Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Paypal plant neuen Service !

Neues Pilotprojekt - Paypal will Ratenzahlungen ermöglichen.

Der Bezahldienst Paypal baut sein Geschäft mit Ratenzahlungen in Deutschland aus.
Eine Sache werden Sie damit allerdings nicht zahlen können.

Die Option der Ratenzahlung soll künftig grundsätzlich beim Bezahlen per Paypal verfügbar sein.
Bisher wurde sie selektiv vom Händler angeboten.
Geldgeber ist dabei Paypal selbst, die Prüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt online, der Händler bekommt sein Geld sofort.

Die Ratenzahlung wird von Paypal für Einkäufe zwischen 199 Euro und 5.000 Euro angeboten.
Die Laufzeit liegt bei 12 Monaten – bei einem effektiven Jahreszins von 9,99 Prozent.

Ein Bereich wird nicht verfügbar sein
Paypal setzt damit darauf, dass Nutzer für die schnelle Verfügbarkeit der Ratenzahlung einen möglicherweise höheren Zinssatz als anderswo in Kauf nehmen.
Für die Rückzahlung werden monatliche Raten per Lastschrift eingezogen.

Die Raten-Option werde zunächst bei Paypal-Zahlungen für Reisen nicht verfügbar sein, weil der Bereich mit hohen Risiken verbunden sei, erklärte das Unternehmen.
Paypal wolle zunächst in einem Pilotprojekt Erfahrungen in dem Geschäft sammeln.


 
Anwalt, Gerichtskosten: Was kostet ein Rechtsstreit und kann ich mir das leisten ?

Berlin/Düsseldorf - Einen Anwalt einschalten, Klage erheben: Rechtsstreite sind teurer geworden.
Doch wer zu seinem Recht gelangen will, kann Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie das geht.

Die Vorfreude auf den Urlaub war groß.
Doch am Ziel angekommen, folgte die Ernüchterung: Das Hotel lag anders als vom Reiseanbieter beworben nicht in einer ruhigen Gegend, sondern an einer stark befahrenen Straße.
Als die Urlauber nach ihrer Rückkehr einen Teil des Reisepreises zurückfordern, stellt sich der Anbieter stur.
Einen Anwalt hinzuziehen und klagen?
Betroffene fragen sich, wie teuer das wird – und welche Lösungen es gibt.

Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren sind deutlich gestiegen
Ein Streit kann sich über Jahre hinziehen.
Der Ausgang ist ungewiss.
Hinzu kommt, dass Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren deutlich gestiegen sind.
Darauf weist Thomas Lämmrich hin, Rechtsschutzexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Ihm zufolge haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um 19 Prozent erhöht.
Basis der Berechnungen waren rund 1,4 Millionen Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung.

Die Kosten orientieren sich am Streitwert.
Angenommen, eine Reise hat einen Streitwert von 2400 Euro.
Wer im Jahr 2018 wegen Mängeln am Urlaubsort Klage erhoben hat, muss laut GDV im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von 1747 Euro rechnen – „das ist ein Kostenanstieg von 25 Prozent im Vergleich zu einem vergleichbaren Streitfall aus dem Jahr 2012“, sagt Lämmrich.

Der Grund: „Im Jahr 2013 kam es zur ersten Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung und Gerichtskosten nach mehr als neun Jahren“, sagt Herbert Peter Schons, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins.
Zuvor war die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung seit 2004 unverändert geblieben – „obwohl die Kosten für die Berufsausübung stetig gestiegen sind“, so Schons.

Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind in Deutschland kalkulierbar
Nach seinen Angaben sind die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten erstens kalkulierbar – weil die Gebühren gesetzlich geregelt sind - und zweitens vergleichsweise günstig.

Beispiel Kündigungsschutzklage: „Die Kosten sind in einem solchen Fall schon aus sozialpolitischen Gründen begrenzt“, betont Schons.
Bei einem Brutto-Monatsverdienst von 3000 Euro belaufen sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren auf unter 2000 Euro, also weniger als ein Bruttogehalt.
Zudem hat der Gesetzgeber im Arbeitsrecht zumindest in der ersten Instanz das Risiko begrenzt: Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens trägt jede Partei ihre eigenen Kosten – also auch der Arbeitgeber, falls er Recht bekommen sollte.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Einkommensschwache
Egal, um welche Art von Streitigkeiten es geht: Niemand muss aus Angst vor hohen Kosten darauf verzichten, sein Recht durchzusetzen.
Einkommensschwache können Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
„Beides kann man beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort beantragen“, sagt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Wird der Antrag bewilligt, können Betroffene einen Anwalt ihres Vertrauens beauftragen.
Die Kosten übernimmt der Staat.
Teilweise bieten auch Verbraucherzentralen Rechtsberatung an.

