Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Geldautomat in Düsseldorf gesprengt - Täter können entkommen !

Düsseldorf. Unbekannte haben in der Nacht zu Mittwoch in Düsseldorf einen Geldautomaten gesprengt.
Die Täter konnten mit Bargeld in unbekannter Höhe entkommen.

Durch einen lauten Knall wurden Anwohner im Düsseldorfer Stadtteil Holthausen in der vergangenen Nacht aus dem Schlaf gerissen.
Daraufhin gingen bei der Leitstelle der Polizei mehrere Notrufe ein: Bislang unbekannte Täter hatten um vier Uhr morgens im Vorraum einer Bank an der Kölner Landstraße einen Geldautomaten gesprengt.
Verletzt wurde bei der Explosion niemand.
Bei der überregionalen Fahndung kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.
Trotzdem konnten die Täter mit einer bislang unbekannten Summe Bargeld entkommen.
Spezialisten des Kriminalkommissariats sind derzeit am Tatort und sichern in enger Abstimmung mit der Ermittlungskommission „Heat“ des Landeskriminalamts Spuren.

Beide waren dunkel gekleidet und maskiert
Zeugen hatten nach dem Knall mindestens zwei Personen im Vorraum der Bankfiliale gesehen.
Die Täter flüchteten mit einem im Eingangsbereich bereitgestellten Motorroller in Richtung Bahlenstraße.
Auch nach Einschätzung des Einbruchskommissariats müssen mindestens zwei Personen an der Tat beteiligt gewesen sein.
Einer der beiden Täter wird als sehr groß beschrieben (etwa 1,90 Meter).
Beide waren dunkel gekleidet und maskiert.
Das Geld verstauten sie in einer schwarzen Umhängetasche.
Der schwarze Motorroller hatte an der Front einen markanten runden Einzelscheinwerfer.
Das Kennzeichen waren mit schwarzem Stoff abgedeckt.

Die Polizei fragt: Wer hat in den vergangenen Tagen verdächtige Personen an der Kölner Landstraße beobachtet, die den Tatort ausgekundschaftet haben?
Wer hat in der vergangenen Nacht gegen vier Uhr verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet?
Zeugen können sich beim Kriminalkommissariat 14 der Düsseldorfer Polizei unter Telefon 0211 - 870-0 melden.


 
Klau-Beamter verknackt: 100.000 Euro aus Bezirkskasse gestohlen - Haftstrafe !

Berlin-Wilmersdorf - Ein Mitarbeiter eines Berliner Bezirksamtes, der beim Umzug seiner Behörde 100.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll, ist zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Der 45-Jährige habe ein originalverpacktes Bündel der Bundesbank mit 100-Euro-Scheinen gestohlen, befand ein Amtsgericht am Mittwoch.

Der Stadtobersekretär des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf habe zudem zwei Dokumentendrucker aus dem Amt in seinen Besitz gebracht und Falschgeld hergestellt.
Der Anwalt des suspendierten Beamten hatte auf Freispruch plädiert.

Das Geld war im Dezember 2014 beim Umzug der Behörde aus dem Rathaus Wilmersdorf verschwunden.
Zuvor hätten der Angeklagte und eine weitere Mitarbeiterin die Bargeldbestände erfasst und zum Transport vorbereitet, hieß es im Urteil.

„Ein Bündel mit 100 000 Euro landete mit Sicherheit nicht im Wagen der Geldtransporteure“, sagte die Richterin.
In einem unbeobachteten Moment habe sich der Angeklagte das Geld angeeignet.
Er habe seine Vertrauensstellung ausgenutzt und „31 Jahre Beamtendasein aufs Spiel gesetzt“.

Das Gericht, das im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts folgte, stützte sich auf Indizien.
So sei es kurz nach dem Verschwinden der 100 000 Euro auf dem Konto des Angeklagten allmählich bergauf gegangen.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung seien zudem 18 000 Euro entdeckt worden, die in einer Folie der Bundesbank steckten.

