Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Prozess um Tat von München: Vater von Amoklauf-Opfer verursacht Eklat vor Gericht !

In München steht der Mann vor Gericht, der dem Amokläufer vom Olympiapark die Tatwaffe verkaufte.
Während der Verhandlung verliert der Vater eines Opfers die Fassung.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenverkäufer des Amokläufers von München ist es zu einem Eklat gekommen.
Während der Verhandlung vor dem Landgericht München I stand der Vater eines der Todesopfer auf, schlug mit der Faust gegen eine Trennwand und rief in Richtung des Angeklagten: "Du sollst nie rauskommen!"
Der Vorsitzende Richter Frank Zimmer verwies den Nebenkläger des Saals.
Der Prozess wird bis ins kommende Jahr hinein dauern.

Waffenverkäufer legte Geständnis ab
Der Sohn des Mannes, der vor Gericht die Fassung verlor, gehört zu den neun Menschen, die der Amokläufer David S. am 22. Juli 2016 im Olympia-Einkaufszentrum erschoss, bevor er sich selbst tötete.
Der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte Philipp K. soll dem Amokläufer die Tatwaffe vom Typ Glock 17 verkauft haben.
Er ist wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandels auch in weiteren Fällen angeklagt.
Zum Prozessauftakt hatte er ein Geständnis abgelegt.

Das Gericht setzte am Montag 13 neue Termine von Dezember 2017 bis Ende Februar 2018 an.
Die Unterbrechung während des Novembers werde benötigt, um eine hohe Zahl neuer Beweisanträge zu prüfen, sagte der Richter.

Vertreter von Angehörigen der Todesopfer hatten zuvor zwölf Anträge eingebracht, in denen sie eine genauere Untersuchung verschiedener Hinweise forderten.
Zum größten Teil geht es darin um Protokolle von Unterhaltungen, die der Angeklagte, der Amokläufer und mögliche Zeugen über eine Internetplattform führten.

Schwere Vorwürfe an die Behörden
Die Anwälte Seda Basay und Yavuz Narin, von denen elf der Gesuche stammen, machten den Ermittlungsbehörden schwere Vorwürfe.
So hieß es in den Anträgen, die Münchner Staatsanwaltschaft habe Absprachen mit Philipp K. getroffen und ihm Straferleichterungen versprochen.
In der Folge seien möglicherweise für K. belastende Chatprotokolle nicht zu den Gerichtsakten genommen worden.
Anwalt Narin ergänzte, die Behörde sei aus seiner Sicht "völlig unfähig oder völlig unwillig".

Staatsanwalt Florian Weinzierl bezeichnete die These von angeblichen Absprachen als "wilde Fantasien" und "plumpe Provokationen".
Ausdrücklich an die Angehörigen gerichtet versicherte er, dass es keine Vereinbarungen gegeben habe.
Auch K.s Verteidiger David Mühlberger und Sascha Marks widersprachen der Behauptung.


 
Schwerin: Syrer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne festgenommen !

Wegen mutmaßlicher Anschlagspläne ist in Schwerin ein 19-jähriger Syrer festgenommen worden.
Yamen A. sei "dringend verdächtig", einen "islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben", teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gebe es aber bislang nicht.

Der 19-Jährige wurde den Angaben zufolge am frühen Morgen durch Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes in Schwerin festgenommen.
Seine Wohnung und die "weiterer bislang nicht tatverdächtiger Personen" wurden durchsucht.

Die Bundesanwaltschaft erklärte, Yamen A. habe nach den bisherigen Erkenntnissen "spätestens im Juli 2017" den Entschluss gefasst, in Deutschland einen Sprengsatz zu zünden, "um eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten und zu verletzen".
Er habe sich dann Bauteile und Chemikalien zur Herstellung eines Sprengsatzes beschafft.

"Ob der Beschuldigte bereits ein konkretes Ziel für seinen Sprengstoffanschlag ins Auge gefasst hatte, ist derzeit noch unklar", erklärte die Behörde.
Die Bundesanwaltschaft will am Dienstagnachmittag (14 Uhr) eine Presseerklärung zum Stand der Ermittlungen abgeben.


 
Festgenommener hatte Kontakt zu Soldaten des Kalifats !

