Der NSU Prozess !

320. Verhandlungstag: Zeuge mit Widersprüchen !

Nächster Zeuge, nächster verunsichernder Eindruck: Wieder bleiben Fragen offen im NSU-Prozess.
Befragt wurde dieses Mal ein ehemaliger Mitbewohner von Ralf Wohlleben, der auch in Kontakt mit dem NSU-Trio gestanden habe.
Am Ende verstrickte er sich in Widersprüche.

Nico E. ist ein stämmiger Mann mit Glatze und Brille.
Ein sogenannter Szene-Zeuge, der nach eigenen Angaben auch heute Abend wieder gerne an einer Demonstration von „Thügida“ in Eisenberg teilnehmen wird.
Der 39-Jährige hat Ende der 90er Jahre bei dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben gewohnt und Kontakte zur rechten Szene gepflegt.
Er gab an, mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und auch mit den beiden Angeklagten, Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gut befreundet gewesen zu sein.
Nach dem Untertauchen des mutmaßlichen NSU-Trios will er weder Kontakt zu den Dreien gehabt haben, noch habe er sich für den Grund ihres Verschwindens interessiert.

Unglaubwürdiger Eindruck eines Zeugen
Der Zeuge war von Ende der 90er Jahre bis Anfang der 2000er Jahre bei der Bundeswehr und wollte sich eigentlich für vier weitere Jahre verpflichten.
Doch nachdem der MAD (Militärischer Abschirmdienst) ihn zweimal befragt hatte, zog er es vor, die Bundeswehr bereits nach vier Jahren ehrenhaft zu verlassen.
„Ich hab dann lieber die Füße still gehalten“ erklärt Nico E. heute.
Er habe den Kontakt zur Jenaer Szene weitgehend abgebrochen, weil er um seine Geld- und Sachbezüge fürchtete.

Nico E. gab an, Ralf Wohlleben 1996 oder 1997 kennengelernt zu haben.
In die selbe Zeit falle auch der Erstkontakt zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt.
Man habe zusammen "ein Bierchen getrunken“, sei auf Partys und zu Demonstrationen gegangen und habe „geschnattert“.
Nach seiner Bundeswehrzeit sei der Kontakt so gut wie abgebrochen.
Bei den Antworten auf die Frage, ob und in welchem Zusammenhang er Wohlleben später noch getroffen habe, verwickelte sich der Zeuge immer wieder in Widersprüche.
Insgesamt machte der 39-Jährige auf viele Prozessbeteiligte einen unglaubwürdigen Eindruck.
Der Erkenntnisgewinn seiner Aussagen dürfte gleich Null sein.


 
321. Verhandlungstag: Prozessverschleppung ?

Die Wohlleben-Verteidigung hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt.
Mehrere Prozessbeteiligte sehen darin den Versuch, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen.

Es ist schon fast ein Ritual. Wenn das Gericht im NSU-Prozess eine Entscheidung gegen die Interessen der Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben fällt, bitten diese zunächst um eine Beratungspause.
Nach deren Ende wird dann eine weitere Pause verlangt, um ein Ablehnungsgesuch gegen das Gericht zu formulieren und wenn dieses dann gestellt ist, wird erneut unterbrochen
Immer wieder kam es vor, dass diesem Prozedere ganze Verhandlungstage zum Opfer fielen.

Wohlleben will Verlesung verhindern
An diesem Prozesstag verkündete das Gericht zunächst einen Beschluss.
Der Inhalt von Dateien, die auf dem Rechner des Angeklagten Wohlleben gefunden wurden und Rückflüsse auf seine politische Einstellung zulassen, soll im Prozess verlesen werden.
Wohllebens Verteidiger hatten versucht die Verlesung zu verhindern und stellten nun, nach zwei Pausen und insgesamt mehr als drei Stunden Unterbrechung, einen Befangenheitsantrag.
Sie werfen dem Gericht unter Anderem vor gegen den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung zu verstoßen, wenn es den Inhalt der Dateien verlesen lässt.
Der Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg.

Auf Prozessverschleppung prüfen
Bundesanwalt Herbert Diemer nahm umgehend zu dem Ablehnungsgesuch Stellung und erklärte, das Gesuch sei auch vor dem Hintergrund zu prüfen, dass versucht werde den Prozess zu verschleppen.
Auch Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer sagte, der Antrag der Wohlleben-Vertedigung erwecke den Anschein der Prozessverschleppung. Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Angehörigen des Mordopfers Halit Yozgat vertritt, betonte der morgige Verhandlungstag solle nicht wegen des Befangenheitsantrags abgesetzt werden.
So sieht es auch das Gericht.
Der Prozess wird morgen fortgesetzt.


