Verbraucherrecht - Urteile usw. !

OVG untersagt Ladenöffnung für Abholung von bestellter Ware !

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Öffnung von Geschäften für die Abholung zuvor online bestellter Waren abgelehnt.
Erlaubt sei nur die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, entschied das OVG in einem Eilverfahren am Dienstag.

Eine Inhaberin von vier Elektronikfachmärkten hatte die Öffnung ihrer Geschäfte für das sogenannte Click & Collect-System verlangt.
Dabei wird die gewünschte Ware online ausgewählt und bestellt und im Geschäft später abgeholt.
Die OVG-Richter lehnten es ab, die entsprechenden Passagen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der seit 16. Dezember geltenden Fassung außer Vollzug zu setzen.

Der seit November 2020 geltende Teillockdown habe nicht dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zurückgegangen sei, erläuterten die Richter.
Angesichts des unmittelbar drohenden Erreichens der Belastungsgrenze des Gesundheitssystems, sei eine Kontaktreduktion nicht zu beanstanden.
Das von der Antragstellerin vorgehaltene Click & Collect-System liefe dem Ziel zuwider, dass die Bevölkerung im Freistaat Sachsen ihre Unterkunft möglichst wenig verlässt, hieß, es weiter.

Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das OVG ist überzeugt, dass die Entscheidungen einer möglichen Normenkontrollklage, mit der die Vorschriften endgültig für unwirksam erklärt werden könnten, standhalten, wie ein Sprecher sagte.


 
Gericht stellt klar: Kaution ist keine Einnahme des Vermieters !

Vermieter, die eine Kaution vom Mieter erhalten, müssen diese nicht als Einnahme steuerlich ansetzen.
Erst wenn die Kaution tatsächlich einbehalten wird, liegen dafür relevante Einnahmen vor.

Vermieter müssen die Kaution, die ihnen der Mieter zahlt, zunächst nicht als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuern.
"Erst wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, weil der Mieter beispielsweise in der Wohnung Schäden hinterlassen hat, ist die Kaution als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Um diese Frage ging es kürzlich beim Finanzgericht Münster.
In dem Fall gab der Vermieter in seiner Einkommensteuererklärung die Mieteinnahmen an, allerdings ohne die vom Mieter geleistete Kaution.
Das Finanzamt sah in den vereinnahmten Mietkautionen steuerpflichtige Einnahmen.
Die Finanzbeamten begründeten dies damit, dass der Mieter diese auf das laufende Mietkonto überwies.
Außerdem sei die Kaution nach Auszug der Mieter teilweise nicht an diese zurückgezahlt worden.

Nach Ende des Mietverhältnisses wird Kaution zur Einnahme
Das Finanzgericht folgte hingegen der Rechnung des Vermieters.
Die Richter führten an, dass eine Zahlung erst dann als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln ist, wenn der Vermieter darüber verfügen kann.
Das ist bei einer Kaution nicht der Fall, denn der hinterlegte Geldbetrag ist nur eine Sicherheit (Az.: 2 K 2497/17 E).

Vermieter müssen die Kaution der Mieter daher zunächst nicht als Einnahme versteuern.
Erst wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, wird sie zur Einnahme.
Parallel dazu können dann aber auch die Kosten für die Schadensbeseitigung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
"Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Vermieter die Kautionszahlung auf ein separates Kautionskonto überweisen lassen", rät Klocke.

Ohne die Zahlung einer Mietkaution ist für Mieter meist keine Wohnung zu haben.
Fast immer wird sie im Mietvertrag vereinbart.
Sie dient dem Vermieter als Mietsicherheit gegen Zahlungsausfälle seines Mieters und darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
Die Mietkaution kann in drei Raten gezahlt werden.
Die erste der Raten wird bei Mietbeginn fällig, die anderen beiden in den zwei folgenden Monaten.


 
84-jährige Eheleute wollen Sofort-Impfung: Antrag abgelehnt !

