Der NSU Prozess !

289. Verhandlungstag: Richter Götzl spricht Klartext !

Der NSU-Prozess ist kein Untersuchungsausschuss.
In bisher nicht dagewesener Klarheit hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl an diesem 289. Verhandlungstag dargelegt, was sein Staatsschutzsenat als aufklärungspflichtig erachtet und was nicht.

Von Anfang an haben viele Opferanwälte der Nebenklage deutlich gemacht, dass der NSU-Prozess nach ihrer Überzeugung mehr leisten muss, als die persönliche Schuld der fünf Angeklagten zu klären.
Sie wollen mehr wissen: Welche Fehler haben staatliche Stellen vor und während des Tatgeschehens gemacht?
Hat der Verfassungsschutz eine Mitschuld?
Wer hat Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe vor und nach deren Untertauchen 1998 unterstützt?
Wie waren die Rechtsextremisten in diesem langen Zeitraum bis 2011 in Deutschland organisiert?

Die Suche nach Antworten auf diese Fragen hat erheblich dazu beigetragen, dass der NSU-Prozess nun schon viel länger dauert als anfangs angenommen.
Kritiker haben schon länger darauf hingewiesen, dass solche Fragen eigentlich in den verschiedenen Untersuchungsausschüssen erörtert werden müssten, weil vieles von dem entweder strafrechtlich verjährt sei oder für die Beurteilung der Schuld der Angeklagten unerheblich.

Heute bezog der Richter eindeutig Stellung
Bei der Ablehnung einiger Beweisanträge der Nebenkläger ließ Götzl bereits erkennen, dass eine allgemeine Aufklärung nicht Aufgabe des Prozesses ist.
Heute legte er noch einmal nach.
Punkt für Punkt erläuterte er im Zusammenhang mit drei bereits abgelehnten Beweisanträgen von Nebenklägern, warum es dabei bleibe.
Und das, obwohl diese in ausführlichen Gegendarstellungen dargelegt hatten, weshalb sie die Sache anders sehen und auf weiterer Aufklärung beharren.

Götzl hätte es sich leicht machen und einfach noch einmal auf die bereits ergangenen Gerichtsbeschlüsse verweisen können.
Doch genau das tat er nicht.
Sondern er nahm sich eine Stunde Zeit, um zu erläutern, was seiner Überzeugung Aufgabe des Gerichts sei und was nicht.

Götzl sieht keine Hinweise für staatliche Mitverantwortung
Einer der Kernsätze lautete dabei: Das ist unerheblich für die Beurteilung der persönlichen Schuld.
Auch müsse nicht jedes "Detail der Vorgeschichte" aufgeklärt werden.
Die Nebenklage habe "nicht das Recht" unabhängig von der persönlichen Schuld "die Mitverantwortung des Staates" aufzuklären.
Das sei nur geboten, wenn der Staat einen konkreten Einfluss auf Angeklagte und Taten gehabt hätte.

Auch der immer wieder vorgetragenen These, die Verfassungsschutzbehörden wüssten mehr, als ihre Mitarbeiter als Zeugen ausgesagt hätten, erteilte Götzl mehrfach eine Absage, genauso wie der Mutmaßung, die Geheimdienste hätten bewusst nicht eingegriffen und so zumindest Teile der Mordserie überhaupt erst ermöglicht.

Gericht will offenbar bald zum Ende kommen
Zudem betonte der Vorsitzende, dass der Senat stets abwägen müsse, was einem raschen Fortgang des Verfahrens diene.
Mit anderen Worten: Es ist jetzt lange genug Beweis erhoben worden.
Alle wichtigen Fragen scheinen für das Gericht geklärt.
Der NSU-Prozess ist aus seiner Sicht kein Ersatz für einen Untersuchungsausschuss, sondern ein Strafverfahren, in dem es vor allem darum geht, über die Angeklagten zu urteilen.
So umfassend und klar hat das Götzl in diesem Prozess noch nie ausgesprochen.


 
290. Verhandlungstag: Verfassungsschützer liefert keine Entlastung für Wohlleben !

Bereits zum vierten Mal wurde am heutigen 290. Verhandlungstag der Brandenburger Verfassungsschützer Reinhard G. als Zeuge vernommen.
Doch die Vernehmung des Beamten, der den V-Mann Carsten S. alias Piatto geführt hatte, lieferte keine wesentlichen neuen Erkenntnisse.

Wie schon bei den Vernehmungen zuvor erschien der 63 Jahre alte Verfassungsschützer so, dass ihn Besucher und Journalisten nicht erkennen konnten: Die ganze Zeit über saß er mit einem grauen Kapuzenpulli bekleidet auf dem Zeugenstuhl, gab so keinen Blick auf Gesicht oder Haare frei.

