Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

180 Sony-Bravia-Fernseher von DVB-C-Problemen betroffen !

Sony hat über eine seiner Support-Seiten angekündigt, dass es bei 180 TV-Modellen aus der Bravia-Serie zu Problemen bei dem Empfang von Kabel Deutschland über DVBC kommen kann.
Die betroffenen Fernseher sollen ausgeschaltet oder zurückgesetzt werden, um das Problem zu lösen.
Das soll aber nicht immer helfen.

Von den Problemen betroffen sind 180 Bravia-Modelle aus den Jahren 2010 und älter.
Bei Kunden von Kabel Deutschland könne es laut Sony dazu kommen, dass das Fernsehgerät nicht mehr reagiert oder nur noch ein statisches Bild anzeigt.

Kunden sollen den Netzstecker des Fernsehers ziehen und etwa fünf Minuten warten, bevor das Netzkabel wieder in die Steckdose gesteckt wird.
Sollte dieser Lösungsansatz nicht erfolgreich sein, müsse der betroffene Fernseher auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt und ein neuer Sendersuchlauf durchgeführt werden.

Diese beiden Methoden sollen die Probleme aber nicht unbedingt lösen können, wie zwei anonyme Einsender gegenüber Fefes Blog beschrieben haben.
Das Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen sei demnach „reine Augenwischerei“, die betroffenen Geräte sollen anschließend bei 8 Prozent beziehungsweise 44 gefundenen Sendern im Sendersuchlauf einfrieren und nicht mehr reagieren.

Der zweite Einsender arbeite angeblich im Elektrofachhandel und kümmere sich seit Tagen vermehrt um betroffene Sony-Fernseher.
Laut seiner Aussage funktioniert ein neuer Sendersuchlauf nach Zurücksetzung auf die Werkseinstellungen nur, wenn die Netzwerk-ID des Fernsehers von automatisch auf 00000 gesetzt wird.

Grund für die Probleme sollen Veränderungen der Frequenz- und Senderbelegung durch Kabel Deutschland sein.
Der Support von Sony ist über diese erreichbar.


 
Update !

Wie Vodafone-Pressesprecher Klaus Rosenkranz nun erläutert hat, waren „kleinere Änderungen am digitalen TV-Angebot, in deren Rahmen auch zusätzliche HD-Sender ins Kabelnetz eingespeist wurden“ Auslöser der Störungen.
In Zusammenarbeit mit Sony habe man die Probleme analysiert und durch Änderungen am DVB-C-Signal eine Lösung gefunden.
Die Funktionalität der betroffenen TV-Geräte soll wieder vollständig gewährleistet sein.
Rosenkranz erklärt außerdem, dass jede Umstellung im Netzwerk sehr gründlich vorab mit verschiedensten TV-Modellen getestet werde. „
Bei der Vielzahl von Herstellern und Modellen im Markt kann jedoch nicht jedes Modell vorab getestet werden.
So kann ein solches Thema in sehr seltenen Fällen auch einmal im Test nicht auffallen“, sagte Rosenkranz.
 
Plastiktüten sollen ab 2016 mehr kosten - mindestens 20 Cent !

Berlin Der Handelsverband will künftig mehr Geld für Plastiktüten verlangen.
Er will mit dem Vorstoß ein Gesetz verhindern.

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Plastiktüten sollen ab dem nächsten Jahr deutlich teurer werden: Der Preis pro Tüte an der Ladenkasse im Geschäft werde voraussichtlich mindestens 20 Cent betragen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ und beruft sich auf einen Entwurf des Handelsverbands Deutschland (HDE).
Dessen Geschäftsführer, Kai Falk, relativierte Bericht: „In dem Entwurf ist nicht von einer konkreten Zahl die Rede.
Wir wollen, dass Einzelhändler den Preis künftig weiterhin freiwillig festlegen können.“

Einzelhandel will Gesetz verhindern
Der HDE verfolgt das Ziel, einen „angemessenen Preis für Plastiktüten“ einzuführen, so der Geschäftsführer.
Der Hintergrund: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte zuvor ein Gesetz angekündigt, dass die Höhe des Tütenpreises regeln sollte.
Diesem Plan kam der Handelsverband mit seinem Entwurf zuvor.
„Durch die freiwillige Initiative des Handels soll eine gesetzliche Regelung vermieden werden“, sagte HDE-Geschäftsführer Kai Falk.