 
322. Verhandlungstag: Ein absurder Verhandlungstag !

In der Sache ist der NSU-Prozess heute keinen Millimeter weitergekommen.
Ein neuerliches Ablehnungsgesuch der Verteidigung des Angeklagten Wohlleben führte zu stundenlangen Unterbrechungen.

Erneut hat es die Verteidigung von Ralf Wohlleben geschafft, mit einem simplen Antrag den NSU-Prozess zu lähmen.
Nachdem der Vorsitzende Richter Manfred Götzl heute Morgen seinen Beschluss verkündete, im rechtlich zulässigen Rahmen weiter zu verhandeln, obwohl noch nicht über das Ablehnungsgesuch von gestern entschieden ist, stellten die Wohlleben-Anwälte ein neuerliches Ablehnungsgesuch.

Zeitspiel auf Staatskosten
Aber natürlich nicht sofort.
Erst mal muss der Prozess unterbrochen werden, damit sich die Verteidiger mit ihrem Mandanten beraten können, ob sie das überhaupt tun wollen.
Dann beantragen sie weitere Zeit, um das Ablehnungsgesuch formulieren zu können.
Dann muss unterbrochen werden, dass dieser Antrag für alle kopiert werden kann.
Dann wiederum ist eine Pause erforderlich, damit das Gericht beraten kann, wie es auf den Antrag reagiert.
Und so weiter und so fort.
Das strafprozessuale Pingpong fand den ganzen Verhandlungstag statt.
Mit der Folge, dass es zu einer Vielzahl von Unterbrechungen kam, die in Summe stundenlang dauerten, während jeweils nur wenige Minuten verhandelt wurde.

Juristen werden nun an dieser Stelle sagen, Rechtsstaat ist teuer und anstrengend.
Ein Angeklagter hat wie jeder andere Beteiligter zu jeder Zeit das Recht Anträge zu formulieren.
Das gehört zum Kern eines fairen Verfahrens.
Allerdings muss man unter dem Eindruck des heutigen Tages fragen, ob sich der deutsche Rechtsstaat mit all seinen komplizierten Vorschriften nicht irgendwann ad absurdum führt.
Denn wenn zwei Befangenheitsanträge in Folge möglich sind, dessen zweiter auf der NIchtbescheidung des ersten basiert, dann sind auch unendlich viele Befangenheitsanträge in Folge möglich.
Damit kann der Angeklagte einen Strafprozess völlig zum Stillstand bringen.
Und das ist niemandem mehr vermittelbar.


 
323. Verhandlungstag: Indizien für Indizien !

Was die Suche nach einem Holzhäuschen an einer Straßenbahnhaltestelle in Jena-Winzerla mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben zu tun hat.

Ralf Wohlleben soll Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Tatwaffe beschafft haben, so die Anklage.
Der ehemalige NPD-Funktionär soll außerdem als führendes Mitglied der Neonazi-Szene in Thüringen zum engsten Unterstützerkreis des NSU gehört haben.
Um dies zu belegen, bringt die Bundesanwaltschaft eine Vielzahl von Indizien in das Verfahren ein, die am Ende wie Puzzleteilchen "das große Ganze" abbilden sollen.
So der Plan.
Wie kleinteilig diese Puzzleteilchen sein können, haben die Anwesenden im NSU-Prozess heute mal wieder deutlich zu spüren bekommen.

Eine Schlägerei als Merkmal rechtsradikaler Gesinnung?
1998 habe eine Gruppe von Neonazis an einer Straßenbahnhaltestelle in Jena-Winzerla einen Jugendlichen brutal zusammengeschlagen.
Einer der Täter soll Wohlleben gewesen sein - so die Aussage des Mitangeklagten Carsten S., der nach eigenen Angaben selbst auch als Täter dabei war.
Die Angreifer sollen ihr Opfer schließlich in ein kleines Holzhäuschen geprügelt haben.

Wohlleben bestreitet, an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein.
Mehrere Zeugen, unter ihnen auch das Opfer von damals, haben schon im NSU-Prozess dazu ausgesagt.
Die zentrale Frage: Gab es damals dieses Holzhäuschen dort überhaupt?
"Gut möglich", lautet zusammengefasst die Aussage des heutigen Zeugen, dem damaligen Chef eines an der Haltestelle ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes.
Kleine Holzhäuschen hat die Firma oft auf Kinderspielplätzen eingerichtet, diese wurden meist fertig aufgebaut angeliefert.
Das heißt, dass die Version von S. stimmen kann.
Konkret erinnern an ein solches Häuschen konnte sich der Zeuge allerdings nicht. "
Gut möglich", das muss mal wieder reichen - als Indiz.

