Corona - Infos: In und Ausland !

Neue Studie: Biontech-Impfstoff schützt schlechter gegen südafrikanische Variante !

Einer israelischen Preprint-Studie zufolge könnte die südafrikanische Variante des Coronavirus den Impfstoff von Biontech/Pfizer durchbrechen.
In der am vergangenen Wochenende veröffentlichen Studie wurden fast 400 Personen, die 14 Tage oder länger nach Verabreichung einer oder zweier Impfdosen positiv auf das Corona getestet worden waren, mit der gleichen Anzahl nicht geimpfter Patienten mit dem Virus verglichen.


Adi Stern von der Universität Tel Aviv sagte: „Wir haben bei Menschen, die mit einer zweiten Dosis geimpft wurden, eine unverhältnismäßig höhere Rate der südafrikanischen Variante festgestellt als bei der nicht geimpften Gruppe.
Dies bedeutet, dass die südafrikanische Variante den Schutz des Impfstoffs bis zu einem gewissen Grad durchbrechen kann“.
Impflinge, die mindestens eine Woche nach der zweiten Dosis infiziert wurden, waren überproportional oft mit B.1.351 infiziert, heißt es in der Studie, die noch nicht von Experten begutachtet wurde.
Die südafrikanische Variante macht laut der Studie der Universität Tel Aviv und des Gesundheitsdienstleisters Clalit etwa 1 Prozent aller Covid-19-Fälle bei allen untersuchten Personen aus.

Bei den 150 Probanden, die sich trotz vollständigen Impfschutzes infizierten, war der Anteil der südafrikanischen Variante den Angaben zufolge acht Mal größer als bei den ungeimpften Probanden.
„Das bedeutet, dass der Pfizer/Biontech-Impfstoff, obwohl er hochwirksam ist, wahrscheinlich nicht das gleiche Maß an Schutz gegen die südafrikanische Coronavirus-Variante bietet“, erklärten die Autoren.

Nach Angaben von Co-Autor Stern wurde in der Studie allerdings nicht überprüft, ob sich die acht vollständig geimpften Probanden, die sich mit der südafrikanischen Variante infizierten, auch einen schweren Krankheitsverlauf hatten.
Die Zahl der Geimpften, die sich in Israel mit B.1.351 infizierten, sei so gering, dass eine Aussage über den Krankheitsverlauf statistisch nicht signifikant sei.

Erste Studie zu B.1.351 aus der praktischen Anwendung des Impfstoffs
Im Februar hatten schon zwei Studien, die die Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna im New England Jornal of Medicine publiziert hatten, eine geringere Schutzwirkung der Impfstoffe gegen die südafrikanische Variante gezeigt.


Die Zahl der gebildeten Antikörper war demnach geringer als bei anderen Virus-Varianten.
Die israelische Studie ist nun die erste Studie zur südafrikanischen Variante aus der praktischen Anwendung des Vakzins.

In Israel wurde bereits mehr als die Hälfte der 9,3 Millionen Einwohner zwei Mal mit dem Biontech/Pfizer-Vakzin geimpft.
Der Erfolg der israelischen Impfkampagne wurde durch ein Abkommen über einen Datenaustausch mit Pfizer ermöglicht.
Dabei verpflichtete sich Israel, gegen eine bevorzugte Belieferung mit dem Impfstoff umfassende Daten über dessen Wirksamkeit zu liefern.

Biontech: Schutz gegen Variante B.1.1.7 nach wie vor hoch
Die Forscher weisen darauf hin, dass die bisherige Inzidenz in Israel nach wie vor gering und die Wirksamkeit des Impfstoffs gegenüber der britischen Variante B.1.1.7 unter den vollständig geimpften Personen weiterhin hoch sei.

Im März hatte eine Datenauswertung zur Corona-Impfkampagne in Israel ergeben, dass der Impfstoff zwei Wochen nach Verabreichung der zweiten Dosis zu 97 Prozent vor symptomatischen Erkrankungen schützt.
Infektionen ohne Symptome werden demnach zu 94 Prozent verhindert.


 
Johnson & Johnson verschiebt Markteinführung seines Impfstoffs !

Bei einem weiteren Impfstoff wird ein Zusammenhang mit Fällen seltener Blutgerinnsel untersucht.
Der Pharmakonzern hat nun reagiert – mit Folgen für Europa.

Weltweit haben sich laut Johns-Hopkins-Universität mehr als 136,4 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert, mehr als 2,9 Millionen Erkrankte sind gestorben.
In Deutschland sind mehr als 3 Millionen Menschen positiv getestet worden, wie das Robert Koch-Institut mitteilt.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt bei mehr als 78.700 (Stand: 13. April).

Johnson & Johnson verschiebt Markteinführung von Corona-Impfstoff in Europa
Der Pharmakonzern Johnson & Johnson verzögert den Marktstart seines Impfstoffs in Europa.
Das teilte der US-Konzern am Dienstag mit.
Man habe Berichte über Sinusvenenthrombosen erhalten und sich für die Verzögerung entschieden.
Der Konzern arbeite nun mit Experten und den Gesundheitsbehörden an der Untersuchung der Fälle.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte vergangene Woche mitgeteilt, Fälle von Thrombosen nach einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson zu prüfen.
Es seien vier ernsthafte Fälle von Blutgerinnseln aufgetreten, eine Person sei gestorben.
Die Behörde hatte betont, dass ein Zusammenhang mit dem Impfstoff des US-Herstellers noch nicht festgestellt worden sei.