Auch Falschgeld im Wert von 56 000 Euro sei bei ihm sichergestellt worden.
Er habe „Blüten“ in Umlauf bringen wollen, waren die Richter überzeugt.

Der Beamte hatte die Vorwürfe gegenüber der Polizei bestritten.
Zu dem Falschgeld hatte er erklärt, seine Pokerrunde habe damit Zigarren anzünden wollen.
Die echten Noten seien seine Ersparnisse.
Zu Beginn des Prozesses Ende Februar schwieg der Angeklagte.
„Wann, wo und durch wen die 100 000 Euro verschwanden, ist offen geblieben“, sagte sein Verteidiger.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Schwerverletzte in Ludwigshafen: Messerstecher greift Polizisten an !

Ein bewaffneter Mann ist am Berliner Platz in der Ludwigshafener Innenstadt auf einen Polizisten losgegangen.
Der Kollege des Beamten habe daraufhin den Angreifer niedergeschossen.
Das berichtet die Polizei über Twitter.

Demnach waren die beiden Polizisten zu Fuß unterwegs, als sie plötzlich von dem Unbekannten angegriffen wurden.
Der Mann stach mit einem Messer auf die Beamten ein und verletzte einen Polizisten schwer.

Der zweite Beamte habe zur Waffe gegriffen und auf den Angreifer geschossen.
Augenzeugen berichten von mehreren Schüssen.
Der mutmaßliche Täter wurde ebenfalls schwer verletzt.

Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.




Update !
Der Messerstecher wurde mit lebensgefährlichen Schussverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.
Am Abend erlag er seinen schweren Verletzungen, teilte die Staatsanwaltschaft in Frankenthal mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Treckerfahrer schrottet zehn Autos – auch Polizeiwagen !

Ascheberg. Ein Treckerfahrer zerstörte bei der Fahrt zehn Autos, darunter auch fünf Polizeiwagen.
Erst drastische Mittel konnten ihn stoppen.

Ein Bauer hat in Schleswig-Holstein mit seinem Trecker absichtlich zehn Autos angefahren und schwer beschädigt, darunter fünf Polizeiwagen.

Einsatzkräfte der Polizei konnten den 53 Jahre alten Viehzüchter am Mittwoch in Ascheberg erst stoppen, nachdem sie die Reifen seines Traktors zerschossen hatten, wie ein Sprecher der Polizeidirektion Kiel sagte.

Zuvor habe der Mann mit seiner Trecker 20 Minuten lang Autos zur Seite geschoben, aufs Dach gekippt und „völlig aufgerissen“ liegen lassen.
Insgesamt habe er fünf Polizeifahrzeuge, zwei Fahrzeuge von Veterinären, zwei Firmenfahrzeuge und einen Privatwagen zerstört.
Bei der Festnahme wehrte sich der Bauer nach Angaben der Polizei heftig.
Er und ein Polizist erlitten dabei Verletzungen.
Beide wurden in einem Krankenhaus ambulant behandelt, sagte Polizeisprecher Oliver Pohl.

Nach Informationen des Radiosenders NDR 1 Welle Nord wollten Tierärzte, die von in Polizisten begleitet wurden, den Rindern auf dem Hof des Mannes Ohrmarken verpassen.
Der 53 Jahre alte Bauer habe dies offenbar nicht akzeptieren wollen.
Der Einsatz auf dem Bauernhof begann laut Polizei gegen 7.40 Uhr.
Die Fahnder seien zuvor vom Veterinäramt zur Unterstützung angefordert worden.
Knapp viereinhalb Stunden später tauchte der Landwirt mit seinem Traktor auf und begann seine Fahrt.
Er sei sofort auf ein Polizeifahrzeug losgefahren und habe es zur Seite geschoben, sagte ein Polizeisprecher.
Der Bauer habe auf seinem Frontlader einen Ballen geladen, mit dem er das Fahrzeug eindrückte.
In dem Wagen saßen zwei Beamte, die „glücklicherweise unverletzt“ blieben.
Der Bauer habe später den Ballen verloren, während er neun weitere Autos zum Teil schwer beschädigte.

