Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Prozess: Polizeibeamter wegen Volksverhetzung angeklagt !

Volksverhetzung und öffentlicher Aufruf zu Straftaten lauten am heutigen Dienstag (8.00 Uhr) vor dem Amtsgericht Köln die Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten.
Der Anklageschrift zufolge soll der 55 Jahre alte Mann im September 2019 auf einer öffentlich einsehbaren Facebook-Seite Nordafrikaner mit dem Begriff "Nafri" verächtlich gemacht haben.

Zudem soll er die so bezeichnete Bevölkerungsgruppe als Straftäter verunglimpft und zu Gewalttaten gegen sie aufgestachelt haben.
Volksverhetzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, ein folgenloser Aufruf zu Gewalttaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


 
Mann nach Beleidigung erstochen: 25-Jähriger vor Gericht !

Er soll einen Mann erstochen haben, nachdem dieser seine Schwester beleidigte: Wegen Totschlags steht heute (9.15 Uhr) ein 25-Jähriger vor dem Kölner Landgericht.
Der Angeklagte soll das 26 Jahre alte Opfer im Frühjahr in der Nähe des Aachener Weihers angegriffen haben.

Zuvor hatte der 26-Jährige nach Gerichtsangaben um ein Treffen gebeten und die Schwester des 25-Jährigen "erheblich beleidigt".

Ein Autofahrer hatte den verletzten 26-Jährigen auf einem Gehweg gefunden.
Er soll betrunken gewesen sein.
Der junge Mann starb trotz eines Rettungseinsatzes noch vor Ort.
Für den Prozess sind zwölf Verhandlungstage vorgesehen.


 
Frau erwürgt und Leiche versteckt: Prozess gegen Nachbar !

Am Hagener Schwurgericht beginnt heute (9.30 Uhr) der Prozess um einen tödlichen mutmaßlichen Nachbarschaftsstreit.
Angeklagt ist ein 75-jähriger Mann, der im Mai 2020 eine im selben Haus wohnende Frau erwürgt oder erdrosselt haben soll.

Die Leiche der 59-Jährigen war in einem Loch im Keller des Hauses gefunden worden und sollte offenbar einbetoniert werden.
Laut Anklage hatte es schon länger Streit gegeben - unter anderem um einen Stellplatz und wegen der Nebenkostenabrechnung.

Bei einer Eigentümerversammlung im Jahr 2019 soll der Angeklagte seiner Nachbarin bereits gedroht haben, dass er sie verschwinden lassen werde.
Die Anklage lautet auf Totschlag.


 
Subventionsbetrug: Bewährung für Unternehmer und Mutter !

Wegen Subventionsbetrugs hat das Landgericht Schwerin einen 42 Jahre alten Unternehmer und seine 68-jährige Mutter zu Bewährungsstrafen von zehn beziehungsweise sieben Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die Angeklagten aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim bei der Abrechnung von staatlichen Fördergeldern für den Bau einer Lagerhalle für ihren Betrieb falsche Angaben gemacht hatten.
Dadurch erhielten sie 2011 rund 140.000 Euro mehr an Subventionen als ihnen zustand.
Das Gericht ordnete an, Vermögen des Unternehmers im Wert des zu viel erlangten Geldes einzuziehen.

Einen weiteren Teil der Anklage stellte das Gericht gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 15.000 Euro ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unternehmer sowie seinen Eltern vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 Sozialabgaben und Lohnsteuern in Höhe von knapp einer Million Euro hinterzogen zu haben.
Nach Ansicht des Gerichts hätte es eines großen Aufwandes bedurft, die damals unklare Rechtslage nach so vielen Jahren aufzuklären.
Da der Ausgang ungewiss erschien, wurde das Verfahren eingestellt.


 
Polizisten und Arbeitskollege als Zeugen in Lübcke-Prozess !

Als Zeugen im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke werden heute (ab 10.00 Uhr) zwei Polizisten vernommen.
Zudem wollen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main einen früheren Arbeitskollegen der beiden Angeklagten befragen.

