Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Hygienischer als Bargeld, aber teuer: Versteckte Kosten bei der EC-Karten-Zahlung !

Bargeldlos zu bezahlen, hat in der Corona-Krise an Bedeutung gewonnen.
Doch das kann ins Geld gehen.
Bei einer Auswertung von 294 Kontomodellen von 125 Kreditinstituten in Deutschland wurden 55 Modelle gefunden, bei denen für jedes Bezahlen mit der EC-Karte Gebühren fällig werden.
Viele Bankkunden wissen gar nicht, worauf sie sich eingelassen haben, und sind nun überrascht, wie hoch die Kosten sind.

„Diese Gebühren gab es schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie.
Sie fielen jedoch kaum auf, weil viele Menschen bar bezahlten“, sagt „Finanztest“-Expertin Heike Nicodemus.
Die Corona-Krise allerdings hat dem Bezahlen per Karte einen Schub gegeben.
So sagten bei einer Anfang Juli veröffentlichten YouGov-Befragung 35 Prozent der Verbraucher, zum Schutz vor möglichen Ansteckungen seit Beginn der Pandemie in Geschäften seltener bar zu zahlen.
Wegen der Corona-Gefahr bevorzugen viele Läden ausdrücklich Kartenzahlung vor Bargeld.

Gebühren für Serviceleistungen steigen
Doch nicht nur beim Thema EC-Karte bitten die Banken zur Kasse: „Grundsätzlich stellen wir seit Jahren einen Trend zu mehr und zunehmend höheren Gebühren für Serviceleistungen fest“, sagt Heike Nicodemus.
„Der Extra-Service kann teuer werden.
Die Banken wollen, dass die Kunden möglichst viel selber machen.“
Oft sind es Papier-Überweisungen oder Anrufe beim Telefonservice, für die hohe Gebühren anfallen.
Bis zu fünf Euro verlangen Banken für eine Papierüberweisung.
Geldabheben am Automaten einer fremden Bank kann bis zu sechs Euro kosten.

Mit welchen Kontomodellen können Verbraucher den Preisfallen entgehen?
Die größten Chancen auf ein kostenloses Girokonto gibt es bei online geführten Versionen.
Das Stiftung-Warentest-Magazin „Finanztest“ fand 20 online geführte Gehaltskonten, die ohne weitere Bedingungen kostenlos sind.
Kostenlos heißt: Keine Grundgebühr, keine Gebühr für den Kontoauszug, bei Buchungen, für die Girocard und beim Geldabheben am Automaten im eigenen Bankenpool sowie keine Bedingungen wie regelmäßige Geldeingänge in bestimmten Höhen.

Allerdings: Bei den meisten Konten kommt noch eine Jahresgebühr für die Kreditkarte hinzu.
Serviceleistungen wie Anrufe beim Telefonservice oder Überweisungen auf Papier kosten auch hier in der Regel extra.

„Neben den kostenlosen 20 Girokonten haben wir 71 Kontenmodelle gefunden, die bis zu 60 Euro im Jahr kosten“, sagt Heike Nicodemus.
„Diese Summe ist aus unserer Sicht in Ordnung.
Es muss nicht immer kostenlos sein, schließlich steht eine Leistung dahinter.“
Jeder Verbraucher müsse entscheiden, welches Kontomodell für ihn passe.
„Nicht jeder hat Zugang zum Internet und nicht jeder möchte Onlinebanking machen“, so Nicodemus.

Jährliche Entgeltaufstellung genau überprüfen
Verbraucher sollten auf jeden Fall die jährliche Entgeltaufstellung genau überprüfen.
„Dort können sie erkennen, was die Kosten nach oben treibt“, empfiehlt „Finanztest“-Expertin Nicodemus.
In diesem Jahr werden noch viele Bankkunden feststellen, wie viel Geld sie in der Corona-Krise für EC-Karten-Zahlungen ausgegeben haben.

