstehende Floristin, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, hat im Durchschnitt etwa 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient.
Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 547 Euro, mit der Grundrente werden es 966 Euro.

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?
Sie erfolgt durch einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden.
Zugrunde gelegt wird dabei das zu versteuernde Einkommen.
Außerdem angerechnet werden die oberhalb des Sparerfreibetrages liegenden abgeltend versteuerten Kapitalerträge.
Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen und wird nach Abgabe der Steuererklärung individuell vom Finanzamt ermittelt.
Bei der Ermittlung werden von den Gesamteinkünften, Werbungskosten, Krankenversicherungsbeiträge sowie außergewöhnliche Belastungen wie Zahlungen für pflegebedürftige Angehörige abgezogen.
Steuerfreie Einnahmen, etwa aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder aus einem pauschal besteuerten Minijob, werden nicht berücksichtigt.
Weiterhin unberücksichtigt bleiben Immobilien und Vermögen.

Welche Freibeträge gibt es?
Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1950 Euro.
Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Erst bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen?
Nein.
Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?
Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird.
Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente.
Der Freibetrag ist auf 50 Prozent des ab Januar geltenden Hartz-IV-Satzes von 446 Euro begrenzt - also 223 Euro.


 
Paket verloren oder zu spät zugestellt ? Hier beschweren Sie sich !

Sie haben Probleme mit der Brief- oder Paketzustellung?
Hier können Sie sich beschweren oder eine Schlichtung beantragen.
Plus: So viele Beschwerden gibt es 2020.

Bei der Bundesnetzagentur gehen 2020 in etwa genauso viele Beschwerden über Postdienstleistungen ein wie im Jahr 2019.
Das teilte die Bundesnetzagentur kürzlich mit.

Bis zum 15. Dezember 2020 gingen demnach bei der Bundesnetzagentur 17.930 Beschwerden zu Postdienstleistungen ein.
Im gesamten Jahr 2019 erreichten den Verbraucherservice Post 18.209 Beschwerden.
Zum Jahresende 2020 wird also ein ähnlich hohes Beschwerdeaufkommen erwartet.
Die Schlichtungsstelle Post wiederum erreichten bis Mitte Dezember 1.749 Schlichtungsanträge.
Damit man die Zahlen einordnen kann: Jährlich werden laut Bundesnetzagentur zirka 3 Milliarden Pakete und rund 14 Milliarden Briefe in Deutschland verschickt.

Die Corona-Pandemie zeige bisher keine Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschwerdezahlen.
Das erscheint etwas überraschend, schließlich müssen die Paketzusteller 2020 viel mehr Lieferungen zustellen als noch 2019.
Doch offensichtlich haben die Zustelldienste ihr Personal entsprechend aufgestockt.

Gut 50 Prozent der Themen betrafen laut Bundesnetzagentur den Paketbereich .
Davon entfielen 27 Prozent auf die Wettbewerber der Deutschen Post DHL (im Jahr 2019 waren es 19,5 Prozent).
Rund 34 Prozent aller Themen betrafen den Bereich Brief .
Davon entfielen 95 Prozent auf die Deutsche Post AG.

Am häufigsten waren Probleme bei der Zustellung von Briefen oder Paketen der Grund für eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Falls Sie ein Problem mit der Brief- oder Paketzustellung haben, können Sie sich über dieses Online-Formular bei der Bundesnetzagentur beschweren.


Mehr Schlichtungsanträge
Bis zum 15. Dezember 2020 erreichten die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur 1.749 Schlichtungsanträge.
2019 waren es 1.453 Anträge.
Mit rund 80 Prozent bezieht sich die Mehrheit der Anträge auf Paketsendungen.
Die häufigsten Gründe für ein Schlichtungsbegehren sind verlorene, entwendete oder beschädigte Pakete.

Aufgepasst: Die Mehrheit der großen Paketdienstleister schließt laut Bundesnetzagentur ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
Die Bundesnetzagentur kritisiert, dass den Kunden dadurch vielfach die Möglichkeit genommen werde, eine gütliche Einigung zu erreichen.
Denn der ordentliche Rechtsweg komme oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn das Postunternehmen eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie über dieses Onlineformular

den entsprechenden Antrag finden Sie hier.


