Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Unfall in Delmenhorst: Betrunkener flüchtet vor Polizei - ein Toter !

Bei einem Verkehrsunfall in Delmenhorst ist ein Mensch getötet worden.
Ein betrunkener Autofahrer war vor der Polizei geflüchtet und dabei gegen einen Baum geprallt, meldeten die Beamten.

Der 26-Jährige wurde leicht verletzt, eine 32-jährige Mitfahrerin schwer.
Ein 41-Jähriger, der ebenfalls mit im Unglücksauto saß, starb später im Krankenhaus.

Die Polizei hatte das Auto in der Nacht zum Sonntag anhalten wollen, weil es "auffällig langsam" unterwegs gewesen war.
Als der Fahrer die Beamten bemerkte, gab er Gas und ignorierte mehrere rote Ampeln, bevor er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor.

Bei dem Mann wurde anschließend ein Atemalkoholwert von über zwei Promille festgestellt.


 
Grill mit in die Wohnung genommen - Familie fast erstickt !

n Reudelsterz im Landkreis Mayen-Koblenz sind fünf Menschen fast an Kohlenmonoxid erstickt.
Die Familie hatte den Holzkohlegrill mit in die Wohnung genommen, nachdem es ihr im Freien zu kalt geworden war.

Wie die Polizei in Mayen berichtete, wurden zwei Personen durch die austretenden Giftgase sofort bewusstlos, die übrigen drei Familienmitglieder bekamen heftige Atembeschwerden.

Der 26 Jahre alte Sohn der Familie soll nach ersten Ermittlungen auf die Idee gekommen sein.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Die beiden Brüder, die Eltern und die Großmutter kamen ins Krankenhaus.


 
Aufmerksame Autofahrer verhindern Bahnunglück im Nordschwarzwald !

Horb am Neckar - Aufmerksame Autofahrer haben im Schwarzwald ein Bahnunglück verhindert.
Laut Polizei hatte ein Lkw-Fahrer auf einem Bahnübergang in Horb am Neckar seinen Anhänger verloren.
Weil sich kurz danach die Schranken senkten, konnte er nicht mehr von den Gleisen gezogen werden.
Mehrere Autofahrer liefen daraufhin die Schienen entlang, um einen möglicherweise heranfahrenden Zug zu warnen.
Und tatsächlich: Ein Regionalzug fuhr auf den Übergang zu.
Der Lokführer erkannte die Warnung und leitete eine Vollbremsung ein.


 
Zwei Kellner für 170 Gäste: Mieses Hochzeitsessen - Bräutigam und Wirt vor Gericht !

Eigentlich sollte die Hochzeit der schönste Tag des Lebens sein - doch für einen Münchner endete das Fest in einem Fiasko.
Das Hochzeitsessen war schlecht, der Service lausig.
Der Bräutigam zahlte die Zeche nicht komplett, der Wirt klagte dagegen.

München - Eigentlich soll an diesem Tag alles perfekt sein: Kleid, Wetter, Location und Essen.
Die Hochzeit wird lange geplant und meistens ist es der schönste Tag des Lebens.
Doch für einen Münchner Bräutigam und seine Festgesellschaft endete die Hochzeitsfeier im Fiasko.

Der Mann feierte am 26. Juli 2014 im Lokal eines Unterschleißheimer Wirts mit 170 Gästen seine Hochzeit.
Im Vorfeld einigte man sich auf ein Menü, inklusive Getränke.
Die Verpflegung sollte aus einem Sektempfang mit Gemüse-Sticks, einem Hauptmenü mit Suppe, Fleischplatten mit Soße und Beilagen (für die Kinder Schnitzel mit Pommes), einem Abendbuffet mit verschiedenen Vorspeisen, Fisch und Brot, alkoholfreien Getränken, sowie Bier und Wein bestehen.

Ausgehandelter Preis pro Person: 42 Euro, das Essen für die 26 Kinder sollte 15 Euro pro Nase kosten.
Macht summa sumarum 7530 Euro.
Doch der Mann zahlte nur 3000 Euro.
Der Grund: Das Essen war schlecht und der Service lausig.
Außerdem waren 20 Gäste weniger als geplant beim Fest gewesen.
Das ließ sich der Wirt nicht gefallen und klagte vor Gericht.

