Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Krasse „Militär-Aktion”: Soldat raubt Kölner Arzt aus, nun wurde er verurteilt !

Köln - Soldat sei sein Traumberuf gewesen, doch diesen kann der Leverkusener (21) nun vergessen.
Mit seinem Ausbilder hat der Mann einen irren Raubplan geschmiedet, das Ziel der „militärischen Operation“, wie sie es nannten, war ein Kölner Hausarzt (60) im Kölner Stadtteil Klettenberg.
Der 21-Jährige musste sich mit Komplizen vor dem Landgericht verantworten.

Am Montag fiel das Urteil: Der Mann erhielt nach Jugendstrafrecht 10 Monate auf Bewährung, als Auflage muss er 500 Euro bezahlen.
Der Richter hielt ihm eine Aufklärungshilfe zugute, auch sei die Tat im Versuchsstadium stecken geblieben.

Ausbilder wollte mit Soldat Raub begehen
Der Ausbilder habe sich immer wieder Geld bei ihm geliehen, bis er gefragt habe, ob man nicht mal einen „Job“ machen könnte, um eine große Summe zu verdienen.
Der Soldat fragte im Bekanntenkreis rum; einer, mit dem er mal gekifft habe, hätte dann den Hinweis auf den Kölner Hausarzt gegeben.
In dessen Haus in Klettenberg sei viel zu holen, hieß es.

Eigentlich habe er bei der Tat nicht mitmachen wollen, sagte der Angeklagte, dann habe er sich aber Paragraph 12 des Soldatengesetzes vor Augen geführt: „Pflicht zur Kameradschaft.“
Er sei dann mit dem Ausbilder zu der Adresse gefahren; sieben Stunden hätte man im Nachbargarten gewartet, bis der Arzt seine Terrasse betreten habe.
Sein Ausbilder „Sprung auf, Marsch, Marsch“ gerufen, er sei dann auf die Zielperson zu, habe mit dem Arzt gerangelt.
Der Ausbilder habe ihn unterstützen sollen, habe ihn aber im Stich gelassen.
Das habe ihn sehr enttäuscht …

Soldat nach Flucht in Park festgenommen
Aufgrund der erheblichen Gegenwehr des Arztes sei er dann geflüchtet, später von der Polizei in einem Park festgenommen worden; in U-Haft kam er nicht.
Er habe ein paar Tage später den Namen des Komplizen der Polizei offenbart und sich seinem Arbeitgeber anvertraut.
Kurz darauf sei er aus dem Militärdienst ausgeschieden, „ich mache jetzt eine Ausbildung zum Lokführer.“

Vor dem Landgericht legte der Mann zum Prozessauftakt ein umfangreiches Geständnis ab.
Sein Anwalt Klaus Braatz sagte, sein Jobtraum sei zerplatzt, immerhin sei der 22-Jährige bereits Obergefreiter gewesen.

Kölner Hausarzt wurde in Klettenberg schon einmal ausgeraubt
Der Hausarzt war bereits fünf Monate zuvor zum Opfer eines Raubüberfalls geworden, den zwei weitere Angeklagte (21, 23) begangen haben sollen.
Hier wurde der Mediziner gefesselt und mit dem Tode bedroht, sodass er den Schlüssel zu seinem Tresor rausrückt.
Die Täter erbeuteten Bargeld, Schmuck und Medikamente.
Wert der Beute: 13.000 Euro.
Die Angeklagten erhielten dafür 1 Jahr 8 Monate und 1 Jahr 4 Monate auf Bewährung, müssen als Geldauflage 1500 Euro zahlen.

Der Hausarzt wurde nicht zufällig zum Opfer.
Er war selbst in kriminelle Geschäfte verwickelt, soll gegen Bezahlung gefälschte Krankschreibungen ausgestellt haben.
Das Kölner Landgericht hatte den Mann vergangenen Februar zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.


 
Heimtückischer Mordversuch in Düsseldorf: Ingenieur (74) stach Ehefrau (40) nieder !

