Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Nach der Glühbirne trifft es die nächste Leuchte !

Brüssel - Eigentlich hätte dieses Licht schon vor zwei Jahren ausgehen sollen.
Damals gab es für die Halogenlampe jedoch noch eine Gnadenfrist.
Jetzt ist wirklich Schluss.

Vom 1. September an dürfen die meisten Halogenleuchten in der EU nicht mehr produziert werden - die letzte Stufe der EU-Lampenverordnung tritt in Kraft.
Wird der öffentliche Aufschrei ähnlich laut wie vor sechs Jahren, als die Glühlampe vom EU-Markt verschwand?

Hinter dem jetzigen Auslaufen der Halogenlampe steckt - wie schon 2012 - die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU.
Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest.
Nach und nach sollen vor allem jene Produkte vom Markt, die besonders viel Strom fressen - also schlecht für die Umwelt sind.
Bei der Glühlampe wurden nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umgewandelt - ein Trauerspiel für alle Energiebilanz.
Der Verbrauch einer Halogenlampe ist nach Angaben der EU-Kommission von 2015 immer noch fünf mal höher als der einer LED.

Seit der Novellierung 2009 geht es bei der Ökodesign-Richtlinie zudem um Produkte, die den Energieverbrauch beeinflussen, etwa Duschköpfe oder Fenster.
Der Stromverbrauch der Privathaushalte soll so gesenkt und stromsparenden Geräten zum Durchbruch verholfen werden.

Anstelle der Halogenlampen werden ab September also hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen liegen.
Dadurch soll nach Angaben der EU-Kommission jährlich so viel Strom gespart werden, wie Portugal in einem Jahr verbraucht.

Neben der Glühlampe mussten deshalb unter anderem schon bestimmte Staubsauger, Backöfen, Kochfelder, Dunstabzugshauben und Duschköpfe dran glauben.
Dabei wird nach Angaben der EU-Kommission nur vom Markt genommen, wofür es einen vernünftigen Ersatz gibt.

Im September 2016 traf das aus Sicht der EU-Kommission und der EU-Staaten für die nun betroffenen Halogenlampen noch nicht zu.
Nach der Analyse des Lichtmarkts und der technischen Entwicklungen kam die EU-Kommission damals zu dem Schluss, dass der 1. September 2016 zu früh für das Auslaufen sei.
Deshalb die Gnadenfrist.

Und es wird noch immer Ausnahmen geben: Für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, sowie für jene Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern ist noch kein Ende in Sicht.
Stattdessen sind vor allem die meist birnen- oder kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht betroffen.
Restbestände dürfen ab September zwar noch verkauft, aber keine neuen Lampen produziert werden.

Die Zukunft gehört stattdessen den LED-Leuchten.
Darüber waren sich Experten schon zum Ende der Glühlampe 2012 einig.
Damals waren LEDs allerdings noch deutlich teurer als etwa Energiespar- oder Halogenlampen.
Seitdem sind die Preise allerdings stark gesunken - der EU-Kommission zufolge von 2010 bis 2017 um 75 Prozent.

Noch sind LEDs in der Anschaffung zwar meist noch etwas teurer als Halogenlampen.
Die Mehrkosten hat man allerdings ziemlich schnell wieder drin.
Laut EU-Kommission kann es schon nach einem Jahr so weit sein.
Der BUND rechnet vor, dass eine Halogenlampe inklusive Anschaffungskosten bei täglicher Brenndauer von drei Stunden über zehn Jahre hinweg Kosten von rund 160 Euro verursacht.
Bei einer LED sind es gerade mal bei 28 Euro.
"Verbraucher können sehr viel Geld sparen, wenn sie nicht auf stromfressende Produkte reinfallen", sagt BUND-Energieexpertin Irmela Colaço.

Doch nicht nur der Preis für LEDs hat sich geändert, auch ihre Qualität.
"Gerade in den letzten zwei bis drei Jahren haben sich die technischen Möglichkeiten energieeffizienter LED-Lampen stark weiterentwickelt", sagt Jürgen Waldorf vom Elektroindustrie-Verband ZVEI.
Die Farbwiedergabe sei besser geworden und es gebe verschiedene Farbtemperaturen.
Bei jenen Lampen, die sich beispielsweise per App vom Smartphone aus fernsteuern lassen, könnten Helligkeit und Farbtemperatur verändert werden.
"Es ist ein Gewinn für den Verbraucher, dass er heute energiesparende Anwendungen hat."
Die Kunden hätten sich an die neuen Möglichkeiten jedoch erst einmal gewöhnen müssen.
"Das war eben auch eine Lernkurve", sagt Waldorf.

BUND-Expertin Colaço sieht das ähnlich: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich inzwischen daran gewöhnt, und sehen, dass sich der LED-Markt so entwickelt hat, dass sie für ihre Glühlampe Ersatz finden."