Können sparsame Verbraucher nun womöglich im Geschäft auf Barzahlung bestehen?
Nein, sagt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland.
Wenn ein Händler seine Kunden vor dem Abschluss des Kaufvertrags explizit darüber informiert, dass er nur Kartenzahlung akzeptiert, ist das zulässig.
Ein Hinweisschild vor dem Eingang oder an der Kasse genügt.


 
Streit: Kein Haribo mehr bei Lidl !

Preiskampf - Lidl nimmt Produkte von Haribo aus dem Sortiment.

Laut einem Bericht der "Lebensmittelzeitung" nimmt der Discounter Lidl Produkte des Süßwarenherstellers Haribo aus dem Sortiment.
Grund sei ein Konditionenstreit, der bereits seit längerem herrscht.
Auch andere Händler beschweren sich über den Fruchtgummi-Hersteller und weigern sich, die von ihm vorgegebenen Preiserhöhungen an ihre Kunden weiterzugeben.

Haribo sieht eine Preiserhöhung der 360-Gramm-Packung Gummibärchen von 1,19 Euro auf 1,29 Euro vor.
Lidl akzeptiere dies nicht und habe bis dato keine weiteren Produkte des Fruchtgummiherstellers nachbestellt, heißt es in dem Bericht.

Demnach begründet Haribo die Preissteigerung mit teureren Rohstoffen, die auf die Corona-Krise zurückgehen.


 
Real stellt Eigenmarke ein !

Supermarktkette im Sparmodus - Real schmeißt Eigenmarke aus dem Sortiment.

Die Real-Gruppe will nach der Übernahme durch einen russischen Investor sparen: laut einem Bericht um bis zu 350 Millionen Euro. Auch das Sortiment wird überarbeitet – die Kosmetik-Eigenmarke verschwindet.

Die Supermarktkette Real will noch vor dem Verkauf vieler Filialen ihre Eigenmarke aus dem Sortiment werfen.
Ein Real-Sprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Lebensmittel Zeitung" ("LZ").
Demnach soll die Kosmetikmarke "Sôi" nicht mehr verkauft werden, die etwa Shampoos, Cremes oder Duschgels umfasst.

"Zum Tagesgeschäft eines jeden Lebensmitteleinzelhändler gehört, dass angebotene Sortimente, die vom Kunden nicht oder nicht im erforderlichen Maße nachgefragt werden, ebenfalls auf den Prüfstand gestellt werden", hieß es von Real.
Deshalb werde auch das Kundenbindungsprogramm "realPro" auslaufen, ebenso der Online-Lebensmittelshop.

Real: "Verluste reduzieren"
Die LZ schreib von einer Summe von 350 Millionen Euro, die die Real-Gruppe einsparen möchte – auch, indem die Verträge von befristet Beschäftigten nicht verlängert werden sollen.
Die LZ schrieb zudem, das Sortiment werde um zehn Prozent gekürzt.

Dazu teilte der Real-Sprecher auf Anfrage mit: "Die neue Geschäftsführung trägt eine besondere Verantwortung dafür, die liquiden Mittel zu schützen und Verluste im operativen Geschäft zu reduzieren."
Dazu seien etwa "Prozessoptimierungen" auf allen Ebenen des Unternehmens notwendig.
Und weiter: "Das Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen wird zu prüfen sein."

Der russische Finanzinvestor SCP hatte Ende Juli die Kontrolle bei Real von der Metro-Gruppe übernommen.
Er will den Konzern zerschlagen und hat bereits den Verkauf von insgesamt 141 Real-Filialen an Kaufland und Edeka vereinbart.
Für rund 30 Filialen gibt es keine Hoffnung – sie sollen geschlossen werden.


 
Fast 30 Prozent mehr: Neuer Personalausweis soll deutlich teurer werden !

Ab 2021 soll die Ausstellung eines Personalausweises mehr kosten.
Ein anderer Service rund um den Ausweis wird dafür kostenlos.