Rechtsschutzversicherung zahlt bei einer Prozessniederlage
Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich schon im Vorhinein wappnen.
„Auch vermeintlich kleine Streitigkeiten können im Fall einer Klage sehr teuer werden“, warnt Opfermann.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt neben den Gerichtsgebühren auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, wenn der Versicherungsnehmer im Prozess unterliegt.

„Auch Gutachterkosten, die ebenfalls erheblich sein können, werden von der Versicherung übernommen“, betont Lämmrich.
Viele Versicherer bieten weitere Leistungen an, zum Beispiel eine eigene Telefon-Rechtsberatung, die Vermittlung von Anwälten oder Mediation.

Ob der Abschluss sinnvoll ist, hängt davon ab, wie hoch man das Risiko einschätzt, in einem bestimmten Bereich in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden.
Lohnenswert kann etwa ein Verkehrs-, ein Arbeits-, ein Vertrags- oder ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sein, so Lämmrich.
„In jedem Fall sollte man sich beraten lassen, um den passenden Versicherungsschutz abzuschließen“, lautet sein Rat.

Familienstreitigkeiten wie Scheidung und Erbschaft sind nicht versicherbar
Generell gilt: Wer sich für eine Rechtsschutz-Police interessiert, sollte mehrere Angebote einholen und vergleichen.
„Aber Achtung, manche Rechtsschutzgebiete sind zumeist nicht versicherbar, zum Beispiel kostenintensive Familienstreitigkeiten wie Scheidung und Erbschaft“, erklärt Opfermann.
Wichtig ist deshalb auch, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf die genauen Versicherungsbedingungen.


 
Onlinebanking und -shopping: Was sich bei TAN-Verfahren ändert !

Beim Onlinebanking und Bezahlen in Online-Shops will die EU für mehr Sicherheit sorgen – die Umsetzung führt aber zu Verunsicherung.
Einige Banken und Sparkassen drängen Verbraucher zu Apps und kostenpflichtigen Verfahren.

Ab 14. September 2019 gelten in der EU neue Sicherheitsvorgaben beim Onlinebanking und auch für das Bezahlen im Netz. TAN-Listen auf Papier sind dann nicht mehr erlaubt.
Und beim Bezahlen mit Kreditkarte wird sich einiges tun.


 
Rechtsfrage: Darf ich die Waschmaschine laufen lassen, wenn ich nicht da bin ?

Berlin - Mit einem guten Gefühl gehen die wenigsten aus dem Haus, wenn die Wasch- oder Spülmaschine noch läuft.
Sie könnte ja auslaufen und man selbst nicht eingreifen.
Die Folgeschäden können teuer werden.
Selbst Funktionen wie der Aquastop - ein Mechanismus, der im Notfall die Wasserzufuhr unterbricht - beruhigen nicht.

Hersteller von Hausgeräten vernetzen zunehmend die neuen Geräte - man kann also aus der Ferne den Spül- oder Waschgang starten und laufen lassen, während man aus dem Haus ist.
Wer zahlt dafür eigentlich im Schadenfall?
Das ist immer abhängig vom Einzelfall, sagt Andreas Hahn, Referent beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Er beantwortet die wichtigsten Fragen.

Darf die Waschmaschine bei Abwesenheit laufen?
Es ist unproblematisch, wenn Sie den Müll rausbringen oder kurz zum Bäcker gehen.
Sie stehen ja auch nicht ständig neben der Maschine, wenn Sie im Haus sind.
Es gibt hier aber keine Grundregel.
Es gibt nur den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit, bei dem die Versicherungsunternehmen Leistungen kürzen können.
Wenn Sie das Gerät anschalten, über das Wochenende verreisen, und dann passiert etwas und es plätschert munter das Wasser, weil sie zudem keinen Aquastop haben - das wäre grob fahrlässig.

Ist man mit dem Aquastop also auf der sicheren Seite?
Das ist immer eine Einzelfallbetrachtung.
Mein Rat ist: Verhalte dich so, wie du dich auch ohne Versicherung verhalten würdest.
Dazu zählt auch ein Aquastop, der zudem nachrüstbar ist.
Wenn Sie wissen, dass Ihre Maschine schon tropft und Sie lassen sie trotzdem nach der Abfahrt zum Wochenendausflug laufen, wird es schon kritisch.

Der Versicherer wird sich jeden Einzelfall und alle Umstände ansehen und entscheiden, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und zu welchem Grad.
Es gibt ja nicht nur alles oder nichts.
Wenn es ein leichter Fall ist, kann es sein, dass zehn Prozent gekürzt werden.
Wenn es ein besonders schwerer Fall ist, können es auch bis zu 100 Prozent sein.

