Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Nach tödlichem Busunfall: A9 wieder in beide Richtungen befahrbar !

Münchberg - Nach dem schweren Busunglück in Nordbayern ist die Autobahn A9 in beiden Richtungen wieder frei befahrbar.
Die Unfallstelle sei geräumt, twitterte die Polizei Oberfranken am späten Abend.

Das Buswrack ist abtransportiert worden.
Am Morgen war nahe Münchberg südwestlich von Hof ein Reisebus auf einen Sattelzug aufgefahren.

Die Polizei ging nach ersten Erkenntnissen von 18 Toten aus.
Der Bus mit 48 Insassen kam aus Sachsen, er war Richtung Gardasee unterwegs.


 
Nach Unglück in Bayern: Polizei ermittelt gegen Reisebus-Fahrer !

Nach dem verheerenden Busunglück in Bayern konzentrieren sich die Ermittler auf den Fahrer als möglichen Verantwortlichen.
Inzwischen ist das Unglück auch in der Politik angekommen.

Bei der Suche nach der Ursache für den verheerenden Busunfall auf der Autobahn 9 konzentrieren sich die Fahnder allein auf den gestorbenen Fahrer als möglicher Verursacher.
Gegen andere Menschen werde nicht ermittelt, sagte ein Polizeisprecher.
Geprüft würden aber auch mögliche technische Fehler.

Das Unglück mit 18 Toten und 30 Verletzten nahe Münchberg in Bayern hat eine Debatte über schärfere Sicherheitsvorgaben für Busse ausgelöst.
Zudem könnte nach dem Busbrand vom Montagmorgen zum ersten Mal die jüngste Gesetzesverschärfung gegen Gaffer angewandt werden.

Ein Reisebus mit 48 Menschen an Bord war bei sich stauendem Verkehr auf einen Sattelzug aufgefahren und sofort in Brand geraten.
18 Menschen starben in den Flammen, unter ihnen der 55 Jahre alte Fahrer.

Durchsuchung bei Busunternehmen
Der Firmensitz des Busunternehmens in Sachsen sei durchsucht worden, teilten das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Hof mit.
Dabei seien Unterlagen in Bezug auf den Bus, den Fahrer und seinen überlebenden Kollegen sichergestellt worden.
"Deren Auswertung wird mit Nachdruck betrieben."

Die Brandursache ist noch nicht geklärt.
Zwei Sachverständige für Verkehrsunfälle und Brände hätten keine Hinweise darauf gefunden, dass der Reisebus schon vor dem Aufprall auf den Sattelzug gebrannt hat.
"Vieles spricht dafür, dass bei dem Bus erst aufgrund der Kollision mit dem Anhänger Feuer ausgebrochen ist", hieß es.

Von den 30 Verletzten hätten 7 Leichtverletzte die Krankenhäuser wieder verlassen.
Bei 3 der 23 Opfer, die noch in den Kliniken behandelt werden, bestehe weiterhin Lebensgefahr.
Die meisten Fahrgäste kamen aus Sachsen.
Angaben zur genauen Herkunft der Opfer machte die Polizei bislang nicht.

Noch am Montag hätten Patienten die Heimreise angetreten, zumeist mit Hilfe von Angehörigen, teilte das Sozialministerium in Dresden mit.
Für Mittwoch stehe ein weiterer Rücktransport fest.
Notfallseelsorger hatten die Polizei in Sachsen begleitet, als sie mehr als einem Dutzend Angehörigen Todesnachrichten überbrachte.
Der Lastwagenfahrer war körperlich unverletzt geblieben, erlitt aber einen Schock.

Forderungen nach Pflicht für Notbremssystem
Um solche Unfälle zu vermeiden, seien nicht abschaltbare Notbremssysteme wichtig, die auf Stau-Enden reagierten, sagte Professor Hermann Winner, Experte für Autonomes Fahren an der TU Darmstadt.
Baden-Württemberg denkt über eine Bundesratsinitiative zum obligatorischen Einsatz von Notbremssystemen für Busse nach.

Zwar sei das System seit 2015 in Reisebussen und Lastwagen vorgeschrieben.
"Das Problem ist allerdings: Der Fahrer kann diesen Notbremsassistenten abschalten, was offenkundig häufig gemacht wird", sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Die Verkehrsexpertin der SPD im Bundestag, Kirsten Lühmann, sagte der "Heilbronner Stimme": "Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auf EU-Ebene die vorgeschriebene Abbremswirkung nochmals verschärft werden könnte, denn technisch wäre ein Abbremsen um 40 km/h möglich, ab 2018 sind jedoch nur 20 km/h verpflichtend."

