Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

"Blaues Wunder erleben": Eon-Kundin muss 13.000 Euro nachzahlen !

Wenn am Ende des Jahres die Endabrechnungen ins Haus flattern, werden viele nervös.
Zu Recht, sagen Verbraucherschützer.
In bestimmten Fällen drohen immense Zahlungen.

Verbraucherschützer warnen vor Energierechnungen auf Basis des geschätzten Verbrauchs.
Bei der Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs könnten Kunden "ihr blaues Wunder erleben", erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und nennt das Beispiel einer Kundin des Strom- und Gasanbieters Eon: Sie erhielt eine Nachforderung von 13.370 Euro.
Beim Bund der Energieverbraucher habe sich eine weitere Eon-Kundin mit einer Nachforderung von rund 12.000 Euro gemeldet.

Energielieferanten dürfen unter bestimmten Umständen den Verbrauch eines Kunden schätzen und auf dieser Grundlage abrechnen, wie der vzbv erläutert.
Bei zu geringen Schätzungen könnten über einen langen Zeitraum hohe Rückstände auflaufen.
Und solange der Versorger den tatsächlichen Verbrauch nachweisen könne, dürfe er ihn auch noch Jahre später abrechnen.

Eon nimmt keine Schuld auf sich
Eon erklärt: "Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle."
Bei der Rechnungserstellung sei das Unternehmen aber auf die übermittelten Zählerstände angewiesen.
"Nur so können wir den tatsächlich in einem Jahr angefallenen Stromverbrauch auch exakt abrechnen."

Die Werte könnten die Kunden jederzeit telefonisch, schriftlich oder online direkt selbst mitteilen, betont das Unternehmen.
Je öfter die Kunden selbst aktiv würden, desto genauer können auch die einzelnen Zeiträume berechnet und Nachzahlungen vermieden werden.

Das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Energie beim vzbv betont, Angaben zur Art der Ermittlung der Zählerstände seien in Rechnungen nicht verpflichtend.
Vielen Verbrauchern sei nicht bekannt, dass der Energielieferant auch noch Jahre später die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch nachfordern kann.


 
IT-Panne bei Sparkassen größer als gedacht !

Seit Tagen ärgern sich Sparkassen-Kunden mit Problemen bei Überweisungen und Lastschriften herum.
Laufende Gehälter konnten teils nicht gebucht werden.
Nun stellt sich heraus: Das Problem ist größer als gedacht.

Von einer IT-Störung im Zahlungsverkehr der Sparkassen sind mehr Kunden betroffen als zunächst angenommen.
Bei der Verbuchung von Transaktionen gebe es eine weitere Verzögerung, die besonders Zahlungen von Sparkassenkunden an Banken außerhalb der Finanzgruppe betreffe, teilte die Landesbank Helaba am Dienstag in Frankfurt mit.
"Dies kann mehrere Zehntausend Kunden betreffen."

Kunden müssen sich auf Verzögerungen einstellen
Die noch offenen Zahlungsströme würden mit Hochdruck abgearbeitet, betonte die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), die Partner für viele Sparkassen ist. Kunden müssten sich dennoch auf Verzögerungen einstellen.
"Im Einzelfall kann es noch bis Ende der Woche dauern, bis die Gelder bei den Kunden eingehen."
Der aktuelle Zahlungsverkehr sei nicht betroffen und verlaufe uneingeschränkt, so die Helaba.

Kunden, denen finanzielle Einbußen entstanden sein, werde die Helaba gegen einen Nachweis den Schaden ersetzen, teilte das Institut weiter mit.
Dazu müssten sich Sparkassenkunden an ihre Hausbank richten.
Ein Formular gebe es auf der Helaba-Webseite.
Kunden von Geldhäusern außerhalb der Sparkassengruppe können ihren Schaden direkt bei der Helaba geltend machen.

Zahlreiche Sparkassen-Kunden hatten schon seit Donnerstag massive Probleme mit ihren Konten.
Bei Verbrauchern wurden fällige Gutschriften wie Löhne und Gehälter nicht verbucht, was eine Reihe von Beschwerden nach sich zog.
Betroffen waren SEPA-Überweisungen, Lastschriften und Kartentransaktionen.
Die Helaba begann am Freitag mit der Buchung fehlender Zahlungen.
Die Störung selbst sei gelöst.