Am Montag hatte Johnson & Johnson mit der Lieferung seines im März zugelassenen Impfstoffes in die EU-Staaten begonnen.
Die Brüsseler Behörde erwartet bis Ende Juni 55 Millionen Dosen des Impfstoffs.
Gut 10 Millionen Dosen sollen nach Deutschland gehen.

US-Behörden setzen Impfung mit Johnson & Johnson aus
Die US-Gesundheitsbehörden haben am Dienstag zur Aussetzung der Impfungen mit dem Wirkstoff des Herstellers Johnson & Johnson aufgerufen.
Zuvor seien bei sechs Personen Fälle einer seltenen Blutverklumpung festgestellt worden, berichtet die Zeitung "New York Times" unter Berufung auf mit den Vorgängen vertraute Personen.

Bei allen sechs Betroffenen habe es sich demnach um Frauen im Alter von 18 bis 48 Jahren gehandelt.
Eine von ihnen sei gestorben, eine weitere befinde sich in kritischem Zustand.
Bei den Bundeseinrichtungen wird die Verabreichung des Impfstoffs laut dem Bericht sofort ausgesetzt.
Die Einrichtungen der Bundesstaaten seien aufgerufen, dies ebenfalls zu tun.
Bislang sind in den USA sieben Millionen Dosen des Präparats von Johnson & Johnson verimpft worden.

Senat beschließt mehr Freiheiten für Geimpfte in Berlin
Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr Freiheiten.
Sie werden künftig wie Menschen mit einem negativen Corona-Test behandelt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag nach der Senatssitzung erfuhr.

Göring-Eckardt hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, hält Ausgangssperren für verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Sie könnten nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht wirke, sagt sie dem Sender Phoenix.
Viele Maßnahmen seien noch nicht ausgeschöpft.
"Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar."

Scholz: Einheitliche Notbremse kommt
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) zufolge kommt die Corona-Notbremse am Dienstag ins Kabinett, sodass einheitliche Regelungen oberhalb einer Inzidenz von 100 in ganz Deutschland möglich werden.
Dies sei sorgfältig vorbereitet worden, sagt Scholz im Deutschlandfunk.
Er sei daher fest davon überzeugt, dass dies im Kabinett verabschiedet werde.

Auch Ausgangsbeschränkungen würden dann einheitlich geregelt.
"Das ist das, was jetzt notwendig ist: Regelungen, die im ganzen Bundesgebiet überschaubar, nachvollziehbar für jeden einheitlich gelten."


 
Beschluss der Gesundheitsminister: So geht es für die Astrazeneca-Erstgeimpften weiter !

Seitdem die Impfungen mit dem Mittel von Astrazeneca eingeschränkt wurden, war unklar, was das für die Erstgeimpften bedeutet.
Nun haben die Gesundheitsminister einen Entschluss gefasst.

Mit einer ersten Astrazeneca-Dosis geimpfte Menschen unter 60 Jahren sollen für die zweite Impfung auf ein anderes Präparat umsteigen.
Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Dienstag einstimmig geeinigt.

"Die Lösung, die jetzt gefunden wurde, bietet einen guten Schutz für die Menschen", sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek, am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur in München.

Die Minister folgen damit einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) von Anfang April.
Bei den Beratungen, an denen auch Stiko-Chef Thomas Mertens teilgenommen hatte, sei klar geworden, dass die Zweitimpfung durch einen mRNA-Imfpstoff, also das Präparat von Biontech/Pfizer oder Moderna, eine gute Basis sei, um die Menschen wirksam zu schützen, sagte Holetschek.
"Gerade in der dritten Welle."

Astrazeneca-Zweitimpfung nur in Ausnahmefällen
Konkret empfiehlt der Beschluss für Personen unter 60 Jahren eine Zweitimpfung zwölf Wochen nach der Erstimpfung.
"Bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung können übergangsweise auch ab der neunten Woche nach der Erstimpfung stattfinden", heißt es weiter.

Nur in Einzelfällen und nach einer individuellen Risikoanalyse mit einem Arzt könne auch Astrazeneca bei der Zweitimpfung verwendet werden.
In der vergangenen Woche hatten die Gesundheitsminister die Entscheidung über den Wechsel der Impfstoffe noch verschoben.

Berichte über Nebenwirkungen bei Vakzin von Johnson & Johnson
Hintergrund der Empfehlung sind Verdachtsfälle auf eine Hirnvenen-Thrombose nach der Impfung mit Astrazeneca.
Experten vermuten, dass das sehr geringe Risiko vor allem jüngere Menschen betrifft.
Bund und Länder hatten deshalb kürzlich beschlossen, das Astrazeneca-Mittel in der Regel nur noch Menschen über 60 verabreichen zu lassen.
Laut Bundesgesundheitsministerium hatten in den vergangenen Wochen aber bereits rund 2,2 Millionen Bürger unter 60 Jahren eine Erstimpfung mit Astrazeneca erhalten.