Kommen härtere Strafen für Gaffer?
Da bei der Brandkatastrophe Autofahrer die Zufahrt für die Rettungskräfte erschwert hatten, könnte laut Bundestags-SPD bei der strafrechtlichen Aufarbeitung erstmals der neue, am 30. Mai in Kraft getretene Straftatbestand gegen Gaffer zu einer härteren Bestrafung angewendet werden.
Damit reicht schon das Behindern von Rettungskräften aus, um sich strafbar zu machen.

Allerdings griffen die Bußgeld-Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zu kurz, sagte der rechtspolitische Sprecher Johannes Fechner.
"Wer aus Sensationslust die Rettung von Menschenleben blockiert, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden."


 
Gestohlene 100-Kilo-Münze: Überwachungsvideo zeigt Berliner Golddiebe !

Die Berliner Polizei sucht mit Bildern einer Überwachungskamera nach den Dieben einer hundert Kilogramm schweren Goldmünze.
Darüber hinaus wurde eine Belohnung von 5000 Euro für zielführende Hinweise ausgesetzt.

Die Bilder zeigen drei schwarz gekleidete Menschen mit verhüllten Gesichtern am S-Bahnhof Hackescher Markt.
Die Diebe waren von der Gleisbrücke aus in das Bode-Museum eingebrochen.


Tätervideo der Goldmünzen-Diebe !


Nach Polizeiangaben betraten die Männer am 27. März gegen drei Uhr morgens den Bahnhof, als der S-Bahn-Betrieb ruhte.
Sie seien weiter die Gleise in Richtung S-Bahnhof Friedrichstraße entlang gegangen.
Auf der Höhe der Museumsinsel kletterten sie auf die Fassade des Bode-Museums, das wenige Meter neben der Gleisbrücke steht.

Bilder der Tatwerkzeuge veröffentlicht
Die Polizei hofft, dass jemand die Gezeigten erkennt oder weiß, wer die Tatwerkzeuge kaufte.
Hierzu wurden Bilder einer Axt, einer Schubkarre, eines Türkeils sowie eines Bretts mit Rollen veröffentlicht.
Die Axt stammt demnach aus einem Baumarkt.

Die kanadische Goldmünze namens "Big Maple Leaf" gehört zur Sammlung des Münzkabinetts und hat einen Nennwert von einer Million in kanadischen Dollar (rund 675.000 Euro).
Der Materialwert des Golds soll um ein Vielfaches höher liegen.


 
Jugendlicher im Streit getötet - 18-Jähriger festgenommen !

Hünfeld - Ein 18-Jähriger ist bei einem Streit mit einem Gleichaltrigen in Hessen tödlich verletzt worden.
Wie Staatsanwaltschaft und Polizei weiter mitteilten, gerieten die beiden in der Nacht in eine heftige Auseinandersetzung.

Kurz nach dem Streit in Hünfeld sei das Opfer dann gestorben, hieß es ohne Angabe näherer Details.
Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen.


 
Unerklärliches Familiendrama: Großvater erschießt achtjährigen Enkel !

Familiendrama in Bayern: Eine Mutter findet ihren achtjährigen Sohn mit einer Schusswunde.
Einsatzkräfte können das Leben des Jungen nicht mehr retten.
Der Tatverdacht richtet sich gegen einen engen Verwandten.

Ein Großvater soll in Oberbayern seinen acht Jahre alten Enkelsohn erschossen haben.
Der 79-Jährige wurde am Mittwoch lebensgefährlich verletzt in einem nahe gelegenen Waldstück in Vogtareuth gefunden.
Er kam in ein Krankenhaus und ist nach Angaben eines Polizeisprechers bis auf weiteres nicht vernehmungsfähig.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln gegen den Mann.

Die Mutter des Kindes hatte am Morgen die Polizei alarmiert: Ihr Sohn habe eine Schussverletzung erlitten.
Beim Eintreffen der Rettungskräfte lebte der Achtjährige noch.
Er kam in ein Krankenhaus, wo er jedoch starb.

Der Polizeisprecher machte zunächst keine Angaben dazu, wo der Junge getroffen worden war und mit was für einer Waffe geschossen wurde.
Laut Medienberichten soll es sich um eine Pistole gehandelt haben.
Keine Informationen gab es auch zur möglichen Herkunft der Waffe.