84-jährige Eheleute aus Essen sind vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit ihrem Eilantrag gescheitert, unverzüglich eine Corona-Impfung zu bekommen.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte das Ehepaar argumentiert, dass über 80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien.
Es sei aus daher rechtswidrig, dass in Essen - wie in ganz NRW - zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft würden; inklusive derjenigen, die noch nicht 80 sind.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Antragsteller auf die Öffnung des Impfzentrums und die Freischaltung der Telefonnummer für die Terminvergabe warten müssen (Az. 20 L 1812/20).

Ein Anspruch auf Impfung bestehe nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe.
Es stelle keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass die Pflegeheime als erste dran sind.
Das Schutzbedürfnis sei dort ungleich höher.
Dies entspreche den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.
Die Über-80-jährigen, die noch in häuslicher Umgebung wohnten, seien deutlich weniger Kontakten ausgesetzt als die Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Wie das Gesundheitsministerium am Montag mitteilte, können Über-80-Jährige in NRW ab dem 25. Januar einen Termin für ihre Corona-Impfung ab Februar vereinbaren.
Die Terminvergabe soll dann online oder telefonisch möglich sein.
Die Impfberechtigten sollen dazu bis zum 23. Januar einen Informationsbrief erhalten.


 
Verwaltungsgericht: Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Bayern bleibt !

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Bayern bleibt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen diese Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgelehnt.
Der Staat sei verpflichtet, die Bevölkerung vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen.
Dagegen "müssen die Interessen der von den Ausgangsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten", hieß es in einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung vom Vortag.
Über sie hatte zuerst der Bayerische Rundfunk berichtet.

Der Antragsteller hatte argumentiert, dass er aufgrund seiner hohen Arbeitsbelastung nur in den Abendstunden frische Luft schnappen könne.
Die Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr sei nicht verhältnismäßig und zudem ungeeignet, um Ansteckungen zu vermeiden.
Durch die Beschränkungen würden die Grundrechte vieler Menschen irreversibel und erheblich beeinträchtigt; zudem stellten sie eine physische und psychische Belastung mit Langzeitfolgen dar.

Der Senat schloss sich hingegen der Argumentation des Freistaats an.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung diene der weiteren notwendigen Reduktion von Kontakten - insbesondere mit Blick auf besonders infektionsgefährdende private Zusammenkünfte.
Damit diene sie dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems.
"Dass hierbei auch an sich unbedenkliche Tätigkeiten, wie z.B. nächtliches Sporttreiben alleine, untersagt werden, ändert nichts an der grundsätzlichen Eignung der Ausgangsbeschränkungen."

Derzeit ist es in Bayern nur aus einigen wenigen triftigen Gründen erlaubt, die Wohnung nachts zu verlassen.
Dazu zählen medizinische Notfälle, die Betreuung von Kindern, die Begleitung Sterbender oder das Gassigehen.


 
Eilantrag am Oberverwaltungsgericht gegen 15-Kilometer-Regel !

Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist ein erster Eilantrag gegen die Einschränkung des Bewegungsradius von Bewohnern extremer Corona-Hotspots in Nordrhein-Westfalen eingegangen.
Antragsteller sei ein Mann aus Oer-Erkenschwick im betroffenen Kreis Recklinghausen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Er beantrage, dass der zentrale Teil der neuen Regionalverordnung der CDU/FDP-Landesregierung außer Kraft gesetzt werde.

Das Land hatte in den Kreisen Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie im Oberbergischen Kreis eine umstrittene 15-Kilometer-Regel eingeführt.
Bewohner aus diesen Kreisen dürfen das Gebiet nur verlassen, "soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird."
Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt.

Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen.
Kriterium für die Einschränkung des Bewegungsradius ist eine Infektionsrate von "deutlich über 200" gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Die Regionalverordnung war überraschend über Nacht am Dienstag in Kraft getreten und hatte bei betroffenen Kreisen und in der Opposition scharfe Kritik ausgelöst.
Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar.