Der Deutsche Stephan Ernst soll den CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 erschossen haben.
Dazu hat der Hauptangeklagte drei unterschiedliche Geständnisse abgelegt.

Vergangene Woche hatte sich der 47-Jährige bei einer Befragung vor dem Gericht erneut zu seiner Schuld bekannt.
Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus.

Außerdem ist Ernsts früherer Arbeitskollege Markus H. wegen Beihilfe angeklagt.
Er soll Ernst politisch beeinflusst haben.


 
Viereinhalb Jahre Haft für jungen Drogendealer !

Wegen Drogenhandels im größeren Stil muss ein 22 Jahre alter Mann aus dem Raum Hünfeld im Kreis Fulda für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Fulda verurteilte ihn am Dienstag zu einer Jugendstrafe.

Es sah es als erwiesen an, dass er als Mitglied einer Bande mit Drogen im geschätzten Verkaufswert von insgesamt rund 258.000 Euro gehandelt oder Beihilfe dazu geleistet hat.
Außerdem verurteilte ihn das Gericht wegen Betrugs, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung.
Der Richter begründeten das Strafmaß mit den zahlreichen schwerwiegenden Straftaten über einen Zeitraum von mehr als zweieinhalb Jahren von Juli 2017 bis Februar 2020.

Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, regelmäßig zu Kunden in Hessen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg gefahren zu sein, meist, um das Geld für Rauschgift abzuholen.
Pro Fahrt habe er von seinem Auftraggeber 200 bis 500 Euro erhalten.
Nach den Feststellungen des Gerichts brachten ihm diese Kurierfahrten 30.950 Euro ein.

Die Polizei hatte mehrere Geldübergaben beobachtet.
Einmal sollen dabei mindestens 100.000 Euro den Besitzer für Marihuana gewechselt haben.

Doch selbst nachdem die Polizei ihn vernommen und seine Wohnung durchsucht hatte, hatte der Angeklagte weitergemacht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Rendsburger Frauenmorde: Spürhunde suchen Kleingarten ab !

Der kleine Weg zwischen den Kleingärten ist durch Flatterband der Polizei abgesperrt.
Aus einer Parzelle der "Gartenanlage Rosengarten" sind Geräusche eines Bohrers zu hören.
Immer wieder sind Polizisten zu sehen.

Spürhunde, darunter auch Leichenspürhunde, stehen bereit.
Im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Prostituierten in Rendsburg und dem Fund einer weiteren toten Frau auf dem Dachboden des Mordverdächtigen haben Polizisten am Dienstag ein Kleingartengelände systematisch abgesucht.

Das Gelände in Rendsburg ist oft von einem 40-Jährigen genutzt worden, der wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft sitzt.
"Das war der Garten von seinen Schwiegereltern in spe", sagt Kleingärtner Franko Schander.
Der Laubenpieper habe den Schwiegereltern viele Arbeiten abgenommen, den Weg neu gepflastert oder Platten verlegt.
Als Schander erfuhr, dass der Rendsburger unter Verdacht steht, habe er gedacht: "Das ist er nicht gewesen."
Der Kleingärtner beschreibt den Tatverdächtigen als freundlichen und hilfsbereiten Mann.
Er sei nie negativ aufgefallen.

Auf der Parzelle bohren Polizisten währenddessen alle 50 Zentimeter ein etwa metertiefes Loch in den Boden, "um es den Hunden einfacher zu machen, auch ein bisschen in die Tiefe zu schnüffeln", sagt Polizeisprecher Matthias Felsch.

In dem Kleingarten werde nach Beweismitteln gesucht, denn nach bisherigen Sachstand habe den Tatverdächtigen niemand bei der Tat beobachtet, sagt Felsch.
Auf dem Grundstück der Kleingartenanlage Rosengarten gebe es unter anderem eine Gartenlaube, ein Gewächshaus und einen Komposthaufen.
"Das sind ja grundsätzlich auch Möglichkeiten hier Beweismittel abzulagern."