Moderne Hausgeräte sind vernetzt und mit dem Smartphone aus der Ferne steuerbar.
Welche Folgen hat dies für die Versicherung?
Ob Sie die Maschine über eine Zeitschaltuhr programmieren oder über Ihr Smartphone anschalten, macht an sich keine Obliegenheitsverletzung aus.
Die Frage ist, wie sieht die Gesamtgemengelage aus.
Auch in solchen Fällen würde ein Versicherer den Einzelfall prüfen.
Das gilt auch beim Bügeleisen, dem Herd oder der Kerze.
Mein zweiter Rat: In den Versicherungsprodukten gibt es auch die Möglichkeit, dass der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Das kann man ganz normal beantragen.


 
Reiseportal pleite - Geld wohl weg !

Zimmer weg, Geld weg - Hotelbuchungsplattform Amoma ist insolvent.

Die Hotelbuchungsplattform Amoma hat Insolvenz angemeldet.
Bereits gebuchte Hotelübernachtungen werden aller Voraussicht nach storniert.

Amoma, eine Onlineplattform zur Buchung von Hotelzimmern, hat Insolvenz angemeldet.
Das Unternehmen stellte seine Arbeit ein.
Wer die Webseite des Unternehmens aufruft, erhält nur einen kurzen Hinweistext zur Insolvenz, der Kunden auch per E-Mail geschickt worden ist.
Dort heißt es, dass Preisvergleichsseiten Amoma "nicht tragfähige finanzielle Bedingungen" aufzwingen würden.
Diese "machen die Fortsetzung unserer Aktivitäten unmöglich".


Preisvergleichsseiten verlangten hohe Gebühren
Buchungsportale wie Amoma müssen Preisvergleichsseiten wie Trivago, HRS oder Hotels Combined oftmals eine Gebühr pro Klick bezahlen.
Je nachdem, wie viel sie bereit sind, zu zahlen, wird ihr Angebot mehr oder minder gut platziert.
Gleichzeitig herrscht auf dem Markt laut Amoma eine ungerechte Situation: Viele Vergleichsportale gehören zu anderen Online-Reisebüros, deren Angebote auf dem Portal bevorzugt dargestellt werden.

Für Kunden ist die Insolvenz bitter: Ihre Buchungen werden von den Hotels voraussichtlich gecancelt, so der Hinweis auf der Webseite von Amoma.
Bei der Buchung eines Hotelzimmers über Amoma war es üblich, den Gesamtbetrag direkt an die Buchungsplattform zu bezahlen.
Für noch ausstehende Reisen haben die Hotels das Geld also noch nicht erhalten und werden dementsprechend bestehende Reservierungen nicht aufrechterhalten.
Bereits am Freitag berichtete das Portal "skift.com" über die Beschwerden von Reisenden, die vor Ort erfuhren, dass ihre Zimmerbuchung storniert wurde.

Was Betroffene tun können
Aber nicht nur das Zimmer, auch das Geld ist für Kunden erst einmal weg.
Wer über Amoma ein Zimmer reserviert hat, sollte sich mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung setzen und nachfragen, ob das Zimmer storniert wurde.
Zudem sollten Betroffene ihre Bank kontaktieren.
Möglicherweise kann ein Chargeback-Verfahren wegen nicht erbrachter Leistungen eingeleitet werden.
Hierfür sollten sich Betroffene die Stornierung vom Hotel schriftlich bestätigen lassen und die Buchungs- und Bezahlbestätigung von Amoma vorlegen.


 
Handy-Skandal: 41.000 Kunden sollten zu hohe Rechnungen bezahlen !

Berlin - Mindestens 41.000 Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil haben laut Stiftung Warentest falsche oder zu hohe Rechnungen bekommen.
Sie sollten Leistungen von Drittanbietern wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht genannte „Dienste“ bezahlen, die sie gar nicht bestellt hatten, berichtete die Zeitschrift „Finanztest“ am Montag.

Kunden sollten falsche Rechnungen bezahlen
Erst als sich „Finanztest“ einschaltete, bekamen Vodafone-Kunden demnach das Geld erstattet; Kunden von Klarmobil und Mobilcom-Debitel sollen Gutschriften erhalten, wie ein Sprecher der beiden Firmen „Finanztest“ sagte.
Die Dienste rechnete demnach die Firma Infin ab.
Was die Kunden genau bestellt haben sollen, ging aus den Rechnungen nicht hervor, wie „Finanztest“ berichtete.
Als sich Mobilfunkkunden bei Infin beschwerten, weil sie mit ihrem Handy nichts gekauft oder abonniert hatten, bekamen sie die schriftliche Auskunft, Infin stehe „fälschlicherweise“ auf der Rechnung.
Die Firma habe die „Dienste“ weder „zur Verfügung gestellt“ noch „berechnet“.
Die Kunden sollten dennoch zahlen, und zwar an einen anderen Anbieter.