Große Ketten wie Aldi, Lidl, dm und Rossmann verlangen vom Käufer im Schnitt zehn Cent pro Tüte.
Derzeit diskutieren der HDE und das Umweltministerium, wie der deutsche Handel künftig mit den umweltschädlichen Tüten umgehen kann.

Deutschland erfüllt EU-Richtlinie bereits
Hintergrund des Vorstoßes des Handelsverbands sind neue Vorgaben der Europäischen Union.
Das Umweltministerium muss eine EU-Richtlinie vom April dieses Jahres umsetzen.
Diese sieht vor, den Verbrauch an handelsüblichen Plastiktüten in Europa bis Ende 2025 auf 40 pro Kopf zu reduzieren.
Bisher verbrauche jeder Deutsche im Schnitt 71 Tüten pro Jahr, heißt es beim HDE.
Damit liegt Deutschland bereits jetzt deutlich unter dem von EU vorgegebenen Teilziel von 90 Tüten pro Kopf bis 2019.

Im Bundesumweltministerium sei man zufrieden darüber, dass der Handel selbst einen Entwurf vorgelegt hat, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag.
Ressortchefin Barbara Hendricks (SPD) habe stets eine freiwillige Regelung einem Gesetz vorgezogen.

Laut der Deutschen Umwelthilfe haben andere Länder sehr viel umweltfreundlichere Regelungen als Deutschland. In Irland, Dänemark und Finnland sei der Verbrauch um 95 Prozent zurückgegangen.
Grund war die Einführung einer Plastiktütengebühr in Höhe von 22 Cent.
Der Verbrauch sank innerhalb weniger Jahre von 328 Tüten auf 16 Tüten pro Kopf.
Ausgenommen von der Regelung sind die sogenannten Hemdchenbeutel, die zum Beispiel für Obst im Supermarkt aushängen.

Gratis-Plastiktüte in Europa auf dem Rückzug
In den vergangenen Monaten hatte es ein Umdenken in der Branche gegeben.
Große Unternehmen wie dm oder die Drogeriekette Budnikowsky bieten ihre kleine Tüten nicht mehr kostenlos an.

Insgesamt ist die Gratis-Plastiktüte in Europa auf dem Rückzug: So hat auch England Anfang Oktober eine Gebühr für die Tragetaschen eingeführt.
Supermarkt-Kunden zahlen mindestens fünf Pence – knapp sieben Cent.
Allerdings gilt das zum Ärger von Umweltschützern nur in Geschäften von Unternehmen, die mindestens 250 Vollzeitbeschäftigte haben.


 
EU-Parlament beschließt neue Regeln für Pauschal-Reisen !

Straßburg. Viele Reiselustige stellen sich ihren Urlaub im Internet zusammen.
Sie sollen sich in Zukunft sicherer fühlen - mit europaweit gleichen Regeln.

Pauschalreisende können sich künftig auf einheitlichere europäische Regeln verlassen - egal, ob der Urlaub im Reisebüro gebucht oder im Internet selbst zusammengestellt wurde.
Eine entsprechende Richtlinie verabschiedete das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg.
Die neuen Regeln gelten ab Frühjahr 2018.

Darin wird festgelegt, dass bereits geleistete Zahlungen geschützt sind, wenn der Urlaubs-Anbieter Pleite macht. Außerdem wird die Haftung für alle Leistungen verbessert, die im Pauschalpaket enthalten sind.
Der Begriff der Pauschalreise wird erweitert, so dass die meisten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen eingeschlossen sind.
So kann der Urlauber im Problemfall besser geschützt werden.

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wird verankert, und es gibt Standard-Informationsblätter für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
Neue Herausforderungen für die Tourismusbranche
"Wegen der erheblichen Änderungen auf dem Reisemarkt und der stetigen Zunahme von Online-Reisebuchungen war es dringend notwendig, die alte Richtlinie von 1990 zu modernisieren", sagte die deutsche Berichterstatterin Birgit Collin-Langen (CDU).
Die Sozialdemokraten begrüßten vor allem die jetzt verbesserte Informationspflichten vor Vertragsschluss.
"Bisher haben die Anbieter erst beim letzten Mausklick über Zusatzkosten informiert - damit wird bald Schluss sein", sagte die Koordinatorin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Evelyne Gebhardt (SPD).

