Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Feuerwehreinsatz in Heidelberg: Zweijähriger sperrt Mutter in der Küche ein !

Den Albtraum einer jeden Mutter erwischte nun eine Frau aus Heidelberg.
Ihr zweijähriger Knirps sperrte sie in der Küche ein.
Die eingeschlossene 34-Jährige wusste sich nur mit einem Notruf zu helfen.

Die Mutter rief am Samstagnachmittag die Polizei an, nachdem sie gemerkt hatte, dass sie nicht mehr aus der Küche herauskam.
Neben dem Jungen war auch noch die neun Monate alte Tochter in der Wohnung.

Weil auch die Wohnungstür von innen verschlossen war, rückte die Berufsfeuerwehr zum Öffnen an.
Alle Familienmitglieder hätten das Abenteuer wohlbehalten überstanden, teilte die Polizei nun mit.


 
Fünf Jahre Haft nach Prügelattacke gegen Polizisten !

Duisburg. Ein spontanes Besäufnis in Duisburg wurde zum Gewalt-Exzess: Ein Polizist war zwei Monate dienstunfähig.
Der Schläger kommt über fünf Jahre in Haft.

Als gegen 3 Uhr morgens am 8. September 2015 bei einem Buchholzer Sturm geschellt wurde, traute der seinen Augen kaum: Ein blutüberströmter Mann mit von Verletzungen völlig entstelltem Gesicht stand vor seiner Haustür.
Als er Erste Hilfe leistete, erkannte der Zeuge nur an der Kleidung, dass es sich um seinen besten Freund handelte.

Der war kurz zuvor am nahe gelegenen Salzburger Platz Opfer einer brutalen Attacke geworden.
Einen 27-jährigen Wedauer verurteilte das Landgericht in diesem Zusammenhang wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis.

An der S-Bahn kennengelernt
Vieles an dem Fall konnte die fünftägige Verhandlung vor der. 6. Großen Strafkammer nicht aufklären: So blieb unklar, wie der vorbestrafte Angeklagte und der bereits stark angetrunkene 31-jährige Polizist sich am Tattag nach dem Ausstieg aus einer S-Bahn kennen gelernt hatten.
Offenbar hatten sie beschlossen, noch etwas zu trinken und waren, da alle Kneipen geschlossen hatten, schließlich mit Bier, das sie bei einer nahen Tankstelle kauften, auf einem Spielplatz gelandet.

Kurz danach schlug der Angeklagte den 31-Jährigen mit einer Flasche und stieß dessen Kopf mehrfach gegen eine steinerne Tischtennisplatte.
Davon war die Strafkammer zuletzt überzeugt.
Die Version des Angeklagten, er sei wütend geworden, weil der Geschädigte ihn beleidigte und er glaubte, dass der 31-Jährige sich ihm sexuell nähern wollte, sahen die Richter als widerlegt an.
Ebenso wie die Behauptung des 27-Jährigen, er habe den Geschädigten nur mit einer Flasche beworfen und ihn mit der Faust geschlagen.

Zwei Monate dienstunfähig
Ein Gerichtsmediziner hatte keinen Zweifel daran gelassen, dass stärkere Gewaltanwendung nötig war, um dem Polizisten, der zwei Monate dienstunfähig war und keine Erinnerung an die Tat mehr hat, fast jeden Gesichtsknochen zu brechen.

Die ursprüngliche Anklage, die dem 27-Jährigen Raub vorwarf, hatte lediglich die Staatsanwaltschaft als bewiesen angesehen und zehn Jahre gefordert.
Die Kammer sah keine Möglichkeit, die Behauptung des Angeklagten zu widerlegen, er habe die Gewalt nicht angewandt, um in den Besitz von Wertsachen zu kommen, sondern Geldbörse und Handy des Polizisten erst nach den Schlägen spontan an sich genommen.


 
Falscher Notarzt sitzt erneut auf der Anklagebank !

Bochum. Weil er ohne Qualifikation als Notarzt gearbeitet hatte, sitzt er in Strafhaft.
Nun steht der 34-jährige Bochumer erneut vor Gericht.

Ein Hochstapler steht seit Montag erneut vor Gericht.
Der 34-jährige Bochumer verbüßt bereits eine Haftstrafe, weil er sich ohne abgeschlossene Ausbildung als Notarzt ausgegeben und gearbeitet hatte.
Eine weitere Anklage wirft ihm jetzt vor, ebenfalls betrügerischerweise als Krankenpfleger im intensiv-medizinischen Bereich gearbeitet und dabei auch Spritzen an arglose Patienten verabreicht zu haben.