Zwei Kellner für 150 Gäste
In der Verhandlung gab der Beklagte an, Familie und Freunde des Hochzeitspaares hätten beim Servieren mithelfen müssen, weil es nur zwei Kellner für die ganze Gesellschaft gab.
Allein das Servieren der Suppe habe 90 Minuten gedauert.
Das spezielle Kinderessen wurde gar nicht serviert.

Das Gericht hörte 14 Zeugen und verurteilte am Ende den Bräutigam zur (Nach-)Zahlung von 1939 Euro, wies die Klage des Wirts aber gleichzeitig ab.
Somit verloren eigentlich beide Parteien.
In der Begründung führt die Richterin aus: Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist es unerheblich ist, dass an der Hochzeit weniger Personen teilgenommen haben, da der Gastwirt sich auf die angegebene Personenzahl vorbereiten musste und entsprechend Speisen und Getränke bereitgestellt hat.

Aufgrund der Zeugenaussagen kam das Gericht zur Überzeugung, dass die Bewirtung durch den Gastwirt im Hinblick auf die Qualität der Speisen und die Wartezeit für die Bewirtung mangelhaft war.
Der mangelhafte Service betrifft rechtlich eine geschuldete Dienstleistung.

Drei Prozent Nachlass für das schlechte Fleisch
Juristisch ist es bei einer mangelhaften Dienstleistung nur möglich, den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu verlangen.
Einfach weniger zahlen geht eigentlich nicht.
In diesem Fall aber stellte das Gericht fest: "Für den Beklagten war es hier von vornherein ausgeschlossen, im Hinblick auf die schlechte Bewirtung den Vertrag mit dem Kläger zu kündigen.
Er konnte, als die mangelhafte Dienstleistung des Klägers offenkundig wurde, mit der mindestens 150-köpfigen Hochzeitsgesellschaft nicht in ein anderes Lokal ausweichen, um dort das beabsichtigte Festessen einzunehmen."

Das Gericht sprach daher dem Gast ausnahmsweise das Recht zu, die Höhe der Zeche zu verringern.
Allerdings nicht um so viel, wie es der Münchner getan hatte.
Das Gericht gab als Nachlass für den schlechten Service 30 Prozent an, für die mindere Qualität des Fleisches nochmal drei Prozent und für jedes Kind neun Euro.
Demnach beläuft sich der Nachlass auf den etwas krummen Betrag von 2590 Euro und 20 Cent.

Weil der Bräutigam 3000 Euro bereits gezaht hatte, blieb ihm eine Restsumme von 1.939,80 Euro, die er dem Wirt nun zahlen muss.

Die Hochzeit jedenfalls wird ihm im Gedächtnis bleiben - wahrscheinlich aber nicht so, wie er es sich gewünscht hätte.


 
Attacke auf Boxer Charr – Gericht will Urteil sprechen !

Essen. Sein Opfer hat ihm vergeben.
Wie das Landgericht die Schüsse auf Profiboxer Manuel Charr aus Essen einstuft, erfährt der Schütze wohl am heutigen Montag.

Im Prozess um das Attentat auf Profiboxer Manuel Charr will das Essener Schwurgericht am Montagmorgen (9.15 Uhr) das Urteil sprechen.
Angeklagt ist Hobbyboxer Youssef H. aus Essen.
Der 25-Jährige hat gestanden, am 2. September 2015 auf Charr geschossen zu haben.
Eine Tötungsabsicht hat er dabei allerdings bestritten.
Er haben Charr nur ins Bein schießen wollen.

Ärzte retteten Manuel Charr in sechsstündiger Not-OP
Charr war aber durch einen Schuss in den Unterbauch schwer verletzt worden.
Ärzte hatten den 31-Jährigen in einer sechsstündigen Notoperation gerettet.
Hintergrund der Tat war ein Streit um ein Facebook-Video , auf dem die Niederlage Charrs gegen den Letten Mairis Briedis zu sehen war.

Im Prozess hatte Manuel Charr dem Täter vergeben .
"Ich bin ein Mann, der vergibt.
Ich habe mit der Sache abgeschlossen", hatte der Essener gesagt.
Der Streit zwischen ihm und dem 25-Jährigen sei von beiden Seiten angeheizt worden.

Die Anklage lautet auf Mordversuch.
Vor dem Urteil halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch die Plädoyers.


 
Fünf Jahre Haft für Attentat auf Profiboxer Manuel Charr !