Reiseveranstalter verwiesen auf Belastungen, die durch die neuen Regeln entstünden.
Damit würden "neue Herausforderungen auf die Tourismusbranche zukommen", kritisierte der Präsident des Deutschen Reiseverbands DRV, Norbert Fiebig.
"Die bürokratischen und finanziellen Lasten, zum Beispiel im Bereich der Auskunfts- und Informationspflichten, und für die Unterstützung der Reisenden in Fällen höherer Gewalt, werden zunehmen"


 
Im Test: Was taugt der teure Kapsel-Kaffee wirklich ?

Berlin . Stiftung Warentest lobt in einer Untersuchung den Kaffee aus der Plastikkapsel.
Die Preise allerdings sind happig - deshalb gibt's auch Spartipps.

Braunmelierte Schaumkrone, deutliche Röstnoten, kräftiges Aroma – so beschreibt Stiftung Warentest den perfekten Kaffee aus der Kapsel.
Die Verbraucherschützer haben das in Alu verpackte Kaffeepulver von 14 Anbietern getestet und auch dazu passende Automaten unter die Lupe genommen.
Marktführer Nespresso dominiert mit seinen hochpreisigen Produkten.
Doch die Warentester zeigen Kaffee-Liebhabern auch Sparmöglichkeiten von mehreren 100 Euro auf.

Ein Überblick der wichtigsten Ergebnisse:

Dieser Kaffee schmeckt am besten: 162 Liter Kaffee trinken die Deutschen pro Kopf und Jahr, knapp 27 Prozent gleich mehrere Tassen am Tag.
Und ihre heiße Liebe lassen sie sich einiges kosten: Laut der Verbrauchs- und Mediaanalyse bevorzugen Kapsel-Kaffee-Trinker hierzulande eines der teuersten Produkte: Tassimo von Jacobs Krönung, die 4,80 Euro pro 16 Kapseln kosten.
Geschmacklich liegen sie damit laut Stiftung Warentest richtig.
Tassimo schneidet gut ab, ebenso wie noch drei weitere Kandidaten, die jeweils nur in die dazugehörige Kaffeemaschine der gleichen Marke passen.
Die Nespresso-Kapseln Vivalto Lungo sind die besten im Test und überzeugen mit einer „viel melierten, sehr langanhaltenden Crema“, so das Testurteil.

Auch hier müssen Verbraucher einiges investieren, zehn Original-Kapseln kosten 3,70 Euro.
Im Gegensatz zu den meisten anderen getesteten Kaffees gibt es das Nespresso-Pulver ausschließlich in Kapselform – ein gutes Geschäft für den Hersteller.
Während für Filter-Freunde ein Kilo Kaffee etwa von Jacobs oder Lavazza für zwölf bis 15 Euro zu haben ist, kostet ein Kilo Nespresso hochgerechnet mehr als 60 Euro.
Aber auch Fans der Nespresso-Maschine haben Möglichkeiten, zu sparen.

Günstige Alternative für Nespresso: Die Kapseln Senseo Capsules Lungo und Dallmayr Capsa Lungo Belluno schmeckten den Testern ebenfalls gut, und beide passen in die Original-Nespresso-Geräte, die von De’Longhi und Krups hergestellt werden.
Beide sind knapp 70 Cent günstiger pro Packung.
Wer täglich im Schnitt drei Tassen trinkt, kann mit diesen Imitaten fast 80 Euro pro Jahr sparen.
Um herauszufinden welche Imitate am besten mit den Nespresso-Maschinen harmonieren, ließen die Warentester in einer separaten Prüfung jeweils 150 Kapseln von sechs Imitaten durchlaufen.
Neben Senseo und Dallmayr passten auch die Kapseln von Jacobs Momente und Netto Markendiscount.
Die insgesamt nur befriedigenden Kapsel-Imitate von Lidl und Aldi Nord passten nicht optimal in die Nespresso-Automaten, verformten sich, wurden nicht richtig angestochen.
Der Kaffee floss daneben.