Ermittler waren nach dem Mord an einer 40-Jährigen Ende September in Rendsburg auf die Spur des Gleichaltrigen gekommen.
Sie ermittelten ihn als letzten Freier der Frau und nahmen ihn später fest.
Laut Staatsanwaltschaft gilt er als nicht vorbestraft.
In dem Mehrfamilienhaus in Rendsburg, in dem er wohnte, entdeckten sie bei der Spurensicherung in der vergangenen Woche auf dem Dachboden eine stark verweste Frauenleiche.
Teilweise war nur das Skelett übrig.

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um eine 26-Jährige, die im August 2018 in Geesthacht als vermisst gemeldet wurde.
In diesem Fall besteht der Verdacht, dass die Frau durch Gewalteinwirkung und Überziehen einer Plastiktüte getötet wurde - wie die Rendsburger Prostituierte.

Der 40-Jährige war bereits nach dem Verschwinden der Frau aus Geesthacht ins Visier der Polizei geraten.
Ermittlern fiel damals auf, dass mit den Kontodaten der Frau ein kostenpflichtiger Internet-Account auf den Namen des Mordverdächtigen eingerichtet worden war.
Polizisten durchsuchten seine Wohnung, der Verdacht gegen den Mann erhärtete sich jedoch nicht.
Damals wie heute schweigt er zu den Vorwürfen.

Am Dienstagnachmittag kommen in dem Kleingarten schließlich die Spürhunde zum Einsatz.
Sie fanden zunächst aber nichts Verdächtiges.
Es gebe bislang keine konkreten Hinweise, dass in der Parzelle jemand liege, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bimler der Deutschen Presse-Agentur.
Polizeisprecher Felsch sagt vor Ort, "es gibt nicht den Fall X, wo wir sagen, die junge Dame fehlt uns noch".
Dennoch könne man nichts ausschließen.

Die Polizei kann nicht ausschließen, dass der 40-Jährige für weitere Straftaten verantwortlich sein könnte.
Ermittler untersuchen nun auch das Vorleben des Mannes.


 
Cannabis in ehemaligem Landgasthof: Angeklagte schweigen !

Weil sie in einem ehemaligen Landgasthof in Sachsen-Anhalt eine Cannabis-Plantage betrieben haben sollen, stehen vier Männer vor dem Berliner Landgericht.
Die 33- bis 61-Jährigen hätten sich im Spätsommer 2019 zu einer Bande zusammengeschlossen, zunächst etwa 800 Setzlinge gepflanzt und eine erste Ernte verkauft, heißt es in der zu Prozessbeginn am Dienstag verlesenen Anklage.
Die Verteidiger erklärten, ihre Mandanten würden sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern.

Ermittlungen der Polizei in Berlin und Sachsen-Anhalt führten im Juni 2020 zur Festnahme der mutmaßlichen Drogenhändler.
Damals wurde in dem Gasthof im Bereich Oschersleben westlich von Magdeburg eine Indoor-Plantage auf etwa 200 Quadratmetern entdeckt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine erste Ernte mit einem Gesamttrockengewicht von 24 Kilogramm zu Konsumeinheiten verarbeitet und verkauft worden sei.
Die Angeklagten hätten den Erlös von mindestens 240.000 Euro untereinander aufgeteilt.

Bei der Durchsuchung des Gasthofes wurden laut Ermittlungen weitere 885 Cannabis-Pflanzen mit ausgeprägten Blütenständen und mit einem Trockengesamtgewicht von etwa 32 Kilogramm sichergestellt.
Damals hatte die Polizei auch Wohnungen und Geschäftsräume in den Berliner Stadtteilen Wedding, Reinickendorf und Mariendorf durchsucht.