Problem doch nicht behoben
Zunächst hatte die Helaba mitgeteilt, dass Problem sei weitgehend behoben.
Es gebe nur noch vereinzelte Fälle, hatte ein Sprecher am Dienstag gesagt.
Nun weitete sich die Panne aus.
"Nach Behebung der technischen Störung sind entgegen einer ersten Analyse noch offene Transaktionsdateien identifiziert worden", hieß es.

Hintergrund war ein IT-Problem bei dem Dienstleister Finanz Informatik, der auch für die Helaba zuständig ist.
Dadurch hätten sich Zahlungsaufträge auf der Plattform der Landesbank gestaut.
Ein Cyber-Angriff auf die Bank ließ sich aber ausschließen.

"Wir bitten, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, und arbeiten mit Hochdruck daran, die noch offenen Transaktionen schnellstmöglich zu verarbeiten", sagte Sven Matthiesen, Leiter Vorstandsstab und Konzernstrategie der Helaba.


 
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Achtung: Böller von Firma Weco aus Eitorf auf EU-Gefahrenliste !

Eitorf - Drei Feuerwerk-Produkte von Hersteller „Weco“ aus Eitorf entsprechen nicht den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 15947.
Beim Gebrauch kann es zu Gehörschäden, Verbrennungen und anderen Verletzungen kommen.

Die Produkte sind letztmalig 2018 verkauft worden, so nach Belgien.
In Deutschland sind die Produkte nach Aussage von Weco-Unternehmenssprecher Oliver Gerstmeier nicht im Umlauf.
Über die Rapex-Wochenmeldung hatte die Europäische Union vor den Produkten gewarnt.

Weco aus Eitorf überrascht von Meldung
Gerstmeier: „Die drei genannten Artikel wurden in 2018 letztmalig ausgeliefert.
Ein Produkt war sogar ausschließlich für den belgischen Markt vorgesehen und wurde ausschließlich hier ausgeliefert.
Am heutigen Morgen erhielten wir die Nachricht, dass für diese Artikel ein Rapex-Verfahren initiiert wurde.“

Ende Juni 2019 habe die belgische Marktüberwachungsbehörde erstmalig über die festgestellten Abweichungen bei diesen Produkten informiert und um Stellungnahme gebeten.
Der Weco-Sprecher: „Dieser Bitte sind wir nach Prüfung durch unsere Qualitätssicherung selbstverständlich nachgekommen.
Wie alle anderen von uns in Umlauf gebrachten Artikel auch, wurden die drei genannten Artikel nach europaweit geltender CERichtlinie gefertigt und durchliefen alle weiteren, nötigen Schritte im Hinblick auf Zulassung und Qualitätssicherung.“

Gerstmeier weiter: „Anschließend wurde die deutsche Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als der für uns zuständige Modulvertragspartner pflichtgemäß von uns über die festgestellte Abweichung informiert.
Von Seiten der belgischen Marktüberwachung haben wir hierzu bis heute jedoch keine Rückmeldung erhalten und daher ebenfalls keine Information über einen nötigen Produktrückruf dieser Artikel.
Ein Rückruf wurde daher von uns nicht initiiert.
Die Wochenmeldung kommt für uns zudem sehr überraschend.“

Diese Produkte sind betroffen:
Produkt: "Ghost Scream Rockets"-Rakete
Chargennummer: "4047291040076"
Modellnummer: "2916-1008-F2-69246131"

Laut Warnung ist die Dauer der Zünddauer zu lang.
Deshalb verzögert sich die Steigdauer und das Produkt kann auf zu niedriger Höhe explodieren.
Dadurch können Verbraucher Verbrennungen erleiden.

Zudem ist der Geräuschpegel sehr hoch.
Das Gehör kann dabei geschädigt werden.

Produkt: "Night Hawk"-Batterie
Chargennummer: "4047291047389"
Modellnummer: "350015-48 1008-F2-69249100"

Bei diesem Produkt ist laut Warnung der Schalldruckpegel zu hoch.
Auch in diesem Fall ist das Gehör in Gefahr.

Produkt: "Party-Fices Pyro-Concept"
Chargennummer: "4047291062924"
Modellnummer: "201054-48 PF/CE 1395-F2-0316/2015"

Im Fall des dritten Produkts ist die Entzündung des Pyrotechnik-Produkts das Problem.
Auch dabei kann es zu einer Explosion auf niedriger Höhe kommen, die schwere Verletzungen möglich macht.