Die Anklage listet 28 Fälle auf. Patienten kamen offenbar nicht zu Schaden, trotzdem soll der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt sein.
Schließlich sei das Setzen von Injektionen ohne Ausbildung lebensgefährlich.
Auch Betrug und Titelmissbrauch sind angeklagt.

Der 34-Jährige hatte laut Anklage am Josef-Hospital in Bochum und in einer Gelsenkirchener Klinik eine Ausbildung als Krankenpfleger begonnen, sie aber nicht beendet.
In Bochum wurde er sogar gekündigt.
Trotzdem arbeitete er weiter in der Branche.
Das Amtsgericht Paderborn verurteilte ihn im vorigen Oktober zu drei Jahren Haft, weil er sich als „Arzt“ auf einer Rettungswache in Ostwestfalen betätigt hatte.

Psychiaterin prüft die Schuldfähigkeit
Bereits vor diesem Urteil, von 2011 bis 2015, soll er als Intensivpfleger auf Honorarbasis in verschiedenen Kliniken in Deutschland gearbeitet haben: in Kleve, Heidelberg, Mülheim, Pfaffenhofen, Cottbus, Herzberg und Northeim.
Als Qualifikation soll er eine „total gefälschte Erlaubnis“ der Stadt Bochum vorgelegt haben.
In einem weiteren Fall bestellte er laut Anklage mit einem gefälschten Arztausweis bei einer Versandapotheke Medikamente.

Im Prozess sitzt auch eine psychiatrische Gutachterin.
Sie soll die Schuldfähigkeit des schon mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten überprüfen.

Der Prozess wird fortgesetzt.


 
Häftling auf der Flucht durch Bochumer Innenstadt gefangen !

Bochum. Ein 44-jähriger Häftling ist in Bochum bei einem Arztbesuch zunächst getürmt, konnte aber auf seiner Flucht durch die Innenstadt aufgehalten werden.

Bis zum Jahre 2022 muss ein 44-jähriger Mann eine Haftstrafe in Bochum absitzen, weil er eines schweren Raubes überführt wurde.
Offenbar ist er dazu aber nicht bereit.
Am Montagvormittag jedenfalls nutzte der Häftling einen Arztbesuch und rannte seinen Bewachern zunächst davon, ehe er wenig später auf dem Dr.-Ruer-Platz in der Bochumer Fußgängerzone wieder eingefangen werden konnte.

Der 44-Jährige hatte sich nach Informationen bei einem Fußballspiel am 11. April am Fuß verletzt.
Seither habe er schon zwei Mal in Begleitung von zwei JVA-Mitarbeitern einen Arzt in Bochum aufgesucht.
Bei dem Termin am Montag sollte eigentlich ein MRT seines verletzten Fußes in einer Facharztpraxis an der Rechener Straße gemacht werde.
Da der Häftling bisher als unauffällig galt und mit Gehhilfen unterwegs war, hatten die beiden JVA-Mitarbeiter, die ihn zur Praxis begleitet hatten, auf Handfesseln verzichtet.

Auf dem Weg vom Parkplatz zur Arztpraxis habe der 44-Jährige dann seine Gehhilfen weggeworfen und sei über den Südring und die Luisenstraße in die Bochumer Fußgängerzone geflüchtet.
Dort holte den getürmten Häftling dann einer der beiden JVA-Mitarbeiter ein.
Mit der Hilfe von zwei Passanten wurde der 44-Jährige wieder festgenommen.


 
Computervirus in Atomkraftwerk Gundremmingen entdeckt !

Gundremmingen. Bei der Überprüfung eines Atomkraftwerks in Bayern hat der Betreiber einen Computervirus entdeckt.
Die Behörden wurden informiert.

Im bayerischen Atomkraftwerk Gundremmingen ist am Sonntag ein Computervirus entdeckt worden.
Die Schadsoftware sei bei der Vorbereitung der Revision in Block B aufgefallen, teilte das Kraftwerk am Montag mit.
Eine Gefährdung des Personals oder der Bevölkerung habe es nicht gegeben, da alle sensiblen Bereiche des Kraftwerks entkoppelt und nicht mit dem Internet verbunden seien.
Dennoch seien die Aufsichtsbehörde und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert worden.