Die Staatsanwaltschaft Kiel übernahm die Ermittlungen.
Es werde geprüft, ob die Aktion rechtlich als versuchtes Tötungsdelikt gewertet werde.
Der Tatort wurde weiträumig abgesperrt.



 
Häftling (22) weg: Irre Flucht aus der JVA Heinsberg !

Heinsberg - Spektakuläre Flucht aus der JVA Heinsberg: Ein 22-jähriger Häftling hat offensichtlich die Gunst der Minute genutzt und sich unter ein Lieferfahrzeug gehangen, um zu entkommen!

„Es war wahrscheinlich ein schneller und spontaner Entschluss“, sagte der stellvertretende Anstaltsleiter Franz-Josef Bischofs.
Der Mann habe sich vermutlich unter den offenen Pritschenwagen geklemmt und sei mit rausgefahren.

Der Mann habe wegen des Verdachts des schweren Raubs in Untersuchungshaft gesessen.
Er habe in einer Werkstatt gearbeitet als eine Lieferung kam.
Der Gefangene habe vorher nichts von der Lieferung wissen können und auch nicht, dass er beim Entladen helfen würde.

Der Flüchtige stamme aus der Aachener Region.
Zum Vorwurf des schweren Raubs konnte die JVA zunächst keine weiteren Angaben machen.
In dem Jugendgefängnis sind rund 450 Häftlinge zwischen 14 und 25 Jahren untergebracht.

Die Fahndung nach dem Flüchtigen läuft!


 
Zoff um Kindermöbel: Mann (33) drohte am Telefon mit Mord im Jobcenter !

Düsseldorf - Bernd D. (33, Name geändert) war außer sich vor Wut.
Schon seit Monaten zog sich sein Antrag auf neue Kindermöbel hin.
Und so platzte ihm am Telefon der Kragen.

Einem Telefonisten beim Jobcenter drohte er: „Ich verstehe, wenn Mitarbeiter umgebracht werden.
Und, wenn es keinen positiven Bescheid gebe, komme er vorbei und würde einen nach dem anderen umbringen.
Ich arbeite mich quasi von unten nach oben durch.“

Auch wenn Mitarbeiter des Jobcenters häufig mit Beleidigungen zu tun haben – das ging zu weit.

Am Dienstag saß Bernd D. auf der Anklagebank im Landgericht.
Schon in der ersten Instanz hatte man ihm fünf Monate mit Bewährung aufgebrummt.
Doch Bernd D. fühlt sich unschuldig.
Und ging in Berufung.

Am Dienstag beteuerte er: „Ich war das nicht.
Das muss ein anderer gewesen sein.“
Und er hat auch schon einen Verdacht.
Einen Ex-Nachbar habe er mal angezeigt.
Der war sauer auf ihn.

„Danach verschwand bei uns immer Post.
Ich denke: Er steckt dahinter.“
Und wusste soviel aus dem Leben von Bernd D., dass er angeblich auch bei dessen letzten Arbeitgeber angerufen und ihn schlecht gemacht habe.

Doch dass der Nachbar auch wusste, dass die Tochter von Bernd D. wegen fehlender Möbel auf Euro-Paletten schlafen musste (so der Bedroher am Telefon), bezweifelte der Richter.
Am Ende zog Bernd D. seine Berufung zurück.


 
Arzt stellt jahrelang falsche Gutachten für Taxi- und Busfahrer aus !

Ein 69-jähriger Mediziner ist zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er Taxi- und Busfahrern fälschlicherweise ihre Fahreignung bestätigte.
Weil ihm das nötige Computerprogramm zu teuer war, testete der Mann die Fahrtauglichkeit schlicht mit einem eigenen - ungenauen - System.
Vor Gericht zeigte der Arzt sich uneinsichtig.