Berlin - Der in Schwerin unter Terrorverdacht festgenommene Syrer hatte laut Bundesanwaltschaft über das Internet Kontakt zu einer Person, die sich selbst als Soldat des Kalifats, also als Anhänger der Terrormiliz IS, bezeichnete.
Man wisse aber nicht, wer diese Person sei und ob sie den Festgenommenen in seinen Plänen bestärkt habe.

Der 19-Jährige soll sich elektronische Bauteile und Chemikalien beschafft und einen Sprengstoffanschlag geplant haben.
Ob er dabei schon ein festes Ziel im Auge hatte, ist noch unklar.


 
Zwei getötete Frauen: Ermittlungen gehen weiter !

Nach dem Fund von zwei toten Frauen in einem Massagesalon in Gelsenkirchen ist die Polizei weiter auf der Suche nach dem Täter.
Die Mordkommission gehe Zeugenhinweisen nach, teilte ein Polizeisprecher in Gelsenkirchen am Dienstag mit.

Bislang gebe es aber keine eindeutige Spur.
Die 46 und 56 Jahre alten Asiatinnen waren nach ersten Ermittlungen mit Messerstichen getötet worden.

Die Polizei hatte die Leichen am Sonntag nach einem Zeugenhinweis in dem Massagesalon in der Gelsenkirchener Altstadt entdeckt.


 
Siegburg: Brutalo weiter auf der Flucht - jetzt gibt es Ärger für die Wärter !

Siegburg - Auch am fünften Tag nach seiner spektakulären Flucht fehlt von Gewaltverbrecher Cavit Jusufi (24) jede Spur.
Derweil müssen sich die beiden JVA-Beamten, denen er ausbüxen konnte, unangenehme Fragen gefallen lassen.

Wie konnte sich der 24-Jährige losreißen?
Wie schaffte er es – trotz Handfesseln – abzuhauen?

Flucht nach Urteil
Cavit Jusufi war Donnerstag durch das Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Als er zurück in die JVA gebracht werden sollte, gelang ihm beim Einstieg in den Gefangenentransporter die Flucht.

Waren Beamte unaufmerksam?
Alles deutet daraufhin: Die beiden JVA-Beamten, die den Gewaltverbrecher begleiteten, waren einen Moment unaufmerksam oder haben nicht alle Sicherheitsmaßnahmen beachtet.

Nur so ist zu erklären, dass sich Jusufi losreißen konnte.
Jetzt wird der Vorfall sowie das Verhalten der Bewacher genau unter die Lupe genommen!

Das sagt der JVA-Chef
„Mir obliegt es in Fällen sogenannter Besonderer Vorkommnisse, wozu auch eine Gefangenentweichung natürlich zählt, den Geschehensablauf in dienstaufsichtlicher Hinsicht zu überprüfen“, erklärt JVA-Leiter Wolfgang Klein.

Diese Überprüfung stehe aber erst am Anfang. Klein: „Nach Anhörung der Beamten, die derzeit nicht im Dienst sind, wird der gesamte Ablauf, auch der Schusswaffengebrauch, bewertet.“

Warnschüsse abgegeben
Die JVA-Beamte hatten Cavit Jusufi verfolgt und aufgefordert, stehen zu bleiben.
Dabei hatten sie auch zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben.

Der 24-Jährige, der eine dicke Polizeiakte hat, war davon völlig unbeeindruckt und trotz Handfesseln auf ein Dach geklettert, von dort in den Mühlengraben gesprungen, durchs Wasser gewatet.
Dann hatte er sich eine Mauer hochgezogen und war verschwunden.

Er hatte wohl Helfer
Ein Großeinsatz sowie eine Öffentlichkeitsfahndung verliefen bislang erfolglos.
Es ist davon auszugehen, dass Jusufi Helfer hat, die ihn von den Handfesseln befreit haben und ihm Unterschlupf bieten.
Der serbische Staatsangehörige gehört zu einem großen Familienclan.


 
Halloween-Chaos: „Zombie-Walk“ in Essen eskaliert -1200 Platzverweise !

Essen - Randale in der Halloween-Nacht haben die Polizei bundesweit in Atem gehalten.
Allein am Essener Hauptbahnhof sprachen die Beamten am Rande eines „Zombie-Walk“ 1200 Platzverweise aus.