Ein 61-jähriger Angeklagter soll den ehemaligen Landgasthof 2018 erworben und den übrigen Verdächtigen zur Verfügung gestellt haben.
Diese drei Männer hätten den Anbau und die Pflege der Pflanzen in einer Indoor-Plantage "organisiert, geplant und umgesetzt", so die Anklage.
Seit knapp fünf Monaten befinden sich die Männer - drei aus Berlin und einer mit Adresse in Oschersleben - in Untersuchungshaft.
Der Prozess wird am 27. November fortgesetzt.


 
Mann stirbt nach Überfall durch Vermummte !

Knapp eine Woche nach einem brutalen Überfall in Pforzheim ist ein Mann an seinen Verletzungen gestorben.
Der 66-Jährige hatte bis zu seinem Tod am Dienstag im Koma gelegen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.

Zwei dunkel gekleidete und vermummte Täter hatten ihr Opfer den Angaben zufolge am vergangenen Mittwoch auf einer Straße überfallen.
Die beiden Angreifer traten und schlugen den Mann demnach und verletzten ihn so lebensgefährlich am Kopf.

Bisher seien nur sehr wenige Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, teilten die Ermittler mit.
Mögliche Zeugen oder Tippgeber sollten sich melden.

Weil der Tatort das Laubgässchen - in der Nähe des Hauptbahnhofs - ist, hat eine Sonderkommission der Kriminalpolizei den Namen Soko Laub bekommen.


 
Fahrerin vergisst Zapfpistole an Auto - 15.000 Euro Schaden !

In Lohfelden hat eine Autofahrerin nach dem Tanken vergessen die Zapfpistole zurückzustecken.
Beim Losfahren riss sie zwei Tanksäulen mit.
Der Schaden ist hoch - und Unfallflucht beging die Frau auch noch.

Zu einer ungewöhnlichen Unfallflucht ist es an einer Tankstelle in Lohfelden (Kassel) gekommen: Eine Autofahrerin vergaß am Montagnachmittag beim Tanken offenbar, die Zapfpistole zurück an ihre Säule zu hängen.

Wie die Polizei mitteilte, bediente sie zuerst den Kartenautomaten und betankte danach ihren Mercedes.
Im Anschluss sei sie losgefahren, obwohl der Schlauch noch in ihrem Auto steckte.
Die Tanksäule und die benachbarte Säule wurden aus ihrer Verankerung im Boden gerissen.
Kraftstoff lief auf den Boden.

Überwachungskamera lief mit
Die Autofahrerin kümmerte das offenbar wenig: Zwar hielt sie kurz an, fuhr dann aber einfach weiter, ohne den Schaden zu melden.
Eine Überwachungskamera hatte den Vorfall jedoch aufgezeichnet und so konnte die Polizei eine 47 Jahre alte Frau aus dem nördlichen Landkreis Kassel als mutmaßliche Unfallflüchtige ausfindig machen.

Die Frau muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.
Die Polizei beschlagnahmte ihren Führerschein.
Den entstandenen Schaden an der Tankstelle schätzt die Polizei auf 15.000 Euro.
Am Auto der Frau entstand ein geringer Schaden.


 
Lübcke-Prozess: Gesagt, gehört, bezeugt !

Am 28. Verhandlungstag im Lübcke-Prozess sagen Polizisten und erneut ein Freund des Hauptangeklagten aus.
Das Problem: Sie müssen darüber Auskunft geben, was Dritte gesagt haben oder was über Dritte gesagt wurde.

Ein Urteil über den Hauptangeklagten Ernst scheint Nicole Schneiders bereits gefällt zu haben.
Der Beweiswert seines Geständnisses, in dem ihr Mandant Markus H. zum Mittäter beim Mordanschlag auf Walter Lübcke gemacht wird, gehe gen null, erklärt die Strafverteidigerin.
Die belastenden Aussagen bezüglich Markus H. seien objektiv nicht belegbar, die Schilderung seines Ausstiegs aus der rechten Szene unglaubwürdig.
Alles in allem gebe es zahlreiche "Anhaltspunkte für eine Falschaussage".
Daher, so Schneiders Schlussfolgerung, solle sie am besten gar nicht verwendet werden.