 
Hornbach stoppt Verkauf von Feuerwerkskörpern !

Bornheim - Für die einen gehören Böller und Raketen zu Silvester wie „Dinner for One” und Raclette.

Für andere ist es schlicht umweltschädliche Geldverschwendung und längst nicht mehr zeitgemäß.

Hamburg hat für Silvester beispielsweise ein Böllerverbot rund um die Binnenalster verhängt.
Und auch der Einzelhandel verzichtet zunehmend auf das Geschäft mit Silvester-Feuerwerk, darunter auch die Baumarkt-Kette Hornbach.

„Ab 2020 wird es kein Feuerwerks-Sortiment mehr geben”
Nach mehreren Medienberichten zum Thema hakte EXPRESS am Mittwochvormittag (11. Dezember 2019) beim Unternehmen Hornbach nach.
Ein Pressesprecher bestätigte daraufhin, dass es 2019 zum letzten Mal einen Feuerwerksverkauf in Hornbach-Märkten geben wird: „Ab 2020 wird es konzernweit (9 Länder, 159 Märkte) kein Feuerwerks-Sortiment mehr bei Hornbach geben.”

Somit sind auch zahlreiche Filialen in NRW betroffen, etwa in Duisburg, Moers, Bielefeld und Essen.

Als Grund für die Entscheidung, gänzlich auf Silvester-Feuerwerk zu verzichten, nennt Hornbach Umwelt- und Tierschutzgründe.
Ab 2020 verkaufe das Bornheimer Unternehmen europaweit keine Feuerwerkskörper mehr.

Für Tiere und Umwelt: Hornbach stoppt Verkauf von Böllern und Raketen
Auch bei anderen Sortimenten reagiere das Unternehmen im Sinne der Umwelt und des Tierschutzes.
„Zum Beispiel haben wir unser Pflanzenschutz-Sortiment umgestellt auf Produkte, die den Insektenbestand nicht gefährden”, so der Sprecher.

In den Kommentaren unter unserem Facebook-Post zum Thema finden sich viele zustimmende Worte.
Ein User schreibt: „Ich habe vor 30 Jahren zum ersten und letzten Mal Böller gekauft.
Ich halte das Feuerwerk zu Silvester für Geldverschwendung.”
Eine andere Kommentatorin findet, dass „alle Geschäfte” den Verkauf von Feuerwerkskörpern stoppen sollten.

Großteil begrüßt Entscheidung von Hornbach
Dieser Meinung schließen sich weitere Leser an.
„Bravo, hoffentlich schließen sich noch mehr Märkte an”,
„Wenn die anderen alle noch hinterherziehen, ist es doch perfekt”, „Top Entscheidung” oder „Respekt” ist in unserer Kommentarspalte zu lesen.
Einige halten das Feuerwerksspektakel an Silvester ohnehin für „sinnlose Knallerei”.

Natürlich gefällt der Entschluss von Hornbach nicht allen.
Einer meint: „Kaffee und Bananen werden bald auch verboten”, andere finden es schlicht „albern” oder „nur noch lächerlich”.

Ein User schreibt: „Dem kleinen Mann kann man ja alles verbieten.”

Umweltverbände weisen seit jeher auf Schäden für Tiere und Umwelt hin
Die Entscheidung von Hornbach dürfte Tierfreunde und Umweltschützer besonders freuen.

So betont auch der Naturschutzbund NRW (NABU) auf seiner Website: „Die Silvesterknallerei löst bei Tieren pure Panik aus.
Zudem wird die Umwelt massiv durch Schadstoffe belastet.
Der NABU bittet daher darum, auf ein Feuerwerk möglichst zu verzichten und auch Grünzonen in den Städten als Rückzugsorte für Tiere zu respektieren.”

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Baumarkt-Ketten und andere Unternehmen im Sinne des Tier- und Umweltschutzes nachziehen.

Einzelne Märkte verkündeten bereits, auf den Feuerwerksverkauf zu verzichten.
Darunter die Firma Meyer in Schleswig-Holstein.
Darüber berichte die „Hamburger Morgenpost”.

„Unsere tierischen Mitglieder der Meyer‘s Familie haben einstimmig entschieden – dieses Jahr gibt es bei uns KEIN Feuerwerk zu kaufen!“, schreibt die Firma, die in Neumünster zwei Edeka-Märkte betreibt.