Die sparsamsten Maschinen: Auch bei den Maschinen sieht Stiftung Warentest den Marktführer vorn: Die De’Longhi Nespresso U EN 110 ist Testsieger.
Unter den neun getesteten Kapsel-Geräten ist sie mit 106 Euro allerdings auch die Zweitteuerste nach der im Test letztplatzierten Maschine AEG Lavazza für knapp 200 Euro.
Samt Kapseln und einem täglichen Verbrauch von vier Tassen errechneten die Warentester für den Nespresso-Automaten Kosten von 646 Euro im Jahr der Anschaffung.

Eine günstigere Alternative liefern sie gleich mit: Auf Rang drei liegt im Test die ebenfalls gute Delica Cremesso Compact One für nur 68 Euro, sie brüht den „schnellsten“ Espresso und überzeugt im Stromverbrauch.
Mit täglich vier Tassen des im Test guten Kaffees aus den passenden Kapseln soll sie im Jahr der Anschaffung 433 Euro kosten, also 213 Euro weniger als der nur knapp bessere Testsieger.
Aufs Jahr gerechnet noch sparsamer soll die befriedigende Maschine Aldi Süd Expressi sein.
Bei gleichem Verbrauch kommen Kaffee-Liebhaber bei ihr laut den Testern auf nur 318 Euro.

So werden Kapseln richtig entsorgt: Die meisten Kaffeekapseln bestehen aus Kunststoff oder Aluminium. Laut dem Deutschen Kaffeeverband landeten davon allein 2014 rund 17.000 Tonnen auf dem Müll – knapp drei Milliarden Kapseln.
Im Gegensatz zu Kaffeepads, die laut Umweltbundesamt im Biomüll gut aufgehoben sind, sollten Kapseln recycelt werden.
So funktioniert die richtige Entsorgung: Verpackungen mit grünem Punkt gehören in die gelbe Tonne.
Hat der Anbieter eine entsprechende Lizenz, kann er im Netz oder auf der Packung darauf hinweisen, dass auch die Kapseln in die gelbe Tonne dürfen. Ansonsten gehören sie in den Hausmüll.
Die Warentester ergänzen: Auch nicht-lizenzierte Kapseln würden recycelt, wenn sie in der gelben Tonne landen.
Das sei zwar von der Abfallwirtschaft so nicht vorgesehen, aber „noch das Beste für die Umwelt“.





ps.
na ja, ist Ansichtssache .....

mir, schmeckt Kapsel-Kaffee nicht !
 
Neuer Thermomix-Hype: Aldi und Lidl bringen nächsten Klon auf den Markt !

Beide zeitgleich ......

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Er zählt derzeit zu den beliebtesten Küchengeräten überhaupt, denn er kann kochen, rühren, schlagen, zerkleinern, mischen und wiegen gleichzeitig: Der Thermomix.
Jetzt wollen Aldi und Lidl zeitgleich noch einmal die Nachbildung in die Theken bringen - dann geht der Krieg der Discounter los!
Und der Kampf der Kunden geht in die zweite Runde.

Erst Anfang Oktober gab es riesige Tumulte um den Klon des 1.100-Euro-Originals von Vorwerk: Binnen weniger Stunden waren alle Geräte restlos weg!
In einigen Aldi-Läden gab es so viel Chaos, dass sogar die Polizei anrücken musste, um Streitereien der Kunden zu schlichten.

Die Nachfrage nach den eigentlich günstigeren Nachbildungen war dann sogar so hoch, dass die Geräte auf Ebay für erschreckende Summen weiterverkauft wurden - stellenweise zahlten Kunden hier mehr als doppelt so viel.

Ab 5. November geht's wieder los
Jetzt soll es also weiter gehen mit dem Thermomix-Hype: Am 5. November soll es soweit sein.
Dann geht Lidl mit dem „Monsieur Cuisine“ an den Start, um den Hype für sich zu nutzen.
Und Aldi zieht zeitgleich nach - mit der „Küchenmaschine mit Kochfunktion“.
„Ja, das Küchengerät Studio kommt Anfang November nochmal in die Filialen“, zitiert „Focus Online“ eine Sprecherin von Aldi Süd.
Grund: die hohe Nachfrage.

Dann wird der Kampf um die Kunden wohl noch einmal richtig starten.
Und der Kampf Kunde gegen Kunde.


 
Das ändert sich für Mieter und Kunden im November !