Düsseldorf - Heimtückischer Mordversuch an der Hansaallee im noblen Oberkassel.
Weil sich seine Frau von ihm trennen wollte, drehte Ingenieur Navid B. (74, Namen geändert) durch und stach mit einem Messer zu.

Pari B. (41) überlebte das Attentat.
Nun sah sich das Ehepaar vor Gericht wieder.

Er demütigte sie
Siebzehn Jahre war das ungleiche Paar verheiratet, hat zwei Söhne.
Der Ingenieur unterdrückte seine Frau.
„Sie hat nichts zu sagen“, erklärte er seinen Jungs.
Pari B.: „Er hat alle meine Freundinnen vergrault.“
Die wunderten sich, was die schöne Iranerin an Demütigungen weg steckte.
„Das ist doch kein Leben mehr für Dich“, sagten sie ihr.

Nach etlichen Trennungsversuchen sollte jetzt endlich der Schlussstrich gefunden werden.
Pari B. suchte eine Wohnung, mietete sich eine Box an und lagerte die Dinge ein, die sie mitnehmen wollte.

Ingenieur wollte gemeinsam Selbstmord begehen
Außerdem wurden die Konten getrennt.
Navid B. war frustriert.
Der schwer an Krebs erkrankte Mann machte den Vorschlag: „Lass uns gemeinsam Selbstmord begehen.“
Doch das lehnte Pari B. entschieden ab.

Im August morgens früh schlief sie etwas länger als ihr Gatte.
Der kam ans Bett und bat um eine letzte Umarmung.
Ahnungslos stimmte die Ehefrau zu.

Dann zog Navid B. ein Messer unter dem Kissen hervor und schnitt ihr in den Hals.
Es entstand eine acht Zentimeter tiefe Wunde.
Pari B.: „Ich gucke keine Horrorfilme und war plötzlich selbst in einem drin.“

„Plötzlich im Horrorfilm“
Verzweifelt kämpfte sie um ihr Leben.
Sie schrie und hielt die Hand ihres Mannes fest.

Ihr Sohn und ein Nachbar hörten die Schreie.
Der 15-Jährige öffnete die Türe und dem herein stürzenden Nachbarn gelang es, das Messer zu greifen.

Pari B.: „Mein Mann bat mich, ihm das Messer ins Herz zu stechen.“
Und danach soll er sich entschuldigt haben - mit den Worten: „Ich weiß nicht, wie lange ich noch zu leben habe.“

Zur Tat wollte sich der Ingenieur am Montag erst mal nicht äußern.
Der Prozess wird fortgesetzt.


 
Versuchter Mord an Selda: Bonner Richter greift durch und verhängt die Höchststrafe !

Bonn - An diesem Tag war alles wie immer.
Der Vater sollte seinen dreijährigen Sohn nachmittags abholen.
So war es verabredet mit Selda D., der Mutter des Kindes.
Zwei Monate zuvor hatte die 19-Jährige sich vom Lebensgefährten Boris Z. (Name geändert) getrennt: Der 27-Jährige hatte seinen Job verloren und sein Geld in Alkohol sowie Spiele umgesetzt.

An dem 10. Juli 2019 hatte Selda D. drei Taschen mit Spielzeug und Kleidungsstücken gepackt und ging mit ihrem Sohn an der Hand zum Ausgang des Mehrfamilienhauses in Siegburg.
Nichts Außergewöhnliches, so schien es.

Nur der Angeklagte wusste, so hieß es am Montag im Urteil des Bonner Schwurgerichts, was gleich „Außergewöhnliches passieren wird: Er wollte Selda D. töten.“
Und das hat er auch fast geschafft.
Dafür bekam er jetzt die Höchststrafe: lebenslange Haft.

