collombo
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Steuerzahlung in bar nur unter Einschränkungen möglich !
Steuern dürfen nur in beschränktem Umfang in bar bezahlt werden.
Die Bareinzahlung könne zudem an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Dezember 2017 (Az. 11 K 1497/16).
Demnach können Steuern bei einem Kreditinstitut eingezahlt werden, bei dem das Finanzamt ein Konto unterhält.
Geklagt hatte ein Steuerzahler, der seine fälligen Steuern ohne Einschränkung mit Bargeld begleichen wollte.
Das Gericht entschied, dass das Finanzamt dem Kläger nicht wie gefordert sechs Euro Bankgebühren für die Bareinzahlung ersetzen müsse.
Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Nun entscheidet der Bundesfinanzhof (Az. VIII B 19/18).
Steuern dürfen nur in beschränktem Umfang in bar bezahlt werden.
Die Bareinzahlung könne zudem an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Dezember 2017 (Az. 11 K 1497/16).
Demnach können Steuern bei einem Kreditinstitut eingezahlt werden, bei dem das Finanzamt ein Konto unterhält.
Geklagt hatte ein Steuerzahler, der seine fälligen Steuern ohne Einschränkung mit Bargeld begleichen wollte.
Das Gericht entschied, dass das Finanzamt dem Kläger nicht wie gefordert sechs Euro Bankgebühren für die Bareinzahlung ersetzen müsse.
Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Nun entscheidet der Bundesfinanzhof (Az. VIII B 19/18).