Nach zehn Jahren steigen die Gebühren für einen neuen Personalausweis – und zwar deutlich.
Statt 28,80 Euro soll die Ausstellung eines Personalausweises ab dem kommenden Jahr 37 Euro kosten.
Wie das Bundesinnenministerium am Montag in Berlin bestätigte, soll ein entsprechender Verordnungsentwurf bereits am Mittwoch das Kabinett passieren.
Zuerst hatte das Nachrichtenportal "The Pioneer" darüber berichtet.

Das sind die Gründe für die höheren Kosten
Menschen ab 24 Jahren müssen in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen.
Die fast 30-prozentige Gebührenerhöhung, die noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, wird mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden begründet.

Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen.
Bislang werden hierfür jeweils 6 Euro verlangt.


 
Benzinpreis auf Vierjahrestief: Absatz in Corona-Krise stark gesunken !

Spritpreise auf dem Tiefstand: Wegen der Corona-Krise ist das Tanken so günstig wie seit Jahren nicht mehr.
Aktuelle Zahlen zeigen, wie stark die Nachfrage nach Benzin, Diesel und auch Flugbenzin zurückging.


Die Preise für Benzin und Diesel an deutschen Tankstellen sind wegen der Corona-Krise auf Tiefstände gesunken.
Aktuell kostet ein Liter Super E10 an der Tankstelle rund 1,25 Euro, wie der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) am Dienstag mitteilte.

Das ist demnach der niedrigste Stand seit Februar 2016.
Der Dieselpreis liege mit derzeit 1,08 Euro "markant" unter Vorjahr – Ende August zahlten Verbraucher für einen Liter im Schnitt 1,23 Euro.

Grund für die gesunkenen Preise sind die weltweit niedrigere Rohölnachfrage und gesunkene Ölnotierungen, wie der MWV mitteilte.
In Deutschland lag der Benzinverbrauch im ersten Halbjahr um 13,3 Prozent unter dem Vorjahr, der Dieselabsatz um 9,5 Prozent.
Der Verbrauch von Flugkraftstoff ging um 44,6 Prozent im Vorjahresvergleich zurück.

Heizöl gefragt
Leichtes Heizöl dagegen war wegen des gesunkenen Preises gefragt: Die Nachfrage stieg im ersten Halbjahr um 25,8 Prozent zum Vorjahreszeitraum.
Rohbenzin als Vorprodukt für die chemische Industrie wurde zu 2,1 Prozent mehr verbraucht.

Im April hatten die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie ihren größten Effekt: Benzin verbuchte einen Rückgang von minus 34,5 Prozent, Diesel von minus 21,6 Prozent.
Der Absatz von Flugkraftstoff fiel sogar um 74,8 Prozent.


 
Masken, Lotto und Kinderbonus: Das ändert sich für Verbraucher im September !

Köln - Auch im kommenden Monat September gibt es wieder einige Änderungen, die Verbraucher betreffen.
So wird das Lottospielen teurer, der von der Regierung im Zuge des Konjunkturpakets beschlossene Kinderbonus wird ausgezahlt und die Deutsche Bahn reagiert mit weiteren Änderungen auf die Maskenpflicht.

Lotto wird teurer

Wer das Lotto-Spiel „6 aus 49“ spielt, muss ab dem 23. September mehr bezahlen.
Statt dem bislang fälligen einen Euro kosten die Kreuzchen dann 1,20 Euro.
Dafür steigen aber auch die theoretischen Quoten.
So ist wohl mit mehr Millionengewinnen zu rechnen.

Auch bei der Ausschüttung des Jackpots gibt es Änderungen.
Bislang gab es eine garantierte Ausschüttung, wenn zuvor zwölfmal hintereinander niemand sechs Richtige inklusive Superzahl richtig getippt hatte.
Künftig wird es eine garantierte Ausschüttung geben, sobald der Jackpot eine Höchstsumme von 45 Millionen Euro erreicht hat.
Die Anzahl der zuvor erfolglosen Versuche aller Tipper spielt dann keine Rolle mehr.