Mobilfunkfirmen buchen über die Handyrechnung Geld für Drittanbieterdienste wie Videos oder Spiele ab, wie die Stiftung Warentest erläuterte.
Seriöse Anbieter verlangten aber eine ausdrückliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise durch Anklicken eines Buttons mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“.
Oft werde Kunden aber einfach ein Kauf oder ein Abo untergeschoben, nachdem sie mit dem Drittanbieter in Berührung gekommen sind - etwa durch das Anklicken eines Werbebanners.
Wer dafür eine Rechnung bekomme, solle sie nicht bezahlen, riet die Stiftung Warentest.

Mehr als 1300 Beschwerden über Drittanbieter
„Finanztest“ hatte in seiner Septemberausgabe über Abofallen im großen Stil berichtet.
Seitdem melden sich immer mehr betrogene Kunden bei den Verbraucherschützern: Mehr als 1300 Beschwerden seien bereits über Drittanbieter und Abrechnungsdienstleister eingegangen, wie etwa Richberg Media, Pink Mobile, Brandii Media, Mocopay oder Texted.
„Finanztest“ rät betroffenen Mobilfunkkunden, schriftlich beim Anbieter zu reklamieren und das unrechtmäßig abgebuchte Geld zurückzufordern.
Zudem sollten sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren und per Onlineanzeige den unseriösen Drittanbieter wegen Betrugs bei der Polizei anzeigen.


 
Tourismus-Riese vor Bankrott: 600.000 Urlauber drohen im Ausland zu stranden !

London - Der britische Touristikkonzern Thomas Cook ist mit der Beschaffung von dringend benötigtem Kapital gescheitert und hofft auf Hilfen der britischen Regierung, um einen Bankrott abwenden zu können.
Das Unternehmen habe die benötigten Gelder in Höhe von 200 Millionen Pfund (rund 227 Millionen Euro) nicht von privaten Investoren bekommen können, hieß es am Samstag aus Verhandlungskreisen.

Thomas Cook vor Pleite: Urlauber drohen im Ausland zu stranden
Rund 600.000 Urlauber drohen weltweit zu stranden.
Die „Financial Times“ berichtete, es sei relativ unwahrscheinlich, dass die britische Regierung dem finanziell angeschlagenen Unternehmen helfe, da sie dessen langfristige Rentabilität anzweifle.
Hingegen erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Verhandlungskreisen, die Gespräche zwischen dem Unternehmen und der Regierung dauerten an.

„Wir werden bis morgen wissen, ob eine Einigung erzielt werden kann“, hieß es.
Am Sonntag soll der Verwaltungsrat zusammentreten.
Der Konzern hatte am Freitag angekündigt, dass er zusätzlich zu einem bereits zugesagten Rettungspaket in Höhe von 900 Millionen Pfund weitere 200 Millionen benötige, um eine Pleite abzuwenden.

Tausende Arbeitsplätze von Thomas Cook in Gefahr
Im Falle eines Bankrotts des 178 Jahre alten Unternehmens müsste Thomas Cook die Rückführung von rund 600.000 weltweit gestrandeten Passagieren organisieren.
Außerdem sind tausende Arbeitsplätze in Gefahr.
Von weltweit 22.000 Angestellten sind allein 9000 in Großbritannien tätig.

Vor zwei Jahren hatte die britische Regierung in einem ähnlichen Fall Hilfe geleistet und die Rückführung von 110.000 gestrandeten Reisenden der Bankrott gegangenen Fluggesellschaft Monarch Airlines finanziert.
Die britischen Steuerzahler kostete dies rund 60 Millionen Pfund.

Anfang Februar hatte Thomas Cook angekündigt, seine Flugsparte komplett oder in Teilen verkaufen zu wollen.
Er stellte unter anderem seine Fluggesellschaft Condor zum Verkauf.
Mit dem Geld wollte die Firma ihr Hotelgeschäft ausbauen.
Insgesamt transportierte der Konzern mit seiner Flotte von 103 Maschinen im vergangenen Jahr rund 20 Millionen Passagiere.


 
Online-Banking macht Probleme - DKB-Bank kein Einzelfall !