Rechte Musik und Texte auf Wohllebens Festplatte
"Die Zuwanderer besetzen das Einwandererland nicht mit Panzern sondern mit Kinderwagen", lautet eine Zeile eines 122 Seiten langen Dokuments, das die Fahnder auf einer Festplatte von Wohlleben gefunden haben.
Daneben waren auch Musikstücke einschlägig bekannter Neonazi-Bands gespeichert.
Das geht aus Untersuchungsberichten hervor, die heute vom Gericht verlesen wurden.
In gewisser Weise schon belastend für Wohlleben - aber wieder nur Indizien.


 
324. Verhandlungstag: Profis mit Erinnerungslücken !

Ein selbstbewusstes Auftreten hatte gereicht: Zeuge Jens S. hatte vor 16 Jahren eine Zeugenaussage zu Beate Zschäpe aufgenommen.
Nun hat der Polizist dazu ausgesagt - und bei der Verteidigung Fragen aufgeworfen.

Ein Kriminalpolizist nahm die Aussage eines Kollegen auf - vor 16 Jahren.
Heute kann er sich kaum noch daran erinnern.
Er weiß nur noch, dass sich der Kollege damals ziemlich sicher war.
Er hatte die untergetauchte Beate Zschäpe in Berlin vor einer Synagoge beobachtet.
Zschäpe kündigte unterdessen an, weitere Fragen zu beantworten.
Aber das ist ein ganz anderes Thema.


Jens S. hatte am 8. Mai 2000 die Aussage seines Kollegen Frank G. aufgenommen und war heute als Zeuge im NSU-Prozess geladen.
Frank G., heute 66 Jahre alt, war zum Schutz der Berliner Synagoge in der Rykestraße eingesetzt und hatte seine Beobachtungen bereits im NSU-Prozess geschildert.

Von der attraktiven Frau zur gesuchten Person
Am 7. Mai 2000 hatte er vor der Synagoge eine Frau beobachtet, die ihm gut gefiel.
Sie saß vor einem Restaurant an einem Tisch mit zwei Männern, einer anderen Frau und zwei Kindern.
Sie fiel ihm auf, weil sie im Stil der 60ger Jahre gekleidet war, also ganz anders als die Studenten die dort üblicherweise verkehrten.
Als sie ihn bemerkte, warf sie ihm einen giftigen Blick zu.
Die Frau war mit ihren Begleitern über einen Stadtplan gebeugt.
Am Abend entdeckte er ihr Fahndungsfoto in der mdr-Sendung "Kripo live" - dort wurde nach den untergetauchten Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesucht.
Er meldete sich sofort beim LKA Thüringen.
Am nächsten Tag wurde seine Aussage in Berlin aufgenommen - von Jens S.

Der legte ihm Lichtbilder vor.
Sein Kollege erkannte Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt eindeutig und gab an, sie jederzeit wiederzuerkennen.

Der Kollege war sich seiner Sache sicher
Oft würden Zeugen im Laufe der Vernehmung kippen, erklärt Jens S. Gerade bei Lichtbildvorlagen würden sie unsicher, weil sie die verdächtigen Personen meistens nur kurz gesehen haben.
Dieser Zeuge aber war sich sicher, daran könne er sich erinnern.
Er habe Zschäpe ja auch über einen längeren Zeitpunkt im Auge gehabt.

Anja Sturm, die Verteidigerin von Beate Zschäpe erklärte nach der Aussage von Jens S., die Aussage des Polizisten Frank G. sei nicht verwertbar.
Nur weil er selbstsicher aufgetreten sei, habe man seine Aussage nicht hinterfragt.
Zschäpe hatte Ende Oktober ausgesagt, dass sie mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Frühjahr oder Sommer 2000 in Berlin gewesen sei.
Sie habe aber zu keinem Zeitpunkt eine Synagoge besucht oder gar ausgespäht, wie es etwa der Nebenklage-Anwalt Yavuz Narin vermutet.

Zschäpe nimmt in zwei Wochen Stellung
Zschäpes Anwalt Mathias Grasel kündigte an, dass seine Mandantin sich in zwei Wochen zum Fall Peggy äußern werde.
Das Gericht hatte ihr dazu Fragen gestellt, nachdem eine DNA-Spur von Uwe Böhnhardt am Fundort der Leiche von Peggy Knobloch entdeckt worden war.
Inzwischen gehen die Ermittler davon aus, dass der DNA-Fund mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem Fehler beruht.
Die Ankündigung, dass Zschäpe die Fragen des Gerichts beantworten wird, heißt noch nicht, dass sie etwas Substanzielles zum Fall Peggy zu sagen hat.