1. Waffengesetz wird strenger
Mit dem dritten Waffenänderungsgesetz zieht das Innenministerium die Zügel für Waffenbesitzer an.
Ab dem 1. September ist der Besitz bestimmter großer Magazine verboten.
Außerdem wird das nationale Waffenregister so ausgebaut, dass zukünftig der gesamte Lebenszyklus einer Waffe, von der Herstellung bis zur Vernichtung, behördlich nachverfolgbar sein wird.
Dazu müssen Händler und Hersteller den Umgang, also beispielsweise die Herstellung, Bearbeitung, den Erwerb oder eine Überlassung, mit Schusswaffen und wesentlichen Waffenteilen elektronisch anzeigen.
Derweil wird die Waffenbesitzkarte von Sportschützen auf maximal zehn Waffen begrenzt, es soll jedoch eine Besitzstandswahrung geben.
Jäger hingegen benötigen ab dem 1. September keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis mehr, um für den Gehörschutz wichtige Schalldämpfer zu erwerben und zu besitzen.
Der Kauf und Verkauf von Waffen soll nur noch mittels Vorlage der Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) möglich sein.
Zusätzlich wird das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, künftig alle fünf Jahre überprüft werden.
Auch die Bundesländer erhalten mehr Berechtigungen.
Sie werden dazu ermächtigt, an belebten Orten und Bildungseinrichtungen Verbotszonen für Waffen und Messer einzurichten.

2. Maskenkontrollen in der Bahn werden ausgeweitet
Immer noch gibt es Menschen, die in Bus und Bahn ihre vorgeschriebene Maske falsch oder gar nicht tragen.
Die Deutsche Bahn hat deshalb stärkere Kontrollen angekündigt.
Waren im August diesbezüglich noch täglich 60 Fernzüge mit Sicherheitspersonal besetzt, kündigte das Unternehmen nun an, diese Zahl im September verdoppeln zu wollen.
Im Nahverkehr kann es für Fahrgäste, die ohne entsprechende Mund-Nase-Bedeckung unterwegs sind, richtig teuer werden.
In Nordrhein-Westfalen wird dafür ein Bußgeld von 150 Euro fällig, in Berlin kann die Strafe sogar bei bis zu 500 Euro liegen.

3. Kinderbonus wird ausgezahlt
Im September beginnt die Auszahlung des im Zuge des Konjunkturpakets von der Regierung beschlossenen Kinderbonus.
Diesen erhalten Familien für jedes Kind mit Kindergeldanspruch.
Der Bonus beträgt einmalig 300 Euro und wird von den Familienkassen zusätzlich zum Kindergeld in zwei Raten überwiesen.
Die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 200 Euro beginnt am 7. September, beginnend mit den Kindergeldnummern mit der Endziffer Null.
Die zweite Rate in Höhe von 100 Euro kommt im Oktober.
Die Auszahlung erfolgt automatisch.

4. Messen werden wieder ausgerichtet
Mit dem 1. September dürfen Messen und größere Kongresse sowie Ausstellungen wieder ausgerichtet werden.
Dies war aus Infektionsschutzgründen bislang untersagt.
Dabei gelten natürlich strenge Hygienemaßnahmen.
Gleich am 3. September beginnt in Berlin mit der IFA die weltweit größte Fachmesse für Unterhaltungs- und Gebrauchselektronik.
Allerdings sind nur Fachbesucher zugelassen, das Programm ist deutlich reduziert.

5. Ausbildung zum Psychotherapeuten wird einfacher
Künftig können Abiturienten, die Psychotherapeuten werden wollen, ein Universitätsstudium der Psychotherapie absolvieren.
Dieses besteht aus drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Masterstudium.
Die erforderliche Approbation bezüglich einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung kann bereits direkt nach diesem Studium beantragt werden.
Bislang war der Weg in diesen Beruf lang und teuer: Absolventen mussten nach ihrem Psychologiestudium noch eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten absolvieren.