Opfer liegt im Koma
Das furchtbare Schicksal von Selda D. war es auch, das Boris Z. eine lebenslange Haftstrafe eingebracht hat, obwohl es strafrechtlich „nur“ – weil sie nicht tot ist – ein Mordversuch ist.
Aber eine Milderung des Strafrahmens, so Kammervorsitzender Klaus Reinhoff, sei in diesem Fall nicht richtig.
Immerhin sei das Opfer „ganz nah daran gewesen, endgültig tot zu
Näher geht kaum“.

Denn ihr Herzstillstand dauerte ganze 22 Minuten: Die 19-Jährige wurde von Notärzten reanimiert, zurückgeblieben ist ein „irreparabler toxischer Hirnschaden“.
Aber seitdem liegt sie im Koma.
Die Augen geschlossen, ohne eine einzige Regung – und ohne eine Chance, wieder ganz ins Leben zurückzukehren.
Das Opfer lebe im Siechtum.

Grausam auch, so der Vorsitzende weiter, dass der dreijährige Sohn die ganze Szene miterleben musste: Das Kind hatte daneben gestanden, hatte geschrien, als der Vater mit dem Messer hinterrücks auf Nacken und Rücken der Mutter einstach.
Auch musste er zuschauen, wie er sie mit den Kordeln einer Tasche gedrosselt hat, wie seine Mutter sich verzweifelt gewehrt hat, bis das Blut in die Augen schoss und sie nach zwei Minuten das Bewusstsein verlor, eine Minute später blieb das Herz stehen.
„Als der Täter flüchtete, war Selda D. tot.“

Boris Z. flüchtete nach der Tat
Der Angeklagte habe nicht gewollt, dass jemand anderer sie besitzt.
So hatte er ihr zuvor gedroht: „Wenn ein Mann zwischen uns kommt, dann bringe ich Dich um.“
Dann habe er die Tat taktisch eingefädelt und zielgerichtet umgesetzt.
„Er allein hat entschieden, wer ein Lebensrecht hat.“
Entsprechend hat die Kammer ein zweites Mordmotiv angenommen: neben der Heimtücke auch niedrige Beweggründe.

Der gebürtige Bulgare hatte im Prozess eingeräumt, dass er sich rächen wollte, aber töten wollte er Selda D. nicht.
Das jedoch sei widerlegt, hieß es im Urteil.
„Wer einem Menschen drei Minuten lang die Luft nimmt, der hat nur ein Ziel: Er will ihn sterben sehen.“
Anschließend war der 27-Jährige geflüchtet und hatte sich in einer Pizzeria ein Bier bestellt.

Eltern kümmern sich um Seldas Kinder
„Warum, warum?“ schrien am Montag die verzweifelten Eltern von Selda D. in den Gerichtssaal und hofften auf eine Antwort vom Angeklagten.
Aber der hörte sie nicht.
Das Paar ist aus Mazedonien nach Deutschland gezogen, um den beiden Kindern – ihren Enkeln – ein Zuhause zu geben.
Draußen vor dem Saal schluchzte Seldas Mutter bitterlich.
Die beiden Kleinen vermissen ihre Mutter sehr, sagte sie.
Jeden Tag würden sie sie besuchen, auf ihr Bett springen und beten, dass sie doch wieder aufwachen solle und endlich nach Hause kommt.


 
Maria B. von Polizist erschossen: Es brodelt in Friedrichshain !

Berlin - Maria B. wurde bei einem Polizeieinsatz erschossen, als sie die Beamten mit einem Messer bedrohte.
Jetzt ermittelt eine Mordkommission den genauen Hergang des Geschehens und versucht zu klären, ob der tödliche Schuss hätte verhindert werden können.
Für die Berliner Autonomen hingegen steht bereits fest, dass die Polizei völlig ungerechtfertigt geschossen hat.