Ein Münchner Arzt hat Taxifahrern und anderen gewerblichen Kraftfahrern in mindestens 100 Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt und damit "nicht nur kriminell, sondern auch verantwortungslos gehandelt", wie der Münchner Amtsrichter Andreas Schätzl feststellte.
Er verurteilte den 69-jährigen Wolfgang H. wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Zudem darf der Mediziner in den nächsten drei Jahren keine Fahreignungsgutachten mehr erstellen.
Der Mann kündigte nach dem Urteilsspruch an, in Rente zu gehen.
Wolfgang H., der seit 40 Jahren praktiziert, hat sich auf Arbeitsmedizin spezialisiert und dabei vor allem Gutachten zur Fahreigenschaft von Berufskraftfahrern erstellt, die Personen chauffieren.
Taxifahrer, die älter als 60 Jahre sind, müssen sich ihre psychologische Leistungsfähigkeit regelmäßig bescheinigen lassen, für Busfahrer gilt dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

Dass der Test bei ihm leicht zu bestehen war, sprach sich herum
H.s Münchner Praxis war bei dieser Klientel besonders beliebt.
Von Ingolstadt bis Garmisch-Partenkirchen habe es sich herumgesprochen, so berichtete ein Polizeibeamter vor Gericht, dass der Test bei dem Arbeitsmediziner besonders leicht zu bestehen
Das lag aber nicht etwa daran, dass H. bestechlich gewesen wäre oder beide Augen zugedrückt hätte aus Gutmütigkeit.
Vielmehr glaubte er, eine eigene stark vereinfachte und zudem finanziell günstige Methode bei der Untersuchung der Männer und Frauen anwenden zu können und nicht die vorgeschriebene.

Per Gesetz muss der Kraftfahrer seine Fahrtauglichkeit in einem standardisierten und normierten Verfahren unter Beweis stellen, wie ein verkehrspsychologischer Sachverständiger des TÜV vor Gericht erläuterte.
Dafür ist das sogenannte "Wiener Testverfahren" auf dem Markt.
Die Probanden sitzen vor einem Computer und sehen verschiedene Testaufgaben vor sich: Entweder müssen sie Farben unterscheiden oder in gestellten Verkehrssituationen richtig reagieren.
Dabei tippen sie auf eine Konsole oder betätigen mit dem Fuß ein Schaltpedal.

Bei Wolfgang H. war das alles ganz anders: Weil ihm die Lizenzgebühr für das Computerprogramm - jeweils 400 Euro für 20 Untersuchungen - zu teuer war, druckte er sich die Testbilder aus dem Programm einfach aus und hielt sie den Probanden unter die Nase.
Die mussten dann zum Beispiel mit dem Fuß auf eine Rezeptionsklingel treten, die ihnen der Arzt vor die Füße stellte, um ihre Reaktionsfähigkeit zu demonstrieren.
H. saß mit einer Stoppuhr daneben, um die Reaktionszeit zu messen.
Diese eigenwillige Untersuchungsmethode hatte für die Kraftfahrer zwei Vorteile: Sie war ungenau und kostete nur 40 Euro.

Wie der Schwindel aufflog
Der Arzt zeigte sich vor Gericht völlig uneinsichtig und betonte, er sei durchaus in der Lage, die Testergebnisse richtig zu interpretieren.
Dass er tatsächlich falsche Gesundheitszeugnisse ausstellte, fiel zunächst beim Landratsamt des Landkreises München auf.
In der Führerscheinstelle hatten Mitarbeiter festgestellt, dass in sämtlichen Gutachten H.s aus den Jahren 2014 und 2015 dieselben Testergebnisse standen.
Alle Kraftfahrer, die sich bei ihm hatten untersuchen lassen, kamen beim psychologischen Test und auch beim Sehtest auf dieselben Werte.

Das Landratsamt meldete das der Regierung von Oberbayern, die bei einer Prüfung in zahlreichen anderen Landratsämtern ebensolche immer gleichen Gutachten des Mediziners entdeckte: 101 Fälle klagte die Staatsanwaltschaft schließlich an.

Wie viele Berufskraftfahrer tatsächlich auf den Straßen unterwegs sind, die sich bei H. begutachten ließen und die den echten Fahreignungstest möglicherweise nicht bestanden hätten, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Bei der Abklärung der Fälle wird der Arzt der Regierung von Oberbayern wohl auch nicht mehr helfen.
Auf erste Nachfragen habe H. "unwirsch und unwillig" reagiert, berichtete ein Regierungsamtsrat im Zeugenstand.


