Verbraucherrecht - Urteile usw. !

EuGH-Urteil: Computer dürfen Windows-Draufgaben haben !

Jeder Händler hat seinen Computern eine ganze Reihe von Zusatzsoftware aufgeschnürt.
Ein Franzose wollte die Software nicht nutzen und verlangte Geld zurück.
Jetzt entschied der Europäische Gerichtshof über die Windows-Draufgaben.

Computer dürfen grundsätzlich mit vorinstallierter Software wie etwa einem Windows-Betriebssystem verkauft werden.
Solch ein Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftlich Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. (Az. C-310/15)

Käufer über Software informieren
Im aktuellen Fall hatte der Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft.
Die vorinstallierte Software, das Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Anwendungen, wollte der Kläger aber nicht und forderte von Sony die Erstattung der Kosten für diese Software.
Sony lehnte dies ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an.

Der EuGH sieht in solch einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem.
Begründung: Vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen.
Zudem sei der Kläger vom Sony-Händler über die vorinstallierte Software "gebührend informiert" worden.
Ihm sei auch ermöglicht worden, den Kauf zu widerrufen.


 
Neues Urteil zu Hartz IV !

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Selbst kleines Einkommen von Angehörigen zählt bei Hartz IV mit .

Der Staat darf Hartz-IV-Leistungen niedriger ansetzen, wenn der Empfänger in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft von Familienangehörigen unterstützt wird.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Von Eltern und Kindern, die im selben Haushalt zusammenleben, kann zum Beispiel ein gegenseitiges Einstehen erwartet werden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az.: 1 BvR 371/11)

Erwerbsunfähigkeits-Rente des Vaters zählt mit
Geklagt hatte ein Mann, der als 21-Jähriger weniger Hartz IV bekam, weil das Amt die kleine Erwerbsunfähigkeits-Rente seines Vaters zum Teil mitberücksichtigte.
Er begründete seine Beschwerde unter anderem damit, dass sein Vater ihm gar nicht zum Unterhalt verpflichtet sei.
Aus Sicht der Karlsruher Richter geht es aber nicht um rechtliche Ansprüche, sondern um "die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse".

Wer alles zu einer "Bedarfsgemeinschaft" gehört, ist im Zweiten Sozialgesetzbuch geregelt - beispielsweise der Ehepartner oder Lebensgefährte.
Kinder zählten ursprünglich nur bis zum 18. Geburtstag dazu.
2006 wurde diese Grenze aber auf 25 Jahre angehoben, um keine falschen Anreize für den Auszug daheim zu setzen.

Kinder sollen ohne Nachteile von zu Hause ausziehen können
Die Verfassungsrichter überprüften auch diese Regelung.
Sie halten es für plausibel, dass Mütter oder Väter ihren arbeitslosen Kindern auch nach der Volljährigkeit nichts in Rechnung stellen und die meisten Kosten im Haushalt übernehmen.
Verweigern Eltern ihren Kindern die Unterstützung, müsse es aber ohne Nachteile bei den Hartz-IV-Leistungen möglich sein, von zu Hause auszuziehen.

Dem Beschluss zufolge darf der Gesetzgeber den Anspruch auf Sozialleistungen so ausgestalten, dass die Solidargemeinschaft möglichst geschont wird.
In dem Fall habe der Vater, der im Monat rund 615 Euro Rente bekam, über "hinreichende Mittel" verfügt, "um zur Existenzsicherung seines Sohnes beizutragen".

Der Sohn hatte 80 Prozent der Hartz-IV-Regelleistung bekommen.
Das bewege sich innerhalb des Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers.


 
Grundsatzentscheidung des EuGH: Links zu illegalen Nacktfotos können strafbar sein !

Nacktfotos klicken.
Deshalb hatte ein niederländisches Internetportal einen Link zu "Playboy"-Fotos des TV-Stars Britt Dekker gesetzt.
Allerdings waren diese Fotos illegal im Netz.
Dafür kassierte das Portal nun eine Schlappe vor Gericht.

Zu solchen Fällen von Urheberrechtsverletzung hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine Grundsatzentscheidung verkündet (Rechtssache C-160/15)
Wer bewusst und mit Gewinnabsicht Links zu unerlaubt veröffentlichten Inhalten setzt, handelt aus Sicht der Richter selbst rechtswidrig.