„Rest in peace Maria“, steht in dicken schwarzen Lettern an der Wand des Hauses in Friedrichshain, in dem Maria B. lebte.
Direkt darunter: „Polizei = Mörder“.
Und auf einem vor der Haustür abgelegten Zettel ist zu lesen: „Polizeigewalt nicht konsequenzenlos hinnehmen!“

Zudem marschierten am Sonnabend bei einer Spontandemonstration etwa 150 Autonome vom Frankfurter Tor in die Grünberger Straße.
Nach einer Rangelei mit den alarmierten Einsatzkräften wurden drei Personen vorübergehend festgenommen.

Linke Szene bezeichnet tödlichen Schuss als „Exekution“
Weshalb die autonome Szene sich mit der erschossenen Maria B. solidarisiert, ist unklar.
Zwar hatte die 33-Jährige mindestens eine Antifa-Flagge in ihrer Wohnung zu hängen, war aber nach Aussagen von Bekannten und Freunden politisch nicht aktiv.

Dennoch wurde auf der linken Szene-Internetseite Indymedia ein Beitrag veröffentlicht, in dem die Polizeikräfte als „Sturmkommando“ und der tödliche Schuss als „Exekution“ bezeichnet werden.
Zudem wird dort eine Anwohnerin zitiert, die sich darüber beschwert, dass die Polizisten in Friedrichshain ohnehin „machen, was sie wollen“ und „nie dafür bestraft“ würden.

Zudem geben die Autonomen dem Mitbewohner von Maria B. eine Mitschuld an den Ereignissen, weil dieser die Polizei alarmiert hatte, nachdem er von B. bedroht wurde.
So seien die psychischen Probleme von Maria B. bei Nachbarn bekannt gewesen.

Sie sei aber „nie als Gefahr wahrgenommen“ worden, mögliche Probleme seien „immer untereinander im Haus lösbar“ gewesen.
Deshalb sei klar: „Die Polizei zu rufen, war ein Fehler.“


 
AWO Frankfurt feuert Ex-Geschäftsführer Richter !

Er gilt als einer der Hauptverdächtigen im AWO-Skandal um überhöhte Gehälter und finanzielle Ungereimtheiten: Jetzt hat die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt Jürgen Richter fristlos gekündigt.
Von seinem Amt als Geschäftsführer war Richter im Dezember zurückgetreten.

Die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat ihren langjährigen Geschäftsführer Jürgen Richter gefeuert.
Das bestätigte der Kreisverband am Montag auf Anfrage dem hr.
Zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

In einem Schreiben teilte der Kreisverband dem hr mit, dass Vorstand und Präsidium ein Kündigungsverfahren gegen Richter eingeleitet hätten.
Sämtliche Zahlungen an ihn seien "vorsorglich" eingestellt worden, hieß es darin.
Richter war fast drei Jahrzehnte lang bei der Frankfurter AWO beschäftigt.

Schicke Dienstwagen, dubiose Geldflüsse
Richter und seine Frau Hannelore stehen im Zentrum der AWO-Affäre in den Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden.
Es geht unter anderem um überzogene Gehälter, schicke Dienstwagen und dubiose Geldflüsse.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft verdächtigt sechs Personen, darunter das Ehepaar Richter, des Betrugs und der Untreue.

Im Dezember hatte Richter seinen Hut als langjähriger Geschäftsführer des Kreisverbandes genommen - um einer Aufklärung der Vorwürfe nicht im Wege zu stehen und Schaden von der AWO abzuwenden, wie er damals sagte.

Richter sieht persönliche Kampagne
Richter hatte seinerzeit von einer "personalisierten Kampagne" gegen ihn gesprochen.
Das SPD-Mitglied maß dieser gar eine "politische Dimension" zu.
Dabei griff Richter auch die Medien an.
Er gab sich zuversichtlich, dass die Vorwürfe gegen ihn bald entkräftet würden.

Sein Rauswurf bei der AWO deutet allerdings in eine ganz andere Richtung.
Details wollte der Kreisverband am Montag nicht nennen.
"Die Inhalte des Kündigungsverfahren können wir nicht kommentieren", teilte ein Sprecher lediglich mit.


 
Rentner getötet und Haus angezündet: Angeklagter in Kasseler Mordprozess schweigt !