 
Gelsenkirchen: Ertappte Diebin reißt sich in Buer geklaute Shirts vom Leib !

Gelsenkirchen. Ein skurriles Szenario spielte sich am Busbahnhof in Gelsenkirchen-Buer ab, nachdem ein Mitarbeiter eines Warenhauses eine Diebin gestellt hatte.

Der Frust, ertappt worden zu sein, muss für eine Diebin augenscheinlich sehr groß gewesen sein.
So groß dass sie ihre Beute, übergeworfene T-Shirts, vor den Augen ihres Verfolgers und in aller Öffentlichkeit auszog, darauf im BH vor ihm stand.

Das skurrile Szenario spielte sich am Dienstag (17.50 Uhr) am Busbahnhof in Buer ab, nachdem ein 43-jähriger Mitarbeiter eines Warenhauses auf der Hochstraße den wütenden Langfinger stellte.
Auf seine Bitte, ihn zum Laden zurück zu begleiten, beschimpfte ihn die 27-Jährige aus Gladbeck übel, zog sich drei Bekleidungsstücke über den Kopf und warf ihm diese mit den Worten zu: „Hier hast Du Deine T-Shirts!“

Mitarbeiter schöpfte Verdacht
Verdacht geschöpft hatte der Mitarbeiter, als die Frau zuvor mit zwei T-Shirts in der Hand in einer Umkleide verschwand, aber ohne sie wieder heraus trat und den Laden verließ.
Am Busbahnhof konnte der Verfolger sie schließlich einholen.
Der 43-Jährige hielt sie am Arm fest und rief die Polizei, worauf die Festgehaltene versuchte sich loszureißen und ihn dabei am Arm kratzte.
Erst mit dem Eintreffen der Beamten beruhigte sich die Gladbeckerin.
Nach Feststellung der Personalien konnte die 27-Jährige ihren Heimweg antreten.
Sie erwartet nun ein Strafverfahren.


 
EU-Experten prüfen: Sind Drohnen eine Gefahr für Flugzeuge ?

Die Europäische Luftsicherheitsbehörde EASA hat eine neue Taskforce gegründet.
Sie soll Gefahren im Luftverkehr durch Drohnen bewerten.

Berlin. Durch Wettbewerb unter Herstellern und technische Weiterentwicklungen sind privat genutzte Drohnen immer öfter am Himmel unterwegs.
Der Spaß für die Hobby-Piloten ist allerdings schon einige Male zur Gefahr für den professionellen Luftverkehr geworden.
Eine neue Taskforce der europäischen Luftsicherheitsbehörde EASA soll sich nun mit der Frage beschäftigen: Wie gefährlich sind Drohnen für (Passagier-)Flugzeuge?

Wie die EASA mitteilt, soll die Taskforce zunächst alle Fälle untersuchen, in denen es durch Drohnen verursachte Gefahrensituationen für Flugzeuge gemeldet wurden.
Besonders im Fokus sollen Schwachstellen von Flugzeugen und Hubschraubern stehen – und eventuell weitere Tests folgen, die sich beispielsweise mit der Bruchsicherheit von Windschutzscheiben beschäftigen.
Drohnen würden dann gezielt auf Flugzeugscheiben geschleudert.

In der Taskforce sollen neben Luftsicherheitsexperten auch Vertreter der führenden Drohnen-Hersteller sitzen.
Ende Juli will die EASA erste Ergebnisse der Taskforce präsentieren und mit Interessenvertretern diskutieren.

Dobrindt will Registrierungspflicht einführen
Bislang können private Nutzer Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen, ohne Genehmigung in Deutschland fliegen, solange sie eine Höhe von 100 Metern nicht übersteigen.
Die Luftverkehrsordnung regelt die Bestimmungen für den Verkehr von unbemannten Flugobjekten.
1,5 Kilometer rund um Flughäfen gilt bundesweit ein Flugverbot für unbemannte Flugobjekte.
Auch über Gefängnissen, Menschenansammlungen wie etwa Demonstrationen oder über Unfallorten sind Drohnen grundsätzlich verboten.
Für kommerziell genutzte Drohnen und Drohnen über fünf Kilogramm ist eine Genehmigung notwendig.

