Erste Hilfe vom Anwalt gibt es jetzt gratis !
Der Bundesgerichtshof hat die kostenlose juristische Erstberatung abgesegnet.
Was erst der Anfang eines Trends zur Verbilligung anwaltlicher Leistungen ist, nutzt vor allem den Verbrauchern.
Geht es um das eigene Honorar, sind Anwälte nicht gerade für ihre Transparenz bekannt.
Das mag am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dessen Vielzahl verschiedener Gebühren liegen.
Dabei wird der Gegenstandswert der Angelegenheit ebenso herangezogen wie deren Bedeutung für den Mandanten, der zeitliche Aufwand des Anwalts oder auch die Schwierigkeit der Tätigkeit.
So wird die Anwaltsrechnung schnell zur Wundertüte.
Anwalt zum Nulltarif
Da ist es für den Rechtsratsuchenden natürlich attraktiv, wenn Kanzleien mit „kostenloser Erstberatung“ werben.
Vielen Kollegen und Rechtsanwaltskammern ist das jedoch ein Dorn im Auge, sodass es immer wieder zum Streit über derartige Dumpingangebote kommt.
Mit dem anwaltlichen Berufsrecht, so die Gegner, sei eine kostenlose Beratung nicht vereinbar.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) für Klarheit gesorgt.
In dem vom ihm zu entscheidenden Fall warb eine Kanzlei in der Zeitung mit einer kostenlosen Erstberatung bei Verkehrsunfällen.
Das rief die zuständige Kammer auf den Plan, die jedoch vom BGH in die Schranken verwiesen wurde.
Die Richter in Karlsruhe sahen in der Gratisberatung kein Problem.
Preisverfall dank Transparenz und Wettbewerb
Im Internet – über das immer mehr Mandanten ihren Anwalt suchen und finden – ist die kostenlose Erstberatung ohnehin schon weitverbreitet.
Nicht nur Kanzleien werben online damit, sondern vor allem auch die neuen Portale aus dem sogenannten Legal-Tech-Bereich.
Diese sorgen auch dafür, dass der Preisverfall nicht bei der Erstberatung aufhört.
Auf Onlineportalen wie zum Beispiel anwalt.de unterbieten sich Kanzleien inzwischen mit Festpreisen für Rechtsprodukte – zum Beispiel „Unterhalt prüfen“ für 99 Euro oder „Marke anmelden“ für 199 Euro.
Anwaltliche Honorare werden dadurch immer vergleichbarer.
Das Erfolgshonorar – vom Exoten zum Massenphänomen
Ein weiterer Trend, der durch neue Anbieter im Rechtsdienstleistungsmarkt befeuert wird, ist das Erfolgshonorar.
Dass der Anwalt nur dann die Hand aufhält, wenn er für den Mandanten Bares erkämpft, war in Deutschland lange Zeit so gut wie unbekannt.
Das lag nicht nur an der Zurückhaltung der Anwaltschaft, sondern vor allem an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Das Berufsrecht erlaubt die Vereinbarung von Erfolgshonoraren nämlich nur für Einzelfälle in bestimmten Konstellationen.
Inkassounternehmen, die zum Beispiel für Verbraucher massenhaft Entschädigungen für Flugverspätungen eintreiben, lassen sich von solchen Vorschriften nicht abschrecken.
Deren Konstruktionen mit Erfolgsgarantien, Vertragsanwälten etc. kann man rechtlich durchaus kritisch sehen.
Die Modelle werden sich jedoch in der Praxis durchsetzen – zum Nutzen des Verbrauchers.
Prozessfinanzierung als Rundum-sorglos-Paket
Viele neue Angebote nehmen den Rechtsratsuchenden durch eine Erfolgskomponente nicht nur die Angst vor dem Anwaltshonorar.
Sie tragen auch das Risiko fremder Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten, die der Mandant bei einem Unterliegen im Rechtsstreit normalerweise tragen würde.
„Prozessfinanzierung“ nennt sich dieses Geschäftsmodell.
Zwar gibt es in Deutschland schon lange große Anbieter, die derartige Rundum-sorglos-Pakete gegen eine saftige Provision anbieten.
Sie fristeten in der Rechtsberatung bisher jedoch eher ein Schattendasein.
Das wird sich ändern, wenn die Prozessfinanzierer entweder selbst auf den Legal-Tech-Zug aufspringen oder aber den Schulterschluss mit aussichtsreichen Start-ups in dem Bereich suchen.
Welche Honorare dem Anwalt bleiben
Wenn auch nicht jede Rechtsberatung künftig kostenlos sein wird, so werden sich doch viele anwaltliche Leistungen verbilligen – sei es, weil die Kanzleien kosteneffizienter im Wettbewerb arbeiten oder weil die Leistungen immer mehr von nichtanwaltlichen Anbietern angeboten werden.
Relativ gesichert erscheinen derzeit noch die Honorare für die Vertretung in komplexen Streitigkeiten in Disziplinen wie Erbrecht oder auch Gesellschaftsrecht.
Doch das ist nur eine Momentaufnahme.
Das Berufsrecht wird immer weniger seine schützende Hand über die Anwaltschaft und deren Honorare halten.
Außerdem wird auch im Wirtschaftsrecht die zunehmende Digitalisierung und Spezialisierung zu Kosteneinsparungen führen, die früher oder später an den Mandanten weitergegeben werden müssen.