 
Urteil mit Wau-Effekt: Hunde dürfen im Lockdown zum Friseur !

Die Vierbeiner haben es gut...

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Hunde dürfen laut einem Gerichtsbeschluss während des Corona-Lockdowns in Hundesalons frisiert werden.
Das aktuell geltende Verbot von Friseurdienstleistungen umfasse nur entsprechende Dienstleistungen an Menschen, befand das Verwaltungsgericht Münster in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss.
Bei der Übergabe des Hunds könne der vorgeschriebene Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Hundefriseur und Hundebesitzer eingehalten werden. (Az.: 5 L 7/21)

Mit seinem Beschluss gab das Gericht dem Eilantrag einer Hundefriseurin aus Emsdetten statt.
Die Coronaschutzverordnung verbiete nicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Antragstellerin.
Untersagt seien Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen der Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden könne - insbesondere Friseurdienstleistung, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen.

Hingegen blieben Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes, zum Beispiel Reinigungen, Waschsalons, Autowerkstätten, Fahrradwerkstätten und Autovermietungen geöffnet, hob das Gericht hervor.
Die Antragstellerin biete als Hundefriseurin Dienst- beziehungsweise Handwerksleistungen an - und halte dabei den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum Hundebesitzer ein.

Zudem komme es auch bei den weiter geöffneten Auto- und Fahrradwerkstätten notwendigerweise zu einem Kontakt zwischen dem Dienstleister und seinem Kunden - wobei aber „bei der Übergabe der zu reparierenden Sache“ die Unterschreitung eines Abstands von eineinhalb Metern zur Erfüllung der Dienstleistung nicht erforderlich sei.
Ebenso verhalte es sich bei der Übergabe eines Hunds zum Zwecke des Frisierens und Krallenschneidens.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die Stadt Emsdetten, die das Frisieren der Hunde untersagt hatte, kann in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.


 
Gericht: Jobcenter muss Schülerin Computer zur Verfügung stellen !

Einer Schülerin aus einer sozial benachteiligten Familie stehen wegen der Schulschließungen im Lockdown ein Computer und ein Drucker zu.
Das entscheidet das Thüringer Landessozialgericht in einem in Erfurt veröffentlichten Urteil.

Das Gericht verpflichtet das Jobcenter zur Beschaffung der Geräte, damit die Achtklässlerin während der Pandemie von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen kann.
Die Mutter der Schülerin, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, hatte beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör für den Schulunterricht beantragt.
Das Jobcenter lehnte dies ebenso ab wie das Sozialgericht Nordhausen.


 
Sehr kurios: Mit Handy am Steuer geblitzt - das hielt Frau aber nicht in der Hand !

Köln - Wer am Steuer mit dem Handy telefoniert, dem drohen harte Konsequenzen.
Aber was, wenn man das Mobiltelefon nicht in der Hand hält, sondern es sich zwischen Ohr und Schulter klemmt?
Gilt die verrenkte Haltung auch als Halten?

Mit der Frage musste sich das Kölner Oberlandesgericht (OLG) befassen.
Wie das OLG am Mittwoch (20. Januar) bekannt gab, wollte sich eine Autofahrerin gegen ein Bußgeld zur Wehr setzen.
Sie war bei einer Geschwindigkeitsmessung geblitzt worden.
Auf dem Messfoto sah man, dass sie ein Handy zwischen Schulter und Kopf eingeklemmt hatte.

Frau bereits vor dem Amtsgericht gescheitert
Im vorausgegangenen Amtsgerichtsverfahren hatte sie eingeräumt, dass sie das Mobiltelefon zum Telefonieren genutzt habe.
Sie habe es aber bereits vor Fahrtantritt in der abgebildeten Haltung gehabt – und war der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um ein „Halten“ im Sinne der Verordnung handele.
Dieses, so argumentierte sie, würde ein Halten in der Hand voraussetzen.