Berlin. Umzug, Recycling, Online-Einkauf lauten die Schlagworte für neue Vorschriften, die im November greifen. Verstöße können teuer werden.

Was Mieter, Käufer und Verbraucher an Neuerungen beachten müssen – hier ein Überblick.

• Einzugsbestätigung bei Wohnungswechsel
Mieter müssen ab 1. November eine Einzugsbestätigung vorlegen, wenn sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Dafür haben sie höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit.
Auch der Vermieter oder eine beauftragte Person wie der Hausverwalter müssen innerhalb dieser Frist schriftlich oder elektronisch den Einzug bestätigen.
Sonst können Geldbußen in Höhe von 1000 Euro fällig werden.

Die Pflicht liegt beim Mieter.
Vermieter können sich aber beim zuständigen Meldeamt erkundigen, ob sich der Mieter mittels seiner Bestätigung bereits an- oder abgemeldet hat.
In der Bestätigung müssen Name und Anschrift des Wohnungsgebers stehen, sowie das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller Personen, die einziehen.

Hintergrund ist das neue Meldegesetz, das ab November in Kraft tritt.
In Zukunft wird eine mietrechtliche An- oder Abmeldung bei den Ämtern ohne die Bestätigung unmöglich.
Durch die Regelung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

• Händler müssen Elektroschrott zurücknehmen
Um sich den Weg zum Recyclinghof zu sparen, können Deutschlands Verbraucher ihre alten Handys, Toaster und Computer künftig auch im Handel zurückgeben.
Das entsprechende Gesetz, das bereits im Juli den Bundestag passiert hatte, tritt schon an diesem Samstag in Kraft.
Es verpflichtet die Händler, kleinere Geräte in jedem Fall und größere beim Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen.
Ein Kaufbeleg muss für die Rückgabe nicht vorgelegt werden.

Unmittelbar ändert sich für die meisten Verbraucher wenig: Viele große Geschäfte nehmen den Elektroschrott ihrer Kunden schon seit Jahren freiwillig zurück.
Allen anderen wird eine Übergangsfrist von neun Monaten gewährt.
Kleinere Fachhändler sind ohnehin nicht betroffen, denn die Regelung gilt erst ab einer Lagerfläche von 400 Quadratmetern.
Verbraucher, die kein gleichwertiges Ersatzgerät kaufen wollen, müssen zudem sicherstellen, dass ihr Altgerät eine Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern hat – oberhalb dieser Grenze ist der Handel nämlich nicht zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.

Trotzdem ist Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) überzeugt, „dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher“.
Dies sei die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht hingegen zu viele Ausnahmen zugunsten des Einzelhandels.
„In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten weiterhin nach Hause geschickt“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
„Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht verbraucherfreundlicher.“

• Doppelte Identifizierung bei Online-Shopping
Online-Einkäufe sollen für die Kunden sicherer werden.
Wer im Internet Waren bestellt, muss sich deshalb ab dem 5. November gleich zweimal identifizieren.
Kunden müssen dann neben ihrer Kreditkarten- und Prüfnummer auch persönliche Daten oder eine TAN zur Absicherung angeben.

Diese Neuerung hatte die europäische Bankenaufsicht schon vor wenigen Monaten beschlossen.
Es geht um so genannte Mindestanforderungen an die Sicherheit von Onlineeinkäufen, die die Händler im weltweiten Netz erfüllen müssen.
Die Regelung gewährt ihnen Zeit bis Mitte 2016, um das neue Verfahren umsetzen.


 
Jetzt ist raus: Zwölf Strauss-Filialen müssen in NRW dicht machen !

Neuer Eigentümer des Unternehmens ......

Essen – Nach dem Weihnachtsgeschäft wird in einem Drittel der Filialen der insolventen Kaufhauskette Strauss Innovation das Licht ausgehen.
Nach einem Medienbericht will das Unternehmen insgesamt 22 Filialen schießen, davon zwölf in Nordrhein-Westfalen.

Wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ am Samstag unter Berufung auf Unternehmenskreise berichtete, schließen unter anderem vier Filialen im Ruhrgebiet sowie Läden in Düsseldorf und Wuppertal zum 31. Januar 2016.