Der Marktanteil von LEDs wächst rasant. 2014 lag er nach Zahlen der Gesellschaft für Konsumforschung bei gut 38 Prozent, im vergangenen Jahr schon bei fast 61 Prozent.
Der Anteil klassischer Halogenlampen ging im gleichen Zeitraum von 16,7 auf 12 Prozent zurück.

Als die Glühlampe vor sechs Jahren vom Markt verschwand, waren die Alternativen noch lange nicht so ausgereift.
Doch das Ende der Glühbirne hat den technischen Wandel eben auch vorangetrieben, wie Colaço sagt.

Die EU-Kommission prüft derzeit schon, wie es in Sachen Ökodesign weitergehen könnte.
Studien sollen etwa das Einsparpotenzial von Wasserkochern, Handtrocknern, Hochdruckreinigern oder Aufzügen aufdecken.


 
Diese Elektrogeräte sind verboten !

"Besitz ist verboten" - Netzagentur zieht Hunderttausende Elektrogeräte aus dem Verkehr .

Rauchmelder mit Videoüberwachung, brennende Ladegeräte, störende Radiowecker – jedes Jahr nimmt die Bundesnetzagentur Ramsch-Produkte und verbotene Artikel vom Markt.
Ein Kampf gegen Windmühlen.

Die Sorge um ihr Kind treibt manche Eltern zu extremen Maßnahmen.
Da wird etwa eine Uhr erstanden, die anzeigt, wo die Kleinen gerade sind und mit der Gespräche abgehört werden können?
Oder eine Puppe, mit deren Videoaugen sich das Kinderzimmer überwachen lässt?
Aber auch für misstrauische Vermieter böte sich etwas an: Rauchmelder mit eingebauter Videoüberwachung.
All diese Dinge lassen sich problemlos im Internet bestellen.
Doch in Deutschland sind sie verboten.
Sie aus dem Verkehr zu ziehen, ist Aufgabe der Bundesnetzagentur.
Und nicht nur solche Produkte.

460.000 unsichere Elektrogeräte beschlagnahmt – Dunkelziffer wesentlich höher
Billige Handyladegeräte, die überhitzen, oder deren Kontakte nicht ausreichend isoliert sind.
Radiowecker, deren Signale den Flugfunk am Flughafen stören, oder Kopfhörer, mit denen sich der Polizeifunk abhören lässt: 90 Mitarbeiter der Behörde stöbern solchen Produkten nach, nehmen sie aus dem Verkehr und prüfen, wer sie in Umlauf gebracht hat.
Sie machen Stichproben im Einzelhandel, laufen über Produktmessen und Trödelmärkte oder besuchen kleine Handyläden.

460.000 unsichere Elektrogeräte hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr vom Markt genommen – ein Bruchteil dessen, was an verbotenen Geräten insgesamt auf dem Markt ist.
"Das ist natürlich ein Kampf gegen Windmühlen", sagt Uwe Saalmann, der diesen Job schon viele Jahre macht.
"Vor allem der Onlinehandel stellt uns vor massive Herausforderungen."

Die Zahlen schwanken jedes Jahr und sind wenig aussagekräftig.
2016 waren es mehr als doppelt so viele Geräte wie im Jahr darauf.
Mal wurde ein Container mit Tausenden verbotenen Importen mehr entdeckt, mal einer weniger.
Und der Aufwand ist riesig.

"Der Besitz solcher Produkte ist verboten"
Für jedes vom Markt genommene Gerät wird überprüft, wo es herkommt und wer es bestellt hat – wer also der sogenannte Inverkehrbringer ist.
"Wir gucken uns die gesamte Lieferkette an", sagt Saalmann.
Beispielsweise werden einzelne Funksteckdosen im Messlabor überprüft.
Dabei fangen viele von ihnen an zu brennen.
Doch allein der dafür nötige Schriftwechsel dauert Wochen – und die Billigteile werden millionenfach produziert und importiert.

"Inverkehrbringer" ist derjenige, der die Ware bestellt – entweder für sich selbst, oder zum Weiterverkauf.
"Der Besitz solcher Produkte ist verboten", sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur.
Doch welche Konsequenzen drohen, ist immer unterschiedlich.
"Da gehen wir mit Augenmaß vor", sagt Saalmann.
Häufig ist es für den Käufer schon teuer genug, wenn die Bundesnetzagentur die Billig-Smartwatch einzieht.