Der tatverdächtige Großvater habe sich nach seiner mutmaßlichen Tat vom Ort des Geschehens entfernt, sagte der Sprecher.
Das Waldstück sei fußläufig in ein paar Minuten erreichbar.
Dort fanden die Einsatzkräfte den 79-Jährigen.
Welcher Art seine Verletzungen sind und ob der Mann sich umbringen wollte, blieb zunächst offen.

Die Einsatzkräfte sperrten das Haus, in dem der Junge niedergeschossen wurde, weiträumig mit rot-weißem Flatterband ab.
Die Spurensicherung war an beiden Tatorten - im weißen Wohnhaus mit breiten Giebeln und hölzernen Fensterläden sowie in dem Waldstück - und sammelte potenzielles Beweismaterial.
"Damit wir die Tat möglicherweise rekonstruieren können", erläuterte der Sprecher.

Polizisten befragten Angehörige und Nachbarn im Ortsteil Zaisering.
"Das wird heute und morgen sicherlich noch andauern", sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums.
Wann mit weiteren Erkenntnissen zu rechnen sei, war am Nachmittag noch völlig unklar.

In der kleinen Gemeinde nahe dem Chiemsee leben etwas mehr als 3000 Menschen.
Nach Auskunft einiger Einwohner, die nicht namentlich genannt werden wollten, herrschten nach den Meldungen über das mögliche Familiendrama Schock, Entsetzen und Fassungslosigkeit.
Seelsorger der Kirche seien im Einsatz, hieß es.


 
Gift im Brotaufstrich: Mutmaßliche Lidl-Erpresser vor Gericht !

Dortmund - Vor dem Dortmunder Landgericht beginnt heute der Prozess gegen zwei mutmaßliche Erpresser des Lebensmittel-Discounters Lidl.
Die beiden Männer sollen im Herbst 2016 in mehreren E-Mails und Briefen an die Firmenzentrale die Zahlung von fünf Millionen Euro in der Internetwährung Bitcoin gefordert haben.

Um den Druck zu erhöhen, sollen sie später in mehreren Lidl-Filialen in Dortmund, Köln, Bonn und Düsseldorf mit Pflanzenschutzmittel versetzte Gläser mit Brotaufstrich deponiert haben.
Laut Staatsanwaltschaft wäre das Gift nicht tödlich gewesen.
Die Anklage lautet auf Erpressung.


 
Ungeklärtes Verbrechen: 260 Hinweise zu totem Mann in Kiste !

Die Polizei in Sachsen-Anhalt rätselt seit einem Jahr über die Identität eines Toten.
Die Leiche des Mannes wurde letzten Sommer in einer Kiste in der Elbe entdeckt.
Mehr als 260 Hinweise sind seitdem eingegangen, doch eine heiße Spur gibt es nicht.

"Wir haben schon oft gedacht: Jetzt haben wir ihn", sagte Sprecher Ralf Moritz.
Doch trotz der vielen Hinweise habe sich die Identität des Mannes nicht klären lassen.
Auch der Aufruf unter Erntehelfern in der nicht sehr weit entfernt gelegenen Brandenburger Spargelregion Beelitz habe keine zielführenden Hinweise gebracht.

Am 5. Juli 2016 hatte ein Paddler die Metallkiste mit dem Leichnam entdeckt.
Die Ermittler gehen von einem Verbrechen aus. Zahlreiche Verletzungen deuten laut Polizei darauf hin, dass der Mann getötet wurde.
Er hatte eine athletische Statur, war etwa 75 Kilo schwer und 1,80 Meter groß.

Trotz auffälliger Merkmale keine Identifizierung möglich
Mehrere auffällige Merkmale am Körper des Toten ließen die Ermittler zunächst davon ausgehen, die Identität des Mannes schnell klären zu können.
Doch weder der auf den Unterarm tätowierte Name "Michaela", noch ein Goldring am Ringfinger mit dem gleichen Namen brachte die Polizisten weiter.
"Wir haben viele Hinweise herausgegeben – bislang ohne Erfolg", sagte Moritz.
Klar ist bislang nur, dass der Tote wahrscheinlich aus Südosteuropa stammt.


 
Prozess um Attacke auf U-Bahn-Treppe kommt zum Schluss !

