Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Celle: Polizei nimmt Tatverdächtigen fest !

Zwei Gewalttaten erschüttern das niedersächsische Celle.
Ein Mensch ist tot.
Ob es zwischen den Verbrechen in zwei Vierteln der Stadt einen Zusammenhang gibt, ist noch unklar.

Bei zwei Gewalttaten in Celle sind ein Mann getötet und ein weiterer schwer verletzt worden.
Es wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, wie eine Polizeisprecherin sagte.
Ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten an zwei verschiedenen Orten in Celle gibt, war zunächst unklar.

Die Polizei habe zunächst einen 54-Jährigen schwer verletzt in seiner Wohnung im Bereich Harburger Berg gefunden, sagte ein Polizeisprecher.
Der Mann sei noch vor Ort gestorben.
Die Beamten haben nach den Angaben zuvor einen Notruf über einen Überfall mit einem Messer bekommen.

Wenig später erhielt die Polizei Kenntnis von einem Krankenhaus, dass ein 59-Jähriger im Stadtteil Neuenhäusen mit einem Messer schwer verletzt worden war.
Der Mann war demnach nach einer Not-Operation außer Lebensgefahr.
Laut seiner Aussage habe ihn ein etwa 18-jähriger Fahrradfahrer im Vorbeifahren mit einem Messer verletzt.

Zwischenzeitlich hatte die Polizei die Anwohner dazu aufgerufen, ihre Häuser nicht zu verlassen.


 
Nach Amok-Scherz - 13-Jähriger bekommt 45.000-Euro-Rechnung !

Ein angekündigter Amoklauf versetzte eine Schule im Hamburger Stadtteil Mümmelmannsberg in Aufruhr, die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an.
Dann stellte sich heraus: Das Ganze war nur ein Scherz.

Ein wohl nur aus Spaß angekündigter Amoklauf kommt die Eltern eines Hamburger Jugendlichen teuer zu stehen.
Der damals 13-Jährige hatte eine solche Tat im Juni per Handy in einer Schule in Mümmelmannsberg angekündigt.

Die Polizei hatte das Schulgebäude daraufhin evakuiert und Straßen abgesperrt.
Auch ein Hubschrauber war im Einsatz.
Als der Anrufer ermittelt werden konnte, war laut Polizei schnell klar, dass es keine Bedrohungslage gab.
Der Einsatz wurde abgebrochen.


Am Dienstag dann das teure Ende: "Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten des Einsatzes zu erheben, und haben dem Verursacher des Einsatzes eine Gebührenrechnung über 45.000 Euro übermittelt", twitterte die Polizei.


 
Frau im Aufzug überfallen: Mutmaßliche Täterinnen in Haft !

Einen Monat nach einem Überfall auf eine 88-Jährige in Hamburg-Steilshoop hat die Polizei zwei mutmaßliche Täterinnen festgenommen.
Die Seniorin war am 28. August auf dem Heimweg von einem Einkauf gewesen, als ihr zwei Frauen und ein Mann folgten, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.

Im Aufzug des Mehrfamilienhauses habe eine der Frauen die Seniorin unvermittelt geschlagen und ihr das Portemonnaie geraubt.
Die Polizei habe zwei Verdächtige im Alter von 37 und 59 Jahren ermitteln können.
Bei Wohnungsdurchsuchungen hätten die Ermittler am Freitag Beweismittel sichergestellt.

Gegen die beiden Frauen wurde Haftbefehl erlassen.
Inwieweit der Mann an der Tat beteiligt war, werde noch geprüft, hieß es.


 
Rapper Gzuz soll ins Gefängnis !

Hamburg - Gangster-Rapper Gzuz (32) soll ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis.
Das hat das Amtsgericht Hamburg am Dienstag entschieden.

Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen.
Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und wollen als Straftäter behandelt werden.
Jetzt werden sie als Straftäter gewürdigt", sagte Amtsrichter Johann Krieten in seinem Schlusswort.
Gzuz, der den Gerichtssaal ohne ein Wort zu sagen und mit finsterer Miene betreten hatte, nahm das Urteil äußerlich regungslos auf.
An seinen wippenden Füßen merkte man jedoch, wie nervös der Rapper war, der ganz in schwarz gekleidet vor dem Gericht erschienen war.

