Verbraucherrecht - Urteile usw. !

BGH hebt bundesweit erstes Mordurteil gegen Raser auf !

Karlsruhe - Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Donnerstag in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren.

Mann (69) bei illegalem Autorennen in Berlin totgefahren
Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.

Einer der beiden hatte an der Ecke Tauentzienstraße/Nürnberger Straße den Geländewagen eines 69-Jährigen erfasst, der bei Grün in die Kreuzung fuhr.
Dessen Fahrer hatte keine Chance: Sein Auto wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert.
Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle.

So begründetet das Landgericht in Berlin das Mord-Urteil gegen die Raser
Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen.
Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt.
Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wurde ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

Der BGH sah einen Vorsatz vom Landgericht nicht belegt - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil.
Der BGH wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen.
Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Maximilian Warshitsky, Nebenkläger im Prozess und Sohn des getöteten Autofahrers, hatte gehofft, dass das Mordurteil in Karlsruhe Bestand hat.
Er leidet noch immer am sinnlosen Tod seines Vaters.

Raser können auf mildere Strafe hoffen
Ein Freibrief für Raser ist das BGH-Urteil aber nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden.
Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Auch können Teilnehmer an illegalen Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.


 
Gericht: Keine Daten deutscher Whatsapp-Nutzer für Facebook !

Hamburg - Im Streit um die Nutzung von WhatsApp-Daten hat Facebook eine Niederlage vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht kassiert.
Laut der Entscheidung der Richter darf der US-Konzern vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer verwenden.

Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hansestadt.
Die Richter argumentierten, dass die Zustimmung der User zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften entspreche.


 
Dieselfahrer wehrt sich erfolgreich gegen Stilllegung !

Nachrüstung oder Stilllegung: Vor dieser Entscheidung stehen Hunderttausende Dieselfahrer.
Ein Kläger aus Baden-Württemberg hat sich dagegen zur Wehr gesetzt – und bekam Recht.

Der Pickup-Besitzer hatte nicht an der Rückrufaktion seines Herstellers teilgenommen.
Daraufhin hatte ihm das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises den Betrieb des Autos untersagt und den sofortigen Vollzug angeordnet – trotz Widerspruchs und Klage.
Grund der verordneten Stilllegung: Das Auto entspreche wegen überhöhter Abgaswerte nicht der EG-Typgenehmigung.

Dagegen wehrte sich der Autofahrer im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 26. Februar gewährte das Gericht dem Kläger Eilrechtsschutz. (12 K 16702/17)

Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit genüge nicht den Anforderungen, begründete das Gericht den Beschluss.
Unter anderem zeige der vergangene Zeitraum seit dem Bekanntwerden der Verwendung von Abschalteinrichtungen im Jahr 2015, dass keine Dringlichkeit vorliege, die den Sofortvollzug rechtfertige.

Mehrere Autohersteller haben Rückrufaktionen gestartet, weil ihre Dieselmodelle zu viel gesundheitsschädliches Stickoxid ausstoßen.


 
Amazons Dash Button bricht Gesetze auf Knopfdruck: Verbraucherzentrale NRW mit Klage erfolgreich !

Die Verbraucherzentrale NRW siegt mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 730/17, nicht rechtskräftig).

Der Dash Button verstößt massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird.

Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier.
Dabei ist ein Dash Button allein auf Waren einer bestimmten Marke festgelegt.
Das konkrete Produkt wird vom Nutzer über die Amazon Shopping App festgelegt.

Nach Installation des Geräts und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wird die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash-Button ausgelöst.
Dieser Zeitpunkt kann Monate nach der Produktauswahl liegen.
Wer die App nicht zur Hand hat, erfährt jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wurde.
Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht in dieser Ausgestaltung des Dash Buttons Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten, die Verbraucher im Internet gerade davor beschützen sollen, die Katze im Sack zu kaufen.
Sie hat den Branchenriesen deshalb vor dem Landgericht München I verklagt – und Recht bekommen.

Der Richterspruch stellt klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss.
Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung.
Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Landgericht zudem als unzulässig.

Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird.
Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

„Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber“, stellt Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski klar: „Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


 
Schüleraufenthalt auf US-Militärbasis ist zumutbar !