Der Prozess um die brutale Fußtritt-Attacke gegen eine arglose Passantin auf einer Berliner U-Bahn-Treppe wird heute mit dem psychiatrischen Gutachten zu dem 28-jährigen Angeklagten fortgesetzt.
Noch offen ist, ob auf Antrag der Verteidiger die Öffentlichkeit während der Befragung des Gutachters ausgeschlossen wird.
Nach Planung des Landgerichts soll es am inzwischen vierten Verhandlungstag auch zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie möglicherweise zum Urteil kommen.

Der Angeklagte soll die 26 Jahre alte Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinuntergetreten haben.
Der in einem Video dokumentierte Angriff im Oktober 2016 im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Dem aus Bulgarien stammenden Mann wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der dreifache Vater hatte im Prozess gestanden und um Entschuldigung gebeten.
Er sei der Mann auf dem von der Polizei verbreiteten Video einer Überwachungskamera, erklärte der Angeklagte.

An die Tat habe er aber keine Erinnerung.
Er sei berauscht gewesen.


 
BGH verkündet Urteil über härtere Strafen nach Raser-Unfall !

Nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem verbotenen Autorennen in Köln entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) heute darüber, ob die beiden Raser härter bestraft werden.
Das Landgericht Köln hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft verurteilt und die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision in Karlsruhe eingelegt.

Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 ein spontanes Rennen geliefert.
Bei Tempo 95 in der Stadt schleuderte eines der Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg eine 19 Jahre alte Studentin, die später starb.

Die Anklage will erreichen, dass die Männer dafür ins Gefängnis müssen.
An der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wird sich aber nichts ändern.

Damit wären maximal fünf Jahre Haft möglich.
Vor einer Woche hat der Bundestag speziell für Raser neue, härtere Strafen beschlossen. (Az. 4 StR 415/16)


 
Möglicherweise Urteil im "TÜV"-Fälscher-Prozess !

Im Berufungsprozess am Landgericht Flensburg gegen einen "TÜV"-Fälscher wird es heute möglicherweise bereits ein Urteil geben.
Der 50 Jahre alte Angeklagte war im Februar 2016 vom Amtsgericht Schleswig zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden, weil er zwischen 2006 und 2011 in 120 Fällen Haupt- und Abgasuntersuchungen von Kraftfahrzeugen gefälscht und dafür Geld erhalten hatte.

Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel ein.
Für das neue Verfahren waren zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt.

Da der Angeklagte jedoch nach einem Verständigungsgespräch Taten eingeräumt hat, kann der Prozess voraussichtlich auf drei Tage verkürzt werden.


 
Wegen Sonderbehandlung für SS-Siggi: Fürchten die Jobcenter jetzt Nachahmer ?

Duisburg. Die Sonderbehandlung für den stadtbekannten Dortmunder Rechtsextremisten Siegfried „SS-Siggi“ Borchardt (63) beim Jobcenter in Dortmund hat in den sozialen Netzwerken für großes Unverständnis gesorgt.

Wie von den „Ruhr Nachrichten“ berichtet, lud das Jobcenter den ehemaligen Dortmunder Ratsherrn („Die Rechte“) nicht regelmäßig ein, um die eigenen Mitarbeiter „vor den Auswirkungen psychischer oder sogar physischer Gewalt zu schützen“, so die Behörde.

Darüber regt sich etwa Sebastian S. bei Facebook auf: „Da möchte ich nur kotzen.
Parallel werden Menschen, die wirklich wollen aber keine Stelle finden, mit Sperren und willkürlichen Repressionen vollgekleistert.“

Wir haben beim Jobcenter in Duisburg nachgefragt, ob Problemfälle dort ähnlich behandelt werden und ob jetzt etwaige Nachahmungs-Täter gefürchtet werden.

Im Duisburger Jobcenter herrschen andere Regeln
Was auch immer zu der Sonderbehandlung im Dortmunder Jobcenter geführt haben kann - darauf wollte die Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingehen - macht die Kollegen in anderen Städten stutzig.

„Auch bei uns steht die Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden im Vordergrund“, stellt Katrin Hugenberg, Sprecherin des Duisburger Jobcenters klar.
So müssten die Kunden bei schweren Beleidigungen und Gewaltandrohungen in Duisburg mit Hausverboten rechnen.

„Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Personen von ihren Terminen entbunden werden,“ versichert Hugenberg.
Wer ein Hausverbot erhalten hat, müsse sich an der Pforte melden und werde anschließend vom Sicherheitsdienst begleitet.
Nur dann gebe es auch weiter Leistungen vom Amt.
Deshalb sei es zwecklos, SS-Siggi nachzuahmen.

Datenschutz verhindert Kooperation zwischen Behörden
Diese Maßnahme verhindert allerdings nicht, dass bisher unauffällige Kunden gegenüber Mitarbeitern handgreiflich werden.
Zwar gibt es laut Hugenberg intern Vermerke über Vorfälle im eigenen Jobcenter.
Allerdings dürfen diese aus Datenschutz-Gründen nicht nach außen und damit auch nicht an andere Jobcenter weitergegeben werden.

Ein Kunde mit einer Gewalt-Historie in einem Duisburger Jobcenter ist somit in einer anderen Stadt ein unbeschriebenes Blatt.

Konfliktfälle häufen sich
Dass Gewalt gegenüber Mitarbeitern in Behörden zunehmend auftritt, zeigen nicht nur extreme Einzelfälle, wie die Messer-Attacke auf eine Mitarbeiterin im Jobcenter in Neuss im Jahr 2012.

Eine bundesweite, nicht repräsentative Umfrage der Hochschule Darmstadt in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „komba“ (für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst) bestätigt einen gefühlten Trend: 91 Prozent der befragten Mitarbeiter berichteten von gelegentlichen bis häufigen Vorfällen mit mehr oder minder hohem Konfliktpotenzial.

Gemäß der Studie sind beispielsweise Existenzängste oder Fehleinschätzungen seitens der Kunden Grund für Gewalttaten in Jobcentern.
Darüber hinaus werden weitere Konfliktfaktoren ausgemacht, wie etwa fehlende Empathie oder eine zu hohe Arbeitsbelastung der Beschäftigten.

Schulungen sollen Gewalt-Eskalation reduzieren
Über die schwierigen Arbeitsbedingungen wird in den Jobcentern und auch bei den Gewerkschaften intensiv diskutiert.
Die Rede ist von mehr Sicherheitspersonal, einer funktionierenden elektronischen Vernetzung mit jedem Mitarbeiter und Weiterbildungs-Angeboten innerhalb der Behörde.

So setzt sich „komba“ etwa weiter für regelmäßige Deeskalations-Schulungen der Mitarbeiter ein.
„Unsere Empfehlungen werden wir an die zukünftige Landesregierung leiten“, verspricht „komba“-Sprecherin Antje Kümmel.



 
U-Bahn-Treter muss knapp drei Jahre in Haft !

Der U-Bahn-Treter Svetoslav S. muss zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Berlin sprach den 28-Jährigen am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann am 27. Oktober 2016 eine Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hinuntergetreten hat.

Die damals 26-Jährige erlitt einen Armbruch und eine Platzwunde am Kopf.
Im Prozess hatte sie ausgesagt, sie habe monatelang unter dem Geschehen gelitten.
In der ersten Zeit habe sie den Kontakt zur Außenwelt gemieden.

Der Angriff hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Der in Bulgarien aufgewachsene Mann gestand im Prozess und bat um Entschuldigung.
Zum Abschluss sagte er am Donnerstag unter Tränen: "Ich weiß nicht, wie so etwas passiert ist."

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert.
"Es war ein heimtückischer Angriff", befand die Anklage am Donnerstag in ihrem Plädoyer.
Die Verteidigung forderte eine Strafe auf Bewährung.

Ein Gutachter stufte den Angeklagten als vermindert schuldfähig ein – wegen einer hirnorganischen Störung nach einem Autounfall sowie wegen Missbrauchs von Alkohol und Drogen.
Bei S. soll demnach eine krankhafte seelische Störung vorliegen.

"Die Aussagen des Sachverständigen waren insoweit verständlich, dass man hier von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit auszugehen hat", befand die Anklage, betonte aber zugleich: Mit der Tat gehe "ganz stark eine Einschränkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung einher".

Der Angreifer war durch Aufnahmen einer Überwachungskamera ermittelt worden.
Dies zog Forderungen nach verstärkter Videoüberwachung an öffentlichen Orten nach sich, um Kriminelle zu fassen.

Nach dem Angriff war der Angreifer zunächst geflüchtet, wurde aber kurz vor Weihnachten in Berlin gefasst, als er mit einem Bus aus Frankreich ankam.


 
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