Am Dienstag teilte der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson mit, dass er den Marktstart seines Impfstoffs in Europa verzögert, weil auch er Berichte über Sinusvenenthrombosen erhalten hat.


 
Dänemark streicht Astrazeneca komplett !

Um den Impfstoff von Astrazeneca wird es nicht ruhiger: Dänemark will nun sogar ganz darauf verzichten.
Konsequenzen für den Impffortschritt sind vorprogrammiert.

Dänemark will vollständig auf den Corona-Impfstoff von Astrazeneca verzichten.
Das bestätigten die Behörden der Nachrichtenagentur AFP.
Zuvor hatten die Zeitung "Politiken", der Sender TV2 und weitere dänische Medien unter Berufung auf informierte Kreise berichtet.
Der Einsatz des Präparats wird komplett aus der Impfkampagne gestrichen.
Das wird den Impfkalender demnach um einige Wochen zurückwerfen.

Dänemark hatte die Impfungen mit dem Präparat des britisch-schwedischen Herstellers am 11. März vorsorglich ausgesetzt und sie seitdem auch nicht wie andere Länder zumindest eingeschränkt wiederaufgenommen.

Grund für den Impfstopp waren vereinzelte schwere Fälle von Blutgerinnseln bei Personen, die zuvor mit dem Mittel gegen Covid-19 geimpft worden waren, darunter auch Todesfälle.


 
Stand: 14.04.2021 - Neuinfektionen steigen nach Oster-Knick steil an !



Quelle: ntv Nachrichten
 
Zwei Bundesländer preschen vor: Jetzt droht der Regel-Flickenteppich für Geimpfte !

Erleichterungen für Geimpfte sind umstritten.
Doch zwei Bundesländer preschen schon jetzt vor.
Dabei ist die Umsetzung ungeklärt, Vertreter von Verbänden fragen verzweifelt: "Wie soll das funktionieren?"

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Noch Ende Dezember wollten Union und SPD Freiheiten für Geimpfte ganz verbieten.
Politiker warnten vor einer Spaltung der Gesellschaft und einer Impfpflicht durch die Hintertür.
Inzwischen läuft die Impfkampagne, das Robert Koch-Institut hat eine neue Empfehlung herausgegeben und die Bundesregierung hat eine 180-Grad-Wende vollbracht: Als frohe Osterbotschaft verkündete Gesundheitsminister Jens Spahn, dass vollständig Geimpfte bald behandelt werden können wie Negativ-Getestete.
Wie das aber in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden soll? Unklar.

Einige Landesregierungen hält das nicht zurück.
Sie preschen schon jetzt bei dem hochsensiblen Thema vor.
Berlin und Baden-Württemberg haben gerade mehr Freiheiten für Geimpfte beschlossen – sie sollen in Berlin schon ab Samstag, in Baden-Württemberg ab Montag gelten.
Dabei gibt es, anders als zum Beispiel in Israel, hierzulande noch keine digitale Lösung, nicht einmal ein einheitliches Regelwerk für die Kontrolle.

Es droht ein neuer Flickenteppich, der Geimpften je nach Bundesland unterschiedliche Rechte zubilligt.
Vertreter von Verbänden, deren Mitarbeiter plötzlich, in nur wenigen Tagen, Geimpfte in Geschäfte einlassen sollen, kritisieren außerdem die neuen Regeln: Die Umsetzung in der Praxis sei vollkommen unklar, private Gesundheitsdaten seien gefährdet.

Was planen Berlin und Baden-Württemberg?
Die Erleichterungen, die Berlin und Baden-Württemberg für Geimpfte schaffen wollen, unterscheiden sich.
In Baden-Württemberg soll für Geimpfte nicht nur die Quarantänepflicht nach Krankenkontakt entfallen – auch das Fliegen und Reisen über Grenzen soll für Geimpfte wieder ohne Einschränkungen möglich sein.

Gesundheitsminister Manfred Lucha kündigte Anfang der Woche an, dass sich "geimpfte, symptomlose Personen" künftig nicht mehr in Quarantäne begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten.
"Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland."

Voraussetzung: Personen müssen entweder vollen Impfschutz haben – nach den Vorgaben des RKI bedeutet das, dass zwei Impfungen verabreicht wurden und 14 Tage seit der letzten Impfung verstrichen sind.
Außerdem soll die Erleichterungen laut Lucha auch in Anspruch nehmen dürfen, wer erst einmal geimpft wurde und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht hat.

Berlin geht anders vor.
In der Hauptstadt teilte der rot-rot-grüne Senat nach seiner Sitzung am Dienstag mit, dass geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der finalen Impfung "jene Angebote nutzen können, die bisher nur mit negativem Testergebnis genutzt werden dürfen".
Das bedeutet in Berlin vor allem: Geimpfte können ohne Test wieder shoppen.
Außer in Supermärkten müssen in Berlin nämlich derzeit bei allen Geschäften Negativ-Tests zum Eintreten vorgelegt werden.

Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des Berliner Senats, dass man im Gegensatz zu Baden-Württemberg keine Reiseerleichterungen plane.
Damit wolle Berlin bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung warten.
In Kraft treten sollen die Erleichterungen in Berlin am Samstag, in Baden-Württemberg am Montag.
Beide Länder haben die Änderungen bisher nur mündlich angekündigt und noch nicht in ihren Corona-Verordnungen verankert.

Kontrolle per Impfpass – digitale Lösung erst Mitte des Jahres
Wie genau die neue Regelung kontrolliert werden soll, ließen beide Länder zunächst offen.
Eine digitale Lösung gibt es bisher nicht.
Das Bundesgesundheitsministerium teilt auf Anfrage mit, dass die Bundesregierung sich zwar auf die Umsetzung eines nationalen digitalen Impfnachweises unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben geeinigt habe.
Doch die Umsetzung wird dauern: "Das System könnte voraussichtlich Mitte 2021 zur Verfügung stehen", heißt es aus Spahns Ministerium am Mittwoch.

Noch Monate also.
Wie aber wollen Berlin und Baden-Württemberg dann die Regeln kontrollieren?
"Als Nachweise gelten der Impfpass beziehungsweise die Impfbescheinigung und der Nachweis über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis", teilt Baden-Württemberg auf Anfrage mit.
Auch aus der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung heißt es: "Der Impfstatus wird durch den Impfpass beziehungsweise eine Impfbescheinigung belegt."

Scharfe Kritik vom Handelsverband: "Wie soll das funktionieren?"
Mit dem papiernen Impfpass schon nächste Woche in Geschäfte und durch Flughafen-Kontrollen laufen?
Was die Landesregierungen in nur wenigen Tagen möglich machen wollen, sorgt bei jenen, die es kontrollieren müssen, für Aufregung, Verunsicherung und Kritik.
Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, sagte sein Verband sehe den Vorstoß extrem kritisch: "Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Sollen sich unsere Verkäuferinnen jetzt durch jeden Impfpass wühlen?"
Entsprechende Schulungen für Beschäftigte im Einzelhandel gibt es bisher nicht und sind auch nicht angekündigt.

Busch-Petersen hält das für nicht praktikabel – und mit Blick auf den Datenschutz auch für gefährlich.
Die Einträge im Impfpass seien komplex, viele andere sensible Daten zu anderen Impfungen seien darin vermerkt.
Mitarbeiter im Einzelhandel dürften nicht zu "Querlesern aller Impfungen" werden.
Er fordert rasche Änderungen: "Es muss eine schnelle, pragmatische, vernünftige Regelung geben, die dem Datenschutz gerecht wird."

Andere Länder zögern, sehen "Klärungsbedarf"
In anderen Bundesländern sind Bedenken und Zurückhaltung – noch – größer als in Berlin und im Südwesten.
"Durchaus komplex" und "nicht frei von Klärungsbedarf" seien die Aussagen und Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts, teilt auf Nachfrage zum Beispiel das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen mit.
"Da es sich um eine sehr grundsätzliche Frage mit weitreichenden Folgen für die kommenden Monate handelt, dauert die Prüfung noch an, in welcher Weise schon jetzt Änderungen in der geltenden Coronaschutzverordnung aufgenommen werden."

Aus dem Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt heißt es: Derzeit seien keine Sonderrechte für Geimpfte in der Corona-Verordnung verankert.
"Die Abstimmungen zur Nachfolge-Verordnung dauern aktuell an."

Nur wenige sind voll geimpft
Die Zahl der Menschen, die zurzeit überhaupt für die neuen Freiheiten in Frage kommen, ist noch klein.
Beide Impfungen und damit vollständigen Impfschutz erhalten haben in Berlin bisher 7,5 Prozent der Bevölkerung.
Damit ist die Hauptstadt zusammen mit Thüringen (ebenfalls 7,5 Prozent) Spitzenreiter der Tabelle.

In Baden-Württemberg haben erst 6,1 Prozent der Bewohner zwei Impfungen erhalten.
Schleswig-Holstein ist mit 5,2 Prozent vollständig geimpfter Bewohner Schlusslicht.
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt schließen mit 5,4 Prozent nur wenig besser ab.

Die Anstrengungen der Länder, Erleichterungen für Geimpfte zu schaffen, gehen zurück auf eine PR-Offensive aus dem Hause Spahn und eine neue Empfehlung des Robert Koch-Instituts.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte das RKI am 22. März gebeten, einen Bericht zu erstellen, ab wann geimpfte Personen nicht mehr getestet werden müssen.
Dort heißt es, dass "nach gegenwärtigem Kenntnisstand" das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens am 15. Tag nach der zweiten Impfung geringer ist "als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen".


 
CORONA-AUSGANGSSPERRE: "Menschen in den Köpfen mitnehmen - eine Perspektive geben" !

Im WELT-Interview erläutert der Virologe Prof. Klaus Stöhr seine Einschätzung zur aktuellen Corona-Lage in Deutschland.
Nach seiner Ansicht ist es besonders wichtig die Menschen im Kampf gegen Corona in den Köpfen mitzunehmen, denn alle Corona-Maßnahmen verlieren ihre Durchschlagskraft, wenn sie nicht von der Bevölkerung mitgetragen werden.