Links zu rechtlich unsauberen Nacktfotos von TV-Star
Im konkreten Fall hatte die niederländische Webseite "GeenStijl" ("Kein Stil") Links zu anderen Webseiten gesetzt, auf denen Nacktfotos des TV-Stars Britt Dekker für das Magazin "Playboy" zu finden waren.
Sie waren vor der Veröffentlichung im Heft und ohne Zustimmung hochgeladen worden.
"Playboy"-Verleger Sanoma forderte, dass die Links entfernt werden sollten.
GS Media als Betreiber der Webseite weigerte sich jedoch.

Kommerzielle Seitenbetreiber müssen verlinkte Inhalte prüfen
Der oberste Gerichtshof der Niederlande hatte die Richter des Europäischen Gerichtshofs um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.
Nach deren Ansicht stellt in diesem Fall schon der Link vermutlich eine öffentliche Wiedergabe dar.
Dieser muss der Rechteinhaber zustimmen.
Wenn das Unternehmen mit seiner Webseite Geld verdient, müsse es prüfen, ob seine Links zu unbefugt veröffentlichtem Material führen.

Privatpersonen sind nicht in der Pflicht
Die Richter betonten aber, dass Einzelpersonen das nicht wissen können und vor dem Verlinken auf frei zugängliche Inhalte es nicht genauso prüfen müssen.


 
Urteil zu WLAN-Störerhaftung !

Betreiber zahlen nicht für Filesharer - EuGH fällt Urteil zur WLAN-Störerhaftung .

Wer haftet bei Urheberrechtsverletzung über einen WLAN-Hotspot?
Nachdem die Störerhaftung in Deutschland nur unbefriedigend geregelt wurde, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehr Klarheit geschaffen.
Der Weg für offene WLANs ist zwar frei – kann aber genauso schnell wieder geschlossen werden.

Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird (Rechtssache C-484/14) .

Und Rechtsinhaber könnten bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, Urheberrechtsverletzungen zu stoppen oder ihnen vorzubeugen.

Pirat zieht gegen Sony vor Gericht
Konkret ging es um einen seit sechs Jahren verhandelten Fall des Münchner Landgerichts.
Der Musikkonzern Sony hatte den Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik abgemahnt.
Über dessen freien WLAN-Hotspot soll ein Album der Gruppe "Wir sind Helden" heruntergeladen worden sein, lautet der Vorwurf.
Der betroffene Geschäftsmann Tobias McFadden, zugleich Netzaktivist und Mitglied der Piratenpartei, zog wiederum gegen Sony mit einer negativen Feststellungsklage vor Gericht.

Das Landgericht geht davon aus, dass McFadden den Urheberrechtsverstoß nicht selbst begangen hat.
Es wurde nun geklärt, ob der Mann haftbar gemacht werden kann, weil er seinen WLAN-Hotspot nicht gegen illegale Downloads gesichert hatte.

Von der Entscheidung der Richter ist McFadden allerdings enttäuscht.
Der Betrieb offener WLANs würde zu einer Art "Lotteriespiel", kritisierte er das Urteil in einem Interview.
Denn ein einziger Rechtsverstoß über ein offenes WLAN könne zur Folge haben, "dass dieses passwortgeschützt und verschlüsselt werden muss".

Störerhaftung auf dem Prüfstand
Bisher konnte die sogenannte Störerhaftung herangezogen werden, um den Betreiber eines WLAN-Hotspots haftbar zu machen, wenn der tatsächliche Täter nicht ermittelt werden kann.
Nach dem EuGH-Urteil sind Schadenersatzforderungen bei Erstverletzungen zwar ein Riegel vorgeschoben.
Abmahner dürfen nach Ansicht vieler Juristen aber weiterhin Unterlassungsaufforderungen verschicken und in einem weiteren Schritt auch auf Unterlassung klagen.

Obwohl das neue deutsche Telemediengesetz und das McFadden-Urteil der Abmahnindustrie mehrere Hürden setzen, bleibt eine Vielzahl an kostenlosen und passwort-freien WLAN-Hotspots weiter unwahrscheinlich.