Nach der Umstellung aufs neue Tan-Verfahren kommen manche Kunden nicht mehr an ihr Konto.
Die Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden


Berlin. Es sollte alles gut werden, versprachen sie.
Doch für manche Kunden wurde es ein absolutes Desaster.
Seit der Umstellung auf das neue Online-Verfahren PSD2 beschweren sich Kunden über Probleme beim Online-Banking.

Besonders ärgerlich scheint es derzeit für Kunden bei der DKB-Bank zu laufen.
Aber auch von Kunden anderer Geldhäuser sind nicht nur positive Meldungen zu hören, wenn sie über das neue Tan-Verfahren sprechen.
Andere Geldhäuser wie die Sparkasse haben dagegen keine großen Probleme.
Auch private Banken nicht.

Eine Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) bilanzierte für die privaten Banken: „Natürlich kann es bei einzelnen Kunden Probleme gegeben haben, aber insgesamt ist es problemlos gelaufen.“

Die Melodie der Hotline können manche sogar schon mitsingen.
Nicht freudig, sondern genervt.
Denn seit der Umstellung auf das neue Verfahren für Online-Konten am Wochenende haben viele Kunden der Direktbank DKB, eine Tochter der Landesbank Bayern, keinen Zugriff mehr auf ihr Konto.
Auch die Postbank hatte Probleme.

Online-Banking von DKB und Postbank sorgt für Probleme – Das Wichtigste in Kürze:

Mit der Umstellung auf das neue Online-Verfahren PSD2 haben viele Banken offenbar Probleme
Bei der Verbraucherzentrale gehen zahlreiche Beschwerden ein
Jetzt könnte es sogar juristische Konsequenzen haben
Im Fokus dabei: die DKB
Auch die Postbank war betroffen
Die Finanzaufsicht Bafin zeigte sich vor ein paar Tagen noch zuversichtlich

Noch immer beschweren sich Kunden, sie könnten online nicht oder nur eingeschränkt auf ihr Konto zugreifen und Anfragen über die Hotline dauerten lange.
„Es ist richtig, dass einige Sachen nicht gut laufen“, sagte ein Postbank-Sprecher am Dienstag.
Er betonte jedoch: „Wir haben im Moment keine technischen Probleme.“

Die derzeit längere Bearbeitungszeit für Kundenanfragen begründete der Postbank-Sprecher damit, dass die Serviceeinheiten des zum Deutsche-Bank-Konzern gehörenden Instituts aktuell bestreikt werden.
Die Gewerkschaft Verdi hatte die Tarifverhandlungen bei der Postbank vor einer Woche für gescheitert erklärt und lässt ihre Mitglieder derzeit über einen unbefristeten Streik bei dem Institut abstimmen.

Bei der Commerzbank waren die Systeme am ersten Werktag nach der „PSD2“-Umstellung so stark ausgelastet, dass es beim Einloggen ins Online-Banking hakte.
„Die Anmeldung war verlangsamt, manchmal musste man sich auch mehrfach anmelden, weil der Prozess abgebrochen wurde“, erklärte ein Commerzbank-Sprecher.
„Wir beobachten das genau.“

Die Deutsche Bank berichtet unterdessen von einer problemlosen Umstellung auf die neuen Vorgaben.
Das neue Verfahren sei den Kunden schon vor drei Monaten zugänglich gemacht worden, sagte ein Sprecher.
90 Prozent der Kunden seien daher zum Stichtag bereits darauf eingestellt gewesen.

Bafin sah wenig Probleme bei Online-Banking-Umstellung
Noch vor einigen Tagen hatte sich das noch anders angehört.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht trotz einzelner Schwierigkeiten keine grundsätzlichen Probleme bei der Umstellung auf die neuen Sicherheitsbestimmungen fürs Online-Banking.

„Bislang läuft die Umstellung auf das neue Verfahren bei den Banken nach unserer Kenntnis problemlos ab“, sagte ein Sprecher.
Aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht dürfe sich die BaFin nicht zu einzelnen Instituten äußern.

Viele Kunden haben ein anderes Gefühl: Viele können kein Geld mehr überweisen, andere kommen noch nicht mal mehr an ihr Online-Konto heran.
Sie haben somit weder einen Überblick über ihren Kontostand, noch können sie wichtige Überweisungen ausführen.

Und wer auf Hilfe übers Telefon hofft, muss oft gut eine halbe Stunde warten, um einen Mitarbeiter in der Hotline zu erreichen.
Kunden berichten in Online-Foren aber auch, dass sie trotz langen Wartens überhaupt keinen Mitarbeiter an den Apparat bekommen, sondern wieder aus der Leitung geworfen wurden.
Und dies mehrfach.
Der Ärger bei den betroffenen Kunden ist groß.