 
Mehr Sicherheit für Hausbewohner: Aus für Notfallknopf - Aufzüge müssen bis Jahresende umgerüstet werden !

Bleibt der Aufzug stecken, kann man über einen Alarmknopf Hilfe rufen.
Ein einfaches Alarmsignal reicht in Zukunft aber nicht mehr aus.

Wer im vierten Stock oder höher wohnt, der weiß einen Aufzug zu schätzen.
Zumindest solange dieser funktioniert – ansonsten hilft der Notfallknopf.
Bis Jahresende müssen diese Notfallknöpfe auf eine sogenannte Zweiwege-Kommunikationseinrichtung umgerüstet werden.

Das Zweiwege-Kommunikationssystem – eine Art Gegensprechanlage – soll sicherstellen, dass Hilfe im Notfall tatsächlich herbeigerufen werden kann, erklärt der Tüv Nord.
Oft verfügen Aufzüge nämlich nur über akustische Warnsignale wie Klingeln, die nur im Umfeld des Aufzugs zu hören sind – oder eine Notruftaste, über die Eingeschlossene aber keine Rückmeldung aus der Notrufzentrale erhalten.

Das moderne System sorgt dafür, dass ab dem neuen Jahr jeder Aufzugfahrer per Tastendruck einen Notdienst erreichen und das aufgetretene Problem schildern kann.
Erforderliche Befreiungsmaßnahmen können so unverzüglich eingeleitet werden.
Notfalls kann über den Notdienst auch ein Notarzt oder die Feuerwehr gerufen werden.

Der Tüv Nord weist darauf hin, dass Hausbewohner ihre Vermieter auf die Umrüstung aufmerksam machen sollen.
Gleiches gelte für gewerblich genutzte Immobilien.


 
Wegen Corona-Pandemie: Luxus-Modekonzern Escada will Insolvenzantrag stellen !

Die Corona-Krise trifft auch die Luxusindustrie – so auch die deutsche Mode- und Schmuckmarke Escada.
Das Unternehmen will offenbar einen Insolvenzantrag stellen.
Nicht zum ersten Mal.

Neben Wirecard stellt nun ein weiteres Unternehmen aus dem kleinen Aschheim bei München einen Insolvenzantrag: Das Luxus-Modeunternehmen Escada plant diesen Schritt am Dienstag.
Das berichtet die "Wirtschaftswoche" mit Verweis auf einen Brief an die Mitarbeiter.

Telefonisch war Escada bislang nicht zu erreichen.
Grund für die Insolvenz sei die Corona-Krise, zitiert die "Wirtschaftswoche" aus dem Brief.
Doch schon vor der Pandemie sah es lange nicht gut aus für das Unternehmen.
Escada hatte bereits 2009 Insolvenz angemeldet, nach mehreren Inhaberwechseln übernahm der US-Investor Regent 2019 die Firma.

Corona-Krise als "Plage für Branche"
Kurz vor der Pandemie sah es offenbar wieder besser aus.
Escada "war auf dem Weg, die gesetzten Ziele zu übertreffen, bevor die globale Covid-19-Pandemie ausgebrochen ist", zitiert das Magazin aus dem Brief.
Das sei "eine Plage für die gesamte Luxusmodebranche und den Einzelhandel."

Escada vertreibt nicht nur Luxusmode wie Mäntel, Kleider oder Gürtel, sondern etwa auch Uhren und Schmuck.
Zu den Kundinnen gehörte auch die britische Prinzessin Diana.



 
Rettungsplan beschlossen: Galeria Karstadt Kaufhof - 50 Häuser schließen, 5.000 Jobs weg !

Weg frei für die Sanierung – aber zu einem hohen Preis: Die Gläubiger von Galeria Karstadt Kaufhof haben den Insolvenzplan angenommen.
Tausende Mitarbeiter verlieren jetzt ihren Job.

Deutschlands letzte große Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) bekommt noch eine Chance.
Die Gläubigerversammlung des Warenhauskonzerns stimmte am Dienstag dem Insolvenzplan zu, der das Traditionsunternehmen retten soll.