In manchen Städten sind zudem private sowie öffentliche Feuerwerke verboten.
Andere Städte haben Verbotszonen für Feuerwerke eingerichtet.


 
Mehr Zugfahrten und andere Taktung: Fahrplanwechsel !

Mehr Fahrten, andere Taktung, neue Züge: Der Fahrplanwechsel ab Sonntag bringt für Pendler und Reisende in NRW zahlreiche Veränderungen.
Weitreichende Neuerungen gibt es im S-Bahn-Verkehr des Ruhrgebiets und bei einigen Regionalbahn-Linien quer durch Nordrhein-Westfalen.

Der Verkehrsverband Rhein-Ruhr (VRR) spricht von den größten Anpassungen seit zwanzig Jahren - stellt aber insgesamt ein verbessertes Angebot in Aussicht.
Allein im VRR-Gebiet an Rhein und Ruhr legen Züge künftig etwa zwei Millionen zusätzliche Kilometer pro Jahr zurück - ein Plus von 4,6 Prozent.

So stellen einige S-Bahn-Linien ihren Takt um und fahren auf nachfragestarken Abschnitten im Berufsverkehr häufiger, dafür zu anderen Zeiten weniger.
Dadurch werden wieder Kapazitäten auf der Schiene frei, um einige Regionalbahnen weitere Strecken und in dichterer Taktung einzusetzen als bisher.
Vor allem seien Nord-Süd-Verbindungen gestärkt worden, sagte ein Sprecher.
So wird eine umstiegsfreie Verbindung von Wesel über Essen nach Wuppertal eingeführt (RE 49). Der RE 2 von Düsseldorf fährt nicht mehr nur nach Münster sondern bis Osnabrück.
Auf vielen Strecken kommen auch neue oder modernisierte Züge zum Einsatz.

Bei der Linie RE 6 von Köln/Bonn Flughafen bis Minden rollen künftig die leistungsfähigeren und größeren RRX-Züge, dann betrieben vom Eisenbahnunternehmen National Express.
Bis April allerdings gelten zwischen Düsseldorf und Köln auf der Linie deutliche Einschränkungen wegen einer Großbaustelle in Düsseldorf-Bilk.
Im Fernverkehr preist die Deutsche Bahn einen Ausbau der Verbindungen zwischen Köln und Hamburg über Münster an.


 
OVG Münster verbietet Sonntagsarbeit bei Amazon !

Beim Onlineversandriesen Amazon rollt aktuell wieder der Rubel und das Weihnachtsgeschäft boomt.
Dadurch muss sich das Unternehmen momentan mit einer Vielzahl von Bestellungen auseinander setzen und scheint bei der Abwicklung langsam an seine Grenzen zu stoßen.

Aus diesem Grund beantrage das US-amerikanische Unternehmen bereits im Jahr 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf Ausnahmegenehmigungen, um den Betrieb der Logistikzentren auch an einem Sonntag zu realisieren.
Andernfalls würde dem Unternehmen laut Aussagen von Amazon ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen.

Das passte Verdi natürlich überhaupt nicht und daher ist die Gewerkschaft im Namen der Arbeitnehmer juristisch gegen den US-amerikanischen Versandriesen vorgegangen.
Geklagt wurde in Münster vor dem dort ansässigen OVG.
Das Gericht stützte sein Urteil auf das Deutsche Grundgesetz und machte klar, dass Ausnahmen nur bei besonderen Verhältnissen von Außen erteilt werden.
Laut der 4. Kammer des OVG ist dies bei der beabsichtigten Sonntagsarbeit von Amazon jedoch nicht der Fall und somit bleiben die Logistikzentren des Onlinehändlers an den kommenden Advents-Sonntagen geschlossen.

Ebenfalls rügte das Gericht die allgemeine Politik bezüglich des Weihnachtsgeschäftes von Amazon.
Mit dem Express-Versand sowie den Zustellungen am gleichen Tag würden gerade im Weihnachtsgeschäft die Lieferengpässe noch zusätzlich verstärkt.
Somit ist davon auszugehen, dass Amazon auch in Zukunft vom Gericht keine Möglichkeit eingeräumt werden wird, die Logistikzentren an Sonntagen zu betreiben.