Essen. Gericht in Essen verurteilt 25-jährigen Attentäter nach Schuss auf Profiboxer Manuel Charr zu fünf Jahren Haft.
Verteidiger forderte Bewährungsstrafe.

Knapp sieben Monate nach einem Attentat auf Profiboxer Manuel Charr ist ein 25-jähriger Mann aus Essen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte gestanden, in einem Döner-Imbiss in Essen auf Charr geschossen zu haben.
Der Boxer war durch einen Bauchschuss schwer verletzt worden.
Das Urteil vom Montag lautet auf gefährliche Körperverletzung.

Die beiden Männer kennen sich aus der Boxerszene.
Hintergrund der Tat war ein Streit um ein Facebook-Video, das die Niederlage Charrs gegen den Letten Mairis Briedis zeigt. R
Richter Andreas Labentz bezeichnete die über das Internet geäußerten wechselseitigen Beleidigungen als einen "an Peinlichkeit nicht zu überbietenden Hahnenkampf".

Ärzte retteten Manuel Charr in sechsstündiger Not-OP
Im Prozess um das Attentat auf den Essener Profiboxer Manuel Charr hatte die Staatsanwaltschaft am Montagvormittag sechs Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt.
Der Verteidiger von Youssef H. (25) plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Der Angeklagte hatte gestanden, im September 2015 auf Charr geschossen zu haben.
Eine Tötungsabsicht hat er dabei allerdings bestritten.
Er habe Charr nur ins Bein schießen wollen.

Manuel Charr war aber durch einen Schuss in den Unterbauch schwer verletzt worden.
Die Ärzte hatten den 31-Jährigen in einer sechsstündigen Notoperation gerettet.
Hintergrund der Tat war ein Streit um ein Facebook-Video , auf dem die Niederlage Charrs gegen den Letten Mairis Briedis zu sehen war.

Der Angeklagte hatte Charr am Rande des Prozesses 15.000 Euro Schmerzensgeld angeboten.
Das schlug der Boxer allerdings aus.
"Ich habe ihm verziehen", sagte Charr am Montag erneut bei einer Zeugenvernehmung.
"Es würde mir überhaupt keine Freude machen, das Geld auszugeben."

Die Anklage sieht in dem Angebot keinen ernst gemeinten Täter-Opfer-Ausgleich.
Man habe eher das Gefühl, Charr wolle den Prozess in eine "PR-Veranstaltung" umwandeln, sagte Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens.


 
Schwerer Chemieunfall in Hamburg: Feuerwehr warnte Anwohner !

Im Hamburger Stadtteil Steinwerder sind am Morgen bei einem Chemieunfall gefährliche Dämpfe ausgetreten.
Die Feuerwehr wies Anwohner der Stadtteile Steinwerder, HafenCity, Alt- und Neustadt, Wilhelmsburg, Kleiner Grasbrook und Klostertor darauf hin, Fenster und Türen geschlossen zu halten.

In einer Lagerhalle habe ein Gabelstapler ein 1000-Liter-Fass Schwefelsäure beschädigt, teilte die Polizei mit.
Dabei sei knapp die Hälfte der Säure ausgetreten.
Zudem ist laut einem Feuerwehr-Sprecher bei dem Unfall ein 1000-Liter-Fass Salpetersäure von einem Regal gestürzt und zerbrochen.

Gefährliche Dämpfe infolge der Reaktion beider Chemikalien
Durch die Reaktion der beiden Säuren habe sich giftiger Dampf entwickelt.
Über Verletzte ist bislang nichts bekannt.
Um an die Unfallstelle in der Halle zu gelangen, musste die Feuerwehr erst mal die gefährlichen Dämpfe im Gebäude absaugen.

Rund 30 Einsatzkräfte drangen in Chemieschutzanzügen in die Räumlichkeiten vor.
Der Rauch wurde mit Spezialtechnik der Feuerwehr aus dem Gebäude geleitet.

Zuletzt beruhigte die Feuerwehr die Bevölkerung: "Es besteht aktuell keine Gefahr."
Lediglich in den beiden Postleitzahlgebieten 20457 und 21107 (Steinwerder und Hafengebiet) sollten Bewohner Fenster und Türen geschlossen halten, hieß es auf Facebook.


 
Mit Onkel durchgebrannt: Neue Ermittlungen im Fall der Schülerin Josephine !