In einem nach dem Ja der Gläubiger verschickten Mitarbeiterbrief sagte GKK-Chef Miguel Müllenbach: "Der heutige Tag ist der Startschuss für einen Neuanfang, denn unser Unternehmen hat jetzt wieder eine gesunde Basis und die Aussicht auf eine sichere Zukunft."

Das Insolvenzfahren soll nach den Plänen der Unternehmensführung noch in diesem Monat abgeschlossen werden.
Der Warenhausriese könne sich dann voraussichtlich schon im Oktober wieder ohne insolvenzrechtliche Einschränkungen und schuldenfrei dem Wettbewerb um die Kunden stellen, betonte Müllenbach.
"Wir werden dann stärker und besser aufgestellt sein als vor der Corona-Krise, die voraussichtlich schon im Herbst noch einige Unternehmen in Schieflage bringen wird, die sich, anders als wir, hoch verschuldet haben."

Lieferanten und Vermieter verlieren durch Entscheidung viel Geld
Für die Gläubiger bedeutet der Schritt allerdings den Verzicht auf einen Großteil des Geldes, das ihnen der Warenhauskonzern noch schuldet.
Insgesamt müssen die Lieferanten, Vermieter und sonstigen Gläubiger auf mehr als zwei Milliarden Euro verzichten.

Große Opfer verlangt die Sanierung auch von den Beschäftigen.
Denn der Neuanfang bedeutet das Aus für fast 50 Warenhäuser, die nach Einschätzung der Firmenleitung keine Perspektive mehr haben – und der Schritt bedeutet den Verlust des Arbeitsplatzes für rund 5.000 Mitarbeiter.
In vielen der betroffenen Warenhäuser hat der Ausverkauf schon begonnen.
Viele Kommunen befürchten durch die Schließung der Warenhäuser außerdem eine verringerte Attraktivität ihrer Fußgängerzonen.

Für die Gläubiger gab es trotz der hohen finanziellen Einbußen kaum eine andere Wahl, als dem Plan zuzustimmen.
Denn bei einer Ablehnung des Insolvenzplans hätten sie wohl überhaupt nichts von ihrem Geld wiedergesehen.
Bei einer Weiterführung können sie dagegen – auch durch einen dreistelligen Millionen-Zuschuss des GKK-Eigentümers René Benko – zumindest damit rechnen, knapp 5 Prozent ihrer Forderungen bezahlt zu bekommen.

Galeria Karstadt Kaufhof: Milliarden-Verlust wegen Corona
Galeria Karstadt Kaufhof war durch die Corona-bedingte Schließung aller Filialen in eine schwere Krise geraten und hatte Anfang April Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen müssen.
Das Unternehmen berichtete damals, es erwarte allein in diesem Jahr durch Corona einen Umsatzverlust von einer Milliarde Euro.

Mitte Juni kündigte der Warenhausriese dann an, im Rahmen seiner Sanierungspläne insgesamt 62 der 172 Warenhäuser schließen zu wollen.
Dank der Zugeständnisse von Vermietern und Hilfen von Kommunen gelang es seitdem aber noch einmal, die Zahl der Schließungsfilialen auf 46 zu reduzieren.
Durch den Sanierungsplan erhofft sich Galeria Karstadt Kaufhof nun eine relativ schnelle Erholung.


 
Billiger.de, Check24.de und Co.: Das müssen Sie bei der Schnäppchenjagd im Internet beachten !

Dem Schnäppchenwahn sind schon zahllose Käuferinnen und Käufer verfallen.
Doch wer wirklich günstig und sicher im Internet einkaufen möchte, sollte vorher sorgfältig die Preise beobachten und mehr als nur einen Preisvergleichsdienst befragen, berichtet „c't“ (Ausgabe 18/20).
Acht solcher Dienstleister hat das Fachmagazin nun getestet.