Europa droht der WLAN-Kahlschlag
Vielmehr droht in anderen EU-Ländern sogar der Kahlschlag einer offenherzigeren WLAN-Kultur.
Denn der EuGH weist ausdrücklich daraufhin, dass die Nutzer offener WLANs nicht anonym bleiben sollten.
Nur so könnten sie vor Urheberrechtsverletzungen abgeschreckt werden.
Café-Betreibern, die bisher ein Standard-Passwort für alle Kunden sichtbar über der Theke aufhingen, steht daher ein erheblicher technischer Aufwand ins Haus.


 
Umbuchungen: BGH stärkt Rechte von Reiseveranstaltern !

Berlin. Der Bundesgerichtshof schlägt sich im Streit um Umbuchungen auf die Seite der Reiseveranstalter.
Kunden müssen die Mehrkosten zahlen.

Die Vorfreude auf die Reise nach Phuket ist groß.
Doch zwei Tage vor Abreise wird einer der beiden Urlauber krank.
Zum Glück findet sich ein Ersatz für die zehntägige Auszeit am thailändischen Strand.
Damit scheint der Fall doch noch gut auszugehen.

Leider macht der Reiseveranstalter bei dem Tausch nur dann mit, wenn neue Flugtickets bezahlt werden.
Mehr als 3000 Euro zusätzlich werden dann allerdings fällig.
Zu teuer – sagen die beiden enttäuschten Urlauber und entscheiden sich daraufhin, von der Reise zurückzutreten.
Da die Absage kurzfristig kommt, bekommen sie nur rund 15 Prozent des eigentlichen Preises erstattet.

BGH hält die Praxis der Reiseveranstalter für richtig
Ähnlichen Ärger hatte ein Mann, der seinen Eltern eine Reise nach Dubai schenken wollte.
Die Kosten: Rund 1400 Euro.
Als die Mutter krank wird, sucht der Sohn Ersatz.
Doch laut Reiseveranstalter wird für die Umbuchung entweder ein Businessclass-Ticket mit Mehrkosten in Höhe von rund 1800 Euro pro Person fällig oder die Reisegäste steigen auf Economyclass-Tickets mit anderen Abflugzeiten und einer Ticketgebühr von rund 700 Euro um.
Auch in diesem Fall wird dem Sohn der Reisepreis zu teuer.
Er kündigt und zieht mit den Thailand-Urlaubern gemeinsam vor Gericht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Praxis der Reiseveranstalter aber für richtig, urteilte er am Dienstag.

Grundsätzlich haben Pauschalreisende zwar das Recht, einen Ersatz zu benennen.
So können beispielsweise Familie oder Freunde einspringen.
Die Reiseveranstalter können den Ersatz nur dann verweigern, wenn er oder sie den Anforderungen nicht genügt.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Bergtour nicht mitbringt oder nicht die entsprechenden Impfungen für die Reise in die Tropen vorweisen kann.

Mehrkosten müssen die tragen, die die Reise gebucht haben
Die Mehrkosten aber müssen diejenigen tragen, die die Reise gebucht haben.
Das bestätigten die Karlsruher Richter nun mit ihrem Urteil.
„Der Reiseveranstalter ist auch nicht gezwungen, die vertraglichen Reiseleistungen so zu gestalten, dass sie für den Kunden möglichst kostengünstig auf einen Dritten übertragbar sind“, heißt es in dem BGH-Urteil.
Das bedeutet: Die Umbuchung kann durchaus mehrere Tausend Euro betragen.

Solche Fälle landen häufiger auf dem Tisch von Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
An dem Recht auf einen Ersatzreisenden kämen die Veranstalter nicht vorbei, sagt die Verbraucherschützerin.
Grund für die hohen Kosten sind vor allem die gebuchten Flüge.
In den meisten Fällen sind die Reisen deshalb so preiswert, da die Flüge bestimmten Bedingungen unterliegen.
Das bedeutet: Sie sind nur gegen hohe Gebühren stornierbar, Namensänderungen kosten zusätzlich, die Kontingente sind begrenzt.
Der Reiseveranstalter hat keinen Einfluss auf die zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn sich die reisenden Personen ändern.