Nach den Plänen des Verkehrsministers Alexander Dobrindt soll es in Deutschland bald eine Registrierungspflicht geben – in den USA gibt es sie bereits.
Die europäische Luftsicherheitsbehörde EASA schlägt im Gegensatz zu Dobrindt keine Registrierung der Nutzer, sondern der Geräte vor.
Leichte Drohnen müssten demnach bestimmten technischen Bedingungen entsprechen, die die Behörde bis zur Verabschiedung einer entsprechenden EU-Richtlinie noch festlegen müsste.
Die Drohnen dürften dann beispielsweise eine festgelegte Fluggeschwindigkeit nicht überschreiten, um für den europäischen Markt zugelassen zu werden.


 
Haftbefehl aufgehoben: Nach Salmonellen-Affäre - Ex-Chef von Bayern-Ei wieder auf freiem Fuß !

Regensburg - Paukenschlag in der niederbayerischen Salmonellen-Affäre: Der Haftbefehl gegen den Ex-Chef der Firma Bayern-Ei wurde aufgehoben.
Das Landgericht Regensburg hat Zweifel, ob der Mann überhaupt von der Salmonellen-Verseuchung der ausgelieferten Eier wusste.

Spektakuläre Wende in der Salmonellen-Affäre um die niederbayerische Firma Bayern-Ei: Deren Ex-Chef ist wieder auf freiem Fuß.
Das Landgericht Regensburg hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer auf und ordnete seine Entlassung an.
Die zuständige Kammer sehe keine Fluchtgefahr mehr, weil der Mann derzeit nicht mehr mit der Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe rechnen müsse, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Richter sehen noch nicht einmal als erwiesen an, dass der Beschuldigte vor der Eier-Auslieferung überhaupt von den positiven Salmonellen-Proben wusste.

Die Firma Bayern-Ei hat ihren Sitz in Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen).
Der damalige Geschäftsführer des Unternehmens war im August 2015 verhaftet worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Dem 45-Jährigen war bislang vorgeworfen worden, von März bis Dezember 2014 die Auslieferung von Eiern der Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl mehrfach Salmonellen-Verunreinigungen nachgewiesen worden waren.
In der Folge sollen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in Österreich 78 Personen an Salmonellen-Infektionen erkrankt sein, in einem Fall mit tödlichem Verlauf.
Nach Ansicht des Gerichts gibt es jedoch keinen gesicherten Nachweis, dass dieser 94 Jahre alte Patient wirklich wegen einer durch Bayern-Ei verursachten Salmonellen-Infektion starb.
Insofern gebe es keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich einer Körperverletzung mit Todesfolge oder einer fahrlässigen Tötung.

Dem Mann war auch vorgeworfen worden, er habe den Handelspartnern durch die Abnahme der falsch deklarierten Ware einen Vermögensschaden von rund drei Millionen Euro verursacht.
Derzeit fehle es aber an einem gesicherten Nachweis, dass der Beschuldigte Kenntnis von positiven Ergebnissen durchgeführter Proben und damit von der Kontamination der ausgelieferten Eier hatte, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Nach Auffassung der Kammer besteht insofern „auch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich vorsätzlicher Handlungen des Beschuldigten, wie insbesondere der gefährlichen Körperverletzung oder des Betrugs“.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht das Gericht davon aus, dass nur noch in 17 Fällen ein dringender Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsschädlicher Lebensmittel besteht.
Nur in 17 Fällen sei derselbe Erregertyp nachgewiesen worden, wie er bei Bayern-Ei gefunden wurde.
„Auch der Nachweis einer lückenlosen Liefer- und Kontaktkette zwischen den erkrankten Personen und Bayern-Ei erscheint aus Sicht der Kammer nur in den 17 Fällen gesichert“, heißt es weiter in der Mitteilung des Gerichts.