Spezialisten des Betreibers RWE sollen nun herausfinden, wie das Virus in das 2008 nachgerüstete Computersystem gelangte.
Das System gehört den Angaben zufolge zur Brennelemente-Lademaschine, hat allerdings selbst keinen Einfluss auf die Steuerung der Anlage.
Die entdeckte Software ziele darauf ab, ungewollte Verbindungen zum Internet herzustellen.

Demonstration für Stilllegung
Als Reaktion auf den Fund seien die Vorkehrungen zur IT-Sicherheit ausgeweitet worden.
Nach der Bekanntmachung des Vorfalls forderte eine regionale Initiative von Atomkraftgegnern unter anderem Aufklärung darüber, wie lange die Schadsoftware unentdeckt auf dem Rechner war.

Am Wochenende hatten rund 750 Menschen vor der Anlage im Landkreis Günzburg für eine baldige Stilllegung der beiden verbliebenen Blöcke demonstriert.
Endgültig soll Gundremmingen 2021 abgeschaltet werden.


 
Worum ging's da? Bizarre Entführung in Ostfriesland - Täterin ist 90 !

Leer - Unfassbar: Eine 90 Jahre alte Frau ist als Tatverdächtige in einem Entführungsfall in Leer verhaftet worden.

Ihr Haftbefehl wurde unter Auflagen ausgesetzt, während ein mutmaßlicher Komplize nach seiner Festnahme in U-Haft bleibt - er ist 66!

Firmenchef war das Opfer
Die beiden Senioren werden verdächtigt, vor knapp einer Woche an der Entführung eines Firmenchefs aus Leer beteiligt gewesen zu sein.

Die Polizei hatte das Opfer nachts am Rande der Autobahn 31 gefunden.
Der Mann soll von seinen Entführern freigelassen worden sein.
Ob dabei Lösegeld floss, ist weiter unklar.
Offen blieb zunächst auch, wie die Beamten auf die beiden Verhafteten gekommen waren.

Motiv: Das liebe Geld
Ein mögliches Motiv für die Entführung könnten nach Angaben der Polizei „finanzielle Differenzen“ mit einem ehemaligen Geschäftspartner sein.


 
Brutaler Mord vor Gartenhaus: Frau mit Eisenriegel erschlagen - Freund verurteilt !

Regensburg - Eine Frau wird erschlagen, ihr Freund muss lebenslang in Haft.
Nach der Tat hatte der Mann eine besorgte Anwohnerin beschwichtigt und die Ermittler auf eine falsche Fährte führen wollen.

Den gewaltsamen Tod einer 36-Jährigen in einem abgelegenen Waldstück in Regenburg muss der Lebensgefährte des Opfers mit einer lebenslangen Haftstrafe büßen.
Das Landgericht Regensburg verurteilte den 35-Jährigen am Montag wegen Mordes.
„Es war eine brutale Vorgehensweise, wie ich sie selten erlebt habe“, begründete der Vorsitzende Richter Werber Ebner die Entscheidung.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte sein Opfer mit einem sieben Kilogramm schweren Eisenriegel erschlagen.

Dabei sei es unerheblich, ob er sich angeschlichen habe oder nicht, betonte der Richter.
Das Opfer habe nicht mit einem Angriff rechnen können.
Laut Anklage hatte der 35-Jährige zugeschlagen, als die Frau vor der Hütte uriniert hatte, weil es in dem Gartenhaus keine Toilette gibt.
Laut rechtsmedizinischem Gutachten soll der Angeklagte bis zu zehn Mal auf den Kopf seines Opfers eingeschlagen haben.

Das Gericht bewertete das Nachtatverhalten des 35-Jährigen als „eiskalt“.
Nach der Tat habe der Angeklagte die Leiche mit einer Plane abgedeckt und eine besorgte Nachbarin, die Schreie gehört hatte, beschwichtigt.
Dieser erzählte er, seine Partnerin sei gestürzt, er habe als erfahrener Sanitäter aber alles im Griff.
Dann sei er mit dem Wagen des Opfers zum Einkaufen gefahren, habe im Gartenhaus Bier getrunken und am Computer gespielt.
Um die Ermittler zu verunsichern, hatte der Angeklagte Stunden nach der Tat seiner Lebensgefährtin eine Kurznachricht geschrieben, wo sie denn bleibe.