Keine Hinweise auf weitere Waffenlieferanten
Zunächst erhofften sich die Verteidiger von Ralf Wohlleben Hinweise auf mögliche Waffenlieferanten des NSU.
Wenn es solche gäbe, könnte das ihren Mandanten entlasten.
Er soll laut Geständnis des Mitangeklagten Carsten S. eben diesen beauftragt haben, der rechtsextremistischen Terrorzelle die bei den NSU-Morden verwendete Czeska-Pistole zu besorgen.
Wohlleben ist deshalb wegen Beihilfe zum Mord in zehn Fällen angeklagt.
Die Befragung von G. ergab jedoch keine Hinweise auf weitere Waffenlieferanten für den NSU, der Zeuge wusste lediglich durch die Information des von ihm geführten V-Mannes Piatto, dass ein Neonazi 1999 eine Rohrbombe testen wollte.
Auf die Frage, ob Piatto selbst in Waffengeschäfte verwickelt war, gab G. an, nichts darüber zu wissen.

Lücken im Gedächtnis
Keine wesentlich neuen Erkenntnisse lieferte auch die Befragung durch mehrere Anwälte der Nebenklage.
Die wollten von Verfassungsschützer G. wissen, warum dessen Brandenburger Behörde im September 1998 dem LKA in Thüringen verwehrt habe, Informationen von Piatto zu nutzen.
Demnach wollten sich die untergetauchten drei Neonazis sich eine Waffe beschaffen und planten einen Raubüberfall.
G. gab an, an den Gesprächen und Entscheidungen nicht beteiligt gewesen zu sein.
Zudem könne er sich an Einzelheiten nicht erinnern.






Skurrile Szenen im NSU-Prozess !

Am 290. Verhandlungstag brüllen sich der Richter und ein Nebenklageanwalt an, was der einen Zeugen fragen darf.
Doch dieser, ein Verfassungsschützer - überdies in Tarnmontur -, will überhaupt nicht aussagen.

Es geht um zehn Morde, zwei Bombenanschläge und über ein Dutzend Banküberfälle - und trotzdem bekommt der NSU-Prozess mitunter skurrile Züge; etwa wenn, wie heute, ein 63-jähriger Verfassungsschutzbeamter - getarnt mit Sonnenbrille und Kapuzenshirt - als Zeuge den Gerichtssaal betritt und sich einer der Nebenklageanwälte und der Senatsvorsitzende gegenseitig anschreien, was man nun den Mann eigentlich fragen darf.

Wobei der Beamte ohnehin immer nur antwortet: "Weiß ich nicht!" Ab und an kommt zur Abwechslung bestenfalls ein "War ich nicht zuständig". In keinem Fall will der aus Potsdam angereiste Mann dafür verantwortlich gewesen sein, dass eine der heißesten Informationen im ganzen NSU-Komplex von seiner Behörde nicht an die Polizei weitergegeben wurde. Die Polizei suchte damals - 1998 - nach den beiden untergetauchten Uwes und ihrer gemeinsamen Braut Beate Zschäpe.

Behinderte Verfassungsschutz Fahndung nach NSU-Trio?
Unstrittig ist, was der von dem Verfassungsschützer geführte V-Mann "Piatto" aus der rechten Szene erfahren hatte. Drei untergetauchte "Skinheads", so hieß es damals, wollten sich bewaffnen und mit Banküberfällen das Geld für ihre Ausreise nach Südafrika beschaffen. Die Namen des Trios wurde dabei nicht genannt. Allerdings wäre der Polizei schnell klar gewesen, dass es sich um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe handeln musste, nach denen bereits gefahndet wurde.

Es bleibt beim Konjunktiv. Nach allem, was jetzt bekannt ist, verhinderte der brandenburgische Verfassungsschutz nämlich die Weitergabe genau dieser Information, mit der die Polizei gezielte Fahndungsmaßnahmen hätte einleiten können. Grund: die Furcht, der in die Neonazi-Szene eingeschleuste V-Mann könnte enttarnt werden. So konnte der Spitzel ungehindert weiter bei den Rechten forschen - und das Trio im Untergrund bleiben.
Einige Monate später beging der NSU den ersten der zehn Morde.

 
NRW-Verfassungsschutz: Fatale Fehler bei Ermittlungen zu NSU-Morden !

Auch der NRW-Verfassungsschutz hat nach Angaben seines heutigen Chefs bei den Ermittlungen zur NSU-Mordserie erhebliche Fehler gemacht.
Man habe nicht erkannt, dass der Mord an einem türkischstämmigen Kioskbesitzer 2006 in Dortmund die Tat von Rechtsextremisten war, sagte Landesverfassungsschutz-Chef Burkhard Freier am Mittwoch im NSU-Ausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Zwar habe die Behörde damals von einer Ideologie in der rechten Szene gewusst, die als Untergrundbewegung und mit Gewalt einen "Rassenkrieg" führen wollte.
Aber: "Wir haben Ideologie und Taten nicht übereinandergelegt".