Auf die Frage einer Reporterin, was er zu dem Urteil sage, antwortete er nur: "Was soll ich dazu sagen?"
Sein Verteidiger, Anwalt Christopher Posch, kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert.
Der Angeklagte, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, habe sich in allen Anklagepunkten schuldig gemacht, hatte Staatsanwalt Daniel Austen erklärt.
Er könne auch keine positive Sozialprognose stellen, da der Angeklagte unter Bewährung stehe und immer wieder straffällig werde.
Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Sein Verteidiger Christopher Posch hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen.
"Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden", hatte Posch erklärt.
Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als "Staatsfeind" und "böser Gangster-Rapper" gelte.
Dabei habe er sich bei allen Betroffenen entschuldigt.
Das Verfahren sei vom ersten Tag an unfair gewesen.

In Bezug auf ein im Gerichtssaal gezeigtes Musikvideo sagte Posch, es sei für das Gericht wohl "schwer zu ertragen, dass es sich vielleicht um Kunst handelt".
Kunst, die einem vielleicht nicht passe.

Gzuz und sein Verteidiger hatten sich im Laufe des Prozesses einen regelrechten Schlagabtausch mit dem Richter und dem Staatsanwalt geliefert.
Posch hatte mehrere Befangenheitsanträge gegen Krieten gestellt, die jedoch alle abgelehnt wurden.
Im Gegenzug hatte Krieten sich mehrmals beschwert: "Wir sind hier nicht bei RTL2!"

"Sie sind ein Sozial-Rüpel!
Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders und meinen, mit Geld alles zu bekommen", schleuderte Krieten Gzuz am Dienstag entgegen.
"Sie auch!", entgegnete der Rapper.
Um Gzuz auch finanziell zu treffen, verurteilte Krieten ihn zusätzlich zu 300 Tagessätzen à 1700 Euro, was einer Summe von 510.000 Euro entspricht.



 
Zuletzt bearbeitet:
Schrecken in Rendsburg: Tote Frau in Wohnung gefunden !

Eine Frau wurde am Montagabend in ihrer Wohnung in Schleswig-Holstein leblos aufgefunden.
Die Beamten ermitteln zur Todesursache – wahrscheinlich ist ein Tötungsdelikt.

Eine 40 Jahre alte Frau ist in ihrer Wohnung in Rendsburg tot gefunden worden.
"Aufgrund der Auffindesituation dürfte sie gewaltsam zu Tode gekommen sein", teilten die Staatsanwaltschaft Kiel und die Polizeidirektion Kiel am Dienstag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Die Kieler Mordkommission habe die Ermittlungen übernommen.

"Einen Tatverdächtigen gibt es derzeit nicht", hieß es.
Nach jetzigem Ermittlungsstand dürfte sich die Tat in der Nacht von Freitag auf Samstag ereignet haben.
Zur genauen Ermittlung der Todesursache sollte am Dienstag die Leiche obduziert werden.
Ein Bekannter hatte die tote Frau am frühen Montagabend in ihrer Wohnung entdeckt und die Polizei alarmiert.

Nähere Informationen zum Opfer und zum Tatgeschehen gaben die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt.


 
Prozess um tödliche Brandstiftung: Geständnis widerrufen !

Der Augenzeuge ist noch immer erschüttert.
Er senkt den Kopf und holt tief Luft.
Dann schildert er vor dem Kieler Landgericht, wie er von verzweifelten Rufen und Schreien "Lasst mich hier raus! Ich bin eingeschlossen!" wach wird.
Von seinem Balkon aus sieht er das brennende Dachgeschoss im gegenüberliegenden Mehrfamilienhaus in Neumünster und die schreckliche Szene: "Ich sah einen Menschen im Fensterkreuz stehen - hinter ihm das vom Feuerschein hellerleuchtete Haus," sagt der Rentner.
"Er rief Hilfe! Hilfe! Hilfe".
Dann fügt er nach einer Pause hinzu: "Ich habe gesehen, wie er gesprungen ist".