Für den Prozess wird wichtiger sein, was Beate Zschäpe zu dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß mitzuteilen hat.
Auch hierzu kündigte Verteidiger Mathias Grasel eine Stellungnahme in zwei Wochen an.
In dem Gutachten kommt Henning Saß laut Prozessbeteiligten zu dem Schluss, dass Beate Zschäpe voll schuldfähig ist und außerdem im Falle einer Verurteilung eine Sicherungsverwahrung nicht ausgeschlossen ist.


 
325. Verhandlungstag: Eine Zeugin, zwei Beweisanträge und ein bisschen Musik !

Ein kurzer Verhandlungstag, in dem zwei Beweisanträge gestellt werden, beide zu den politischen Überzeugungen Ralf Wohllebens.
Als einzige Zeugin ist eine Ermittlerin des Bundeskriminalamtes geladen.
Und: Der Skandal-Song "Türken raus" von Wohllebens Festplatte wird vollständig abgespielt.

Kürzer geht es kaum. Zunächst das übliche Procedere.
Um 9:50 Uhr betreten die Richter den Saal, Begrüßung, Feststellung der Präsenz.
Dann wird als einzige Zeugin des Tages erneut eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts vernommen, es geht um Videomitschnitte von TV-Serien, aus denen vom NSU-Trio die Werbeblocks herausgeschnitten wurden.
Und es geht um das Lied "Türken raus" der in den 80er Jahren wegen ihrer Nähe zum Rechtsrock umstrittenen Band Böhse Onkelz.
Das Lied wird in einer Bootleg-Fassung im Saal vorgespielt.
Der Refrain ist zu verstehen, der Rest hört sich wie wildes Geschrei an.
Die Zeugin ruft in die Musik rein: "Das bleibt so!"

Zwei Beweisanträge
Als die Befragung der Zeugin zu Ende ist, stellt Rechtsanwalt Reinecke (Nebenklage) einen Beweisantrag, in dem er verlangt, die Presseerklärung "Der Wahrheit eine Gasse" der Wohlleben-Verteidigung aus dem Jahr 2015 zu verlesen.
Darin heißt es, Wohlleben sei im NSU-Prozess seinen politischen Überzeugungen treu geblieben.
Reinecke zieht daraus Rückschlüsse auf Wohllebens politische Einstellung in den Jahren 2004 bis 2009.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft beantragt darauf, den Beweisantrag abzulehnen, es gebe keinen Bezug zum Verfahren.

Schließlich geht es um einen weiteren Beweisantrag, diesmal der Verteidigung Wohlleben.
Darin werden Rudolf Heß und Ralf Wohlleben in Verbindung gebracht.
Auch hier beantragt der Vertreter des Generalbundesanwalts, den Beweisantrag abzulehnen, es fehle an jeder objektiven Sachbezogenheit.
Der Bundesanwalt wittert hier sogar einen Versuch der Prozessverschleppung.

Dann folgt die vor allem bei langen Verhandlungstagen sehnsüchtig erwartete Frage des Vorsitzenden Richters Götzl: Gibt es für heute noch Anträge oder Erklärungen?
Nein.
Und so ist nach kaum mehr als 40 Minuten Schluss.


 
326. Verhandlungstag: Beging der NSU weitere Straftaten ?

Spähte das Terrortrio eine Berliner Synagoge aus?
Ein ehemaliger Polizist sagte dazu nun erneut als Zeuge aus.
Endgültig klären lassen wird es sich wohl nicht.

Frank G. hat also nochmal nachgedacht. "Ja", sagte der ehemalige Berliner Polizist nun bei seinem zweiten Auftritt im Zeugenstand.
Er habe am 7. Mai 2000 in einer Fernsehsendung drei Fahndungsfotos gesehen und darauf Personen erkannt, die ihm nur Stunden zuvor begegnet waren.
Der Polizist Frank G. war damals zum Objektschutz der Synagoge in der Berliner Rykestraße eingesetzt.
In einer nahen Gaststätte will er Beate Zschäpe und Uwe Mundlos in Begleitung eines weiteren Mannes, einer Frau und zwei Kindern gesehen haben.
Zschäpe hat eingeräumt, "etwa im Sommer 2000" mit Mundlos und Böhnhardt in Berlin gewesen zu sein.
Sie bestreitet aber, dass das Trio die Synagoge ausspähte.
Wenn Zschäpe am Ausspähen von möglichen Anschlagszielen beteiligt war, würde sie das im Prozess zusätzlich belasten.
Zweifelsfrei nachweisen lässt sich eine solche Beteiligung mit der Aussage des Ex-Polizisten aber nicht.