Der Fall der heute 15-jährigen Josephine aus Schildow (Brandenburg) sorgte im letzten Jahr wochenlang für Schlagzeilen.
Das Mädchen war damals mit ihrem Onkel nach Südfrankreich durchgebrannt.
Nun hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes wieder aufgenommen.

Es liege eine Anzeige des Vaters vor, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer.
Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Bereits im Sommer 2015 war ein Ermittlungsverfahren zu dem Fall eingestellt worden.
Der Verdacht, der damals 47-jährige Onkel Gerrit H. habe ein Verhältnis mit der Nichte bereits ab ihrem 13. Lebensjahr, habe sich nicht erhärtet, lautete die Begründung.

Im März vergangenen Jahres waren beide mit einem Wohnmobil geflüchtet.
Die Polizei spürte sie erst kurz nach Ostern in Südfrankreich auf.
Das Mädchen hatte erklärt, freiwillig mit dem Onkel gereist zu sein.
Nach ihren Angaben hat sie mit ihm eine Liebesbeziehung.

Josephine soll Eltern verklagt haben
Josephine wohnt einem Bericht der "Bild" zufolge inzwischen nicht mehr bei ihren Eltern.
Zudem habe die Schülerin ihre Eltern verklagt, um ihnen das Sorgerecht entziehen zu lassen.

Erst im Februar konnte Josephine demnach einen Erfolg erringen: Das Gericht hob das Kontakt. und Näherungsverbot gegen Gerrit H. auf.

Im Juni wird Josephine laut "Bild" 16 Jahre alt.
Dann spricht rechtlich nichts mehr gegen eine Liebesbeziehung von ihr mit ihrem Onkel.


 
Unzufriedene Flüchtlinge protestieren in Bayern auf Kraftwerksturm !

Vilshofen an der Donau - In schwindelerregender Höhe haben vier Flüchtlinge in Niederbayern gegen ihre momentane Unterbringung protestiert.
Das Quartett kletterte auf einen Kaminturm des Kraftwerks in Vilshofen an der Donau - auf eine Plattform in rund 130 Metern Höhe.

Die Asylbewerber seien mit ihrer Notunterkunft auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks unzufrieden, sagte ein Polizeisprecher.
Nach rund vier Stunden ließen sich die unterkühlten Flüchtlinge am frühen Abend dazu bewegen, ihre Aktion abzubrechen.


 
Justiz-Panne: Kölner Koma-Schläger trotz Hafturteil wieder auf freiem Fuß !

Köln -Karl S. (63, alle Namen geändert) und Ehefrau Eva verstehen die Welt nicht mehr.
Im Oktober 2013 wurde der 63-Jährige von vier Männern in Neuehrenfeld mit Eisenstangen ins Koma geprügelt.
Dabei galt der Angriff gar nicht ihm.

Haupttäter Azem D. (49) und seine Komplizen hatten ihn verwechselt.
Die Schläger wurden gefasst und zu langen Haftstrafen verurteilt.
Doch wegen einer Panne sind jetzt alle wieder frei.

Der Anruf bei Familie S. war verstörend: Die Polizei informierte das Paar, dass die vier Schläger nach 28 Monaten aus der U-Haft entlassen worden seien.

Justizinterne Verwaltungsprobleme und die Haftbeschwerde der Verteidiger hätten zu der sofortigen Freilassung geführt.

Opfer ist entsetzt
„Das war für meinen Mann und mich wie ein Schlag ins Gesicht.
Zumal die Täter doch im Dezember 2014 wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verurteilt wurden“, so die Ehefrau.

Haupttäter Azem D. erhielt elf Jahre, ein Komplize acht Jahre und drei Monate, ein weiter sieben Jahre und neun Monate, der vierte Täter zwei Jahre und neun Monate.
Alles Makulatur.
Justiz blieb untätig

Da die Verteidiger Revision einlegten, wurde das Urteil nicht rechtskräftig.
Es kam zu einer folgenschweren Justizpanne.
Denn das Landgericht brauchte etwa fünf Wochen dafür, das 470 Seiten starke Verhandlungsprotokoll mit der Urteilsbegründung und die 240 Seiten starken Revisionsanträge an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

„Unsere 11. Strafkammer hatte zeitgleich vier große Strafsachen verhandelt.
Wir bedauern es sehr, dass unsere Bearbeitungsdauer nicht den Maßstäben des Oberlandesgerichts entsprach“, sagt dazu Landgerichtssprecher Dr. Achim Hengstenberg.

