Verbraucherrecht - Urteile usw. !

WLAN-Nutzer müssen laut BGH Verschlüsselung nicht ändern !

Karlsruhe. Haften Internetnutzer, deren Router mit voreingestellter Verschlüsselung gehackt wird?
Nein, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung ihres Routers durch den Hersteller verlassen, haften nicht, wenn ihr WLAN trotzdem gehackt wird.
Ohne Anhaltspunkte für eine Sicherheitslücke ist niemand verpflichtet, einen solchen Schlüssel zu ändern.
Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.


In dem Fall sollte eine Frau wegen verletzter Urheberrechte rund 750 Euro an eine Filmfirma zahlen, weil ein Unbekannter über ihren Anschluss einen Actionfilm illegal in einer Tauschbörse angeboten hatte.
Der Router war von Werk mit einem individuellen Schlüssel aus 16 Ziffern nach gängigem Standard (WPA2) gesichert.
Wegen Fehlern bei der Generierung war die Kombination leicht zu knacken – aber das stellte sich erst viel später heraus.
Die Frau trifft deshalb laut BGH keine Schuld. (Az. I ZR 220/15)


 
Verfassungsgericht: Kein Kopftuchverbot für Kita-Erzieherin !

Karlsruhe - Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen.

Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg hervor.

"Ein "islamisches Kopftuch" ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider", schrieben die Richter in Karlsruhe zur Begründung.
Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben", hieß es in dem Beschluss weiter. (Az. 1 BvR 354/11)

Der Arbeitgeber hatte der Erzieherin wegen Verstoßes gegen ein zu dem Zeitpunkt in Baden-Württemberg bestehendes Kopftuchverbot eine Abmahnung ausgesprochen.
Dagegen wehrte sich die in der Türkei geborene Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Die Gerichte bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht entschieden jedoch gegen sie.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Urteile nun auf und wies die Sache an das Landesarbeitsgericht Baden-Württembergs zurück.

Damit bekräftigte das Gericht eine Entscheidung vom vergangenen Jahr.
Damals hatten die Verfassungsrichter zwei muslimischen Frauen aus Nordrhein-Westfalen das Recht zugestanden, im Schuldienst ein Kopftuch zu tragen.


 
Urteil: Kassenärzte dürfen nicht streiken !

Kassel - Niedergelassene Ärzte dürfen nicht streiken.
Das Bundessozialgericht hat das Streikverbot heute bekräftigt.

Ein Streikrecht stehe sogenannten Vertragsärzten nach wie vor nicht zu, urteilte der 6. Senat.
Es sei mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts nicht vereinbar.

Kassenärzte sind demnach nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten für einen Warnstreik zu schließen.
Die vertragsarztrechtlichen Bestimmungen dazu seien verfassungsgemäß, heißt es in der Entscheidung.


 
Verfassungsgericht kippt strikten Feiertagsschutz !

Karlsruhe - Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz.
Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt.

Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt.
Die anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und will die strikte Trennung von Kirche und Staat.
Um die bayerische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert.

Die zum Abschluss geplante "Heidenspaß-Party" wurde - wie abzusehen war - untersagt.
Zu Unrecht, sagt nun das Verfassungsgericht.
Zwar darf der Karfreitag als "stiller Tag" laut Beschluss besonders geschützt werden.
Jede Befreiungsmöglichkeit von vorneherein auszuschließen, sei aber unverhältnismäßig (Az. 1 BvR 458/10).

Mit Ausnahme des Tags der Deutschen Einheit sind die Feiertage in Deutschland durch Landesgesetze festgelegt.
Die sogenannten stillen Tage genießen speziellen Schutz. In Bayern gehören dazu zum Beispiel auch Allerheiligen oder der Heilige Abend.
An "stillen Tagen" sind im Freistaat "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist".

Die striktesten Regeln gelten für den Karfreitag.
Dann sind auch Sportveranstaltungen und "musikalische Darbietungen jeder Art" "in Räumen mit Schankbetrieb" verboten.
Für die anderen Tage sind Ausnahmegenehmigungen möglich, "nicht jedoch für den Karfreitag".

Diese letzte Regelung erklärt das Bundesverfassungsgericht jetzt für nichtig.
Damit muss das Gesetz in diesem Punkt geändert werden.

Es sei zwar grundsätzlich gerechtfertigt, für bestimmte, auch christliche Feiertage einen "qualifizierten Ruheschutz" zu schaffen, heißt es in dem Beschluss.
Gar keine Ausnahmen zuzulassen, sei aber mit der Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit unvereinbar.