Ein 39-Jähriger soll einen Rentner aus Volkmarsen getötet und anschließend dessen Haus angezündet haben.
Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte.

Nach dem Tod eines Rentners in Volkmarsen (Waldeck-Frankenberg) hat am Montag der Mordprozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen.
Vor dem Landgericht Kassel steht ein 39 Jahre alter Mann aus Fulda, der Ende 2018 einen 79-Jährigen getötet und dessen Haus angezündet haben soll.

Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte.
Sein Mandant werde keine Angaben machen, sagte sein Rechtsanwalt.
Eventuell werde er sich aber im Laufe des Verfahrens noch äußern.
Zum Prozessauftakt hielt der 39-Jährige fast ununterbrochen die Hände vor sein Gesicht.
Ihm gehe es nicht gut, so die Erklärung.

Rentner im Kampf erschlagen
Laut Anklage war der Mann damals in Geldnot.
Er soll im November 2018 an einem Feldweg in Volkmarsen-Lütersheim (Kreis Waldeck-Frankenberg) geparkt und das Wohnhaus beobachtet haben.
Am Abend sei er dann eingedrungen - es kam zum Kampf.
Dabei sei der Rentner zu Boden gegangen.

Der Angeklagte habe ihn dennoch gewürgt und danach mit einer Schreckschusspistole auf ihn eingeschlagen.
Der Rentner sei durch innere Blutungen gestorben, sagte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Kassel.

Anschließend habe der Einbrecher unter anderem einen Fernseher und einen Laptop gestohlen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schüttete er schließlich an mehreren Stellen im Haus Benzin aus und legte Feuer, um seine Taten zu vertuschen.

Feuer sollte den Mord vertuschen
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft tat er dies, um "eine andere Straftat zu verdecken oder zu ermöglichen" - ein Mordmerkmal.
Neben Mord ist er auch wegen besonders schwerer Brandstiftung angeklagt.

Mit den ebenfalls gestohlenen Geld- und Kreditkarten soll der Angeklagte Geld abgehoben und in Tschechien für über 3.000 Euro eingekauft haben.
Die Polizei nahm den Verdächtigen im Dezember 2018 in Fulda fest.
Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Für den Prozess sind zehn weitere Verhandlungstermine bis Ende April angesetzt.


 
Mordfall Lübcke: Stephan Ernst weiter mordverdächtig - Zweifel bei Elmar J. !

Im Mordfall Lübcke bleibt der als Todesschütze verdächtigte Stephan Ernst auch nach seiner neuen Aussage in Untersuchungshaft.
Der Bundesgerichtshof hält ihn weiter für dringend mordverdächtig.

Wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervorgeht, gehen die Richter weiter davon aus, dass Stephan Ernst dringend tatverdächtig ist, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen zu haben.
Dagegen ist der dritte Beschuldigte, der Waffenhändler Elmar J., wegen Zweifeln am Ausmaß seiner Verstrickung aus der Untersuchungshaft freigekommen.
Der BGH sieht keinen dringenden Tatverdacht der Beihilfe.

Die Richter hatten am 15. Januar überraschend den Haftbefehl gegen J. aufgehoben.
Warum, war unklar.
Nun wurde die Begründung veröffentlicht.
J. soll Ernst 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben.
Die Frage ist, inwieweit er damals schon wissen konnte, was Ernst damit vorhatte.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war Anfang Juni 2019 auf seiner Terrasse aus nächster Nähe erschossen worden.
Ernst hatte zunächst gestanden, stellt die Tat aber inzwischen als Unfall dar.
Zudem soll mit Markus H. noch eine weitere Person am Tatort gewesen sein.