NSU-Anschläge in Berlin?
Unabhängig von der Beobachtung des Objektschützers gibt es schon länger die Vermutung, der NSU könnte in Berlin Anschläge verübt haben.
Im Brandschutt der letzten Zwickauer NSU-Wohnung fand sich die Adresse des jüdischen Friedhofs in Berlin-Charlottenburg.
1998 explodierten dort zwei Sprengsätze. 2002 gab es den nächsten Anschlag - mit einer Rohrbombe.
Wegen des Baus solcher Bomben tauchten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe Anfang 1998 unter.

Weitere NSU-Straftaten?
Gibt es noch bisher unbekannte Straftaten der Terrorzelle?
Diese Frage war immer wieder Thema im Prozess.
Die Ermittler gingen unter Anderem einer Aussage des Angeklagten Carsten S. nach, Mundlos und Böhnhardt hätten "jemanden angeschossen".
Eindeutig klären konnte das BKA diesen Hinweis nicht.
Recherchen eines Nebenklage-Anwalts ergaben aber, dass in Chemnitz ein Bauarbeiter mit einem Luftgewehr angeschossen wurde - in unmittelbarer Nähe einer damaligen NSU-Wohnung.
Der Angeklagte Carsten S. hatte kurz nach Prozessbeginn auch einen Zusammenhang zwischen Mundlos und Böhnhardt und einem bis dahin ungeklärten Bombenanschlag in Nürnberg hergestellt.
Mittlerweile rechnen die Ermittler diese Tat dem NSU zu.


 
327. Verhandlungstag: Richter Götzl drückt aufs Tempo !

Noch vor der Weihnachtspause soll der ausstehende Prozessstoff abgearbeitet werden.
Die Zschäpe-Verteidigung stellt sich allerdings quer.

Manfred Götzl brauchte nur wenige Sätze um seine Planung für die nächsten Verhandlungswochen zusammen zu fassen.
In einer Woche werde Beate Zschäpe ergänzende Angaben machen, kündigte der Vorsitzende Richter an.
Die Hauptangeklagte wird sich dann voraussichtlich auch zu möglichen Kenntnissen über eine Verbindung zwischen dem NSU-Terroristen Böhnhardt und dem Fall Peggy Knobloch äußern.
Prozessbeobachter rechnen allerdings damit, dass Zschäpe dazu kein eigenes Wissen hat.
Die Ermittler prüfen derzeit noch, ob Böhnhardts DNA-Spur durch einen Fehler bei der Spurensicherung an den Fundort der Leiche von Peggy kam.

Streit um Befragung von Zschäpe-Gutachter
An den letzten Verhandlungstagen in diesem Jahr, dem 20. und 21. Dezember, will das Gericht den Sachverständigen Henning Saß hören.
Er hat ein psychiatrisches Gutachten über Beate Zschäpe erstellt und schriftlich bereits vorgelegt.
Als Richter Götzl die Saß-Vernehmung ankündigte, reagierten die Zschäpe-Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm sofort und forderten eine Verschiebung des Termins, um sich auf die Befragung vorbereiten zu können.

Manfred Götzl hatte mit dieser Forderung offenbar gerechnet: "Dann werde ich den 6. und 7. Dezember absetzen, so dass sie Zeit haben sich mit dem Gutachten zu beschäftigen", sagte der Vorsitzende Richter an die Adresse der Zschäpe-Verteidiger.
Diese blieben zwar bei ihrer Forderung den Sachverständigen erst im neuen Jahr zu befragen.
Richter Götzl allerdings plant die Einvernahme von Saß weiter für Mitte Dezember.
Götzl drückt auch ansonsten aufs Tempo.
Er bat die Prozessbeteiligten noch ausstehende Beweisanträge zügig zu stellen.
Das Gericht will die Beweisaufnahme nun offensichtlich bald schließen.

Wohlleben will mal wieder aus der Haft
Die Verteidigung des angeklagten Ex-NDP-Funktionärs Ralf Wohlleben hat unterdessen erneut die Entlassung ihres Mandanten aus der Untersuchungshaft gefordert.
Wohlleben sitzt seit rund fünf Jahren in Haft.
Er soll die Beschaffung der Haupttatwaffe des NSU in Auftrag gegeben und finanziert haben.
Wohlleben bestreitet das, wurde im Verfahren aber schwer belastet.
Er scheiterte schon mit mehrmals mit Haftbeschwerden.
Beim aktuellen Versuch, argumentierten seine Verteidiger, der Prozess werde nicht so zügig geführt, wie es der Gesetzgeber verlangt, wenn Angeklagte in Haft sitzen.