Seit Freitag versucht das Schwurgericht, den Brand mit zwei Toten und mehreren Verletzten in der Nacht zum 10. März aufzuklären.
Gleich zu Beginn des sogenannten Sicherungsverfahrens gibt es dabei eine Überraschung: Der der Tat Beschuldigte lässt durch seinen Verteidiger ein Geständnis widerrufen.
Der Mann gilt als psychisch krank und wahrscheinlich schuldunfähig.
Ihm droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Sein Mandant habe die Tat unter Drogeneinfluss gestanden, sagt Verteidiger Achim Lüdeke.
Der 32-Jährige sei dabei wegen Aufputschmitteln "nicht klar bei Verstand gewesen".
Er habe sich "nur aus Geltungssucht" bezichtigt.
Der Anwalt widersprach der Verwertung des "drogenindizierten Geständnisses", das der Beschuldigte kurz nach der Tat bei der Polizei abgab.
Er habe es "widerrufen, als er aus seinem Wahngebäude erwachte".

Sein Mandant selbst schweigt und kaut unablässig Kaugummi - bis auf den Moment, in dem der Augenzeuge den Todessturz schildert.
Da wirkt auch er tief betroffen.
Der 32-Jährige war in Hand- und Fußfesseln in den Sitzungssaal geführt worden.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten unter anderem zweifachen "heimtückischen Mord mit gemeingefährlichen Mitteln" sowie mehrfachen Mordversuch und schwere Brandstiftung zur Last.
Bei dem Feuer Anfang März waren in dem mehrgeschossigen Wohnhaus zwei Menschen ums Leben gekommen, zwei weitere wurden verletzt.
Das Haus wurde unbewohnbar und inzwischen abgerissen.

Der 32-Jährige habe die Tat nach einem Streit verübt, sagt die Staatsanwältin.
Anfangs sei man zu dritt in der Wohnung im Dachgeschoss gewesen, habe getrunken, dann sei eine Freundin gegangen.
Danach habe der Beschuldigte den anderen Mann in dessen Zimmer eingeschlossen und die Tür "auf bisher unbekannte Weise in Brand gesteckt, um ihn zu töten".
Im Nu habe das gesamte Dach lichterloh in Flammen gestanden.
Das eine Opfer sei in Panik aus dem Fenster in den Hinterhof und damit in den Tod gesprungen.
Ein weiteres Opfer verbrennt demnach in seinem Zimmer.

Als sich der Beschuldigte nach der Tat stellt und wegen seines Zustandes in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses kommt, wirkt er auf Polizeizeugen nach deren Aussagen verwirrt, verängstigt und verstört.
Er gibt auch an Stimmen zu hören, die ihm befohlen hätten, "das" zu tun.
Als ihn eine Fachärztin fragt: "Die Brandstiftung?", antwortete er demnach mit einem "Ja".

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Jörg Bromman will bis zum 9. Oktober verhandeln.
Dann könnte das Urteil fallen.


 
BUSSE UND BAHNEN STEHEN: "Anschlag auf die Allgemeinheit“- Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr !

Millionen Pendler und Schüler sind von den bundesweiten Streiks der Mitarbeiter des öffentlichen Nahverkehrs betroffen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di will mit den Warnstreiks die kommunalen Arbeitgeber zu Verhandlungen über einen deutschlandweiten Rahmentarifvertrag für die bundesweit 87.000 Beschäftigten zwingen.

Züge der Deutschen Bahn und anderer Eisenbahnunternehmen sind nicht davon betroffen.

Stadtbahnen und Busse dagegen sollen vielerorts kaum oder gar nicht fahren.
Verbraucher können sich mitunter auf der Website ihres lokalen ÖPNV-Anbieters über bekannte Streikmaßnahmen und deren voraussichtliche Dauer informieren.

Mit Betriebsbeginn haben in Berlin und Brandenburg Beschäftigte im Nahverkehr die Arbeit niedergelegt.
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) läuft der Warnstreik seit 3.00 Uhr.

Die S-Bahn und Regionalzüge fahren aber wie gewohnt.
Es werden sogar einige zusätzliche Züge eingesetzt.
Sie fahren auf den Linien S1 (Zehlendorf-Potsdamer Platz) und S5 (Mahlsdorf-Ostbahnhof).
Viele sind auf das Auto umgestiegen, wodurch es zu Staus kam – etwa auf der A113, der Landsberger Allee und der Heerstraße.
Auch aufs Fahrrad stiegen Berufstätige und Schüler um.