Vor dem Amtsgericht war sie bereits gescheitert und zu einem Bußgeld verurteilt worden.
Jetzt versuchte sie es in der nächsten Instanz.
Und scheiterte erneut.

Der 1. Senat für Bußgeldsachen des OLG Köln entschied: Die Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Fahrt kann eine bußgeldbewehrte Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen.

Laut OLG Köln setzt ein Halten nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus
„Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat ausgeführt, dass sprachlich das Halten eines Gegenstandes nicht notwendig die Benutzung der Hände voraussetze“, so OLG-Sprecher Georg Winkel.

Das Gericht sieht auch ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial im Einklemmen des Handys.
Das könne sich aus seiner „Halterung“ lösen, sprich wegrutschen, und den Fahrer zu unwillkürlichen Reaktionen verleiten.
Zum Beispiel um zu verhindern, dass das Handy in den Fußraum plumpst.

Bei einer Freisprechanlage hingegen müsse sich der Fahrer um die Stabilität der Halterung regelmäßig keine Gedanken machen, heißt es weiter in der Begründung.


 
Urteile: Gesundheitskarte - Kein Anspruch auf Papier-Alternative !

Gesetzlich Versicherte können von ihrer Krankenkasse keinen Papiernachweis als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte verlangen.
Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts von Mittwoch hervor.
Die Kasseler Richter entschieden in zwei Verfahren aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte stünden im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verletzten die Kläger auch in ihren Grundrechten nicht, urteilte das Bundessozialgericht. (Aktenzeichen B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R)

Um Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung mit der Gesundheitskarte nachweisen.
Auf dem Chip sind Versichertendaten wie Name, Anschrift, Versichertenstatus und -nummer gespeichert.

Die beiden Kläger hatten unter anderem Datenschutzbedenken vorgebracht und sahen sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten und die dahinter stehende zentralisierte Datenverarbeitung seien nicht sicher.
In den Vorinstanzen hatten die Kläger verloren.
Die Landessozialgerichte hätten es sich aber zu einfach gemacht, indem sie die Argumente als "bloße Vermutung und Mutmaßungen" abgetan hätten, sagt der Rechtsanwalt beider Kläger.
Als Bürger erfahre man ja nichts von Verstößen und wenn, dann sei es zu spät.

"Eine absolute Datensicherheit kann es nicht geben", entschied das Bundessozialgericht.
Das DSGVO sehe einen "risikobasierten Ansatz" vor, Maßnahmen müssen mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken abgewogen werden.
Auch der Eingriff in die Grundrechte durch die elektronische Gesundheitskarte sei gerechtfertigt.
Die Karte verhindere Missbrauch von Sozialleistungen und diene der Abrechnung.
Beides diene der finanziellen Stabilität der Kassen, was ein "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" sei.


 
Bayern: Gericht kippt 15-Kilometer-Regel !

"Nicht anschaulich genug" - Verwaltungsgerichtshof kippt 15-Kilometer-Regel in Bayern.

In Bayern gilt in Gemeinden mit hohen Inzidenzwerten eine 15-Kilometer-Regel für Tagesausflüge.
Nun aber hat der Verwaltungsgerichtshof die Maßnahme gekippt: Sie sei nicht deutlich nachvollziehbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus in Bayern vorläufig gekippt.
Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gibt es keine Rechtsmittel.

In der Entscheidung heißt es, für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar.
Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug.
"Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kam es deswegen im Eilverfahren nicht mehr an", heißt es im Beschluss.

Die 15-Kilometer-Regel wurde Anfang Januar für alle Bewohner von Corona-Hotspots beschlossen.
Die Entscheidung gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Der Antragssteller scheiterte aber mit seinem Versuch, auch die von Kommunen verhängte Einreisesperre für touristische Tagesausflüge per Eilantrag zu kippen.
Im Alpenraum hatten mehrere bei Touristen beliebte Kommunen solch ein Verbot verhängt.