In dieser FAQ erklärt die Bundesnetzagentur, was Sie bei Problemen mit der Brief- oder Paketzustellung machen können.



 
Goodbye, Britain: Was das Brexit-Abkommen bei Reisen ändert !

Der Brexit ändert für Reisende mit Ziel Großbritannien nicht allzu viel.
Die wichtigste Änderung betrifft - jedoch nicht sofort - das benötigte Reisedokument.
Viele Rechte bleiben Urlaubern erhalten.

Die Brexit-Übergangsphase ist mit Ablauf des Jahres 2020 beendet.
Nun wird das neue Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) greifen.
Doch wie wirkt sich das auf Menschen mit Reiseplänen für die Britischen Inseln aus?

Reisepass statt Personalausweis
Die wichtigste Änderung greift erst im Herbst: Vom 1. Oktober 2021 an wird für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland ein Reisepass benötigt, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt.
Den Pass stellt das Bürgeramt am Heimatort aus.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Alter des Antragstellers, der Zahl der Seiten und der Bearbeitungsdauer.

Der Personalausweis wird dagegen nur noch bis zum 30. September 2021 für die Einreise akzeptiert.
Urlauber müssen allerdings weiterhin kein Visum für Großbritannien beantragen.

Eine Ausnahme gibt es bei der Passpflicht für bestimmte Personen: Wer über einen "settled"- oder "pre-settled"-Status verfügt, Grenzgänger oder ein "S2-Healthcare-Visitor" ist, kann seinen Personalausweis noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen, erläutert das EVZ.

Wer sich für eine Rundreise in Großbritannien einen Mietwagen leiht, der kann dafür weiter den deutschen, europäischen oder internationalen Führerschein nutzen.

Europäische Krankenversicherungskarte wird weiter akzeptiert
Und noch eine gute Nachricht gibt es für Reisende: Die von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und auch die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behalten bei Urlaubsreisen ihre Gültigkeit, erläutert das EVZ.

Mit der EHIC können Reisende innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich in Notfällen zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Reiselandes.
Die Kosten für die Notfallbehandlung werden von der Krankenkasse übernommen.
Allerdings empfehlen Verbraucherschützer für Reisen außerhalb Deutschlands generell eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung, weil die Krankenkassen oft nicht alle anfallenden Behandlungskosten erstatten.

Fluggastrechte bei Verbindungen zwischen EU und UK
Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten und für alle Flüge, die in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Sie regeln die Höhe von Entschädigungen, etwa wenn ein Flugzeug ausfällt oder sich deutlich verspätet.

Vom 1. Januar 2021 stellt sich das nun so dar: Die Rechte gelten weiterhin für alle Flüge aus dem Vereinigten Königreich - und für Flüge aus der EU dorthin von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU.
Sie gelten aber nicht mehr, wenn man aus einem Drittstaat wie den USA mit einer britischen Fluggesellschaft in die EU fliegt.

Wer mit dem Eurostar-Zug oder einem Fernbus nach Großbritannien reist, für die- oder denjenigen gelten weiterhin die entsprechenden Fahrgastrechte zum Beispiel bei Verspätungen.
Die EU-Gesetzgebung ist hier laut EVZ jeweils in britisches Recht überführt worden.

Was gilt bei Roaming-Kosten?
In der EU gibt es keine Roaming-Gebühren mehr für das Telefonieren per Smartphone und für mobiles Surfen.
Für das Vereinigte Königreich entfällt diese Regel nun.
Allerdings haben deutsche Netzbetreiber angekündigt, an bestehenden Tarifen erst einmal nichts ändern zu wollen.
Im Zweifel sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Reise bei ihrem Provider nachfragen, welche Kosten konkret anfallen.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl der Reisen aus Deutschland nach Großbritannien und Nordirland aktuell deutlich geringer als in früheren Jahren.
Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reisehinweisen vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins gesamte Vereinigte Königreich.
Die reiserechtlichen Regelungen für die Nach-Brexit-Zeit werden für viele Menschen daher erst dann unmittelbar spürbar werden, wenn das Reiseaufkommen in der Zukunft wieder größer wird.


 
GEZ treibt ohne Gnade weiter Gebühren ein !