 
18-Jährige rast mit 700-PS-Tesla in Kurve: Fünf Verletzte !

Icking - Eine 18-Jährige ist mit dem 700-PS-Sportwagen ihres Vaters und vier jungen Insassen bei Icking schwer verunglückt.

Die junge Fahrerin hatte laut Polizei den Wagen ihres Vaters ausgeliehen bekommen und war mit vier Freunden am Mittwoch unterwegs.
In einer Kurve bei Icking (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) verlor sie die Kontrolle über den Wagen.
Das Auto überschlug sich und kam in einem angrenzenden Acker zu stehen.

Die fünf Insassen (neben der 18-jährigen Pullacherin ein 18-Jähriger aus Pullach, ein 19-Jähriger aus Wolfratshausen, eine 18-Jährige aus Starnberg und ein 18-Jähriger aus Gauting) konnten sich selbst aus dem Fahrzeug befreien, trugen aber teils schwere Verletzungen davon.
In Lebensgefahr schwebt aber niemand.

Der Sachschaden an dem total beschädigten Sportwagen wird auf rund 100.000 Euro geschätzt.


 
Tödlicher Streit in JVA Wuppertal um 40 Euro Spielschulden !

Wuppertal. Ein Häftling in der JVA Wuppertal-Ronsdorf hat gestanden, einen Mithäftling getötet zu haben.
Offenbar eskalierte ein Streit um 40 Euro Spielschulden.

Ein 18-jähriger soll wegen 40 Euro Spielschulden einen 20-jährigen Mithäftling im Gefängnis Wuppertal-Ronsdorf erwürgt haben.
Die beiden Häftlinge seien beim Zellenbesuch am frühen Mittwochabend während eines gemeinsamen Kartenspiels in Streit geraten, sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Donnerstag in Wuppertal.

"Nach ersten Erkenntnissen soll es um 40 Euro Spielschulden nach einem Kartenspiel gegangen sein."

Die Zellen der beiden Häftlinge lagen nebeneinander.
Sie hatten sich laut Kutschaty schon vorher zweimal besucht.
Beim sogenannten Umschluss dürfen sich Gefangene während der Freizeit auf ihren Wunsch hin zusammen in einer Zelle einschließen lassen.

18-Jähriger saß seit März in der JVA
In der Zelle des 18-jährigen sei nach etwa 20 Minuten der Streit um die Begleichung von Spielschulden eskaliert, sagte Kutschaty.
Der mutmaßliche Täter, der seit März eine dreijährige Jugendstrafe wegen Raubes, Einbruchdiebstahls und Brandstiftung verbüßt, soll den 20-Jährigen zunächst geschubst und schließlich erwürgt haben.

Anschließend habe er über die Notrufanlage die Vollzugsbeamten verständigt und gesagt, es sei "etwas Schlimmes passiert".
Der Anstaltsarzt habe noch versucht, das Opfer zu reanimieren, letztlich aber nur noch den Tod des 20-Jährigen feststellen können.

JVA Ronsdorf modernstes Jugendgefängnis in NRW
Das Opfer hatte ebenfalls seit März wegen Diebstahls mit Waffen in Untersuchungshaft gesessen.
Der mutmaßliche Täter habe seine Tat bei der Vernehmung gestanden, sagte Kutschaty.
Er sei noch in der Nacht in eine andere Anstalt verlegt worden.

In der JVA Wuppertal-Ronsdorf sind laut Kutschaty von 510 Haftplätzen derzeit 433 belegt.
Die 2011 in Betrieb genommene JVA Wuppertal-Ronsdorf ist das modernste Jugendgefängnis in NRW und verfügt laut Kutschaty über eine moderne Sicherheitstechnik.
Sie sollte Lehren aus dem "Foltermord" in der JVA Siegburg umsetzen.
Dazu gehört vor allem die Einzelzelle als Regelfall und ein umfangreiches Ausbildungs-, Sport- und Freizeitprogramm.
Ronsdorf nimmt junge Straf- und Untersuchungsgefangene zwischen 14 und 24 Jahren auf.


 
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