Augenmaß lassen die Marktwächter selbst bei großen Handelsketten walten, wenn sich in deren Regalen verbotene Ramsch-Produkte finden.
"Von Mutwilligkeit kann dabei in der Regel keine Rede sein", sagt Saalmann.
Häufig handele es sich um Produkte, die für Sonderaktionen einmalig bestellt und bei denen in der Hektik nicht genau hingesehen wurde.
Dennoch: "Bei vielen Händlern wissen wir schon vorher, dass wir auf jeden Fall was finden werden", sagt er.
"Da sind wir schon alte Bekannte."

Gefährlichen Ramsch erkennen
Um gefährlichen Ramsch von Qualitätsprodukten zu unterscheiden, hilft ein genauer Blick auf die Kennzeichnung.
Die Bundesnetzagentur rät, auf das CE-Kennzeichen zu achten.
Es ist eine Erklärung des Herstellers, dass ein Gerät den in Europa gültigen Normen entspricht und nicht etwa überhitzt oder den Funkverkehr sowie den TV-Empfang stört.
Eine Garantie ist das allerdings nicht, sagt Sprecher Fiete Wulff, eher ein Warnsignal.
Fehlt es nämlich, sollte man die Finger von einem Produkt lassen.
Weitere Hinweise sind Siegel wie "Geprüfte Sicherheit" (GS) oder eine brauchbare Anleitung in deutscher Sprache.

Wulff rät außerdem, Geräte vor dem Kauf möglichst gut in Augenschein zu nehmen.
Wie ist die Verarbeitung, liegen vielleicht Kontakte frei? Sind Stecker locker oder von geringer Qualität?
Im Zweifel sollten Verbraucher fragwürdige Elektronikgeräte besser nicht kaufen.

Anders verhält es sich mit sogenannten verbotenen sendefähigen Einrichtungen.
Das können etwa Rauchmelder, Stifte oder Puppen mit eingebauten Kameras und Sendern zur drahtlosen Übertragung sein.
Ihr Besitz und Betrieb ist laut Bundesnetzagentur verboten.
Besitzer sollten sie unschädlich machen und der Agentur einen Vernichtungsnachweis schicken.
In der Regel geht die Behörde allerdings nicht gegen einzelne Käufer vor.


 
Ab 1. November: Ryanair verschärft Regeln für kostenloses Handgepäck !

Dublin - Ryanair verschärft die Regeln für kostenloses Handgepäck.

Ab 1. November müssen Fluggäste für ein zweites Handgepäckstück bezahlen.
Lediglich eine kleine Tasche, die unter den Vordersitz passt, ist dann noch gebührenfrei, informiert die Billigfluggesellschaft.

Wer dagegen einen Trolley oder größeren Rucksack in der Kabine mitnehmen will, muss entweder Priority Boarding hinzubuchen (sechs bis acht Euro) oder das Gepäckstück am Check-in-Schalter aufgeben (acht bis zehn Euro, maximal zehn Kilo).
Bislang durften Passagiere ein großes Handgepäckstück und einen kleineren persönlichen Gegenstand kostenlos mitnehmen.

Anfang des Jahres hatte Ryanair damit begonnen, größere Rucksäcke und Rollgepäckstücke, die Kunden zum Boarding mit ans Gate bringen, im Frachtraum zu transportieren.
Dies war bislang kostenlos - künftig nicht mehr.
Die Airline will damit das Boarding beschleunigen und Verspätungen reduzieren.
Denn das Verstauen des Gepäcks kostet Zeit.
Die neue Regel gilt bereits für Buchungen ab 1. September für Flüge vom November an.


 
Ausgerechnet jetzt: Aldi und Lidl geht ein gefragtes Produkt aus !

Mülheim/Neckarsulm - Das könnte gerade jetzt nochmal zu einem echten Problem werden...

Denn Aldi und Lidl geht sprichwörtlich die Kohle aus.
Wie „Spiegel Online“ berichtet, haben die Discounter einen Holzkohle-Engpass.

Das könnte vor allem am nächsten Wochenende, wenn das Wetter wieder besser wird, viele Kunden verärgern.

Aldi Süd und Lidl haben ein wichtiges Produkt aus dem Sortiment genommen: Briketts des polnischen Lieferanten Dancoal.

Warum gibt es keine Kohle mehr bei Lidl und Aldi?
Bei Aldi ginge es um den 3-Kilo-Beutel „BBQ Zeit zum Grillen“.
Rund die Hälfte aller 30 Regionalgesellschaften des Discounters sollen ausschließlich von Donocal beliefert werden, heißt es in dem Bericht.

Aber warum gibt es die Regalräumungen?
Die Non-Profit-Organisation Forest Stewardship Council (FSC) untersagte Dancoal die Verwendung des wichtigen Holzsiegels „FSC“, was die Verarbeitung von Holz aus nachhaltiger Fortwirtschaft nachweist.