Puzzleteile seien nicht zusammengesetzt worden.
Das sei ein "fataler" Fehler gewesen, räumte Freier ein.

Der Verfassungsschutz habe Konsequenzen gezogen.
"Wir sind jetzt besser gerüstet."

Dem rechtsterroristischen NSU werden deutschlandweit zehn Morde zur Last gelegt.
Der NRW-Ausschuss befasst sich vor allem mit dem Mord in Dortmund 2006 und dem Kölner Nagelbombenanschlag 2004 mit 22 Verletzten.


 
Bericht: Ältere "Corelli"-Handys nicht ausgewertet !

Die Affäre um den ehemaligen V-Mann "Corelli" ist nach ARD-Recherchen möglicherweise größer als bisher bekannt.
Mehrere Handys, die der V-Mann zwischen 2007 und 2011 benutzt hat, seien bisher nicht oder zumindest nicht vollständig ausgewertet, berichtete das rbb-Inforadio am Mittwoch unter Berufung auf Sicherheitskreise.

Diese Mobiltelefone habe "Corelli" demnach also vor dem Auffliegen der Neonazi-Terrorgruppe NSU 2011 benutzt.
Damit stellt sich laut rbb die Frage möglicher Verbindungen des Informanten zum NSU-Terror neu.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesinnenministerium wollten zu dem rbb-Bericht keine Stellung nehmen und verwiesen auf laufende Untersuchungen.

Die Rolle "Corellis" beschäftigt unterdessen auch weiter die Justiz: Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nimmt die Staatsanwaltschaft Paderborn die Ermittlungen zu den Todesumständen des Mannes wieder auf.
Er war im April 2014 tot in seiner Wohnung in Paderborn gefunden worden.


 
291. Verhandlungstag: Der nächste Versuch im NSU-Prozess !

Schon wieder möchte Beate Zschäpe ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm loswerden und gegen ihren Wahlverteidiger Hermann Borchert austauschen.

„Hatte Frau Sturm Ihre öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Strafverfahrens im Auge, als sie mich wiederholt vor Beginn der Hauptverhandlungstage in der Wartezelle und in der JVA in der ihr eigenen cholerischen Art lautstark anschrie, wenn ich die Taktik des Schweigens und der maskenhaften Regungslosigkeit (was mir allzu oft unglaublich schwer fiel) kritisierte?“, schreibt Beate Zschäpe in dem knapp drei Seiten langen Brief an Richter Manfred Götzl.
Die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess beschwert sich bitterlich über ihre Anwältin.

Zschäpe will Borchert
Hermann Borchert hatte Zschäpe bereits bei ihrem ersten missglückten Ablehnungsgesuch gegen ihre Verteidiger Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer im Sommer 2014 geholfen und sie auch bei der Ausarbeitung der Erklärung unterstützt, die Zschäpe im vergangenen Dezember verlesen lies.
Ihm scheint sie sich voll anzuvertrauen.
Auch bei der schriftlichen Beantwortung Zschäpes von Fragen des Gerichts war Borchert mit von der Partie.
Vielleicht würde seine Bestellung zum Pflichtverteidiger dazu beitragen, mehr von Beate Zschäpe zu erfahren?
Dagegen spricht allerdings, dass das, was sie bisher von sich gegeben hat, von vielen Prozessbeteiligten und Beobachtern als wenig hilfreich bewertet wird.
Einige Nebenklagevertreter sagen sogar, Zschäpe habe sich damit selbst geschadet.
Der Senat hat über Zschäpes jüngsten Antrag auf Entbindung der Pflichtverteidigerin vom Mandat noch nicht entschieden.

Stahl macht einfach weiter
Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl, dessen Verhältnis zur Mandantin ebenfalls zerrüttet ist, machte heute ungeachtet aller Streitigkeiten und Zerwürfnisse weiter seinen Job.
Sehr detailliert und fast schon ein wenig bissig befragte er den heutigen Zeugen, einen Polizisten, der Zschäpes Fingerabdrücke auf Zeitungsartikeln nachgewiesen hatte.
Diese Artikel sind für die zweite Version des NSU-Bekennervideos abgefilmt worden und haben daher einen klaren Bezug zu den Morden.
Auch wenn Zschäpe dieser Befragung keine große Aufmerksamkeit zuteil werden lies sendet Stahls Engagement doch eine klare Botschaft an das Gericht: Die Angeklagte wird von ihren Pflichtverteidigern wirkungsvoll verteidigt.