 
Schulen schon früher dicht ? Regierungsfraktionen schärfen Notbremse nach !

Im Ringen um eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse kommen sich Union und SPD näher - auch wenn das Ergebnis bei einigen Bundesländern nicht gut ankommen dürfte.
So soll es verbindliche Vorgaben für Schulschließungen schon ab einer Inzidenz von 100 geben.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Entwurf der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz einem Bericht zufolge verschärfen.
Laut "Welt am Sonntag" haben die Fraktionen am Samstag verhandelt und ihre Positionen dabei angenähert.
Die Union bestand nach Informationen von Reuters aus Koalitionskreisen darauf, dass die Schulen nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 schließen sollen.
Dies ist in dem Entwurf der Regierung vorgesehen, wird aber von Gesundheitsexperten als nicht ausreichend angesehen.

Die Länderchefs wehren sich allerdings dagegen, dass der Bund Vorgaben für die Schulen schon ab einer Inzidenz von 100 machen will.
Widerstand kommt dabei auch von Ministerpräsidenten der CDU.
"Wenn wir jetzt erneut völlig unkreativ in einen weiteren Voll-Lockdown gehen, wird das zwar irgendetwas helfen", sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans der "Welt".
"Aber es wird auch für viel Verdruss sorgen."
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sagte der "Bild"-Zeitung, es gebe bereits jetzt juristische Bedenken gegen die Ausgangssperre, wie sie in dem Gesetzentwurf formuliert sei.
Ausgangssperren sollten nur "als Ultima Ratio, das heißt als letztes Mittel verhängt werden".

Am Sonntag wollen sich die Koalitionsfraktionen einigen.
Am Montag soll es sowohl bei der SPD als auch bei der CDU/CSU Sonder-Fraktionssitzungen zum Infektionsschutzgesetz geben.
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am Donnerstag in einer Sondersitzung damit beschäftigen.
Allerdings ist der Gesetzentwurf als sogenanntes Einspruchsgesetz formuliert.
Das macht es der Länderkammer schwerer, ihn aufzuhalten.
Mit einer Mehrheit von 35 der 69 Stimmen könnten die Länder jedoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das Gesetz nachverhandeln zu lassen.

Als besonders umstritten gelten die bisher vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis fünf Uhr morgens, gegen die einige Ministerpräsidenten Bedenken haben.
Die FDP hat mit einer Verfassungsklage gedroht.
Kritik kommt auch aus der SPD-Fraktion: "Für die SPD ist nach wie vor wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, während der Ausgangsbeschränkungen zu joggen oder vor die Tür zu gehen", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der "Welt am Sonntag".

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wirbt dagegen seit Tagen vehement für eine Ausgangssperre.
Es handele sich dabei um "eine notwendige, aber keine hinreichende Maßnahme", sagte er .
"Das heißt, wir brauchen sie unbedingt, um weiterzukommen. Es wird aber allein mit der Ausgangsbeschränkung nicht funktionieren."

Das verschärfte Infektionsschutzgesetz und bundeseinheitliche Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Länder und Landkreise die Corona-"Notbremse" ab einer Inzidenz von 100 auch wirklich umsetzen.
Die Zahlen an Corona-Neuinfektionen waren in den vergangenen Tagen erneut gestiegen.
Auch die Zahl der Corona-Intensivpatienten in Krankenhäusern hat sich am Samstag erneut auf nun 4760 erhöht.
Einige Bundesländer haben schon im Vorgriff auf die "Bundes-Notbremse" die Corona-Maßnahmen verschärft.
Nach Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern fasste auch Brandenburgs Kabinett am Samstag einen solchen Beschluss.


 
Stand: 19.04.2021 - Aktuelle Zahlen zur Corona-Krise - Modellversuch - Schleswig-Holstein lockert in zwei Kreisen !



Quelle: ntv Nachrichten
 
Zahlen steigen: RKI meldet knapp 25.000 Neuinfektionen !

Die Gesundheitsämter haben 24.884 neue Corona-Infektionen an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet.
Am Mittwoch vor einer Woche waren es 21.693.

Außerdem wurden 331 Todesfälle registriert.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt damit leicht auf 160,1.
Am Vortag hatte sie bei 162,4 gelegen.


 
Notbremse in den Bundesländern: Das erwartet Sie ab Samstag !

Die Bundes-Notbremse sollte für Einheitlichkeit sorgen - aber ein paar Unterschiede zwischen den Bundesländern wird es weiterhin geben.
Zwischen den Landkreisen herrscht ohnehin ein "Flickenteppich", wie Hessens Ministerpräsident Bouffier sagt.
Das liegt an den regionalen Inzidenzen.

An diesem Freitag ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten.
In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen greift die Bundes-Notbremse ab Samstag.