Verbraucherschützer kämpfen gegen hohe Stornogebühren
„Die Anbieter müssen ihr Angebot aber darauf einstellen“, sagt Verbraucherschützerin Wagner.
Das ist allerdings häufig nicht der Fall.
Würden Flüge eingeplant, die mehr Spielraum bei Umbuchungen lassen, würden auch die Kosten für die Umschreibung deutlich niedriger sein.
Wagner geht davon aus, dass eine Umschreibung der Tickets auf die Ersatzurlauber deutlich unter 100 Euro liegen müssten.
Damit wären Verwaltungskosten abgedeckt, etwa die Benachrichtigung der Airline.

Seit Jahren gehen Verbraucherschützer gegen zu hohe Stornogebühren vor.
Die Prozentsätze, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt werden, sind aber gesetzlich nicht festgelegt.
Als Faustregel gilt: 100 Prozent Erstattungskosten sind nicht zulässig.
Zudem haben verschiedene Gerichtsverfahren die Angemessenheit der Gebühren beleuchtet.

Urlaub auf andere zu übertragen bleibt teuer
Je nach Anbieter und Datum der Reisekündigung fallen Kosten in Höhe von mindestens 20 Prozent des Reisepreises an.
Wird erst sechs Tage vor Reiseantritt gekündigt, liegt der Satz bereits bei 55 Prozent.
Kommt jemand gar nicht, müssen 75 Prozent der Kosten bezahlt werden.
Grundsätzlich hat der Veranstalter das Recht ein Entgelt zu verlangen, wenn die Reise gekündigt wird.
„Aber die Kosten müssen angemessen sein“, sagt Verbraucherschützerin Wagner.

Die Urlauber hatten bereits vor dem Amtsgericht München geklagt – und verloren.
Im Berufsverfahren gab ihnen das zuständige Landgericht dann allerdings recht.

Nun hat der BGH ihre Klage aber abgelehnt – und damit wohl auch ein Grundsatzurteil für viele Urlauber geschaffen.

Urlaub auf andere zu übertragen – das bleibt teuer. (Az.: X ZR 107/15, X ZR 141/15)


 
Wenn der Hausflur unter Bewohnern für Streit sorgt !

Hamburg. Oft kommt es in Mehrfamilienhäusern zu Ärger wegen Gerüchen, Hausrat oder Müll.

Was erlaubt ist und wann Mietkürzungen möglich sind.

In einem Mehrfamilienhaus wohnen die Mieter mitunter dicht beieinander.
Das kann für Spannungen sorgen.
Ein häufiger Streitpunkt: der Zustand des Treppenhauses.
Stören sich die einen Bewohner an den Blumenkübeln des Nachbarn, ärgern sich andere über abgestellte Fahrräder.

Prinzipiell gilt: Der Hausflur und das Treppenhaus sind Zugänge für Bewohner, über die sie zu ihrer Wohnung gelangen.
„Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf die anderen Mieter nicht beeinträchtigen, gefährden oder stören“, sagt Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland.
Beim Hausflur handele es sich außerdem um einen Fluchtweg.
„Er muss im Notfall allen Bewohnern, aber auch der Feuerwehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen“, betont Rechtsanwalt Johann Werner Fliescher, Vorstand bei Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung.

Fluchtwege müssen frei bleiben
Der Fluchtweg darf also nicht versperrt sein.
„Die Hausordnung kann bestimmen, dass in einem Treppenhaus keine Gegenstände stehen dürfen“, bestätigt Engel-Lindner.
Solche Beschränkungen gelten jedoch nicht für Gehhilfen wie einen Rollstuhl oder einen Rollator.
Laut Landgericht Hannover (Az: 20 S 39/05) dürfen Gehhilfen daher auch trotz Verbots in der Hausordnung im Treppenhaus stehen.

Grundsätzlich darf auch ein Kinderwagen im Hausflur stehen, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Mitmieter kommt, entschieden das Landgericht Berlin (Az: 63 S 487/08) sowie das Amtsgericht Braunschweig (Az: 121 C 128/00).
„Ist laut Mietvertrag das Abstellen des Kinderwagens ausdrücklich verboten, kann dies unwirksam sein“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

„Parkverbot“ für Kinderwagen nur bedingt möglich
Dies gilt vor allem, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz der Kinderwagen nutzen können und Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen.
Ein „Parkverbot“ könnte es laut Ropertz allenfalls geben, wenn der Mieter den Kinderwagen problemlos mit in die Wohnung nehmen könnte oder wenn ein Aufzug vorhanden ist.