Eine Gastfamilie auf einer US-Militärbasis ist für einen deutschen Austauschschüler grundsätzlich zumutbar.
Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Montag entschieden (Az.: 22 O 2/17) und die Klage einer Familie aus Ingolstadt in Bayern abgewiesen.

Der Vater des Schülers hatte den geplanten einjährigen Aufenthalt seines damals 16-jährigen Sohnes storniert, nachdem er erfahren hatte, dass die Gastfamilie auf der US-Basis Fairchild lebt.

Dann stritt er sich mit dem Düsseldorfer Anbieter des Auslandsaufenthalts um rund 6600 Euro - den Teil der Summe, den der Anbieter nicht zurückerstatten wollte.
Das Gericht hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass die Gasteltern auf einer Militärbasis leben, nicht automatisch unzumutbar sei.

Der Anwalt der Familie hatte argumentiert, der Jugendliche wäre wegen der Sicherheitsvorschriften auf der Basis isoliert gewesen.
Freunde hätten ihn dort nicht ohne Weiteres besuchen können.
Bis 1990 sei die Basis sogar ein Atomwaffenstützpunkt gewesen.

Die Luftwaffenbasis war 1994 durch den Absturz eines Langstreckenbombers und einen Amoklauf mit insgesamt acht Toten in die Schlagzeilen geraten.
Dies seien aber keine Indizien dafür, dass das Leben auf der Militärbasis besonders gefährlich sei, befand das Gericht.

Die ersatzweise Unterbringung des Sohnes bei einer alleinstehenden Gastmutter mit einem erwachsenen Sohn hatte der Kläger ebenfalls abgelehnt.
Auch diese Unterbringung wäre zumutbar gewesen, befand das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Urheberrecht - Gutenberg.org verweigert deutschen Nutzern Zugriff !

Wegen eines Urheberrechtsstreits verwehrt das e-Book-Portal Gutenberg.org deutschen Nutzern den Zugriff.

Der e-Book-Anbieter Gutenberg.org zeigt sich unnachgiebig: Aufgrund eines Urheberrechtsstreits können deutsche Nutzer derzeit nicht auf das Angebot der US-amerikanischen Webseite zugreifen.
Eigentlich sind von den Streitigkeiten mit einem deutschen Verlag nur ein paar wenige Bücher betroffen – für Gutenberg.org geht es aber ums Prinzip.

Wie Heise berichtet, hat die Webseite den Zugriff für Nutzer, die Gutenberg.org von einer deutschen IP-Adresse aus ansurfen, vollständig gesperrt.
Lediglich die Startseite ist noch zugänglich.
Klickt man auf ein spezifisches e-Book, zeigt die Webseite eine Fehlermeldung an, die den Nutzer auf das installierte Geoblocking hinweist.

Gutenberg.org sieht sich im Recht
Konkret liegt der Sperrung ein Urheberrechtsstreit um ein gutes Dutzend Bücher deutscher Autoren zugrunde, darunter Thomas Manns Buddenbrooks sowie Heinrich Manns Der Untertan.
In den USA gelten diese Werke mittlerweile als gemeinfrei, in Deutschland allerdings nicht - hier sind noch keine 70 Jahre seit dem Tod des Autors verstrichen.

Deshalb klagte der Verlag S. Fischer, dem die Rechte an den e-Books gehören, vor dem Landgericht Frankfurt (AZ: 2-03 O 494/14) gegen Gutenberg.org und begründete die Klage damit, dass die Webseite explizit auch an deutsche Leser gerichtet sei.

Das LG Frankfurt gab dem Verlag jetzt Recht - eine Gemeinfreiheit in den USA ziehe noch kein Recht auf kostenlosen Zugang in Deutschland nach sich, wenn dort die Gemeinfreiheit noch nicht erreicht sei, erklärte das Gericht.
Stattdessen sei Gutenberg.org verpflichtet, deutsche Nutzer am Zugriff auf hierzulande illegal zur Verfügung gestellte Inhalte zu hindern.