Zwischen einer Gruppe von rund 200 Provokateuren und Teilnehmern des „Zombie-Walk“ sowie Reisenden sei es zu verbalen Provokationen sowie „ein paar Körperverletzungsdelikten“ gekommen, sagte Volker Stall von der Bundespolizei am Mittwoch.
In Hamburg randalierten Hunderte Jugendliche.
Zudem gab es viele Einsätze wegen betrunkener Feiernder.

Bahnhof rund eine Stunde gesperrt
Der Bahnhof in Essen wurde wegen der Ausschreitungen für rund eine Stunde gesperrt und der Zugang kontrolliert.
Platzverweise erhielten neben den Provokateuren auch Menschen, die den Bahnhof nicht verlassen wollten.

Online wurden Parallelen zur Kölner Silvesternacht 2015/16 gezogen, bei der es zu vielen sexuellen Übergriffen gekommen war - das wies die Polizei aber zurück.
Die Vorfälle in Essen seien „in keiner Weise“ damit zu vergleichen.
Bislang gebe es keine Strafanzeigen wegen sexueller Belästigung oder sexueller Nötigung, die große Gruppe habe zudem keine Taschendiebstähle verübt.


 
Rentner lag tot in Kühltruhe - Mordprozess startet neu !

Berlin In Berlin beginnt der Prozess um die zerstückelte Leiche eines Rentners in einer Kühltruhe.
Es ist der zweite Anlauf in dem Verfahren.

Der Prozess um den Mord an einem Berliner Rentner beginnt an diesem Mittwoch neu.
Vor dem Landgericht muss sich ein 56-Jähriger verantworten – er soll den damals 80 Jahre alten Witwer um den Jahreswechsel 2006/2007 erschossen, die zerstückelte Leiche in einer Tiefkühltruhe versteckt und jahrelang die Rente des Opfers von monatlich etwa 2000 Euro kassiert haben.

Zehn Jahre lag lang die Leiche in der Wohnung im Stadtteil Prenzlauer Berg – und niemand vermisste den Rentner.
Das Verbrechen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und auch die Frage aufgeworfen, ob Senioren gerade in Großstädten zunehmend vereinsamen.

Vorwurf: Mord aus Habgier und Heimtücke
Der erste Prozessanlauf war vor zwei Wochen gescheitert.
Das Gericht gab am zweiten Verhandlungstag einer Besetzungsrüge der Verteidigung statt.
Dem Angeklagten – ein Trödelhändler – wird Mord aus Habgier, Heimtücke und zur Ermöglichung einer anderen Straftat zur Last gelegt.

Er soll sich das Vertrauen des Witwers erschlichen und nach dem Verbrechen großen Aufwand betrieben haben, um dessen Tod zu verschleiern.
Polizisten hatten Anfang Januar die Wohnung geöffnet und die Körperteile gefunden.
Bislang hat der Angeklagte zu den Vorwürfe geschwiegen.

Staatsanwalt ermahnt Rentenversicherer zu mehr Aufmerksamkeit
Staatsanwalt Reinhard Albers ging beim ersten Prozessanlauf von einer geplanten Tat aus.
Die Tiefkühltruhe sei kurz vor dem Mord in die Wohnung geliefert worden, sagte er auf dem Gerichtsflur.
Der Rentner sei mit einem Kopfschuss durch die Stirn getötet worden.
Die Leiche müsse gleich danach zerteilt worden sein.
Die Waffe wurde nicht gefunden.

Der Staatsanwalt erhofft sich nun, dass Rentenversicherer aus dem Fall lernten, es „nicht so anonym laufen zu lassen“.


 
Drei tote Erwachsene in Haus in Bayern gefunden !

Altfraunhofen - Drei tote Erwachsene mit Schussverletzungen hat die Polizei in einem Einfamilienhaus in Bayern gefunden.
Die Ermittler gehen von einer Familientragödie aus, wie ein Sprecher der Polizei sagte.

Bei den Toten handle es sich ersten Erkenntnissen zufolge um die Bewohner des Hauses im niederbayerischen Altfraunhofen.
In welchem Verhältnis sie zueinander standen, war noch unklar.

Der Sprecher erklärte, die Polizei sei durch einen Anruf auf den Fall aufmerksam geworden.
Die Kriminalpolizei Landshut und die Staatsanwaltschaft haben Ermittlungen aufgenommen.


 
Großeinsatz der Polizei: Friedliche Hausparty in München eskaliert !