Zum Prozessauftakt hatte der 35-Jährige die Tat eingeräumt, sich aber auf Erinnerungslücken berufen.
Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Nordrhein-Westfalen: Jäger erschießt 18-jährigen Einbrecher !

Weil er sich bedroht fühlte, hat ein Jäger in Nordrhein-Westfalen einen 18 Jahre alten Einbrecher erschossen.
Die Polizei ermittelt gegen den Schützen, der sich auf Notwehr beruft.

Der 63 Jahre alte Jäger habe den jungen Mann in der Nacht zum Dienstag im sauerländischen Neuenrade in einem Raum neben seinem Schlafzimmer überrascht, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Hausbesitzer habe sich bedroht gefühlt und mit einem Revolver geschossen, weil der Einbrecher ein Messer in der Hand gehalten habe, zitierte eine Ermittlerin den Hausbesitzer.
Die Kugel traf den Kopf des Einbrechers, der lebensgefährlich verletzt in ein Krankenhaus kam.
Kurze Zeit später starb er.

Bisher gebe es keinerlei Anlass, an der Notwehr-Behauptung des 63-Jährigen zu zweifeln, so die Polizei.
Als Jäger dürfe er auch eine Schusswaffe besitzen.


 
Kindstod zu DDR-Zeiten: Mordprozess beginnt nach 42 Jahren !

Vor über 40 Jahren soll eine ehemalige DDR-Bürgerin ihren damals acht Jahre alten Sohn getötet haben.
Die mittlerweile 74-Jährige steht nun in Brandenburg vor Gericht.
Eine anonyme Strafanzeige hatte die Justiz auf den Fall gestoßen.

Die Tat soll im November 1974 in Schwedt (Oder) geschehen sein.
Die Frau wohnt heute im niedersächsischen Göttingen.

Mit Kohlenmonoxid vergiftet
Zwei Motive sollen die Frau laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Neuruppin zu dem Verbrechen getrieben haben: Sie sei mit der Erziehung ihres Kindes überfordert gewesen, außerdem soll der kleine Sohn ihrer Lebensplanung im Wege gestanden haben.
So steht es in der Anklageschrift, sagte eine Sprecherin des Landgerichts.

Der ehemaligen DDR-Bürgerin wird vorgeworfen, ihr schlafendes Kind damals nachts in die Küche getragen und in der Nähe des Gasherds abgelegt zu haben.

Der Junge soll Kohlenmonoxid eingeatmet haben, danach soll die Frau den bewusstlosen Jungen zum Sterben in sein Bett gelegt haben.
Am nächsten Morgen holte sie den Vorwürfen zufolge den Arzt.

Dass es überhaupt zu dem Verfahren gekommen ist, geht auf eine anonyme Strafanzeige aus dem Jahr 2009 zurück.
Damals lebte die Angeklagte schon in Niedersachsen.
Nach dem Prozessauftakt am Mittwoch sind weitere drei Verhandlungstage vorgesehen (AZ. 11 Ks 1/15).

Morde aus der DDR-Zeit verjähren nicht
Weil Schwedt zur Tatzeit eine Stadt in der DDR war, mussten die Ermittler bei dem Verfahren gegen die 74-Jährige Besonderheiten beachten.
Die Tat wäre gemäß DDR-Recht eigentlich nach 25 Jahren, also im Jahr 1999, verjährt.

Mit der Wiedervereinigung war allerdings in einem besonderen Paragrafen festgelegt worden, dass Morde aus der DDR-Zeit nicht mehr verjähren können.

Und noch eine weitere Sonderklausel gilt: Sollte das Gericht die Frau wegen Mordes verurteilen, ist nicht - wie im bundesdeutschen Recht üblich - quasi automatisch eine lebenslange Gefängnisstrafe zu verhängen.

Den Bestimmungen zufolge muss für die Frau beim Strafmaß das DDR-Recht gelten, weil es im Vergleich der Rechtssysteme das mildere ist.
Zwischen zehn Jahren Haft und lebenslang ist daher alles möglich.

Weitere Fälle deutsch-deutscher Justizgeschichte
Es ist nicht das erste Mal, dass weit zurückliegende Verbrechen aus der DDR-Zeit in einem Gerichtssaal verhandelt werden.
So verurteilte ein Gericht im Jahr 2012 eine Frau aus Weißenfels in Sachsen-Anhalt zu drei Jahren Haft.