In der Tat sind die Verhandlungstage beim NSU-Prozess seit Monaten schon oft nur sehr kurz, was auch daran liegt, dass das Gericht häufig nur wenige Zeugen lädt.
Ein Grund dafür, dass das Verfahren nicht zügiger voran kommt, sind aber auch die zahlreichen Befangenheitsanträge gegen das Gericht – sie kommen meist vom Angeklagten Wohlleben.


 
328. Verhandlungstag: Ein Wort zu Peggy !

Mit einem schlichten „Nein“ wurden heute die Hoffnungen all derer zerstört, die sich von Beate Zschäpe weitere Aufklärung im Fall Peggy versprochen hatten.
Doch die Hauptangeklagte im NSU-Prozess will nichts von dem getöteten Mädchen gewusst haben.

Der NSU-Prozess ist immer wieder für Überraschungen gut, das haben 328 Verhandlungstage bewiesen.
Doch dass Beate Zschäpe sich zum Fall Peggy äußern wird, wie einige Medien im Vorfeld der heutigen Sitzung berichteten, galt bei den meisten Prozessbeobachtern als ziemlich unwahrscheinlich.

Selbst wenn Zschäpe über Detailwissen verfügt, warum sollte sie es jetzt am Ende der Beweisaufnahme preisgeben?
Das würde auch nicht zu dem Bild passen, das die Verteidigung von ihrer Mandantin zu zeichnen versucht: nämlich das einer kooperativen Angeklagten, die mit dem Gericht zusammenarbeitet.

„Nein“
Also heute keine Äußerungen, sondern nur ein einziges Wort: Ein schlichtes "Nein" auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob Zschäpe etwas über Peggy wisse, das sie nicht aus den Medien habe.
Die Antwort wie immer schriftlich, verlesen von einem ihrer Verteidiger.
Die 41-Jährige, eingehüllt in eine dicke graue Strickjacke, derweil scheinbar abwesend, der Blick ging an die Decke des Gerichtssaals.

Kein Wissen über Kinderpornos
Auch von kinderpornografischen Bildern will Zschäpe nichts gewusst haben - Bilder, die auf einem Computer gewesen sind, der im November 2011 im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau gefunden wurde.
Uwe Mundlos habe den Rechner damals selbst zusammengebaut.
Möglicherweise habe er eine gebrauchte Festplatte verwendet, auf der sich die Fotos bereits befunden hätten, mutmaßte die Hauptangeklagte.

Noch immer kein Ergebnis zur DNA-Spur
Hintergrund der Fragen von Richter Manfred Götzl war eine DNA-Spur, die eine Verbindung zwischen dem NSU und dem Fall Peggy nahelegte.
Doch über eineinhalb Monate nach der Entdeckung der DNA von Uwe Böhnhardt am Fundort des getöteten Mädchens gibt es noch immer keine Klarheit.
War der NSU-Terrorist wirklich in dem Waldstück oder handelt es sich um eine Verunreinigung, weil bei der Spurensicherung im Fall Peggy das gleiche Gerät verwendet wurde wie nach dem Tod Böhnhardts im Jahre 2011?
Ein Ergebnis liegt möglicherweise erst im kommenden Jahr vor.


 
329. Verhandlungstag: Peggy bleibt außen vor !

Vor zwei Monaten sorgte eine Erkenntnis der Staatsanwaltschaft Bayreuth für großen Wirbel.
Eine DNA-Spur auf einem Stofffetzen in unmittelbarer Nähe der Leiche von Peggy Knobloch stamme möglicherweise von Uwe Böhnhardt.
Es gibt Zweifel an der Reinheit der Spur, der endgültige Bericht der Staatsanwaltschaft steht noch aus.
Doch mit dem heutigen Beschluss des Senats steht fest, dass der Fall Peggy - so oder so - nicht in das NSU-Verfahren eingeführt wird.

Es war ein Versuch.
Vielleicht kein besonders geschickter.
Einige Vertreter der Nebenklage wollten beweisen, wie sich das Terror-Trio im Untergrund finanziert haben könnte.
Diese Frage hat den Senat immer wieder beschäftigt und sie ist ein elementarer Teil der Anklage.
Bis Peggy waren die meisten Prozessbeteiligten davon ausgegangen, dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zum einen durch die Banküberfälle und zum anderen durch die sogenannte Unterstützer-Szene Geld „bezogen“ haben.
Doch die Nachricht, dass es einen Zusammenhang zu der im Alter von neun Jahren ermordeten Peggy geben könnte, hatte die Nebenkläger mit einer neuen Theorie auf den Plan gerufen.
Sie wollten den Beweis führen, dass das Trio Geld mit Kinderpornografie verdient hat.