Ein Schauer geht durch den Gerichtssaal
Als jenes NSU-Bekennervideo mit knapp fünf Minuten Länge heute vorgeführt wurde, war sofort alles wieder präsent.
Man sah Fotos der Ermordeten mit verhöhnenden Kommentaren versehen.
Bilder von entsetzten Angehörigen unterlegt mit Neo-Nazi-Rockmusik.
Ein abscheuliches Video, das aber allen Beteiligten wieder einmal eines unmissverständlich klargemacht hat: Das Gericht muss alles dafür tun, um die insgesamt zehn Morde des NSU lückenlos aufzuklären – dazu gehört eben leider auch der Streit zwischen Beate Zschäpe und ihren Anwälten.


 
292. Verhandlungstag: "Bitte nur die Wahrheit" !

Spitzelte der ehemalige Neonazi-Anführer Marcel D. für den Verfassungsschutz?
Zweimal bestritt er das schon vor Gericht.
Nun wich er der Frage aus, wird sich ihr aber bald erneut stellen müssen.

Eigentlich ist Marcel D. im NSU-Prozess schon eine Art Stammkunde im Zeugenstand.
Heute war aber doch etwas anders: D. kam nicht alleine.
Er brachte einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand mit und die Absicht dahinter war bald erkennbar.
Marcel D., ehemals ranghoher Funktionär in der rechtsextremen Organisation "Blood & Honour" in Thüringen, mag zu der Frage, ob er außerdem auch Informant des Verfassungsschutzes war, gar nicht mehr befragt werden.
Sein Anwalt brachte nun ein Auskunftsverweigerungsrecht ins Spiel.
Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft München I offenbar gegen Marcel D. wegen des Verdachts der Falschaussage im NSU-Prozess ermittelt.

Nun möchte D. also gar keine Angaben zum Thema Verfassungsschutz mehr machen, weil er sich ja sonst selbst belasten könnte, argumentierte heute sein Rechtsbeistand.
Hintergrund der Zeugenbefragung von D. ist seine Rolle bei "Blood & Honour".
Mitglieder der später verbotenen Organisation hatten das NSU-Trio im Untergrund unterstützt.

Zeuge hat kein Auskunftsverweigerungsrecht
Zu Beginn des heutigen Verhandlungstages hatte der Vorsitzende Richter den Zeugen D. ausführlich über seine Pflichten als Zeuge belehrt und dabei noch eine kleine Ergänzung angefügt: "Bitte nur die Wahrheit", sagte Manfred Götzl zum Zeugen.
Möglicherweise hatte Götzl dabei die bisherigen Auftritte von Marcel D. in Erinnerung.
Mehrmals bestritt er V-Mann gewesen zu sein.

Zwei ehemalige Verfassungsschützer erklärten als Zeugen allerdings, D. sei unter dem Decknamen "Hagel" Informant des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz gewesen.
Die Behörde erteilte ihrem ehemaligen V-Mann Marcel D. sogar eine Aussagegenehmigung für den NSU-Prozess.
Heute verneinte er die Frage nach einer V-Mann-Tätigkeit dann auch nicht mehr, sondern verweigerte dazu die Aussage.
Darüber, ob ihm dieses Recht überhaupt zu stehe, diskutierten die Prozessbeteiligten dann kurz.
Das Gericht entschied schließlich: Nein. Marcel D. muss die Fragen beantworten.
Er bekommt aber noch etwas Vorbereitungszeit und ist für den 20. Juli erneut als Zeuge geladen.
Dann gilt wieder, was ihm der Vorsitzende Richter heute bereits riet: "Bitte nur die Wahrheit!"


 
293. Verhandlungstag: Keine konkrete Erinnerung ?

Carsten S. hat den Mitangeklagten Ralf Wohlleben im Prozess bisher schwer belastet.
In einer früheren Vernehmung klang dies aber noch anders - zumindest je nach Betrachtung.

Carsten S. hat bisher als einziger Angeklagter im Münchner NSU-Prozess vollumfänglich ausgesagt, er gilt für viele daher als Kronzeuge der Anklage.
Denn er hat Wohlleben schwer belastet.
Wohlleben soll die Beschaffung der mutmaßlichen Hauptmordwaffe des NSU bei S. in Auftrag gegeben haben.
Das bestätigte S. so vor Gericht.

War sich S. in der damaligen Vernehmung darüber aber noch nicht sicher?
Oder lag es an der Art und Weise wie die Ermittler ihn danach fragten?
Das Protokoll jener Befragung ist an dieser Stelle nicht ganz sauber geführt.
Da heißt es nur "Antwort auf Frage", die Frage selbst wurde aber nicht aufgeschrieben.