Grill-Fans könnten also am Wochenende enttäuscht werden.
Eine Sprecherin von Aldi Süd meint: „Wir gehen davon aus, dass in vielen unserer Filialen nun keine oder nur noch geringe Mengen an Holzkohlebriketts verfügbar sind.“
Lidl bestätigte das.

Vor Monaten wurde bereits über Donocal berichtet
Bereits vor einigen Monaten war über Donocal im NDR berichtet worden.
Recherchen ergaben, dass für die Holzkohle oft Holz aus osteuropäischen Urwäldern und aus den Tropen verwendet wird.

Derzeit ist noch unklar, wie die Discounter mit dem Holzkohle-Engpass umgehen.
Wahrscheinlich werden sie sich nach Alternativ-Lieferanten umsehen müssen.


 
Stiftung Warentest: Richtig schlechte Noten für Spülmittel - nur zwei sind gut !

Berlin - Nur zwei von 26 getesteten Spülmitteln schneiden in einer Überprüfung der Stiftung Warentest gut ab.
Jedes dritte Produkt erzielt nur die Note „ausreichend“, fünf sogar die Note „mangelhaft“.
Im vorderen Feld landen die Konzentrate.

Warum haben die Produkte so schlecht abgeschnitten?
Das geht vor allem auf die Unterpunkte Reinigen, Klarspülen und Ergiebigkeit zurück.
Hier hagelte es im zweiten Drittel der Rangliste die Noten drei, vier und fünf.
Getestet wurde zum Beispiel das Spülen mit Schwamm bei Ölmischungen, Pasta und Hähnchenpüree auf Edelstahlplatten, aber auch das Einweichen von angebranntem Grillfett, mit Müsli verklebten Schüsseln und eingetrocknete Nudelreste.
Also alles schwieriger, aber alltäglicher Schmutz.

Aber es wurde auch eine ganze Reihe von Produkten wegen gesundheitlicher Mängel abgewertet: 19 der 26 Produkte enthalten das kritische Konservierungsmittel Methylisothiazolinon.

Warum führt das Konservierungsmittel zur Abwertung?
Für die Stiftung Warentest ist Methylisothiazolinon ein Risiko für Allergiker.
Das Mittel soll die Produkte vor dem Verkeimen schützen.
Aber Allergiker können deswegen einen juckenden Ausschlag entwickeln, wenn sie das Produkt pur etwa zum Händewaschen verwenden, erläutert die Zeitschrift „test“ (Ausgabe 9/2018).
Kein Problem sei der Stoff allerdings, wenn man ihn im Spülwasser verdünnt.
Auch bei Nicht-Allergikern gebe es in der Regel keine Schwierigkeiten.

Auffallend ist: Nur die beiden Testsieger „Kraft Gel Ultra Plus" von Pril und „Akuta Original Konzentrat" von Aldi und die insgesamt schlechtesten Produkte wie das „Spülmittel“ und die „Handspül-Lotion" von Frosch, das „Konzentrat Sanddorn Mandarine" von Almawin, das Handspülmittel von Ecover und das „ökologische Spülmittel Lemon" von Sodasan kommen ohne das Konservierungsmittel aus.
Bei Letzteren handelt es sich um die geprüften Öko-Spülprodukte.

Wie ergiebig sind die Spülmittel?
Das Testergebnis für diesen Punkt gibt ebenfalls fast die ganze Noten-Palette wieder.
Grob lässt sich sagen: Die besten Produkte im Test sind mit rund 40 Tellern auch hier vorne - es handelt sich dabei aber durchgängig um Konzentrate.
Zum Vergleich: Die durchgängig schlecht platzierten Ökoprodukte schaffen 15 Teller.
Gemessen wurde die Anzahl der Teller bis zu dem Zeitpunkt, an dem nicht mehr ausreichend Schaum zur Verfügung stand.
Die Ergiebigkeit hat Auswirkungen auf den Preis pro Spülgang.
Denn grundsätzlich gilt beim Spülen der Rat, das Wasser zu erneuern, wenn der Schaum in sich zusammenfällt.
Darauf weist das Forum Waschen hin.
Wie viel Spülmittel nötig ist, hängt von der Konzentration der Wirkstoffe im jeweiligen Produkt ab.

Was ist der Unterschied zwischen Konzentraten und normalen Spülmitteln?
Konzentrate haben einen höheren Anteil an waschaktiven Substanzen als herkömmliche Mischungen.
Konzentrate werden mit zwei Millilitern pro fünf Liter Wasser dosiert, während es bei gängigen Spülmitteln vier Milliliter pro fünf Liter sind, erläutert das Forum Waschen.
Zu viel Spülmittel im Wasser - ob vom herkömmlichen Produkt oder vom Konzentrat - ergibt zu viel Schaum.
An ihm bleiben Schmutzpartikel hängen, die sich wieder auf bereits abgespültes Geschirr übertragen.
Daher rät das Forum Waschen auch, erst das Wasser in das Becken einzulassen und im Anschluss Spülmittel in der richtigen Dosierung hinzuzugeben.