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass in Zukunft an Karfreitag jede Party stattfinden darf.
Die "Heidenspaß-Party" hätte aber erlaubt werden müssen, weil es den Veranstaltern nicht nur um Spaß oder kommerzielle Interessen ging.
Die Veranstaltung unter dem Motto "Religionsfreie Zone München 2007" mit einer "Atheistischen Filmnacht" und dem schließlich verbotenen "Freigeister-Tanz" habe die öffentliche Meinungsbildung und Weltanschauungen berührt.

Das hätten die Behörden und Gerichte berücksichtigen müssen.
Der Beschluss weist insbesondere darauf hin, dass die Veranstaltung in einem geschlossenen Raum mit einer überschaubaren Teilnehmerzahl stattfinden sollte.
Im Zweifel hätte man Auflagen machen müssen.


 
Bargeldlose Abwicklung des Rundfunkbeitrags zulässig !

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf die Gebühren bargeldlos einziehen.
Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt nach Mitteilung vom Mittwoch in zwei Fällen entschieden.
Zwei Beitragspflichtige hatten diese Abwicklung abgelehnt und wollten stattdessen die Gebühr bar beim Hessischen Rundfunk oder einer vom ihm zu bezeichnenden Stelle entrichten.

In seinem Urteil stellte das Gericht fest, eine Rundfunkanstalt sei nicht verpflichtet, Barzahlungen entgegenzunehmen.
Bei Massenverfahren sei es durchaus gerechtfertigt, eine bargeldlose Zahlungsweise vorzugeben.
Die Richter verwiesen auf eine ähnliche Regelung bei der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer.

Außerdem habe jeder Gebührenpflichtige die Möglichkeit, bei einem Kreditinstitut eine Bareinzahlung auf das Konto der Rundfunkanstalten zu leisten.
Dies hatten die Beitragspflichtigen als unzumutbar abgelehnt.

Gegen das Urteil (Az: 1 K 2903/15.F und 1 K 1259/16.F) ist Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zulässig.


 
BSG fällt Urteil zu Hartz IV !

Klage abgewiesen - Elterngeld wird auf Hartz IV angerechnet ....

Wer Elterngeld bezieht, bekommt dafür die Hartz IV-Leistungen gekürzt.
Die seit 2011 geltende entsprechende Gesetzesvorschrift ist rechtmäßig.
Das hat Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 14 AS 28/15 R).

Das Gericht wies damit eine Mutter aus Halle in Sachsen-Anhalt ab. 2011 kam ihr viertes Kind zur Welt, und sie hatte Anspruch auf das sogenannte Basiselterngeld von monatlich 300 Euro.
Die Frau machte allerdings von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, das Elterngeld in nur halber Höhe, aber dafür für den doppelten Zeitraum zu beziehen.

BSG: Bei Hartz IV gelten strengere Regeln
Das Jobcenter rechnete die ausgezahlten 150 Euro als Einkommen an und kürzte die Hartz-IV-Leistungen entsprechend.
Dagegen klagte die Mutter. Die seit 2011 geltende Anrechnungsvorschrift führe zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung von Hartz-IV-Empfängern.
Denn auf Bafög und Wohngeld werde das Elterngeld nicht angerechnet.
Zudem sei der Schutz von Ehe und Familie verletzt.
Denn als Mutter von vier Kindern könne sie nicht arbeiten gehen.

Das BSG wies die Klage nun ab. Hartz IV zähle zu den existenzsichernden Leistungen.
Diese seien strenger als etwa Bafög und Wohngeld nachrangig gegenüber anderen Einkünften.

Ähnlich hatte im Juli auch schon ein anderer BSG-Senat zum sogenannten Kinderzuschlag entschieden.
Dieser wird unter ähnlichen Voraussetzungen wie Hartz IV an Eltern gezahlt, wenn dadurch deren Abrutschen in den Hartz-IV-Bezug verhindert werden kann.


 
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Atomausstieg !

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil über die Klagen der großen Energiekonzerne gegen den beschleunigten Atomausstieg.
Geklagt haben Eon, RWE und Vattenfall.

Sie sind der Ansicht, dass die Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine Enteignung darstellt, für die ihnen Entschädigung zusteht.
Damals wurde eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die Kraftwerke rückgängig gemacht.

Die Konzerne wollen ein Grundsatzurteil erstreiten, um dann vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen zu können.