In Brandenburg sind folgende Unternehmen betroffen: Verkehrsbetriebe Potsdam, Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald, Uckermärkische Verkehrsgesellschaft, Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming, Busverkehr Oder-Spree, Barnimer Busgesellschaft, Cottbusverkehr, Havelbus Verkehrsgesellschaft, Regiobus Potsdam Mittelmark, Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder), Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel und DB Regio Bus Ost.



Quelle: WELT Nachrichtensender
 
Betrunken den Notruf gewählt: Zwei Festnahmen bei SEK-Einsatz in Frankfurt !

Zwei Männer drohten am Telefon, sich in die Luft zu sprengen.
Das Spezialeinsatzkommando rückte aus und gab bald Entwarnung.
Ihre Aktion im Alkoholrausch könnte die Männer teuer zu stehen kommen.

Bei einem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) im Frankfurter Stadtteil Gallus sind am Dienstagnachmittag zwei 38 und 55 Jahre alte Männer festgenommen worden.
Das bestätigte ein Polizeisprecher dem hr.
Demnach hatten einer der beiden mit seinem Handy den Notruf gewählt und gedroht, sich in die Luft zu sprengen.

Polizei ortet Mobiltelefon
Die Polizei konnte das Mobiltelefon orten und rückte mit einem Großaufgebot an, darunter auch Kräfte des SEK.
Mehrere Straßen wurden geräumt, Passanten mussten das Viertel verlassen.
Die Polizei sprach von einer "akuten Bedrohungslage".

Die Einsatzkräfte verschafften sich anschließend Zugang zu der Wohnung, wo sie den 38-Jährigen und den 55-Jährigen antrafen.
Beide waren den Angaben zufolge stark betrunken.
Offenbar wollten sie niemandem schaden, die Polizei geht von einem Missbrauch der Notrufnummer aus.
Die FAZ, die zuerst von dem Fall berichtete, sprach von einem "schlechten Scherz".
In der Wohnung wurden keine Waffen gefunden.

Die Polizei teilte mit, dass zu keiner Zeit Gefahr für jemanden bestanden habe.
Gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen Verdachts des Androhens von Straftaten sowie dem Missbrauch von Notrufen eingeleitet.
Möglicherweise müssen die beiden Männer die Kosten des letztlich unnötigen Einsatzes tragen.



 
Keine vorzeitige Entlassung: Lebenslange Haft im Fall Baumer gefordert !

Zusammen mit ihrer Zwillingsschwester tritt Christian F. im Fernsehen auf und bittet um Mithilfe bei der Suche nach seiner verschwundenen Freundin.
Jahre später finden Pilzsammler ihren Leichnam.
Die Staatsanwaltschaft sieht im damaligen Freund den Täter und fordert eine lange Haftstrafe.


Im Prozess um das bundesweit beachtete Schicksal der 2013 tot in einem Wald gefundenen Maria Baumer aus Bayern hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes aus Heimtücke eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten damaligen Verlobten der 26-Jährigen gefordert.
Außerdem forderte die Anklage vor dem Landgericht Regensburg die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen wäre, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die als Nebenkläger auftretende Familie Baumers schloss sich dem Sprecher zufolge der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Ein Urteil soll nun am Dienstag kommender Woche fallen.

Nach Überzeugung der Anklagebehörde wollte der Krankenpfleger frei für eine neue Beziehung sein.
Zudem habe er mit dem Verschwinden der Verlobten seinen Studienabbruch rechtfertigen wollen.

Christian F. bestritt in dem im Juli begonnenen Prozess einen Mord.
Er gab an, seine Verlobte nach der Einnahme von Medikamenten tot im Bett gefunden und danach ihre Leiche vergraben zu haben.
Dass er dies erst sieben Jahre nach dem Auffinden der Leiche so schilderte, begründete der Krankenpfleger damit, dass er berufliche Nachteile gefürchtet habe, weil Baumer an den von ihm verbotenerweise von der Arbeit mitgenommenen Medikamenten gestorben sei.

Baumer war an Pfingsten 2012 spurlos verschwunden, die Suche nach der Vorsitzenden der bayerischen Landjugend erregte damals auch bundesweit Aufsehen.
Unter anderem trat ihr damaliger Verlobter mit ihrer Zwillingsschwester in jener Zeit in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" auf, um die Suche zu unterstützen.