Wer fernsehen will, muss zahlen!
Da ist der Beitragsservice von ARD, ZDF & Deutschlandradio auch in Zeiten von Corona knallhart.

Hamburg – Wegen der Folgen der Corona-Pandemie ist in vielen Haushalten das Geld knapp.
Vermieter stunden die Miete, Banken Kredite.
Und die GEZ?

BILD liegt ein internes Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF & Deutschlandradio (vormals GEZ) vor. Gerichtet an 600 Vollstreckungsbehörden (u. a. Gemeinden, Gerichtsvollzieher) heißt es zunächst, obwohl „seit März 2020 überwiegend im Homeoffice” gearbeitet werde: „Der Vollstreckungserfolg im gesamten Sendegebiet konnte dennoch im Vergleich zum letzten Jahr gesteigert werden.“

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Mit diesem Schreiben bedankte sich der Beitragsservice des NDR Anfang Dezember bei seinen Vollstreckungsgehilfen

Und die Gebühren werden wohl auch 2021 ohne Rücksicht auf Corona sprudeln.
Im Papier heißt es weiter: „Uns erreicht immer wieder die Frage, ob Vollstreckungsersuchen wegen der Covid-19-Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden können oder ob die Befreiungsmöglichkeiten erweitert werden können.”
Die mitgelieferte Antwort: „Kurzarbeitergeld oder ALG I” führten „nicht zur Befreiung”.
„Die vom Gesetzgeber vorgesehene Härtefallregelung” greife nicht.

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Ein Zahlungsaufschub ließe den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen, so rechtfertigt der Beitragsservice die Fortsetzung der Vollstreckungen in der Corona-Krise

Laut Beitragsservice gab es letztes Jahr 1 249 394 „Vollstreckungsersuchen”, Zahlen für 2020 lägen noch nicht vor, so ein Sprecher.


 
DHL ändert Päckchen-Versand - das ist nicht mehr erlaubt !

DHL gestattet nicht mehr die Frankierung von Päckchen mit Briefmarken.
Es gibt aber eine Übergangsfrist.

Ab dem 1. Januar 2021 ist es nicht mehr erlaubt, DHL Päckchen mit Briefmarken zu frankieren.
In der seit dem Jahreswechsel gültigen Preisliste ( hier im PDF-Format ) heißt es hierzu auf Seite 69 konkret: "Eine Frankierung mit Briefmarken ist bei Päckchen nicht zulässig."


Mit DHL Päckchen können kleine Güter bis zu 2 Kilogramm versendet werden.
Zur Auswahl stehen über die DHL Online Frankierung und in der neuen DHL-App "Post & DHL" (hier für Android-Smartphones und hier für iOS-Geräte ) Päckchen S (max. 35 x 25 x 10 Zentimeter) für 3,79 Euro und Päckchen M (maximal 60 x 30 x 15 Zentimeter) für ab 4,39 Euro (statt ab 4,50 Euro Filialpreis).

In einem Tweet teilt DHL Paket aber mit, dass alle bereits gekaufte Briefmarken mit den Portowerten 3,79 Euro und 4,50 Euro weiterhin bis zum 30. Juni 2021 für den Versand von Päckchen verwendet werden dürfen.

Bei Päckchen M zahlt man dann aber 11 Cent mehr als eigentlich nötig wäre.

Weiterhin gilt bei DHL Päckchen aber auch: Beim günstigeren Päckchen-Versand bietet DHL weder die Services Haftung (also eine Versicherung) noch eine Sendungsverfolgung an.
Wer diese wünscht, muss den Paket-Versand wählen, der ab 4,99 Euro kostet.


 
Beitragscheck zum neuen Jahr: Diese Krankenkassen sind weiterhin günstig !

Der Zusatzbeitrag ist zum neuen Jahr um 0,2 Punkte gestiegen.
Wodurch die Krankenversicherung für die meisten teurer wird.
Doch Versicherte können mittlerweile unkompliziert die Krankenkasse wechseln.
Und dadurch viel Geld sparen.

Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im neuen Jahr höhere Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 ist um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent gestiegen.
Was aber kein Beinbruch sein muss, denn wer die Kasse klug wechselt, kann mehrere hundert Euro Beitrag pro Jahr sparen.
Neben dem Beitrags*satz der Kasse ist die Ersparnis auch abhängig vom Einkommen des Versicherten.

Finanztest hat zu Jahresbeginn den Beitragssatz von mehr als 70 Krankenkassen für 2021 abgefragt.


Ergebnis?
31 Kassen erhöhen den Beitrag, 44 lassen ihn unver*ändert.
Wobei die Beitrags*steigerungen 2021 zwischen 0,1 und 0,8 Prozent*punkten liegen.

Vor allem Gutverdiener können von Wechsel profitieren
Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen.
Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Aktuell beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,3 Prozent.
Doch beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch über oder unter den derzeitigen 1,3 Prozent liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe.

Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse viel Einsparpotenzial.
Oft lassen sich auf diese Weise sogar einige Hundert Euro im Jahr sparen.
Finanztest rechnet vor, dass, wer beispielsweise 3000 Euro brutto im Jahr verdient und von einer Krankenkasse mit Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent zu einer günstigeren mit nur 0,5 Prozent Zusatzbeitrag wechselt, monatlich 15 Euro spart.
Im Jahr müssten dann insgesamt 180 Euro weniger gezahlt werden.
Bei noch höheren Einkommen steigt das Einsparpotenzial, wobei Krankenkassenbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig werden.
Diese beträgt derzeit 4877,50 Euro monatlich.
Wechseln solche Gutverdiener die Kasse, lassen sich bei den genannten Werten sogar 290 Euro jährlich sparen.

Wechsel der Kasse deutlich vereinfacht
Gut auch, dass alle Kassen frei wählbar sind.
Und zwar auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar.
Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse zum neuen Jahr deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte nun, ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.
Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.

Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird.
Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Ab Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch zwölf Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln.
Zudem wird der Wechsel künftig deutlich einfacher: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.

Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren.
Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel übrigens ausgeschlossen.

Abgesehen davon zeigt die Auswertung von Finanztest: Es gibt nach wie vor besonders preisgüns*tige Krankenkassen, auch wenn fast alle die finalen Beiträge für 2021 bis Jahresende noch vom jeweiligen Aufsichts- und Verwaltungsrat bestätigen lassen müssen.

Folgende bundesweit geöffneten Krankenkassen liegen unter dem aktuellen Zusatzbeitrag:

Audi BKK Gesamtbeitrag 15,70 Prozent
BahnBKK Gesamtbeitrag 15,80 Prozent
Bertelsmann Gesamtbeitrag BKK 15,85 Prozent
BKK 24 Gesamtbeitrag 15,60 Prozent
BKK Firmus Gesamtbeitrag 15,04 Prozent
BKK Gildemeister Gesamtbeitrag Seidensticker 15,80 Prozent
BKK Mobil Oil Gesamtbeitrag 15,89 Prozent
BKK Verbund Plus Gesamtbeitrag 15,70 Prozent
Heimat KK Gesamtbeitrag 15,70 Prozent
HKK Gesamtbeitrag 14,99 Prozent
IKK Gesund Plus Gesamtbeitrag 15,70 Prozent
R+V BKK Gesamtbeitrag 15,80 Prozent
TK Gesamtbeitrag 15,80 Prozent

Die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist voraussichtlich die HKK mit einem Gesamtbeitrag von 14,99 Prozent.

Nicht nur auf den Beitrag schauen
Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist.
Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer.
Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.


 
Brexit-Folgen: So hoch sind die neuen Gebühren für den Versand nach Großbritannien !

Der Brexit hat auch Auswirkungen auf das Online-Shopping.
Für den Versand von Päckchen und Paketen gelten seit Jahresbeginn höhere Preise.
Wer etwas auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, muss nun einiges beachten.

Ob online Kleidung shoppen oder Freunden schnell ein Päckchen schicken: Dank der Zollunion ist der Warenversand innerhalb der EU recht unkompliziert.
Seit dem Brexit gehört Großbritannien nun aber nicht mehr dazu – und das hat Auswirkungen – auch auf den Versand von Päckchen und Paketen.