Im Rahmen der Sperrung deutscher IP-Adressen vertritt Gutenberg.org die Meinung, dass deutsche Gerichte in diesem Fall keine Zuständigkeit besäßen.
Bis die Sache aber im Berufungsverfahren geklärt sei, komme man mit der Sperrung dem Urteil vorerst nach.
Außerdem befürchtet die Plattform offenbar weitere Klagen, weshalb sie nicht ausschließlich die betroffenen Werke entfernt, sondern sich zum vollständigen Ausschluss deutscher Nutzer entschieden hat.
Dieser scheint sich aber nur mit einer IPv4-Adresse bemerkbar zu machen, IPv6-Adressen funktionieren offenbar problemlos.


 
Gericht: Ein TV-Anschluss ist nicht lebensnotwendig !

München Das Fernsehen ist nicht lebensnotwendig, fand ein Gericht.
Deshalb gebe es keinen Schadenersatz, wenn der Kabelanschluss ausfällt.


Manchen mag das Leben ohne Fernsehen langweilig erscheinen.
Lebensnotwendig ist ein Fernsehanschluss aber nicht.
Daher rechtfertigt der vorübergehende Ausfall des Kabelanschlusses auch keinen Schadenersatz für den Nutzungsausfall, entschied das Amtsgericht München (Az.: 283 C 12006/17), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet.

Anders als der Ausfall vom Internetanschluss wirkt sich eine Störung beim Fernsehens nicht signifikant auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung aus.
Das Urteil, das bereits am 24. Oktober 2017 erging, ist noch nicht rechtskräftig.

Kunde hatte 32 Tage keinen Empfang
In dem verhandelten Fall hatte der Kunde eines Kabelanbieters wegen technischer Gründe 32 Tage lang nicht fernsehen können.
Für diese Zeit wollte der Mann Schadenersatz für den Nutzungsausfall geltend machen.
Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Nutzungsausfall des Internetanschlusses machte der Kläger 50 Euro für jeden Tag geltend, insgesamt also 1600 Euro.

Der Kabelanbieter lehnte das ab.
Der Fernsehanschlusses sei mit einem Internetanschluss nicht vergleichbar.
Außerdem habe der Kunde Fernsehprogramme sowohl terrestrisch als auch über das Internet empfangen können.

Richter: Kein Entzug von Lebensgut
Das sah auch der zuständige Richter am Amtsgericht München so: Eine entsprechende Entschädigung sei lediglich dann zu gewähren, wenn es um den Entzug von Lebensgütern geht, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist.

Es handele sich beim Fernsehkabelanschluss aber um ein reines Konsumgut, wohingegen sich das Internet zunehmend als zentrales Kommunikationsmedium darstellt.
Der Ausfall des Fernsehempfangs sei kein wirtschaftlicher Schaden, sondern eine reine Genussschmälerung.
Der Kläger hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.


 
Betrug mit Bankkarten: Wann der Kunde selber zahlen muss !

Berlin Bankkarte gestohlen, Geld abgebucht: Seit 2018 müssen Verbraucher nur noch mit 50 Euro haften – wenn er nicht grob fahrlässig handelt.

Kartendiebstahl oder betrügerische Abbuchungen vom Konto können für Verbraucher teuer werden: Ist der Bankkunde grob fahrlässig mit seinen Daten umgegangen, läuft er Gefahr, auf seinem Verlust sitzen zu bleiben.

Seit Anfang 2018 gilt: Maximal müssen Verbraucher mit nur noch 50 statt bisher 150 Euro haften, wenn ihnen die EC- oder Kreditkarte abhandengekommen ist und unberechtigt Geld abgehoben werden konnte, weil die Besitzer die Karten nicht gleich sperren ließen.
Die neue, niedrigere Haftungsgrenze ist ein echter Vorteil für den Verbraucher.
Voraussetzung allerdings ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Umgang mit Karten und Kontodaten im Spiel war.

Das kann teuer werden: PIN und Karte gemeinsam aufbewahren
Der Unterschied zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit kann für Bankkunden Tausende von Euro wert sein – dann nämlich, wenn mit einer gestohlenen EC-Karte Geld abgehoben wurde oder wenn Datendiebe im Netz abgefischte Informationen dazu nutzen, Buchungen vorzunehmen.