Baumers sterbliche Überreste wurden erst mehr als ein Jahr nach ihrem Verschwinden 2013 von Pilzsammlern zufällig in einem Wald gefunden.
Sie waren zusätzlich durch Einwirkung von Chemikalien stark zersetzt.
Ihr Verlobter galt bereits damals als verdächtig.
Für eine Anklage reichten die Indizien aber lange nicht aus.
Erst durch neuartige Labormethoden gelang es im vergangenen Jahr, in Überresten der Toten ein Beruhigungsmittel nachzuweisen, dass F. ihr verabreicht haben soll.


 
Hessen: Hat Mieter nach Vermieter-Streit Haus angezündet ? Prozess !

Darmstadt - Wegen schwerer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus im südhessischen Pfungstadt muss sich ab dem heutigen Mittwoch ein 42-Jähriger vor dem Darmstädter Landgericht verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft soll er Mieter in dem Haus gewesen sein und Streit mit seinem Vermieter gehabt haben.
Er hätte demnach seine Wohnung räumen müssen.

Am Abend des 23. Januar 2020 soll der Mann den Brand gelegt haben.
Er hatte sich noch in der gleichen Nacht der Polizei gestellt.

Der Dachstuhl hatte beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte in Flammen gestanden.
Die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebäude.
Der Schaden lag nach ersten Schätzungen der Polizei im sechsstelligen Euro-Bereich.


 
Prozess: Polizist soll krebskranken Mann um 83.000 Euro betrogen haben !

Der sportlich gebaute, glatzköpfige Mann ergriff direkt das Wort.
Mit ernster Stimme bestritt der vor dem Amtsgericht Würzburg angeklagte Polizeibeamte, dass er seinen todkranken Vermieter abgezockt habe.
Der 42-Jährige holte zum Prozessauftakt am Mittwoch weit aus, um die Betrugsvorwürfe zu entkräften.
Trotzdem blieben nach seiner eineinhalbstündigen Aussage wesentliche Fragen unbeantwortet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten aus Unterfranken vor, dass er das Vertrauen des krebskranken Mannes, der eine Etage über ihm wohnte und eine Gehbehinderung hatte, missbraucht habe.
Unter einem Vorwand habe er das mutmaßliche Opfer dazu gebracht, ihm über Monate hinweg immer wieder Geld auszuhändigen.
Insgesamt geht es um eine Summe von 83.000 Euro.
Laut Anklageschrift handelte der Mann dabei „bewusst wahrheitswidrig“.

Der Angeklagte bestreitet die Betrugs-Vorwürfe
Der Angeklagte selbst erzählte eine völlig andere Geschichte.
„Das bestreite ich alles“, sagte der 42-Jährige.
Er habe sich über die Jahre mit seinem Vermieter, der sonst wenig Besuch gehabt habe, angefreundet.
Nach dessen Krebsdiagnose habe er ihn regelmäßig im Krankenhaus besucht, ihn zu seinen Ärzten begleitet und einen Pflegedienst organisiert.
Später habe er ihm jeden Tag seine Medikamente gegeben und dafür sogar seinen Polizeidienst deutlich reduziert.
„Ich habe mich um sämtliches Zeug gekümmert“, erklärte der suspendierte Polizist.
Schließlich sei sonst niemand für den kranken Mann da gewesen.

Der Angeklagte, der sich eine Vorsorge- und Kontovollmacht ausstellen ließ, räumte ein, dass er rund 50.000 Euro von seinem mittlerweile verstorbenen Vermieter bekam.
Das Geld habe er aber nicht in seine eigene Tasche gesteckt, sondern damit Medikamente bezahlt und Rechnungen beglichen.
Falls später Umbauten in der Wohnung des Kranken nötig geworden wären, habe er diese zudem finanzieren wollen.
Darüber hinaus habe er der Ehefrau des Mannes immer wieder in kleinen Tranchen Geld auszahlen sollen.
Quittungen darüber gibt es keine.
Unklar blieb zunächst auch, was mit dem übrigen Geld passiert ist, das das mutmaßliche Opfer am Bankautomaten abhob.