Hunderte Beschwerden bei Verbraucherschützern eingegangen
„Bei uns sind in den vergangenen Wochen Beschwerden im dreistelligen Bereich wegen Umstellungsproblemen auf das neue Online-Verfahren PSD2 eingegangen“, sagt Kay Görner, Rechtsreferent bei den Marktwächtern der Verbraucherzentrale in Sachsen.

„Viele Beschwerden betreffen das Online-Banking der DKB.
Es gibt aber auch mehrere Beschwerden über die ING-DiBa und einzelne Raiffeisenbanken.“
Viele Kunden berichteten, dass sie keinen Zugang mehr zu ihrem Online-Konto haben oder die TAN-App nicht reibungslos funktioniere.

DKB für Kunden nicht erreichbar
Den Verbraucherschützern ist insbesondere die schwere Erreichbarkeit der Banken ein Dorn im Auge.
„Mit diesem Vorgehen verletzen Banken aus unserer Sicht die gesetzlichen Vorgaben“, sagt Görner.
Denn: Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Banken erreichbar sein müssen, wenn Kunden nicht auf ihr Konto zugreifen können.
(Geregelt im § 675 m Abs. 1 Nr. 3 BGB)
Doch dies sei derzeit bei der DKB offenbar nicht gewährleistet.

„Kunden müssen auf ihr Konto zugreifen, sonst ist ihre finanzielle Existenz in Gefahr“, sagte der Verbraucherschützer.
„Faktisch ist durch das Nichterreichen ihr Konto gesperrt.“
Die Verbraucherzentrale prüfe entsprechend rechtliche Schritte gegen die DKB.
Bereits zu Jahresbeginn wurde die DKB von den Verbraucherschützern wegen ihrer schlechten Erreichbarkeit kritisiert und das Institut versprach Besserung.

Online-Banking mit neuem Tan-Verfahren - so läuft es:
Jede Online-Überweisung muss mit mindestens zwei von drei Sicherheitsmerkmalen, sogenannten Faktoren, legitimiert werden:

Der Faktor „Wissen“ beruht auf einem Passwort oder einer PIN, die nur dem Kunden bekannt sind.
Die EC-Karte, der Generator von Transaktionsnummern (TAN) oder das Smartphone gehören zum Faktor „Besitz“, körperliche Merkmale wie ein Fingerabdruck zu „Sein“.
Zwei der drei Sicherheitsmerkmale müssen angewandt werden.

Direktbank DKB weist Anschuldigung zurück
„Wir haben keine technischen Einschränkungen bei der Umstellung“, sagt der Pressesprecher Tobias Campino-Spaeing.
Allerdings räumt er ein, dass es derzeit nur „eine eingeschränkte Erreichbarkeit“ der Hotline gebe, da „überdurchschnittlich viele Kunden anrufen“.

Tatsächlich gebe es unter den 4,1 Millionen DKB-Kunden viele Nachfragen zu dem neuen Login-Verfahren (PSD2), so der DKB-Sprecher.
„Wir unterstützen unsere Kunden bei der Einrichtung – auch über Social Media oder mit Informationen auf unserer Website.“

Hier taucht offenbar ein Kernproblem auf: Viele Banken und Sparkassen haben ihre Kunden zwar über die Umstellung – teilweise schon vor Wochen – informiert, doch nicht alle haben die notwendigen Schritte sofort umgesetzt.
Für manche ist die Aktivierung schlichtweg zu kompliziert – und tatsächlich erklärt sie sich nicht immer von selbst.

In der Praxis kommt es nach Kundenberichten aber auch dazu, dass erforderliche QR-Codes, die zur Aktivierung von Online-Konten und Apps notwendig sind, fehlerhaft sind oder erst gar nicht an die Kontoinhaber verschickt wurden.
Schon vor einer Woche sorgte das Online-Banking bei der Postbank für massive Probleme.

Dies ist in der Regel eine Transaktionsnummer (TAN), die entweder per SMS auf das Handy (m-TAN) übermittelt wird, per Push-TAN auf einer extra installierten App angezeigt wird oder über ein Extra-Gerät - einen TAN-Generator, der vom Kunden gekauft werden muss.
Oder man nutzt eine Photo-TAN, die über die Kamera des Smartphones generiert wird.

Commerzbank führt Gebühren für SMS-TAN ein
Manche Banken nutzen die Umstellung zudem zur Einführung neuer Gebühren.
So verlangt die Commerzbank von Kunden, die ihre TAN per SMS erhalten, für jedes Einloggen ins Konto 12 Cent, für Comdirect-Kunden werden 9 Cent fällig, berichtet der Bankenexperte der Verbraucherzentrale NRW, David Riechmann.
Damit lassen sich die Institute die Kosten der SMS von den Kunden bezahlen.