Heute im Zeugenstand saß der damalige Personensachbearbeiter von S.
Der BKA-Beamte war nach eigener Aussage bei allen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gegen den Mitangeklagten von Beate Zschäpe dabei.
Er hat auch das Protokoll geführt.
Wie genau die Frage gestellt wurde, wusste er aber nicht mehr.

S. tritt souverän auf
Nachdem Richter Manfred Götzl, die Verteidigung von Ralf Wohlleben und die Anwälte von Carsten S. nach etwa zwei Stunden keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen hatten, ergriff S. das Wort und stellte dem Ermittler selbst eine Frage: "Habe ich das jemals zur Disposition gestellt, ob ich das Geld von Wohlleben bekommen habe?"
Dies kann als unmissverständliches Signal dafür verstanden werden, dass S. zum heutigen Zeitpunkt keinen Zweifel daran hat, das Geld von Wohlleben bekommen zu haben.
"Wie haben Sie das Geld erhalten", so könnte die Frage damals formuliert gewesen sein, sagte S. später auf Nachfrage des Richters.

Was zählt, ist die Hauptverhandlung
Was S. in jener Vernehmen nun genau gemeint haben könnte, bleibt interpretierbar: Entweder konnte er sich damals an eine Geldübergabe nicht wirklich erinnern oder er wusste nur nicht mehr, wie sie im Detail abgelaufen ist.
Das was für das Gericht am Ende wohl am meisten zählen wird, ist die Aussage von S. in der Hauptverhandlung.
Und da hat er Wohlleben eindeutig belastet.
Ob seine Glaubwürdigkeit heute Schaden genommen hat, muss das Gericht in seinem Urteil bewerten.


 
294. Verhandlungstag: Wie die NSU-Mordwaffe identifiziert wurde !

Die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten die Produktionsnummer ihrer Ceska herausgefeilt.
Ein Zeuge vom Bundeskriminalamt (BKA) schilderte am 294. Verhandlungstag, wie Profi-Ermittler eine manipulierte Waffe trotzdem sehr schnell identifizieren können.

Zwei höchst unterschiedliche Zeugen wurden am 294. Verhandlungstag im NSU-Prozess befragt.
Erst erläuterte ein Waffen-Sachverständiger vom BKA, wie er die herausgefeilte Produktionsnummer der Mordwaffe Ceska wieder sichtbar gemacht hat. Dann berichtete ein ehemaliger Häftling über ein vertrauliches Gespräch, das er im Gefängnis mit dem Neonazi-Zeugen und Geheimdienstspitzel Tino Brandt geführt haben will - wobei es Zweifel gibt an der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Und zuletzt startete die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben einen Generalangriff auf den Mitangeklagten Carsten S., die Ermittlungsbehörden und den Senat.

Wie man die Produktionsnummer wieder sichtbar macht
034678 - so lautet die Waffennummer der Ceska, mit der der NSU neun Menschen ermordete.
Mundlos oder Böhnhardt hatte die Nummer zwar herausgefeilt, doch ein Kriminaltechniker machte sie wieder sichtbar - wie, das schilderte er heute vor dem NSU-Prozess: Erst wird die Schleiffläche poliert, dann werden Säuren aufgetragen.
Die greifen dort an, wo das Metall der Waffe durch die Prägung der Nummer auch in tieferen Schichten zusammengepresst und damit verändert worden ist.
Die Prozedur dauert keinen Tag.
Schon am 15. November 2011, also elf Tage nach der Selbstenttarnung des NSU, wussten die BKA-Beamten, um welche Waffe es sich genau handelte: Die Ceska 83 Nr. 034678, mit der Böhnhardt und Mundlos neun Menschen ermordeten.

Zeuge: Neonazi-Geld direkt an NSU
Das zweite Thema, mit dem sich Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) beschäftigte, drehte sich um einen Vorfall, der sich am 17.Juni 2014 im Gefängnis München-Stadelheim zugetragen hat.
Der einstige Chef der Neonazi-Kameradschaft "Thüringer Heimatschutz" (THS) und Verfassungsschutzspitzel Tino Brandt - er war so etwas wie ein Mentor der drei späteren NSU-Terroristen - war dort kurzzeitig inhaftiert, um im NSU-Prozess auszusagen.
Auf der Krankenstation der Jugendvollzugsanstalt erkannte ihn ein Mithäftling und suchte gezielt den Kontakt zu dem einstigen Neonazi-Führer.
Das rund einstündige Gespräch, das er daraufhin mit Brandt geführt haben will, erschien ihm - laut eigener Aussage - so brisant, dass er eine Notiz darüber fertigte.
Nach seiner Entlassung aus der JVA vertraute er sich erst seinem Verteidiger und seiner Lebensgefährtin und schließlich dem OLG an.
Am 294. Verhandlungstag wurde er darüber ausführlich vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sowie von der Wohlleben-Verteidigung und der Bundesanwaltschaft befragt.