Die zentralen Maßnahmen sind nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen bei Kontakten und beim Shopping sowie bundesweite Regeln für Schulen und Kitas:

Ausgangsbeschränkungen:
Wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, dürfen Menschen ab 22.00 Uhr die eigene Wohnung nicht mehr verlassen.
Für diese Regel gelten Ausnahmen: Alleine Spazierengehen und Joggen etwa sind bis Mitternacht erlaubt, auch die Fahrt zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ist möglich.
Wer medizinische Hilfe braucht, kann natürlich ebenfalls raus.

Treffen:
Ebenfalls bei einer über drei Tage anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz über 100 darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.

Shopping:
Bis zu einer Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen dürfen Geschäfte nur noch Terminshopping bzw. "Click and Meet" anbieten, und das auch nur für Kunden, die einen negativen Corona-Test vorlegen.
Bei einer Inzidenz über 150 ist nur "Click and Collect" möglich.

Schulen und Kitas:
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht.
Ab 165 ist ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht verboten, Regelbetreuung in Kitas ist dann ebenfalls untersagt.
Wie bisher sind Abschlussklassen ausgenommen.

Homeoffice:
Arbeitgeber müssen, wenn es möglich ist, weiterhin Homeoffice anbieten.
Neu ist, dass Beschäftigte, wenn es zumutbar ist, das Angebot wahrnehmen müssen.

Das Infektionsschutzgesetz stellt es den Bundesländern frei, darüber hinaus weitere Regeln festzulegen.

Hier eine Übersicht der einzelnen Bundesländer:

Baden-Württemberg
"Das Gesetz wird eins zu eins umgesetzt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag.
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die in Baden-Württemberg bislang um 21.00 Uhr begannen, sollen künftig wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen um 22.00 anfangen.
Dem SWR zufolge hätte Kretschmann lieber an der früheren Uhrzeit festgehalten.
Das Risiko, dass eine solche Landesregelung vor Gericht keinen Bestand haben würde, sei jedoch als zu hoch eingeschätzt worden.

In Baden-Württemberg sind die Schülerinnen und Schüler, die seit vier Monaten im Distanzunterricht waren, erst am Montag zurück in die Schulen gekommen.
Für viele ist es damit schon bald wieder vorbei: Angesichts der Infektionszahlen bedeutet der Schwellenwert von 165 nach Angaben der "Südwest-Presse", dass die Schulen in mehr als die Hälfte der baden-württembergischen Städte und Landkreise zurück in den Distanzunterricht gehen müssen.

Nachbessern will Kretschmann die Maßnahmen für Hochschulen; das Infektionsschutzgesetz behandelt Hochschulen wie Schulen.
Dass etwa Wechselunterricht an Hochschulen nicht praktikabel ist, sagt auch die deutsche Hochschulrektorenkonferenz.
Sie hofft auf zügige Klärung per Rechtsverordnung des Bundes.

Bayern
Der südliche Freistaat will an seinen strengeren Regelungen festhalten: "Sofern in Bayern bereits bisher schärfere Regelungen galten, bleiben diese aufrechterhalten", sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums dem Bayerischen Rundfunk.
Spazierengehen und Jogging etwa ist in Bayern nur bis 22.00 Uhr erlaubt, wobei es auch hier Ausnahmen gibt.
Auch Distanzunterricht soll weiterhin bereits ab einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 verpflichtend sein.
Im ÖPNV gilt weiter die FFP2-Maskenpflicht.

Berlin
Die Begeisterung der rot-rot-grünen Landesregierung über das Infektionsschutzgesetz hält sich in Grenzen.
Berlins stellvertretender Bürgermeister Klaus Lederer von der Linken sagte laut "Tagesspiegel", er sei "wütend und frustriert über das, was beschlossen worden ist".
Politiker von Linken und SPD wollen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
In Berlin sind derzeit alle Schulen im Wechselunterricht.
Angesichts einer Inzidenz von 135 wird das auch erst einmal so bleiben.
Änderungen könnte es bei den Regeln geben, die ab einer Inzidenz von 100 greifen.
Schließen müssen gemäß Notbremse etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.
In Berlin waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für den Besuch.

Brandenburg
In den meisten brandenburgischen Landkreisen liegt die Inzidenz über 100, über 165 nur im Südosten.
Ministerpräsident Dietmar Woidke nannte die Notbremse einen "wichtigen Schritt zur Pandemiebekämpfung in ganz Deutschland".
Die Ausgangsbeschränkungen, die nun bundesweit kommen, gelten in der Mark bereits seit dem 19. April.
Distanzunterricht gibt es in Brandenburg bislang ab einer Inzidenz von 200, hier gilt künftig die schärfere bundesweite Regel.

Bremen
Der Stadtstaat hat die Schwelle von 165 gerade überschritten, ab Montag wird in Bremen Distanzunterricht eingeführt.
Bislang fand für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht Klassen statt - an Grundschulen in Klassenstärke, an weiterführenden Schulen im Wechselmodell.
"Zufrieden sind wir nicht", sagte Bildungssenatorin Claudia Bogedan dem "Weser-Kurier".
Auch die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sind für Bremen neu.
Eine Verschärfung hatte die rot-grün-rote Koalition mit Blick auf eine Testpflicht für Beschäftigte gefordert, konnte sich damit im Bundesrat jedoch nicht durchsetzen.