Der inhaltlichen Begründung des von Schneiders begehrten Beweisverwertungsverbotes, mögen an diesem 28. Prozesstag weder der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel noch der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Dieter Killmer widersprechen.
"Die Defizite sehe ich ja genauso", erklärt Killmer.
Dennoch müsse die Aussage durch das Gericht bewertet werden.

Das Gericht muss sich an dieser Stelle mit einer Frage befassen, die Teil einer Klausur im Jura-Studium sein könnte.
Keine besonders anspruchsvolle - denn zu einer Einschätzung über die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu gelangen, ist gerade Sinn einer mündlichen Hauptverhandlung.
Doch der kurze Schlagabtausch zu Beginn des Prozesstages verdeutlicht, dass die Beweisaufnahme im Lübcke-Prozess bereits weit über das Stadium hinaus ist, in dem forensische Beweise im Mittelpunkt stehen.
Stattdessen geht es darum, wer was wann gesagt hat - und wie überzeugend.

Keine Hinweise auf Planungstreffen
Das Problem mit den Zeugen an diesem Dienstag ist allerdings, dass sie wiedergeben müssen, was andere gesagt haben.
Manchmal auch was andere über andere gesagt haben.

Da ist zunächst der Kriminalhauptkommissar des LKA, der wiedergeben muss, was der ehemalige Verteidiger des Hauptangeklagten, Dirk Waldschmidt, über Stephan Ernst berichtet hat.
Ernst hatte Waldschmidt bezichtigt, ihn zu seinem ersten Geständnis angestiftet und ihm finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt zu haben, wenn er den Mitangeklagten Markus H. nicht belaste.
Mit diesem Vorwurf konfrontiert habe Waldschmidt allerdings eine andere Version der Geschichte erzählt, erinnert sich der Kriminalhauptkommissar.

Demnach habe Ernst seinen damals bereits geschassten Anwalt erneut kontaktiert und ihn gebeten auszuloten, ob das "Umfeld von H." bereit sei, ihn und seine Familie finanziell zu unterstützten, wenn er seine belastenden Aussagen zurückziehe.
Zudem habe Waldschmidt zu Protokoll gegeben, dass Ernst ihm gegenüber im selben Gespräch erklärt habe, dass sein erstes Geständnis den Tatsachen entspreche.
Dabei soll er den ermordeten Walter Lübcke als "Volksschädling" bezeichnet haben.

Immerhin eine Aussage des Hauptangeklagten konnte der LKA-Beamte noch mit eigenen Ermittlungen überprüfen.
In seiner jüngsten Schilderung des Anschlags hatte Ernst behauptet, dass er und H. den endgültigen Tatentschluss im April 2019 bei einem Treffen in einem Industriegebiet gefasst hätten.
An diesem Abend, nach einer Veranstaltung im Schützenverein, in dem beide Angeklagten aktiv waren, will Ernst an einer Tankstelle Bier gekauft haben.
Die Ermittlungen hierzu hätten jedoch nichts ergeben, so dass sich die Aussage "weder bestätigen noch falsifizieren" ließe, erklärt der Ermittler.

Erinnerungen an Gesprächsfetzen
Den Wahrheitsgehalt der zweiten Zeugenaussage des Tages zu überprüfen, dürfte sich noch schwieriger gestalten.
Habil A., ein enger Freund von Stephan Ernst, muss bereits zum zweiten Mal in den Zeugenstand treten.
Ein Privileg, das er sich selbst eingebrockt hat, weil er von sich die Bundesanwaltschaft kontaktierte, nachdem Markus H. aus der Untersuchungshaft entlassen worden war.
Im Telefonat mit Oberstaatsanwalt Killmer hatte sich Habil A. überrascht von der Haftentlassung gezeigt.
Schließlich sei es H. gewesen, der Ernst die Adresse der Lübckes in Wolfhagen-Istha verschafft habe.