Für Unmut sorgt auch immer wieder das Abstellen von Fahrrädern im Hausflur.
In der Regel ist das untersagt.
„Zulässig ist das allenfalls für kurze Zeit beziehungsweise mit Zustimmung des Vermieters, soweit die Mitbewohner nicht gestört werden“, sagt Ropertz.
Zumutbar seien auch Fußmatten vor einer Wohnungstür: „Weder der Vermieter noch die Nachbarn können behaupten, Fußmatten vor der Wohnungstür seien überflüssig, gefährdeten die anderen Treppenhausbenutzer oder behinderten die Hauswartfrau bei der Reinigung des Treppenhauses.“
Zigarettenqualm muss keiner hinnehmen

Auch ein Schuhschrank im Treppenhaus kann zulässig sein – „wenn er die Flucht- und Rettungswege nicht versperrt und der Vermieter darüber Bescheid wusste und den Schrank geduldet hat“, zitiert Engel-Lindner ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Köln (Az: 222 C 426/00).
Schuhe dürfen im Hausflur, wenn überhaupt, dann nur kurzzeitig abgestellt werden (Amtsgericht Lünen, Az: 22 II 264/00).

Auch über Gerüche im Treppenhaus kriegen sich Mieter in einem Mehrfamilienhaus oft in die Haare.
Allerdings gilt: „Essensgerüche müssen in der Regel hingenommen werden, weil das Geruchsempfinden sehr vom Einzelfall abhängt“, erklärt Fliescher.
Anders sieht es bei Zigarettenrauch aus.
Das Rauchen im Flur oder im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Zigarettenqualm müssen Mieter daher nicht hinnehmen.
Das Gleiche gilt für Uringestank.

Mängel vor Mietminderung dem Vermieter anzeigen
„Solche Gerüche sind grundsätzlich ein Grund zur Mietkürzung, wenn sie dauerhaft beeinträchtigend sind“, sagt Fliescher.
Allerdings muss der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
„Die Miete darf auch nur dann gemindert werden, wenn der Mangel dem Vermieter vorher angezeigt wurde“, sagt Fliescher.
Damit soll dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen.


 
EU-Gericht entscheidet: Durchsuchung wegen Steuer-CD ist legal !

Dürfen Steuerfahnder Durchsuchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen?
Darüber hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht entschieden.
Der Fall geht ins Jahr 2008 zurück und war bereits in Karlsruhe verhandelt worden.

Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar (Beschwerde-Nr. 33696/11), dessen Wohnung durchsucht worden war, weil der Verdacht bestand, dass sie 100.000 Euro Steuern hinterzogen hatten.
Die Durchsuchung basierte auf einer Steuer-CD, die der Bundesnachrichtendienst aus Liechtenstein gekauft hatte.
Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal kopiert.

Straßburg folgt Karlsruher Rechtsprechung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Nutzung der Steuer-CD 2010 erlaubt.
Es hatte dabei festgestellt, dass auch Beweismittel, die rechtswidrig erlangt worden sind, im Einzelfall verwendet werden dürfen.
Die Straßburger Richter hatten an diesem Grundsatz nichts auszusetzen.

Die Durchsuchung sei auch verhältnismäßig gewesen, heißt es in dem Urteil.
Steuerhinterziehung sei nämlich eine gravierende Straftat.
Zudem schütze das deutsche Strafverfahrensrecht Beschuldigte ausreichend vor einem Missbrauch - etwa dadurch, dass ein Richter die Durchsuchung anordnen muss.
Es weise auch nichts darauf hin, dass die Behörden absichtlich und systematisch Gesetze gebrochen hätten, um an Informationen für die Verfolgung von Steuerstraftaten zu kommen.

Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten - teilweise für Millionenbeträge.
Nach Angaben des Landesfinanzministeriums lohnen sich diese Investitionen.
Dadurch ausgelöste Steuernachzahlungen und Geldbußen summierten sich nach Angaben des Landes bis Mitte 2015 auf mehr als 1,8 Milliarden Euro.