Betroffen sind auch Filialen bei Berlin, in Dresden, Leipzig, Hamburg, Bremen, Frankfurt/Main und Stuttgart.
Ein Sprecher des Unternehmens wollte dazu am Samstag auf Anfrage keine Stellung nehmen.

DMH will mehr als die Hälfte der Mitarbeiter behalten
Neuer Eigentümer von Strauss Innovation wird zu Wochenbeginn die Deutsche Mittelstandsholding (DMH).
Sie hatte bereits Mitte Oktober angekündigt, etwa 50 der vorwiegend in Nordrhein-Westfalen angesiedelten 77 Filialen und mehr als die Hälfte der 1100 Mitarbeiter behalten zu wollen.
Strauss Innovation hatte im Juni Insolvenz angemeldet.

Laut einer aktuellen Mitarbeiter-Information der Strauss-Geschäftsführung stehe nun fest, dass 22 Filialen nach Ablauf des Weihnachtsgeschäftes Ende Januar geschlossen würden, schrieb die „WAZ“.
Auch Filialen in Essen, Mülheim an der Ruhr, Bochum und in der Dortmunder Innenstadt seien darunter.

Auch ein Logistik-Zentrum in Solingen mit 100 Mitarbeitern mache dicht.

Immerhin: 55 Strauss-Filialen sollen weitergeführt und rund 650 Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden.


 
Fernseher als Datenkrake - Verbraucherschützer verklagen Samsung !

Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale NRW verklagt den Fernseh-Hersteller Samsung, weil eines der TV-Modelle automatisch Daten weitergeben würde.

Knabbereien und Naschwerk stehen auf dem Tisch.
Eine bequeme Sitzposition auf der Couch ist gefunden, der Fernsehabend kann beginnen.
Doch wer daheim ein Smart-TV stehen hat, einen internetfähigen Fernseher, ist nicht allein.
Das Gerät sieht einem gewissermaßen zu und übermittelt persönliche Daten, über das Sehverhalten, aber auch über den Nutzer.
Die Verbraucherzentrale NRW verklagt nun Samsung, weil eines seiner TV-Modelle (UE 40H6270) „ab Werk“ so eingestellt sei, dass Daten automatisch weitergegeben würden.

Es bedürfe dazu nicht der Zustimmung von Nutzungsbedingungen.
Samsung wird sich nun vor dem Landgericht Frankfurt erklären müssen.
In einer Stellungnahme versichert Samsung, Privatsphäre habe „höchste Priorität“
Die Datenerhebung erfolge auf gesetzlicher Basis.

Apps im Samsung-Fernseher sammeln Daten
„Das Anzapfen der Daten beginnt, sobald der neue Fernseher ans Internet angestöpselt wird“, sagt Marco Ghiglieri, IT-Experte der TU Darmstadt.
2012 wurde dort die Datenübertragung entdeckt.
Das Benutzermenü bietet Zugang zu Nachrichten- und Spiele-Apps, Youtube und mehr.
Auch diese Apps sammeln Daten.
Und die TV-Sender eröffnen über das Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV) nach eigener Aussage ein „persönlicheres Fernseherlebnis“.
Wer den roten Knopf seiner Fernbedienung drückt, kann etwa Nachrichten oder Fußball-Ergebnisse verfolgen.
Mit der Nutzung von HbbTV wissen die Sender genau, was wie lange geguckt wird.

„Es besteht ein großes Interesse an diesen Daten“, sagt Ghiglieri.
Zuschauerquoten ließen sich genauer messen sowie personalisierte Werbung schalten.
Im Umgang mit den Daten kritisiert er mangelnde Transparenz, der Nutzer werde nicht genügend aufgeklärt.

„Rechtlich bindende“ Orientierungshilfe für Hersteller
Die Landesdatenschützer wollen das nun ändern.
Kommende Woche veröffentlichen sie eine „rechtlich bindende“ Orientierungshilfe für Hersteller, App-Anbieter und TV-Sender, die der WAZ vorliegt.
Die Behörden fordern, die Grundeinstellungen der Geräte so zu gestalten, dass eine anonyme Nutzung möglich ist und eine Profilbildung über individuelles Fernsehverhalten einer ausdrücklichen Einwilligung bedürfe.
Auch Bußgelder von bis zu 300 000 Euro finden sich darin.

„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis in jedem Haushalt so ein Gerät steht“, prognostiziert Michael Poguntke vom Branchenverband Bitkom.