Denn zum einen gebe es bei den durch die Dienste ermittelten Preisen eine große Streuung sowie teils große Schwankungen. Ist die Anschaffung nicht dringlich, tue man daher gut daran, sich etwas Zeit zu lassen und die Marktentwicklung zu beobachten.

Zum anderen könne man deren Empfehlungen für Angebote nicht immer blind vertrauen.
Gibt es ein vermeintlich besonders günstiges Schnäppchen, das bei einem Anbieter deutlich billiger ist als bei allen anderen, könnte ein Fake-Shop hinter dem Angebot stecken.
Zudem kann es sich um internationale Ware handeln, bei der in Deutschland die Herstellergarantie nicht greift.
Oder es wird aus Fernost versendet und der Käufer muss am Ende unter Umständen noch Einfuhrsteuer sowie Zollgebühren draufzahlen.

Getestet wurden Billiger.de, Check24.de, Geizhals.de, Google Shopping, Guenstiger.de, Idealo.de, Preis.de und Schottenland.de.
Das Fazit der Experten: Den einen, über alle Produktkategorien besten Dienst für Preisvergleiche gibt es nicht.

Könnte man sich einen Wunschdienst zusammenstellen, böte dieser zum Beispiel ein aufgeräumtes Erscheinungsbild wie Idealo und Billiger sowie die Kaufberatung und die Direktkaufmöglichkeiten von Check24 und Idealo, so die Tester.
In den Einzelwertungen für das allgemeine Produktangebot sowie für gute Preise schnitten Geizhals, Google und Idealo am besten ab.


 
Irrer Trick: So testen Sie mit einer Münze, ob Ihr Gefrierschrank funktioniert !

Im Internet gibt es Lifehacks für viele Situationen – dieser Trick ist wichtig für all jene, die gern verreisen.
Denn: Schnell kann es passieren, dass sich während eines Zwei-Wochen-Urlaubs der Kühl- und Gefrierschrank abschaltet, beispielsweise durch einen Stromausfall.

Der Schrank taut ab, die Lebensmittel auf, die Kühlkette wird unterbrochen.
Kommt der Strom zurück, friert alles wieder ein - bei der Rückkehr aus dem Urlaub bekommen viele deshalb gar nicht mit, dass das Essen im Froster tagelang ungekühlt gelagert war.
Und das kann gefährlich sein, etwa bei Fleisch oder Fisch.

Ein einfacher Trick bringt Gewissheit, dass der Gefrierschrank die ganze Zeit funktioniert hat.

Und so geht’s: Füllen Sie einen kleinen Becher etwa zwei Zentimeter hoch mit Wasser.
Stellen Sie den Becher in den Gefrierschrank, am besten über Nacht.
Legen Sie dann eine Münze auf das gefrorene Wasser und stellen Sie den Becher umgehend zurück in das Eisfach.

Fällt nun der Strom aus, während Sie im Urlaub sind, taut auch das Wasser im Becher auf.
Die Folge: Die Münze sinkt im Becher nach unten.
Wenn das Geldstück nach der Rückkehr von der Reise also unter dem Eis liegt oder mittendrin im Eis steckt, ist sicher, dass der Gefrierschrank zwischendurch abgetaut ist.

Die Lebensmittel im Froster sollten in diesem Fall besser entsorgt werden.
Liegt die Münze noch immer oben, ist sicher, dass das Haushaltsgerät zuverlässig seinen Dienst verrichtet hat.


 
Telefonwerbung: Nichts bestellt - aber eine Rechnung auf dem Tisch ?

Telefonwerbung darf seit 2009 nur nach eindeutiger Einwilligung des Angerufenen erfolgen.
Doch unseriöse Firmen umgehen dies oft - und versuchen auch noch, ihren Opfern Verträge unterzuschieben.
Wie kann man sich wehren?