Quelle:
 
17-Jährige setzt keine Maske auf und kassiert kuriose Strafe !

Eine 17-Jährige wird beim Verstoß gegen die Maskenpflicht ertappt und zahlt das fällige Bußgeld nicht.
Jetzt soll sie sich auf drei Seiten Gedanken über den Sinn der Regeln machen.

Sie hatte die Maske nicht auf, sie hat das Bußgeld nicht bezahlt – jetzt muss sie einen Aufsatz über den Sinn der Infektionsschutzregeln schreiben: Eine 17-Jährige hat vom Amtsgericht Braunschweig die Auflage erhalten, zu dem Thema drei DIN-A4-Seiten per Hand zu verfassen.

Dieser Beschluss wurde in Gruppen von "Querdenkern" verbreitet.
Das Amtsgericht bestätigt grundsätzlich, dass es eine entsprechende Entscheidung gibt, will aber Details nicht kommentieren, weil es sich um eine Minderjährige handelt.

Klar ist: Die Stadt Braunschweig schickte am 15. Dezember mit dem Aktenzeichen 762 22 208925.2 einen Bußgeldbescheid über 75 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren.
Die Jugendliche zahlte aber nicht und gab auch keine Rückmeldung, dass sie nicht zahlen kann.
Also landete der Fall beim Amtsgericht.

Aufsatz als Alternative zu Jugendarrest
Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn ein Bußgeld nicht gezahlt wird und es keine Hinweise auf große finanzielle Probleme gibt.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden hat das Gericht aber Alternativen.
So heißt es auch in dem Braunschweiger Beschluss, angesichts des jugendlichen Alters erscheine die Vollstreckung des Bußgeldbescheids oder die Anordnung der Erzwingungshaft nicht angebracht.

Vier Alternativen gibt es in solchen Fällen: Sozialstunden, Wiedergutmachen eines eventuell angerichteten Schadens, Verkehrsunterricht bei einem Verkehrsverstoß oder "sonst eine bestimmte Leistung erbringen".

Im Fall der 17-Jährigen entschied sich die Richterin für den letzten Punkt.
Drei Seiten lang und handgeschrieben soll der Aufsatz sein.
Das genaue Thema lautet "Die Auswirkungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen auf das alltägliche Leben und Sinn und Zweck der Infektionsregeln".

Eine solche Auflage ist bei Jugendlichen auch nach Straftaten möglich: So hat das Amtsgericht Cloppenburg einen Jugendlichen im vergangenen Jahr dazu verpflichtet, ein ehemaliges Konzentrationslager im Emsland zu besuchen und einen Aufsatz darüber zu schreiben.
Er hatte auf WhatsApp Hakenkreuz-Bildchen verschickt.

Schülerin fühlte sich angeblich unwohl
Wenn die 17-Jährige in Braunschweig den Aufsatz nicht schreiben sollte, könnte immer noch Jugendarrest angeordnet werden – bis zu einer Woche ist möglich.
Das ist aber wenig wahrscheinlich, wie ihre Eltern anonym gegenüber Autoren aus dem rechten und neurechten Spektrum angedeutet haben.

Einem rechtspopulistischen Publizisten sagten sie laut dessen Telegram-Kanal, der Vorfall habe sich während der Mittagspause der Schule zugetragen, als ihre Tochter sich in der Innenstadt etwas zu essen holen wollte.
Das Mädchen habe sich in dem Moment schlecht gefühlt und deshalb die Maske "für einen Moment" abgesetzt.

Auch habe es keine Schilder gegeben, dass eine Maske getragen werden müsse.
So hatte sie offenbar auch bei den Polizisten argumentiert, die dann die Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellten.
Laut den Eltern habe die 17-Jährige zunächst angeboten, Sozialstunden zu leisten.