Auch die Kölner Staatsanwaltschaft brauchte zu lang, um eine Revisionsgegenerklärung zu verfassen.
Über sechs Monate vergingen, bis die Unterlagen dem Revisionsgericht vorlagen.
Zu lang, entschied das Kölner Oberlandesgericht.

Der Strafsenat sah es wegen der vermeidbaren Verfahrensverzögerungen nicht als verhältnismäßig an, die Tatverdächtigen länger einzusperren, wenn es noch kein rechtskräftiges Urteil gebe.

Staatsanwaltwaltschaft ist bestürzt
Eine Entwicklung, die nicht nur für das Opfer, sondern auch für die Staatsanwaltschaft schwer zu verdauen ist.
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer: „Niemand in der Justiz ist über die Entlassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft bestürzter als wir, zumal das Verfahren seitens Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht mit großem Aufwand betrieben worden war.“

Zudem nennt Bremer einen Grund für die Verzögerung: „Tatsächlich war der zuständige Kollege im Sommer und Herbst letzten Jahres neben der Wahrnehmung von zahlreichen Sitzungs- und Bereitschaftsdiensten mit der Bearbeitung einer Vielzahl von seinerzeit aktuellen Haftsachen in Kapitalsachen befasst.“

Heißt: Der Fall Azem D. musste wegen Überlastung des Juristen warten.
Allein zwischen Mai und September 2015 waren 22 Mordkommissionen gegründet worden.
Und deren Bearbeitung hatte Vorrang.

Urteil könnte noch rechtskräftig werden
Immerhin besteht noch etwas Hoffnung: Der Hauptbeschuldigte Azem D. muss sich einmal pro Woche auf der Polizeiwache melden.
Und das letzte Wort in Sachen Urteil hat nun der Bundesgerichtshof.
Erklärt er das Urteil für rechtskräftig, müssen die Beschuldigten die Resthaft antreten.
Andernfalls muss der Prozess vor dem Landgericht neu aufgerollt werden.


 
Köln-Chorweiler: Ehrliche Finderin gibt Rucksack mit 48.000 Euro bei der Polizei ab !

Köln -Ein Rucksack mit 48.000 Euro Bargeld drin lag herrenlos auf einem Parkplatz in Chorweiler.
Als eine 32-Jährige die Tasche mit dem wertvollen Inhalt entdeckte, ging sie zur Polizei.

Zuvor hatte sich die ehrliche Finderin auf dem Parkplatz in der Abendrothstraße umgesehen.
Vom Eigentümer war aber keine Spur zu sehen.

Auf der Polizeiwache Chorweiler durchsuchten die Beamten den Rucksack.
Sie fanden ein Portemonnaie, darin den Personalausweis des Besitzers.

Der Eigentümer des Rucksacks wurde alarmiert und kam zur Wache.
Glücklich übergab er der ehrlichen Finderin immerhin 1450 Euro Finderlohn.


 
Im Thalys verhaftet: Notorischer Schwarzfahrer wollte von Köln nach Paris !

Köln -Einen alten Bekannten erblickte der Schaffner, als er im Thalys von Köln nach Paris die Fahrscheine kontrollierte.
Ein 54-Jähriger wollte mal wieder ohne Ticket nach Frankreich.

Der Schwarzfahrer war zudem betrunken.
Der Schaffner rief die Polizei.
Ein Alkoholtest ergab 2,02 Promille.

Bereits mehrfach im Zug erwischt
Der Abgleich der Fingerabdrücke und der Personalien ergab, dass der Mann bereits mehrfach wegen Schwarzfahrens angezeigt wurde, darunter zwei Mal durch Bundespolizei in Aachen.

Außerdem hielt sich der Marokkaner unerlaubt in Deutschland auf.
Auch bestand gegen ihn eine Ausschreibung für einen Vollstreckungs-Haftbefehl vom Vortag.

Offene Geldstrafe von 790 Euro
Das Amtsgericht Köln hatte den Mann wegen Schwarzfahrens bereits zu 790 Euro Geldstrafe oder ersatzweise zu 79 Tagen Haft verurteilt.

Da der 54-Jährige die offene Rechnung mit dem Gericht vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er verhaftet.
Er muss die Geldstrafe nun im Knast absitzen.


 
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