Zudem kam es vom 29. November bis zum 3. Dezember zu diversen Streiks.
Die Amazon-Mitarbeiter an den Standorten Rheinberg, Werne (beide NRW), Bad Hersfeld (Hessen), Koblenz (Rheinland-Pfalz), Leipzig (Sachsen) und Graben (Bayern) legten ihre Arbeit nieder.
In Koblenz, Leipzig und Bad Hersfeld dauerte der Streik bis in den frühen Dienstagmorgen.


 
Rettungsgasse, Bußgelder: Das ändert sich 2020 für Auto- und Radfahrer auf der Straße !

Köln - Mit dem neuen Jahr kommen neue Regeln für alle Verkehrsteilnehmer – vor allem Radfahrer sollen durch Änderungen besser geschützt werden und mehr Rechte bekommen.
Autofahrer hingegen müssen damit rechnen, höhere Strafen zu zahlen, wenn sie beispielsweise keine Rettungsgasse bilden.

Die Bundesregierung hat den Plänen von Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits im November zugestimmt.

Ein Überblick:

Mehr Sicherheit für Radfahrer
Diese neue Vorschrift soll Radfahrer im Straßenverkehr besser schützen: Wer mit dem Auto einen Radfahrer überholt, muss außerorts mindestens zwei Meter und innerorts 1,50 Meter Abstand halten.
Bisher muss nach der Straßenverkehrsordnung lediglich ein „ausreichende Seitenabstand“ eingehalten werden.

Fahrradzonen
Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen die neuen Fahrradzonen funktionieren: In diesen Bereichen dürfen nur Radfahrer unterwegs sein, sie dürfen dort maximal 30 Kilometer pro Stunde fahren.

Neue Schilder für Rad- und Autofahrer
Im Januar wird es auch neue Straßenschilder geben: Ein „Überholverbot von Zweirädern“ soll laut ADAC beispielsweise an besonders engen Stellen aufgestellt werden.

Für Radfahrer gibt es ein eigenes Grünpfeilschild.
Außerdem gelten die bestehenden Grünpfeile an Ampeln auch für Radfahrer, wenn sie von einem Radstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen.

Höhere Bußgelder
Autofahrer müssen sich auf deutlich höhere Bußgelder einstellen: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss aktuell 200 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Wer keinen Platz für Rettungsfahrzeuge macht, muss künftig mindestens 240 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte und darf einen Monat lang nicht fahren.
Treffen soll dies vor allem Fahrer, die einfach durch die Rettungsgasse fahren oder einem Rettungsfahrzeug hinterher fährt.

Wer in zweiter Reihe hält, muss bisher mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
Nach der neuen Straßenverkehrsordnung sind es zukünftig 55 Euro, wer einen Radfahrer behindert muss mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Auch wer auf einem Geh- oder Radweg parkt, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen.
Parkt das Auto auf dem Radweg und behindert einen Radfahrer, sind 70 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg.

Parkverbot an Kreuzungen
Verläuft ein Radweg entlang der Straße, müssen Autofahrer künftig mehr Abstand vor Kreuzungen oder Einmündungen beachten, wenn sie ihr Auto abstellen möchten.
Diese Vorschrift gilt, wenn der Radweg durch ein Schild gekennzeichnet ist.

Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge und Lastenräder
Wer mit einem Carsharing-Auto unterwegs ist, soll es künftig leichter haben, das Fahrzeug abzustellen: Es gibt ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken und einen Ausweis für die Carsharing-Autos.
Auch für Lastenräder gibt es zukünftig ein eigenes Parksymbol.

Blitzerapps werden verboten
Viele Autofahrer lassen sich durch ihr Navigationssystem oder mit einer App auf dem Smartphone vor Blitzern warnen.
Wird ein Autofahrer bei der Nutzung einer App erwischt, die ihn auf Blitzer aufmerksam macht, muss er mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.


 
Bis Silvester erledigen: 5 einfache Steuertipps, mit denen Sie bares Geld sparen !

Berlin - Die meisten zählen schon die Tage bis zum neuen Jahr.
Doch bevor 2020 startet, können Steuerpflichtige noch einiges tun, um ihre Steuerlast zu senken.

Fünf Tipps zum Geld sparen:

Zahlungen vorziehen oder aufschieben
Um die Förderung von Handwerkerausgaben oder Arbeitsmitteln ausschöpfen zu können, rechnen Steuerpflichtige am besten aus, welche Ausgaben angefallen sind.