 
Auftanken beim Disounter: Billigsprit von Aldi-Tankautomaten schockt Konkurrenz !

Der Discounter Aldi bietet jetzt auch billiges Benzin an: an acht Standorten in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Die umliegenden Tankstellen bekommen Angst.


Beim Discounter Aldi einkaufen und zugleich tanken, das ist nun im baden-württembergischen Ludwigsburg und in Stuttgart-Obertürkheim möglich.
Wie die "Wirtschaftswoche" berichtet, wurden die ersten beiden von insgesamt acht Aldi-Tankstellen in Betrieb genommen.
Die nächsten Automatentankstellen sollen unter anderem auf Aldi-Süd-Parkplätzen im oberbayerischen Fürstenfeldbruck, Forchheim bei Bamberg und Wasserburg am Inn sowie im hessischen Hattersheim am Main starten.

Preise für Benzin und Diesel deutlich unter der Konkurrenz
Aldi Süd stellt lediglich die Flächen auf den Parkplätzen zur Verfügung, hält sich aus dem operativen Betrieb der Tankstellen aber heraus.
Dafür wurden Pachtverträge mit der FE-Trading Deutschland geschlossen.
Die Tochter des österreichischen Mineralölkonzerns OMV betreibt in Österreich bereits Automatentankstellen und kooperiert mit dem dortigen Aldi-Süd-Ableger Hofer.

In Deutschland tritt FE Trading unter der Marke Avanti an.
Die Preise für Benzin und Diesel liegen laut Bericht teils deutlich unter denen der örtlichen Konkurrenz.
Bewähren sich die Standorte, dürfte FE-Trading die Deutschland-Expansion schnell vorantreiben, so die "Wirtschaftswoche".

Kampfpreise sorgen für Entsetzen bei Tankstellenpächtern
Die Tankstellenbetreiber versetzt die Expansion demnach schon in Aufregung: "Für Tankstellenpächter, deren Betrieb im Einzugsgebiet der Aldi-Tankautomaten liegt, kann das dramatische Folgen haben", sagte Thomas Drott, Geschäftsführer des Bundesverbandes Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche.
"Es droht der Verlust von Arbeitsplätzen vor allem bei kleineren Tankstellen."

Neben Autos mit klassischem Verbrennungsmotor können auch Elektroautos bei Aldi Süd aufladen.
Anfang August kündigte der Discounter den Bau von 28 Schnellladestationen für Elektroautos an.
Die Filialen mit den neuen Elektrotankstellen liegen entlang von Autobahnen.
Derzeit bietet Aldi Süd bereits an mehr als 50 Filialen das Stromtanken an – und zwar kostenlos.

Aldi-Süd baut Netz an Elektrotankstellen aus
Zuvor hatte der Discounter bereits angekündigt, sein Netz von Ladestationen für Elektroautos weiter auszubauen.
Neben der Möglichkeit, sein E-Mobil an der Aldi-Filiale aufzuladen, soll dies künftig auch entlang der großen deutschen Autobahnen der Fall sein.

Bislang bietet Aldi seinen Kunden das kostenlose Auftanken ihrer Elektroautos an 53 Filialen überwiegend in den großen Ballungsgebieten.
Künftig sollen 28 Filialen in unmittelbarer Nähe der Autobahnen A3, A5, A6, A7, A8 und A9 mit Schnellladesäulen ausgerüstet werden.
Die Stationen befinden sich allerdings nur in Süd- und Westdeutschland.
Kunden von Aldi-Nord müssen sich hingegen gedulden.
Dort werden bislang keine Ladestationen für E-Autos angeboten.


 
Kfz-Steuer, Sparkasse, Ikea: Das ändert sich am 1. September !


Berlin Die spürbarste Veränderung wird Verbraucher treffen, die ab September einen Neuwagen zulassen wollen.
Auch Ikea führt neue Regeln ein.


Ab dem 1. September gelten für deutsche Verbraucher wieder neue Vorschriften und Gesetze.


Alle Änderungen im Überblick:

• Strengere Abgastests lassen die KfZ-Steuer steigen:
Vom 1. September an dürfen nur noch Autos neu zugelassen werden, die den neuen so genannten Prüfstandard WLTP durchlaufen haben.
Dieser Test ermittelt realitätsnäher Emissionen und Verbrauch.
Das hat Auswirkungen auf die Kfz-Steuer.

Diese wird nach dem Hubraum und dem CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen, aus dem sich der Spritverbrauch ergibt.
Wie der ADAC berechnete, könnte die Steuer bei neu zugelassenen Wagen um bis zu 70 Prozent gegenüber gleichen, aber vorher zugelassenen Autos steigen .