"Keinen Anlass für Zweifel" am ersten Geständnis
In dem BGH-Beschluss heißt es nun, es gebe weiterhin keinerlei Anlass, am Wahrheitsgehalt des ersten Geständnisses von Stephan Ernst zu zweifeln.
Spätere Aussagen, er sei bei seiner Vernehmung vom 25. Juni unter Druck gesetzt worden, hielt Ernst nach Ansicht des Gerichts anschließend nicht aufrecht.
Zudem hätten sich seine Aussagen bewahrheitet - etwa sei das von ihm genannte Waffenversteck gefunden worden.
Auch die auf der Kleidung des Opfers gefundene DNA stamme "ohne Zweifel" von Ernst.

Als unplausibel erachten die Richter zudem, dass Ernst den angeblichen Mittäter Markus H. zunächst verschwieg.
Nach eigener Aussage von Ernst geschah dies auf Anraten seiner früheren Verteidiger - um seine Familie zu schützen.
Laut BGH-Beschluss ist jedoch "unklar, von wem und vor was die Angehörigen des Beschuldigten geschützt werden hätten sollen".

BGH sieht keine Fluchtgefahr bei Elmar J.
Was die Rolle von Elmar J. angeht, haben die Richter dagegen Zweifel.
Der 64-Jährige soll dem Hauptbeschuldigten Ernst irgendwann im Jahr 2016 für 1.100 Euro die spätere Tatwaffe verkauft haben.
Der Generalbundesanwalt argumentiert, damals müsse ihm bewusst gewesen sein, dass Ernst ein gewaltbereiter Rechtsextremist war.
J. habe also zumindest in Kauf genommen, dass Ernst aus politischen Motiven töten könnte.

Das überzeugt den BGH nicht: J. habe Ernst den Revolver mindestens zweieinhalb Jahre vor der Tat verkauft.
Es sei auch nicht die einzige Waffe gewesen - im Rahmen einer illegalen "Geschäftsbeziehung" habe Ernst von J. zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen bekommen, die er zum Teil mit Gewinn weiterverkauft habe.
Ernst habe sich nie gezielt nach einer Waffe erkundigt, die sich gut für ein Verbrechen eignen würde.

Was den Vorwurf der Beihilfe zum Mord angeht, sehen die Richter deshalb keinen dringenden Tatverdacht mehr.
Der Haftgrund der Schwerkriminalität entfalle damit.
Es gebe auch keine Fluchtgefahr.
Zum Ergebnis der turnusmäßigen Haftprüfung bei Markus H. ist noch nichts bekannt.
Die Bundesanwaltschaft hatte den 43-Jährigen verhaften lassen, weil er Ernst den Kontakt zu J. vermittelt haben soll.


 
Irre Jagd: Geisterfahrer rast Polizei davon, flüchtet von Österreich bis Bayern - und kommt davon !

An der österreichisch-deutschen Grenze kam es am späten Sonntagabend zu einer spektakulären Verfolgungsjagd.
Ausgelöst wurde die grenzüberschreitende Raserei von Anrufern, die der österreichischen Polizei auf der A1 bei Salzburg Nord einen Geisterfahrer meldeten.

Verfolgungsjagd endet in Bayern: Geisterfahrer rasen von Polizei davon
Die Anrufer hatten bemerkt, dass ein Wagen in Richtung Walserberg auf der falschen Seite unterwegs sei.
Die alarmierten Polizisten konnten den Geisterfahrer schnell fündig machen, der die Beamten bemerkte und weiter als Geisterfahrer in Richtung Wien vor den Beamten flüchtete.
Am Verteilerkreis Mitte flüchtete der Mann dann über die Staatsgrenze ins bayerische Freilassing.

Über Österreich nach Bayern: Geisterfahrer leistet sich spektakuläre Verfolgungsjagd
Von nun an war die bayerische Polizei für die Verfolgungsjagd verantwortlich.
Mit mehr als 160 km/h raste der Geisterfahrer durch Freilassing und Laufen mit dem Ziel, die Streifenwagen abzuhängen.
Kurz nach der Ausfahrt Freilassing Nord musste der Fahrer wegen einer Polizeisperre anhalten.