Für Handwerkerleistungen im Haushalt werden bis zu 6000 Euro pro Jahr anerkannt.
Für Gärtnerarbeiten und das Reinigen der Wohnung liegt die Fördergrenze dagegen bei 20.000 Euro.
Davon senken 20 Prozent die Steuerschuld – also maximal 1200 Euro beziehungsweise 4000 Euro, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Ist der Betrag ausgeschöpft, zahlen Auftraggeber weitere Leistungen besser im neuen Jahr.
Entscheidend ist, wann das eigene Konto belastet wird.

Für Arbeitnehmer werden bei der Ermittlung der Einkünfte außerdem automatisch Werbungskosten von 1000 Euro abgezogen.
Was darüber hinausgeht, senkt die Steuerlast.
Denkbar ist etwa, Fortbildungen für 2020 bereits jetzt anzuzahlen.

Arbeitsmittel sind allerdings nur dann sofort in voller Höhe absetzbar, wenn der Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 952 Euro (Nettopreis 800 Euro) beträgt.
Teureres wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Für Menschen, die 2020 in Rente gehen wollen, lohnt es sich besonders, Ausgaben vorzuverlegen, so der Bund der Steuerzahler.
Denn zahlt man künftig weniger oder keine Einkommensteuer, können Ausgaben unter Umständen nicht mehr zur Steuerminderung genutzt werden.

Freistellungsaufträge prüfen
Ob Girokonto, Anleihen oder Rentenfonds: Auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden wird die Abgeltungssteuer fällig.
801 Euro pro Jahr bleiben aber pro Person steuerfrei – wenn Sparer ihre Freistellungsaufträge richtig verteilen.
Mindestens einmal im Jahr sollten sie dies prüfen, rät die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „Finanztest” (Ausgabe 12/2019).

Wer bei einer Bank beispielsweise 300 Euro Zinsen bekommt, erteilt dieser einen Freistellungsauftrag über 300 Euro.
Bei einem anderen Institut können dann noch 501 Euro steuerfrei gestellt werden.

Wird der Sparerpauschbetrag überschritten, behält das Finanzamt 25 Prozent der Erträge plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein.
Mit der Anlage KAP der Steuererklärung kann zu viel gezahlte Abgeltungssteuer jedoch später zurückgeholt werden.

Verlustbescheinigung beantragen
Wirft das Wertpapierdepot bei einer Bank Gewinne ab und das bei einer anderen fährt Verluste ein, können Anleger in der Steuererklärung die Verrechnung beantragen.
In der Anlage KAP machen sie dazu entsprechende Angaben, so der BVL.
So können einbehaltene Kapitalertragsteuern erstattet werden.

Dafür muss man sich aber bei der Bank, bei der die Verluste entstanden sind, rechtzeitig eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen.
Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der Bank eingehen, erklärt Erich Nöll vom BVL.
Da dies in diesem Jahr ein Sonntag ist, verlängert sich die Frist dem Gesetz nach bis Montag (16. Dezember).

Auf Nummer sicher gehen Bankkunden, die vorausplanen.
Denn wird die Ausschlussfrist versäumt, ist die Verlustverrechnung in der Steuererklärung für 2019 nicht mehr möglich.
Später bescheinigte Verluste können aber im Folgejahr berücksichtigt werden.
Gleiches gilt, wenn die Gewinne nicht zur Verrechnung ausreichen.
„Nicht bescheinigte Verluste können nur vom depotführenden Institut automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet werden”, ergänzt Nöll.

Sonderabschreibungen
Für neugebaute Wohnungen können Eigentümer seit August für begrenzte Zeit mehr Kosten abschreiben.
Investoren dürfen vier Jahre lang bis zu fünf Prozent pro Jahr steuerlich als Sonderabschreibung geltend machen.
Zusammen mit der linearen Abschreibung sind dies 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten - dreieinhalb mal so viel wie bislang.

Der Bauantrag für die neue Wohnung muss dafür zwischen dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt worden sein beziehungsweise werden, so der Verband Privater Bauherren (VPB).
Zusätzlich zählen auch Wohnungen, die der neue Eigentümer bis zum Ende jenes Jahres erwirbt, in dem sie fertiggestellt worden sind.