• Neue Reihenfolge an Geldautomaten der Sparkasse:
Kunden müssen beim Geldabheben am Automaten ab September zuerst den gewünschten Betrag eingeben und werden erst im Anschluss nach dem Pin-Code gefragt .

Andere Banken wie etwa die Deutsche Bank und die Commerzbank haben ihre Automaten bereits in den vergangenen Jahren entsprechend umgestellt.
Der Grund für die Änderungen seien Sicherheitsbedenken, wie ein Sprecher der Sparkasse mitteilte.
Käme es zu einem Überfall, könne der Dieb unter den bisherigen Bedingungen den Betrag selbstständig eingeben.
Dies soll durch die Änderung nun verhindert werden.


• EU verbietet Halogenlampen:
Vom 1. September an dürfen die meisten Halogenleuchten in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden .
Hinter dem Auslaufen der Halogenlampe steckt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU.
Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest.
Nach und nach sollen vor allem jene Produkte vom Markt, die besonders viel Strom fressen und demnach besonders schlecht für die Umwelt sind.

Betroffen sind vor allem die meist birnen- oder kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht.
Restbestände davon dürfen zwar noch verkauft werden, neue Lampen dürfen aber nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Von der Richtlinie ausgenommen sind platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, sowie für jene Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern.


• Ikea verschärft sein Rückgaberecht:
War das schwedische Möbelhaus bisher immer recht großzügig, was den Umtausch seiner Ware anging, so müssen sich Käufer ab September auf deutlich strengere Regeln einstellen.

Künftig können Produkte nur dann zurückgegeben werden, wenn sie neu und unbenutzt sind und der originale Kaufbeleg vorliegt.
Bisher wurde der Kaufpreis unabhängig vom Zustand der Ware erstattet, auch Gründe für den Umtausch musste man nicht angeben.
Die Frist, innerhalb derer Einkäufe umgetauscht werden können, bleibt bestehen: 365 Tage ab dem Kaufdatum.

Auch gebrauchte Möbel will Ikea in Zukunft aber noch annehmen.
Ikea will dafür alte Ware, die in einwandfreiem oder gutem Zustand ist, gegen Gutscheine abkaufen.
Die Produkte sollen in der „Fundgrube“ wieder zum Verkauf angeboten werden.
Dieses Angebot wird derzeit an den fünf Pilot-Standorten Berlin-Lichtenberg, Siegen, Kaarst, Hannover-Expo Park und Würzburg getestet.


 
Verbraucherzentrale warnt vor Shopping-App Wish - Inkasso für Elektro-Schrott aus China !

Die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor Käufen über die Shopping-App Wish.
Deren Zahlungsabwicklung sei problematisch, außerdem lohnten die meisten der vermeintlichen Schnäppchen den Kauf nicht.


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Wer billig kauft, kauft zweimal - diese Shopping-Weisheit trifft offenbar besonders auf die kalifornische Einkaufsplattform Wish zu.
Mit vermeintlich supergünstigen Schnäppchen wirbt die Shopping-Webseite um Kunden.
Doch die entpuppen sich häufig als Reinfall, warnt laut Golem aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Bei Wish findet der geneigte Käufer so ziemlich alles - Kleidung, Elektronik, Schmuck - und das besonders günstig.
Angebote wie Smartwatches für niedrige zweistellige Eurobeträge sind ebenso die Regel wie Hosen oder Jacken für unter zehn Euro.

Obwohl Wish eigentlich ein kalifornisches Unternehmen ist, sitzen die meisten Händler, die auf der Plattform verkaufen, in China.
Das zieht teils hohe Versandkosten, lange Lieferzeiten und potenziellen Ärger mit dem Zoll nach sich.

Deshalb berichten die Verbraucherzentralen auch von sich häufenden Beschwerden über Wish.


Neben minderwertiger Qualität klagen Kunden vor allem auch über lange Lieferzeiten oder nicht erhaltene Waren.
Weil Wish außerdem Rechnungen über den Zahlungsdienstleister Klarna verschickt, kann es vorkommen, dass Zahlungsaufforderungen (und teilweise sogar die Übergabe an ein Inkasso-Unternehmen) bereits eintreffen, noch bevor die Ware überhaupt beim Kunden angekommen ist.

Schließlich moniert die Verbraucherzentrale NRW auch den Datenschutz der Wish-App für Android und iOS.
Diese verlange Zugriff auf Kontake und Kamera, außerdem ist der Erhalt von e-Mails und Push-Nachrichten standardmäßig aktiviert.