Seit Jahresbeginn gelten hier neue Preise.
Beim Anbieter der Deutschen Post DHL kostet der Versand eines Pakets mit einem Gewicht bis zu 5 Kilogramm in der Filiale nun 29,99 Euro – in alle anderen EU-Länder sind es in dieser Kategorie 17,99 Euro.

Und: Wo früher das Päckchen einfach so losgeschickt werden konnte, muss jetzt je nach Versand eine Zollerklärung oder Handelsrechnung beigefügt werden.
Auf diese gehören etwa Beschreibung und Wert der zu versendenden Ware.

Eine Anleitung, wie die Zollerklärung ausgefüllt werden soll, findet sich auf der Webseite des Anbieters Deutsche Post DHL.


Zollinhaltserklärung muss nun ausgefüllt werden
Erfolgt die Frankierung online, können die Daten für die Zollinhaltserklärung je nach Anbieter in einer Erfassungsmaske eingegeben und ausgedruckt werden.
Ob online oder im Laden: In jedem Fall muss die ausgefüllte Inhaltserklärung in einer durchsichtigen Versandtasche außen auf der Anschriftenseite des Päckchens aufgebracht werden.

Aber auch Pakete und Päckchen aus Großbritannien nach Deutschland sind mit dem Jahreswechsel zollpflichtig geworden.
„Die Einfuhr von Waren aus Großbritannien wird beim Zoll nun genauso gehandhabt wie aus anderen Ländern außerhalb der EU“, erklärt dazu André Lenz, Stellvertretender Pressesprecher der Generalzolldirektion in Bonn.

EU-Einfuhrabgaben je nach Art und Wert der Ware
Ob dabei Zölle oder Steuern anfallen, hänge von der Art und dem Wert der Ware ab.
So bleibt das als Geschenk verschickte Paket von der Tante aus England abgabefrei – solange es nicht einen Wert von 45 Euro übersteigt.
Auch kleinere Online-Bestellungen mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro können generell ohne Abgaben eingeführt werden.

Wird dieser Wert überstiegen, kommen Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und gegebenenfalls eine Zollgebühr hinzu.
Genauere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Zolls.
Wer also eben mal ein Paar Designerschuhe oder ein elektronisches Gerät aus dem Vereinigten Königreich bestellt, sollte mit zusätzlichen Gebühren rechnen.

Aufgrund der Umstellung können sich zudem die Versandlaufzeiten verlängern.
Der Experte vom Zoll rät: „Wichtig für eine schnelle Zustellung ist, dass die erforderlichen Unterlagen und Angaben für die Zollabfertigung vorliegen und plausibel sind.“
Seien die Angaben fehlerhaft oder unvollständig, könne es zu Verzögerungen kommen.


 
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Auf diese Flaschen gibt es bald Pfand !

Neues Gesetz tritt in Kraft - Auf diese Flaschen gibt es bald Pfand.

Der Verpackungsmüll in Deutschland nimmt jährlich größere Ausmaße an.
Die Bundesregierung hat daher ein neues Gesetz erlassen.
Für Verbraucher und Gastronomen wird sich künftig einiges ändern.

Ab nächstem Jahr soll auf deutlich mehr Getränkeflaschen und Dosen Pfand erhoben werden als bisher.
Um die Müllmenge zu reduzieren, hat die Bundesregierung am Mittwoch ein neues Verpackungsgesetz beschlossen.

Dieses wurde auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf den Weg gebracht.

Das neue Gesetz sieht ab 2022 eine Abgabe für Plastikflaschen mit Frucht- und Gemüsesäften, aber auch für Sekt- und Weinflaschen vor.
Tetra Paks sind davon nicht erfasst.
Bei Milch soll die Pfandpflicht erst 2024 greifen.

Ausnahmen für kleinere Betriebe
Ausnahmen von der Pfandpflicht soll es für Betriebe mit unter 80 Quadratmetern-Fläche geben, wobei Lagerräume dazu zählen.
Auch Lebensmittelketten werden als ein Betrieb gewertet und nicht als einzelnes Geschäft.

Darüber hinaus ist erstmals eine Mindestquote von 25 Prozent für den Rezyklat-Anteil von Getränkeflaschen aus Plastik vorgesehen.
Gemeint ist damit der Anteil an neuem Plastik aus gebrauchtem Kunststoff. Mit der Gesetzesänderung setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht um.