Dabei berichtete der Zeuge unter anderem, Brandt haben ihm gesagt, Gelder des THS seien direkt an den NSU geflossen.
Das Geld soll außerdem von gleich drei Boten überbracht worden sein.
Bislang waren nur zwei bekannt: der Jenaer Neonazi André K. und der Angeklagte Carsten S.

Brandt täuschte angeblich Erkrankung vor
Der Zeuge lieferte darüber hinaus Einblicke in Brandts Gedankenwelt, die von Ausländerhass und Missachtung der Justiz geprägt sei.
So soll er den NSU-Prozess als "Faschingsveranstaltung" bezeichnet und eine Hepatitis-Erkrankung vorgetäuscht haben, um nicht aussagen zu müssen.
Allerdings dürfte das weder für die Angeklagten im NSU-Verfahren noch für Brandt selbst strafrechtlich von Relevanz sein.
Zudem gibt es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen, unter anderem weil bei einem schweren Unfall Teile seines Gehirns beschädigt wurden und er seitdem emotional gehandicapt ist.

Wohlleben-Verteidigung: NSU-Geld direkt vom Verfassungsschutz
Zum Abschluss des Verhandlungstages startete die Wohlleben-Verteidigung einen Generalangriff gegen den Mitangeklagten Carsten S. sowie gegen die BKA-Beamten, die ihn im Zuge der Ermittlungen befragt hatten.
Zum Hintergrund: Carsten S. belastet Wohlleben schwer, indem er ihn beschuldigt, die Beschaffung des Mordwaffe in Auftrag gegeben zu haben.
Carsten S. habe jedoch nur Erinnerungen "generiert", die keine seien, um ihren Mandanten zu belasten, führte nun dessen Verteidigerin Nicole Schneiders in einer Erklärung aus.
Ihr Mandant sei ein "vorgeschobener Sündenbock".
In ihren Einlassungen, die sich wie ein vorgezogenes Plädoyer anhörten, stellte Schneiders die These in den Raum, das Geld für die Mordwaffe könne von Brandt gekommen sein und somit "direkt vom Verfassungsschutz".

Ihr Kollege Olaf Klemke warf BKA und Bundesanwaltschaft vor, einseitig und vorteilsbeladen ermittelt zu haben.
Dieses Vorgehen ziehe sich hinein bis in die Hauptverhandlung: "Wir fürchten bis ins Urteil."


 
295. Verhandlungstag: "Wir werden überlegen, ob wir Fragen beantworten" !

Mehr als 300 Fragen haben Opferanwälte am 295. Verhandlungstag an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gestellt.
Deren Verteidiger Hermann Borchert ließ immerhin offen, ob sie beantwortet werden.
Bisher hatte er kategorisch ausgeschlossen, dass Fragen der Nebenklage beanwortet werden.

Der Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe dürfte sich heute die Finger wund getippt haben.
Schließlich musste Mathias Grasel jede einzelne der zahlreichen Fragen an seine Mandantin selbst in den Computer hacken.
Ein Opferanwalt nach dem anderen verlas das, was er wissen wollte.
Über viereinhalb Stunden diktierten die Vertreter der Opferfamilien mehr als 300 Fragen.
Mit den einzelnen Unterfragen dürften es weit mehr sein.
Zschäpe schien sich dabei eher unwohl zu fühlen.
In der Pause diskutierte sie mit ihren Verteidigern, schüttelte immer wieder den Kopf.

Die Fragen bohrten an vielen Stellen nach.
Ob sie wisse, wie die Mordopfer ausgesucht worden seien?
Warum die Morde an den verschiedenen Orten begangen wurden?
Oder ob es Unterstützer an den verschiedenen Tatorten gegeben habe?
Fragen, die der Prozess bisher nicht beantworten konnte und die vor allem die Angehörigen der NSU-Opfer immer noch quälen.
Ein Anwalt beschrieb am Rande des Prozesses heute das beunruhigende Gefühl seiner Mandantin, nicht zu wissen, ob ihr vielleicht eines Tages einer der NSU-Unterstützer auf der Straße begegnen könnte.

Beantwortung würde wohl Monate dauern
Wird Zschäpe die vielen Fragen jetzt beantworten?
Bisher gab es Signale, dass sie das nicht tun würde.
Zu Beginn des heutigen Verhandlungstages sagte ihr Verteidiger Hermann Borchert, dass es wohl keine Antworten geben werde.
Am Ende des Prozesstages klang das zumindest etwas anders: "Wir werden überlegen, ob wir Fragen beantworten.
Aber die Beantwortung könnte Monate dauern."
Falls Zschäpe es dennoch ablehnt, könnte das Gericht einige Fragen übernehmen und erneut stellen.
Dann dürfte es spannend werden, ob sich die Hauptangeklagte im NSU-Prozess einer Beantwortung verweigern würde.


