collombo
MyBoerse.bz Pro Member
Scharfe Kritik an Merkel: Der Staat gefährdet die Verfassung !
In ihrem neuen "Grundrechte-Report" kritisieren Bürgerrechtsgruppen die kaum vorhandene Kontrolle des BND und "hemmunglose" Eingriffe in Grundrechte.
Der Report, der sich als "alternativer Verfassungsschutzbericht" versteht, zieht ein verheerendes Fazit.
Acht Bürgerrechtsgruppen haben die digitale Überwachung durch Nachrichtendienste als massiven Eingriff in die Grundrechte verurteilt.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) habe sich in der Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA eindeutig rechtswidrig verhalten, sagte die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, in Karlsruhe bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports".
Der Report mache "deutlich, dass durch technisierte Ausspähung und Überwachung immer hemmungsloser in die Grundrechte eingegriffen" werde, sagte die Informatikerin.
Der aktuelle BND-NSA-Skandal mache zudem deutlich, dass die Nachrichtendienste gar nicht befürchten müssten, ernsthaft kontrolliert zu werden.
Daher stelle sich auch die Frage, inwieweit die Geheimdienste auch Zugriff auf die von der geplanten Vorratsdatenspeicherung erfassten Kommunikationsdaten erhielten, sagte Kurz.
"Alternativer Verfassungsschutzbericht"
Sie kritisierte, dass der Referentenentwurf für das Gesetz (hier als PDF) auch die Speicherung von Standortdaten bei Handygesprächen vorsieht.
Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD ist ein neuer Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen.
Die vorige Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt.
"Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus", kritisierte Martin Heiming vom Republikanischen Anwaltsverein bei der Vorlage des Berichts.
Der 1997 erstmals erschienene Grundrechtereport wird jährlich von acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen herausgegeben und versteht sich als "alternativer Verfassungsschutzbericht".
Wichtigster Schwerpunkt des Reports ist wie bereits im vergangenen Jahr der "Überwachungskomplex" von NSA und BND.
In einem der 41 Beiträge wirft der Jurist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, der Bundesregierung vor, sie habe es bis heute "sträflich unterlassen", Bürger und Betriebe vor Ausspähattacken der NSA zu schützen, obwohl dies zu ihren "verfassungsrechtlichen Aufgaben" gehöre.
Kein Ermittlungsverfahren
Dass überdies die Bundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren zur massenhaften NSA-Ausspähung eingestellt habe, bezeichnet Gössner als "Realitätsverleugnung oder Willfährigkeit".
Dies sei "hart an der Grenze zur Strafvereitelung im Amt".
Kritisch äußert sich in dem Grundrechtereport auch der frühere FDP-Politiker Burkhard Hirsch.
Er warf der Bundesregierung vor, Fragen des Parlaments zur Kontrolle der Nachrichtendienste nicht pflichtgemäß zu beantworten und damit das Parlament zu missachten.
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der Debatte über die umstrittenen Schiedsgerichte innerhalb des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP.
Außerdem geht es um den Umgang mit Flüchtlingen und die Sozialpolitik in der EU.
Zu den Verfassern gehören die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Neue Richtervereinigung.
In ihrem neuen "Grundrechte-Report" kritisieren Bürgerrechtsgruppen die kaum vorhandene Kontrolle des BND und "hemmunglose" Eingriffe in Grundrechte.
Der Report, der sich als "alternativer Verfassungsschutzbericht" versteht, zieht ein verheerendes Fazit.
Acht Bürgerrechtsgruppen haben die digitale Überwachung durch Nachrichtendienste als massiven Eingriff in die Grundrechte verurteilt.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) habe sich in der Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA eindeutig rechtswidrig verhalten, sagte die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, in Karlsruhe bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports".
Der Report mache "deutlich, dass durch technisierte Ausspähung und Überwachung immer hemmungsloser in die Grundrechte eingegriffen" werde, sagte die Informatikerin.
Der aktuelle BND-NSA-Skandal mache zudem deutlich, dass die Nachrichtendienste gar nicht befürchten müssten, ernsthaft kontrolliert zu werden.
Daher stelle sich auch die Frage, inwieweit die Geheimdienste auch Zugriff auf die von der geplanten Vorratsdatenspeicherung erfassten Kommunikationsdaten erhielten, sagte Kurz.
"Alternativer Verfassungsschutzbericht"
Sie kritisierte, dass der Referentenentwurf für das Gesetz (hier als PDF) auch die Speicherung von Standortdaten bei Handygesprächen vorsieht.
Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD ist ein neuer Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen.
Die vorige Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt.
"Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus", kritisierte Martin Heiming vom Republikanischen Anwaltsverein bei der Vorlage des Berichts.
Der 1997 erstmals erschienene Grundrechtereport wird jährlich von acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen herausgegeben und versteht sich als "alternativer Verfassungsschutzbericht".
Wichtigster Schwerpunkt des Reports ist wie bereits im vergangenen Jahr der "Überwachungskomplex" von NSA und BND.
In einem der 41 Beiträge wirft der Jurist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, der Bundesregierung vor, sie habe es bis heute "sträflich unterlassen", Bürger und Betriebe vor Ausspähattacken der NSA zu schützen, obwohl dies zu ihren "verfassungsrechtlichen Aufgaben" gehöre.
Kein Ermittlungsverfahren
Dass überdies die Bundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren zur massenhaften NSA-Ausspähung eingestellt habe, bezeichnet Gössner als "Realitätsverleugnung oder Willfährigkeit".
Dies sei "hart an der Grenze zur Strafvereitelung im Amt".
Kritisch äußert sich in dem Grundrechtereport auch der frühere FDP-Politiker Burkhard Hirsch.
Er warf der Bundesregierung vor, Fragen des Parlaments zur Kontrolle der Nachrichtendienste nicht pflichtgemäß zu beantworten und damit das Parlament zu missachten.
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der Debatte über die umstrittenen Schiedsgerichte innerhalb des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP.
Außerdem geht es um den Umgang mit Flüchtlingen und die Sozialpolitik in der EU.
Zu den Verfassern gehören die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Neue Richtervereinigung.