In München ist eine Party gehörig aus dem Ruder geraten.
Ein Großaufgebot der Polizei musste einschreiten.
Ungeladene Gäste sorgten für einen so hohen Lärmpegel, dass sie die Beamten riefen.

Der junge Mann hatte nach Angaben vom Mittwoch eigentlich nur rund 50 Gäste in ein leerstehendes Haus geladen.
Doch die Nachricht, dass am Montagabend eine Feier stattfinden würde, verbreitete sich über soziale Netzwerke wie ein Lauffeuer.
So trafen die Einsatzkräfte um die 200 Personen vor dem Haus an.

Die Beamten fanden eine bewusstlose Frau und einen jungen Mann mit Platzwunde.
Beide kamen ins Krankenhaus.
Woher die Verletzung stammte, war am Mittwoch noch unklar.

An die 50 Polizisten waren vor Ort, die von einigen Gästen beschimpft wurden.
Auch eine Flasche wurde geworfen, die einen Beamten nur knapp verfehlte.
Zudem wurden ein Streifenwagen beschädigt und ein Blaulicht gestohlen.

Der Mülleimer einer nahegelegenen Bushaltestelle brannte.
Die Scheibe eines Linienbusses wurde mit einem Nothammer eingeschlagen.

Gegen drei 17- und einen 18-Jährigen wurde Anzeige erstattet.
Die Polizei sucht aber noch nach mehreren unbekannten Tatverdächtigen.


 
Gericht verurteilt 33-Jährigen nach Schuss auf Polizisten !

Nach einem Schuss auf einen Polizisten aus einer Schreckschusspistole hat das Amtsgericht Bremen einen 33-Jährigen zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der Mann sei für das Knalltrauma des Beamten verantwortlich und habe durch sein Verhalten auch die lebensgefährlichen Verletzungen eines zur Tatzeit 17-jährigen Mädchens verursacht, sagte Gerichtssprecherin Katrin Gellinger am Mittwoch.

Die Polizei war im März 2016 wegen eines Streits zu einer Bremer Wohnung gerufen worden.
Der Staatsanwaltschaft zufolge rief der Beamte mehrfach "Polizei" und versuchte vergeblich, die Tür aufzutreten.

Als dann plötzlich durch einen Spalt geschossen wurde, feuerte der Beamte fünf Mal auf die Tür.
Drei Schüsse trafen die 17-Jährige und verletzten sie schwer.
Nach einer Operation war sie außer Lebensgefahr.


 
Schüsse an Bremer Supermarkt: Mann stirbt !

Vor einem Supermarkt im Bremer Stadtteil Gröpelingen sind am Donnerstagmorgen Schüsse gefallen.
Ein 25-Jähriger aus NRW wurde schwer verletzt und starb später im Krankenhaus.
Die Polizei fahndet auf Hochtouren nach dem Schützen.

Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen.
Sie geht derzeit von einer Beziehungstat aus.
Täter und Opfer kannten sich.

Einen terroristischen Hintergrund schlossen die Beamten aus.
Der Täter ist weiter flüchtig, für die Bevölkerung bestehe derzeit keine Gefahr, so die Polizei.

Der Stadtteil Gröpelingen hat einen überdurchschnittlichen Anteil sozial schwacher Bewohner.
Der Supermarkt liegt direkt an einem Wohngebiet.
Die Beamten waren auch mit Spezialkräften vor Ort.


 
Bewährungsstrafe für mutmaßlichen Schweizer Spion beantragt !

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Spion aus der Schweiz sind am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erwartungsgemäß Bewährungsstrafen für den 54 Jahre alten Angeklagten beantragt worden.
Während die Bundesanwaltschaft zwei Jahre forderte, plädierten die Verteidiger des Sicherheitsexperten auf eineinhalb Jahre.
Als Bewährungsauflage steht darüber hinaus eine Geldzahlung im Raum.

In ihren Schlussvorträgen orientierten sich die Prozessparteien vor allem an dem Geständnis des Angeklagten.
Dieser hatte in dem seit Mitte Oktober laufenden Prozess eingeräumt, im Auftrage eines schweizerischen Nachrichtendienstes gegen Zahlung von 28 000 Euro Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen in Erfahrung gebracht zu haben.
Die Anklage sah darin den Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit für erfüllt an.

Der Staatsschutzsenat will voraussichtlich am kommenden Donnerstag (9. November/09.30 Uhr) das Urteil verkünden.


 
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