 
Land NRW erwartet steigende Nachfrage nach Sozialticket !

Düsseldorf. Günstige Fahrkarten für Flüchtlinge interessant.
Preis des Tickets soll stabil bleiben.
Das Land will die Zuschüsse anheben.

Angesichts der dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen in NRW will Landesverkehrsminister Michael Groschek (SPD) die Zuschüsse für Sozialtickets im Öffentlichen Nahverkehr anheben.
Sein Ministerium sei bemüht, im Haushalt 2016 „die höhere Nachfrage nach Sozialtickets, auch durch die steigende Anzahl von Asylbewerbern, durch eine angemessene Erhöhung des Budgets zu berücksichtigen“, erklärte Groschek in einer Vorlage für den Landtag.

Seit 2011 unterstützt das Land die Verkehrsverbünde jährlich mit 30 Millionen Euro, damit diese vergünstigte Fahrkarten für Bus und Bahn an Einkommensschwache und Sozialhilfeempfänger vergeben können.
SPD und Grüne hatten dies zu Zeiten der Minderheitsregierung mit Unterstützung der Linkspartei im Landtag durchgesetzt.

Obwohl zwei Millionen NRW-Bürger theoretisch Anspruch auf ein Sozialticket hätten und nur 290.000 von ihnen es zurzeit tatsächlich nutzen, reicht die Landesförderung schon länger nicht mehr aus.
Da die Nutzerquoten von Jahr zu Jahr gestiegen sind, müssten die Verkehrsverbünde schon heute mehr als zehn Millionen Euro jährlich zuschießen.
Sie konnten die ungeplanten Mehrausgaben bislang mit überschüssigen Fördermitteln aus der Startphase des Sozialtickets auffangen, stehen aber 2016 erstmals vor einem Finanzproblem.

Die Opposition im Landtag hatte bereits vor Jahren vor dem hohen finanziellen Aufwand für Landeskasse und Verkehrsverbünde gewarnt, der durch die Einführung eines Sozialtickets ausgelöst würde.
Heute subventioniert das Land jedes einzelne Sozialticket mit 104 Euro pro Jahr, so dass bei steigender Nachfrage mit beträchtlichen Kosten gerechnet werden muss.

Verkehrsminister Groschek verweist jedoch auf die sozialpolitischen Effekte des Sozialtickets.
So habe nur jeder achte Nutzer die Möglichkeit, alternativ ein Auto zu nutzen.
Über die Hälfte aller Sozialticket-Inhaber fahre mit dem Öffentlichen Nahverkehr jetzt häufiger als früher, sei also mobiler.
Die habe eine Auswertung des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg im Auftrag des Ministeriums ergeben.
An der Preisschraube soll bei den Sozialtickets offenbar nicht gedreht werden.
80 Prozent der Betroffenen hätten den aktuellen reduzierten Preis für ein Ticket 2000 von rund 30 Euro monatlich als angemessen beurteilt.
Sozialverbände und Gewerkschaften hatten schon bei der Einführung 2011 gewarnt, den Eigenbeitrag der Bedürftigen niedriger anzusetzen, um die Akzeptanz des Sozialtickets nicht zu gefährden.


 
Ungeliebtes Kleingeld Deutsche wollen keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr !

Berlin – Das Weltmeisterbrötchen für 53 Cent, Nutella für 3,49 Euro und Diesel für 1,089 Euro – krumme Preise an Deutschlands Kassen haben eine schwerwiegende Folge: Kleingeld.
Eine Mehrheit der Deutschen will nun nicht länger Kupfermünzen mit sich herumschleppen.

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Die ungeliebten 1- und 2-Cent-Münzen wollen 53 Prozent der Deutschen aus dem Verkehr ziehen, nur 28 Prozent bestehen auf das Kleinstgeld – das ergab eine Umfrage des Instituts myMarktforschung.de.

Wie das geht, zeigen uns Länder wie Italien, Frankreich oder Griechenland: Hier wird beim Bezahlen auf- oder abgerundet, Mini-Münzen belasten weder Kunden-Börsen noch Händler-Kassen.