Staatsanwalt Tobias Knahn hielt dem Polizeibeamten in der Verhandlung vor, er habe dem Vermieter, dessen Zustand sich immer weiter verschlechterte, bewusst vorgegaukelt, er müsse Schmerzmittel und Auslagen für Pflege- und Krankenkasse bezahlen.
Stattdessen habe er das Geld behalten und in einem Schließfach aufbewahrt.
„Ich habe definitiv kein Geld für irgendwelche Mittel von ihm verlangt“, entgegnete der 42-Jährige.

Für den Vorsitzenden Richter, Mark Kurzawski, blieb am ersten Prozesstag eine entscheidende Frage unbeantwortet: Warum hat der mittlerweile verstorbene Vermieter den Polizisten überhaupt wegen Betrugs angezeigt, wenn die beiden ein so enges Verhältnis hatten?
Dies sei doch ein bemerkenswerter „Wesenswandel“, ergänzte Staatsanwalt Knahn.

Der Polizist steht zudem wegen Drogenbesitzes vor Gericht
Dem Polizist wird außerdem vorgeworfen, 200 Gramm Marihuana gekauft und etwa 170 Gramm Haschisch besessen zu haben.
„Das räume ich vollumfänglich ein“, sagte der 42-Jährige und erklärte, dass ihn die Krankheit seines Vermieters enorm belastet habe.
„So was habe ich in meinem Leben noch nicht durchgemacht.“

Für den Prozess vor einem Schöffengericht sind sechs Verhandlungstage angesetzt.
Am 18. November soll das Urteil verkündet werden.


 
Nach der Groß-Razzia bei Arafat Abou-Chaker: Platzt der Prozess gegen den Clan-Chef ?

Moabit Rapper Bushido (42) stand bereit für seine weitere Zeugen-Aussage gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker (44).
Doch dessen Anwälte wollen den Prozess zur Strecke bringen.

Die Verteidiger zogen alle Register: „Verfahren sofort einstellen oder hilfsweise aussetzen.“
Sie reagieren damit auf das, was in der zweiwöchigen Prozess-Pause passiert ist: Großrazzia beim Clan-Boss.
Dabei seien auch Notizen abgelichtet worden, die sich Abou-Chaker im laufenden Prozess gemacht habe.
Das sei Verteidigungs-Material, ein Tabu für die Ermittler – „die Situation ist nicht reparabel“.

300 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, durchsuchten 18 Objekte, darunter ein 17 000 Quadratmeter großes Villen-Grundstück im brandenburgischen Kleinmachnow.
Das hatten sich der Clan-Boss und der Rapper zugelegt, als sie noch beste Freunde schienen.
Heute bewohnt Abou-Chaker eine Villa, die des Rappers daneben steht leer.

Seit drei Jahren sind sie erbitterte Feinde.
Anis „Bushido“ Ferchichi hatte im Herbst 2017 die geschäftliche Trennung verkündete.
Die soll der Clan-Chef nicht akzeptiert, Millionen vom Rapper verlangt haben.
Bushido sei beschimpft, eingesperrt, bedroht, mit Stuhl und Wasserflasche attackiert worden.
Neben dem Clan-Chef müssen sich drei seiner Brüder verantworten: Yasser Abou-Chaker (39), Nasser (49) und Rommel (42).

Nun Vorwürfe der Verteidiger rund um die Razzia.
Warum waren Kamerateams vor der Villa, als die Polizei anrückte?
Kam es zu einem Verrat von Dienstgeheimnissen?
Warum hatten Steuerfahnder einen Schlüssel für die Villa von Bushido?

Der Rapper wurde nun kurz befragt. Bushido: „Ich wurde im Vorfeld nicht informiert.“
Allerdings habe sich ein Steuerfahnder einige Tage vor der Razzia bei ihm gemeldet.

Der Rapper: „Ob ich freiwillig einer Inaugenscheinnahme meiner Villa zustimmen würde, fragte er per Mail.
Ich brachte dann Schlüssel und Toröffner zur Steuerfahndung.“
Aber worum es konkret ging und wann etwas laufen sollte, habe man ihm nicht gesagt.
Auch gegen ihn gebe es ein Steuerstrafverfahren.

Das Gericht will nun erst die Fragen zur Razzia klären.
Offen bleibt: Platzt der Prozess?
Fortsetzung: Montag.


 
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