 
Klage vor BGH gescheitert: Keine Entschädigung für Kundus-Opfer !

Für die Bombardierung von zwei Tanklastzügen nahe Kundus in Afghanistan muss die Bundesrepublik keinen Schadenersatz leisten.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.

Bei dem Beschuss auf Anforderung der Bundeswehr waren 2009 etwa hundert Menschen gestorben, darunter zahlreiche Zivilisten und auch Kinder.
Der BGH verneinte im Grundsatz, dass die Bundesrepublik für fahrlässige Pflichtverletzungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen haften muss (Az.: III ZR 140/15).

Der Rechtsanwalt der afghanischen Kläger, Karim Popal, hatte schon im Vorfeld angekündigt, bei Ablehnung der Schadenersatzansprüche Verfassungsbeschwerde einzulegen und gegebenenfalls auch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anzurufen.

Anschlag befürchtet
Bei dem Luftangriff bei Kundus wurden in der Nacht zum 4. September 2009 zwei von Taliban entführte Tankzüge bombardiert, in deren nächster Nähe sich Menschen aufhielten.
Der damalige Oberst der Bundeswehr, Georg Klein, forderte den Bombenabwurf an, ausgeführt wurde er von US-Flugzeugen.

Klein war aufgrund der Angaben eines Informanten davon ausgegangen, dass sich ausschließlich Taliban-Kämpfer an den Fahrzeugen aufhielten, was jedoch falsch war.
Er hatte befürchtet, dass die Tanklaster als rollende Bomben gegen das nahegelegene deutsche Feldlager eingesetzt werden könnten.
Spätere strafrechtliche Ermittlungen gegen Klein wurden von der Bundesanwaltschaft eingestellt

Klagestrategie geht nicht auf
Die beiden Kläger, ein Vater von zwei mutmaßlich bei dem Luftschlag getöteten Kindern sowie eine Frau, die ihren Ehemann verlor, forderten deshalb 90.000 Euro von der Bundesrepublik.
Weil das Völkerrecht Entschädigungen aber nur zwischen Staaten kennt, nicht jedoch gegenüber Individuen, beriefen sich die Kläger auf eine sogenannte Amtspflichtverletzung Kleins und forderten, der Staat als Dienstherr müsse für den Schaden aufkommen.

Nach Auffassung des Gerichts ist das deutsche Amtshaftungsrecht aber nicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar.
"Das Handeln eines Beamten kann nicht mit dem eines Soldaten in einer Gefechtssituation gleichgesetzt werden", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hermann zur Begründung.


 
BGH verbessert Rechte des Käufers beim Gebrauchtwagenkauf !

Beweislast liegt immer beim Verkäufer ......

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen ausgeweitet.
Das Urteil klärt die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Wegen einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs vom 4. Juni 2015 (C-497/13, NJW 2015, 2237) musste der BGH seine Rechtsprechung ändern.
In größerem Umfang als bisher liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Getriebe kaputt: vorhandene Macke oder Bedienfehler?
In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden.
Nach fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig.
Deshalb wollte der Käufer von der Autohändlerin sein Geld zurück bekommen.

Strittig war, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch falsches Schalten kaputt gemacht hatte.
Einem Gutachte zufolge war sowohl eine Vorschädigung des Getriebes als auch ein Bedienfehler möglich.

Käufer ist im Recht – auch wenn Ursache des Mangels unklar bleibt
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss der Verkäufer nachweisen, dass der Käufer die Schaltung falsch bedient hat (Az.: VIII ZR 103/15).
Gelingt ihm das nicht, wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war.
Das gilt sowohl wenn die Ursache des Schadens unklar ist, als auch wenn nicht nachweisbar ist, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist.

Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Bisher trug der Käufer ein höheres Risiko
Nach der bisherigen Rechtsauffassung des BGH musste der Käufer das Risiko tragen, wenn die Ursache eines Schadens sechs Monate nach dem Verkauf nicht definitiv geklärt werden konnte.

Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln.
Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag.

Auto-Club Europa: "Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite"
Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil: "Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen", teilte der Verband mit.


 
Mieterin wegen „Abwohnen der Kaution“ verurteilt !