 
296. Verhandlungstag: Gericht hält Verfassungsschützer Temme für glaubwürdig !

Für Andreas Temme dürfte der 296. Verhandlungstag im NSU-Prozess ein ganz besonderer sein, obwohl er selbst gar nicht anwesend war.
Was der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nun zusammenfassend über die sechs Tage sagte, an denen Temme als Zeuge aussagte, wird der Ex-Verfassungsschützer sicherlich als eine Art Rehabilitation empfinden.

Zumindest das Gericht glaubt ihm also seine Erinnerungen an das, was am 6. April 2006 in einem Internetcafé in der Holländischen Straße in Kassel passierte.
Nach eigener Darstellung saß Temme im hinteren Raum des Cafés und chattete im Internet, als der Betreiber Halit Yozgat im vorderen Zimmer erschossen wurde.
Temme will von der Tat nichts mitbekommen haben und das Gericht hält das für glaubhaft.

Die Nebenklage sieht das anders
Nach Überzeugung des Senats wurde auf Halit Yozgat geschossen, als Andreas Temme noch an einem der Computer im hinteren Zimmer eingeloggt war.
Der Zeuge Temme habe die Tat nicht wahrgenommen, sagte Richter Götzl nun zusammenfassend.
Die Anwältin Doris Dierbach sieht das völlig anders.
Sie vertritt im NSU-Prozess die Eltern des Mordopfers Halit Yozgat.


Der Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme wich den Fragen im Gerichtssaal aus und berief sich auf nicht nachvollziehbare Erinnerungslücken, sagt Anwältin Dierbach.
Weitere Prozessbeteiligte sehen es ähnlich.
Doch das Gericht lehnte zahlreiche Beweisanträge im Fall Yozgat ab, darunter auch die Forderung nach weiteren Zeugenbefragungen.

Die Nebenklage ist fassungslos
Es begründet diese Ablehnungen auch mit den Erkenntnissen aus den Befragungen von Andreas Temme.
Der damalige V-Mann-Führer in der Kasseler Außenstelle des hessischen Verfassungsschutzes war nach eigenen Angaben in dem Internetcafé, um im Netz zu flirten.
Dass Temme sich nach dem Mord aus privaten und dienstlichen Gründen nicht als Zeuge bei der Polizei meldete, nannte Richter Manfred Götzl nun plausibel und nachvollziehbar.
Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer kann es nicht fassen.


Das Gericht legt sich fest
Andreas Temme kam beim Verlassen des Internetcafes und auch zuvor auf der Suche nach dem Cafébetreiber direkt an dem Tresen vorbei, hinter dem sich das Mordopfer befand.
Temme legte seinen Schilderungen zufolge schließlich das Geld für die Internetnutzung auf den Tresen – ohne Halit Yozgat zu sehen.
Die Opferangehörigen und ihre Anwälte glauben Temme diese Version nicht.
Das Gericht aber hat sich eine abschließende Meinung gebildet.
Anwältin Doris Dierbach ist sich sicher, wie das auf ihre Mandanten wirken wird.


Andreas Temme zumindest werden im Prozess keine Fragen mehr gestellt.
Im Fall Yozgat ist aus Sicht des Gerichts keine weitere Beweisaufnahme mehr nötig.


 
297. Verhandlungstag: NPD-Mann mit Erinnerungslücken !

Rund neun Jahre vor Auffliegen des "NSU" tauchte das Kürzel bereits in einer rechtsextremen Zeitschrift auf.
Deren damaliger Herausgeber wurde nun als Zeuge befragt.
Den NPD-Abgeordneten ließ allerdings häufig sein Gedächtnis im Stich.

"Mit der Erinnerung ist echt schlecht heute."
Als David Petereit diesen Satz sagte, hatte er bereits rund eine Stunde im Zeugenstand hinter sich.
Immer wieder war es dabei um jenen Satz gegangen, der schon 2002 in dem damals von Petereit herausgegebenen rechtsextremen Heft "Weißer Wolf" erschienen war.
"Vielen Dank an den NSU" war dort zu lesen und weiter hieß es: "Es hat Früchte getragen.
Der Kampf geht weiter."

Petereit übernahm nun im Zeugenstand eher indirekt die grundsätzliche Verantwortung für jenes Vorwort: "Ich gehe davon aus, dass ich da alles reingesetzt habe", sagte der NPD-Politiker.
Warum die NSU-Danksagung in dem Heft gewesen und wer genau für die Textstelle verantwortlich sei, wisse er aber nicht mehr.