Richter sehen keinen Zusammenhang
Und dafür gäbe es durchaus mehrere, vage Anhaltspunkte.
Zum Beispiel wurde im Brandschutt der Zwickauer Frühlingsstraße eine Festplatte mit entsprechenden Bildern von Kindern gefunden.
Beate Zschäpe will damit allerdings nichts zu tun gehabt haben.
Letzte Woche ließ sie von ihrem Verteidiger erklären, dass es sich um eine gebraucht gekaufte Festplatte gehandelt habe auf der das Material wohl vom Vorbesitzer bereits gespeichert war.
Ein anderes Beispiel: Der Ort an dem Peggys Leiche gefunden wurde, liegt nur circa 80 Kilometer vom damaligen Wohnort des Trios entfernt.
Und: Peggys Mutter hat elf Tage nach dem Verschwinden ihrer Tochter einen maschinengetippten Drohbrief erhalten - mit eindeutig rechtsradikalem Inhalt.
Die Nebenkläger haben die Vermutung, dass der Brief von Uwe Mundlos verfasst worden sein könnte.

Der Strafsenat des OLG München sieht das anders: Im NSU-Verfahren werden keine Beweise in dieser Richtung erhoben.
Die Richter können keinen Zusammenhang zum hiesigen Prozess erkennen - nicht einmal im Ansatz.
Damit bleiben die Peggy-Akten in Bayreuth.

Es bleibt aber trotzdem spannend - bis zu dem Tag, an dem die Bayreuther Staatsanwaltschaft den Abschlussbericht vorstellen wird.
Denn erst dann wird man endgültig Gewissheit haben, ob die Spur von Uwe Böhnhardt an Peggys Stofffetzen echt oder verunreinigt war.


 
330. Verhandlungstag: Angebliche NSU-Sympathisantin sagt aus !

Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht wurde heute Heike B. vernommen.
Sie soll Kontakte zum NSU und einem führenden Neonazi unterhalten haben.

Vor dem Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts wurde heute Heike B. als Zeugin vernommen.
Sie will weder die im NSU-Verfahren Hauptangeklagte Beate Zschäpe noch die beiden anderen Mitglieder des Terror-Trios, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gekannt haben.
Doch es gibt Observationsfotos der heute 41-Jährigen, auf denen sie mit dem Neonazi Jan Werner zu sehen ist.

Teil des Neonazi-Netzwerks Blood and Honour
Seit Ende der 1990er-Jahre war Jan Werner Chef der als besonders gewaltbereit geltenden, sächsischen Sektion des Neonazi-Netzwerks Blood and Honour.
Gegen ihn läuft aktuell ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft, weil es Anhaltspunkte dafür gibt, dass er sich für das NSU-Trio nach Waffen umgesehen haben soll.
Bereits Mitte der 1990er-Jahre stand Jan Werner immer wieder unter Beobachtung des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen.
Im Mai 2000 wurden dann von den Ermittlern jene Fotos gemacht, die heute im Verfahren in Augenschein genommen worden.
Darauf zu erkennen ist Jan Werner, die Zeugin Heike B. mit einem Kind auf dem Arm sowie deren Zwillingsschwester, Annett W. mit einem weiteren Kleinkind.
Die Aufnahmen sind entstanden vor einem Mehrfamilienhaus in der Weitlingstraße in Berlin – dort, wo Annett W. bis heute wohnt.

Keine Erinnerung an Namen
Die Zeugin gibt an, dass sie sich grundsätzlich nicht gut an Namen erinnern könne.
Jan Werner will sie jedenfalls nur ein einziges Mal getroffen haben.
Einige Vertreter der Nebenklage sind davon nicht überzeugt.
Sie gehen vielmehr davon aus, dass sich die Zeugin gemeinsam mit Jan Werner und Beate Zschäpe sowie Uwe Mundlos am 7. Mai 2000 in der Berliner Rykestraße im Bereich der Synagoge aufgehalten hat.
Mutmaßlich um die Gegend für einen geplanten Anschlag auszuspähen.
Vor einigen Wochen hat Frank G., ein Objektschützer, der an jedem Tag das Anwesen bewacht hat, vor dem OLG bestätigt, dass er zwei männliche und zwei weibliche Personen, sowie zwei Kinder dort gesehen hat.
Er will Beate Zschäpe widererkannt haben.
Ob die Zwillingsschwester von Heike B. noch als Zeugin im NSU-Verfahren vernommen wird, ist noch nicht klar.


 
331. Verhandlungstag: Zschäpes Verteidiger beantragen neuen Gutachter !

Die für Dienstag angekündigte Aussage des psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß verzögert sich.
Beate Zschäpes Pflichtverteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl lehnen den vom Gericht bestellten Gutachter ab.