Weitere Voraussetzungen: Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang dauerhaft vermietet werden.
Außerdem dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.
Pro Quadratmeter werden maximal 2000 Euro berücksichtigt.

Steuerklasse prüfen
Mit einer günstigen Steuerklasse bekommen Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn ausgezahlt.
Damit die Wahl noch für für 2019 gilt, hätte der Antrag allerdings bis zum 30. November eingehen müssen – danach zählt sie erst im Folgejahr.

Alleinerziehende ohne andere Erwachsene im Haushalt können laut Uwe Rauhöft vom BVL die günstigere Steuerklasse II wählen.

Noch mehr Spielraum haben die meisten Ehepaare und eingetragenen Lebenspartner.
Sie können etwa die Höhe staatlicher Leistungen beeinflussen: Das Arbeitslosengeld fällt mit Steuerklasse III am höchsten aus, bei Steuerklasse V am geringsten, erklärt der BVL.

Entscheidend ist, welche Steuerklasse am 1. Januar des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht.


 
Bonpflicht gilt ab 1. Januar 2020 - Kritik von Peter Altmaier umsonst, "Tritt am 1. Januar in Kraft" !

Finanzministerium kontert im Streit um die Bonpflicht .....

Die Belegpflicht tritt am 1. Januar in Kraft, das hat das Finanzministerium jetzt klargestellt.
Daran ändert auch ein Protestbrief von Wirtschaftsminister Altmaier nichts.

Ungeachtet von Kritik von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) müssen sich die Händler auf die Bonpflicht von Anfang kommenden Jahres an einstellen.
"Es bleibt dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin.
Der Handel habe mehr als drei Jahre Zeit gehabt, sich vorzubereiten.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte: "Dieses Gesetz hat seine Berechtigung."

Mit dem 2016 verabschiedeten Kassengesetz will die Regierung Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen.
Altmaier dringt auf Änderungen, sodass nicht in jedem Fall Kassenbons ausgegeben werden müssen.
Ein Sprecher des Wirtschaftsressorts betonte, dazu sei keine Verordnung und kein parlamentarisches Verfahren nötig.
"Es gibt die Möglichkeit, das untergesetzlich zu machen."

Vorschriften laut Altmaier sehr restriktiv
So sei Altmaier davon ausgegangen, dass eine existierende Ausnahmevorschrift auf anonyme Massengeschäfte wie etwa beim Bäcker angewendet werde.
Allerdings sei eine Anwendungsvorschrift sehr restriktiv ausgefallen, sagte er mit Blick auf das Finanzressort.

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte zu den auch von Altmaier angeführten Bedenken, dass die Kassenbons aus Thermopapier umweltschädlich sind, dass es auch umweltschonendes "farbentwicklerfreies Papier" gebe.
Zudem gebe es ein viel größeres Umweltproblem im Handel – nämlich das der Einwegverpackungen.


 
Neue "Düsseldorfer Tabelle": Mehr Geld für Trennungskinder !

Ab 1. Januar 2020 gilt die neue „Düsseldorfer Tabelle“.
Trennungskinder erhalten dann mehr Geld zum Unterhalt.

Wer wie viel bekommt.


Düsseldorf. Trennungskinder bekommen ab 1. Januar 2020 von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld.
Dann tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach um 15 auf 369 Euro.
Für Jungen und Mädchen vom siebten bis zum zwölften Lebensjahr liegt er bei 424 statt bisher 406 Euro, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei 497 statt 476 Euro.


 
Aldi, Lidl & Co.: Warum die Discounter den Kampf um das Weihnachtsessen verlieren !

Französischer Champagner, Reh-Medaillons und tiefgefrorener Hummer: Rechtzeitig zum Weihnachtsfest schmücken auch die Discounter ihre Filialen mit einem Hauch von Luxus.
Kein Wunder, denn zu keiner anderen Jahreszeit sitzt das Geld bei den deutschen Verbrauchern so locker.

An den Festtagen möchten sich viele mit etwas ganz Besonderem verwöhnen – vor allem, wenn es ums Essen geht.
Das merkt auch der Handel: Denn in der Weihnachtszeit kaufen Verbraucher deutlich mehr Lebensmittel und Konsumgüter als sonst.
Dabei schauen sie auch weniger aufs Geld, beschreibt der Handelsexperte des Marktforschers Nielsen, Frank Küver, die Konsumstimmung zur Weihnachtszeit.
Laut einer Nielsen-Studie verbinden 97 Prozent der Bundesbürger Weihnachten mit gutem Essen, "nur" 90 Prozent mit Geschenken.
Die Folge: In der Woche vor dem Fest sind die Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel um 40 Prozent höher als in einer Durchschnittswoche.