"Querdenker" erhoffen coronakritischen Aufsatz
In Telegram-Gruppen von "Querdenkern" und Coronarebellen zweifeln Nutzer die Rechtmäßigkeit der im Ordnungdwidrigkeitengesetz klar vorgesehenen Maßnahme an.
Andere bieten sich als Helfer für den Aufsatz an.
Die Stoßrichtung dabei ist klar: Die Schülerin ohne Maske soll beim Aufsatz ans Gericht auch kein Blatt vor den Mund nehmen.

Hilfe angeboten hat unter anderem die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht alle Coronaregeln aufheben lassen wollte und von "Coronoia" und dem "größten Rechtsskandal" in der Geschichte der Bundesrepublik gesprochen hatte.
Bahner erklärte nun, die Schülerin könne sich darüber auslassen, was der "tatsächliche" Sinn und Zweck des Infektionsschutzgesetzes sei.

Der Vater der 17-Jährigen deutete bereits an, der Aufsatz werde "corona-kritisch" ausfallen.
Über den erzieherischen Wert der Aufgabe darf dann diskutiert werden.
Bis zum 5. Februar muss der Text beim Gericht vorliegen.



 
Hartz IV und Corona: Jobcenter muss für Umzugsfirma zahlen !

Hartz-IV-Empfänger sind aufgefordert, Umzugskosten gering zu halten.
Die Corona-Pandemie stellt aber neue Regeln auf - ein Umzug mit studentischen Hilfskräften ist laut einem Urteil derzeit unzumutbar.

Hartz-IV-Bezieher, die umziehen müssen, können unter bestimmten Umständen vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für das Umzugsunternehmen verlangen.
Wegen der Corona-Pandemie brauchen sie den Umzug derzeit aber nicht einfach mit "studentischen Hilfskräften" zu organisieren.

So hat es das Sozialgericht Dortmund entschieden (Az.: S 30 AS 4219/20 ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Daher muss das Jobcenter aufgrund der Infektionsgefahr für die Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen.

Klägerin konnte nicht mit Angehörigenhilfe umziehen
In dem Fall musste eine Hartz-IV-Empfängerin umziehen, sie konnte dies aber nicht mithilfe von Angehörigen und Freunden organisieren.
Sie beantragte daher die Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen.
Das Jobcenter lehnte das ab und erklärte, die Kosten seien zu hoch.
Stattdessen könne die Frau mit studentischen Hilfskräften, einem Fahrer für den Umzugswagen sowie einem Elektriker für den Anschluss der Starkstromgeräte in der Küche umziehen.

Hiergegen wandte sich die Antragstellerin - und zwar mit Erfolg.
Das Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter dazu, die Kosten für ein Umzugsunternehmen zu tragen und begründete dies mit den besonderen Herausforderungen und Vorschriften der Corona-Pandemie.

Zwar könne ein Leistungsberechtigter vom Jobcenter grundsätzlich nur die angemessenen Kosten für einen erforderlichen Umzug verlangen.
Dies habe zur Folge, dass ein Umzug in der Regel selbst zu organisieren und durchzuführen sei.
Aufgrund der Corona-Pandemie könne von der Frau aber derzeit nicht verlangt werden, mehrere Personen einzeln zu beauftragen, die alle aus verschiedenen Haushalten und von verschiedenen Arbeitgebern stammen, um mit ihnen körperlich schwere Arbeit im Rahmen des Umzuges zu verrichten.

Mindestabstand bei Umzug nicht einzuhalten
Starkes Ein- und Ausatmen sowie die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ließen sich bei einem Umzug nicht vermeiden, befand das Gericht.
Bei einem Umzugsunternehmen sei die Infektionsgefahr geringer, da dessen Mitarbeiter regelmäßig miteinander arbeiten und somit eher "einem Haushalt" entsprechen.


 
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