Einige der Kriterien für grobe Fahrlässigkeit, die die Deutsche Kreditwirtschaft und andere Bankenverbände in einer Richtlinie zusammengefasst haben, klingen selbstverständlich: wenn etwa die PIN auf der Karte vermerkt wurde, wenn man die PIN zusammen mit der Karte im Portemonnaie aufbewahrt oder den Geldbeutel mit der Karte darin unbeaufsichtigt im Pkw, in der Handtasche, am Arbeitsplatz, an der Garderobe im Restaurant oder über der Stuhllehne im Café zurücklässt.

Viele Gerichte sind dem Anscheinsbeweis gefolgt
Gefordert wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) üblicherweise ein „sorgfältiger Umgang“ mit Bank- und Kreditkarten – wer dagegen auf so offensichtliche Weise verstößt, hat vor Gericht meist schlechte Karten.
Aber auch, wenn die Geheimnummer an Dritte mitgeteilt und dadurch Missbrauch verursacht wird oder wenn der Verlust der Karte nicht sofort bei der Bank oder der zentralen Hotline gemeldet wird, gilt das bei den Kreditinstituten bereits als grobe Fahrlässigkeit.

Der Standpunkt der Banken war immer klar: Ihre Systeme sind sicher, daher muss der Fehler beim Kunden liegen; ohne PIN kann ein Kartendieb keine Abbuchung vornehmen, folglich muss der Kunde die PIN irgendwo notiert und so gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen haben.
Einem solchen Anscheinsbeweis sind viele Gerichte gefolgt.
Ausnahme: Wenn Geldautomaten durch Kriminelle manipuliert gewesen waren (Skimming), erhielt der Kunde in der Regel Entschädigung.

Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Verbraucherrechte
Ebenso haben Banken lange Zeit Kundenbeschwerden über betrügerische Abbuchungen vom Konto mit dem Verweis kategorisch abgewehrt, dass ihr Online-Banking sicher sei.
Damit hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber 2016 mit einem Urteil zum „Phishing“ (also dem Abgreifen von Konto- und Kreditkartendaten im Netz) aufgeräumt und die Rechtsposition der Bankkunden entscheidend verbessert: Eine unautorisierte Buchung könne nicht automatisch dem Kunden angelastet werden; vielmehr müsse die Bank zeigen, dass ihr System technisch unüberwindbar sei (Az: XI ZR 91/14).

Ein Urteil ganz im Sinne von Verbraucherschützern, sagt Niels Nauhauser, Bankenexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Für ihn steht vom Grundsatz her fest: „Die Banken sind in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sie ein sicheres Zahlungssystem anbieten.“
Nauhauser stellt klar, dass auch bei generell als sicher geltenden Verfahren wie SMS-TAN die Bankkunden Sicherheit über Bequemlichkeit stellen sollten.
Beispiel Online-Banking via Handy: „Tendenziell ist es etwas sicherer, zwei unterschiedliche Geräte zu verwenden: eines für das Banking selbst und eines für die TAN.
Die bequemere Variante ist, zwei voneinander unabhängige Apps auf einem Gerät zu haben: eine TAN-App und eine Banking-App.
Was die Sicherheit betrifft, ist das nicht unbedingt riskanter – sofern man den Zugriff auf die Apps mit guten Passwörtern schützt.“

„Man sollte sich gut überlegen, die Daten permanent zu hinterlegen“
Aber auch Nutzer, die beim Online-Banking auf größte Sicherheit achten, gehen beim Online-Shopping oft unbedacht mit ihren Daten um.
Bei der Kreditkartenzahlung im Netz gibt man notwendigerweise alle wichtigen Daten einschließlich der Prüfnummer an – mehr brauchen Betrüger nicht, um mit einer fremden Kreditkarte einkaufen zu gehen oder Abbuchungen vorzunehmen.
Nauhausers Tipp: „Wir raten Verbrauchern, sparsam mit ihren Daten im Netz umzugehen.
Wenn man beim Online-Kauf mit Kreditkarte die Prüfziffer eingibt, ist das für sich genommen nicht problematisch.
Nur sollte man sich gut überlegen, die Daten permanent zu hinterlegen, selbst wenn es Online-Shops sind, die man öfter besucht.“

Tipp: Ist die Karte abhanden gekommen, sollten Eigentümer sie schnellstens sperren lassen.
Der Sperrnotruf ist weltweit unter +49116116 erreichbar.
Mit ihm lassen sich EC- und Kreditkarten sperren.
Der Anrufer sollte Personalausweis und Kontonummer bereithalten.