Hamburg
Anders als Bremen will Hamburg die Regeln der Bundes-Notbremse eher strenger fassen.
So gelten die Ausgangsbeschränkungen weiterhin ab 21.00 Uhr.
"Click and Meet" werde es in Hamburg nicht geben, sagte der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher, die Stadt will beim "Click and Collect" bleiben.
Schulen mussten bisher ab einer Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht.
Da Hamburg jedoch unter 165 liegt, ändert sich hier in der Praxis vorerst nichts.

Hessen
Ministerpräsident Volker Bouffier nannte die bundesweite Notbremse notwendig.
"Uns allen ist bewusst, dass mit den neuen Beschlüssen erneut riesige Herausforderungen und erhebliche Einschränkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden", sagte er am Freitag.
"Unser Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Pandemie einzudämmen, steht nach wie vor und so dringend wie nie an oberster Stelle unseres Handelns."

In Hessen führe die Anwendung der Bundesregeln zu dem "berühmten Flickenteppich", so Bouffier.
Kultusminister Alexander Lorz sagte, die Inzidenz von 165 bereite ihm "Bauchschmerzen".
Bisher galt in Hessen, dass Schulen ab einer Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht gehen.
Für manche Schülerinnen und Schüler gibt es aber auch Lockerungen: Ab dem 6. Mai will Hessen dort, wo dies möglich ist, ab Klasse 7 in den Wechselunterricht gehen.
Schon ab Montag gilt dies für die Jahrgänge darunter.

Mecklenburg-Vorpommern
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der Landesregierung, die ab 21.00 Uhr galten, wurden an diesem Freitag vom Oberverwaltungsgericht Greifswald gekippt.
Bei den Ausgangsbeschränkungen geht es nicht darum, den Aufenthalt an der frischen Luft zu verbieten, sondern darum, Treffen in privaten Wohnungen oder Häusern zu verhindern.
Dies zu kontrollieren sei Sache der Behörden, argumentierte das OLG Greifswald: Es sei nicht die Aufgabe des sich rechtskonform verhaltenden Bürgers, "den staatlichen Stellen diese Aufgabenwahrnehmung zu erleichtern".

Das Urteil hat allerdings keine längeren Auswirkungen: Ab morgen gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern die Bundes-Notbremse, dann ab 22.00 Uhr.
Neu ist die Testpflicht an den Schulen.
An einigen Punkten will Mecklenburg-Vorpommern strikter vorgehen als die Bundesregierung.
So sollen die Schulen erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder öffnen.
Seit Montag befinden sich die Schülerinnen und Schüler des Landes wieder im Distanzunterricht.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kritisierte, dass Zoos und Baumärkte schließen müssen.
Diese "hätten wir gerne für Familien und Kinder offen gehalten", sagte sie.

Niedersachsen
Ministerpräsident Stephan Weil hat die Bundes-Notbremse scharf kritisiert.
Sie sei "kein großer Wurf", sagte er.
Distanzunterricht soll es in Niedersachsen weiter bereits ab einer Inzidenz von 100 geben.
Ab Mitte Mai soll es dann "Anpassungen" geben, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Ab dann könnte das Land die weniger strengen Regelungen der Bundes-Notbremse übernehmen.

Ausgangsbeschränkungen drohen in mehr als der Hälfte der Landkreise und Großstädte.
Weil verteidigte die Maßnahme: Er habe den Eingriff erst kritisch gesehen, die Infektionslage sei mittlerweile aber gefährlicher.
"Deswegen halte ich Ausgangsbeschränkungen bei hohen Infektionszahlen für richtig, wenn es keine milderen Möglichkeiten gibt, die Situation zu verbessern.

Nordrhein-Westfalen
Für NRW bedeutet die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eine Verschärfung: Fast alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes lagen am Freitag über der kritischen Corona-Wocheninzidenz von 100.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kritisierte im Radiosender WDR 5, der Schwellenwert von 100 für Ausgangsbeschränkungen zu niedrig angesetzt.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen dürften nur das "allerletzte Mittel" sein, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft seien.
In Nordrhein-Westfalen gebe es schon in mehr als zehn Städten Ausgangsbeschränkungen.

Über dem für Schulen relevanten Schwellenwert von 165 lagen am Freitag 28 Kreise und kreisfreie Städte, darunter Köln und Dortmund.
Hier werden die Schulen ab Montag in den Distanzunterricht gehen.
"Das neue Bundesgesetz führt automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen", sagte Kultusministerin Yvonne Gebauer.

Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz müssen die Schülerinnen und Schüler ab Montag in sechs Städten und zwei Kreisen in den Distanzunterricht gehen.
Die Schulen im Kreis Neuwied und in Koblenz sind bereits im Fernunterricht.
An allen anderen Schulen des Landes gilt bis zu den Pfingstferien, die am 25. Mai beginnen, Wechselunterricht.
Neu ist von Montag an auch die Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte im Präsenzunterricht - zwei Mal pro Woche.
Bisher war das freiwillig.

Ausgangsbeschränkungen galten in Rheinland-Pfalz bereits, neu ist, dass sie ab 22.00 Uhr beginnen (bisher 21.00 Uhr).