Geldspende vom NSU?
Vom NSU will Petereit, der für die NPD im Schweriner Landtag sitzt, erst 2011 nach der Aufdeckung der Terrozelle erfahren haben.
Die Ermittler halten es für möglich, dass der NSU 2.500 Euro für die Zeitschrift "Weißer Wolf" spendete.
Ein Spendenbrief, der dazu passen könnte, wurde bei der Durchsuchung von David Petereits Wohnung gefunden.
Er beteuerte nun im Zeugenstand, nichts von einer Geldspende in der betreffenden Höhe zu wissen und auch den Brief vor der Hausdurchsuchung nicht gekannt zu haben.


 
298. Verhandlungstag: Wohlleben-Verteidigung rechnet offenbar mit Verurteilung !

Lange war die Verteidigung von Ralf Wohlleben zuversichtlich: Trotz des Geständnisses des Mitangeklagten Carsten S. werde das Gericht nicht beweisen können, dass ihr Mandant Beihilfe zu den NSU-Morden geleistet habe.
Daran scheinen die Anwälte inzwischen selbst nicht mehr zu glauben.

Erst im April haben viele Nebenklageanwälte Aufklärung über die Rolle des ehemaligen V-Mannes Ralf Marschner (Deckname "Primus") verlangt.
In einem Film der ARD hatten zuvor Zeugen berichtet, der Bauunternehmer habe Uwe Mundlos nach dem Untertauchen des NSU-Trios über längere Zeit in seiner Firma beschäftigt.
Die Nebenklage erhoffte sich Belege für ihre These, dass der NSU von einem breiten Neonazi-Netzwerk unterstützt wurde - und nicht, wie von der Bundesanwaltschaft dargestellt, eine abgeschlossen agierende Terrortruppe war, die lediglich aus den drei Personen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bestand.
Doch das Gericht lehnte Anfang Mai alle entsprechende Anträge ab.
Sie dienten nicht der Sachaufklärung und seien für die Wahrheitsfindung nicht notwendig.

Letzte Hoffnung "Primus"
Die Verteidigung von Wohlleben hat heute trotzdem weitere Aufklärung über "Primus" gefordert - wenn auch mit ganz anderer Motivation.
Sie will beweisen, dass es nicht ihr Mandant war, der den Mitangeklagten Carsten S. mit der Beschaffung der bei neun NSU-Morden verwendeten Ceska-Pistole beauftragt hat.
Carsten S. hatte gleich zu Beginn des NSU-Prozesses im Mai 2013 diesen Anklagepunkt in seinem Geständnis bestätigt.

Wohlleben droht langjährige Haftstrafe
Bisher ist es den Verteidigern von Wohlleben nicht gelungen, diesen Vorwurf auch nur im Geringsten zu entkräften.
Im Gegenteil: Sogar der Bundesgerichtshof hat im Zuge einer Haftbeschwerde entschieden, dass gegen den früheren NPD-Vize in Thüringen weiter ein dringender Tatverdacht besteht.
Im Klartext: der BGH erachtet eine Verurteilung nach dem bisherigen Prozessverlauf als sehr wahrscheinlich.

Auch Wohlleben-Verteidiger rechnen offenbar mit Verurteilung
Kann also der neuerliche Beweisantrag zu "Primus" Wohlleben vor einer langen Haftstrafe bewahren?
Daran scheinen selbst seine Anwälte nicht mehr zu glauben.
Schließlich hat ja Richter Manfred Götzl ähnliche Vorstöße der Nebenklage allesamt als unerheblich abgeschmettert.
Und so haben die Verteidiger heute noch einen Antrag gestellt.
Der soll beweisen, dass die Verfassungsschutzbehörden gezielt verhindert hätten, das untergetauchte NSU-Trio zu verhaften.
Doch anders als den Opferanwälten, die auch in diesem Punkt immer wieder nachhakten, geht es den Wohlleben-Juristen nicht darum, ein etwaiges Behördenversagen aufzudecken und anzuprangern.

Das Rückzugsgefecht hat begonnen
Rechtsanwältin Nicole Scheiders will vorbauen.
Im Falle einer Verurteilung müsste sich das "strafmindernd auswirken".
Eine Äußerung, die klar macht: Die Wohlleben-Verteidigung hat mit dem Rückzugsgefecht begonnen, versucht zu retten, was noch zu retten ist.
Von der lange zur Schau gestellten Zuversicht, ihr Mandant werde wegen der Ceska-Pistole und damit wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen nicht verurteilt werden können, ist wenig übrig geblieben.


 
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