Ganz so eindeutig klingt das, was Habil A. zu berichten hat, dann allerdings nicht.
Lediglich Gesprächsfetzen bei einer Veranstaltung im Schützenverein habe er mitbekommen.
"Man weiß ja nicht, wo diese Leute wohnen", soll Ernst seinerzeit beklagt haben.
"Das kann ich dir sagen", soll H. darauf geantwortet haben, "da wo dein Meister wohnt."
Tatsächlich habe ein Meister aus dem Betrieb von Ernst in Wolfhagen-Istha gelebt - dem Wohnort von Lübcke.
Jedoch seien weder der Name "Lübcke" noch der Ortsname in dem Gespräch gefallen, betont Habil A.

Markus H. will schweigen - und redet trotzdem
Schließlich berichtet ein Polizeibeamter des Polizeipräsidiums Nordhessen von der Festnahme von Markus H.
Nachdem dieser über seine Rechte belehrt worden sei, habe er zunächst angekündigt, nichts zum Tatvorwurf sagen zu wollen.
"Wenn der Generalbundesanwalt im Boot ist, will er keine Angaben machen", erinnert sich der Zeuge, "da würden ja neun Jahre im Raum stehen."
Worauf diese Einschätzung des vermeintlich drohenden Strafmaßes beruht, verriet H. seinerzeit nicht.
Dafür aber, dass er Ernst aus der rechten Szene kenne, dass beide aus dieser ausgestiegen seien und im Schützenverein gemeinsam trainierten.

Es dürften nicht die letzten Zeugen gewesen sein, die bezeugen müssen, was andere gesagt und sie gehört haben.
Die Verteidigung von Stephan Ernst hat beantragt, nicht weniger als sieben Zeugen zu laden, um die Vernehmungen des Nebenklägers Ahmed I. aus dem Jahr 2016 zu rekonstruieren.
Ahmed I. war im Januar 2016 von einem Unbekannten hinterrücks niedergestochen worden.
Auch diese Tat wird Stephan Ernst vorgeworfen.
Einige Widersprüche zwischen seinen damaligen Aussagen und seiner jüngsten Aussage vor Gericht hatte Ahmed I. unter anderem mit Verständigungsproblemen zwischen ihm und der damaligen Dolmetscherin begründet.

Eine Entscheidung über den Beweisantrag steht noch aus.
Der Prozess wird am Donnerstag, 12. November, fortgesetzt.


 
Blutiges Geiseldrama am Tegernsee: Mann ersticht Ehefrau - und wird von Polizei erschossen !

Tegernsee – Blutiges Familiendrama am schönen Tegernsee in Bayern.
Ein Mann soll seine Ehefrau in ihrer gemeinsamen Wohnung offenbar als Geisel genommen und sie erstochen haben.
Die Polizei erschoss den Täter.


Um 19.24 Uhr ging der Notruf bei der Polizei ein.
Nachbarn hatten den lauten Streit zwischen dem Ehepaar gehört, die 110 gewählt.

Als die Beamten vor Ort in Tegernsee waren, nahm der Mann (italienischer Abstammung) die Frau mit rumänischen Wurzeln als Geisel, drohte, sie zu töten und schrie nach BILD-Informationen: „Kommt nicht rein!"

20 Streifen rückten an.
Wenig später der Not-Zugriff: Doch da war es zu spät, der Täter hatte seine Ehefrau zu diesem Zeitpunkt bereits erstochen.

BILD erfuhr: Als die Beamten die Wohnung stürmten, griff der Mann auch diese mit der Tatwaffe an.
Die Polizisten mussten den Angreifer im Laufe der Auseinandersetzung erschießen.

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd bestätigte den Einsatz auf Anfrage.
Die Staatsanwaltschaft München II und das Bayerische Landeskriminalamt ermitteln.


 
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