„Wir prüfen derzeit, ob das rechtmäßig ist“, sagt Riechmann.
Denn nach einem BGH-Urteil dürfen Banken bislang nur Gebühren fürs Online-Banking nehmen, wenn damit Überweisungen verbunden sind.

Manche Kunden beschweren sich auch darüber, dass das neue Verfahren ohne Smartphone nur schwer bedienbar ist, berichtet Görner: „Auch ein TAN-Generator ist vielen zu umständlich oder auch zu teuer.“


 
Nach Gerüchten um Pleite: Thomas Cook stellt Flugbetrieb ein !

Der Touristikkonzern Thomas Cook hat nach Angaben der britischen Behörden das Geschäft eingestellt.
Alle Flüge seien gestrichen worden, teilte die britische Flugbehörde in der Nacht auf Montag mit.

Man starte eine Rückholaktion für Urlauber.

Cook steht vor der Zwangsliquiditation.
Ein entsprechender Insolvenzantrag vor Gericht sei bereits gestellt worden, teilte der Konzern am Montagmorgen auf seiner Website mit.


 
Unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpfen !

vzbv fordert Pflicht zur Bestätigung nach telefonisch angebahnten Verträgen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme gefordert, dass telefonisch angebahnte Verträge, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhafte Verpflichtungen eingehen, künftig in Textform bestätigt werden müssen.
Zusammen mit anderen Maßnahmen könnte so unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam eingedämmt werden.

Am 25. September debattiert der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag darüber, wie Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden können.

Die wichtigsten Forderungen der Stellungnahme des vzbv:
Alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse müssen künftig in Textform bestätigt werden.
Erst dann dürfen sie wirksam werden. Das sollte für am Telefon abgeschlossene Energie- und Telekommunikationsverträge gelten, aber auch für Versicherungen, Presseabonnements und andere Verträge.
Bei Verträgen zum Energielieferantenwechsel sollten die beteiligten Stellen das Wechselverfahren erst nach Vorlage der Bestätigung in Textform starten dürfen.
Die Bundesregierung muss handeln und den bereits im März 2019 angekündigten Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge nun zügig vorlegen.
Wenn die E-Privacy-Verordnung in Kraft tritt wird damit auf europäischer Ebene abschließend geregelt werden, ob Telefonanrufe zu Werbezwecken nur mit einer entsprechenden Einwilligung des Verbrauchers zulässig sind.
Die gegenwärtige Beschlusslage des Europäischen Parlaments will Werbeanrufe jedoch schon dann zulassen, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Bundesregierung muss daher in den weiteren Verhandlungen auf dem Einwilligungserfordernis bestehen.
Außerdem muss die Bundesregierung in den Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung darauf hinarbeiten, dass Anbieter ihre Rufnummer übermitteln und eindeutig auf den werblichen Charakter ihres Anrufs hinweisen müssen.
Computergestützte Anrufe (predictive dialing) müssen verboten werden.
Für Verbraucher haben solche Anrufe keinen Mehrwert.
Die erfassten Beschwerden zeigen, dass es ein Ärgernis für Verbraucher ist, wenn das Telefon bei hundert Verbrauchern gleichzeitig klingelt und nur bei dem, der als erster abhebt, tatsächlich ein Gespräch zu Stande kommt.

Stellungnahme des vzbv direkt als pdf-Datei



Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv
 
Schlechte Nachrichten: Das kommt jetzt auf Kunden der Commerzbank zu !

Frankfurt/Main - Commerzbank-Kunden müssen sich auf höhere Gebühren einstellen.
Das Geldhaus werde „Preisänderungen vornehmen“ und manche Dienste anders bepreisen, sagte Chef Martin Zielke am Freitag in Frankfurt.

Dies sei nötig im aktuellen Marktumfeld, sagte er mit Blick auf das andauernde Zinstief.
Da die Europäische Zentralbank (EZB) Strafzinsen auf Geld erhebt, das die Banken bei ihr parken, entstehen für die Branche Milliarden-Kosten.
Am kostenlosen Girokonto für Privatkunden halte der Konzern aber fest.
„Das ist nicht der Einstieg in den Abschied vom kostenlosen Girokonto“, betonte Zielke.

Kunden müssen mit Filialschließungen rechnen
Änderungen im Preismodell hatte die Commerzbank bereits am Donnerstag angedeutet, nachdem der Aufsichtsrat einem Konzernumbau mit Stellenabbau und Filialschließungen zugestimmt hatte.
„Künftig wird die Commerzbank Leistungen differenzierter bepreisen“, hieß es.