Wer trotz potenzieller Probleme bei Wish einkaufen möchte, sollte auf Empfehlung der Verbraucherzentrale folgende Punkte beachten:

vor dem Kauf die Herkunft des Produktes prüfen und bei China-Ware vorsichtig sein genau auf die Versandkosten achten - hier kostet der Versand manchmal mehr als die Ware, außerdem wird oft pro Artikel eine separate Versandgebühr fällig
die Zollbestimmungen berücksichtigen und daran denken, dass ab einer gewissen Bestellsumme (inklusive Versandkosten) Zollgebühren fällig werden können
nicht im Voraus bezahlen, sondern erst nach Erhalt der Ware


 
Albtraum für Raucher: In diesem Land kosten Zigaretten jetzt 16,80 Euro !

Canberra - Australien macht das Rauchen immer teurer.
Durch eine abermalige Erhöhung der Tabaksteuer um 12,5 Prozent kostet die 20er-Packung Zigaretten von diesem Samstag an knapp 27 australische Dollar - umgerechnet etwa 16,80 Euro.


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Im nächsten und im übernächsten Jahr soll der Preis nochmals um jeweils 12,5 Prozent steigen.
Ziel ist, die Leute vom Rauchen abzuhalten.
Zigaretten in Australien sind so teuer wie nirgendwo sonst auf der Welt

Nach einem globalen Überblick des Magazins „Economist“ sind Zigaretten in Australien damit so teuer wie nirgendwo sonst auf der Welt.
Zum Vergleich: In Deutschland kostet die gebräuchliche 20er-Packung nach Angaben des Zigarettenverbands derzeit durchschnittlich 6,40 Euro.

Laut eines Länder-Rankings von Numbeo gibt es die preiswertesten Glimmstängel in Kasachstan, hier liegt der Preis bei durchschnittlich 0,88 Cents.

Tabaksteuern bewegen Raucher zum Verzicht und halten Kinder davon ab, mit dem Rauchen anzufangen
Die australische Politik folgt einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Nach deren Einschätzung sind Tabaksteuern „mit Abstand der effektivste Weg, um Raucher zum Verzicht zu bewegen und Kinder davon abzuhalten, mit dem Rauchen anzufangen“.

Für den Staat bedeuten höhere Steuern aber auch mehr Geld.
Vergangenes Jahr nahm Australiens Fiskus knapp 7,8 Milliarden Euro über Steuern für Tabakprodukte ein. 2020 sollen es 10,6 Milliarden sein.

Zudem werden Raucher in Australien mit anderen Mitteln abgeschreckt.
Als erstes Land der Welt hatte man dort 2012 für alle Marken schlammgrüne Einheitspackungen eingeführt, auf denen mit Schockbildern vor den Gefahren gewarnt wird.


 
Glänzend oder matt: Welche Seite der Alufolie ist eigentlich die richtige ?

Köln - Jedes Mal wenn wir die Rolle in die Hand nehmen und ein Stück abreißen, stellt sich dieselbe Frage: Welche Seite der Alufolie soll nach außen, welche nach innen ?

Das kommt ganz darauf an, was man einpacken möchte.
Denn: Beide Seiten, glänzend wie matt, haben unterschiedliche physikalische Eigenschaften
Die glänzende Seite reflektiert Wärme stärker als die matte Seite.
Wer also Speisen mit Alufolie frisch oder warm halten möchten – wie etwa Pommes oder Döner –, schlägt die glänzende Seite nach innen, damit die Wärme der Speise möglichst unter der Folie bleibt.

Umgekehrt gilt: Wer etwas kühl halten möchte, sollte die glänzende Seite nach außen wenden und die matte Seite nach innen.
So wird die Umgebungstemperatur ferngehalten. Soweit, so theoretisch.
Denn bei Temperaturen unter 500 Grad fallen diese Unterscheide kaum ins Gewicht.

Warum gibt es überhaupt zwei unterschiedliche Seiten ?
Dass Alufolie zwei unterschiedliche Seiten hat, hat nichts mit dem Nutzwert zu tun.
Vielmehr ist das durch die Herstellung bedingt: Das Material wird so lange immer wieder gewalzt, bis es 0,01 bis 0,015 Millimeter dick ist.
Weil sich der Betrieb einer solchen Walze nicht für eine Alufolie lohnt, werden immer mindestens zwei übereinander gelegt und gewalzt.

Die Folge: Die Alufolien-Schichten, die oben und unten von der Walze gerollt werden, glänzen.
Wohingegen die Schichten, die aufeinander liegen und aneinander reiben, dadurch matt werden.