Die Pflichverteidiger Zschäpes bezeichneten Prof. Henning Saß in der Hauptverhandlung als fachlich ungeeignet und "nicht kompetent" und beantragten ihn von seiner Aufgabe zu entbinden.
Sie kritisieren vor allem, dass der Sachverständige Zschäpe begutachtet hatte, ohne mit ihr gesprochen zu haben.
Zschäpe hatte eine Exploration durch den Psychiater abgelehnt.

Gutachten ohne direktes Gespräch erstellt
Das Gutachten speist sich aus Zeugenaussagen, Aktenbestandteilen und den Beobachtungen des Psychiaters während der Verhandlungen.
Wie aus dem Antrag der Pflichtverteidiger hervorgeht, stellte Saß in seinem vorläufigen Gutachten zwar deutliche dissoziale bzw antisoziale Züge bei Beate Zschäpe fest, diese erreichten aber keinesfalls das Ausmaß einer sogenannten "schweren anderen seelischen Abartigkeit".
Daraus folgt: Der Psychiater attestiert Beate Zschäpe die volle Schuldfähigkeit.

Verteidiger wollen als neuen Gutachter Pedro Faustmann
Zschäpes Verteidiger beantragten ein methodenkritisches Gutachten einzuholen und schlagen dafür Prof. Pedro Faustmann von der Ruhr-Universität Bochum vor.
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch mehrere Nebenklagevertreter sprachen sich dafür aus, Saß ohne Rücksicht auf den Verteidigerantrag anzuhören.
Das Gericht wird bis morgen früh über den Verteidigerantrag entscheiden.

Öffentlichkeit von der Verhandlung kurzzeitig ausgeschlossen
Schon davor war es im Prozess zu erheblichen Verzögerungen gekommen.
Die Verteidiger Zschäpes beanstandeten, dass ein Vertreter der Nebenklage aus einem Brief zitierte, den ihre Mandantin aus der Haft an den ebenfalls inhaftierten Neonazi Robin S. geschrieben hatte.
Die Zitate verletzten Zschäpes Persönlichkeitsrechte.
Nach Ansicht von Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann zeigt sich Beate Zschäpe anders als in ihren Aussagen im Prozess als selbstbewusste Frau, der es wichtig sei, Macht und Kontrolle auszuüben und die sich Männern nicht unterordne.
Nach Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zog Rechtsanwalt Hoffmann seine Erklärung zurück.




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Ein Minierfolg für die Verteidigung?

Mit einem akribischen Antrag gelingt es Beate Zschäpes Verteidigung, dass der psychiatrische Sachverständige Henning Saß sein Gutachten heute nicht vortragen konnte.
Allerdings scheint die Sache nur vertagt.

Im Kern geht es um die Frage: Wie standhaft kann ein psychologisches Gutachten über eine Person sein, die sich der Zusammenarbeit mit dem Gutachter gänzlich verweigert?
Nach Ansicht von Zschäpes "Altverteidiger", Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl, verfügt der Sachverständige im NSU-Prozess über keinen genügenden psychischen Befund, denn Zschäpe hat nicht mit ihm gesprochen.
Außerdem rügten die Verteidiger, dass das Gutachten subjektive Interpretationen enthalte.
Haare die der Angeklagten ins Gesicht hingen würden etwa als Versuch des Abschirmens gewertet.

Für Zschäpe geht es um ein Leben in Freiheit
Sollte Zschäpe verurteilt werden, droht ihr die sogenannte Sicherungsverwahrung, was mindestens 20 Jahre Gefängnis oder sogar noch länger bedeuten würde.
Dem zugrunde liegt die Entscheidung über die Schuldfähigkeit der Angeklagten.
Und genau darüber wird Saß in seinem Gutachten berichten.
Von Prozessbeteiligten, die das Vorgutachten kennen, ist zu hören, dass der Sachverständige Zschäpe eine Schuldfähigkeit attestieren wird.
Das Gutachten stützt sich dabei auf das Verhalten Zschäpes während der Hauptverhandlung, auf Zeugenaussagen und die gesamte Aktenlage.

Morgen fällt die Entscheidung
Über den Antrag der Verteidigung, den Gutachter abzulehnen, will der Senat morgen entscheiden.
Viele Prozessbeobachter erwarten, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Antrag ablehnen wird.
Danach könnte es zwar noch einen Befangenheitsantrag gegen den Senat geben, doch selbst dann könnte das Gericht Saß sein Gutachten noch vortragen lassen.
Und auch wenn der Verteidigung ein weiterer Aufschub gelingen sollte gilt es als eher unwahrscheinlich, dass sie das Gutachten gänzlich zu verhindern können.


 
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