Was als Telefonwerbung gilt
Als Telefonwerbung werden Anrufe verstanden, die das Ziel verfolgen, Verbraucher zum Kauf einer Ware oder Dienstleistung zu bringen.
Angepriesen werden häufig Abonnements oder Langzeitverträge von Strom- und Telefonanbietern oder Finanzdienstleistern.
Die Angerufenen werden dabei während des Gesprächs zum Abschluss eines Vertrags gedrängt.

Was Werbeanrufer dürfen
Telefonwerbung ist seit 2009 nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung des Verbrauchers erlaubt.
Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um einen sogenannten Kaltanruf (auch: Cold Call), also um einen unerlaubten Werbeanruf.
Seit 2009 dürfen zudem Firmen, die Telefonwerbung betreiben, nicht mehr ihre Rufnummern unterdrücken.
Dadurch sollen Werbeanrufe leichter zurückverfolgbar sein.

2013 trat ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt.
Seitdem können höhere Bußgelder verhängt werden, und zwar auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern.
Verstöße werden durch die Bundesnetzagentur geahndet.

Die Ausreden mancher Werbeanrufer
Manche Werbeanrufer rechtfertigen ihre unerlaubten Telefonanrufe mit einer angeblichen Einwilligung der Verbraucher.
Sie behaupten unter anderem, der Verbraucher habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei sein Einverständnis erklärt.

Verbraucher muss eingewilligt haben
Als Zustimmung zu Werbeanrufen gilt aber nur eine konkrete Erklärung des Verbrauchers, mit Werbeanrufen einverstanden zu sein.
Die Zustimmung ist nur dann wirksam, wenn der Verbraucher bei seiner Einwilligung erkennen konnte, wer welche Firma, welches Produkt oder Dienstleistung bei ihm am Telefon bewerben will.
Die Einwilligung des Verbrauchers muss vor Beginn des Telefonats vorliegen.
Sie erst mit Beginn des Gesprächs einzuholen, ist nicht erlaubt.

Wer häufig Telefonwerbung betreibt
Verbraucherschützern zufolge rufen vor allem Telefon- und Internetdienstleister, Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriftenverlage gezielt Verbraucher an, um ihnen ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
Außerdem wird versucht, Verbrauchern Glücksspiel-Abos am Telefon aufzuschwatzen.

Die Gefahr bei unerlaubten Werbeanrufen
Mit ihren Werbeanrufen versuchen die Anbieter von Waren und Dienstleistungen, Verbraucher regelrecht zu überrumpeln.
Sie lassen ihnen kaum Zeit, darüber nachzudenken, ob sie das Angebot wirklich brauchen oder der Preis gerechtfertigt ist.
Die Zustimmung des Verbrauchers am Telefon gilt als vertraglicher Abschluss oder Kauf eines Produktes.
Nur bei Gewinnspiel-Verträgen besteht die Pflicht zu einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch die Verbraucher.


Die Vertragsmasche mit dem herausgelockten "Ja"
Immer wieder berichten Personen Verbraucherschützern davon, dass sie am Telefon Fragen gestellt bekamen, die sie mit einem kurzen "Ja" beantworten konnten.
Und ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, seien ihnen Waren und Rechnungen zugestellt worden.
Die Masche: Betrüger verschieben das "Ja" per Tonschnitt so, dass augenscheinlich einem Kaufvertrag zugestimmt wurde.
Tipp: Beantworten Sie Fragen in ganzen Sätzen.
Auf "Hören Sie mich gut?" können Sie antworten "Ich höre Sie gut." - und umgehen so das kurze Ja.

Bei Telefonverträgen gilt 14-tägige Kündigungsfrist
Einen Telefonvertrag (sogenannter Fernabsatzvertrag) kann man innerhalb von 14 Tagen formlos widerrufen.
Etwaige Forderungen sollte man nicht begleichen, wenn sie ungerechtfertigt sind - sondern fristgerecht schriftlich sein Veto dagegen einlegen.
Dafür gibt es auch Musterbriefe.

Musterbrief der Verbraucherzentrale: Abwehr einer unberechtigten Forderung.



 
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