Sie hatte laut Urteil ihrem Mann, der sie mit einem Messer bedroht haben soll, die Stichwaffe abgenommen.
Dann habe sie ihn in einer Abwehrhandlung getötet.

Die Tat im Dezember 1988 war zu DDR-Zeiten als Suizid zu den Akten gelegt worden.
Am Landgericht Halle gab die Frau die Tat zu, diese wurde als Totschlag bewertet.

Bereits 2007 sprach das Landgericht Potsdam einen Mann des Mordes schuldig: Die Leiche der 17-jährigen Ann-Christin war im Sommer 1986 am Rand einer illegalen Müllkippe zwischen Luckenwalde und Ludwigsfelde von einer Frau entdeckt worden.

Die damaligen Ermittlungen - an denen zeitweilig 30 Polizisten beteiligt waren - erbrachten keine heiße Spur.
Doch ein Gentest überführte den Angeklagten.
Ihm waren in einem anderen Prozess 1992 schon zwei Morde nachgewiesen worden.


 
Rechtsextremisten vor Gericht: "Knallen eine Moschee nach der anderen hoch" !

In München stehen vier Führungskader der mutmaßlichen Neonazi-Terrorzelle "Oldschool Society" vor Gericht.
Chat-Protokolle zeigen, wie die Gruppe zusammenfand - und was sie vorhatte.

Am Telefon gaben sich die mutmaßlichen Rechtsterroristen ihren Gewaltfantasien hin.
Sie schwadronierten darüber, Sprengkörper mit Nägeln zu spicken, um deren Wirkung bei Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte zu erhöhen.

Markus W., nach Erkenntnissen der Ermittler einer der Rädelsführer der Neonazi-Gruppe "Oldschool Society" (OSS), wollte "so ein Ding im Asylheim, Fenster eingeschmissen und dann das Ding hinterhergejagt", wie er in einem abgehörten Gespräch erzählte.
Und Andreas H., der andere mutmaßliche OSS-Anführer, antwortete ihm: "Tät mir schon gefallen, wär schon nach meinem Geschmack."

Doch dazu kam es nicht.
Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt (BKA) hoben die Zelle aus, ehe die Extremisten ihre Pläne in die Tat umsetzen konnten.
Das war vor einem Jahr.
Nun beginnt vor dem Oberlandesgericht München der Prozess: Angeklagt sind neben H., 57, und W., 40, auch Denise G., 23, und Olaf O., 48.
Der Generalbundesanwalt wirft dem Quartett vor, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben.
Deren Ziel sei es gewesen, Anschläge auf Salafisten-Prediger, Moscheen und Flüchtlingsunterkünfte zu verüben.

Die Ermittlungen gegen den OSS waren ein erster Erfolg des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, das in Köln nach dem Auffliegen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) eingerichtet worden war.
So gelang es nach Informationen von Spiegel Online zwei Landesämtern für Verfassungsschutz, frühzeitig Quellen im Umfeld der Rechtsextremisten zu platzieren.
Daraufhin lief eine umfangreiche Operation der Inlandsgeheimdienste an.

Terroristen via WhatsApp und Telegram
Dabei zeigte sich, dass die Entstehung des OSS anders verlaufen war als bei vergleichbaren Zellen in der Vergangenheit.
Der Zusammenschluss der mutmaßlichen Terroristen vollzog sich maßgeblich im virtuellen Raum.
Aus einer Chatgruppe bei WhatsApp wurde nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft ein immer stärkerer Verbund von Gleichgesinnten, der sich fortlaufend weiter radikalisierte.
"Sie haben sich gegenseitig hochgeschaukelt", sagt ein Ermittler.

Ab Spätsommer 2014 firmierte die Truppe, die sich nach dem Hauptangeklagten erst "Arbeiterfront H." nennen wollte, unter dem Namen OSS.
In ihrer hierarchiegläubigen Struktur orientierte sie sich an dem Aufbau von Rockergangs: Es gab einen "Präsidenten" (Andreas H.), einen "Vizepräsidenten" (Markus W.) und einen "Sergeant at Arms" (Olaf O.).
Zum harten Kern, dem sogenannten Geheimrat der Gruppe, zählte auch noch W.s Lebensgefährtin Denise G.