Mehrwegpflicht für Restaurants und Cafés
Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht neben einer Pfandpflicht auch eine Mehrwegpflicht ab 2023 vor.
Restaurants, Bistros und Cafés sollen künftig Mehrwegbehälter für ihre Produkte zum Mitnehmen anbieten.
"Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel.
Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Schritt, "um die Verpackungsflut im To-Go-Bereich einzudämmen".

Laut Umweltministerium darf die Mehrwegvariante nicht kleiner oder teurer sein als die entsprechende Einwegverpackung – nur ein Pfand darf hinzukommen.
Die Mehrwegbehälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden.

Kritik an Plänen in der Corona-Krise
Mehrere Verbände – darunter der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe Deutschland (PED) – befürworten die Pläne.
Deutliche Kritik kommt dagegen von den Verbraucherzentralen, der Deutschen Umwelthilfe sowie vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband.
Der vorliegende Gesetzentwurf sei unzureichend und müsse im weiteren Verfahren dringend nachgebessert werden, sagt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller.

Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kommt Schulzes Vorhaben "zur Unzeit".
"Wir befinden uns in einer Situation, in der unsere Branche ums Überleben kämpft", sagt Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

Wollen Verbraucher ihren Müll reduzieren?
Die Menge an Verpackungsmüll nimmt in Deutschland jährlich zu, im Jahr 2018 erreichte sie nach Angaben des Umweltbundesamtes ein Rekordhoch von 18,9 Millionen Tonnen.
Natur- und Umweltschutzorganisationen fordern deshalb effektivere Maßnahmen, beispielsweise eine Ausweitung des Pfandsystems, um die Menge an Verpackungen zu reduzieren.

Laut einer repräsentativen Umfrage der Umweltschutzorganisation WWF und des Deutschen Verpackungsinstituts e.V. (dvi) wollen Verbraucher ihren Müll reduzieren.
"Die Menschen sind bereit, nachhaltigere Lösungen aktiv zu unterstützen und ihren Teil zur Kreislaufwirtschaft beizutragen, indem sie Verpackungen nach Gebrauch zum Pfandautomaten bringen oder über den Gelben Sack ins Recycling schicken", sagt dvi-Geschäftsführerin Kim Cheng.

Während der Corona-Pandemie habe sich die allgemeine Pfandbereitschaft in der Bevölkerung gesteigert.
Inzwischen liege der Anteil der Menschen, die grundsätzlich auch weitere Verpackungen gegen Pfand zurückgeben würden, bei 85 Prozent.
Rund acht Prozent aller Befragten lehnen demnach eine Ausweitung ab, da es ihnen entweder zu unhygienisch oder zu aufwendig ist.


 
Stiftung Warentest: Wegen Corona genauer auf Steuererklärung achten !

Mit Verweis auf besondere Umstände wegen der Corona-Pandemie hat die Stiftung Warentest Verbraucher bei der Abgabe ihrer Steuererklärung zur genauen Prüfung der einzelnen Posten aufgefordert.
Zugleich empfahlen die Tester, „kein Geld ans Finanzamt zu verschenken“, da viele Menschen etwa durch Kurzarbeit Einbußen gehabt hätten.
Im Schnitt gibt es den Angaben zufolge rund 1000 Euro zurück.

Wer im Homeoffice statt im Büro gearbeitet habe oder in Kurzarbeit gewesen sei, müsse einige Dinge beachten, erklärte die Stiftung Warentest.
Wer normalerweise ins Büro pendelt, kann demnach unter Umständen weniger Ausgaben für den Arbeitsweg als Werbekosten geltend machen.
Allerdings gibt es eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag – gedeckelt bei 600 Euro.
Tage in Kurzarbeit zählen weder für die Pauschale noch für die Fahrtkosten.

Kinderbetreuung und anderes abrechenbar
Abrechnen sollten Verbraucher laut Stiftung Warentest auch Spenden, Versicherungsbeiträge, Kinderbetreuung, Krankheitskosten und Haushaltshilfen.
„Klingt zwar nach viel Arbeit, ist es aber meist gar nicht, und es lohnt sich“, sagte die Expertin Marieke Einbrodt von Finanztest.
Neu ist darüber hinaus ein Steuerrabatt für all die Menschen, die ihr Eigenheim energiesenkend saniert und dafür ein Fachunternehmen beauftragt haben.