Saarland
Der kleine Nachbar von Rheinland-Pfalz will trotz der Bundes-Notbremse am Öffnungsmodell des Landes festhalten.
"Das Saarland-Modell ist ein langfristig angelegtes Management-Modell, mit dem wir die Corona-Pandemie nachhaltig kontrollieren werden", sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans.

Über Bundesrecht kann sich jedoch auch das Saarland nicht hinwegsetzen.
In drei von fünf Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken muss das Modell ab Samstag eine Zwangspause einlegen, dort liegt Inzidenz über 100.
Das heißt konkret: Außengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos und Fitnessstudios, die seit dem Start des Saarland-Modells am 6. April negativ Corona-Getesteten offen standen, müssen wieder schließen.
Nur zwei Landkreisen liegen unter dem Wert von 100 oder haben diesen noch nicht drei Tage in Folge überschritten.
Dort gilt das "Saarland-Modell" derzeit noch auf der Ampelstufe "gelb".

Sachsen
Die sächsische Landesregierung hat vor allem die Ausgangsbeschränkungen abgelehnt.
"Der Freistaat Sachsen ist davon überzeugt, dass Eingriffe in den unmittelbar privaten Lebensbereich der Menschen nicht überproportional gegenüber sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erfolgen dürfen", heißt es in einer Erklärung, die das Land im Bundesrat zu Protokoll gegeben hat.

Die Ausgangsbeschränkungen kommen trotzdem, auch Schulen und Kitas müssen angesichts hoher Inzidenzen in weiten Teilen Sachsens am Montag wieder auf Fernunterricht umstellen.
In Dresden, Leipzig und in den Landkreisen Leipziger Land und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird im Wechselmodell unterrichtet.
Neu für Sachsen ist, dass dies auch für die Grundschulen gilt.

Sachsen-Anhalt
Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte die Bundes-Notbremse besonders scharf kritisiert - was auch daran liegt, dass sie für sein Land strenge Einschnitte bringt.
"Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland", sagte er am Donnerstag im Bundesrat.
So gab es Ausgangsbeschränkungen in Sachsen-Anhalt bisher nicht.
Das Shoppen vor Ort ist gemessen an den Inzidenzen aktuell nur in Magdeburg, dem Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und dem Landkreis Wittenberg gestattet.
Fernunterricht müsste aktuell in Halle, dem Saalekreis, dem Burgenlandkreis und dem Harz eingeführt werden.
Das Bildungsministerium des Landes bittet auf seiner Homepage darum, sich beim jeweiligen Landrat oder Oberbürgermeister zu informieren.

Schleswig-Holstein
Ministerpräsident Daniel Günther sagte im ZDF, die Regeln in Schleswig-Holstein, das die mit Abstand niedrigsten Infektionswerte in Deutschland aufweist, seien schon heute wesentlich strenger als die Bundes-Notbremse.
Präsenzunterricht in Schulen endet etwa schon ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100.
Derzeit liegen nur die beiden südlichen Landkreise leicht über diesem Wert; im Kreis Stormarn muss die Notbremse gezogen werden, weil dies dort drei Tage in Folge der Fall war.
Die Inzidenz von 165 erreicht kein Landkreis in Schleswig-Holstein.

Thüringen
Dagegen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen in allen 23 Landkreisen und kreisfreien Städten über 100.
In 17 Kreisen müssen die Schulen in den Distanz-Unterricht wechseln. In den übrigen Kreisen ist Wechselunterricht angesagt.

Die Bundesgartenschau in Erfurt wurde am Freitag trotzdem eröffnet.
Besucher müssen sich anmelden und einen negativen Corona-Test vorweisen.


 
BUNDESNOTBREMSE: Corona-Ausgangssperre - So unterschiedlich scharf greifen Maßnahmen !

In Deutschland sind die Regelungen für eine bundesweite Corona-Notbremse in Kraft getreten.
Die Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgeseztes greifen seit Samstag um Mitternacht.
Die Bremse wird in Gebieten gezogen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern übersteigt.
Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft, zu denen Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 05.00 Uhr zählen.

In der Öffentlichkeit oder in Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes nur mit einem weiteren Menschen treffen.
Erlaubt sind zudem Zusammenkünfte von Ehe- oder Lebenspartnern - oder wenn ein Sorgerecht wahrgenommen wird.

Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien bleiben wie bisher unabhängig von der Inzidenz geöffnet - alle anderen werden aber einer 100er-Inzidenz im betroffenen Landkreis geschlossen.
Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist jedoch Shoppen mit Terminbuchung möglich.
Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.

An den Schulen ist ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht vorgeschrieben.
Ab einem Wert von 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.

Besonders umstritten ist die nächtliche Ausgangssperre.
Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits Klagen gegen das Gesetz anhängig.

Mit der Neuregelung hat der Bund erstmals in der Corona-Pandemie Zuständigkeiten an sich gezogen, die bislang bei den Ländern lagen.
Die Bundesländer dürfen die Notbremse des Bundes nicht lockern, aber die Regeln weiter verschärfen.



Quelle: WELT Nachrichtensender
 
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