Diesen Moment nutzte der Beifahrer des Geisterfahrer-Autos und flüchtete.
Der Fahrer des Wagens rammte anschließend einen Streifenwagen seitlich und flüchtete dann selbst.
Eine sofortige Fahndung blieb bisher erfolglos.

Im sichergestellten Fluchtwagen stellte die Polizei Kleidung, Dokumente und Geld sicher.
Einer der beiden Flüchtigen landete dabei einen Treffer in der Datenbank der Polizei.

Die Ermittlungen zur Geisterfahrer-Verfolgungsjagd laufen.
Es gibt nach Informationen der Polizei keine Verletzten.
Lediglich der gerammte Polizeiwagen ist nach dem Vorfall Schrott.


 
Gemeinschaftlicher Missbrauch ? Polizisten der Vergewaltigung beschuldigt !

Eine 32-jährige Frau befindet sich in polizeilichem Gewahrsam.
Anschließend bringen sie zwei Thüringer Polizisten zu ihrer Wohnung - und vergewaltigen sie dort.
So lautet zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Die beiden Beamten bestreiten den Missbrauch.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage gegen zwei Thüringer Polizisten wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung in besonders schwerem Fall erhoben.
Die beiden Beamten sollen Ende September im Dienst eine zuvor in Gewahrsam genommene Frau missbraucht und vergewaltigt haben, wie die Behörde mitteilte.
Die beiden Beschuldigten räumten demnach ein, mit der Frau in deren Wohnung Sex gehabt zu haben, dieser soll nach Darstellung der Beamten einvernehmlich erfolgt sein.

Die Polizisten, die zur Tatzeit in der Landespolizeiinspektion Gotha tätig waren, sollen der Anklage zufolge die 32-Jährige zunächst wegen einer Identitätsfeststellung in polizeilichen Gewahrsam genommen haben.
Anschließend sollen sie gemeinsam mit der später Geschädigten zu deren Wohnung nach Marlishausen gefahren sein, wo sie mit der Frau nacheinander Geschlechtsverkehr gehabt haben sollen.
Dabei sollen sie ihre Dienstwaffe dabei gehabt haben.

Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch einer behördlich Verwahrten, sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung und gemeinschaftliche Vergewaltigung in besonders schwerem Fall.
Allein bei letzterem Tatvorwurf droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Die Beschuldigten sitzen seit Anfang Oktober in Untersuchungshaft.


 
Todesstrafe in China möglich: Gericht stoppt Ausweisung einer Mörderin !

Um einer wegen Mordes verurteilten Chinesin die mögliche Todesstrafe zu ersparen, verhindert das Verwaltungsgericht ihre Abschiebung in letzter Sekunde.
In China sind bis heute sogenannte Doppelbestrafungen möglich.

Weil ihr in China möglicherweise die Todesstrafe droht, hat das Verwaltungsgericht Göttingen die sofortige Ausweisung einer in Deutschland wegen Mordes verurteilten Chinesin gestoppt.

Die 1. Kammer des Gerichts habe in einer Eilentscheidung dem Antrag der Frau gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt Göttingen stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher mit.

China kenne das in Deutschland geltende Verbot der Doppelbestrafung nicht.
Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau dort erneut - und dann zum Tode - verurteilt werde.
Der von der Stadt Göttingen angeordnete sofortige Vollzug der Abschiebung sei auch deshalb nicht geboten, weil die in Haft sitzende Frau keine Gefahr für andere darstelle.
In der Regel werde die Abschiebung ausländischer Straftäter nach einer Verurteilung zu lebenslanger Haft auch nicht vor Verbüßung von 15 Jahren in Betracht gezogen.

Die heute 32-Jährige hatte im Oktober 2015 in Göttingen eine andere Chinesin mit zahlreichen Messerstichen umgebracht.
Sie war eifersüchtig auf die neue Freundin ihres langjährigen Lebensgefährten gewesen.
Das Landgericht Göttingen hatte sie deshalb im Februar 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt.