Und billiger ist es auch noch.
Denn Kupfer ist ein teurer Rohstoff und der Materialwert der kleinen Münzen ist höher als ihr Nennwert.
Dazu kommt: Weil sie für die Deutschen praktisch keinen Wert haben, landen die Kupfermünzen als Erstes in Brunnen, unter Brücken oder in schnell vergessenen Sparschweinchen.

Der Nachschub muss dann für teures Geld neu geprägt werden – deshalb ist die EU-Kommission schon lange für die Abschaffung: „Die Herstellung von 1- und 2-Eurocent-Münzen ist eindeutig ein erhebliches Verlustgeschäft für das Euro-Währungsgebiet.“

Doch da sind auch warnende Stimmen: Auch Kleinvieh macht Mist und Hilfsorganisationen fürchten um die Münzen in ihren Sammeldosen.
Während Verbraucherschützer warnen: Ungeübte Kunden könnten beim Runden der krummen Preise über den Ladentisch gezogen werden.


 
Verbraucherschutz: Digitale Stromzähler dürfen keine Pflicht werden !

Initiiert durch das Bundeswirtschaftsministeriums hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen.
Es macht unter anderem die digitalen Stromzähler (Smart Meter) zur Pflicht.
Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht dieser Zwang zu weit.

Unter dem Titel „Auf dem Weg zum Strommarkt 2.0“ stellt die Bundesregierung gleich einen ganzen Katalog an neuen oder erneuerten gesetzlichen Regelungen vor.
Betroffen sind das Strommarktgesetz, die Kapazitätsreserveverordnung sowie weitere „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ getauften Regelungen.
Ziel ist es, die Stromversorgung effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.

Zu diesem Zweck sollen in Zukunft digitale, aus der Ferne ablesbare Stromzähler, die sogenannten Smart Meter, zur Pflicht werden.
Den dezentralen Verbrauch zentral in Echtzeit überwachen zu können, soll die Steuerung der Netze und die Bereitstellung der benötigten Energie effizienter machen.

Ab 2017 sollen große Verbraucher mit einem Volumen von über 10.000 Kilowattstunden im Jahr einen Smart Meter einsetzen.
Ab 2020 ist der Stromzähler für alle Haushalte verpflichtend, die einen Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden aufweisen.
Bei allen anderen Haushalten bleibt die Umstellung für den Versorger eine Option, gegen dessen Entscheidung hat der Verbraucher aber kein Einspruchsrecht.

Kritik an den Smart Metern
Gegen die Verpflichtung zum Smart Meter stellt sich der vzbv.
Die Zwangsmodernisierung stelle eine unverhältnismäßige Belastung der Verbraucher dar, der nicht direkt davon profitiert.
„Die Zwangsmodernisierung der Verbraucherhaushalte mit Smart Meter geht zu weit.
Es kann nicht sein, dass Verbraucher Kosten tragen, aber keinen Nutzen haben werden,“ so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Die Stromversorger würden bisher keine Tarife anbieten, von denen in Echtzeit überwachte Anwender profitieren könnten.
Davon abgesehen sei der Beitrag der neuen Stromzähler für die Energiewende und damit der indirekte Nutzen für den Verbraucher fragwürdig.

Darüber hinaus sehen die Verbraucherschützer aber auch den Datenschutz gefährdet.
Im Grunde ist es den Versorgern durch die Smart Meter möglich, ein digitales Bild vom Verbrauch und dem Nutzungsverhalten zu erstellen, ohne dass der Kunde einen Zugriff auf die Daten hat.

Umstritten sind die Smart Meter nicht nur in Deutschland: Auch in Österreich kommen die digitalen Stromzähler bereits zum Einsatz, die Linz AG macht den Austausch sogar zur Pflicht, in dem die Alternative ebenfalls ein Smart Meter mit abgeschalteten Funktionen ist.
Diese Umsetzung hat gegen Ende Oktober 2015 den österreichischen Big Brother Award als negatives Beispiel für die Überwachung privater Haushalte erhalten.

Auch das deutsche Gesetzesvorhaben sieht eine Alternative zum Smart Meter für Verbraucher nicht vor, die Umrüstung wird innerhalb der gesetzten Grenzen zur Pflicht.
Der vzbv fordert die Abgeordnete des Bundestags dazu auf, dem Gesetz nicht zu zustimmen und in diesem Punkt erst für entsprechende Nachbesserungen zu sorgen.


 
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