Ähnlich wie Rockerbanden pflegte auch die OSS eine sichtbare Seite, sie trat ab September 2014 bei Facebook und in Chat-Gruppen bei WhatsApp und Telegram auf, mit denen sie Gesinnungsgenossen gewinnen wollte.
Devise dabei: sauber bleiben, den Schein wahren.
Die OSS-Satzung hatte man von einer rechten Kameradschaft kopiert, samt reduzierter monatlicher Mitgliedsbeiträge für Arbeitslose und Studenten von 7,50 Euro.
Der reguläre Tarif lag bei 15 Euro.

Nüchtern erscheinen
Doch die Radikalisierung nahm zu.
Bis zu tausend Nachrichten tauschten die Extremisten in den Chat-Gruppen täglich aus.
"Das war ein ganz enger Kontakt - wie in einer Familie", so ein Beamter.
Einer der OSS-Kader schrieb: "Dann knallen wir eine Moschee nach der anderen hoch und hängen die Schweine an Ort und Stelle auf."
Im Dezember 2014 stuften die Behörden die OSS als Gefährdungssachverhalt ein, Wochen später leitete der Generalbundesanwalt dann ein Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung ein.

Im Februar 2015 diskutierten die Rechtsextremisten nach Erkenntnissen der Ermittler erstmals darüber, Sprengstoff zu beschaffen und Flüchtlingsunterkünfte anzugreifen.
Olaf O. alias "Ruhrpott Olli" schrieb auf Telegram: "Es ist ein Treffen geplant, vom 8. bis 10.5. in Borna Leipzig.
Bei Markus im Garten, dort können wir zelten."
Außerdem wird darum gebeten, nüchtern zu erscheinen.

Am 1. Mai fuhren die mutmaßlichen Rädelsführer W. und G. nach Tschechien, in Asia-Märkten kauften sie für 40 Euro pro Stück sogenannte Polenböller vom Typ "Cobra 6 und 11", "La Bomba", "Viper 12", "Dum Bum".
Auf der Rückfahrt riefen sie O. an: "Ich hab so viel Sprengstoff unter dem Sitz", prahlte Markus W., "wenn jetzt was passiert, bräuchte ich einen Fallschirm, um wieder runterzukommen."

Auch die mutmaßlichen Rechtsterroristen der "Gruppe Freital", gegen die Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt in der vergangenen Woche vorgegangen waren, sollen solche Sprengkörper verwendet haben.

In der Gruppe habe eine "Wahnsinnseuphorie" geherrscht, sagt ein Ermittler, "die haben sich regelrecht vergessen".
Um die Wirkung der Böller zu steigern, überlegten sich die Neonazis laut Anklage, die Sprengsätze nicht nur mit Nägeln zu umhüllen, sondern auch mit Spiritus zu versetzen.
Das BKA stellte später in kriminaltechnischen Untersuchungen fest, dass diese Konstruktionen in einem Umkreis von bis zu zwei Metern lebensgefährliche Verletzungen hätten verursachen können.
Die Nägel wären bis zu acht Zentimeter tief in die Körper der Opfer eingedrungen.
Doch die Behörden verhinderten das.

Der Prozess gegen die Extremisten soll bis Anfang Oktober dauern.


 
Groß-Razzia in Bremen: Polizei durchsucht Wohnungen von Salafisten !

Die Polizei ist mit einem Groß-Einsatz gegen Salafisten in Bremen vorgegangen.
Spezialkräfte haben am Dienstagmorgen neun Geschäfte und Wohnungen durchsucht.
Hintergrund der Aktion sei "eine akute Bedrohung von Bremer Salafisten untereinander".

Bei einem Streit zwischen Salafisten über die Auslegung des Islams habe es zwei Verletzte gegeben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Außerdem soll es Pläne gegeben haben, einen Menschen zu töten.

Die Polizei stellte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Identität mehrerer Verdächtiger fest.
Haftbefehle habe es aber nicht gegeben, sagte die Sprecherin.
Bei den Durchsuchungen in mehreren Stadtteilen stellten die Ermittler Handys und Computer sicher.
Über weitere Details will die Staatsanwaltschaft am Mittag informieren.

Salafisten-Szene in Deutschland
Der islamistischen Szene in Deutschland werden mehr als 43.000 Menschen zugerechnet, darunter schätzungsweise 8650 Salafisten.
Der Salafismus ist eine rückwärtsgewandte, extrem konservative islamistische Strömung.
Seine Anhänger beziehen sich ausschließlich auf den Koran und sehen sich als Verfechter eines unverfälschten Islams.
Ziel der Salafisten ist die vollständige Umgestaltung von Staat, Rechtsordnung und Gesellschaft nach ihrem Regelwerk - und letztlich die Errichtung eines islamistischen Gottesstaates.