Wer eine Steuererklärung für 2020 machen muss, hat dafür bis Ende Juli 2021 Zeit – weil der 31. aber ein Sonnabend ist, gilt ausnahmsweise der 2. August als Stichtag.
Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2022 Zeit.
Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2020 also bis zum 31. Dezember 2024.

Die Tester wiesen darauf hin, dass wegen der Folgen der Corona-Pandemie mehr Bürger zu einer Steuererklärung verpflichtet seien.
Wer beispielsweise mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder eine andere Art von Lohnersatz erhalten hat, muss eine solche einreichen, hieß es.


 
Obst und Gemüse aus dem Ausland könnten knapp werden !

Gibt es in deutschen Supermärkten bald nur noch Kohl, Steckrüben, Äpfel und Kartoffeln?
Der Handel jedenfalls ist alarmiert.
Wegen der harten Einreise-Regeln sei es kaum noch möglich, Obst und Gemüse aus Spanien zu importieren.


Der Deutsche Fruchthandelsverband sieht die Versorgung mit Obst und Gemüse aus dem Ausland gefährdet.
Grund sei die Verschärfung der Corona-Einreise-Verordnung durch die Bundesregierung, teilte der Verband am Sonntag in Bonn mit.

Innerhalb von wenigen Stunden seien die Einreisebedingungen auch für die Fahrer von Lebensmitteltransporten so verschärft worden, dass es kaum noch möglich sei, Obst und Gemüse zum Beispiel aus Spanien nach Deutschland zu importieren.

Lkw-Fahrer benötigen negativen PCR-Test
Verbandsgeschäftsführer Andreas Brügger sagte, die Fahrer aus den festgelegten Hochrisikogebieten wie Portugal und Spanien müssten seit Sonntag bei Grenzübertritt einen negativen PCR-Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sei.
In der Praxis sei das kaum machbar.
"Spanien ist zurzeit mit einem Anteil von rund 30 Prozent eines der Hauptlieferländer für Obst und Gemüse", erläuterte Brügger.

Gemeinsam mit anderen Verbänden habe man die Bundesregierung frühzeitig auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen, "leider ohne Ergebnis".
Der Verband forderte europaweit verbindliche Regelungen, wie sie mit der Green-Lanes-Richtlinie der Europäischen Union bereits definiert seien.

Die Richtlinie sieht Grenzübergänge innerhalb der EU mit Sonderfahrspuren vor, die eine schnelle Durchfahrt von Güterfahrzeugen ermöglichen.
"Wir brauchen auch in Corona-Zeiten einen Versorgungskorridor für frisches Obst und Gemüse, sonst drohen leere Regale im Handel", sagte Brügger.


 
DHL, Hermes und DPD: Paketbranche steuert um und stellt beliebte Lieferoption ein !

Hamburg - Ein Mausklick am Morgen und ein Paketboten-Klingeln am Abend?
So stellte man sich das beim „Same Day Delivery“ vor, also dem Zustellservice der Logistiker.
Jetzt steuert die ganze Paketbranche jedoch um und stellt die kürzlich noch so hoch beworbene Lieferoption ein.


Taggleiche Lieferungen, sogenanntes „Same Day Delivery“, wird es bei keinem Anbieter mehr geben.
Dafür investieren die Unternehmen in andere Bereiche.
Für den Verbraucher könnten sich die Wartezeiten dadurch generell sogar verkürzen.

Keine „Same Day Delivery“ mehr: Hermes setzt auf Standardlaufzeiten
„Statt eine kostenintensive Belieferung am Bestelltag zu realisieren, geht es in naher Zukunft eher darum, die Standardlaufzeiten noch weiter zu reduzieren“, sagt Hermes-Sprecherin Birte Ayhan-Lange - normale Pakete sollen im Schnitt also schneller beim Empfänger sein als früher.
Man habe viel Geld investiert, um Abläufe zu beschleunigen.