Bei Aldi, Lidl und Co. hat sich der kleine Luxus zum Fest deshalb in den vergangenen Jahren zum festen Bestandteil ihres Angebots entwickelt.
Neben jungem Gouda in Scheiben findet sich dann plötzlich französischer Tête de Moine, der das Fünffache kostet, im Angebot, neben schlichtem Schwarzwälder Schinken drei Mal so teurer Prosciutto di Parma aus Italien.
Allein Aldi Süd hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr zu Weihnachten mehr als 50 Aktionsartikel im Angebot.

Wie kommen die Aktionsartikel bei Verbrauchern an?
Handelsexperte Küver hat seine Zweifel: "Discounter wie Aldi oder Lidl versuchen schon seit Jahren, sich mit einem großen Angebot von kleinem Luxus zum günstigen Preis eine größere Scheibe vom Kuchen abzuschneiden.
Aber das funktioniert nicht wie erhofft", berichtet er.

"Der Trend der vergangenen Jahre ist klar: Die Supermärkte sind die Gewinner.
Sie steigern ihren Marktanteil in der Weihnachtszeit zulasten der Discounter", sagt Küver.
Die Verbraucher wollten in dieser besonderen Zeit mehr Vielfalt und Abwechslung.
Sie gingen deshalb häufiger in die Supermärkte als im restlichen Jahr.
Daran hätten alle Bemühungen von Aldi und Co. nichts geändert.
"Im Gegenteil: Der Trend, zu Weihnachten vor allem im Supermarkt einzukaufen, hat sich von Jahr zu Jahr noch verstärkt", betont der Marktforscher.

Discounter setzen vermehrt auf Spielwaren
Das heißt allerdings nicht, dass Weihnachten für die Billiganbieter ein Grund ist, Trübsal zu blasen.
Denn auch wenn das Geschäft mit Lebensmitteln vielleicht in ihren Augen noch besser laufen könnte, in anderen Bereichen können sie zum Fest sehr wohl Erfolge verzeichnen.
"Das Geschäft mit Spielzeug, Geschenken und Dekoration wird für die Discounter immer wichtiger, weil sie hier leichter als bei Lebensmitteln mit exklusiven und innovativen Angeboten punkten können, wodurch auch die Gewinnspannen interessant sind", beschreibt Matthias Queck von Retailytics, der Analystengruppe der "Lebensmittel Zeitung", die aktuelle Entwicklung.
Für Hersteller wie Playmobil etwa würden angesichts der weiter schrumpfenden Zahl von "echten" Spielwarenläden die Discounter als Absatzkanal immer wichtiger.

Zwar gebe es bei so manchem Markenartikler noch immer Berührungsängste, was die Billiganbieter angehe.
Doch hier sei einiges in Bewegung.
"Die Discounter sind heute weniger preisaggressiv als früher.
Man findet dort mittlerweile immer öfter Produkte, die genau zum empfohlenen Verkaufspreis der Hersteller angeboten werden.
Das erleichtert natürlich manchen Markenherstellern die Entscheidung, mit Aldi, Lidl und Co. zusammenzuarbeiten, auch wenn der Name Discount in diesen Fällen eigentlich nicht mehr so richtig passt."


 
DHL erhöht die Paketpreise zum Jahreswechsel !

Wer ein Paket verschicken will, muss bei der Deutschen Post DHL künftig tiefer in die Tasche greifen.

Zum 1. Januar steigen die Paketpreise für Privatkunden im Schnitt um drei Prozent, wie der Bonner Konzern am Dienstag mitteilte.

Die letzte Preiserhöhung liegt mindestens drei Jahre zurück, für einige Paketarten auch länger.
Die Anhebung fällt unterschiedlich aus.
Ein bis zu zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen zum Beispiel kostet in der Filiale künftig 4,79 Euro, bisher sind es 4,50 Euro.

Wer sein Paket online frankiert und nur abgibt, zahlt weniger.
Das Unternehmen begründete die Preiserhöhung mit gestiegenen Personal- und Transportkosten.


 
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