Salafisten-Hochburg Bremen
Bremen gilt als eine Salafisten-Hochburg.
Experten schätzen die Zahl der Anhänger dieser extrem konservativen islamistischen Strömung im kleinsten Bundesland auf rund 360.
Erst im Februar hatte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) einen salafistischen Verein verboten, weil dieser im Verdacht stand, Terrorkämpfer für den Syrien-Einsatz zu rekrutieren.


 
Zwielichtige Waffenexporte: Grimme-Preisträger im Visier der Staatsanwaltschaft !

Gerade erst wurden sie für ihre journalistische Leistung geehrt - jetzt sind sie im Visier deutscher Strafverfolgungsbehörden.
Wegen eines Films über zwielichtige deutsche Waffenexporte hat die Staatsanwaltschaft in Stuttgart Ermittlungen eingeleitet.

Über den brisanten Vorgang berichten mehrere Medien, darunter die Berliner Zeitung "taz" und die Münchner "Abendzeitung" - die Ermittlungen wurden von den Behörden inzwischen bestätigt.
Betroffen sind der Autor und Filmemacher Daniel Harrich und einige weitere Personen, die an dem Film "Tödliche Exporte - Wie das G36 nach Mexiko kam" sowie dem Buch "Netzwerk des Todes" beteiligt waren.

Das Gesamtprojekt der ARD aus dem vergangenen Jahr wurde erst im April mit dem aktuellen Grimme-Preis ausgezeichnet.
Durch die Veröffentlichung des Films sollen die Journalisten Geheimnisse verraten und gegen das Pressegesetz verstoßen haben.

Geschäfte ohne Genehmigungen
Die Beiträge beschäftigen sich mit der Lieferung von Gewehren der schwäbischen Waffenschmiede Heckler & Koch (H&K) in mexikanische Bundesstaaten, für die keine Genehmigungen vorlagen.

Sie dokumentierten auch interne Schreiben des Wirtschaftsministeriums (BMWi) in Berlin und des Bundesausfuhramts (Bafa), die auf eine strafrechtlich fragwürdige Kooperation der beiden Behörden mit den Waffenbauern hinweisen.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Publikation der Dokumente widerrechtlich war, weil diese zu den Ermittlungsakten im Strafverfahren gegen H&K zählten.
Dagegen wehrt sich Filmemacher Harrich: "Es ist unsere Pflicht und Aufgabe, die Informationen zu veröffentlichen."
Der Friedensaktivist Jürgen Grässlin, ebenfalls im Visier, kritisiert namentlich den Stuttgarter Staatsanwalt Peter Vobiller.

Diese hatte das Verfahren eingeleitet, das inzwischen nach einem Behördengerangel von der Münchner Staatsanwaltschaft übernommen wurde.
"Vobiller weigert sich, Schritte gegen BMWi und Bafa einzuleiten, und verfolgt jene, die den Rechtsstaat verteidigen, indem sie illegale Waffenexporte aufdecken", kritisiert der Pazifist, durch dessen Anzeige im Jahr 2010 der Mexiko-Deal von H&K überhaupt erst strafrechtlich verfolgt wurde.

Zeit verschleppt?
Erst fünf Jahre nach der Anzeige erhoben die Strafverfolger Anklage gegen sechs ehemalige Mitarbeiter der Firma.
Sie sollen "gewerbsmäßig und als Bande" vorsätzlich illegal Kriegswaffen ausgeführt haben.
Für mutmaßliche Mittäter in den Behörden hatte der Fall aber bisher keine juristischen Konsequenzen.
Dabei deutet vieles darauf hin, dass sich Beamte widerrechtlich für Interessen von Heckler & Koch starkgemacht haben.

"Warum braucht ein Staatsanwalt einerseits fünfeinhalb Jahre, um Anklage gegen ein Rüstungsunternehmen zu erheben, und versucht andererseits, innerhalb kürzester Zeit mit enormem Aufwand ein Strafverfahren wegen eines Films herbeizuziehen?", fragt Grässlins Anwalt Holger Rothbauer.
Der Jurist vermutet, dass die Staatsanwaltschaft von eigenen Fehlern im Verfahren ablenken will.


 
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