München - Mieter dürfen die beim Vermieter hinterlegte Kaution nicht verrechnen, indem sie vor einem Auszug die letzten Mietzahlungen einbehalten.

Dies geht aus einem am Freitag mitgeteilten Urteil des Landesgerichts München hervor.
Die Kammer hatte eine Mieterin zur Nachzahlung nicht geleisteter Mieten verurteilt, nachdem sich die zahlungsunwillige Frau geweigert hatte, die zwei letzten Monatsmieten vor ihrem Auszug zu bezahlen.

Das sogenannte „Abwohnen der Kaution“ sei unzulässig, betonte das Landesgericht.
„Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet grundsätzlich erst mit Beendigung des Mietvertrags“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Eine derart eigenmächtige Vorgehensweise eines Mieters hebele den Sicherungszweck der Kautionsvereinbarung zu Lasten des Vermieters aus.


 
Wichtiges Urteil für Autofahrer !

Urteil Oberlandesgericht Hamm: "Nachzügler" auf Kreuzung müssen Querverkehr beachten.

Bei Grün in eine Kreuzung einfahren, obwohl sie schon von mehreren vorausfahrenden Autos blockiert ist - das machen sicher viele Autofahrer.
Und das kann unangenehme Folgen haben.

Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann in einen Rückstau gerät, darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass Autos im Querverkehr ihn nach dem Wechsel der Ampelphase vorlassen.
Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 7 U 22/16).

OLG: "Nachzügler" müssen besonders vorsichtig sein
Vor allem wenn der "Nachzügler" schon länger auf der Kreuzung stand, muss er sich demnach vor dem Weiterfahren vergewissern, dass eine Kollision mit dem Gegen- oder Querverkehr ausgeschlossen ist.

Denn je länger ein Wagen im Kreuzungsbereich stehe, desto eher habe dessen Fahrer mit dem Phasenwechsel der Ampel und anfahrendem Querverkehr zu rechnen, befand das Gericht in seinem rechtskräftigen Urteil.


 
EuGH kippt Preisbindung für Medikamente !

Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wirbelt den deutschen Apothekenmarkt auf.
Die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente schränke den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstoße damit gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-148/15).

Von einem Preiswettbewerb könnten hingegen die Patienten profitieren, hieß es. Apothekerverbände zeigten sich entsetzt.

Pharmaunternehmen können nach bestehender Gesetzeslage selbst festlegen, zu welchen Preisen sie Arzneimittel an Apotheken und Großhändler in Deutschland abgeben.
Diese dürfen dann jedoch nur einheitlich festgeschriebene Zuschläge erheben.
Dadurch kostet ein jeweiliges verschreibungspflichtiges Arzneimittel überall in Deutschland dasselbe.

An die einheitlichen Abgabepreise müssen sich aktuell auch Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland halten.
Und um diese Apotheken geht es in dem aktuellen Urteil.
Da der grenzüberschreitende Warenverkehr - auch mit rezeptpflichtigen Medikamenten - EU-Recht berührt, war nun der EuGH mit dem Fall befasst.
Die Preisbindung für Medikamente, die innerhalb Deutschlands vertrieben werden, fällt hingegen allein in die nationale Zuständigkeit.

Richter sehen freien Warenverkehr gefährdet
Für die Richter in Luxemburg könne die Regelung mit der Preisbindung Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren.
Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet.

In einer ersten Reaktion teilte das Gesundheitsministerium mit, die Preisbindung sei nach dem Urteil nicht mehr auf Versandapotheken im EU-Ausland anwendbar.
Konsequenzen würden nun geprüft.
Priorität habe für die Bundesregierung indes ein flächendeckendes Apotheken-Netz.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist ein Ziel der Preisbindung zu verhindern, dass Medikamente zu teuer und Krankenkassenbeiträge unbezahlbar werden.

Die Richter erklärten hingegen, es sei nicht nachgewiesen worden, inwiefern durch eine Festlegung einheitlicher Preise eine flächendeckende Verteilung traditioneller Apotheken in Deutschland gefördert würde.
Vielmehr könne ein Preiswettbewerb auch Anreize zur Niederlassung in Gegenden bieten, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten.

Kritik von Apothekern
"Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt.
"Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland."


 
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