Bei Hermes geht es darum, dass sich der Zeitpunkt der spätestmöglichen Übergabe der Sendungen vom Händler an den Logistiker nach hinten verschiebt.
Lag dieser Zeitpunkt nach Angaben von Hermes bis vor kurzem noch bei 20 Uhr, so liegt er inzwischen bei Mitternacht.

Hermes setzt auf „Next Day Delivery“
Das heißt: Bestellt ein Verbraucher erst am Abend ein Produkt, was der Händler schnell aus dem Lager holt und an Hermes übergibt, so besteht nun die Möglichkeit, dass die Sendung schon am nächsten Tag ankommt - garantiert ist das aber nicht.
Statt „Same Day Delivery“ setzt Hermes also auf „Next Day Delivery“, wie es in der Branchensprache heißt.

Logistiker haben vor einigen Jahren noch große Hoffnungen auf die taggleiche Zustellung gesetzt - Verbraucher oder Firmen, die am Morgen bestellen, sollten die Ware am selben Tag erhalten.
Die Nachfrage sei aber „deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben“ und diese Dienstleistungen seien ein Nischenmarkt geblieben, sagt Ayhan-Lange.

Hermes will Transparenz und Verlässlichkeit erhöhen
„Dies liegt unter anderem daran, dass die Zahlungsbereitschaft der Kundinnen und Kunden für diese logistisch anspruchsvolle und kostenintensive Zustellart nicht im ausreichenden Maße gegeben ist.“

Ende 2020 zog Hermes die Reißleine und stellte die Dienstleistung ein.
Den Kunden gehe es nicht primär um die taggleiche Zustellung, sondern „um eine transparente und verlässliche Kommunikation“ darüber, wann die Sendung ankommt, sagt die Sprecherin.
Wie die Wettbewerber auch will Hermes sein Zustellfenster, was den Kunden mitgeteilt wird, verbessern.

DHL arbeitet an Präzisierung der Sendungsankündigung
Der Marktführer Deutsche Post DHL geht einen etwas anderen Weg.
Zwar hat der Bonner Konzern ebenfalls im vergangenen Jahr seinen Same-Day-Service eingestellt und dies mit schwacher Nachfrage begründet.

Eine besonders späte Annahme der Pakete für die Auslieferung am nächsten Tag peilt DHL aber nicht an.
Dafür sei die Nachfrage von Geschäftskunden zu gering, heißt es von DHL.

Die Pakete kämen ohnehin schon schnell beim Empfänger an - bei DHL erreichen in Deutschland nach Firmenangaben 83 Prozent aller Pakete den Adressaten am nächsten Tag, bei Hermes liegt dieser Wert nach Firmenangaben bei 90 Prozent.
Verbesserungspotenzial sieht auch DHL bei einer präzisen Sendungsankündigung.

DPD stellte Same-Day-Angebot bereits 2019 ein
Der dritte große Paketdienstleister in Deutschland, DPD, hat sein Same-Day-Angebot schon 2019 zu den Akten gelegt.

„Es ist unsere Kernkompetenz, große Paketmengen zu bündeln, über weite Strecken zu transportieren und danach schnell zu verteilen“, heißt es von DPD.
Die Same-Day-Logistik sei anders - hier gehe es um kleine Warenmengen, die schnell in einem Ballungszentrum transportiert werden muss.

So ein Service sei für hochpreisige Warenkörbe geeignet.
Dafür wären aus Sicht von DPD Kurierdienste prädestiniert - die seien relativ teuer, die allermeisten deutschen Konsumenten wollten für „Same Day“-Belieferungen aber nicht viel Geld zahlen.

Hier sind „Same Day“-Belieferungen noch möglich
Obgleich die Logistikriesen die Dienstleistung aus ihrem Portfolio gestrichen haben, ist die Bestellung am Morgen und Lieferung am Abend desselben Tages in manchen Bereichen und in manchen Städten weiter möglich in Deutschland - dies bieten zum Beispiel bestimmte Lebensmittelhändler an.

Wie aus der Handelsbranche verlautet, ist aber auch hier die Nachfrage verhalten.

Bei Amazon ist „Same Day“ bei bestimmten Produkten ebenfalls möglich.
Wie dieses Geschäft in Deutschland läuft, will die Firma nicht sagen.


 
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