 
Urteil des Verfassungsgerichts: Bund muss Energieriesen für Atomausstieg entschädigen !

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Atomkraftbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie für teilweise erfolgreich erklärt.
Laut der Entscheidung aus Karslruhe muss der Bund die Unternehmen teilweise entschädigen.

Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu.
Die Versorger E.ON, RWE und Vattenfall hatten feststellen lassen, dass die Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine Enteignung darstellt und einen Ausgleich für die bereits 2002 zugewiesenen Reststrommengen der Atomkraftwerke verlangt.
Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 nun eine Regelung zur Entschädigung schaffen.


Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen aber noch kein Geld zugesprochen.
Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.
Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert.
Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.
Nach dem Urteil schossen die Aktien von E.ON und RWE jeweils um über sechs Prozent nach oben.

Schaden in Milliardenhöhe
Im Jahr 2011 hatte die schwarz-gelbe Koalition eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 Kraftwerke rückgängig gemacht und den Atomausstieg vorgezogen.
Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.
Zudem bekamen die Betreiber für jedes Kraftwerk einen festen Termin für die Abschaltung vorgeschrieben, zu dem die Genehmigung erlischt.

Acht vorwiegend ältere Meiler mussten noch im Sommer 2011 endgültig vom Netz.
Die letzten sind Ende 2022 an der Reihe, dann soll Schluss sein mit der Atomkraft in Deutschland.
Nach Darstellung der Konzerne bedeutete das Schäden in Milliardenhöhe, etwa durch umsonst getätigte Investitionen oder Produktionsmengen, die nicht mehr zu Strom gemacht werden können.


 
Bundesverwaltungsgericht prüft Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe !

Leipzig - Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht heute der Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf dem Prüfstand.
Der Autovermieter Sixt und der Discounter Netto haben gegen den Westdeutschen Rundfunk geklagt.

Sie halten die Bemessung des Rundfunkbeitrags nach Beschäftigten, Betriebsstätten und Firmenfahrzeugen für verfassungswidrig.
In den Vorinstanzen waren Sixt und Netto allerdings unterlegen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Jahr schon eine Reihe von Klagen von Privatleuten abgewiesen und den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß eingestuft.


 
Bundesgericht bestätigt Rundfunkbeitrag für Unternehmen !

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wies Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ab.

Die Firmen hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig.
Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt.

Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter jedoch nicht.
Das Gericht hatte zuvor bereits eine ganze Reihe von Klagen von Privatleuten gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen.


 
Mietrechtsurteil aus Nürnberg: Tauben gefüttert - Wohnung verloren !

Weil ein Mieter mehrmals täglich Tauben fütterte, obwohl sein Vermieter das verboten hatte, ist der Mann nun seine Wohnung los.
Das Amtsgericht Nürnberg bestätigte die Kündigung, das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 14 C 7772/15).

Zur Begründung hieß es, solch ein Verhalten störe den "Hausfrieden nachhaltig" und könne eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Der Beklagte hatte aus einem Fenster seiner Mietwohnung im 4. Stock jeden Tag mehrmals Tauben gefüttert und dabei jeweils um die 30 Vögel angelockt.
Die Klagen von Nachbarn und mehrfache Abmahnungen des Vermieters ignorierte der Mann.
Die daraufhin erfolgte Kündigung bestätigte das Amtsgericht wegen "einer erheblichen Pflichtverletzung" des Mieters.

Mieter verzichtet auf Berufung
Nach dem Urteil vom April hatte der Mieter zunächst Berufung eingelegt.
Diese zog er nun zurück, nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte.


 
BGH entscheidet beim Eigenbedarf zugunsten der Vermieter !

Mieter müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Wohnung kündigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch seine bisherige Rechtsprechung, die das Landgericht München in einem Streitfall infrage gestellt hatte.

Das Urteil stellt Mieter sogar schlechter: Bisher wurde eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der Vermieter nicht seiner Pflicht nachkam, als Ersatz eine freie Wohnung im selben Haus anzubieten
Künftig bleibt es bei der Kündigung, der Mieter hat höchstens Anspruch auf Schadenersatz, etwa für die Umzugskosten.

In dem Fall ging es um ältere Eheleute aus München, die nach mehr als 30 Jahren ihre Mietwohnung räumen sollen.
Sie können immerhin noch einmal auf das Landgericht hoffen.

Es muss den Fall neu verhandeln, weil wichtige Informationen fehlen. (Az. VIII ZR 232/15)


 
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