 
Gerichtsurteil in Bayern: Kopftuchverbot für Richterinnen bleibt in Kraft !

Kopftücher haben nichts am Richtertisch verloren: Das hat der Verwaltungsgerichtshof in München klargestellt.
Geklagt hatte eine muslimische Rechtsreferendarin.
In erster Instanz bekam sie noch Recht.


Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zulässig.
Die Richter hoben am Mittwoch in München eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.

Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der "Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung" untersagt.
Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Die klagende Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen.
Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen.


 
BGH urteilt zu weiblicher Anrede in Formularen !

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof verkündet heute sein mit Spannung erwartetes Urteil zur weiblichen Anrede in Formularen.
Die obersten deutschen Zivilrichter entscheiden über die Klage einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland.

Klägerin Marlies Krämer fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie Kunde oder Kontoinhaber nicht angesprochen und pocht auf die Ansprache als Kundin oder Kontoinhaberin.
Für den BGH geht es im Kern darum, ob die Klägerin durch die unweibliche Ansprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde.

In den Vorinstanzen war die Seniorin erfolglos.


 
Nach fast zehn Jahren: Streit zu Ende - CD- und DVD-Rohlinge bekommen Urheberrechtsabgabe !

Nach einem langen Gerichtsstreit einigen sich der IM und die ZPÜ über Urheberrechtsabgaben für CD- und DVD-Rohlinge.

Was sich ändert, lesen Sie hier.

Zwischen den Jahren 2008 und 2017 führten der Informationskreis für Aufnahmemedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gerichtsstreit über die Vergütungspauschale für CD- und DVD-Rohlinge.

Nun konnten sich beide Parteien auf einen Gesamtvertrag einigen, der nun für ab dem 1. Januar 2018 gilt.

Auf der eigenen Webseite veröffentlicht der IM die ausgehandelte Urheberrechtsabgabe.

So müssen Hersteller und Importeure pro einmal beschreibbare CD 1,25 Cent zahlen.
Für eine mehrfach beschreibbare CD und eine einmal beschreibbare DVD mit 4,7 Gigabyte werden 2,5 Cent fällig.

Das doppelte (5 Cent) kosten mehrfach beschreibbare DVDs mit 4,7 Gigabyte, sowie einmal beschreibbare DVD mit Dual Layer und 8,5 Gigabyte.
Die höchste Urheberrechtsabgabe sind 10 Cent für mehrfach beschreibbare DVDs, die 9,4 Gigabyte speichern können.

Das Inkrafttreten der neuen Urheberrechtvergütung hebt die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze auf.
Jetzt verhandeln Verwertungsgesellschaften und Herstellerverbände selbst über die Höhe der Urheberrechtsabgabe bei CDs und DVDs.
Die inkrafttretende Vergütungspauschale soll Künstlern einen Ausgleich zu Einnahmebußen durch illegale Privatkopien verschaffen.


 
BGH urteilt zur Strafhöhe gegen Ex-Chefs von Sal. Oppenheim !

Im Streit um das Strafmaß gegen die wegen Untreue verurteilten Ex-Manager der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim fällt der Bundesgerichtshof (BGH) heute eine Entscheidung.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt.

Es hatte drei der vier Angeklagten im Juli 2015 zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und einen vierten Mann zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. (AZ 2 StR 416/16)

In dem Fall geht es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft fielen die Strafen angesichts des Gesamtschadens von 83,7 Millionen Euro zu niedrig aus.

Nach Ansicht der Verteidigung müsse stärker gewürdigt werden, dass der Schaden in der Familie blieb.
Betroffen waren nur die Gesellschafter der Privatbank, die sich im Besitz der weit verzweigten Gründerfamilie befand und die inzwischen in der Deutschen Bank aufgegangen ist.


 
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