Fall „Pascha“: Mädchen nach Rottweiler-Attacke bisher 27 Mal operiert !
Duisburg. Anwalt berichtet vor der Verhandlung am Duisburger Schöffengericht über die schweren Folgen des Angriffs für die kleine Dilek und deren ganze Familie.
Die Rottweiler-Attacke vom 6. Juli 2015 am Rheindeich in Neuenkamp hätte die kleine Dilek beinahe das Leben gekostet.
Der Fall „Pascha“ sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
Vor der Verhandlung am Montag, 29. Februar, ab 9 Uhr am Schöffengericht sagt Kai Seibel, neuer Anwalt der Eltern des mittlerweile dreijährigen Kinds, erstmals, wie es der Familie und vor allem Dilek geht.
Regelrecht skalpiert
„Das Mädchen musste bisher 27 Mal operiert werden, weitere Operationen werden folgen.
Das Kind wird aber wohl dauerhaft entstellt bleiben“, so Seibel.
Der Hund habe es bei dem Angriff regelrecht skalpiert und einen 20 x 25 Zentimeter großen Teil der Kopfhaut vom Schädel getrennt.
Die behandelnde Ärztin soll nun vor Gericht gehört werden, „damit noch deutlicher wird, was das Kind durchgemacht hat“, erklärt der Anwalt aus Düsseldorf.
Für die ganze Familie habe sich das Leben völlig verändert.
Für den Bruder (4), der ebenfalls vom Rottweiler attackiert und leicht verletzt wurde – ebenso wie der Vater, der aber vor allem nicht verhindern konnte, dass der Vierbeiner seine Tochter dermaßen zurichtete.
„Er kann nicht arbeiten, ist wie die Mutter, die komplette Familie, in psychologischer Behandlung“, sagt Seibel.
„Und trotzdem versuchen alle, irgendwie Normalität ins Leben hereinzubringen – auch für Dilek.“
Schreckliche Erlebnisse
Vor Gericht werden sie mit den schrecklichen Erlebnissen in gut einer Woche konfrontiert, wenn sich Agnieszka G. (30), frühere Halterin des mittlerweile eingeschläferten Hundes wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss.
Viktoria K. (21), die mit „Pascha“ an jenem Tag Gassi ging und ihn nicht im Zaum halten konnte, ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Am 29. Februar sollen neben Dileks Ärztin auch Zeugen gehört werden, die sich in der Zwischenzeit gemeldet haben und von früheren Attacken des Vierbeiners berichten.
Laut Gerichtssprecher Rolf Rausch geht es deshalb nun um die entscheidende Frage, „ob die Halterin nicht damit rechnen musste, dass so etwas passiert“.
Für Anwalt Seibel geht es auch um die Verantwortung der Stadt.
Sie habe es schließlich ermöglicht, dass Agnieszka G. den Rottweiler grundsätzlich „ohne Maulkorb und Leine führen durfte“.
In diesem Zusammenhang müsse auch das Landehundegesetz hinterfragt werden.
Außergerichtlich sind parallel zivilrechtliche Ansprüche, Schadensersatz und Schmerzensgeld, zu klären.
Erste Zahlungen hat es laut Seibel bereits gegeben.
Ein persönliches Wort der Entschuldigung oder der Anteilnahme hätten Dileks Eltern, so der Anwalt, aber bisher von den Angeklagten noch nicht gehört.