Zugleich will die Commerzbank bis Ende 2023 unterm Strich mehr als eine Million neue Kunden gewinnen - das ist allerdings eine Drosselung des aktuellen Wachstumstempos.
Zudem will die Bank eine Million inaktive Kunden loswerden.
Die Klienten, die teils noch aus der Zeit vor der Dresdner-Bank-Übernahme stammten, kosteten die Commerzbank Geld, sagte Zielke.


 
Kfz-Zulassung, Ebay, Pflege: Was sich zum 1. Oktober für Verbraucher ändert !

Köln - Wie jedes Jahr im Oktober gibt es neue Fragen für die Theorieprüfung beim Führerschein und die Uhren werden umgestellt auf Winterzeit.
Doch auch auf Ebay-Nutzer, Fahrzeughalter, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kommen im Oktober Neuerungen zu.

Hier ein Überblick:

i-Kfz: Auto und Motorrad online neu zulassen und ummelden
Die nervige Warterei mit Dutzenden anderer Menschen in der Zulassungsstelle könnte bald ein Ende haben – sofern sich Autohalter für „i-Kfz“ entscheiden.
Damit will das Bundesverkehrsministerium Verwaltungsprozesse künftig online abwickeln.
Um die neuen Onlinedienste nutzen zu können, muss man sich bei den Zulassungsstellen identifizieren.

Dazu benötigt man allerdings einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion – und die nutzt noch kaum jemand.
Man kann sie aber nachträglich in der Behörde aktivieren lassen, die den Ausweis ausgestellt hat.
Außerdem braucht man ein Kartenlesegerät oder die „AusweisApp2“.
Dann steht der Online-Verwaltung seiner Fahrzeugangelegenheiten nichts mehr im Wege.

Außerdem gibt es wie jeden April und Oktober 34 neue Fragen für die Theorieprüfung beim Auto- und Motorradführerschein.

Ebay stärkt den Verkäuferschutz und ändert Regeln für Rücksendungen
Ebay will die Verkäufer auf seiner Plattform besser schützen und ergreift dazu verschiedene Maßnahmen.
Wer regelmäßig bei den gewerblichen Ebay-Plus-Verkäufern einkauft, sollte die neuen Spielregeln kennen: Schickt man beispielsweise Ware zurück, wird künftig genauer hingesehen, in welchem Zustand sie sich befindet.
Ist sie beschädigt oder offensichtlich schon genutzt oder getragen, kann der Käufer künftig dafür zur Kasse gebeten werden: Der Händler muss ihm nicht mehr den vollen Preis erstatten nach Retoure, sondern darf in diesen Fällen bis zu 50 Prozent des Einkaufspreises einbehalten.

Außerdem neu ab Oktober: Wenn der Käufer einen falschen Rücksendegrund angegeben hat oder fälschlicherweise behauptet, die Ware sei defekt oder anders als angegeben, entschädigt Ebay den Händler mit 3,50 Euro für jede nicht nachvollziehbare Rücksendung.

Ein Händler, der suspendiert wird, soll in Zukunft genauer erfahren, worin Ebay bestehende Mängel sieht und was er tun muss, um sie zu beheben.
Dafür bekommt er nun 30 Tage Zeit.
Rückabwicklungen von Verkäufen sollen einfacher werden, zudem gibt es neue Regeln bei der Zahlungsabwicklung.
Die Neuerungen gelten ausschließlich für Ebay-Plus-Verkäufer.

Neues Qualitätsprüfsystem für Pflegeheime soll Suche erleichtern
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen immer mehr selbst dazu zahlen für die Unterbringung in einem Heim.
Mittlerweile sind es laut dem Verband der Privaten Krankenversicherungen im Schnitt knapp 2000 Euro im Monat.

Damit sich die Betroffenen und ihre Angehörigen gut über ein Heim informieren können, bevor sie so viel Geld in die Hand nehmen, soll sich künftig die Qualitätssicherung bessern: Ein neues Qualitätsprüfsystem löst die vor zehn Jahren eingeführten Pflegenoten ab.
Die Ergebnisse sollen online einsehbar sein.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird allerdings erst einen Monat später anfangen, die Einrichtungen zu prüfen.
Bis dahin haben die Betreiber Zeit, eine erste Bestandsaufnahme nach dem neuen System zu machen und ihre Einrichtung selbst auf den Prüfstand zu stellen.

Uhren werden umgestellt auf Winterzeit
Der Sommer ist vorbei, der Winter kommt und mit ihm die mitteleuropäische Zeit (MEZ).
In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober werden um 3 Uhr die Uhren eine Stunde zurückgestellt auf 2 Uhr.
Somit wird es abends wieder früher dunkel und morgens früher hell.
Die guten Nachrichten: Wir können eine Stunde länger schlafen.


 
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