Alufolie ist einfach zu handhaben aber umstritten
Alufolie findet sich in jedem Haushalt – doch sie ist nicht unumstritten.
Während sie leichter zu handhaben ist als etwa Frischhaltefolie, die schnell verklebt, steht die aus Aluminium bestehende Folie auch immer wieder in der Kritik.
Durch Säure und Salz lösen sich Ionen aus der Folie und können in Lebensmittel übergehen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt die Menge an Aluminium, die man täglich aufnimmt, möglichst gering zu halten, etwa durch den Verzicht auf Deos, die den Stoff aufgrund seiner schweißhemmenden Wirkung enthalten.

Säure- und salzhaltige Lebensmittel nicht in Alufolie aufbewahren
Um möglichst wenig Aluminium zu sich zu nehmen, raten Verbraucherschützer auch dazu, Alufolie so selten wie möglich zu benutzen – und sie sachgemäß zu verwenden.
Denn längst nicht alle Lebensmittel dürfen in die silberne Hülle eingepackt werden: „Alles, was salzig oder sauer ist, sollte nicht hinein“, so Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das bedeutet konkret: Apfelmus, Apfelstücke, Tomatenpüree, Rhabarber, Salzhering oder Essiggurke sollten nicht mit Alufolie abgedeckt oder aufbewahrt werden.


 
Früher in den Ruhestand: Wie Sie mit 63 in Rente gehen - ohne Abschläge !

Die Anträge auf abschlagsfreie Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.
Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.

Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.
Das sind fünf Prozent mehr als 2016, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Rentenversicherung.
Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt.
Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.

Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand: Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen.
Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen.

Die "normale" Rente: Die Regelaltersrente
Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten.
Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).

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Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.

Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.
Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.

Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen
Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.
Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.

Die Rente mit 63: Die Bedingungen
Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.
Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.
Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.
Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.
Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.
Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.
Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen.

35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte
Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.
Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.

Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.
Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.

45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.

Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an.
Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.
Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.

Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.
Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.

Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden

Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
Das freiwillige soziale Jahr
Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss

Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.

Tabelle:
Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge
Der Tabelle entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang: Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren.
Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Beispiel:
Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt.
Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.
Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.
Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.
Das sind in diesem Fall 33 Monate.
Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.

Altersrente nach Arbeitslosigkeit
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.

Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung
Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt.
Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.
Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.

Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952.
Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.

Müssen Sie sich jetzt noch beeilen?
Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.
Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.

Wo können Sie einen Antrag stellen?
Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.
Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.
Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.

Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.
Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.

Sie wollen früher in Rente gehen?
Dann informieren Sie sich am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihren Einzelfall.
Das Institut bietet ein kostenloses Servicetelefon an unter 0800 1000 4800.
Sie finden zahlreiche Informationen auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.



 
Glühbirnen austauschen: So machen Sie es richtig !

Wenn Sie Glühbirnen austauschen und dabei alles richtig machen wollen, sollten Sie nicht nur den Lichtschalter ausknipsen.
Experten empfehlen, auch die Sicherung heraus zu drehen.


Bei Strom ist immer Vorsicht geboten
In der Wohnung sorgen Glühbirnen für Durchblick nach Einbruch der Dunkelheit.
In Lampen unter der Decke, an der Wand oder auf dem Tisch spenden die Birnen gemütliches Licht.
Manchmal beginnen sie jedoch zu flackern.
Dann wissen Sie: Es dauert nicht mehr lange, und Sie müssen die Glühbirnen austauschen.
Das ist im Prinzip sehr einfach und auch für einen Laien ohne Probleme zu bewerkstelligen.

Sie sollten jedoch ein paar Dinge beachten: Sie machen sich zwar nicht an den elektrischen Leitungen zu schaffen.
Doch auch wenn Sie nur Glühbirnen austauschen, haben Sie es mit Strom zu tun.
Und dabei sollten Sie immer größte Vorsicht walten lassen.

Stromkreis unterbrechen
Viele Menschen schalten einfach nur die Lampen aus, wenn sie Glühbirnen austauschen wollen.
Das ist jedoch nicht richtig. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie immer den Stromkreis unterbrechen.
Dazu ziehen Sie den Stecker der jeweiligen Lampe.
Wenn es sich um Decken- oder Wandlampen mit Wandschalter handelt, sollten Sie den entsprechenden Schalter im Sicherungskasten umlegen.
Nur dann ist die Lampe vom Stromkreis getrennt.
Nun können Sie ohne Gefahr die Glühbirnen austauschen.
Ein Kurzschluss, wie er beim Birnenwechsel durchaus vorkommen kann, wird dadurch nun ausgeschlossen.

Auf die Wattzahl achten
Auf beinahe jeder Lampenfassung finden Sie einen Hinweis darauf, welche Wattzahl maximal zugelassen ist.
Sie dürfen also nur die richtigen Birnen einsetzen und keinesfalls eine zu hohe Wattzahl wählen.
In diesem Fall würde nämlich eine Überhitzung drohen.
Bei zu langem Betrieb der Lampe könnte dadurch im schlimmsten Fall ein Feuer ausbrechen.


 
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