 
Mann (58) aus Psychiatrie geflohen !

Er war in Therapie - Polizei sucht geflohenen Mann aus Kölner Klinik.

In Köln ist ein Mann aus der LVR-Klinik entflohen.
Nun sucht die Polizei nach dem 58-Jährigen Patienten.
Ärzte schließen offenbar eine mögliche Gefahr nicht gänzlich aus.

Die Polizei nach einem 58-jährigen Mann, der aus der Rheinischen Landesklinik in Köln-Merheim entflohen ist.
Nach aktueller ärztlicher Bewertung seien ein Übergriff auf Kinder sowie ein möglicher Suizid nicht gänzlich auszuschließen, teilte die Polizei am Montagabend mit.
"Wir gehen nicht von einer unmittelbar drohenden Gefahr aus", sagte ein Sprecher.
Der gesuchte 58-Jährige habe sich in therapeutischer Behandlung befunden.

Der etwa 1,90 Meter große Mann hatte den Angaben zufolge am Montagmorgen graue, kinnlange Haare.
Er war zuletzt mit einem grünen Strickpulli mit roter Aufschrift und einer blauen Jeanshose bekleidet.
Die LVR-Klinik Köln, aus der er entflohen ist, ist eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie.


 
Mehrere Verletzte bei Unwetter: Sturmtief "Lolita" führt zu Unfällen - Kranführer stirbt !

In Baden-Württemberg ist ein Kranführer von einem Bauteil erschlagen worden – möglicherweise wegen des starken Winds.
Auch an anderen Orten kam es wegen des Unwetters zu Unglücken.

Das durchziehende Sturmtief "Lolita" hat im Süden und Westen Deutschlands zu Unfällen mit einem Toten und mehreren Verletzten geführt.
Laut Polizei starb in Neuenburg am Rhein in Baden-Württemberg ein 24-jähriger Kranführer, als ihn ein an seinem Fahrzeug hängendes Bauteil traf.
Aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz meldete die Polizei drei Verletzte.

Nach Angaben des Deutschen Wetterdiensts in Offenbach sollte das Tief bis Mittwoch über Deutschland ziehen und im höheren Bergland sowie im Umfeld von Gewittern für schwere Sturm- und Orkanböen sorgen.
In den Alpen und im Südschwarzwald in Höhen von mehr als 600 Metern war demnach auch mit stärkerem Schneefall zu rechnen.

Wie die Polizei in Freiburg mitteilte, ereignete sich der Unfall mit dem Kran am Vormittag.
Es bestehe der Verdacht, dass die Windverhältnisse zu dem Geschehen geführt hätten.
Die Ermittlungen dazu liefen aber noch.
Auch anderswo in der Region gab es diverse Einsätze wegen umgestürzter Bäume, teils wurden Autos beschädigt.

Eine Baumkrone krachte auf zwei Spaziergängerinnen
Aus dem Saarland meldete die Polizei zwei Verletzte.
Zwei Spaziergängerinnen im Alter von 65 und 72 Jahren wurden demnach bei Wadern von der Krone eines Baums getroffen, die durch die Sturmböen abbrach.
Sie erlitten unter anderem Brüche an Beinen und Füßen.

Auf einem Betriebsgelände in der Nähe von Saarburg in Rheinland-Pfalz wurde ein 35-jähriger Arbeiter von einem abbrechenden Ast im Nacken getroffen und stürzte zehn Meter einen Abhang hinunter.
Auch er kam mit diversen Verletzungen in ein Krankenhaus.

Deutschland sollte laut Wetterdienst noch bis Mittwoch im Einflussbereich des Wintertiefs "Lolita" liegen, das Schauer und polare Kaltluft mit sich führte.
Bundesweit war dabei mit stürmischen Böen zu rechnen, die sich in Gewitternähe sowie in höheren Lagen bis zu Sturm- und Orkanstärke steigern konnten.
Niederschläge waren vor allem im Süden und in Norddeutschland zu erwarten.


 
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